Deutscher Bundestag Drucksache 21/7659
21. Wahlperiode 18.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Lars Haise,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7370 –
Bürokratierückbau und Staatsmodernisierung in der 21. Wahlperiode
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Wahlperiode
wurde als Ziel ausgegeben, dass die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um
25 Prozent, nach eigener Bezifferung rund 16 Mrd. Euro, reduziert werden
und den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürger sowie Verwaltung um
mindestens 10 Mrd. Euro zu senken. Zugleich soll jedes Ressort in eigener
Verantwortung entsprechend seinem jeweiligen Verursachungsbeitrag zu
diesen Zielen beitragen, Abbaumaßnahmen sollen in mindestens einem
Bürokratierückbaugesetz pro Jahr gebündelt und die Umsetzung jährlich ressortscharf
transparent gemacht werden (
www.cdu.de/app/uploads/2025/04/KoaV-2025-
Gesamt-final-0424.pdf).
Der Koalitionsvertrag sieht ferner vor, die Ausnahmen der sogenannten „One
in, one out“-Regel zu streichen, den Aufwand aus EU-Vorgaben, den Aufwand
für die Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung sowie den einmaligen
Umstellungsaufwand zu berücksichtigen und die Regel zu einer „One in,
two out“-Regel fortzuentwickeln. Außerdem sollen ein digitales
Bürokratieportal eingerichtet, mehrere Praxischecks pro Jahr in jedem
Bundesministerium durchgeführt, Dokumentationspflichten abgebaut, Statistikpflichten
reduziert, Förderverfahren standardisiert und elektronisch bearbeitet sowie
Antragsförderungen möglichst durch Pauschalen ersetzt werden (ebd., Zeile
1954 ff.).
Das Interesse der Fragesteller richtet sich darauf, ob die Bundesregierung
diese quantitativen und organisatorischen Ziele in ein überprüfbares
Steuerungs-, Controlling- und Umsetzungsregime überführt hat. Für die Fragesteller
ist weiters wesentlich, ob die Bundesregierung über eine belastbare
Ausgangsbilanz verfügt, wie sie die Bezugsgröße der versprochenen 25‑Prozent-
Reduktion bestimmt, wie sie den Verursachungsbeitrag einzelner Ressorts berechnet
und ob Ressorts mit besonders hohen Belastungsbeiträgen auch entsprechend
hohe Entlastungsziele tragen. Ohne eine transparente Ausgangsbasis besteht
die Gefahr, dass Entlastungsziele zwar politisch kommuniziert, aber ressort-
und normbezogen nicht nachprüfbar umgesetzt werden.
Diese Fragestellung hat nach Ansicht der Fragesteller unmittelbare
wirtschafts- und standortpolitische Bedeutung. Bürokratiekosten und
Erfüllungsaufwand binden in Unternehmen Personal, Kapital und Managementkapazitä-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 18. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ten, die insbesondere im Mittelstand, bei Start-ups, Handwerksbetrieben und
industriellen Zulieferern nicht für Innovationen, Investitionen, Digitalisierung,
Forschung, Export, Fachkräftesicherung oder Produktivitätssteigerungen zur
Verfügung stehen. Deutschland steht nach Einschätzung der Fragesteller im
internationalen Wettbewerb um Investitionen, Gründungen und industrielle
Wertschöpfung unter erheblichem Druck. Hohe Energiepreise,
Fachkräftemangel, steuerliche Belastungen, lange Genehmigungsverfahren und
zusätzliche Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten verschärfen diesen
Druck. Eine wirksame Staatsmodernisierung muss deshalb messbar zu
weniger Aufwand, schnelleren Verfahren, digitalen Ende-zu-Ende-Prozessen und
weniger Doppelabfragen führen.
Mit der Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung wurde ein eigenes Ressort geschaffen, das nach seinem
Aufgabenprofil für Digitalpolitik, Verwaltungsdigitalisierung, Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau von besonderer Bedeutung ist. Das veröffentlichte
Organigramm weist unter anderem eine Abteilung „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“, eine Unterabteilung „Bürokratierückbau, Bessere
Rechtsetzung“, Referate für Grundsatz Bürokratierückbau und bessere Rechtsetzung
national und EU, Monitoring und Projekte des Bürokratierückbaus sowie
Methoden und Instrumente der besseren Rechtsetzung aus (
https://bmds.bund.de/f
ileadmin/BMDS/Dokumente/Organigramm_BMDS_082025.pdf). Daraus
ergibt sich aus Sicht der Fragesteller ein besonderer parlamentarischer
Kontrollbedarf hinsichtlich der tatsächlichen Steuerungsfähigkeit des neuen
Ressorts, seiner Ressortkoordination, seiner personellen Ausstattung, seines
Zugriffs auf Daten anderer Ressorts und seiner Möglichkeit, Zielverfehlungen
verbindlich sichtbar zu machen.
Zudem berührt Bürokratierückbau die finanzielle Steuerung des Bundes.
Entlastungseffekte werden in Gesetzesvorhaben häufig als jährliche Beträge
ausgewiesen, während Umstellungsaufwand, IT-Kosten, Vollzugskosten,
Kostenverlagerungen auf Länder, Kommunen oder Unternehmen und zeitliche
Verzögerungen der Umsetzung nicht immer in gleichem Maße politisch sichtbar
werden.
Schließlich ist zu klären, ob die angekündigten Instrumente –
Bürokratieportal, Praxischecks, Digitalcheck, Once-Only-Prinzip, Registermodernisierung,
zentrale Förderplattform, Genehmigungsfiktionen und jährliche
Bürokratierückbaugesetze – in eine kohärente ressortübergreifende Strategie eingebettet
sind. Nach Auffassung der Fragesteller ist nicht die Zahl angekündigter
Programme, sondern deren konkrete Entlastungswirkung für Unternehmen,
Bürger sowie Verwaltung maßgeblich.
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle jährliche
Bestand an Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland, der als
Ausgangswert für das im Koalitionsvertrag angekündigte 25‑Prozent-
Abbauziel herangezogen wird, und auf welchen Stichtag, welche Datenbank,
welche Methodik und welche Abgrenzung stützt sich dieser Wert?
Maßgeblich ist die Datenbank des Statistischen Bundesamtes zum
Erfüllungsaufwand gemäß § 8 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen
Normenkontrollrates (NKRG) zum Stichtag 5. Mai 2025. Dem Erfüllungsaufwand liegt das
Standardkosten-Modell zugrunde; die Methodik zur Ermittlung des
Erfüllungsaufwands sowie der Bürokratiekosten ist im Leitfaden zur Ermittlung und
Darstellung des Erfüllungsaufwands in Regelungsvorhaben der Bundesregierung
dargestellt (
www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikatione
n/Downloads-Buerokratiekosten/leitfaden-erfuellungsaufwand.pdf?__blob=pub
licationFile&v=16).
Die jährlichen Bürokratiekosten der Wirtschaft in Deutschland betrugen zum
Stichtag rund 60 Mrd. Euro. Die Datengrundlage steht unter dem Vorbehalt der
Aktualisierung.
2. Welche Bezugsgröße legt die Bundesregierung dem im Koalitionsvertrag
angekündigten Ziel zugrunde, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen,
Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung um mindestens 10 Mrd. Euro
zu senken, und handelt es sich dabei um einen ermittelten
Gesamtbestand, eine Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen, eine
politische Zielgröße oder eine andere methodische Grundlage?
Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD
darauf geeinigt, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und
Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken. Der
Betrag entspricht nicht einem ermittelten Gesamtbestand oder einer
Fortschreibung kumulierter Aufwandsänderungen.
3. Welche ressortscharfen Verursachungsbeiträge zum bestehenden
Bürokratiekostenbestand und zum bestehenden Erfüllungsaufwand hat die
Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode ermittelt, und welche
konkreten Entlastungsbeiträge müssen die einzelnen Bundesministerien
nach gegenwärtiger Planung jeweils erbringen?
Das Statistische Bundesamt pflegt die Datenbank zum Erfüllungsaufwand
gemäß § 8 NKRG. Derzeit ist es u. a. damit befasst, den Erfüllungsaufwand aller
Gesetzesvorhaben der Bundesregierung der 21. Legislaturperiode bis
einschließlich des ersten Halbjahres 2026 aufzubereiten. Diese validierten
Ergebnisse – mit Einzelangaben bis auf die Ebene der Ressorts – werden
voraussichtlich im Laufe des Herbstes Inhalt der Datenbank sein. Ressortübergreifend hat
die Bundesregierung seit dem ersten Entlastungskabinett am 5. November 2025
mehr als 40 konkrete Maßnahmen beschlossen, die zu einer jährlichen
Entlastung von rund zehn Milliarden Euro führen (vgl.
www.bundesregierung.de/bre
g-de/aktuelles/kabinett-entlastungen-2026-2446178). Nach gegenwärtiger
Planung werden die gemeinsamen Rückbauziele der Bundesregierung erreicht
in Abhängigkeit vergangener Verursachungsbeiträge und nach den
Entlastungen und Belastungen aller Vorhaben der Bundesregierung der 21.
Legislaturperiode. Der endgültige Entlastungsbeitrag der Ressorts zu den
Rückbauzielen der Bundesregierung steht somit am Ende der Legislaturperiode fest.
4. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der
21. Wahlperiode beschlossen, eingeleitet oder ressortabgestimmt, die auf
das 25‑Prozent-Abbauziel bei Bürokratiekosten oder auf die Senkung des
Erfüllungsaufwands um mindestens 10 Mrd. Euro angerechnet werden
sollen?
5. Welche dieser Maßnahmen sind bereits in Kraft, welche befinden sich im
parlamentarischen Verfahren, welche befinden sich in der
Ressortabstimmung, welche sind lediglich politisch angekündigt, und welche
Entlastungswirkung wird jeweils jährlich sowie einmalig erwartet?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Grundsätzlich werden alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung bei dem
25-Prozent-Abbauziel sowie dem Ziel, mindestens zehn Milliarden
Erfüllungsaufwand abzubauen, berücksichtigt. Ein Überblick über wesentliche
Maßnahmen der Bundesregierung sowie deren Entlastungswirkung können dem am
15. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen „Bericht der Bundesregierung
über Maßnahmen für Bürokratierückbau“ entnommen werden. Der Bericht ist
öffentlich verfügbar und unter nachfolgendem Link abrufbar:
https://bmds.bun
d.de/themen/staatsmodernisierung/buerokratierueckbau/2-entlastungskabinett
6. Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob eine
Maßnahme auf die im Koalitionsvertrag genannten Entlastungsziele
angerechnet wird, und wie verhindert sie Doppelzählungen, methodische
Umbuchungen oder die Anrechnung von Entlastungen, die bereits in
früheren Wahlperioden beschlossen wurden?
Bei der Erreichung der Ziele des Rückbaus von Bürokratiekosten und
Erfüllungsaufwand werden grundsätzlich alle Regelungsvorhaben der
Bundesregierung der 21. Legislaturperiode berücksichtigt – Entlastungen früherer
Legislaturperioden werden grundsätzlich nicht auf die Zielerreichung angerechnet.
Das Statistisches Bundesamt ist für die korrekte Erfassung der Auswirkungen
von Regelungsvorhaben auf den Erfüllungsaufwand zuständig. Diese Angaben
werden dem Monitoring der Zielerreichung zugrunde gelegt.
7. Wie hat die Bundesregierung die Fortentwicklung der „One in, one out“-
Regel zu einer „One in, two out“-Regel seit Beginn der 21. Wahlperiode
konkret vorbereitet, und wann soll die entsprechende neue Kabinett- oder
Staatssekretärsausschussregelung in Kraft treten?
Eine Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der Erweiterung der „One
in, one out“-Regel zu einer „One in, two out“-Regel ist innerhalb der
Bundesregierung ausstehend. Bezüglich der Zeitplanung gelten die in der
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) definierten Zielwerte.
8. Welche Ausnahmen der bisherigen Bürokratiebremse sollen nach
Planung der Bundesregierung gestrichen werden, und wie werden künftig
Aufwand aus EU-Vorgaben, Aufwand für Bürger, Aufwand für
Verwaltung sowie einmaliger Umstellungsaufwand methodisch berücksichtigt?
Bei der „One in, one out”-Regel hat der Staatssekretärsausschuss
Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau eine grundlegende Erweiterung des
personellen Anwendungsbereichs beschlossen, der nunmehr auch den
Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verwaltung erfasst (zuvor nur
Erfassung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft).
Darüber hinaus wurde der sachliche Anwendungsbereich auf einen Teil des
einmaligen Erfüllungsaufwands erweitert. Nunmehr erfasst die Regel neben dem
laufenden nun auch anteilig zu 10 Prozent den einmaligen Erfüllungsaufwand;
bei insgesamt entlastenden Vorhaben bleibt der einmalige Erfüllungsaufwand
unberücksichtigt.
Vorhaben, die EU-Vorgaben sowie die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs jeweils 1:1 umsetzen, werden nunmehr ebenfalls berücksichtigt.
Vorhaben zur Abwehr erheblicher Gefahren sowie Vorhaben mit zeitlich
begrenzter Wirkung von höchstens einem Jahr bleiben weiterhin ausgenommen.
Ausgenommen sind weiterhin auch Vorhaben, die internationale Verträge sowie
die Rechtsprechung des BVerfG 1:1 umsetzen.
9. Bei welchen Regelungsvorhaben der Bundesregierung in der 21.
Wahlperiode wäre nach der geplanten „One in, two out“-Regel bereits ein
zusätzlicher Kompensationsbedarf entstanden, wenn die Regel seit
Amtsantritt der Bundesregierung gegolten hätte?
Die Bundesregierung hat noch nicht über die konkrete Ausgestaltung der „One
in, two out“-Regel entschieden, sodass keine Aussagen über einen potenziellen
Kompensationsbedarf getroffen werden können. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 7 dieser Kleinen Anfrage verwiesen.
10. In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung seit Beginn der 21.
Wahlperiode auf neue Regelungen, Informationspflichten,
Dokumentationspflichten oder Berichtspflichten verzichtet, weil kein ausreichender
Entlastungsbeitrag an anderer Stelle identifiziert werden konnte?
Die Bundesregierung hat in den letzten Monaten Entlastungen von rund zehn
Mrd. Euro auf den Weg gebracht, sodass ein ausreichender Entlastungsbeitrag
für etwaige Kompensation zur Verfügung steht. Darüber hinaus ist es
gemeinsames Ziel der Bundesregierung, bei neuen Regelungen Berichtspflichten zu
vermeiden.
11. Welche konkreten ressortübergreifenden Vorgaben bestehen derzeit für
die Durchführung mehrerer Praxischecks pro Jahr in jedem
Bundesministerium, und welche Praxischecks wurden seit Beginn der 21.
