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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Weiterentwicklung des Deutschlandfonds mit Fokus auf die Mobilisierung privaten Kapitals für kommunale Energieversorger und Stadtwerke

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Datum

03.09.2026

Aktualisiert

08.09.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/783103.09.2026

Weiterentwicklung des Deutschlandfonds mit Fokus auf die Mobilisierung privaten Kapitals für kommunale Energieversorger und Stadtwerke

der Abgeordneten Lisa Schubert, Violetta Bock, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Lorenz Gösta Beutin, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke

Vorbemerkung

Seit Anfang August 2026 sind zwei weitere Bausteine des Deutschlandfonds an den Start gegangen, die gezielt regionale Energieversorger bei der Finanzierung des Ausbaus der Energieinfrastruktur unterstützen sollen (www.kfw.de/%C3%9Cber-die-KfW/Newsroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_903360.html). Gefördert werden können demnach kommunale und gewerbliche Energieversorgungsunternehmen sowie Projektgesellschaften für Investitionen in die Modernisierung von Stromverteilnetzen und die Errichtung von Geothermieanlagen, Wärme- und Kältespeichern sowie Wärmeübergabestationen. Neben klassischen zinsvergünstigten Krediten im Auftrag des Staates, die seit jeher zur Kernaufgabe der öffentlichen Förderbank gehören, sowie den institutionellen Investoren wie Versicherungen, Vorsorgewerke oder Pensionskassen, plant die Bundesregierung zusammen mit der KfW jedoch auch die Einbindung privater Finanzinvestoren im Energiebereich, etwa durch die Schaffung „attraktiver Beteiligungsmöglichkeiten“ und die „koordinierte Bündelung von Projekten“ (www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_final_Lektorat_V2.pdf).

Obwohl die Pläne zur Einbindung privaten Kapitals im Energiebereich bereits zum Start des Deutschlandfonds im Dezember 2025 angekündigt wurden, gibt es aus Sicht der Fragestellenden wenig konkrete Informationen zur Ausgestaltung des Programms. Zunächst wurde die Vorstellung eines „schlüssigen Gesamtkonzepts“ im Rahmen der Energieministerkonferenz vom 20. bis 22. Mai auf Norderney angekündigt (www.kfw.de/Presse-Newsroom/Aktuelles/Deutschlandfonds/Der-Deutschlandfonds_Faktenblatt_171225_final_Lektorat_V2.pdf). Eine schriftliche Einzelfrage dazu blieb aus Sicht der Fragestellenden unbeantwortet (Drs. 21/6244, Frage 86). In den Beschlüssen der Energieministerkonferenz (EnMK) wird der Bund aufgefordert, Möglichkeiten zur Einbindung privaten Kapitals zu prüfen und die EnMK bis zum 31. August 2026 schriftlich über den Fortgang des Programms zu berichten (www.enmk.de/documents/beschluesse_7._energieministerkonferenz.pdf).

Derweil gibt es verschiedene öffentliche Stellungnahmen zur Weiterentwicklung des Deutschlandfonds im Energiebereich von Regierungsvertretern und der KfW. Finanzstaatssekretär Steffen Meyer kündigte zur Jahresmitte 2026 mehr Klarheit zu einem „Private Investor Pool“ an und lies verlauten, dass „Investitionen in Wärme- oder Verteilnetze aufgrund der planbaren Cashflows auch ohne staatliche Unterstützung interessant sein“ (www.boersen-zeitung.de/esg-pro/geld-der-investoren-fuer-die-transformation-ist-da). Der Investitionsbeauftragte des Bundeskanzlers, Martin Blessing, regte nach Informationen der Börsenzeitung eine weitere Konsolidierung der Stadtwerk-Landschaft in Deutschland an und hob hervor, dass „Geldgeber bei einem Engagement in der Energieinfrastruktur die stabilen und berechenbaren Cashflows sowie die ‚akzeptable Rendite‘“ schätzen würden. Stefan Wintels, Vorstandsvorsitzender der KfW-Bankengruppe, sagte gegenüber dem Handelsblatt, dass viele Investoren den Energiemarkt auf der Ebene der Stadtwerke für „nicht investierbar“ hielten und signalisierte Gespräche mit dem BMF und dem BMWE zu einer Plattformlösung, welche die Investierbarkeit für institutionelle Anleger schaffen könnte, ohne dass diese „mit jedem Stadtwerk einzeln verhandeln“ müssen (www.handelsblatt.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/kfw-chef-wintels-mittelstand-und-wagniskapital-staerker-zusammenbringen/100238814.html).

