Erreichbarkeit und Finanzierung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent in der Alterssicherung
der Abgeordneten Thomas Stephan, Gerrit Huy, Hauke Finger, Kay Gottschalk, Achim Köhler, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Christian Reck, Lukas Rehm, Matthias Rentzsch, Diana Zimmer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission („Rentenkommission“) unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise hat ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026 an die Bundesregierung übergeben (www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Soziales/empfehlungen-der-rentenkommission-bmas-juni-2026.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die Kommission nennt in der ersten Empfehlung, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen. In die Betrachtung sollen demnach nicht nur Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch Leistungen der betrieblichen und privaten beziehungsweise kapitalgedeckten Altersvorsorge einbezogen werden.
Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen der Alterssicherungskommission in einem Gesetzespaket umzusetzen (https://taz.de/Diskusssion-um-Rentenreform/!6189916/).
Daraus resultiert für die Fragesteller die Frage, welche konkrete Bedeutung die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent für die einzelnen Versicherten hat, unter welchen Voraussetzungen sie erreicht werden kann und welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Versicherte, Vorsorgesparer und Steuerzahler damit verbunden sein können.
Nach Auffassung der Fragesteller besteht Klärungsbedarf, ob es sich bei der Nettoersatzquote um eine individuell erreichbare Zielgröße oder lediglich um einen statistischen Modellwert handelt. Unklar ist ihnen außerdem, welcher Anteil der angestrebten Gesamtversorgung durch die gesetzliche Rentenversicherung, eine obligatorische kapitalgedeckte Vorsorge, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge erbracht werden soll.
Besonders bedeutend ist in den Augen der Fragesteller, ob auch Menschen mit niedrigen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Erwerbsgeminderte, Arbeitslose, pflegende Angehörige oder Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien die angestrebte Quote erreichen können. Zudem sollte transparent sein, welche Beitragssätze, Bundesmittel, zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen oder Kapitalmarktrenditen den Berechnungen zugrunde liegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen54
Mit welcher Arbeitsdefinition der angestrebten Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent arbeitet die Bundesregierung in Details?
Werden bei der Berechnung der Alterseinkünfte nach Planung der Bundesregierung folgende Leistungen berücksichtigt und falls ja, in welcher Form: a) gesetzliche Altersrente, b) gesetzliche Kapitalrente, c) betriebliche Altersversorgung, d) staatlich geförderte private Altersvorsorge, e) nicht geförderte private Altersvorsorge, f) sonstige Kapital- und Vermögenseinkünfte g) Einkommen eines Ehe- oder Lebenspartners und bezieht sich nach Definition der Bundesregierung die Nettoersatzquote auf Einzelpersonen, auf einen Haushalt, auf einen Durchschnittsverdiener, auf einen Medianverdiener oder auf eine andere Modellperson beziehungsweise Modellgruppe?
Welcher Zeitraum wird nach Planung der Bundesregierung für die Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens zugrunde gelegt: a) der letzte Monat vor dem Renteneintritt? b) das letzte Kalenderjahr? c) ein durchschnittliches Einkommen mehrerer Jahre? d) das durchschnittliche Einkommen während des gesamten Erwerbslebens?
Wie werden nach Planung der Bundesregierung bei der Bestimmung des vorherigen Erwerbseinkommens insbesondere Einmalzahlungen, Sonderzahlungen, variable Vergütungen, Sachbezüge, Überstundenvergütungen, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld und andere Entgeltersatzleistungen berücksichtigt?
Wie werden nach Planung der Bundesregierung folgende Faktoren bei der Bestimmung der Nettoersatzquote berücksichtigt: a) Familienstand, b) Steuerklasse, c) Kinderzahl, d) Krankenversicherungsstatus, e) Beitrag zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, f) Beitrag zur sozialen oder privaten Pflegeversicherung und g) nachgelagerte Besteuerung der Alterseinkünfte?
Handelt es sich nach Auffassung der Bundesregierung bei der Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent a) um eine individuelle Leistungszusage? b) um eine durchschnittliche statistische Zielgröße? c) um einen unverbindlichen politischen Orientierungswert? d) um eine zukünftig gesetzlich abzusichernde Mindestquote?
Gibt es Planungen der Bundesregierung, einen individuellen Rechtsanspruch auf eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent einzuführen? Wenn nein, wie will die Bundesregierung verhindern, dass in der Öffentlichkeit der unzutreffende Eindruck entsteht, dass jeder Versicherte im Alter mindestens 70 Prozent seines letzten Nettoeinkommens erhält?