Wahlperiode mit welchen beteiligten Ressorts, Vollzugsstellen, Verbänden,
Unternehmen und sonstigen Teilnehmern durchgeführt?
12. Welche aus Praxischecks gewonnenen Vorschläge wurden seit Beginn
der 21. Wahlperiode als umsetzbar eingestuft, welche wurden abgelehnt,
welche befinden sich in Prüfung, und welche messbaren
Entlastungswirkungen erwartet die Bundesregierung jeweils?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Praxischecks untersuchen den praxistauglichen Vollzug von Regelungen.
Ausgangspunkt für einen Praxischeck sind bürokratische Hemmnisse, die i. d. R. in
einem Workshop unter Mitwirkung der Beteiligten prozessual untersucht
werden, um daraus konkrete Lösungsansätze für spürbaren Bürokratierückbau
abzuleiten. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass
die Bundesregierung bereits in der Frühphase von Gesetzgebungsverfahren
Praxischecks durchführt und Betroffene sowie Vollzugsexperten und -expertinnen
aus Bund, Ländern und Kommunen mit angemessenen Fristen (in der Regel
vier Wochen) beteiligen will. Die Bundesregierung hat dies mit der
Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) aufgegriffen, in der eine
Umsetzung innerhalb der ersten 12 Monate der 21. Legislaturperiode vorgesehen
ist und Praxischecks über grundsätzlich alle Ressorts hinweg mehrmals im Jahr
durchgeführt werden sollen. In dieser Legislaturperiode wurden bisher
insgesamt 40 Praxischecks durchgeführt. Diese sind in der Anlage 1 nach der
Bezeichnung des Praxischecks oder der Bezeichnung des Regelungsvorhabens, zu
welchem ein Praxischeck durchgeführt wurde, Ressort, Beteiligten und
Ergebnis im Einzelnen aufgeführt.*
13. Wie ist der Umsetzungsstand des im Koalitionsvertrag angekündigten
digitalen Bürokratieportals, welche Haushaltsmittel und
Personalressourcen sind dafür vorgesehen, welche Stelle betreibt das Portal, und wann
sollen erste öffentlich auswertbare Daten zu Vorschlägen,
Bearbeitungsständen und Entlastungseffekten vorliegen?
Das im Koalitionsvertrag angekündigte digitale Bürokratieportal wird mit dem
EinfachMachen-Portal (EMP) umgesetzt – der Go-Live fand am 12. Dezember
2025 statt. Das Portal wird im Bundesministerium für Digitales und Staatsmo-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7659 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
dernisierung in der Abteilung Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau
betrieben. Die Umsetzung des EMP erfolgt im Rahmen der hierfür vorgesehenen
Haushaltsmittel und der Personaleinsatz erfolgt im zuständigen Referat im
Rahmen der dort verfügbaren Personalressourcen.
Die im EMP eingehenden Meldungen werden fortlaufend ausgewertet. Im
öffentlichen Dashboard auf der EMP-Webseite sind bereits statistische
Auswertungen zur Nutzung des Portals einsehbar. An einer Darstellung der bisherigen
Inhalte wird derzeit gearbeitet, um sie bald unter „Aktuelles“ zu
veröffentlichen. Ergänzend sind bereits Informationen aus dem EMP auch in die
Challenge „Deutschland, was geht?“ in Kooperation mit der SPRIND GmbH
eingegangen. Die Challenge ist eine Ergänzung der Umsetzungsaktivitäten in Form
eines Hackathons mit Bürgerbeteiligung, aus dem bis zu fünf Lösungsideen für
eine Umsetzung ab 2027 ausgewählt werden sollen.
14. Welche konkreten Maßnahmen zur Reduzierung von Statistikpflichten,
Datenerhebungen und Meldungen für Unternehmen hat die
Bundesregierung seit Beginn der 21. Wahlperiode identifiziert, und welche Ressorts,
Bundesämter oder sonstigen Stellen sind für deren Umsetzung
zuständig?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, dass Pflichten
aus der amtlichen Statistik reduziert werden. Die vom Bundeskanzler und den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossene Föderale
Modernisierungsagenda greift die Reform der amtlichen Statistik auf und benennt
verschiedene Statistiken, die reduziert werden sollen.
Mit dem 1. Unternehmensstatistikreformgesetz hat das Bundeskabinett am
27. Mai 2026 bereits spürbare entlastende Änderungen in der amtlichen
Statistik im Zuständigkeitsbereich des BMWE auf den Weg gebracht. Weitere
Entlastungen im Bereich der amtlichen Statistik sind Gegenstand laufender
Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung, u. a. Änderungen der
Agrarstatistikverordnung (vgl.
www.bmleh.de/SharedDocs/Gesetzestexte/DE/21-WP/2-v
o-aend-agrarstatistik-vo.html) und des Umweltstatistikgesetzes (vgl.
www.bun
desumweltministerium.de/gesetz/referentenentwuerfe-eines-gesetzes-zur-staerk
ung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschutzes-sowie-einer-ver
ordnung-zur-staerkung-eines-modernen-digitalen-und-wirksamen-umweltschu
tzes).
Grundsätzlich verantwortlich für die Umsetzung von Rechtsänderungen im
Bereich der amtlichen Statistik sind die Statistischen Ämter des Bundes und der
Länder sowie die Bundes- und Landesministerien, in deren
Zuständigkeitsbereich betroffene Statistikpflichten liegen.
15. Welche Dokumentationspflichten insbesondere für Handwerk,
Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und Hotellerie will die
Bundesregierung in der 21. Wahlperiode abbauen, und welche davon sollen
durch nachgelagerte Sanktionierung statt durch regelmäßige
Nachweispflichten ersetzt werden?
Nach der vom Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der
Länder beschlossenen Föderalen Modernisierungsagenda werden Bund und
Länder die Erforderlichkeit von Dokumentationspflichten kritisch überprüfen.
Zudem hat sich der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD am 1. Juli
2026 darauf verständigt, dass Ressorts alle Dokumentationspflichten außerhalb
von EU- und verfassungsrechtlich gebotenen Pflichten – also auch solche
Pflichten für Handwerk, Einzelhandel, Landwirtschaft, Gastronomie und
Hotellerie – überprüfen und dabei das Ziel verfolgen, in einem ersten Schritt
mindestens jede Vierte dieser Pflichten binnen 12 Monaten abzuschaffen. Dabei wurde
– im Zusammenhang mit einer deutlichen Reduzierung von Berichtspflichten –
auch eine umfassende Anwendung des risikobasierten Ansatzes und
Vereinfachung staatlicher Kontrollen durch die Bundesverwaltung
(Stichprobenregelungen, Bagatellgrenzen, Pauschalierungen) vereinbart. Im Gegenzug sollen
Verstöße stärker als bisher sanktioniert werden (Gewerberecht, Steuerstrafrecht).
Die Bundesregierung prüft zurzeit, wie diese Vorgaben umgesetzt werden
können.
16. Welche Förderprogramme des Bundes wurden seit Beginn der 21.
Wahlperiode im Hinblick auf Zielgenauigkeit, Effizienz, Antragsaufwand und
Nachweisaufwand überprüft, und bei welchen Programmen sollen
Antragsförderungen durch Pauschalen ersetzt oder Antrags- und
Nachweisverfahren vollständig elektronisch standardisiert werden?
