Lage der christlichen Minderheit im Iran – Systematische Unterdrückung, staatliche Repressionsmaßnahmen und die Auswirkungen der aktuellen politischen Umbrüche
der Abgeordneten Nicole Höchst, Dr. Rainer Rothfuß, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Alexander Wolf und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Islamische Republik Iran gehört nach Einschätzung internationaler Beobachtungsstellen zu den Staaten mit den weltweit schwerwiegendsten Einschränkungen der Religionsfreiheit. Die U.S. Commission on International Religious Freedom (USCIRF) empfiehlt in ihrem Jahresbericht 2026 erneut, den Iran als „Country of Particular Concern“ (CPC) einzustufen (vgl. USCIRF Annual Report 2026, Iran Chapter).
Im Iran gilt der christliche Glaube den Behörden als gefährlicher westlicher Einfluss. Die größte und zugleich am stärksten verfolgte Gruppe unter den iranischen Christen sind Konvertiten, die sich vom Islam abgewandt haben; ihnen droht die Verurteilung wegen „Verbrechen gegen die nationale Sicherheit“, da die Konversion vom Islam als verboten gilt. Die traditionellen armenischen und assyrischen Kirchen sind zwar staatlich anerkannt, ihre Mitglieder werden jedoch als Bürger zweiter Klasse behandelt. Open Doors führt den Iran im World Watch List 2026 auf Rang 10 mit einer Wertung von 87 von 100 Punkten (www.opendoors.de/christenverfolgung/weltverfolgungsindex/laenderprofile/iran).
Nach der Eskalation des Konflikts zwischen Iran und Israel im Juni 2025 sowie der Tötung des bisherigen Obersten Führers Ali Khamenei im Februar 2026 im Zuge israelisch-amerikanischer Angriffe und der anschließenden Machtübernahme durch Mojtaba Khamenei berichten Menschenrechtsorganisationen von einer weiteren Verschärfung der Lage: Christliche Konvertiten werden von staatlichen Medien zunehmend öffentlich als Spione oder Kollaborateure bezeichnet. Allein im unmittelbaren Nachgang des Krieges seien mindestens 50 Christen festgenommen worden, zudem habe das Parlament ein neues Spionagegesetz verabschiedet, das die Todesstrafe für weit gefasste Tatbestände vorsieht (https://articleeighteen.com/reports/23620/). Der USCIRF-Jahresbericht 2026 dokumentiert für den Berichtszeitraum zudem mindestens 143 Festnahmen von Christen im Iran sowie mehrjährige, teils jahrzehntelange Haftstrafen gegen Konvertiten wegen ihrer religiösen Aktivität (vgl. USCIRF Annual Report 2026, Iran Chapter).
Die Verfolgung im Iran hat sich zuletzt auch gegen traditionelle, staatlich registrierte Kirchen ausgeweitet: Am 4. Juni 2026 zerstörte die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) ein offizielles evangelisches Kirchengebäude in der nordostiranischen Stadt Maschhad. Am 10. Juni 2026 wurde die St.-Nikolaus-Kirche in Teheran, die einzige legale russisch-orthodoxe Gemeinde des Landes, von Unbekannten überfallen. Am 3. Juli 2026 kündigte die IRGC zudem an, die evangelisch-presbyterianische St.-Peter-Kirche in Teheran – 1876 eingeweiht und Sitz der ältesten protestantischen Gemeinde des Irans – samt ihrem gesamten Vermögen zu beschlagnahmen. Den rund 20 auf dem Kirchengelände lebenden Gemeindefamilien droht laut Gemeindeleitung innerhalb von drei Wochen die Räumung oder Inhaftierung. Iran und die USA unterzeichneten am 17. Juni 2026 ein Rahmenabkommen zur schrittweisen Beendigung ihres Krieges, das unter anderem eine gegenseitige Nichteinmischungsklausel in innere Angelegenheiten enthält. Ein ehemaliger Pastor der St.-Peter-Gemeinde wertet die jüngsten Übergriffe als Folge dieses Abkommens: Das Regime scheine darin eine günstige Gelegenheit zu sehen, um gegen Kirchen vorzugehen, ohne internationale Kritik befürchten zu müssen; die Synode der iranischen Evangelischen Kirche teilt diese Einschätzung (www.opendoors.de/nachrichten/aktuelle-meldungen/iran-verfolgung-weitet-sich-auf-traditionelle-kirchen-aus).
