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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität in Deutschland

(insgesamt 28 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

25.08.2026

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

31.08.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/755411.08.2026

Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität in Deutschland

der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, Dr. Bernd Baumann, Christopher Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Markus Matzerath, Arne Raue, Volker Scheurell, Dr. Daniel Zerbin, Thomas Fetsch, Kay Gottschalk, Iris Nieland, Hauke Finger, Jörn König, Reinhard Mixl, Marcel Queckemeyer, Christian Reck, Matthias Rentzsch, Angela Rudzka und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Organisierte Kriminalität (OK) zählt nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes und Europols zu den größten Bedrohungen für die Innere Sicherheit sowie die Integrität des Rechtsstaates. Moderne kriminelle Netzwerke beschränken sich nicht mehr auf klassische Deliktsbereiche wie den Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen oder Menschen. Vielmehr nutzen sie zunehmend legale Wirtschaftsstrukturen zur Vorbereitung, Durchführung und Verschleierung erheblicher Straftaten sowie zur Geldwäsche und Investition krimineller Erträge (www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/OrganisierteKriminalitaet/organisierteKriminalitaetBundeslagebild2024.html).

Nach den aktuellen Lagebildern deutscher und europäischer Sicherheitsbehörden bedienen sich organisierte Tätergruppierungen regelmäßig legaler Unternehmen und wirtschaftlicher Infrastrukturen, um Transportwege, Lieferketten, Finanzströme und Vermögenswerte für ihre kriminellen Aktivitäten zu nutzen (Europol, EU Serious and Organised Crime Threat Assessment (www.europol.europa.eu/publications-events/main-reports/socta-report, S. 27).

Besonders relevant erscheinen den Fragestellern hierbei Logistikunternehmen, Speditionen, Paket- und Kurierdienste, Hafenwirtschaft, Bauunternehmen, Immobilienwirtschaft, bargeldintensive Unternehmen, Sicherheitsunternehmen sowie weitere Wirtschaftszweige, deren Dienstleistungen für Organisierte Kriminalität von erheblicher Bedeutung sein können (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:52021DC0170).

Die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen dient der Organisierten Kriminalität nicht nur als Mittel zur Verschleierung krimineller Erträge, sondern fungiert zunehmend als Infrastruktur der Immunität, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden durch die bewusste Vermischung von legalen und illegalen Finanz- und Warenströmen massiv erschwert (https://ksv-polizeipraxis.de/vermoegensabschoepfung-im-kontext-der-clankriminalitaet-moeglichkeiten-und-fallstricke/, S. 5).

Die vorliegende Kleine Anfrage dient der Ermittlung des Erkenntnisstandes der Bundesregierung über die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch Organisierte Kriminalität sowie der Bewertung bestehender Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen. Sie richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne Unternehmen oder Wirtschaftszweige, sondern ausschließlich gegen den Missbrauch legaler Wirtschaftsstrukturen durch organisierte Tätergruppierungen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch Organisierte Kriminalität in Deutschland für die Jahre 2023 bis 2025 vor?

2

Inwieweit liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Erkenntnisse darüber vor, dass Strukturen der Organisierten Kriminalität operativ tätige mittelständische Unternehmen gezielt nutzen, um illegale Gelder durch die Vermischung mit legalen Umsätzen zu waschen?

3

Hat die Bundesregierung Kenntnis durch die beteiligten Sicherheitsbehörden (BKA, LKA) erlangt, welche Tendenzen (zunehmend oder rückläufig) im Bereich der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität im mittelständischen Bereich seit 2020 zu beobachten sind?

4

Welche Wirtschaftsbereiche werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung derzeit am häufigsten von Organisierter Kriminalität genutzt?

5

Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls über die Nutzung von Logistik-, Speditions-, Paket-, Express- und Kurierunternehmen durch Organisierte Kriminalität?

6

Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls über die Nutzung von Seehäfen, Binnenhäfen, Containerterminals und Güterverkehrszentren für Aktivitäten Organisierter Kriminalität?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Missbrauch von Subunternehmerketten im Transport- und Logistikbereich vor?

8

Welche Erkenntnisse bestehen über die Nutzung von Immobilienunternehmen oder Immobiliengesellschaften durch Organisierte Kriminalität und wie bewertet die Bundesregierung hierbei die Wirksamkeit des am 1. April 2023 eingeführten Barzahlungsverbots beim Immobilienkauf?