Die Förderressorts prüfen die Zielgenauigkeit von Förderprogrammen, die
Effizienz sowie den Antrags- und Bearbeitungsaufwand fortlaufend. Neben dem
Monitoring und der Erfolgskontrolle bei Förderprogrammen zielen die
Arbeiten der Ressorts und administrierenden Stellen insbesondere auf die
Optimierung der Verwaltungsabläufe, Vereinfachungsmöglichkeiten sowie die
Standardisierung, Digitalisierung und – wo möglich – Automatisierung von
Förderverfahren.
17. Welche konkreten Bundesleistungen sollen nach Planung der
Bundesregierung in der 21. Wahlperiode Ende-zu-Ende digitalisiert werden, und
welche messbare Bürokratieentlastung erwartet die Bundesregierung
dadurch jeweils für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie
Verwaltung?
Die Bundesressorts haben sich verpflichtet, bis Ende 2029 355 konkrete,
wesentliche Verwaltungsleistungen des Bundes prioritär zu digitalisieren. Zu
diesen Verwaltungsleistungen gehören z. B. das Marktstammdatenregister
Strom und Gas – Registrierung von Einheiten und von EEG- und KWK-
Anlagen, die Hilfe in Katastrophenfällen (Krisenvorsorgeliste) – Durchführung
oder die Bewilligung des Kindergeldes. Die Bürokratieentlastung für die
Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen tritt mittelbar durch die
Digitalisierung von Fachverfahren ein. Sie wirkt sich in erster Linie positiv auf die
Bearbeitungsqualität in den Behörden aus. Es wird erwartet, dass vor allem die
Durchlaufzeiten durch die Digitalisierung in den Behörden sinken.
18. Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand des Once-Only-Prinzips in der
Bundesverwaltung, welche Register, Nachweisdienste und Fachverfahren
sind bereits technisch angeschlossen, und welche wesentlichen
rechtlichen, technischen oder finanziellen Hindernisse bestehen derzeit?
Die Bundesregierung versteht die Frage dahingehend, dass mit „angeschlossen“
der Anschluss von Onlinediensten und Registern des Bundes an das Nationale
Once-Only-Technical-System (NOOTS) gemeint ist. Folgende Anschlüsse an
das Minimum Viable Product (MVP) des NOOTS sind seitens des Bundes
aufgrund konkreter Anwendungsfälle bereits erfolgt: Zentrales Fahrzeugregister,
Zulassungsregister für Umweltgutachter, Marktstammdatenregister und
Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen.
19. Welche Aufgaben, Entscheidungsbefugnisse und Weisungs- oder
Koordinierungsrechte hat das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung gegenüber anderen Ressorts beim Bürokratierückbau und
bei der besseren Rechtsetzung?
Die Bundesregierung hat zur operativen Umsetzung der vereinbarten Ziele im
Koalitionsvertrag den Staatssekretärsausschuss „Staatsmodernisierung und
Bürokratierückbau“ eingesetzt, der als ressortübergreifendes Steuerungsgremium
u. a. die Steuerung des Bürokratierückbaus und der besseren Rechtsetzung
übernimmt. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
fungiert als Geschäftsstelle des Staatssekretärsausschusses und organisiert
dessen Arbeit. Darüber hinaus koordiniert das Bundesministerium für Digitales
und Staatsmodernisierung die Arbeiten beim Bürokratierückbau und der
besseren Rechtsetzung ressortübergreifend. Die Ressorts handeln stets in eigener
Ressortverantwortung.
20. Wie viele Planstellen und Vollzeitäquivalente stehen im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung für Bürokratierückbau,
bessere Rechtsetzung, Monitoring, Praxischecks, Methodenentwicklung und
ressortübergreifende Steuerung zur Verfügung, und wie viele davon sind
derzeit unbesetzt?
Die Planstellen und Stellen des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung werden zentral bewirtschaftet und sind den in der Frage
genannten Aufgaben nicht dauerhaft zugeordnet. Eine gesonderte Zahl der hierfür
zur Verfügung stehenden beziehungsweise unbesetzten Planstellen und Stellen
wird daher nicht geführt.
Für die Wahrnehmung der genannten Aufgaben sind zum Stichtag 29. Juli 2026
22 Funktionen vorgesehen. Davon sind 19 Funktionen besetzt und drei
Funktionen unbesetzt. Die tatsächliche Besetzung entspricht 18,65
Vollzeitäquivalenten.
Sofern das Funktionssoll vollständig mit jeweils einem Vollzeitäquivalent
angesetzt wird, beträgt das Soll 22 Vollzeitäquivalente. Gegenüber der tatsächlichen
Besetzung besteht damit eine Differenz von 3,35 Vollzeitäquivalenten.
21. Welche externen Beratungsleistungen, Gutachten, Studien, IT-
Dienstleistungen oder sonstigen Aufträge hat die Bundesregierung seit Beginn der
21. Wahlperiode im Zusammenhang mit Bürokratierückbau,
Bürokratiekostenmessung, „One in, two out“, Bürokratieportal, Förderplattform,
Praxischecks oder Once-Only-Prinzip vergeben oder geplant?
Im Zusammenhang mit dem Bürokratieportal „EinfachMachen-Portal“ wurden
externe Leistungen für die technische Konzeption, Entwicklung, den Betrieb
sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Portals einschließlich der KI-
gestützten Datenanalyse und Auswertungsfunktionen beauftragt. Ebenso
beauftragt wurden externe Unterstützungsleistungen für die Konzeption einer
standardisierten, konfigurierbaren und skalierbaren Fördermanagementplattform.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des once only Prinzips wurden externe
Leistungen für die Analyse und Konzeption der künftigen Lösung
einschließlich der dazu benötigten visuellen Komponenten beauftragt.
22. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entlastungswirkungen für
Unternehmen nicht durch zusätzliche IT-Umstellungskosten, neue
Nachweispflichten, zusätzliche Vollzugskosten oder neue Berichtspflichten an
anderer Stelle aufgehoben werden?
Im Koalitionsvertrag zur 21. Legislaturperiode haben sich CDU, CSU und SPD
darauf geeinigt, den Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und
Bürger sowie Verwaltung um mindestens zehn Milliarden Euro zu senken und
die Bürokratiekosten für die Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren. Diese
Ziele können folglich nur erreicht werden, wenn durch Maßnahmen der
Bundesregierung Unternehmen deutlich mehr entlastet als belastet werden.
23. Welche messbaren Zwischenziele für die Jahre 2026, 2027, 2028 und
2029 hat die Bundesregierung für Bürokratiekostenabbau,
Erfüllungsaufwandsenkung, Praxischecks, Digitalisierung von Bundesleistungen,
Once-Only-Umsetzung und Fördervereinfachung festgelegt?
Es gelten grundsätzlich die in der Modernisierungsagenda für Staat und
Verwaltung (Bund) und in der Föderalen Modernisierungsagenda definierten
Zielwerte.
24. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag jährlich einen
ressortscharfen Bericht über Zielerreichung, Zielverfehlung,
Entlastungswirkung, Umsetzungsstand und verbleibenden Belastungsbestand beim
Bürokratierückbau vorzulegen, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist nach § 7 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen
Normenkontrollrates (NKRG) verpflichtet, dem Deutschen Bundestag jährlich
einen Bericht über den Stand des Bürokratierückbaus vorzulegen.
25. Von wie vielen Gesetzen und Verordnungen des Bundes sind deutsche
Unternehmen nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt betroffen
bzw. wie viele Normen des Bundes und der EU verursachen
bürokratischen Aufwand in Unternehmen (bitte nach Bundesministerien,
Gesetzen, Verordnungen und, wenn möglich, weiteren Rechtsnormen
aufschlüsseln)?
