Potenziale serieller, industrieller und innovativer Bauweisen zur Senkung der Wohnbaukosten
des Abgeordneten Otto Strauß, Marc Bernhard, Carolin Bachmann, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Bastian Treuheit, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Wohnungsbau in Deutschland bleibt deutlich hinter dem in der vergangenen Wahlperiode formulierten Ziel von 400 000 neuen Wohnungen jährlich zurück. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2025 in Deutschland 206 600 Wohnungen fertiggestellt; zugleich lag die Zahl der genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen zum Jahresende 2025 bei 760 700. Die durchschnittliche Dauer zwischen Genehmigung und Fertigstellung einer Neubauwohnung in Wohngebäuden verlängerte sich seit 2020 von 20 auf 27 Monate (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 174 vom 22. Mai 2026).
Die Entwicklung der Baukosten bleibt ein wesentlicher Faktor für die Wohnraumversorgung. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stiegen die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude im Februar 2026 gegenüber Februar 2025 um 3,3 Prozent (vgl. Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 126 vom 10. April 2026). Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verweist im Zusammenhang mit seriellem und modularem Bauen auf Potenziale für schnelleren und kostengünstigeren Wohnungsbau (vgl. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 17. Oktober 2023).
Aus Sicht der Fragesteller stellt sich daher die Frage, ob die Bundesregierung die Senkung der Baukosten, die Steigerung der Bauproduktivität, die Verkürzung von Planungs- und Bauzeiten sowie technologieoffene industrielle Bauweisen ausreichend berücksichtigt. Dies betrifft insbesondere serielle und modulare Bauweisen, robotergestützte Fertigung, digitale Planung, ultrahochfesten Beton, Textilbeton, Leichtbau-, Waben- und Sandwichkonstruktionen sowie vergleichbare Bauweisen. Auch der Gebäudetyp E und das Bundesforschungszentrum für klimaneutrales und ressourcenschonendes Bauen berühren diese Fragen (vgl. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Informationen zum Gebäudetyp E; vgl. Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Pressemitteilung vom 24. November 2025).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Über welche belastbaren Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung zum Potenzial serieller, modularer, industrieller und robotergestützter Bauweisen für eine Senkung der Baukosten im Wohnungsbau in Deutschland?
In welchem Umfang fördert die Bundesregierung seit dem Jahr 2020 Forschungsprojekte, die auf eine Senkung der Wohnbaukosten durch Produktivitätssteigerung, industrielle Vorfertigung, Automatisierung oder Digitalisierung des Bauprozesses zielen?
Wie viele seit dem Jahr 2020 geförderte Forschungsprojekte des Bundes befassen sich mit ultrahochfestem Beton, Textilbeton, Leichtbau, Sandwichkonstruktionen, Wabenkonstruktionen oder vergleichbaren Verbundsystemen im Wohnungsbau, und welche Fördersummen entfielen jeweils auf diese Projekte?
Sind seit dem Jahr 2020 Forschungsanträge zu ultrahochfestem Beton, Wabenbeton, robotergestützter Fertigung, serieller Leichtbauweise oder vergleichbaren Bauweisen durch Bundesprogramme, insbesondere durch das Innovationsprogramm Zukunft Bau, abgelehnt worden, und wenn ja, wie viele Anträge betraf dies jeweils nach Jahr, Programm, Projektthema, beantragter Fördersumme und Ablehnungsgrund?
Nach welchen Kriterien werden in Förderprogrammen, Forschungsprogrammen und Vergabeverfahren des Bundes Bauwerkskosten je Quadratmeter Wohnfläche, Bauzeit, Vorfertigungsgrad, Produktivität, Montageeffizienz und erwartbare Baukostensenkungen berücksichtigt, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Baukostensenkungen durch serielle oder industrielle Vorfertigung im Vergleich zum konventionellen Wohnungsbau vor?
Welche technischen, bauordnungsrechtlichen, haftungsrechtlichen, normativen oder wirtschaftlichen Hindernisse sieht die Bundesregierung für den Einsatz von ultrahochfestem Beton und vergleichbaren Hochleistungswerkstoffen im mehrgeschossigen Wohnungsbau?
Welche Regelungen des Gebäudetyp-E-Gesetzes zielen konkret auf serielle, modulare oder industriell vorgefertigte Bauweisen, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur bisherigen Anwendung des Gebäudetyps E im Wohnungsbau vor, und in wie vielen Fällen wurde er seit Inkrafttreten genutzt?
Plant oder betreibt die Bundesregierung Pilotprojekte, Reallabore oder Demonstrationsvorhaben, bei denen innovative Bauweisen ausdrücklich mit dem Ziel niedrigerer Wohnbaukosten, kürzerer Bauzeiten oder höherer Bauproduktivität erprobt werden, und wenn ja, welche?
Wie verteilen sich die Bundesmittel seit dem Jahr 2020 in den einschlägigen Programmen der Bauforschung auf die Themen Holzbau, energetische Sanierung, Energieeffizienz, CO2-arme Baustoffe, Ressourceneffizienz, Digitalisierung, Automatisierung, robotergestützte Fertigung, industrielle Vorfertigung und Baukostensenkung, jeweils nach Jahr, Programm, Projektzahl und Fördersumme?
Hat die Bundesregierung geprüft, in welchem Umfang staatliche Förderprogramme im Wohnungsbau durch Baukostensenkungen, Produktivitätssteigerungen oder vereinfachte Standards ersetzt oder reduziert werden könnten, und wenn ja, zu welchem Ergebnis ist sie gekommen?
Welche konkreten Maßnahmen zur Senkung der Baukosten mit dem Ziel, die Wohneigentumsbildung für Haushalte mit mittleren Einkommen zu erleichtern, hat die Bundesregierung seit 2021 ergriffen oder plant sie, und mit welchem quantifizierten Entlastungsziel?
Über welche Daten verfügt die Bundesregierung zur Wohneigentumsquote in Deutschland im europäischen Vergleich, und welche Maßnahmen verfolgt sie, um die Wohneigentumsbildung durch kostensenkende Bauweisen, schnellere Genehmigungen und einfachere Standards zu erleichtern?