In welchem Kalenderjahr soll die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach den Planungen oder Modellrechnungen der Bundesregierung erstmals erreicht werden?
Für welche Geburtsjahrgänge, Modellfälle, Modellbiographien oder Zugangsjahre soll die Zielgröße nach Planung der Bundesregierung erstmals gelten (bitte aufschlüsseln)?
Welche Mindestvoraussetzungen muss eine Person nach Planung der Bundesregierung erfüllen, um die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu erreichen, insbesondere hinsichtlich a) der Anzahl der Versicherungsjahre? b) der Höhe des durchschnittlichen Erwerbseinkommens? c) der Dauer der betrieblichen Altersversorgung? d) der Dauer der kapitalgedeckten Vorsorge? e) der Höhe der zusätzlichen Vorsorgebeiträge? f) des Renteneintrittsalters?
Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie entwickelt sich nach Planung der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote von Bestandsrentnern der Geburtsjahrgänge ab 1920 (bitte jährlich aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung die jeweilige Nettoersatzquote nach Frage 12 bei einem heutigen durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt, wenn dieses während des gesamten Arbeitslebens rückwirkend inflationsbereinigt konstant war, von a) 2 000 Euro monatlich? b) 3 000 Euro monatlich? c) 4 000 Euro monatlich? d) 5 000 Euro monatlich? e) 6 000 Euro monatlich?
Wie hoch ist nach Planung der Bundesregierung bei den in Frage 14 genannten Einkommensgruppen jeweils a) der Anteil der gesetzlichen Rentenversicherung, b) der Anteil der gesetzlichen Kapitalrente, c) der Anteil der betrieblichen Altersversorgung und d) der Anteil der privaten Altersvorsorge an der angestrebten Nettoersatzquote?
Welche zusätzlichen monatlichen Eigenbeiträge, bei den in Frage 14 genannten Einkommensgruppen, sind nach Schätzung der Bundesregierung erforderlich, um eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent zu erreichen?
Wie hoch ist nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die durchschnittliche Nettoersatzquote für Personen mit a) 45 Versicherungsjahren ohne Erwerbsunterbrechung? b) 40 Versicherungsjahren? c) 35 Versicherungsjahren? d) 30 Versicherungsjahren? e) 25 Versicherungsjahren?
Wie viele Personen beziehungsweise welcher Anteil der Versicherten wird nach den Modellrechnungen der Bundesregierung bei Renteneintritt voraussichtlich eine Nettoersatzquote von a) mindestens 70 Prozent, b) 60 bis unter 70 Prozent, c) 50 bis unter 60 Prozent, d) 40 bis unter 50 Prozent und e) weniger als 40 Prozent erreichen?
Wie viele Personen werden nach Schätzung der Bundesregierung trotz Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission im Alter voraussichtlich auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein (bitte aufschlüsseln für die Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030)?
Wie werden sich nach Planung der Bundesregierung zukünftig Zeiten der Schul-, Berufsschul-, Fachschul- und Hochschulausbildung ab dem 17. Lebensjahr auf die Höhe der zukünftigen Nettoersatzquote auswirken (bitte aufschlüsseln)?
Wie wird sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung nach den Berechnungen der Bundesregierung nach geltendem Recht oder bei Umsetzung aller Empfehlungen der Alterssicherungskommission bis zum Jahr 2070 entwickeln (bitte jährlich bis 2070 aufschlüsseln)?
Welcher Anteil des künftig zu erwartenden Beitragssatzes entfällt nach Planung der Bundesregierung jeweils auf die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung und auf die geplante obligatorische kapitalgedeckte Rentenkomponente (bitte aufschlüsseln)?
Wird es nach Planung der Bundesregierung entsprechend der Empfehlung der Alterssicherungskommission einen zusätzlichen, paritätisch finanzierten Beitragssatz von zwei Prozent für eine gesetzliche Kapitalrente geben und falls ja, a) ab welchem Jahr soll dieser zusätzliche Beitrag erhoben werden? b) in welchen Schritten soll er eingeführt werden? c) welche Beitragsbemessungsgrenze soll gelten?
Wie hoch wird nach Planung der Bundesregierung die prozentuale Gesamtbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem umlagefinanzierten Rentenversicherungsbeitrag und dem zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente und wie entwickelt sich dadurch die Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge bis 2070 (bitte aufschlüsseln)?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die steigende Entwicklung der Altersversorgungskosten nach Frage 24 auf a) die Arbeitskosten? b) die Nettolöhne? c) die Beschäftigung? d) die Investitionstätigkeit? e) die internationale Wettbewerbsfähigkeit? f) beschäftigungsintensive kleine und mittlere Unternehmen?