Aus Sicht der Fragestellenden ist es bemerkenswert, dass Regierungsvertreter einerseits offen über die stabilen und berechenbaren Renditen im staatlich regulierten Energiesektor sprechen, die für private Investoren auch ohne staatliche Unterstützung attraktiv wären, gleichzeitig aber mit staatlichen Mitteln die Investierbarkeit, attraktive Beteiligungsmöglichkeiten und private Investitionsplattformen schaffen wollen. Während bei Übertragungsnetzen bereits privates Investitionsinteresse ohne zusätzliche staatliche Anreize besteht, bleibt dieses bei Verteilnetzen und Stadtwerken weitgehend aus (www.energate-messenger.de/news/257347/studie-stadtwerke-steuern-auf-eigenkapitalluecke-zu); im Wärmebereich wiederum mangelt es trotz vorhandenen Investitionsinteresses an wirtschaftlich tragfähigen Projekten (www.dena.de/infocenter/nahwaermenetze-zwischen-waermewende-und-finanzierungsrealitaet/). Gerade die berechenbaren, regulatorisch abgesicherten Cashflows im Bereich der öffentlichen Grundversorgung sind aus Sicht der Fragestellenden jedoch der Grund, warum private Finanzinvestitionen mit hohen Renditeerwartungen hier langfristig kostentreibend wirken: Ein risikoarmer, regulierter Markt bietet privaten Investoren überproportionale Gewinnmöglichkeiten, ohne dass diese durch ein vergleichbares unternehmerisches Risiko gerechtfertigt wären. Demgegenüber würden Verbraucherinnen und Verbraucher durch geringere erwartbare Energiekosten sowie Kommunen und öffentliche Haushalte durch entsprechende langfristige Einnahmen gleichermaßen von einer überwiegend öffentlichen Finanzierung profitieren.

Entsprechende Belege und Argumente liefert eine Studie von Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung, wonach privates Eigenkapital im Stromnetzbereich strukturell ungeeignet sei, weil Übertragungs- und Verteilnetze natürliche Monopole sind (www.boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009163). Es gäbe keinen Wettbewerb, der Preise diszipliniert, sondern die Bundesnetzagentur legt Netzentgelte und die kalkulatorische Eigen- und Fremdkapitalverzinsung regulatorisch fest. Wenn private Investoren wie internationale Finanzinvestoren hohe Renditen verlangen, kann dies nicht über Marktpreise abgefedert werden, sondern schlägt sich direkt in höheren Netzentgelten oder staatlichen Zuschüssen nieder. Die Studie beziffert den gesamtwirtschaftlichen Verlust einer teilweise privat finanzierten Netzausbau-Strategie bis 2037 auf rund 110 Mrd. Euro und schlägt als Alternative eine schuldenbremsenneutrale Eigenkapitalstärkung über öffentliche Beteiligungsgesellschaften (finanziert z. B. über die KfW) vor.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, weshalb die Bundesregierung mit dem Deutschlandfonds auf teures privates Eigenkapital setzt, oder ob die kostengünstigere und strukturell adäquate Option öffentlicher Beteiligungsgesellschaften geprüft wurden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Ist die Bundesregierung derselben Auffassung wie die Fragestellenden, dass Energieversorgung Daseinsvorsorge ist und somit gemeinwohlorientiert organisiert werden sollte, wenn nein warum nicht?