Das geltende Bundesrecht umfasst nach Angabe des Bundesamts für Justiz zum
Stichtag 13. August 2026 insgesamt 1 824 Gesetze und 2 914
Rechtsverordnungen.
Das Statistische Bundesamt pflegt die Datenbank zum Erfüllungsaufwand nach
§ 8 NKRG. Laut der Datenbank gibt es im Bundesrecht 9 020
Informationspflichten der Wirtschaft, die bürokratischen Aufwand verursachen. Die bloße
Anzahl an Informationspflichten, die auch nicht sämtlich für alle Unternehmen
gelten, gibt keinen Aufschluss über die daraus resultierenden bürokratischen
Belastungen für Unternehmen. Zudem beinhaltet die Datenbank auch solche
Pflichten, die durch die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
resultieren. Weitere Detailinformationen können der Onlinedatenbank des
Erfüllungsaufwands entnommen werden (vgl.
www.ondea.de/DE/Home/home_nod
e.html).
Über die Anzahl von Normen der EU, die bürokratischen Aufwand in
Unternehmen verursachen, liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.
26. Wie viele neue Gesetze und Verordnungen, die bürokratische Pflichten
auferlegen (nachfolgend: bürokratische Gesetze), wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung für Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode
eingeführt (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen und
weiteren Rechtsnormen auflisten)?
Angaben zur bürokratischen Be- oder Entlastung sind dem Vorblatt (unter E.
Erfüllungsaufwand) jedes einzelnen Gesetzes- und Verordnungsentwurfs der
Bundesregierung zu entnehmen. Verordnungen sowie vom Deutschen
Bundestag beschlossene Gesetze werden im Bundesgesetzblatt verkündet und sind
öffentlich einsehbar unter:
www.recht.bund.de/de/home/home_node.html
27. Wie viele bürokratische Gesetze und Verordnungen wurden für
Unternehmen seit Beginn der 21. Wahlperiode nach Kenntnis der
Bundesregierung abgeschafft (bitte nach Bundesministerien, Gesetzen, Verordnungen
und weiteren Rechtsnormen auflisten)?
Die Aufhebung von Verordnungen sowie die vom Deutschen Bundestag
beschlossene Aufhebung von Gesetzen werden im Bundesgesetzblatt verkündet
und sind öffentlich einsehbar unter:
www.recht.bund.de/de/home/home_nod
e.html
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
1 CSDD-RL/ LkSG im
Rahmen der
Fortsetzung der
Dialogreihe
#FaireLieferketten
BMAS Über dieses Format informierte das zuständige
BMAS ausführlich und transparent unter der
Dialogreihe #FaireLieferketten - CSR; An dem
Workshop mit Unternehmen am 29. Januar
2026 waren keine weiteren Ressorts beteiligt.
Die Einbindung von Verbänden und Ressorts
erfolgt fortlaufend im Rahmen der AG
Wirtschaft und Menschenrechte des CSR-
Forums der Bundesregierung.
Die auf der CSR-Website der Bundesregierung
veröffentlichten Ergebnisse der Dialogreihe
#FaireLieferketten liefern wichtige Impulse für
eine praxisnahe und unternehmensfreundliche
Umsetzung der CSDD-RL (
https://www.csr-in-
deutschland.de/DE/Umsetzung/Dialogreihe-
Faire-Lieferketten/dialogreihe-faire-
lieferketten.html). Ob und in welcher Form
diese in weitere Prozesse einfließen werden, ist
im Lichte der bis Juli 2028 europarechtlich
vorgesehenen Überführung der CSDD-RL in
deutsches Recht zu entscheiden.
2 Weiterbildungsförderu
ng Beschäftigter (§ 82
SGB III)
BMAS Beteiligte: Unternehmen, Bildungsträger und
Agenturen für Arbeit.
Ziel des Praxischecks war es, aus Sicht der TN
(Arbeitgeber, Beschäftigte der BA,
Bildungsträger) mögliche Hindernisse in der
Anwendung der erst im Jahr 2024 reformierten
Regelung zu identifizieren und Wege
aufzuzeigen, wie Abläufe vereinfacht werden
können. Schwerpunkt lag daher auf der
operativen Umsetzung durch die BA.
Vorschlägen konnte u. a. durch
Veröffentlichung einer prozessualen Weisung
zur einheitlicheren Umsetzung sowie der
kontinuierlichen Weiterentwicklung der IT-
Verfahren begegnet werden;
Entlastungswirkungen können nicht beziffert
werden.
3 Verfahren zur
Feststellung der
Erwerbsfähigkeit nach
§ 44a SGB II
BMAS Beteiligte: Vertreterinnen und Vertreter von
Jobcentern, dem Ärztlichen Dienst der
Bundesagentur für Arbeit (BA), Sozialämtern
und der Deutschen Rentenversicherung.
Resultierend aus dem Praxischeck zum
Verfahren zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit
nach § 44a SGB II wird eine
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
Verwaltungsvereinfachung bei der Feststellung
der Erwerbsfähigkeit im SGB II geprüft.
4 Neue
Wohngemeinnützigkei
t, gesetzliche
Grundlage ist die
Abgabenordnung.
BMWSB Mittels Praxischecks wurde in einer ersten
Schwerpunktphase mit Praktikerinnen und
Praktikern der Wohnungswirtschaft eruiert, wie
die NWG Eingang finden kann in die
vorhandene Praxis bei Neubau und Vermietung
des Bestands. Die Ergebnisse werden derzeit
ausgewertet. Die Durchführung erfolgte mit
(kommunalen) Wohnungsunternehmen,
Stiftungen und Genossenschaften.
5 Umsetzungslabor
Bau-Turbo,
betroffenes Gesetz ist
das BauGB
BMWSB Das Umsetzungslabor Bau-Turbo begleitet die
Einführung der neuen Regelungen zum
beschleunigten Wohnungsbau als
praxisorientierter Austausch- und Lernprozess.
In Zusammenarbeit mit Kommunen, Ländern
und weiteren Akteuren wurden
Anwendungsfragen aufgegriffen,
Praxiserfahrungen ausgewertet sowie
Arbeitshilfen und Leitfäden entwickelt, um eine
rechtssichere und einheitliche Umsetzung zu
unterstützen. Beteiligt sind kommunale
Vertreterinnen und Vertreter sowie die
interessierte Fachöffentlichkeit. Die Ergebnisse
sind unter nachfolgendem Link online abrufbar:
https://www.bmwsb.bund.de/DE/bauen/baure
cht/bau-turbo/praxiswissen/praxiswissen-
bauturbo/praxiswissen-bau-turbo.html?nn=42910
6 Planspiel zur BauGB-
Novelle 2025/2026,
betroffenes Gesetz ist
das BauGB
BMWSB Regelungsvorschläge des Referenten- bzw.
Regierungsentwurfs zur BauGB-Novelle werden
von mehreren Gemeinden unterschiedlicher
Größe auf reale Fälle angewendet und auf
Praxistauglichkeit hin überprüft. Die Ergebnisse
werden derzeit ausgewertet.
7 Entwurf eines
Gesetzes zum
Bürokratierückbau im
Verkehrsbereich
BMV Durchführung des Praxischecks: Befragung der
vollziehenden Länder und statistikführenden
Bundesstellen (BMI, Destatis) hins.
Praxisrelevanz einer Regelung.
Ergebnis des Praxischecks: Praxistauglichkeit
und Erforderlichkeit der betroffenen Norm
wurden bestätigt.