Wie hoch werden nach den Modellrechnungen der Bundesregierung die gesamten Zahlungen des Bundes an die gesetzliche Rentenversicherung bis 2070 sein (bitte jährlich aufschlüsseln nach einem allgemeinen Bundeszuschuss, einem zusätzlichen Bundeszuschuss, Erstattungen für nicht beitragsgedeckte Leistungen und sonstigen Zahlungen des Bundes)?
Welcher zusätzliche Finanzbedarf des Bundes ergibt sich nach Schätzung der Bundesregierung gegenüber dem geltenden Recht aus der Umsetzung der 70‑Prozent-Zielgröße (bitte aufschlüsseln bis 2040)?
Welche Auswirkungen hat nach Schätzung der Bundesregierung der zusätzliche Finanzbedarf bis 2040 auf den Haushalt des Bundes in den Bereichen a) Bildung und Forschung? b) Verkehrsinfrastruktur? c) Digitalisierung? d) Verteidigung? e) innere Sicherheit? f) kommunale Investitionen? g) Schuldendienst?
Wird es nach Planung der Bundesregierung Bestrebungen geben, zur Finanzierung der Rentenreform a) bestehende Steuern zu erhöhen, b) neue Steuern oder Abgaben einzuführen, c) Ausgaben in anderen Bereichen zu kürzen, d) die Kreditaufnahme zu erhöhen oder e) Vermögenswerte des Bundes zu veräußern (falls ja, bitte nach Art der Finanzierung und nach Höhe der Änderung beziehungsweise Neuerhebung aufschlüsseln)?
Welcher prozentuale Verbreitungsgrad der betrieblichen Altersversorgung bei gesetzlich Versicherten wird nach Planung der Bundesregierung vorausgesetzt, damit eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent erreicht werden kann?
Welche Statistiken gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung zur aktuellen Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung, aufgeschlüsselt nach a) Einkommensgruppen? b) Geschlecht? c) Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung? d) Unternehmensgröße? e) Wirtschaftszweigen?
Mit welchen Maßnahmen soll nach Planung der Bundesregierung die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent bei Beschäftigten erreicht werden, deren Arbeitgeber keine betriebliche Altersversorgung anbietet?
Wird es nach Planung der Bundesregierung zukünftig eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung für Beschäftigte geben oder eine automatische Einbeziehung der Beschäftigten mit Widerspruchsmöglichkeit und welche Auswirkungen hätte das auf unternehmerische Entscheidungsfreiheit, Lohnnebenkosten und KMUs?
Welche zusätzlichen Belastungen werden nach Planung der Bundesregierung Arbeitnehmern und Arbeitgebern durch einen weiteren Ausbau der betrieblichen Altersversorgung entstehen?
Welche Annahmen und Planungen legt die Bundesregierung bei der kapitalgedeckten Altersversorgung zugrunde hinsichtlich a) der nominalen Rendite? b) der realen Rendite? c) der Inflation? d) der Verwaltungs- und Vertriebskosten? e) der Anlagedauer? f) des Renteneintrittsalters? g) der durchschnittlichen Lebenserwartung?
Welche Auswirkungen hat es nach Einschätzung der Bundesregierung auf die erreichbare Nettoersatzquote, wenn die jährliche Rendite der kapitalgedeckten Altersvorsorge um einen, zwei oder drei Prozentpunkte niedriger ausfällt als erwartet?
Wird es nach Planung der Bundesregierung einen Risikoschutz aus Haushaltsmitteln geben, falls die tatsächliche Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung geringer ausfällt, als in den Modellrechnungen angenommen wird?
Ist nach Planung der Bundesregierung eine staatliche Garantie für die eingezahlten Beiträge oder für eine bestimmte Mindestleistung der gesetzlichen Kapitalrente vorgesehen? Falls ja, wie wird diese strukturiert sein?
Welche Maßnahmen sollen nach Planung der Bundesregierung verhindern, dass Verwaltungs-, Anlage- und Vertriebskosten einen erheblichen Teil der Rendite der kapitalgedeckten Altersversorgung aufzehren?
Wie werden nach Planung der Bundesregierung zukünftig Leistungen aus der gesetzlichen Kapitalrente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge bei der Grundsicherung im Alter angerechnet?
