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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

26.08.2026

Aktualisiert

31.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/774126.08.2026

Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung

der Abgeordneten Ines Schwerdtner, David Schliesing, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Janina Böttger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Bodo Ramelow, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Sascha Wagner, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Der Bundesregierung obliegt aus demokratietheoretischer Sicht eine Informationspflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern: Sie muss über ihr konkretes Regierungshandeln informieren. Dazu muss sie selbstverständlich auch zeitgemäße mediale Formate nutzen, die dem fortschreitenden Strukturwandel der Öffentlichkeit Rechnung tragen. Zugleich unterliegt diese Öffentlichkeitsarbeit engen verfassungsrechtlichen Grenzen und darf keinen Selbstzweck verfolgen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts endet ihre Zulässigkeit dort, wo „Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen“ beginnt (BVerfG, Urteil vom 9. Juni 2020 – 2 BvE 1/19). Eine hinreichende Transparenz über Umfang, Kosten und beteiligte Akteure der Öffentlichkeitsmaßnahmen ist dabei nicht nur Voraussetzung für deren parlamentarische und öffentliche Kontrolle, sondern folgt auch unmittelbar aus dem Budgetrecht des Parlaments (Artikel 110 GG).

Aus Sicht der Fragestellenden gewinnt eine genaue Auskunft über die Kosten der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung zusätzlich an Bedeutung, weil die Ministerien zugleich einem globalen Konsolidierungsdruck unterliegen: Steigen die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Medienformate, während zugleich für die Daseinsvorsorge relevante Posten gekürzt werden, entsteht ein besonderer Erklärungsbedarf gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) berichtet halbjährlich über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung. Der Bericht erschien zuletzt für das zweite Halbjahr 2025 („Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung im 2. Halbjahr 2025“) und umfasst sowohl klassische Öffentlichkeitsarbeit als auch Social-Media-Auftritte. Die Existenz eines solchen Berichts ist grundsätzlich zu begrüßen, doch bleiben relevante Informationslücken bestehen. So werden zu den einzelnen Maßnahmen in aller Regel weder die dafür aufgewendeten Kosten noch die beauftragten externen Dienstleister ausgewiesen. Beispielsweise führt der Bericht für das 2. Halbjahr 2024 unter anderem eine „Influencer-Kooperation … (bezahlt/unbezahlt)“ auf, ohne Honorarhöhe, Auswahlkriterien oder Vertragslaufzeit erkennen zu lassen. Ebenso fehlen Angaben zur Vergabepraxis bei Konzeption, Erstellung und Betreuung von Medienformaten durch externe Partner – etwa Werbe- und Media-Agenturen sowie Content Creator.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Ausgaben sind dem Bundeskanzleramt, den einzelnen Bundesministerien sowie dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) jeweils für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Auftritte seit Beginn der 21. Wahlperiode (25. März 2025) bis zum 30. Juni 2026 entstanden und was ist nach dem geltenden Finanzplan bis 2029 dafür vorgesehen (bitte je Ressort und Kalenderjahr aufschlüsseln)?

2

Wie schlüsseln sich die unter Frage 1 genannten Ausgaben für klassische Öffentlichkeitsarbeit jeweils nach Medium bzw. Werbeformat auf (bitte Ausgaben und Medium je Ressort differenziert nach Print, Hörfunk, Fernsehen, Kino, Außenwerbung/Plakat, Online-Display-Werbung, Veranstaltungen sowie sonstigen Formaten angeben)?

3

Wie hoch waren im selben Zeitraum die Ausgaben für Social-Media-Auftritte je Ressort, und wie schlüsseln sich diese nach Plattform auf (bitte differenziert nach Instagram, TikTok, YouTube, X/Twitter, Facebook, LinkedIn sowie sonstigen Plattformen)?

4

Wie hoch waren die entsprechenden Ausgaben (Fragen 1 bis 3) in der 20. Wahlperiode (26. Oktober 2021 bis 24. März 2025) je Ressort, Jahr, Medium/Format und Plattform, um einen Vergleich zur 21. Wahlperiode zu ermöglichen?

5

Wie hat sich der Anteil der Social-Media-Ausgaben an den Gesamtausgaben für Öffentlichkeitsarbeit je Ressort zwischen der 20. Wahlperiode und der 21. Wahlperiode (bis zum Stichtag 30. Juni 2026) verändert?

