Arbeitssicherheit und Unfallgeschehen in der Stromerzeugung sowie Erkenntnisse der Bundesregierung zu Arbeitsunfällen und Sicherheitskennzahlen verschiedener Stromerzeugungstechnologien
der Abgeordneten Thomas Dietz, Martin Sichert, Carina Schießl, Dr. Christina Baum, Claudia Weiss, Joachim Bloch, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Alexis Leonard Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten im Bereich der Stromerzeugung ist Gegenstand des Arbeitsschutzrechts sowie der Zuständigkeiten des Bundes in den Bereichen Arbeit, Energie und Wirtschaft. Im Rahmen ihrer Aufgaben berücksichtigt die Bundesregierung Erkenntnisse der zuständigen Bundesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung sowie nationaler und internationaler Organisationen.
Für die verschiedenen Bereiche der Stromerzeugung bestehen unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Gefährdungen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat hierzu unter anderem Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung bei Windenergieanlagen sowie weitere Präventionsinformationen veröffentlicht. Hierzu zählt insbesondere die DGUV Information 203-007 „Windenergieanlagen – Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung im On- und Offshorebereich“ (https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/415).
Daneben wurde in den vergangenen Jahren wiederholt über Arbeitsunfälle und besondere Anforderungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Bereich der Stromerzeugung berichtet (www.tagesschau.de/inland/regional/niedersachsen/rettungskette-auf-hoher-see-offshore-windparks-immer-weiter-draussen,offshore-220.html, www.zeit.de/news/2026-02/25/zwei-monteure-sterben-bei-arbeitsunfall-an-windkraftanlage sowie www.sueddeutsche.de/panorama/unfaelle-gutachten-montagefehler-ursache-fuer-toedlichen-absturz-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-260623-930-267133).
Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller parlamentarisches Interesse daran, zu erfahren, über welche Erkenntnisse die Bundesregierung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in den verschiedenen Bereichen der Stromerzeugung verfügt, welche Datengrundlagen und Vergleichsmaßstäbe sie ihrer Aufgabenwahrnehmung zugrunde legt und welche Schlussfolgerungen sie hieraus für die Weiterentwicklung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zieht.
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zu meldepflichtigen Arbeitsunfällen und tödlichen Arbeitsunfällen in den einzelnen Bereichen der Stromerzeugung in Deutschland?
Welche Stromerzeugungstechnologien werden in den der Bundesregierung vorliegenden Statistiken oder Datensätzen gesondert ausgewiesen?
Welche Bundesbehörden oder sonstigen öffentlichen Stellen erfassen nach Kenntnis der Bundesregierung Arbeitsunfälle im Bereich der Stromerzeugung, und welche Datengrundlagen nutzt die Bundesregierung zur Bewertung der Arbeitssicherheit in diesem Bereich?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Arbeitssicherheit (bitte schwere und tödliche Arbeitsunfälle je Betriebsstunde und je Kilowattstunde erzeugter Elektrizität angeben) in a) konventionellen Kraftwerken, b) Kernkraftwerken, c) Onshore-Windenergieanlagen, d) Offshore-Windenergieanlagen, e) Dach-Photovoltaikanlagen, f) Freiflächen-Photovoltaikanlagen, g) Biogas-Anlagen, h) Oberflächen-Geothermie, i) Tiefen-Geothermie sowie j) sonstigen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Arbeitsunfälle während a) der Errichtung, b) des Betriebes, c) der Wartung und Instandhaltung sowie d) des Rückbaus von Anlagen zur Stromerzeugung vor, insbesondere über schwere oder tödliche Arbeitsunfälle?
Welche standardisierten Sicherheitskennzahlen und Vergleichsmaßstäbe legt die Bundesregierung ihrer Bewertung der Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung zugrunde, und welche Erkenntnisse liegen ihr zu Unfallraten je Arbeitsstunde, je Kilowattstunde erzeugter Elektrizität oder je Beschäftigten in den verschiedenen Bereichen der Stromerzeugung vor?
Welche internationalen Datenbanken oder Institutionen berücksichtigt die Bundesregierung bei der Bewertung der Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung, darunter gegebenenfalls insbesondere a) Eurostat? b) die International Labour Organization (ILO)? c) die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
d) die International Energy Agency (IEA)? e) die International Renewable Energy Agency (IRENA)?
Welche wissenschaftlichen Studien wurden von Bundesministerien oder Bundesbehörden seit dem Jahr 2015 zur Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung gegebenenfalls ausgewertet oder in Auftrag gegeben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung seit dem Jahr 2015 vor, insbesondere im Zusammenhang mit a) dem Ausbau der erneuerbaren Energien sowie b) der Digitalisierung, Automatisierung oder Fernüberwachung von Anlagen zur Stromerzeugung?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über Unterschiede der Arbeitssicherheit zwischen Beschäftigten der Anlagenbetreiber und Beschäftigten externer Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Stromerzeugung vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über die Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung im internationalen Vergleich, insbesondere im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, vor?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2021 gegebenenfalls ergriffen oder eingeleitet, um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bereich der Stromerzeugung weiterzuentwickeln?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Datengrundlagen zur Arbeitssicherheit im Bereich der Stromerzeugung weiterzuentwickeln oder regelmäßig technologiespezifische Sicherheits- oder Unfallkennzahlen zu veröffentlichen; wenn ja, welche Maßnahmen sind vorgesehen, und wenn nein, aus welchen Gründen?