Gibt es Planungen der Bundesregierung, bestehende Freibeträge bei der Grundsicherung im Alter auszuweiten, damit zusätzliche Vorsorge nicht vollständig oder weitgehend auf staatliche Leistungen angerechnet wird? Wenn ja, welche Auswirkungen haben diese?
Welche zusätzlichen Belastungen entstehen nach Schätzung der Bundesregierung den Geburtsjahrgängen 1960 bis 2030 durch a) steigende Rentenversicherungsbeiträge? b) den zusätzlichen Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente? c) steigende Steuerzuschüsse? d) weitere private oder betriebliche Vorsorgeaufwendungen?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung zukünftig die kumulierte, zusätzliche, prozentuale Belastung eines Durchschnittsverdieners bezogen auf das Bruttoeinkommen bis zum jeweiligen Renteneintritt (bitte aufschlüsseln für die Geburtsjahrgänge 1970, 1980, 1990, 2000, 2010, 2020 und 2030)?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine übermäßige Belastung der jüngeren Generationen durch die Finanzierung der Rentenansprüche der geburtenstarken Jahrgänge zu verhindern?
Welche Annahmen legt die Bundesregierung ihren langfristigen Berechnungen zur Nettoersatzquote zugrunde hinsichtlich a) der Geburtenrate? b) der Lebenserwartung? c) der Nettozuwanderung? d) der Erwerbsbeteiligung? e) der Beschäftigungsquote von Zuwanderern? f) der Arbeitslosenquote? g) der Produktivitätsentwicklung? h) der nominalen und realen Lohnentwicklung? i) des durchschnittlichen Renteneintrittsalters?
Wie verändert sich nach Berechnung der Bundesregierung die Finanzierbarkeit der 70‑Prozent-Zielgröße bei einem der folgenden Basisszenarien a) um eine 100 000 Personen geringere jährliche Nettozuwanderung in den Arbeitsmarkt? b) um einen Prozentpunkt niedrigere Erwerbsquote? c) um einen Prozentpunkt niedrigeren jährlichen Lohnanstieg? d) um ein Jahr erhöhte Lebenserwartung?
Welches Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern legt die Bundesregierung ihren Berechnungen für die Jahre 2030, 2040, 2050, 2060 und 2070 zugrunde?
Welche der 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission will die Bundesregierung nach aktueller Planung vollständig, teilweise oder nicht umsetzen?
Welchen konkreten Zeitplan bezogen auf Frage 48 verfolgt die Bundesregierung für a) die Vorlage eines Referentenentwurfs? b) die Kabinettsbefassung? c) die Einbringung in den Deutschen Bundestag? d) das Inkrafttreten der einzelnen Reformbestandteile?
Mit welchen Kenngrößen, Berichtspflichten, Evaluationsintervallen und gesetzlichen Nachsteuerungsmechanismen plant die Bundesregierung die Überprüfung und die Kontrolle der Reform der Altersversorgung, damit das Ziel einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent tatsächlich erreicht wird?
Welche Planungen der Bundesregierung zur Stabilisierung der Alterssicherung gibt es, falls die Nettoersatzquote aufgrund a) niedrigerer Kapitalmarktrenditen? b) geringerer Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung? c) niedrigerer Lohnentwicklung? d) ungünstigerer demografischer Entwicklung nicht erreicht wird?
Welche Maßnahmen sind nach Planung der Bundesregierung gegebenenfalls nötig, falls Szenarien gemäß Frage 51 eintreten, a) die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erhöhen? b) den Beitrag zur gesetzlichen Kapitalrente zu erhöhen? c) zusätzliche Bundesmittel bereitzustellen? d) das Renteneintrittsalter anzuheben? e) die Leistungen zu reduzieren? f) höhere private Vorsorgeleistungen der Versicherten vorauszusetzen?
Wird nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des angekündigten Gesetzespakets eine vollständige Generationenbilanz veröffentlicht, aus der die Belastungen und Leistungen der einzelnen Geburtsjahrgänge hervorgehen?
Werden nach Planung der Bundesregierung vor Einbringung des Gesetzespakets Modellrechnungen veröffentlicht, aus denen für unterschiedliche Einkommen und Erwerbsbiografien hervorgeht, ob und unter welchen Voraussetzungen diese eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent erreichen werden?
Für welche typisierten Erwerbsbiografien erwartet die Bundesregierung, dass die Nettoersatzquote von 70 Prozent trotz Umsetzung der Empfehlung der Rentenkommission voraussichtlich nicht erreicht wird, insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten, Niedriglohnbeschäftigten, Selbständigen mit unterbrochener Vorsorge und pflegenden Angehörigen?