8 Gesetz zur
Weiterentwicklung der
Digitalisierung in der
Migrationsverwaltung
(MDWG)
BMI Die Unterarbeitsgruppe 1 – Recht der von der
MPK eingesetzten Bund-Länder-Arbeitsgruppe
„Digitalisierung der Migrationsverwaltung“ hat
in einem mehrstufigen Prozess eine Reihe von
auflösbaren Defiziten in der Kommunikation der
Migrationsbehörden identifiziert.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe besteht aus
Praktikerinnen und Praktikern aus Bund (BMI,
AA, BMJV, AA, BAMF, BVA), Ländern und
Kommunen sowie Vertretern der auf
Bundesebene vertretenen kommunalen
Spitzenverbänden und der Koordinierungsstelle
für IT-Standards (KoSIT).
Die im Rahmen der Unterarbeitsgruppe 1 –
Recht der von der MPK eingesetzten Bund-
Länder-Arbeitsgruppe „Digitalisierung der
Migrationsverwaltung“ erarbeiteten Vorschläge
wurden im Wesentlichen durch das MDWG
umgesetzt. Die Entlastungswirkungen sind im
Gesetzentwurf unter „E. Erfüllungsaufwand“
detailliert ausgeführt.
9 Praxischeck
„Elektronische
Dokumentation von
PSM-Anwendungen“:
Betroffene Gesetze:
PflanzenschutzG zur
nationalen Umsetzung
der Verordnung (EG)
Nr. 1107/2009 über
das Inverkehrbringen
von
Pflanzenschutzmitteln
,
Durchführungsverordn
ung (EU) 2023/64 der
Kommission vom 10.
März 2023 betreffend
den Inhalt und das
Format der gemäß der
Verordnung (EG) Nr.
1107/2009.
BMLEH Neben den Vertreterinnen und Vertretern der
Praxis und der Beratungen waren Bundes- und
Landesministerien sowie Vollzugsbehörden
vertreten.
Die Ergebnisse fließen in die Weiterentwicklung
einer praxistauglichen Dokumentation der
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ein.
10 Praxischeck
„Überprüfung des § 4b
BMLEH An dem Praxischeck nahmen Vertreter des
Fleischerhandwerks (Innung und
Unternehmen), der Bundes- und der
Landesebene teil.
Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet.
11 Praxischeck
„Genehmigungsverfah
ren Stall(um)bau“:
BMLEH Der Praxischeck wurde gemeinsam mit der
Bundes-/Landes- und Kommunalebene sowie
praktisch Tätigen aus den Bereichen des
Stallbaus durchgeführt.
Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
12 Praxischeck
„Allgemeine
Verwaltungsvorschrift
Rahmenüberwachung
(AVV RÜb)“
BMLEH Beteiligte: Mehrere Bundes-/Landesministerien
und -behörden sowie Vollzug der
Länder/Kommunen, einzelne Verbände.
Die Ergebnisse werden derzeit aufbereitet.
13 Praxischeck Novelle
Kreislaufwirtschaftsge
setz
BMUKN noch in Arbeit
14 Evaluation von
praktischer
Anwendung und
Wirksamkeit der
öffentlich-rechtlichen
Haftung für
Umweltschäden sowie
Vorschläge für die
Weiterentwicklung
des Rechtsrahmens
nebst fachrechtlicher
Bezüge auf nationaler
und europäischer
Ebene (USchadG
(Umsetzung der
Umwelthaftungsrichtli
nie der EU))
BMUKN Die Ergebnisse sind unter nachfolgenden Links
online abrufbar:
https://www.umweltbundesamt.de/publikation
en/evaluation-von-praktischer-
anwendungwirksamkeit
https://www.umweltbundesamt.de/publikation
en/praxishilfe-umweltschadensgesetz
15 Erfahrungsaustausch
zu Themen des
Vollzugs im
Strahlenschutz
(StrlSchG)
BMUKN Regelmäßiges Austauschformat: Erkenntnisse
werden aufgearbeitet und den
Aufsichtsbehörden über den Fachausschuss
Strahlenschutz zur Verfügung gestellt.
16 Bericht der
Bundesregierung zum
Konsultationsverfahre
n 2026 gemäß § 26
Absatz 2 der BEHG-
Carbon-Leakage-
Verordnung unter dem
Brennstoffemissionsha
ndelsgesetz (BEHG)
BMUKN Bericht noch nicht veröffentlicht (Fertigstellung
steht noch aus).
Ziel des Praxischecks: § 26 Absatz 2 der BEHG-
Carbon-Leakage-Verordnung legt fest, dass die
Deutsche Emissionshandelsstelle im
Umweltbundesamt als zuständige Behörde seit
dem Jahr 2022 jährlich die Verbände der
betroffenen Sektoren, die Sozialpartner sowie
Expertinnen und Experten für Carbon-Leakage-
Schutz konsultiert. Das Ziel der Konsultation
besteht darin, die Auswirkungen der CO2-
Bepreisung durch den nationalen
Brennstoffemissionshandel sowie der Carbon-
Leakage-Kompensation gemäß der BEHG-
Carbon-Leakage-Verordnung auf die
Wettbewerbssituation der in Deutschland
ansässigen Unternehmen, unter besonderer
Berücksichtigung kleiner und mittlerer
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
Unternehmen, zu ermitteln. Die
Bundesregierung legt dem Deutschen
Bundestag hierzu bis zum 30. September eines
jeden Jahres einen Bericht vor.
17 AGE
Arbeitsgemeinschaft
Emissionshandel (EU-
Emissionshandel (EU-
Emissionshandelsrichtl
inie, TEHG), nationaler
Brennstoffemissionsha
ndel (BEHG))
BMUKN Regelmäßiges Austauschformat mit
Stakeholdern auf Arbeitsebene u. a. zu
bürokratischen Hemmnissen des
Emissionshandelsvollzugs; Erkenntnisse fließen
in die Ausgestaltung des
Emissionshandelsvollzugs ein.
18 Neufassung und
geplante Novellen des
Verpackungsrecht-
Durchführungsgesetze
s – VerpackDG
BMUKN Das VerpackDG löst das bisherige
Verpackungsgesetz (VerpackG) ab. Im
VerpackDG fand der Praxischeck zur
Bürokratieentlastung im
Lebensmittelhandwerk, der durch das
Bundeswirtschaftsministerium,
Bundeslandwirtschaftsministerium und durch
das Sächsische Wirtschaftsministerium
durchgeführt wurde, Berücksichtigung. Im
VerpackDG wurde daher bei den
Datenmeldepflichten der Hersteller eine
bürokratische Entlastung gegenüber dem
VerpackG durch Einführung einer
Mengenschwelle geschaffen.
Das VerpackDG wird zur Umsetzung der
Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag und der
EU-Verpackungsverordnung fortan laufend
novelliert. Hierbei werden die betroffenen
Akteure laufend beteiligt. Bei der Erarbeitung
des Inhalts der ersten Novelle zur
Ökomodulierung wurden z. B. bereits runde
Tische des BMUKN mit den dualen Systemen,
Hersteller-, Entsorger und Umweltverbänden
veranstaltet.
19 Im Zusammenhang
mit der Erarbeitung
der 2. Verordnung zur
Änderung der
Brustkrebs-
Früherkennungs-VO
(verkündet am
4.3.2026, BGBl. 2026 I
Nr. 53)
BMUKN Gespräche mit der das Mammographie-
Screening durchführenden
Kooperationsgemeinschaft Mammographie zu
Zielen und Anforderungen einer auf Distanz
ausgeübten ständigen Aufsicht bei der
technischen Durchführung der Mammographie.
