Deutscher Bundestag Drucksache 21/7613
21. Wahlperiode 13.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Evelyn Schötz, Heidi Reichinnek, Nicole
Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7401 –
Zugang und Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen für Psychotherapie
und psychiatrische Betreuung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales
Anliegen der Gesundheits-, Familien- und Jugendpolitik. Die Parteien CDU,
CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Verbesserung der
Versorgung von Kindern und Jugendlichen bekannt (Zeile 3559 f.). Das Recht
auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit sowie auf Inanspruchnahme
von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur
Wiederherstellung der Gesundheit ist geltendes Bundesrecht aus Artikel 24 der UN-
Kinderrechtskonvention. Aktuell verschlechtert sich die psychische Gesundheit von
Kindern und Jugendlichen zunehmend (
https://correctiv.org/aktuelles/bildung/
2026/01/19/wir-verlieren-einen-teil-der-jungen-generation-deutlich-mehr-psyc
hiatrie-aufenthalte-von-jugendlichen/). Die COPSY-Längsschnittstudie von
2020 bis 2024 zeigt, dass Kinder und Jugendliche sich bis heute einsamer und
gestresster fühlen als vor der Pandemie. Kriege, internationale Krisen und
wirtschaftliche Ängste belasten junge Menschen immer mehr (
https://link.spri
nger.com/article/10.1007/s00103-025-04045-1). Seit 2023 bleibt etwa ein
Fünftel der Kinder und Jugendlichen weiterhin psychisch beeinträchtigt. Diese
Ergebnisse decken sich mit den Befunden des Deutschen Schulbarometers,
das bei 21 Prozent der 8‑ bis 17‑Jährigen Hinweise auf psychische
Auffälligkeiten feststellte (vgl. ebd.). Jungen und Mädchen sind dabei unterschiedlich
betroffen; so sind vor allem Essstörungen bei Mädchen seit 2019 rasant
angestiegen (
www.geo.de/wissen/gesundheit/essstoerungen-bei-maedchen-und-jun
gen-frauen-nehmen-deutlich-zu-37073666.html). 216 Jugendliche haben im
Jahr 2024 Suizid begangen (
www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwe
lt/Gesundheit/Todesursachen/Tabellen/sterbefaelle-suizid-erwachsene-kinde
r.html). Psychische Belastungen können außerdem zu sozialer Isolation und
Einsamkeit führen. Diese wiederum ist ein wichtiger Faktor dafür, dass das
Vertrauen junger Menschen in demokratische Strukturen sinkt (
www.bertelsm
ann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2025/mai/die-einsamkeit-junge
r-menschen-ist-eine-gefahr-fuer-die-demokratie). Die volkswirtschaftlichen
Kosten, die durch die psychischen Erkrankungen entstehen, sind enorm
(
www.iwkoeln.de/fileadmin/user_upload/Studien/Report/PDF/2025/IW-Repor
t_2025-Mentale-Gesundheit-von-Sch%C3%BClerinnen-Sch%C3%BCler
n.pdf). Bei rund 50 Prozent der Erwachsenen mit chronischen psychischen Er-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 12. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
krankungen treten erste Symptome bereits vor dem 14. Lebensjahr auf (https://
pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/15939837/). Frühzeitige Behandlung kann hier dazu
beitragen, die Chronifizierung im Erwachsenenalter zu verhindern.
In der Versorgung psychisch belasteter junger Menschen gibt es strukturelle
und rechtliche Hürden. Rechtliche Hürden entstehen etwa durch die
erforderliche Zustimmung der Sorgeberechtigten zur Inanspruchnahme
psychotherapeutischer Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen unter 15 Jahren.
Dies kann dramatische Folgen für die Betroffenen haben – speziell bei
psychischen Erkrankungen mit hohem Leidensdruck oder (Selbst-)
Gefährdungspotenzial. Eine strukturelle Hürde ist die Finanzierung der Behandlung: Für
gesetzlich krankenversicherte Patientinnen und Patienten sind die Wartelisten
oft lang, mentale Gesundheit wird damit eine Frage des Geldes. Darüber
hinaus fehlt eine gesonderte Bedarfsplanung für Kinder- und
Jugendpsychotherapie, was die regionale Unterversorgung in strukturschwachen und ländlichen
Regionen begünstigt. Eine weitere strukturelle Hürde ist der mangelnde
Zugang für Kinder und Jugendliche zu Hilfsangeboten im
altersgruppenspezifischen Lebensumfeld, etwa über die Schule. Die Bundesregierung stellte das
„Mental Health Coaches“-Programm an Schulen trotz seines großen Erfolgs
(
www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/schulprogramm-me
ntal-health-coaches-ueberzeugt-mit-erfolg-254750) ein. Wenn dieser Zugang
über die Schule wegfällt, wird die Ungleichheit der Versorgungslage von
Kindern und Jugendlichen in Bezug auf ihre mentale Gesundheit noch weiter
verschärft. Im Koalitionsvertrag ist für die 21. Legislaturperiode eine Strategie
„Mentale Gesundheit für junge Menschen“ vorgesehen. Ziel der
Bundesregierung ist es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und Gesundheit besser
miteinander zu verzahnen. Zu diesen Zwecken werden Experimentierklauseln
ermöglicht (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1837).
In diesem Jahr sollen laut Aussage der Bundesregierung erste konkrete
Schritte und Maßnahmen erreicht werden (vgl. ebd.).
1. Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren psychotherapeutisch
behandelt (bitte nach Jahren, differenziert nach Geschlechtern,
Altersgruppen und Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfügt über keine eigenen und nach Bundesland
differenzierten Daten zur Zahl, zum Geschlecht sowie zur Altersgruppe der in den
letzten fünf Jahren jeweils jährlich psychotherapeutisch behandelten Kinder
und Jugendlichen bis 21 Jahren. In den Abrechnungsstatistiken der
vertragsärztlichen Versorgung wird die Anzahl der durch die Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im
jeweiligen Kalenderquartal mit der jeweils zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung abgerechneten Behandlungsfälle veröffentlicht (vgl.
www.kbv.de/infoth
ek/zahlen-und-fakten/studien-und-berichte/honorarbericht). Summiert man
diese Anzahl der Behandlungsfälle der jeweiligen Kalenderquartale über ein
Kalenderjahr, sind allerdings Mehrfachzählungen einer Person möglich, falls
der Patient oder die Patientin im Kalenderjahr mehrfach ambulant behandelt
wurde.
2. Wie lang waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren die durchschnittlichen Wartezeiten auf einen Therapieplatz
für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche (bitte nach
Altersgruppen, differenziert nach Bundesländern aufschlüsseln, und für jedes
Bundesland einen Durchschnittswert für Landkreise sowie kreisfreie Städte
angeben)?
a) Inwiefern sieht die Bundesregierung hier eine strukturelle
Unterversorgung insbesondere in einkommensschwachen oder ländlichen
Regionen?
b) In wie vielen Fällen haben Kinder und Jugendliche nach Kenntnis
der Bundesregierung ein Jahr bis zwei Jahre auf einen Therapieplatz
warten müssen, in wie vielen Fällen zwei Jahre und länger?
c) In wie vielen Fällen haben Kinder und Jugendliche nach Kenntnis
der Bundesregierung trotz Bedarf keinen Therapieplatz bekommen?