9

Welche Rolle spielen Problemimmobilien nach Erkenntnissen der Bundesregierung für Aktivitäten Organisierter Kriminalität?

10

Welche Erkenntnisse liegen über Scheinfirmen und Scheinunternehmerstrukturen insbesondere im Baugewerbe vor?

11

Welche Erkenntnisse bestehen gegebenenfalls über die Nutzung bargeldintensiver Unternehmen zur Geldwäsche?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Phänomen des Service-Based Money Laundering vor, bei dem kriminelle Gelder als Entgelte für immaterielle Wirtschaftsgüter wie IT-Beratung oder Marketing getarnt werden und können konkret Prüfmechanismen der Finanzbehörden zur Verifizierung dieser Leistungsbeziehungen benannt werden (vgl. www.anwalt.de/rechtstipps/geldwaesche-nach-261-stgb-die-wichtigsten-erscheinungsformen-und-was-beschuldigten-im-ermittlungsverfahren-droht-278035.html; S. 8 und 9)?

13

Welche Relevanz hat nach Ansicht der Bundesregierung im Zusammenhang mit kriminellen Organisationen das Trade-Based Money Laundering und wie wird begründet sie, dass dieses als Hochrisiko-Methode eingestufte Phänomen statistisch nicht separat in den Lagebildern der FIU erfasst wird (https://imtf.com/de/unkategorisiert/when-trade-becomes-a-cover-unpacking-trade-based-money-laundering/)?

14

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung von Kryptowährungen, Hawala-Systemen, Briefkastenfirmen und Strohmannkonstruktionen zur Verschleierung krimineller Vermögenswerte vor?

15

Welche Erkenntnisse bestehen seitens der Bundesregierung über die Nutzung privater Sicherheitsunternehmen durch Organisierte Kriminalität?

16

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nutzung der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft durch Organisierte Kriminalität vor?

17

Welche Erkenntnisse bestehen der Bundesregierung über die Nutzung des Kraftfahrzeughandels, von Leasinggesellschaften oder Export- und Importfirmen durch Organisierte Kriminalität?

18

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Missbrauch öffentlicher Vergabeverfahren oder öffentlicher Aufträge durch Organisierte Kriminalität vor?

19

Welche Erkenntnisse bestehen seitens der Bundesregierung über die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen im Zusammenhang mit internationalem Rauschgifthandel?

20

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung internationaler Tätergruppierungen – insbesondere aus den Staaten des westlichen Balkans – an der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen in Deutschland vor?

21

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Beteiligung weiterer internationaler Tätergruppierungen, insbesondere aus Italien, den Niederlanden, Belgien oder der Türkei, vor?

22

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung aus der Zusammenarbeit mit Europol, Interpol und weiteren internationalen Sicherheitsbehörden zum Themenkomplex der „internationalen Tätergruppierungen“ vor (vgl. Vorfrage)?

23

Welche Erkenntnisse bestehen über Versuche Organisierter Kriminalität, Unternehmen der Kritischen Infrastruktur für ihre Zwecke zu nutzen (www.aerzteblatt.de/archiv/abrechnungsbetrug-im-gesundheitswesen-bkahat-hinweise-auf-organisierte-kriminalitaet-3fab2e94-c134-4b7c-9a7a-e1ece0979370)?

24

Welche gesetzlichen Instrumente stehen den Sicherheitsbehörden derzeit zur Bekämpfung der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch Organisierte Kriminalität zur Verfügung?

25

Wo sieht die Bundesregierung Defizite bei der Erkennung, Verhinderung oder Verfolgung des Phänomens der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität (vgl. Vorfrage)?

26

Welche praktischen und gesetzgeberischen Präventionsmaßnahmen bestehen gegenüber besonders gefährdeten Wirtschaftsbereichen?

27

Welche Schlussfolgerungen für zukünftige gesetzgeberische Präventivmaßnahmen zieht die Bundesregierung aus den aktuellen Lagebildern des Bundeskriminalamtes und Europols hinsichtlich der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch Organisierte Kriminalität (vgl. Vorbemerkung)?

28

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Analyse, statistische Erfassung und ressortübergreifende Bekämpfung des Phänomens der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen durch die Organisierte Kriminalität künftig weiterzuentwickeln; wenn ja, in welcher Form?

Berlin, den 11. August 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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