20 Im Zusammenhang
mit der Erarbeitung
eines Gesetzes zur
BMUKN Erörterungen in Bund-Länder-Arbeitsgruppen
zur Identifizierung von Entlastungspotential bei
gleichzeitiger Wahrung des bewährten hohen
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
Modernisierung,
Digitalisierung und
zum
Bürokratierückbau im
Strahlenschutzrecht
Strahlenschutzniveaus; Durchführung eines
Nutzerworkshops zur Digitalisierung des
Strahlenpasses.
21 Umweltschutz-
Modernisierungspaket
BMUKN Experten-Workshop Planungs- und
Genehmigungsbeschleunigung,
Bürokratierückbau und Digitalisierung.
22 Austausch mit
Normadressaten
(Mitglieder der
Arbeitsgruppe BBNJ
der Deutschen
Forschungsgemeinsch
aft) zum Gesetz zur
Ausführung des
Übereinkommens im
Rahmen des
Seerechtsübereinkom
mens der Vereinten
Nationen über die
Erhaltung und
nachhaltige Nutzung
der biologischen
Vielfalt der Meere von
Gebieten außerhalb
nationaler
Hoheitsbefugnisse
BMUKN Ziel dieser Austausche war es, das Verständnis
auf Seiten der Forschungsakteure bzgl. der im
HochseeSchG enthaltenen Regelungen und
Pflichten zu verbessern sowie Hinweise aus der
Forschungspraxis zu erhalten, um den
zukünftigen Vollzug des Gesetzes (durch BfN)
effektiv auszugestalten.
23 Praxischeck im
Gastgewerbe
(Verordnung (EU)
1169/2011,
Lebensmittelinformati
onsdurchführungsvero
rdnung, Verordnung
(EG) Nr. 852/2004,
Lebensmittel- und
Futtermittelgesetzbuc
h, ArbSchG, ArbStättV,
ArbMedVV, SPrüfV,
DGUV Vorschrift 3)
BMWE Beteiligte: Zuständige Vollzugsbehörden bzw.
Bundes- und Landesministerien,
Berufsgenossenschaft BGN, Verbände des
bayrischen Gastgewerbes, IHK, Unternehmen
aus dem Gastgewerbe in Bayern.
Die Ergebnisse sind unter nachfolgendem Link
online abrufbar:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de
/Redaktion/DE/Downloads/P-R/
praxischeckbuerokratieabbau-im-
gastgewerbe.pdf?__blob=publicationFile&v=1
1) Bayern plant den Verzicht auf die
fortlaufende Dokumentation von Reinigung und
Desinfektion, Kühl- und
Warmhaltetemperaturen,
Schädlingsmonitoring, Warenein- und -
ausgangskontrolle für alle
Lebensmittelunternehmen. Die Neuregelung
wird von Februar bis August 2026 im
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
Regierungsbezirk Niederbayern pilotiert und
soll danach in ganz Bayern gelten.
2) Im Rahmen des Gesetzentwurfes für
Bürokratierückbau im Bereich des
Bundesministeriums für Landwirtschaft,
Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche
(Kabinettbeschluss vom 15.7.): Erleichterung
beim Erfordernis "Maschinenlesbarkeit" bei der
Übermittlung von Dokumenten zur
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln für
kleinere Lebensmittelunternehmen. Sofern die
zuständige Behörde Daten zum Wareneingang
von Lebensmittelunternehmern anfordert, die
von nicht mehr als zwanzig Lieferanten beliefert
werden, genügen diese ihrer Pflicht, wenn sie
die Daten vollständig und gut lesbar binnen 24
Stunden elektronisch übermitteln (daher z. B.
Handyfoto ausreichend).
24 Anforderungen an
Rechenzentren
(EnEfG)
BMWE Am 6. November 2025 fand ein Praxischeck zur
praktischen Umsetzbarkeit der Anforderungen
an Rechenzentren aus dem
Energieeffizienzgesetz statt. Beteiligte waren
Unternehmen aus der Rechenzentrumsbranche
sowie Technologieanbieter und
Energieunternehmen, Vertreter aus
Wissenschaft/Forschung; Hessisches
Ministerium für Digitalisierung und Innovation;
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Baumanagement; Landesoberbehörde IT
Baden-Württemberg sowie das BAFA und das
UBA.
Folgende aus dem Praxischeck gewonnenen
Vorschläge wurden als umsetzbar eingestuft:
• Anpassung des Adressatenkreises
(Anknüpfung für RZ-Definition an IT-
Anschlussleistung statt nicht-redundante
Nennanschlussleistung).
• stärkere Berücksichtigung der geringeren
Auslastung in Hochlaufphase des Betriebes
bei PUE (längere Übergangsfrist für
Einhaltung)
• Bessere Anrechenbarkeit von interner
Abwärmenutzung, bsp. Nutzung von
Abwärme in eigenen Büroräumen (bislang
nicht anrechenbar).
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
• Erleichterung der Berichtspflichten durch
Mitwirkungspflicht der IT-Betreiber
(Kunden); sowie zusätzliche Ausnahmen
(Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse)
• Abbau von steuerlichen Hemmnissen i.R.d.
Abwärmenutzung (siehe nationale
Rechenzentrumsstrategie)
Zur Quantifizierung der Entlastungswirkung
wird auf die Darstellung hierzu im
Erfüllungsaufwand zum Gesetzentwurf zur
Beschleunigung der Umsetzung der
Energieeffizienzrichtlinie verwiesen.
25 Wege zu kohärenteren
Nachhaltigkeitsregeln
BMWE Beteiligte: Verbände aus den Branchen Chemie,
Elektroindustrie, Baustoffe, Fahrrad, Energie,
Automobil, Handel, Textil/Mode,
Arbeitgeber/Wirtschaft und
Industrie/Wirtschaft.
Es wurden zwei Dokumente (Zusammenfassung
Ergebnisse Praxischeck, Vorschläge zur
Harmonisierung der EU-
Nachhaltigkeitsgesetzgebung) erstellt und an
die EU übermittelt.
26 Marktüberwachung im
Onlinehandel
BMWE Beteiligte waren Marktüberwachungs- und
Zollbehörden sowie Handels- und
Wirtschaftsverbände und Landesministerien.
Weitere Informationen sind unter
nachfolgendem Link online abrufbar:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de
/Redaktion/DE/Downloads/M-
O/marktueberwachung-im-
onlinehandel.pdf?__blob=publicationFile&v=4
27 Gründen im
zulassungspflichtigen
Handwerk (HwO)
BMWE Beteiligte waren ZDH, Handwerkskammern,
eine Gewerbebehörde sowie eine Industrie- und
Handelskammer und drei Landesministerien.
Ein Ergebnispapier wird derzeit noch erstellt.
28 Wagniskapital-
Investitionen von
Stiftungen
BMWE Die Ergebnisse sowie Details zur Durchführung
und zu Beteiligten sind unter nachfolgendem
Link online abrufbar:
https://www.bundeswirtschaftsministerium.de
/Redaktion/DE/Publikationen/Invest/ergebnis
papier-praxischeck-
wagniskapitalinvestitionen-von-
stiftungen.pdf?__blob=publicationFile&v=1
29 Ermittlung von
Bürokratieabbaupoten
tial im Bereich der
BMF Die Ergebnisse sowie Details zur Durchführung
und zu Beteiligten sind unter nachfolgendem
Link online abrufbar:
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
Formulare (Vordrucke)
der Zollverwaltung
https://www.bundesfinanzministerium.de/Cont
ent/DE/Downloads/Oeffentliche-
Finanzen/Wachstumsinitiative/praxischeck-
2025-formulare-
zollverwaltung.pdf?__blob=publicationFile&v=7
30 Fachverbändegespräc
he zur Umsetzung der
SOHO-Verordnung
BMG Beteiligte: Fachverbände, Länder und BOB.