3. Welche konkreten Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, um
Wartezeiten auf psychotherapeutische Hilfe für Kinder und Jugendliche zu
verringern?
Die Fragen 2 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine differenzierten, validen Daten zur
Entwicklung der durchschnittlichen Wartezeiten für Kinder und Jugendliche auf einen
psychotherapeutischen Termin nach einem Erstgespräch vor. Wann nach einem
Erstgespräch eine Richtlinientherapie begonnen wird, hängt von verschiedenen
Faktoren ab, die nicht allein auf die Verfügbarkeit von freien Kapazitäten
zurückzuführen sind (z. B. passende Beziehung zwischen Patientinnen und
Patienten sowie Therapeutinnen und Therapeuten). Insofern sind Wartezeiten nur
bedingt geeignet, die Versorgungssituation zu beschreiben.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben im Rahmen ihres
Sicherstellungsauftrages Instrumente, um auf besondere regionale Versorgungsbedarfe zu
reagieren. Dabei kann von den Vorgaben der Bedarfsplanungs-Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) abgewichen werden, soweit dies
aufgrund regionaler Besonderheiten für eine bedarfsgerechte Versorgung
erforderlich ist. Beispielsweise kann eine abweichende Raumgliederung vorgenommen
werden. Auch die Länder haben umfassende Optionen, sich im Rahmen der
Aufstellung des Bedarfsplans einzubringen und so unmittelbar Einfluss auf das
Angebot der ärztlichen bzw. psychotherapeutischen Versorgung zu nehmen.
§ 103 Absatz 2 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) eröffnet
die Möglichkeit, unabhängig von bedarfsplanerischen Vorgaben zusätzliche
Versorgungskapazitäten auch für die Psychotherapie in ländlichen oder
strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Um einen regionalen Mehrbedarf an
Versorgungskapazitäten zu decken, stellen darüber hinaus die Instrumente der
Sonderbedarfszulassung und Ermächtigung geeignete Mittel dar. Auch hier werden
den Ländern weiträumige Mitberatungs- und Antragsrechte in den
Zulassungsausschüssen eingeräumt, § 96 Absatz 2a SGB V.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Versorgungslage in
der Kinder- und Jugendpsychotherapie und befürwortet die
Bundesregierung die Schaffung einer gesonderten Bedarfsplanung für die
psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen?
Die Bundesregierung nimmt die Kritik an bestehenden Wartezeiten ernst. Der
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht vor, die
Voraussetzungen für die gesonderte Bedarfsplanung psychotherapeutisch tätiger Ärztinnen
und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die
überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, zu schaffen, um
den besonderen Versorgungsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen beim
Zugang zur psychotherapeutischen Versorgung Rechnung zu tragen. Mit
diesem Vorhaben können weitere Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten entstehen und Wartezeiten
auf ein wohnortnahes Therapieangebot verringert werden. Eine entsprechender
Regelungsvorschlag wird von der Bundesregierung zeitnah vorgelegt.
5. Wie viele Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren wegen psychischer
Probleme stationär im Krankenhaus behandelt (bitte nach Jahren und
Bundesländern aufschlüsseln), in welchem Umfang kam es zu
Verzögerungen und aus welchen Gründen?
a) In wie vielen Fällen wurden Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre
nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren
mit Suizidverletzungen bzw. Folgen von Selbstverletzungen im
Krankenhaus behandelt (bitte Anzahl der behandelten Haupt- und
Nebendiagnosen angeben, nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
b) In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen fünf Jahren zu einer stationären Aufnahme erst bei
akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, weil zuvor kein
Behandlungsplatz verfügbar war (bitte nach Jahren und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung stehen die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten
Daten des Statistischen Bundesamts zu Hauptdiagnosen aus dem Kapitel
„Psychische und Verhaltensstörungen“ (F00 bis F99) von vollstationär im Krankenhaus
behandelten Patientinnen und Patienten von Null bis einschließlich 21 Jahren
für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 zur Verfügung. Bei den Werten handelt es
sich jeweils um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer
Person sind folglich möglich, falls der Patient oder die Patientin im Berichtsjahr
aufgrund einer Hauptdiagnose aus dem Kapitel F00 bis F99 mehrfach stationär
behandelt wurde. Weitere Daten im Sinne der Fragestellung, insbesondere zu
etwaigen Verzögerungen und diesbezüglichen Gründen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Anzahl Behandlungsfälle Hauptdiagnosen F00-F99 (Psychische und
Verhaltensstörungen)
2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 16.664 17.944 17.585 17.455 17.742
Bayern 23.074 24.722 24.957 24.804 25.734
Berlin 5.443 5.758 5.743 5.951 6.217
Brandenburg 4.444 4.574 4.596 4.836 4.900
Bremen 1.204 1.298 1.204 1.216 1.222
Hamburg 3.493 4.004 4.137 3.986 4.075
Hessen 9.900 11.785 11.389 11.057 11.110
Mecklenburg-Vorpommern 3.302 3.612 3.760 3.976 4.062
Niedersachsen 13.293 14.807 14.691 14.591 15.126
Nordrhein-Westfalen 32.947 35.591 34.566 34.217 35.531
Rheinland-Pfalz 7.393 7.620 7.665 7.791 7.903
Saarland 1.972 2.296 2.217 2.455 2.503
Sachsen 8.150 8.264 8.360 8.805 9.370
Sachsen-Anhalt 4.854 5.003 5.159 5.377 5.579
Schleswig-Holstein 6.344 7.493 7.177 7.463 7.649
Thüringen 4.724 4.875 4.850 4.733 4.889
Quelle: Statistisches Bundesamt
Im Rahmen der „DRG-Statistik“ und „PEPP-Statistik“ des Statistischen
Bundesamts liegen der Bundesregierung die in der nachfolgenden Tabelle
dargestellten Daten zur Nebendiagnose „X84.9! Absichtliche Selbstbeschädigung“
für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 vor. Bei den Werten handelt es sich jeweils
um die Zahl der Behandlungsfälle. Mehrfachzählungen einer Person sind
folglich möglich, falls der Patient oder die Patientin im Berichtsjahr mit der
Nebendiagnose „X84.9!“ mehrfach stationär behandelt wurde.
Anzahl Behandlungsfälle (Hauptdiagnosen) mit Nebendiagnose „X84.9!
Absichtliche Selbstbeschädigung“
2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 892 1.103 1.169 1.169 1.312
Bayern 744 934 1.037 927 1.125
Berlin 143 188 186 136 134
Brandenburg 89 102 83 78 90
Bremen 23 21 24 5 19
Hamburg 229 276 289 208 180
Hessen 281 411 509 452 465
Mecklenburg-Vorpommern 114 185 172 284 307
Niedersachsen 923 1.208 1.249 1.259 1.310
Nordrhein-Westfalen 1.426 1.721 1.528 1.466 1.396
Rheinland-Pfalz 252 314 329 352 341
Saarland 48 50 71 117 80
Sachsen 158 202 191 192 237
Sachsen-Anhalt 358 445 372 458 496
Schleswig-Holstein 170 298 352 255 245
Thüringen 106 97 68 93 74
Quelle: Statistisches Bundesamt
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den in der Frage unter Buchstabe b
genannten Fällen im Sinne der Fragestellung vor.