2

Wie beziffert die Bundesregierung den gesamten Investitionsrückstand bei der Energie- und Netzinfrastruktur bis 2035 bzw. 2045, und welcher Anteil davon soll über welche Säule – das geplante Infrastruktur-Sondervermögen, den Deutschlandfonds (private/garantierte Mittel) sowie sonstige öffentliche Finanzierungen – gedeckt werden?

3

Welche Unternehmen haben bis zum 31. August 2026 Finanzierungsbzw. Investitionszusagen aus dem Programm Energieversorgungsunternehmen erhalten (bitte je Zusage das zugehörige Finanzierungsinstrument, Unternehmen, Datum, Volumen und die beteiligten Co-Investoren bzw. Kreditgeber wie Banken, Asset Manager und Investmentfonds angeben)?

a) Wie viele Zusagen wurden bis zum 31. August 2026 im Förderprogramm Geothermie an welche Projekte und Unternehmen erteilt, in welchem Volumen, und in welcher Höhe wurden Fündigkeitsrisiken abgesichert (bitte je Vorhaben Bundesland, gefördertes Projekt und Absicherungsvolumen angeben)?

b) Wie viele zinsverbilligte Förderkredite an Energieversorgungsunternehmen wurden bis zum 31. August 2026 zugesagt, in welchem Volumen, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer sowie auf die Art der Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien und Speicher (bitte tabellarisch, zusätzlich getrennt nach kommunalen, teilweise-privaten und privaten Energieversorgungsunternehmen angeben)?

c) Wie viele Investitionskredite und Konsortialkredite für Energieversorgungsunternehmen wurden bis zum 31. August 2026 zugesagt, in welchem Volumen, und wie verteilen sich diese auf die Bundesländer sowie auf die Art der Anlagen zur Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus erneuerbaren Energien und Speicher (bitte tabellarisch, zusätzlich getrennt nach kommunalen, teilweise-privaten und privaten Energieversorgungsunternehmen angeben)?

4

Hat die Bundesregierung den von der 7. Energieministerkonferenz erbetenen schriftlichen Bericht über den Fortgang zur Einrichtung eines Programms zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Stadtwerken und der damit verbundenen Erleichterung der Fremdkapitalaufnahme bis zum 31. August 2026 erstellt und übermittelt (www.enmk.de/documents/beschluesse_7._energieministerkonferenz.pdf ; bitte Datum der Übermittlung, federführendes Ressort und Titel des Berichts angeben)?

a) Wird der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet, wenn ja, wann und wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

b) Wurden darin wie aufgefordert auch Möglichkeiten zur Einbindung von privatem Kapital geprüft, wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

c) Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des Deutschlandfonds zusammen mit der KfW Mezzanine-Instrumente oder Nachrangdarlehen zur Stärkung der Eigenkapitalbasis von Energieversorgungsunternehmen zu schaffen (bitte Volumen, Verzinsung, Laufzeit, Nachrangigkeitsgrad, Antragsberechtigung und geplanten Starttermin angeben) und falls nein, wieso nicht?

d) Welche verbindlichen sozialen und ökologischen Leitlinien in Bezug auf die Mobilisierung von privatem Kapital plant die Bundesregierung in das Gesamtkonzept zu Stadtwerken zu implementieren und inwiefern sollen diese bei der sukzessiven Weiterentwicklung des Energiebereichs des Deutschlandfonds berücksichtigt werden?

e) Welche verbindlichen sozialen und ökologischen Regelungen, Vorgaben und Leitlinien plant die Bundesregierung in das Gesamtkonzept zu Stadtwerken zu implementieren, um die Gemeinwohlorientierung der Energieversorgung sicherzustellen?

