Zusammenarbeit der Polizeien des Bundes und der Länder mit dem Zoll in der Gemeinsamen Grundstoffüberwachungsstelle
der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Richard Pitterle, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
In den letzten 20 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den Polizeien des Bundes und der Länder zunehmend intensiviert. Dies betrifft vor allem die Bereiche der Bekämpfung der Geldwäsche, der Rauschgiftbekämpfung, der Grundstoffüberwachung, der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Aufgaben, der Bekämpfung der Schwarzarbeit usw.
Die Kooperation zwischen dem Zoll und den Polizeibehörden findet teilweise, trotz unterschiedlicher rechtlicher Befugnisse, in paritätisch besetzten, dauerhaft eingerichteten Gremien bzw. Ermittlungsgruppen statt. Teilweise wurde diese Zusammenarbeit durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt. Dies gilt auch für die „Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle“ (GÜS).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wann wurde die „Gemeinsame Grundstoffüberwachungsstelle“ (GÜS) zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Zollkriminalamt (ZKA) auf wessen Initiative hin mit Sitz beim BKA eingerichtet?
Auf welcher gesetzlichen Grundlage findet diese gemeinsame Zusammenarbeit zwischen dem BKA und dem ZKA in der GÜS statt, und in welcher Form sind die Aufgaben und Arbeitsformen – vertraglich, durch Verordnung oder anderes – dieser Zusammenarbeit geregelt?
Welche Aufgaben hat die GÜS, und welche davon wären ohne diese Kooperation nicht oder mit welchem höheren Aufwand lösbar?
Wie viele Beamte des BKA und des ZKA arbeiten jeweils in der GÜS (bitte nach Jahren seit Bestehen der GÜS auflisten)?
Mit welchen nationalen und internationalen Behörden arbeitete und arbeitet die GÜS zusammen?
Werden gemeinsame Ermittlungen durchgeführt?
Wie viele Ermittlungsverfahren führte die GÜS seit ihrer Einrichtung (bitte nach Jahr und Anzahl der Ermittlungsverfahren auflisten)?
Führt die GÜS eine gemeinsame Datei?
Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies, wie viele Personen sind in dieser Datei erfasst, und welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf diese Daten?
Wenn nein, wo werden die bei der GÜS anfallenden Daten gespeichert, und welche nationalen und internationalen Behörden haben darauf Zugriff?
Welche Rolle spielt das Zollinformationssystem (ZIS) für die Arbeit der GÜS, und wie hat sich die Zahl der zur „verdeckten Registrierung“ ausgeschriebenen Personen und Waren seit Einrichtung der GÜS entwickelt?
Auf welche beim Zoll und beim BKA geführten Dateien hat die GÜS welche Art von Zugriff (schreibend, lesend, automatisiert – bitte auflisten).
Wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Befugnisgrenzen bei der GÜS zuständig?