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
stationären Betten im Bereich der Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie seit 2020
entwickelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen folgende Angaben des Statistischen Bundesamts
zur Anzahl der aufgestellten Betten in den Fachabteilungen Kinder- und
Jugendpsychiatrie für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 vor.
Anzahl aufgestellte Betten
2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 647 657 731 778 797
Bayern 756 778 811 814 824
Berlin 267 273 242 268 288
Brandenburg 241 249 255 266 265
Bremen 50 50 50 49 50
Hamburg 197 224 237 232 232
Hessen 557 584 573 561 579
Mecklenburg-Vorpommern 211 215 211 219 219
Niedersachsen 740 742 735 739 728
Nordrhein-Westfalen 1.273 1.242 1.218 1.191 1.236
Rheinland-Pfalz 274 276 306 306 309
2020 2021 2022 2023 2024
Saarland 60 30 38 73 71
Sachsen 371 454 427 426 448
Sachsen-Anhalt 354 362 368 366 363
Schleswig-Holstein 403 269 254 254 254
Thüringen 298 297 307 309 290
Quelle: Statistisches Bundesamt
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
tagesklinischen Plätze für Kinder und Jugendliche seit 2020 entwickelt (bitte
nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen folgende Angaben des Statistischen Bundesamts
zur Anzahl der Tages- und Nachtklinikplätze der Fachabteilung „Kinder- und
Jugendpsychiatrie“ für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 vor.
Anzahl Tages- und Nachtklinikplätze
2020 2021 2022 2023 2024
Baden-Württemberg 298 312 359 433 468
Bayern 512 502 526 536 534
Berlin 196 232 241 217 262
Brandenburg 138 131 156 157 154
Bremen 23 14 23 43 43
Hamburg 88 83 87 107 107
Hessen 350 321 336 344 347
Mecklenburg-Vorpommern 191 191 191 181 190
Niedersachsen 356 297 358 366 354
Nordrhein-Westfalen 659 671 734 753 777
Rheinland-Pfalz 245 232 240 240 240
Saarland 72 72 72 72 70
Sachsen 222 226 243 243 261
Sachsen-Anhalt 163 179 203 210 214
Schleswig-Holstein 236 196 201 203 206
Thüringen 146 125 130 129 117
Quelle: Statistisches Bundesamt
8. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Gruppengröße in stationären und teilstationären Einrichtungen der
Kinder- und Jugendpsychiatrie (bitte differenziert nach Altersgruppen und
Versorgungsformen angeben), und inwiefern bewertet die
Bundesregierung diese als fachlich angemessen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten über die durchschnittliche
Gruppengröße in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und
Jugendpsychiatrie vor.
9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen
fünf Jahren die personelle Ausstattung in Kinder- und
Jugendpsychiatrien entwickelt (bitte nach den Berufsgruppen ärztlicher Dienst,
psychologischer Dienst, Pflegepersonal, pädagogisches Personal sowie nach
Bundesländern und Trägerschaften aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen folgende Angaben des Statistischen Bundesamts
zur personellen Ausstattung der Fachabteilungen „Kinder- und
Jugendpsychiatrie“ für die Berichtsjahre 2020 bis 2024 vor.
Pflegedienst: Personelle Ausstattung (umgerechnet in Vollkräfte)
2020 2021 2022 2023 2024
7.374 7.905 8.104 8.331 8.861
Anzahl Krankenhäuser mit Facharzt-/Schwerpunktkompetenz: FA Kinder- und
Jugendpsychiatrie und -psychotherapie;
Anzahl entspr. Personal (Vollkräfte) mit direktem/ohne direktes
Beschäftigungsverhältnis
2020 2021 2022 2023 2024
243; 912/13 245; 933/10 253; 931/14 249; 920/16 246; 948/19
Quelle: Statistisches Bundesamt
Im Übrigen stehen der Bundesregierung keine Daten in der gefragten
Aufschlüsselung zur Verfügung.
Einen Hinweis auf die personelle Ausstattung (berechnet standortübergreifend
über ein bundesweites Vollkraftstunden-Ist) nach den Vorgaben der Richtlinie
des G-BA „Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik“ (PPP-RL)
geben die Auswertungen des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im
Gesundheitswesen (IQTIG), die das Institut gemäß § 11 Absatz 10 der PPP-RL
quartalsweise für die Erfassungsjahre 2021 bis 2025 in Form eines
Quartalsberichts dem G-BA übermittelt, ab dem Erfassungsjahr 2026 jährlich in Form
eines Jahresberichts. Die Quartals- und Jahresberichte werden vom G-BA
veröffentlicht und sind auf der Webseite des IQTIG abrufbar, siehe <
https://iqtig.or
g/veroeffentlichungen/ppp-rl-quartalsberichte/>.
10. Welche konkreten Maßnahmen in der Umsetzung der Strategie „Mentale
Gesundheit für junge Menschen“ sind auf Grundlage des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD bis Ende des Jahres 2026 geplant,
welche für 2027 und 2028 (bitte detailliert ausführen)?
11. Plant die Bundesregierung in der Strategie „Mentale Gesundheit für
junge Menschen“ einen Ausbau der Angebote von Schulpsychologinnen
und Schulpsychologen oder einen anderen Ersatz für das eingestellte
Schulprogramm „Mental Health Coaches“?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD hat sich die Koalition
darauf verständigt, eine Strategie „Mentale Gesundheit für junge Menschen“ neu
zu verankern. Die Schwerpunkte der Strategie sollen auf Prävention und
Früherkennung liegen, insbesondere durch Aufklärung und Beratung von Eltern
sowie Fortbildung von Pädagoginnen und Pädagogen sowie weiteren
Fachkräften. Ziel der Bundesregierung ist es, die Bereiche Bildung, Jugendhilfe und
Gesundheit zukünftig besser miteinander zu verzahnen. Ziel ist, noch im Jahr
2026 erste konkrete Schritte und Maßnahmen zu erreichen.
12. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „[U25] Online-Beratung“ in den Jahren
2020 bis 2025 genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2020: 1.525 Ratsuchende
2021: 1.330 Ratsuchende
2022: 1.391 Ratsuchende
2023: 1.550 Ratsuchende
2024: 1.712 Ratsuchende
2025: 1.810 Ratsuchende
13. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „krisenchat“ in den Jahren 2020 bis 2025
genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2020: 3.672
2021: 12.922
2022: 17.359
2023: 17.396
2024: 20.403
2025: 21.499
Eine erfolgte Beratung bezeichnet in diesem Fall den Austausch von
mindestens fünf Nachrichten.
14. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „Nummer gegen Kummer“ in den Jahren
2020 bis 2025 genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Anzahl der Beratungen, die in den Jahren
2020 bis 2025 am Kinder- und Jugendtelefon und in der Online-Beratung
geführt wurden. Insgesamt gab es in dieser Zeit 615.597 Beratungen mit Kindern
und Jugendlichen. Beratungen umfassen alle Kontakte, bei denen ein Gespräch
mit Rat- und Hilfesuchenden zu den verschiedensten Themen bzw. Problemen
geführt wurden. Diese Gespräche werden ausführlich von Nummer gegen
Kummer e. V. statistisch erfasst. Der aktuelle statistische Jahresbericht ist
abrufbar unter
www.nummergegenkummer.de/aktuelles/. Die Anzahl der
Anfragen liegt weitaus höher, da sich nicht aus allen Anfragen eine Beratung
entwickelt bzw. nicht alle Anfragen aus Kapazitätsgründen angenommen werden
können.
Beratungen Kinder- und
Jugendtelefon (KJT)
Online-Beratung
(Mail & Chat) (OB) KJT + OB
2020 97.046 13.689 112.755
Beratungen Kinder- und
Jugendtelefon (KJT)
Online-Beratung
(Mail & Chat) (OB) KJT + OB
2021 89.169 12.328 103.518
2022 90.957 11.752 104.731
2023 87.950 12.928 102.901
2024 82.963 13.631 98.618
2025 84.329 18.855 105.209
532.414 83.183 615.597
Quelle: statistischer Jahresbericht Nummer gegen Kummer e. V.
15. Wie viele Kinder und Jugendliche haben nach Kenntnis der
Bundesregierung das vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend geförderte Angebot „JugendNotmail“ in den Jahren 2020 bis
2025 genutzt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
2020: 2.765 Beratungen
2021: 4.086 Beratungen
2022: 3.450 Beratungen
2023: 3.298 Beratungen
2024: 4.174 Beratungen
2025: 8.238 Beratungen
Eine Beratung bezieht sich hierbei auf jeweils eine jugendliche Person. Die
Dauer einer Beratung zwischen ratsuchender Person und beratender Person
kann mehrere Wochen betragen, bis eine Beratung abgeschlossen ist.
16. Wie bewertet die Bundesregierung niedrigschwellige
Onlinehilfsangebote wie z. B. Krisenchat, gerade für Kinder und Jugendliche, die keinen
Zugang zu Therapieangeboten haben und welche Rolle spielen aus Sicht
der Bundesregierung in diesem Kontext die Schulsozialarbeit und
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen?
Niedrigschwellige digitale Beratungsangebote, die Kindern und Jugendlichen
im digitalen Raum professionelle Unterstützung in seelischen Notlagen bieten,
sind eine wichtige Säule präventiver Maßnahmen in Bezug auf die mentale
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen. Aufgrund ihrer unterschiedlichen
Zielsetzungen und Intentionen richten sich die verschiedenen digitalen und
analogen Angebote teilweise auch an unterschiedliche Zielgruppen und sind deshalb
auch differenziert nach Bedarfslagen zu betrachten. Die verschiedenen Dienste,
Angebote und Leistungen für Kinder und Jugendliche ersetzen sich
grundsätzlich nicht, sondern stellen jeweils sinnvolle Ergänzungen dar.
Zur Rolle der Schulsozialarbeit sowie der Schulpsychologinnen und
Schulpsychologen im Kontext von niedrigschwelligen Online-Hilfsangeboten liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da die Regelung von Inhalt und
Umfang der Aufgaben der Schulsozialarbeit gemäß § 13a des Achten Buches des
Sozialgesetzbuches (SGB VIII) den Ländern obliegt.
17. Wie bewertet die Bundesregierung die gesundheitlichen,
bildungsbezogenen und volkswirtschaftlichen Langzeitfolgen unbehandelter
psychischer Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter, z. B. im Hinblick auf
Bildungsabbrüche, Suchtentwicklungen, spätere Erwerbslosigkeit oder
erhöhte Inanspruchnahme sozialstaatlicher Leistungen?
Psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter können – abhängig von
einer Vielzahl von Faktoren wie zum Beispiel Schweregrad, Dauer, Grad der
Beeinträchtigung wie auch der Unterstützung – langfristige gesundheitliche,
bildungsbezogene und volkswirtschaftliche Folgen haben. Längsschnittstudien
und systematische Übersichtsarbeiten zeigen, dass betroffene Kinder und
Jugendliche im Durchschnitt geringere Bildungserfolge erzielen sowie häufiger
Schwierigkeiten beim Übergang in Ausbildung und Erwerbstätigkeit und ein
erhöhtes Risiko späterer Arbeitslosigkeit oder Nichterwerbstätigkeit aufweisen.
Darüber hinaus bestehen erhöhte Risiken für weitere psychische Erkrankungen,
Suchtentwicklungen und eine höhere Inanspruchnahme von Gesundheits- und
Sozialleistungen. Hieraus können erhebliche volkswirtschaftliche Folgekosten
entstehen, insbesondere durch geringere Erwerbsbeteiligung und Produktivität
sowie höhere Ausgaben für Gesundheitsversorgung und soziale Sicherung.
Eine frühzeitige und bedarfsgerechte Behandlung kann diese Entwicklungen
grundsätzlich abschwächen, indem sie psychische Symptome,
Funktionsbeeinträchtigungen und das Risiko einer Chronifizierung reduziert. Eine Metaanalyse
von 138 randomisierten Studien zeigte, dass die positiven Wirkungen
psychosozialer Interventionen bei Kindern und Jugendlichen im Durchschnitt noch
zwölf Monate nach Behandlungsende nachweisbar waren. Langfristige
Auswirkungen auf Bildungs-, Erwerbs- und Einkommensverläufe wurden bislang
jedoch nur selten untersucht. Der direkte Nachweis, dass eine Behandlung
spätere Bildungs- und Erwerbsnachteile verhindert, ist daher derzeit deutlich
weniger gut belegt als ihre klinische Wirksamkeit.
18. Welche Studien, Modellrechnungen oder gesundheitsökonomischen
Bewertungen zu Folgekosten psychischer Erkrankungen im Kinder- und
Jugendalter liegen der Bundesregierung vor?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu wissenschaftlich validen
Studien, Modellrechnungen oder gesundheitsökonomischen Bewertungen zu
Folgekosten psychischer Erkrankungen vor.
19. Welche aktuellen Forschungsvorhaben werden von der Bundesregierung
in welchem Umfang finanziell gefördert im Hinblick auf die psychische
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, und welche der
Forschungsvorhaben beinhalten geschlechtsspezifische Forschungsansätze, um auf
die unterschiedlichen Aspekte der verschiedenen Geschlechter
einzugehen, insbesondere auch im Hinblick auf die Unterschiede von Mädchen
und Jungen im Umgang mit psychischen Krankheiten und die besondere
Unterstützung von trans- und nichtbinären jungen Menschen?
Es wird auf die als Anlage beigefügte Übersichtstabelle verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7613 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
20. Welche Maßnahmen, die in anderen Staaten angewendet wurden oder
werden, um Suizide bei Kindern und Jugendlichen zu verhindern, hält
die Bundesregierung für besonders wirksam, und inwiefern zieht sie
daraus Impulse für die Weiterentwicklung der nationalen Präventions- und
Versorgungsstrategie?
