Erweiterung der Europäischen Union um die Ukraine vor dem Hintergrund einer Assoziierten Mitgliedschaft
der Abgeordneten Tobias Teich, Peter Boehringer, Micha Fehre, Pierre Lamely, Matthias Moosdorf, Dr. Maximilian Krah, Christoph Grimm, Boris Gamanov, Stefan Keuter, Dr. Rainer Rothfuß, Dr. Alexander Gauland, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Anna Rathert und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine sind in der Vergangenheit durch politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Annäherungsprozesse geprägt. Am 28. Februar 2022 stellte die Ukraine einen Antrag auf Mitgliedschaft in die EU (https://commission.europa.eu/topics/eu-solidarity-ukraine/ukraines-path-towards-eu-accession_de). Am 22. Juni 2022 wurde der Ukraine der EU-Beitrittskandidatenstatus verliehen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europa/erweiterung-nachbarschaft/eu-beitrittskandidaten-node/eu-ukraine-2556606).
Das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine wurde im Jahr 2023 beschlossen; es sollte die politische Zusammenarbeit vertieften und den Zugang zum europäischen Binnenmarkt schrittweise ausweiteten. Mit dem Antrag der Ukraine auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der Verleihung des Kandidatenstatus wurde dieser Integrationsprozess auf eine neue Ebene gehoben (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/association-agreement-with-ukraine.html).
Die mögliche Aufnahme der Ukraine in die Europäische Union wird sowohl unter wirtschaftlichen als auch unter institutionellen und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten intensiv diskutiert. Dabei stehen Fragen nach der Erfüllung der Beitrittskriterien, den finanziellen Auswirkungen auf die Europäische Union, den Folgen für die gemeinsame Agrar- und Kohäsionspolitik sowie den Auswirkungen auf die Entscheidungsstrukturen der Europäischen Union im Mittelpunkt.
Darüber hinaus wird über Modelle einer schrittweisen Integration oder einer assoziierten Mitgliedschaft diskutiert, die eine vertiefte Einbindung der Ukraine in europäische Strukturen ermöglichen könnten, ohne bereits alle Rechte und Pflichten einer Vollmitgliedschaft zu begründen (www.zeit.de/politik/ausland/2026-05/europaeische-union-friedrich-merz-ukraine-assoziierte-mitgliedschaftgxe).
Von besonderer Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die sicherheitspolitischen Konsequenzen eines möglichen Beitritts, insbesondere die Reichweite der Beistandsklausel gemäß Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Wie bewertet die Bundesregierung den aktuellen Stand des EU-Beitrittsprozesses der Ukraine?
Welche politischen, wirtschaftlichen und rechtsstaatlichen Reformen muss die Ukraine nach Einschätzung der Bundesregierung noch umsetzen, um die Beitrittskriterien vollständig zu erfüllen?
Welche Fortschritte verzeichnet die Ukraine nach Ansicht der Bundesregierung in dem Bereich der Kopenhagener Kriterien, die eine zwingende Grundvoraussetzung bilden für einen EU-Beitritt (https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/glossary/accession-criteria-copenhagen-criteria.html)? Bitte Aufschlüssen in die Bereiche:
a) institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung,
b) Wahrung der Menschenrechte,
c) Achtung und Schutz von Minderheiten,
d) eine funktionsfähige Marktwirtschaft und die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standzuhalten,
e) die Fähigkeit, die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Fähigkeit, die zum EU-Recht gehörenden gemeinsamen Vorschriften, Normen und politischen Strategien wirksam umzusetzen.
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem bestehenden Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine bei?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine erweiterte oder assoziierte Mitgliedschaft der Ukraine als Zwischenschritt vor einem vollständigen EU-Beitritt?
Welche Rechte und Pflichten wären mit einer möglichen assoziierten Mitgliedschaft verbunden?
Welche Auswirkungen hätte ein EU-Beitritt der Ukraine auf die Haushalts-, Agrar- und Kohäsionspolitik der Europäischen Union?
Welche Herausforderungen ergeben sich für Deutschland durch eine zukünftige Mitgliedschaft der Ukraine in der Europäischen Union?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Beistandsklausel nach Artikel 42 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union im Zusammenhang mit einem möglichen EU-Beitritt der Ukraine bei?
Würde die Beistandsverpflichtung der EU-Mitgliedstaaten im Falle eines fortbestehenden bewaffneten Konflikts auf ukrainischem Staatsgebiet unmittelbar nach einem Beitritt Anwendung finden?
Welche rechtlichen, politischen und militärischen Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aus einer möglichen Anwendung der europäischen Beistandsklausel gegenüber der Ukraine?
Inwiefern unterscheidet sich die Beistandsverpflichtung der Europäischen Union von den Verpflichtungen innerhalb der NATO nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrags?
Hat die Bundesregierung geprüft, ob für den Fall eines Beitritts der Ukraine Übergangsregelungen oder besondere Vorbehalte hinsichtlich der Anwendung der Beistandsklausel erforderlich sein könnten?
Welche Vorkehrungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um sicherzustellen, dass ein EU-Beitritt der Ukraine nicht zu rechtlichen Unsicherheiten hinsichtlich bestehender Sicherheits- und Verteidigungsverpflichtungen führt?
Welche Zeitschiene hält die Bundesregierung für realistisch, sofern die Ukraine die erforderlichen Reformen erfolgreich umsetzt?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Ukraine auf ihrem Weg der europäischen Integration weiterhin zu unterstützen?