Projektförderung von Medienunternehmen durch Bundesministerien im Bereich digitaler Desinformation seit dem Jahr 2026
der Abgeordneten Nicole Hess, Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat seit Beginn des Jahres 2026 insgesamt fünfzehn Projekte von Medienunternehmen durch Bundesministerien gefördert. Unter den sechs Projekten mit der höchsten Förderung befinden sich mehrere der Deutschen Welle sowie ein Teilvorhaben der CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH im Verbundprojekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft – kuKI“ mit einer Förderung in Höhe von 720 418 Euro und einer Laufzeit von März 2026 bis März 2029 (Antwort des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer vom 27. Mai 2026 auf Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/6164 der Abgeordneten Nicole Hess; www.fzi.de/2026/04/23/kuki-gegen-desinformation/).
Bereits in früheren parlamentarischen Vorgängen wurden die staatliche Mitfinanzierung von CORRECTIV und anderen privaten Medienbetrieben sowie Kontakte der Bundesregierung zu CORRECTIV behandelt (Bundestagsdrucksachen 20/12475 und 20/10583). Die vorliegende Kleine Anfrage zielt daher nicht auf eine erneute allgemeine Bestandsaufnahme dieser Vorgänge, sondern auf die seit dem Jahr 2026 benannten Förderungen von Medienunternehmen, insbesondere im Bereich der Erkennung und Abwehr „digitaler Desinformation“ sowie auf die damit verbundenen Auswahl-, Kontroll-, Transparenz- und Abgrenzungsfragen.
Die Förderrichtlinie des Ministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zur Förderung von Projekten zum Thema „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ sieht die Förderung von Forschungsvorhaben vor, die sich dem Erkennen und Abwehren von Desinformation zuordnen lassen; sie nennt unter anderem Methoden und Techniken zur Erkennung expliziter und impliziter Narrative von Desinformation sowie Schutzstrategien gegen Desinformation und zur Herstellung von Vertrauen in Staat und demokratisches System (www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinformation.html ; www.bundesanzeiger.de/pub/publication/M2SNT9uIjbgfCbFEd3g/content/M2SNT9uIjbgfCbFEd3g/BAnz%20AT%2019.07.2024%20B2.pdf).
Nach öffentlichen Angaben des „FZI Forschungszentrums Informatik“ entwickelt das Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft” (kurz: kuKI) einen KI-Assistenten, der Desinformation auf Deutsch, Russisch und Türkisch erkennen, einordnen und Gegenmaßnahmen unterstützen soll (www.fzi.de/2026/04/23/kuki-gegen-desinformation/). Nach Angaben des FZI soll eine „Integration in CeMAS-Monitoring und CORRECTIV.Faktenforum“ stattfinden. Dort heißt es unter anderem: „Das sichtbare Ergebnis des Vorhabens wird ein KI-Assistent sein, den das gemeinwohlorientierte Medienhaus CORRECTIV an das CORRECTIV.Faktenforum anschließt. […] Mit dem CORRECTIV.Faktenforum bietet es zudem das erste Beteiligungsprojekt im deutschsprachigen Raum, das Menschen in den gesamten Faktencheck-Prozess einbindet. Bürger*innen können dort potenzielle Desinformationen einreichen, diskutieren und unter redaktioneller Anleitung von CORRECTIV recherchieren. Mithilfe der automatisierten Übersetzungsfunktion wird CORRECTIV den Austausch künftig auf Deutsch, Russisch und Türkisch ermöglichen“ (ebd.). Es soll über das „Center für Monitoring, Analyse und Strategie“ (CeMAS) dabei eine KI-gestützte Infrastruktur entstehen, die manipulative Inhalte auf Deutsch, Russisch und Türkisch systematisch analysiert und Faktenchecks sowie Gegenmaßnahmen unterstützt (https://cemas.io/press/releases/ki-projekt-analysiert-desinformation-sprachuebergreifend/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Welche fünfzehn Projekte von Medienunternehmen wurden seit dem 1. Januar 2026 durch Bundesministerien gefördert bzw. erhielten eine Förderungszusage, und in welcher Höhe wurden jeweils Bundesmittel bewilligt beziehungsweise ausgezahlt (mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Ressort, Zuwendungsempfänger, Projekttitel, Laufzeit, Förderhöhe, Haushaltstitel und Fördergrundlage und Auszahlungsdatum)?
Welche Definition von „Medienunternehmen“ hat die Bundesregierung ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Nicole Hess auf Bundestagsdrucksache 21/6164 zugrunde gelegt?
Inwiefern handelt es sich bei den in der Antwort auf diese Schriftliche Frage genannten fünfzehn Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung um neue Bewilligungen, Fortsetzungen, Aufstockungen oder Anschlußförderungen bereits früher geförderter Vorhaben?
Welche Kriterien wurden bei der Auswahl der seit dem 1. Januar 2026 geförderten Medienunternehmen und Projekte zugrunde gelegt bzw. waren von den Antragstellern zu erfüllen?
Welche Bundesmittel wurden seit dem 1. Januar 2026 an die „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ oder an Projekte mit deren Beteiligung bewilligt oder ausgezahlt, soweit diese nicht bereits vollständig in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/12475 enthalten sind (bitte nach Jahr, Ressort, Projekt, Förderhöhe, Laufzeit und Fördergrundlage aufschlüsseln)?
Sind außer den genannten Projektpartnern (www.fzi.de/2026/04/23/kuki-gegen-desinformation/) weitere Verbundpartner, Unterauftragnehmer oder sonstigen Kooperationspartner nach Kenntnis der Bundesregierung am Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft – kuKI“ beteiligt? Wenn ja, welche?