5

Hat die Bundesregierung geprüft, wie institutionelle Investoren wie Versicherungen, Vorsorgewerke und Pensionskassen stärker für Investitionen in die inländische Energieinfrastruktur über den Deutschlandfonds gewonnen werden können, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

6

Welche konkreten Vorteile sieht die Bundesregierung in der Beteiligung von Asset-Managern, Alternativen Investmentfonds, Private-Equity- bzw. Private-Credit-Investoren im Energiebereich, insbesondere bei kommunalen Energieversorgungsunternehmen und Stadtwerken gegenüber einer unmittelbaren öffentlichen Finanzierung?

a) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Renditeanforderungen privater Asset-Manager, Alternativer Investmentfonds, Private-Equity- bzw. Private-Credit-Investoren und sonstiger institutioneller Finanzinvestoren, die sich an der Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Deutschland beteiligen, und wie verhalten sich diese Renditeanforderungen im Vergleich zu den Refinanzierungskosten des Bundes über die Ausgabe von Bundesanleihen?

b) Ist der Bundesregierung die wiederholte Kritik des Bundesrechnungshofs bekannt, wonach privat finanzierte bzw. öffentlich flankierte Finanzierungsmodelle bei Infrastrukturvorhaben über ihre Laufzeit häufig höhere Kosten verursachen als eine unmittelbare staatliche Finanzierung, insbesondere weil private Kapitalgeber eine Risiko- und Renditeprämie oberhalb der Refinanzierungskosten des Bundes verlangen und Risiken in der Praxis nicht dauerhaft auf private Akteure übertragen werden, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

c) Hat die Bundesregierung im Rahmen der Konzeption der Finanzierungsinstrumente im Energiebereich des Deutschlandfonds einen Vergleich der Kapitalkosten zwischen verschiedenen Möglichkeiten einer öffentlichen Eigenkapitalzuführung und einer Beteiligung privater Investoren angestellt (wenn ja, bitte Ergebnis sowie die unterstellten Eigenkapitalrenditen und Refinanzierungskosten angeben; wenn nein, aus welchen Gründen nicht) und wurden dabei die etwaigen Auswirkungen auf Netzentgelte quantifiziert?

d) Ist der Bundesregierung die Studie aus dem Jahr 2025 zu Finanzierungsoptionen für den Stromnetzausbau und ihre Auswirkungen auf die Netzentgelte von Patrick Kaczmarczyk und Tom Krebs bekannt (www.imk-boeckler.de/de/faust-detail.htm?sync_id=HBS-009039), wonach eine private Eigenkapitalfinanzierung des Stromnetzausbaus bis 2037 zu einem gesamtwirtschaftlichen Verlust von rund 110 Mrd. Euro und bis 2045 von rund 200 Mrd. Euro führen könnte, und hält sie diese Berechnung für plausibel und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

e) Ist der Bundesregierung die bne-Studie „Verteilnetzbetreiber im Renditehoch“ (www.bne-online.de/wp-content/uploads/bne-Analyse-der-Netzbetreiberrenditen-2026-v11.pdf) bekannt, wonach die 18 größten Verteilnetzbetreiber 2024 handelsrechtliche Eigenkapitalrenditen von bis zu 61 Prozent, und im Durchschnitt rund 30 Prozent, erwirtschaften konnten; wenn ja, hält sie diese Berechnungen für plausibel, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus und welchen Handlungsbedarf leitet sie daraus auch für die Ausgestaltung des Deutschlandfonds ab?

f) Liegen der Bundesregierung die Eigenkapitalrenditen der Netzbetreiber seit 2012 vor; wenn ja, wie hoch sind sie (bitte nach Jahr und Netzbetreiber auflisten), und wie hat die Bundesregierung diese ausgewertet?

g) Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhältnismäßigkeit der Eigenkapitalverzinsung im Zusammenhang mit der Verantwortung gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern?

h) Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass durch die vergleichsweise hohe, sichere Eigenkapitalrendite nicht unerwünschte Anreize ausgelöst werden, zum Beispiel für mehr Netzausbau als notwendig?