Ein Bündel von Maßnahmen kann dazu beitragen, Suizidversuche und Suizide
von Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Dazu zählen Maßnahmen zur
Stärkung der Aufmerksamkeit und Ansprache von Personen im unmittelbaren
Umfeld bei sich anbahnenden Krisensituationen, Aufklärung und Information
über Hilfemöglichkeiten, niederschwellige Beratungs- und Hilfsangebote sowie
bei Bedarf psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung. Dazu können auch
Maßnahmen zur Methodenrestriktion zählen. Eine Vielzahl von
Handlungsansätzen greift die Nationale Suizidpräventionsstrategie der Bundesregierung auf.
Besonderes Potential in der Suizidprävention bei jungen Menschen haben
zudem Online-Peer-Beratungsangebote (vgl. Hildebrand, Weiss et al., Archives of
Suicide Research, Volume 30, 2026, Issue 2, Seite 464 ff.).
21. Welche Programme zur Verbesserung der mentalen Gesundheit fördert
die Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode, die sich dezidiert an
Jugendliche mit Fluchterfahrung richten?
Die Bundesregierung fördert aktuell keine Programme im Sinne der
Fragestellung.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über strukturelle oder
sozial bedingte Hürden in der Inanspruchnahme psychotherapeutischer
Leistungen bei Kindern und Jugendlichen vor und welchen Einfluss
haben dabei die Faktoren soziale Ungleichheit, Bildungsbarrieren oder
Diskriminierungserfahrungen?
Nach Angaben des Robert Koch-Instituts zeigen die Befunde zur
Inanspruchnahme psychotherapeutischer und psychiatrischer Versorgung bei Kindern und
Jugendlichen ein uneinheitliches Bild. Bevölkerungsbezogene Surveys von
Kindern und Jugendlichen wie KiGGS oder das Vertiefungsmodul BELLA
deuten darauf hin, dass Kinder und Jugendliche mit niedrigem
sozioökonomischem Status bei bestehender psychischer Problematik fachärztliche oder
psychotherapeutische Angebote ähnlich häufig nutzen wie sozial besser gestellte
Gleichaltrige. Ergebnisse der JEPSY-Studie deuten zudem darauf hin, dass
soziale und informationsbezogene Faktoren den Zugang zu psychotherapeutischer
Versorgung beeinflussen können. So waren ein niedriger subjektiver
Sozialstatus mit häufigerem und eine ausreichende Gesundheitskompetenz mit
seltenerem unerfülltem Hilfebedarf verbunden. Zugleich sind diese Ergebnisse
vorsichtig zu interpretieren, da sozial benachteiligte Familien und Familien mit
Migrationsgeschichte in Studien unterrepräsentiert sind.
Routinedaten mit sozialräumlichen Analysen weisen dagegen eher auf
ungleiche Zugänge hin. Da Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch
benachteiligten Familien häufiger psychisch belastet sind, kann eine vergleichbare
Inanspruchnahme im Verhältnis zum höheren Bedarf auf Unterversorgung
hindeuten. Besonders deutlich zeigen sich Barrieren bei Kindern und Jugendlichen mit
Migrationsgeschichte. Sprachbarrieren, Informationsdefizite, Vorbehalte
gegenüber psychiatrisch-psychotherapeutischer Versorgung sowie negative
Vorerfahrungen können die Nutzung spezialisierter Hilfen erschweren.
Zentrale strukturelle Hürden sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts
lange Wartezeiten, weite Anfahrtswege, regionale Unterversorgung,
Fachkräftemangel und Schnittstellenprobleme zwischen ambulanter, stationärer und
jugendhilfebezogener Versorgung.
23. Welche Erkenntnisse und Zahlen liegen der Bundesregierung zur
Häufigkeit und Relevanz hochstrittiger elterlicher Konfliktlagen bei
familiengerichtlichen Verfahren mit Blick auf die psychische Belastung und den
Schutzbedarf der betroffenen Kinder und Jugendlichen vor?
Erkenntnisse zur Häufigkeit sogenannter hochstrittiger Fälle im
familiengerichtlichen Verfahren liegen der Bundesregierung nicht vor. Aus dem zehnten
Familienbericht (Drucksache 20/14510) ergeben sich jedoch folgende
Erkenntnisse: Befragungen weisen darauf hin, dass in der Mehrheit der Trennungsfälle
die Beziehung zum anderen Elternteil als gut bezeichnet wird (Seite 119,
Familienbericht). Die Studie des Deutschen Jugendinstituts „Trennungsberatung im
Wandel“ kam zum Ergebnis, dass Fachkräfte in Beratungsstellen, als auch in
den Jugendämtern, den Anteil hochkonflikthafter Beratungsfälle auf 40 Prozent
einschätzten (Seite 305 f., Familienbericht).
24. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über mögliche Probleme bei der
Aufnahme einer indizierten Psychotherapie aufgrund der fehlenden
Zustimmung der Sorgeberechtigten vor, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Probleme im Sinne der
Fragestellung vor.
25. Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um
eine fehlende Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Aufnahme
einer Psychotherapie zu kompensieren, wenn eine psychische
Erkrankung des Kindes oder Jugendlichen vorliegt?
a) Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob
Minderjährige ab einem bestimmten Alter (z. B. ab zwölf Jahren)
selbstständig Psychotherapie in Anspruch nehmen können sollten – analog zur
Einwilligungsfähigkeit in andere medizinische Maßnahmen?
b) Hält die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung zur
eigenständigen Inanspruchnahme psychotherapeutischer Leistungen durch
Minderjährige – analog zu § 8 Absatz 3 des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII) – für mit dem Grundgesetz vereinbar, und erwägt
die Bundesregierung, eine analoge Regelung hierfür dem Deutschen
Bundestag vorzuschlagen (bitte begründen)?
c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um Rechtssicherheit für
psychotherapeutische Fachkräfte herzustellen, die einsichtsfähigen
Minderjährigen eine psychotherapeutische Sprechstunde oder
probatorische Sitzungen auch ohne vorherige Zustimmung der
Sorgeberechtigten anbieten möchten (wenn ja, bitte auflisten)?
Die Fragen 25 bis 25c werden aufgrund des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Nach § 630d Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist vor Durchführung
einer medizinischen Maßnahme der oder die Behandelnde verpflichtet, die
Einwilligung des Patienten oder der Patientin einzuholen. Ist der Patient oder die
Patientin einwilligungsunfähig, ist die Einwilligung eines hierzu Berechtigten
einzuholen, das heißt bei Kindern und Jugendlichen die Einwilligung der
Sorgeberechtigten. Ein Patient oder eine Patientin ist einwilligungsfähig, wenn er
oder sie die geistige Reife und die Fähigkeit besitzt, Art, Bedeutung, Folgen
und Risiken einer medizinischen Behandlung zu verstehen und danach selbst
zu entscheiden. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass mit dem
zunehmenden Alter auch die sittliche und geistige Reife zunimmt.