Welche konkreten Arbeitspakete, technischen Systeme, Datenbanken, Modelle, Analysewerkzeuge, Berichte, Handlungsempfehlungen oder sonstigen Ergebnisse sollen im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft – kuKI“ erstellt werden?
Welche Arten von Daten, Inhalten, Plattformen, Medienangeboten oder Kommunikationsräumen sollen im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft – kuKI“ nach Kenntnis der Bundesregierung untersucht, ausgewertet oder verarbeitet werden?
Inwiefern ist es nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, dass im Rahmen des Projekts „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft – kuKI“ Inhalte auf Plattformen wie Telegram, YouTube, TikTok, X, Facebook, Instagram oder anderen sozialen Netzwerken analysiert werden, und wie ist nach Ansicht der Bundesregierung mit Inhalten zu verfahren, die als „Desinformation“ oder „Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“ ausgemacht werden?
Welche Stellen beziehungsweise Institutionen des Bundes oder der Länder erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Zugriff auf Ergebnisse, Berichte, Werkzeuge, Modelle, Datenbestände oder Handlungsempfehlungen aus dem Projekt „Kulturalisierungssensible KI-Assistenz für eine desinformationsresiliente multilinguale Gesellschaft – kuKI“ oder sollen künftig Informationen daraus erhalten?
Welche Auffassung hat sich die Bundesregierung dazu erarbeitet, dass dem „Recherchenetzwerk CORRECTIV“ durch das – noch nicht rechtskräftige – Urteil des Landgerichts Berlin bescheinigt wird, seinerseits eine „unwahre Tatsachenbehauptung“ und in irreführender Weise „unvollständige Berichterstattung“ verbreitet zu haben (17. März 2026, Az. 27 O 379/25), und hält die Bundesregierung es in Anbetracht dieser Tatsache für angemessen, CORRECTIV staatliche Förderung zuteilwerden zu lassen und dass CORRECTIV perspektivisch Teil einer Beobachtungsstruktur gegen sogenannte Desinformation werden kann (vergl. www.lto.de/recht/hintergruende/h/so-begruendet-das-lg-berlin-ii-die-correctiv-niederlage; www.berliner-zeitung.de/article/urteilsbegruendung-deswegen-stuft-gericht-correctiv-bericht-als-unwahre-tatsachenbehauptung-ein-10030447; bitte Position erläutern)?
Welche Vorkehrungen bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um auszuschließen, dass rechtmäßige politische Meinungsäußerungen, journalistische oder satirische Beiträge, offizielle Erklärungen von staatlichen Stellen oder legitime oppositionelle Positionen als „Desinformation“, „Deep Fake“ oder Bestandteil einer „Desinformationskampagne“ klassifiziert, markiert oder in sonstiger Weise zum Gegenstand staatlich geförderter Maßnahmen bzw. Löschung gemacht werden, und wie beabsichtigt die Bundesregierung dies zu beaufsichtigen und transparent zu handhaben?
Welche Kriterien legt die Bundesregierung zugrunde, um im Rahmen der Förderrichtlinie „Vertrauen in Demokratie und Staat: Digitale Desinformation erkennen und abwehren“ zwischen nachweislich falschen Tatsachenbehauptungen, gezielt irreführenden Darstellungen, legitimer politischer Bewertung, Satire und zulässiger Meinungsäußerung zu unterscheiden (vergl. www.bmftr.bund.de/SharedDocs/Bekanntmachungen/DE/2024/07/2024-07-19-Bekanntmachung-Desinformation.html)?
Welche Berichtspflichten sowie Evaluations- und Transparenzpflichten bestehen für Zuwendungsempfänger im Rahmen der genannten Förderrichtlinie gegenüber der Bundesregierung und dem Bundestag?
Inwiefern werden Projektergebnisse aus der genannten Förderrichtlinie an Bundesministerien, nachgeordnete Bundesbehörden, Sicherheitsbehörden, Plattformbetreiber, Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten oder sonstige Dritte weitergegeben?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um bei der Förderung von Medienunternehmen Interessenkonflikte, politische Abhängigkeiten oder staatliche Einflußnahme auf journalistische Arbeit zu vermeiden?
Welche Kenntnis besitzt die Bundesregierung darüber, ob oder inwieweit „Desinformation“ oder „Deep Fakes“ im Besonderen in türkischer, russischer oder deutscher Sprache zu finden sind oder wie die Fokussierung des Projektes „kuKI“ auf diese Sprachen zustande kommt?
Welche konkreten Ziele verfolgt die Bundesregierung mit den durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderten Regionalprogrammen der Deutschen Welle für Lateinamerika, Osteuropa sowie Nahost/Nordafrika?
Besteht eine vollständige Übereinstimmung der durch das BMZ geförderten Regionalprogramme der Deutschen Welle mit dem gesetzlichen Auftrag der Deutschen Welle nach dem Deutsche-Welle-Gesetz?
Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag künftig regelmäßig eine vollständige Übersicht über die Förderungen von Medienunternehmen bzw. deren Projekte durch Bundesministerien vorzulegen, und wenn nein, weshalb erachtet die Bundesregierung dies nicht als notwendig?
Kann die staatliche Finanzierung von sechs Projekten der Deutschen Welle (DW) mit einem Volumen von zusammen rund 19 Mio. Euro (vergl. Antwort auf Schriftliche Frage auf Bundestagsdrucksache 21/6164) nach Auffassung der Bundesregierung als Kompensation für die im Haushaltsplan 2026 erfolgten Kürzungen der Mittel für die DW gewertet werden?