i) Welche konkreten Zielrenditen (Eigenkapitalverzinsung) stellt die Bundesregierung bzw. die KfW den über den Deutschlandfonds angesprochenen privaten Investoren im Energieinfrastrukturbereich in Aussicht, und wie verhält sich dies zu der von der Bundesnetzagentur regulatorisch festgelegten Eigenkapitalverzinsung für Netzbetreiber?

j) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Investitionsbeauftragten des Bundeskanzlers, Martin Blessing, wonach internationale und private Geldgeber die stabilen und berechenbaren Cashflows durch Investitionen in die Energieinfrastruktur schätzen (www.boersen-zeitung.de/esg-pro/geld-der-investoren-fuer-die-transformation-ist-da) und vor dem Hintergrund dieser Bewertung, welchen Vorteil sieht die Bundesregierung in der Einbeziehung privater Investoren gegenüber rein öffentlicher Investitionen in die Energieinfrastruktur, wonach entsprechende Cashflows langfristig den öffentlichen Haushalten zugutekämen?

7

Was ist unter dem von Staatssekretär Steffen Meyer genannten „Private Investor Pool“ zu verstehen? (www.boersen-zeitung.de/esg-pro/geld-der-investoren-fuer-die-transformation-ist-da; bitte Rechtsform, vorgesehene Beteiligte, Kapitalstruktur und Funktionsweise darstellen)?

8

Liegen der Bundesregierung Konzepte und/oder Entscheidungen, die vor dem Hintergrund der Angaben des Staatssekretärs, wonach bis etwa zur Jahresmitte 2026 feststehen sollte, wie eine Bündelung mithilfe eines „Private Investor Pools“ strukturiert werden könnte vor, und wenn ja, welche und mit welchem Ergebnis?

9

Auf welcher Ebene sollen die angekündigten attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten an Stadtwerken im Energiebereich für private Investoren eingeräumt werden (Projektgesellschaft, Netzgesellschaft oder Energieversorgungsunternehmen), sind Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligungen vorgesehen, welche Mindest- und Höchstbeteiligungsquoten sind geplant und welche Regelungen zu Laufzeiten, Exit und Rückerwerb durch kommunale Gesellschafter sind vorgesehen?

10

Welche Regelungen zur Begrenzung von Gewinnausschüttungen, zur Sicherung kommunaler Mitbestimmungs- und Rückerwerbsrechte sowie zur Bindung an Investitions- oder Beschäftigungsauflagen sieht die Bundesregierung bei privaten Beteiligungen an Energieversorgungsunternehmen im Rahmen des Deutschlandfonds vor und, sofern keine solchen Regelungen bisher vorgesehen sind, hält die Bundesregierung die Schaffung von attraktiven Beteiligungsmöglichkeiten und eines „Private Investor Pool“ auch ohne solche Regelungen für zustimmungsfähig?

11

Welche Mitsprache-, Governance- oder Kontrollrechte erhalten private Kapitalgeber, die sich über den Deutschlandfonds an Energieinfrastrukturprojekten beteiligen, insbesondere bei Entscheidungen über Netzausbauprioritäten und Investitionszeiträumen?

12

Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW einerseits und Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock, KKR & Co. Inc. und CVC Capital Partners andererseits in Bezug auf die Ausgestaltung des Deutschlandfonds im Energiebereich stattgefunden (bitte sämtliche Termine einzeln auflisten mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel oder Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der Übermittlung)?

13

Wie viele Treffen, Gespräche, Telefonate oder anderweitige Austausche haben seit dem 17. September 2025 bis zum 31. August 2026 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung einschließlich der Beauftragten der Bundesregierung, Staatssekretärinnen und Staatssekretären und, falls protokolliert, Abteilungs- und Referatsleitungen sowie der KfW einerseits und Verbänden, Energieversorgungsunternehmen, Nichtregierungsorganisationen sowie sonstigen Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft andererseits in Bezug auf die Ausgestaltung des Deutschlandfonds im Energiebereich stattgefunden (bitte sämtliche Termine einzeln auflisten mit Datum, Ort, Teilnehmerkreis, Art des Austauschs sowie Titel oder Kurzbezeichnung übermittelter Unterlagen und Form der Übermittlung)?

