Erkenntnisse der Bundesregierung zum Anschlag auf die Versammlung zum Christopher Street Day in Berlin am 25. Juli 2026
der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Vorbemerkung
Am 25. Juli 2026 wurde auf Besucher der Versammlung zum Christopher Street Day in Berlin ein Anschlag mit einem Fahrzeug verübt, der ein Todesopfer und bis zu 31 verletzte und teils schwer verletzte Opfer forderte. Nach Presseberichten und öffentlichen Verlautbarungen der Ermittlungsbehörden ist der 21-jährige Deutsche Abdul B. der Tatverdächtige. Er wurde beim Versuch seiner Festnahme durch ein Spezialeinsatzkommando der Berliner Polizei in einer Kleingartenanlage am 26. Juli 2026 erschossen, nachdem er sich den Beamten mit einer Stichwaffe genähert hatte. Nach den inzwischen vorliegenden Erkenntnissen war Abdul B. den Polizei- und Verfassungsschutzbehörden bekannt. Bereits mit 15 soll er erste Körperverletzungs- und Eigentumsdelikte begangen haben und sich später im Umfeld salafistischer Gruppen und Einzelpersonen in Berlin bewegt haben. Auch über Ausreiseversuche nach Mauretanien und Syrien wurde berichtet, wo Abdul B. sich der Terrororganisation Islamischer Staat anschließen wollte. Im Libanon sei er deswegen drei Monate inhaftiert gewesen, und wurde danach wegen des Ausreiseversuchs zum IS in Syrien in Berlin vor einem Jugendschöffengericht angeklagt und verurteilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen35
Wann ist der tatverdächtige Abdul B. zum ersten Mal Behörden des Bundes zur Kenntnis gelangt und in welchem Zusammenhang jeweils?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Bezügen von Abdul B. in islamistische Kreise (Gruppen, Personenzusammenschlüssen, Trefforte etc,) in Berlin, außerhalb Berlins oder außerhalb Deutschlands?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, dass zwei Cousins des Tatverdächtigen selbst Mitglieder des IS sind oder waren, und welche Erkenntnisse zu tatsächlichen persönlichen Kontakten des Abdul B. zu den Genannten?
Was ist der Bundesregierung zum genauen zeitlichen Verlauf und den näheren Umständen des Ausreiseversuchs von Abdul B. nach Mauretanien bekannt? Welchen Personen oder Gruppen wollte sich Abdul B dort anschließen und woran scheiterte der Ausreiseversuch?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, warum gegen Abdul B. nach diesem Ausreiseversuch keine Maßnahme zum Entzug des Personalausweises oder des Passes oder eine Ausreisesperre verhängt wurde? Sieht die Bundesregierung zum Zeitpunkt des Ausreiseversuchs die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 8 i. V. m. § 7 Absatz 1 Passgesetz oder § 6 Absatz 7 Personalausweisgesetz i. V. § 7 Absatz 1 Passgesetz als erfüllt an?
Was ist der Bundesregierung zum genauen zeitlichen Verlauf und den näheren Umständen des Ausreiseversuchs von Abdul B. nach Syrien bekannt?
Treffen Berichte zu, Abdul B. sei im Libanon bereits nach vier Tagen inhaftiert worden und habe drei Monate in Haft verbracht?
a) Stammten Hinweise auf seinen Versuch, in den Libanon zu gelangen, um sich dort möglicherweise dem IS anzuschließen, wie berichtet von deutschen Behörden?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor, warum eine Ausreise nicht verhindert wurde oder werden konnte, obwohl deutschen Behörde die Ausreise und der Ausreisezweck jedenfalls in Teilen bekannt waren?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung, warum gegen Abdul B. nach diesem Ausreiseversuch keine Maßnahme zum Entzug des Personalausweises oder des Passes oder eine Ausreisesperre verhängt wurde? Sieht die Bundesregierung zum Zeitpunkt des Ausreiseversuchs die tatbestandlichen Voraussetzungen von § 8 i. V. m. § 7 Absatz 1 Passgesetz oder § 6 Absatz 7 Personalausweisgesetz i. V. § 7 Absatz 1 Passgesetz als erfüllt an?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den wegen der Ausreise und des Versuchs, sich dem IS in Syrien anzuschließen durchgeführten Strafverfahrens gegen Abdul B. Erkenntnisse von Behörden des Bundes in das Strafverfahren eingeführt, wenn ja, welche waren dies, wenn nein, warum nicht?
Haben Behörden des Bundes mit Behörden anderer Staaten Informationen und Erkenntnisse zu Abdul B. ausgetauscht?
War Abdul B. im geschützten Grenzfahndungsbestand der Bundespolizei oder im Schengener Informationssystem ausgeschrieben, und wenn ja, zu welchem Zweck jeweils?