Der Umgang mit minderjährigen Patientinnen und Patienten ist in § 12 der
Muster-Berufsordnung der Psychotherapeut*innen (MBO-P) der
Bundespsychotherapeutenkammer, an denen sich die verbindlichen
Landesberufsordnungen der Psychotherapeutenkammern orientieren, enthalten. § 12 Absatz 2
MBO-P verweist darauf, dass minderjährige Patientinnen und Patienten nur
einwilligungsfähig sind, wenn sie über die behandlungsbezogene natürliche
Einsichtsfähigkeit verfügen. Verfügen die Patientinnen und Patienten nicht über
diese Einsichtsfähigkeit, sind die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
verpflichtet, sich der Einwilligung der oder des Sorgeberechtigten zu der
Behandlung zu vergewissern. Können sich die Sorgeberechtigten nicht einigen, ist
die Durchführung einer Behandlung einer noch nicht einsichtsfähigen Patientin
oder eines noch nicht einsichtsfähigen Patienten von einer gerichtlichen
Entscheidung abhängig. Hierauf verweist auch § 12 Absatz 3 MBO-P. Dabei
besteht die Möglichkeit, nach § 1666 Absatz 3 Nummer 5 BGB die von den
Sorgeberechtigten verweigerte Zustimmung in eine medizinische Behandlung
durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzen zu lassen.
Für die Regelungen über Berufsausübung der Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten sind die Länder zuständig, die ihre Zuständigkeit auf die
Psychotherapeutenkammern übertragen haben. Für den Umgang mit
minderjährigen Patientinnen und Patienten enthält – wie dargestellt – § 12 der Muster-
Berufsordnung der Psychotherapeut*innen (MBO-P) der
Bundespsychotherapeutenkammer Regelungen.
Die Bundesregierung plant vor diesem Hintergrund keine Maßnahmen im
Sinne der Fragestellung.
26. Welche Rechtsauffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Anwendbarkeit von § 36 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I)
auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), und bedarf
es hier aus Sicht der Bundesregierung eine Konkretisierung für
Leistungen der GKV, insbesondere psychotherapeutische Leistungen, und falls
§ 36 SGB I auf GKV-Leistungen anwendbar ist, welche rechtlichen oder
fachpolitischen Gründe sprechen nach Ansicht der Bundesregierung
dagegen, dass einsichtsfähige junge Menschen auch einen
Behandlungsvertrag nach § 630a des Bürgerlichen Gesetzbuches schließen können?
Die Vertragserklärung des Patienten oder der Patientin zu einem
Behandlungsvertrag ist eine Willenserklärung, durch die der oder die Erklärende auch für
sich vertragliche Pflichten begründet. Ein Behandlungsvertrag begründet
beispielsweise regelmäßig die Pflicht des Patienten oder der Patientin, eine
Vergütung für die Behandlung zu zahlen. Eine solche Vertragserklärung können nach
den §§ 105 ff. des BGB alleine wirksam nur volljährige geschäftsfähige
Personen abgeben. Minderjährige, die das siebte Lebensjahr vollendet haben,
bedürfen nach § 107 BGB für Willenserklärungen, durch die sie nicht lediglich einen
rechtlichen Vorteil erlangen, der Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, das
heißt in der Regel ihrer Eltern.
27. Welche unterschiedlichen rechtlichen Voraussetzungen gelten nach
Kenntnis der Bundesregierung für gesetzlich und privat versicherte
Minderjährige hinsichtlich Einwilligung, Kostenübernahme und Zugang zu
psychotherapeutischer Behandlung?
Hinsichtlich der erforderlichen Einwilligung Minderjähriger wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 25 und 26 verwiesen. Gesetzlich
Versicherte haben auf Grundlage des SGB V einen Anspruch auf eine
psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung, sofern die behandelnden
psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über eine
entsprechende Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung verfügen. Es gilt
das Sachleistungsprinzip: Im Rahmen der probatorischen Sitzungen beantragt
der oder die Versicherte gemeinsam mit der Psychotherapeutin oder dem
Psychotherapeuten die Kostenübernahme direkt bei der Krankenkasse auf Basis
der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA. Zuzahlungen fallen für Minderjährige
gemäß § 61 SGB V nicht an. In der privaten Krankenversicherung erfolgt der
Zugang über einen zivilrechtlichen Behandlungsvertrag. Es gilt das
Erstattungsprinzip nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Die
Patientinnen und Patienten bzw. deren Eltern sind Erstschuldner des Honorars und
fordern die Kosten von ihrer Versicherung zurück, wobei der genaue
Erstattungsumfang und etwaige Selbstbehalte vom individuell vereinbarten
Versicherungstarif abhängen.
28. Welche Unterschiede sieht die Bundesregierung hinsichtlich
psychotherapeutischer Versorgungsmöglichkeiten und struktureller
Zugangsbarrieren zwischen Kindern und Jugendlichen in ihren Herkunftsfamilien, in
stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in
Pflegeverhältnissen (bitte gesondert aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
29. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob und in
welchem Umfang Jugendliche aus Haushalten mit Leistungsbezug nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) seltener an
psychotherapeutische und psychiatrische Versorgungsstrukturen angebunden sind als
Gleichaltrige aus Haushalten ohne Leistungsbezug?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über bundesweite
Auswertungen zur Anbindung von Jugendlichen aus Haushalten mit Leistungsbezug nach
dem Zweiten Sozialgesetzbuch an psychotherapeutische oder psychiatrische
Versorgungsstrukturen vor.
Regionale Analysen des Gesundheitsreports der AOK Rheinland/Hamburg
2023 zeigen jedoch, dass 6- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche aus
Haushalten mit Arbeitslosengeld-II-Bezug (ALG-II-Bezug) im Vergleich zu
Gleichaltrigen ohne ALG-II-Bezug eine um 4 Prozent geringere Wahrscheinlichkeit
hatten, psychotherapeutische Leistungen in Anspruch zu nehmen. Für die
Verordnung von Psychopharmaka zeigten sich keine Unterschiede. Gleichzeitig
weisen Kinder und Jugendliche aus Haushalten mit ALG-II-Bezug insgesamt
eine höhere gesundheitliche Belastung auf als Gleichaltrige ohne ALG-II-
Bezug. Die Ergebnisse deuten daher auf mögliche Unterschiede in der
Inanspruchnahme psychotherapeutischer Versorgung hin, erlauben aufgrund der
regionalen Datengrundlage jedoch keine Rückschlüsse auf die Situation in
Deutschland insgesamt.
30. Welche Daten erhebt die Bundesregierung regelmäßig zur Auswirkung
von Armut auf die psychische Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen, und welche Maßnahmen gibt es, um Kindern und Jugendlichen,
deren Eltern Sozialleistungen (nach dem SGB II und nach dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch, inklusive Kinderzuschlag und Wohngeld)
beziehen, psychologische Unterstützung anzubieten, vor allem dann, wenn der
Regelsatz des Existenzminimums der Eltern aufgrund von Sanktionen
durch die Jobcenter gekürzt oder ganz gestrichen wird?