6

In welchem Umfang nutzte die Bundesregierung für die Verbreitung ihrer Informationen oder ihrer Kampagnen in der 21. Legislaturperiode bislang die Unterstützung von Influencerinnen, Influencern oder Content Creator (bitte nach Ministerium, Influencern, Kampagne/Thema und Gesamtkosten auflisten)?

7

Nach welchem Verfahren werden Kooperationen mit Influencerinnen, Influencern und Content Creator im Bereich Social Media durch die Bundesregierung bzw. die einzelnen Ressorts vergeben, insbesondere:

a) In welchen Fällen erfolgt die Vergabe im Wege einer Ausschreibung, über Rahmenverträge mit Agenturen oder durch Direktansprache bzw. -beauftragung?

b) Welche Stellen sind innerhalb der jeweiligen Ressorts für diese Vergabeentscheidungen zuständig?

c) In welcher Form und über welchen Zeitraum werden entsprechende Kooperationsverträge dokumentiert?

8

Welchen Kriterien folgt die Auswahl einzelner Influencerinnen, Influencer und Content Creator für eine Kooperation mit der Bundesregierung bzw. den einzelnen Ressorts (z. B. Reichweite, Zielgruppenzusammensetzung, inhaltliche Ausrichtung, bisherige Kooperationen mit anderen Auftraggebern, Nachweis politischer Unabhängigkeit)?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bezahlte Kooperationen mit Influencerinnen, Influencern und Content Creator für die Rezipientinnen und Rezipienten erkennbar als solche gekennzeichnet werden, und welche Vorgaben bestehen hierzu ressortintern?

10

Bei wie vielen Dienstreisen von Bundesministerinnen und Bundesministern seit Beginn der 21. Wahlperiode wurden diese von Influencerinnen, Influencern oder Content Creator begleitet (bitte je Ressort, Reisedatum, Reiseziel und Anlass auflisten)?

11

Welche Influencerinnen, Influencer und Content Creator haben Bundesministerinnen und Bundesminister im unter Frage 10 genannten Zeitraum insgesamt auf Dienstreisen begleitet?

12

Erhielten die unter Frage 10 und 11 genannten Personen für ihre Begleitung der jeweiligen Dienstreise bzw. die redaktionelle Aufbereitung des dabei entstandenen Materials eine finanzielle Entlohnung oder sonstige geldwerte Leistungen, die über die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten hinausgehen?

a) Falls ja, in welcher Höhe wurden diese Leistungen jeweils gewährt (bitte je Auftragnehmer, Reise und Ressort aufschlüsseln)?

b) Nach welchen Kriterien wird über eine solche Entlohnung entschieden?

13

Welche einzelnen Projekte oder Kampagnen mit jeweils welchem Gesamtfinanzierungsaufwand sind in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 aus den Titeln für Öffentlichkeitsarbeit beauftragt worden, und welche plant die Bundesregierung für 2027 (bitte entsprechend nach Ministerium, Jahr, Projekt/Kampagne Gesamtkosten und Auftragsnehmer aufführen)?

14

Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesregierung für Werbe- bzw. Kommunikationsagenturen (inklusive Fotoagenturen, Videoagenturen und Publikationsgestaltungsagenturen) in der 20. Legislaturperiode und dazu im Vergleich die der aktuellen Bundesregierung in der 21. Legislaturperiode (bitte die Agenturen ab 2021 jährlich nach den einzelnen Bundesministerien, dem Bundeskanzleramt, dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufschlüsseln und die Jahresgesamtsummen der Aufträge oder Rahmenverträge angeben)?

15

Wie viel Prozent der Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung werden evaluiert, und welche Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung wurden seit dem Jahr 2025 mit welchem Ergebnis evaluiert und welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen hat die Bundesregierung daraus jeweils gezogen?

16

Wie hat sich der Gesamtaufwand der Bundesregierung für Tagungen und Kongresse seit 2021 entwickelt, und aus welchen jeweiligen Haushaltstiteln werden diese Tagungen und Kongresse finanziert (Darstellung untergliedert nach Jahr, Tagung/Kongress und Einzelplänen)?

Berlin, den 20. August 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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