Die Anfrage dient für die Fragesteller der parlamentarischen Kontrolle, inwieweit die Bundesregierung diese Berichte kennt, sie in ihre Lageeinschätzung einbezieht und welche konkreten Maßnahmen sie im Rahmen der bilateralen Beziehungen, der Entwicklungszusammenarbeit und internationaler Foren ergreift, um die Religionsfreiheit und den Schutz christlicher sowie anderer religiöser Bevölkerungsgruppen im Iran zu fördern. Angesichts der diplomatischen Beziehungen zum Iran ist Transparenz über die Berücksichtigung religiöser Verfolgungslagen nach Auffassung der Fragesteller geboten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die aktuelle Sicherheitslage von Christen und anderen religiösen Minderheiten im Iran vor, insbesondere seit 2023?
In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung Christen im Iran Opfer von Verhaftungen, Verurteilungen oder anderen staatlichen Repressionsmaßnahmen wegen ihres Glaubens (bitte nach Jahren 2023 bis 2026, Land sowie Art der Repression differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die besondere rechtliche und gesellschaftliche Lage von Konvertiten muslimischer Herkunft im Iran?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über die strafrechtliche Verfolgung christlicher Konvertiten im Iran, insbesondere im Hinblick auf die Neufassung der Artikel 499 und 500 des iranischen Strafgesetzbuchs sowie das neu erlassene Spionagegesetz?
Hat sich die Bundesregierung zu dem möglichen Zusammenhang zwischen dem am 17. Juni 2026 unterzeichneten Rahmenabkommen zwischen dem Iran und den USA zur schrittweisen Beendigung ihres Krieges – insbesondere der darin enthaltenen gegenseitigen Nichteinmischungsklausel – und der seither berichteten Zunahme staatlicher Übergriffe auf christliche Kirchen im Iran (vgl. Open Doors Deutschland, Meldungen vom Juni/Juli 2026) eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, welche, und sieht sie hierin gegebenenfalls – wie u. a. von einem iranischen Partner von Open Doors sowie von Amnesty International Schweiz geäußert (vgl. pro-medienmagazin.de, 20. Juni 2026; bluewin.ch, 25. Juni 2026) – das Risiko, dass dieses Abkommen die internationale Durchsetzung der Religionsfreiheit erschweren könnte?
Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zur Entwicklung der Lage religiöser Minderheiten im Iran im Kontext der Tötung des bisherigen Obersten Führers Ali Khamenei im Februar 2026 und der Machtübernahme durch Mojtaba Khamenei und wenn ja, wie lautet diese?
Welche internationalen Berichte (z. B. USCIRF, Open Doors, Human Rights Watch, ACLED, Kirche in Not, International Crisis Group) zieht die Bundesregierung gegebenenfalls zur Bewertung der Lage religiöser Minderheiten im Iran heran?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen ihrer bilateralen Beziehungen zum Iran gegebenenfalls, um auf die Einhaltung der Religionsfreiheit hinzuwirken?
In welcher Form engagiert sich die Bundesregierung gegebenenfalls im Rahmen internationaler Organisationen (z. B. Vereinte Nationen, Europäische Union) oder in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern für den Schutz religiöser Minderheiten im Iran?
Welche humanitären Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung kommen derzeit gegebenenfalls auch christlichen und anderen religiösen Gemeinden oder Organisationen im Iran zugute (bitte nach Land, Haushaltstitel, Projekt-/Vorhabentitel, Förderzeitraum, Zuwendungssumme sowie Durchführungs- und Trägerorganisation aufschlüsseln)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung gegebenenfalls, die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen gegen religiöse Minderheiten im Iran zu verbessern?
Erkennt die Bundesregierung die Fähigkeit und den politischen Willen der Regierung in Teheran, religiöse Minderheiten wirksam vor Angriffen zu schützen?
Inwieweit macht die Bundesregierung die Gewährung von Entwicklungszusammenarbeit oder diplomatischer bzw. sicherheitspolitischer Kooperation mit dem Iran gegebenenfalls von Fortschritten beim Schutz religiöser Minderheiten abhängig?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über aktuelle Fluchtbewegungen christlicher und anderer religiöser Minderheiten aus dem Iran nach Deutschland oder in Nachbarstaaten vor?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu
a) der Anzahl der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017 (aufgeschlüsselt nach Jahren und Herkunftsland)?
b) der Religionszugehörigkeit der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017?
c) der Geschlechts- und Altersstruktur der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017 (bitte jeweils gemäß der Fragestellung aufschlüsseln)?
d) der statistischen Erfassung der Anzahl somalischer Asylbewerber seit 2017, die „religiöse Verfolgung“ als Fluchtgrund nannten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
e) der Rückführungsquote der Asylbewerber aus dem Iran seit 2017 (bitte aufgeschlüsselt nach Herkunftsland, Religionszugehörigkeit und Jahren)?