Ziel des Praxischecks: Frühzeitige Einbindung
der betroffenen Stakeholder, Gewinnung von
Input für Erarbeitung des RefE.
31 Verschiedene
Austauschformate mit
Politik, Wissenschaft,
Leistungserbringern
und Kassen zur
Digitalisierung im
Gesundheitswesen zur
Vorbereitung des
Gesetzes für Daten
und digitale
Innovation im
Gesundheitswesen
BMG Beteiligte: Forschende, Bundesländer, Vertreter
der Industrie, Datenschutzkonferenz, BMFTR,
BAS, BSI, BKAmt, BMI.
Ergebnis des Praxischecks: Regelungen im
neugefassten GDNG zur Durchführung der
EHDS-Verordnung (u.a. domänenspezifischer
Ansatz);
Weiterentwicklung der
Datennutzungsmöglichkeiten für
Krankenkassen (§§ 15b und 284a SGB V)
Weiterentwicklung FDZ
32 Umsetzung
Medizinregistergesetz
BMG Beteiligte: Vertreter des Mukoviszidose-
Registers, des MS-Registers und des Rheuma-
Registers.
Ziel des Praxischecks: Erörterung zur
Passfähigkeit der geplanten Regelungen im
Hinblick auf die Weiterentwicklung von
Medizinregistern.
33 Weiterentwicklung der
Digitalisierungsstrateg
ie für das
Gesundheitswesen
und die Pflege –
Beteiligungsprozess
Gesetz für Daten und
digitale Innovation im
Gesundheitswesen
BMG Durchführung des Praxischecks: Öffentliche
Online-Befragung & fünf themenbezogene
Fachforen (Workshops) zu den Themen digital
gestützte Prozesse, Daten, Technologien &
Anwendungen, Europa und KI
Ergebnis des Praxischecks: Ausgehend vom
aktuellen Stand der Strategieumsetzung, legt
die Weiterentwicklung den Fokus auf aktuelle
Entwicklungen (insb. EHDS-Verordnung (EU) &
Fortschritte im Bereich KI) sowie neue und
fortlaufende Schwerpunktvorhaben (z.B.
Primärversorgung) und aktualisiert die Strategie
auf Ebene der kurz-, mittel- und langfristigen
Maßnahmen. Zahlreiche Maßnahmen wurden
bereits unmittelbar im Gesetz für digitale
Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
aufgegriffen.
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
34 Workshopreihe
Telemedizin
Gesetz für Daten und
digitale Innovation im
Gesundheitswesen
BMG Beteiligte: BMG, gematik, GKV-SV, div.
Krankenkassen, KBV, div. KVen, Einzelakteure
aus Versorgung und Forschung.
Ergebnis des Praxischecks: Regelungen im
GeDIG zum digitalen Versorgungseinstieg.
35 Weiterentwicklung der
Insolvenzabsicherung
von Pauschalreisen
BMJV Beteiligte: BMWE, Reiseunternehmen,
Reiseversicherungen, Reiseverbände.
Ergebnisse des Praxischecks:
1. Es wurde die Abschaffung der gesetzlichen
Vorgaben zur Bestätigung der
Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen
(Sicherungsschein) gem. Art. 252 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch i.V.m. § 651r Absatz 4 Satz 1 des
Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geprüft: Die
Streichung der gesetzlichen Regelungen zum
Sicherungsschein wurde überwiegend begrüßt.
Der Wegfall des Sicherungsscheins wird als
umsetzbar eingestuft und würde zu einer
Entlastung der Reisebranche in Höhe von 23,83
Millionen Euro jährlich führen.
2. Es wurde eine Erweiterung des gesetzlichen
Forderungsüberganges in § 651r Absatz 4 BGB
geprüft: Der Praxischeck ergab mangels
inhaltlicher Rückmeldungen keinen
Erkenntnisgewinn.
3. Es wurde geprüft, ob es gesetzliche Vorgaben
zu Inhalt und Format der von
Reiseveranstaltern an den jeweiligen
Insolvenzabsicherer zu übermittelnden Daten
geben sollte:
Die Reisebranche lehnt gesetzliche Vorgaben
ab. Sie hat sich für eine Branchenlösung
ausgesprochen und zugesichert, hierzu in 2026
einen Vorschlag zu unterbreiten.
Die Vertreter der Versicherungswirtschaft
haben die Einführung gesetzlicher Vorgaben
begrüßt. Die von Versicherungsunternehmen
bisher abgewickelten Fälle hätten gezeigt, dass
die Datenlage nach einem Insolvenzfall häufig
eine große Herausforderung darstelle.
Es soll zunächst abgewartet werden, ob die
Reisebranche eine von ihr im Rahmen des
Praxischecks in Aussicht gestellte, den
tatsächlichen Herausforderungen gerecht
Anlage 1 Kleine Anfrage 21/7370
Nr.
Regelungsvorhaben
oder Bezeichnung des
Praxischecks
Ressort Beteiligte und Ergebnis
werdende Lösung ohne gesetzlich Vorgaben
entwickelt.
36 Bürokratieentlastungs
maßnahmen im
nationalen Recht der
finanziellen
Rechnungslegung
BMJV Beteiligte: Verbände; Standardsetzer; Stiftung.
Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in
Prüfung.
37 Bürokratieentlastungs
maßnahmen im
europäischen Recht
der finanziellen
Rechnungslegung
BMJV Beteiligte: Verbände; Standardsetzer; Stiftung.
Die eingegangenen Vorschläge befinden sich in
Prüfung.
38 Gebäudetyp E (zu
Eckpunkten)
BMJV Beteiligte: Landesjustizministerien,
Landesbauministerien,
Wohnungsbauverbände und weitere Verbände
aus der Bau- und Immobilienwirtschaft sowie
der Bauplaner, Verbraucher-, Bauherren- und
Mieterschutzverbände, Vertreter der
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Weitere
Organisationen, z.B. Baugerichtstag, Freiburger
Baurechtstage, DIN, Deutscher Mietgerichtstag,
Bundesfachstelle Barrierefreiheit, BGH.
Ergebnis des Praxischecks: Referentenentwurf
wird erkenntnisgestützt erarbeitet.
39 Praxischeck zur
Lizenzvergabe durch
Verwertungsgesellsch
aften an
ehrenamtliche Akteure
BMJV Beteiligte: Gesellschaft für musikalische
Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte, mehrere
Organisationen, die ehrenamtliche Funktionen
wahrnehmen oder fördern, Länder,
Bundeskanzleramt, Deutsches Patent- und
Markenamt.
Ergebnis des Praxischecks: Die eingegangenen
Vorschläge befinden sich in Prüfung.
40 Eckpunkte für ein
Gesetz zur Änderung
des TKG und zur
Verbesserung der
telekommunikationsre
chtlichen
Rahmenbedingungen
für den TK-
Netzausbau
BMDS Die Ergebnisse sowie Details zur Durchführung
und zu Beteiligten sind unter nachfolgendem
Link online abrufbar:
https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Doku
mente/Gesetzesvorhaben/Anlage1_Eckpunkte_
TKG_Anpassung.pdf
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333