Das Robert Koch-Institut (RKI) hat in den Jahren 2022 bis 2023 die KIDA-
Studie durchgeführt, bei der die gesundheitliche Lage von Kindern und
Jugendlichen zum Ende der COVID-19-Pandemie untersucht wurde. Dabei wurden
bundesweit auch Daten zur psychischen Gesundheit und ihren sozialen
Determinanten erhoben. Aktuell wird am RKI im Rahmen des vom
Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projektes PINOKIJO ein Konzept für ein
verstetigtes Kinder- und Jugendgesundheitsmonitoring entwickelt. Ziel des
Projektes ist es, die fachlichen und methodischen Grundlagen für eine kontinuierliche
Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
einschließlich der psychischen Gesundheit sowie des Einflusses der sozialen
Lage zu schaffen.
Im Rahmen der Erbringung von Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) werden keine Daten zur Auswirkung von Armut auf die
psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen erhoben.
Leistungsberechtigten Personen stehen Beratungsleistungen (v. a. nach § 11 SGB XII) der
Sozialhilfeträger zur Verfügung. Zu den Beratungsleistungen hat der
Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ausführlich berichtet (Aktenzeichen: WD 6
- 3000 - 103/23). Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung mit den
Leistungen zur Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII) einen präventiven Ansatz.
Mit diesen Leistungen wird die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen am
sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gefördert.
31. Welche Schulungen und Handreichungen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und
Sozialämter (gegebenenfalls vorhandenes Material bitte verlinken oder
anhängen) für den Umgang mit Kindern und Jugendlichen hinsichtlich
psychischer Belastungserscheinungen und Belastungsrisiken, und in
welchem Turnus werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Bezug auf
sensiblem Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschult?
Bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) gibt es zunächst die
Qualifizierungsreihe zur Beratungskonzeption für Mitarbeitende der gemeinsamen Einrichtungen
(Jobcenter), die ein verbindlicher Bestandteil des Einarbeitungsprogramms im
Bereich Markt und Integration SGB II ist. Hier werden unter anderem auch
beraterische Aspekte zu den Themen Gesundheitsorientierung sowie zu
gesundheitlichen und psychischen Belastungsfaktoren behandelt.
Zur Stärkung der Handlungs- und Prozesssicherheit bei der Beratung und
Betreuung von Kundinnen und Kunden mit psychischen Beeinträchtigungen und/
oder Traumatisierungen hat die BA im Jahr 2017 ein spezifisches
Bildungsprodukt entwickelt, welches allen Beschäftigten im Kundenkontakt
bedarfsorientiert zur Verfügung steht. Das Modul vermittelt Basiswissen zu einzelnen
psychischen Störungsbildern und zeigt Handlungsmöglichkeiten für einen
professionellen Umgang auf.
Außerdem werden Zertifizierungen im beschäftigungsorientierten
Fallmanagement (nach der Deutschen Gesellschaft für care und case management)
durchgeführt. Hierbei werden auch Inhalte zu psychischen Belastungsfaktoren
vermittelt. Zum Beispiel gibt es das Präsenztrainig „beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement – Psychosoziale Betreuung“. Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer des Trainings lernen, wie psychosoziale Beeinträchtigungen entstehen
und sind in der Lage, die erkannten Problemlagen adäquat anzusprechen.
32. Welche Daten erhebt die Bundesregierung regelmäßig zur Versorgung
psychisch belasteter Kinder in der stationären Jugendhilfe oder in
Pflegeverhältnissen, wie fließen diese Daten in die Bedarfsplanung nach § 101
des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches ein?
Die Bundesregierung führt keine regelmäßigen Datenerhebungen im Sinne der
Fragestellung durch.
33. Inwiefern wird die Versorgung psychisch belasteter Kinder und
Jugendlicher in die kommunale Jugendhilfeplanung gemäß § 80 SGB VIII nach
Kenntnis der Bundesregierung einbezogen?
Die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des SGB VIII obliegt den
Ländern. Die daraus resultierenden Aufgaben werden von den Kommunen in
Ausübung ihrer kommunalen Selbstverwaltung wahrgenommen. Die öffentlichen
Träger der Jugendhilfe tragen im Rahmen ihrer Planungsverantwortung dafür
Sorge, dass die Angebote vor Ort bedarfsgerecht ausgestaltet sind. Der
Bundesregierung liegen darüber hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung nicht vor.
34. Welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung, um die
Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe, Kinder- und
Jugendpsychiatrie sowie ambulanten psychotherapeutischen Angeboten auf
kommunaler Ebene zu stärken?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 10 und 11 wird
verwiesen.
Im Rahmen des ESF Plus-Programms „JUGEND STÄRKEN: Brücken in die
Eigenständigkeit“ des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend unterstützt die Bundesregierung u. a. den Aufbau und die
Weiterentwicklung kommunaler Kooperations- und Netzwerkstrukturen für
junge Menschen mit komplexen Unterstützungsbedarfen. Ziel des Programms
ist insbesondere die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der beteiligten
Akteure auf kommunaler Ebene sowie die Verbesserung der Zugänge zu
bestehenden Unterstützungsangeboten – beispielsweise im Rahmen von Case
Management, niedrigschwelligen Beratungs- und Clearingangeboten sowie
kommunaler Netzwerkarbeit. Bei psychischen Problemlagen werden die am Programm
teilnehmenden jungen Menschen an weiterführende Unterstützungsangebote
wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie ambulante psychotherapeutische
Angebote vermittelt. Die konkrete Ausgestaltung der Zusammenarbeit vor Ort
fällt in die Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
1
Anlage – Antwort auf die Frage Nr. 19 der Kleinen Anfrage BT-Drucksache 21/7401 der Fraktion
Die Linke „Zugang und Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen für Psychotherapie und
psychiatrische Betreuung“
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
Pilotstudie und
Konzeptentwicklung für
ein bundesweites
Monitoring der Kinder-
und Jugendgesundheit in
einer Panel-Kohorte“
(PINOKIJO)
2025 –
2027
2.095
(davon ca. 250
für das Thema
psychische
Gesundheit)
Ja Nein
Entwicklung und
Evaluation einer
Gruppenintervention für