Wurde Abdul B. beim Abgleich von Flugpassagierdaten bei Ein- oder Ausreisen festgestellt, und wenn ja, war dies Ergebnis des Datenabgleichs oder eines Musterabgleichs?
Wurde Abdul B. beim Abgleich der Advanced Passenger Information (API-)-Daten bei Ein- oder Ausreisen festgestellt, und in welchen Datenbanken ergaben sich dabei Treffer?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu polizeilichen und nachrichtendienstlichen Maßnahmen im Umfeld des Abdul B. in und um die genannte Moschee in Berlin vor,
a) Hinsichtlich der Einstufung von Personen dort als „Gefährder“ oder „relevante Personen“,
b) Hinsichtlich des Einsatzes von polizeilich-gefahrenabwehrrechtlichen Eingriffen zur Beobachtung der Moschee, der tragenden Strukturen und der dort aktiven Personen,
c) Hinsichtlich des Einsatzes nachrichtendienstlicher Mittel zur Beobachtung der Moschee, der tragenden Strukturen und der dort aktiven Personen?
Wie häufig war Abdul B. Thema im GTAZ und
a) An welchem Datum,
b) Aus welchem Anlass,
c) In welchen Gremien/AGen,
d) Jeweils unter Beteiligung welcher Behörden,
e) Und welche operativen Maßnahmen wurden hierbei verabredet?
Wann hat das BKA jeweils eine Einschätzung des Gefährdungsrisikos durch Abdul B. vorgenommen und dabei das Verfahren RADAR‑iTE genutzt?
Was war jeweils das Ergebnis dieser Einschätzung und an welche Behörden wurde das Ergebnis weitergegeben?
Erfolgte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Weitergabe des Ergebnisses an das für die Bewährungsentscheidung im Fall B. zuständige Gericht? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung generell zu Verfahren bei der Weitergabe der Ergebnisse einer Gefährdungseinschätzung mit Hilfe der Anwendung RADAR‑iTE an Gerichte und Justizbehörden in Fällen, in denen sich die eingeschätzte Person in einem Strafverfahren, im Strafvollzug oder in Bewährungsmaßnahmen befindet?
Waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Tötung von Abdul B. die Bodycams der eingesetzten Polizeibeamten eingeschaltet? Wenn ja,
a) Wie viele Bodycams waren eingeschaltet?
b) In welchen Zeiträumen wurden jeweils welche Geschehensabläufe gefilmt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Zu welchen Zeitpunkten wurden an Abdul B. Gefährderansprachen gerichtet oder Kontaktgespräche geführt und wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Inhalt und wenn nein, warum nicht?
War auf den Überwachungsvideos aus der Observation von Abdul B. erkennbar, ob er am Tattag mit einem Mietwagen nach Hause zurückgekehrt ist?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob Abdul B. sich im Vorfeld der Tat über die Miete eines PKW informiert hat und wenn ja, mit welchem Kommunikationsmittel tat er dies?
Gab es Durchsuchungen im erweiterten Umfeld von Abdul B. und wenn ja, was haben diese ergeben?
Gab es Zeugenbefragungen im Umfeld des Abdul B. oder sind solche geplant und wenn ja, was haben diese ergeben?
Gibt es Hinweise darauf, ob der Täter Moscheen außerhalb von Berlin besucht hat und wenn ja, welche und zu welchen Zeitpunkten?
Gibt es Hinweise auf Verbindungen zu Islamisten in anderen deutschen Städten und wenn ja, welche?
Gab es vor der Tat direkten Kontakt zwischen Täter und Polizeibehörden und wenn ja, wann und in welcher Form?
Gab es im Fall solcher Kontakte Gespräche zwischen Polizeibeamten und Abdul B. und wenn ja, welchen Inhalts?
Wurden polizeiliche V-Personen im Umfeld von Abdul B. eingesetzt und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden auf diese Weise über ihn gewonnen?
Wurden nachrichtendienstliche Quellen im Umfeld von Abdul B. eingesetzt und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden auf diese Weise über ihn gewonnen?
Wurden nach dem Anschlag nachrichtendienstliche Quellen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz befragt, um das Tatgeschehen aufzuklären?
Wurden nach dem Anschlag nachrichtendienstliche Quellen durch das Berliner Landesamt für Verfassungsschutz befragt, um das Tatgeschehen aufzuklären?
Wurde der in Medienberichten genannte zweite Tatverdächtige befragt und wenn ja, was war das Ergebnis der Befragungen?
Wurde das Mobiltelefon dieser Person ausgewertet und wenn ja, welche Erkenntnisse wurden aus der Auswertung gewonnen?