14

Vor dem Hintergrund der Anregung des Investitionsbeauftragten des Bundeskanzlers, Martin Blessing, zu einer weiteren Konsolidierung der Stadtwerkelandschaft (www.boersen-zeitung.de/esg-pro/geld-der-investoren-fuer-die-transformation-ist-da), ist eine Konsolidierung der kommunalen Stadtwerkelandschaft Gegenstand der Konzeption von Beteiligungs- oder Bündelungsinstrumenten im Rahmen des Deutschlandfonds; wenn ja, welches Ziel verfolgt die Bundesregierung damit, welche Rolle spielen dabei private Finanzinvestoren und in welchen Konzeptpapieren oder Vermerken der Bundesregierung oder der KfW wird eine solche Konsolidierung angesprochen (bitte Titel und Datum angeben)?

15

Auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchem Mandat, mit welchen Kompetenzen, mit welchen Zeichnungs- oder Weisungs- oder Vertretungsrechten, für welche Dauer und gegen welche Vergütung oder Kostenerstattung ist Martin Blessing als Persönlicher Beauftragter des Bundeskanzlers für Investitionen in Deutschland tätig?

16

Welchen Stand hat die Erarbeitung des sogenannten Deutschland-Standards zur Eigenkapitalstärkung kommunaler Energieversorgungsunternehmen, welche bestehenden Länderinstrumente wurden dabei geprüft, insbesondere im Hinblick auf das über Landesförderbanken bereitgestellte verbürgte Nachrangkapital in Hessen sowie die als nachrangige Gesellschafterdarlehen ausgestalteten Konzernkredite in Niedersachsen, und mit welchem Ergebnis?

17

Beabsichtigt die Bundesregierung, sich finanziell an der Eigenkapitalstärkung kommunaler Energieversorgungsunternehmen zu beteiligen, etwa durch Kofinanzierung von Länderprogrammen oder durch eigene nachrangige Instrumente ohne private Beteiligung (bitte Volumen und Ausgestaltung angeben) und falls nein, aus welchen Gründen nicht?

18

Hat die Bundesregierung die Möglichkeit geprüft, den Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) in größerem Umfang für Investitionen in inländische Infrastrukturprojekte zu nutzen, da dieser über langfristig orientiertes Kapital verfügt und der Bund sich über Bundesanleihen zu niedrigeren Konditionen refinanzieren kann als private Infrastrukturinvestoren, wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, warum nicht?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus der geplanten Kapitalrente neben Investitionen in Aktienfonds auch für Investitionen in Infrastrukturprojekte zu nutzen, etwa entlang der Anlagerichtlinien des KENFO, die auch illiquide Anlagen umfassen, wenn ja, in welcher Form und in welchem Umfang, wenn nein, warum nicht?

20

Welchen Stand hat die zwischen der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, und dem Bundesminister der Finanzen, Lars Klingbeil, am 22. Juni 2026 erzielte Einigung über den Aufbau des Wohnungsbaumoduls im Deutschlandfonds, wie viele Bundesmittel sollen in das Modul fließen, wie viel privates Kapital soll gehebelt werden, welche Finanzierungsinstrumente, insbesondere Verbriefungen, zinsvergünstigte Kredite, Garantien und Risikoübernahmen und Fondsinvestitionen sind dafür vorgesehen, was ist der planmäßige Starttermin für das Modul und an welche Zielgruppe richten sich die geplanten Finanzierungsinstrumente des Wohnungsbau-Moduls und aus welchen Gründen?

Berlin, den 19. August 2026

Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion

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