Eltern mit einer
Suchterkrankung im
stationären Setting
(MENTIS)
2026 -
2029
300 Nein Nein
Innovatives Projekt zur
Unterstützung und
Resilienz-Entwicklung
durch
Selbsthilfe/Selbstregulation
für Familien von schwer
und schwerstbetroffenen
Kindern und Jugendlichen
mit LC und ME/CFS
(NGK4Family)
2025 -
2028
95 Ja Nein
Pädiatrisches Netzwerk für
die Versorgung und
Erforschung von
2024 -
2028
41.736
(davon ca. 5.198
Ja Nein
2
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
postakuten Folgen von
COVID-19, ähnlichen
postakuten Infektions- und
Impfsyndromen sowie
ME/CFS bei Kindern und
Jugendlichen (PEDNET-LC)
für psychische
Gesundheit)
Stärkung der Datensysteme
zu Migration, Flucht und
Gesundheit – Pilotstudie
am Beispiel der
psychischen Gesundheit
von Kindern und
Jugendlichen
(STRONGDATA kids)
2023 -
2026
440 Nein Nein
Deutsches Zentrum für
Kinder- und
Jugendgesundheit: DZKJ
Aufbauförderung
hier: Forschungsgebiet
"Psychosoziale Gesundheit,
Mentale Gesundheit"
2024 -
2027
2.821
(Forschungsgebiet
„Psychosoziale
Gesundheit,
Mentale
Gesundheit“ davon
insgesamt 48)
Nein Nein
Wirksamkeitsstudie zu
einem digitalen Training
für Eltern mit Psychischer
Belastung (TEPSY) und ihre
Kinder im Rahmen der
DZPG-Ausbauförderung
DZPG – Standort Berlin
2025 –
2030
1.818 Nein Nein
Digitales Panel für die
psychische
2025 –
2030
2.669 Ja Ja
3
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
Gesundheitsforschung und
Forschungsnetzwerk für
Psychotherapie mit
Kindern
DZPG – Standort Bochum
Entwicklungspfade zu
psychischer Gesundheit
und psychischen
Störungen
DZPG – Standort Marburg
2025 –
2030
1.464 Ja Ja
Mapping,
Inanspruchnahme und
Nutzbarmachung
psychosozialer Angebote
für Kinder und Jugendliche
DZPG – Standort Bochum-
Marburg
2025 –
2030
373 Ja Ja
Identifikation neuronaler
Zielgrößen/ Targets für
Neuromodulation im
Entwicklungsverlauf bei
Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen
DZPG - Standort
Magdeburg
2025 –
2030
262 Nein Nein
Comorbidity in ADHD and
Developmental Dyslexia
(CADDY)
DZPG - Standorte
Magdeburg und Jena
2025 –
2030
538 Nein Nein
4
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
Evaluation eines Minimal
Data Sets für das
Transitionsalter (MDS-
Transition)
DZPG - Standort München
2025–
2030
225 Ja Nein
Identifikation von
Forschungsprioritäten von
Kindern und Jugendlichen
im Bereich der psychischen
Gesundheit (KOMMIT-
KIDS)
DZPG - Standort Berlin
und zwei weitere
2025 –
2028
490 Ja Ja
Lifespan Interactions
between Social Media Use
and Mental Health: Key
Effects (LIKES)
DZPG - Standort Berlin
und fünf weitere
2025 –
2028
1.145 Ja Nein
Entwicklung und
Validierung eines
transdiagnostischen Core-
Prozess-Outcome-Moduls
für die Kinder- und
Jugendpsychotherapie
(COPOM KiJu)
DZPG - Standort Bochum
und zwei weitere
2025 –
2028
131 Ja Ja
Belastende
Kindheitserlebnisse
entschlüsselt: Molekulare,
2025 –
2028
362 Nein Nein
5
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
psycho-soziale, digitale und
neuronale
Charakterisierung (ACE-
DECODE)
DZPG - Standort Jena und
zwei weitere
Focus on Infants at
Elevated Likelihood for
Neurodevelopmental
Diversity – A Clinical Trial
on Early Intervention
(FIND & ACT)
DZPG - Standort
Heidelberg und Tübingen
2025 –
2028
131 Ja Nein
Effects of Stress and
Genetic Factors on HPA
Axis Functioning during
Adolescence: VISIONS-
Projekt Insights from the
POSEIDON birth cohort
(POSEIDON-HPA)
DZPG - Standort
Heidelberg und Tübingen
2025 –
2028
233 Ja Nein
Sensor and EMA Data for
Mental Health and Well-
Being (SENSED-MH)
DZPG - Standort München
und fünf weitere
2025 –
2028
840 Ja Nein
Mit Implikationen für
Jugendliche: Masculinity
and Diversity in Eating
2025 –
2028
108 Ja Ja
6
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
Disorders – a pilot study
(MASC-ED)
DZPG - Standort Tübingen
und Berlin
Training kognitiver
Kontrolle zur Linderung
Depressiver Symptomatik:
eine volldigitale klinische
Studie zu Wirksamkeit und
Entwicklung individueller
Responseparameter
(KoDeS)
DZPG - Standort Tübingen
und Berlin
2025 –
2028
235 Ja (wenn auf
Erwachsene
bezogen, sonst
nein)
Nein
Translationales
Verständnis von Resilienz
als aktiver Prozess bei
Menschen mit Risiko für
psychische Erkrankungen
(TRESPE)
DZPG - Standort Halle und
vier weitere
2025 –
2028
189
Ja Nein
Behaviours, Emotions &
Worries in Everyday
SchooL Life – A
policypractice-research
dashboard (BE-WELL)
DZPG - Standort Marburg
und vier weitere
2026 –
2029
472 Ja Ja
Lebenswelt Grundschule:
Erhalt und Aufbau neuer
2026 –
2029
486 Nein Nein
7
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
psychischer
Gesundheitskompetenzen
(LEGUAN)
DZPG - Standort Bochum
und zwei weitere
The effects of stress on the
behavioral and neural
correlates of parental
mentalizing in parent-child
interaction in the context
of mental illness and
adverse childhood
experiences – a
multimethod pilot study (MIND)
DZPG - Standorte
Mannheim-Heidelberg-
Ulm und Tübingen
2026 –
2029
201 Nein (geplant
nach
Pilotstudie)
Nein
Uniting Networks,
Interactions and
Technology for Youth
Mental Health (UNIty)
DZPG - Standort Tübingen
und vier weitere
2026 –
2029
518 Ja Ja
Youth Mental Health
Plattform
DZPG – Standort Bochum
2025 –
2030
269 Ja Ja
TrauMap - Merkmale von
Trauma in der Kindheit in
der Inselrinde bei
Depression und
2024 -
2027
356
Nein Nein
8
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
Posttraumatischer
Belastungsstörung
CompExIn -
Computationale
Grundlagen
externalisierender und
internalisierender
Psychopathologie
2024 -
2027
481 Nein Nein
EMIRA - Ecological
Momentary Intervention
zur Reduktion des
Suizidrisikos unter
Jugendlichen
2022 -
2027
1.116 Nein Nein
HOPA - Die Untersuchung
der Wirksamkeit und
Umsetzbarkeit des
Gruppenprogramms "In
Würde zu sich stehen" für
Jugendliche mit
psychischen Erkrankungen
2024 -
2027
2.002 Nein Nein
LoPsyCA -
Multidimensionale
Langzeiteffekte von
Psychotherapie bei
Kindern und Jugendlichen:
Eine systematische
Übersichtsarbeit mit
Metaanalyse
2025 -
2026
368 Nein Nein
Einzelvorhaben: EXIeaTON
- Internetgestützte
modifizierte Cue-
2025 -
2028
1.341 Nein Nein
9
Titel des
Forschungsvorhabens
Laufzeit Fördervolumen
(T €)
Geschlechtsspezifische
Forschungsansätze?
Ja /Nein
Ansätze zur
Unterstützung
von trans-
und
nichtbinären
jungen
Menschen?
Ja /Nein
Exposure-Videotherapie
für Jugendliche mit Binge-
Spektrum-Essstörungen:
Eine randomisierte
kontrollierte Studie.