Mögliche Einführung bundeseinheitlicher Mindeststandards für die Haltung gefährlicher Tiere und von Sachkundenachweisen
der Abgeordneten Manuel Krauthausen, Andreas Bleck, Dr. Michael Blos, Dr. Ingo Hahn, Karsten Hilse, Thomas Korell, Dr Rainer Kraft, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Ein Vorfall in Leipzig, bei dem Medienberichten zufolge ein Tiger am 17. Mai 2026 aus einer Privathaltung ausgebrochen ist und später erschossen wurde, wirft Fragen nach bundesweit einheitlichen Regelungen zur Haltung gefährlicher Tiere auf (www.mdr.de/nachrichten/sachsen/leipzig/leipzig-leipzig-land/tiger-ausgebrochen-doelziglandratsamt-auflagen-100.html). In Deutschland bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Nur 9 von 16 Ländern haben spezifische Regelungen (Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen) (www.spiegel.de/wissenschaft/wildtiere-in-deutschland-welche-tiere-privat-gehaltenwerden-duerfen-und-welche-nicht-a-11e6ec0a-6475-402c-a12b-dfcb51e575d9). In Brandenburg gilt beispielsweise: „Jeder kann Löwen halten“ – kein Register gefährlicher Tiere, nur minimale Gehege-Vorgaben (www.berliner-kurier.de/berlin/jeder-kann-in-brandenburg-loewenhalten-li.371391). Während bestimmte Tierarten in einzelnen Bundesländern erlaubt sind, gelten andernorts Verbote oder deutlich unterschiedliche Regelungen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit für Halter, unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden, mögliche Auswirkungen auf den Tierschutz sowie Auswirkungen auf den Vollzug durch Veterinär- und Ordnungsbehörden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Hat die Bundesregierung zu den erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern hinsichtlich der Haltung gefährlicher Tiere (wie bestimmten Giftschlangenarten oder Großkatzen), die in manchen Ländern erlaubt und in anderen verboten sind, bereits eine Arbeitsgrundlage erarbeitet
a) Wenn ja, wie sieht diese aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Führt der bestehende „Flickenteppich“ unterschiedlicher Landesregelungen nach Auffassung der Bundesregierung zu Rechtsunsicherheit für Halter, unterschiedlichen Eingriffsmöglichkeiten der Behörden und Problemen für Veterinärämter sowie Ordnungsbehörden?
a) Wenn ja, was trifft zu, und welche Probleme sind explizit zu benennen?
b) Wenn nein, wie entkräftet die Bundesregierung die jeweiligen Problembereiche?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Absatz 1 Nummer 20 GG, bundesweit einheitliche Mindestanforderungen für die Haltung gefährlicher Tiere aus Gründen des Tierschutzes zu schaffen?
a) Werden entsprechende gesetzgeberische Maßnahmen geprüft?
b) Falls ja, welche Regelungsbereiche werden hierbei betrachtet?
c) Falls nein, warum nicht?
d) Welche Bereiche der Regulierung der Haltung gefährlicher Tiere bewertet die Bundesregierung als bundesrechtlich regelbar und welche als ausschließlich landesrechtlich regelbar?
Hält die Bundesregierung bundeseinheitliche Mindeststandards für die Haltung gefährlicher Tiere für erforderlich in Bezug auf Mindestgrößen für Gehege, Terrarien und Außenanlagen sowie Vorgaben zu Rückzugsorten, Temperatur, Beleuchtung und Beschäftigungsmöglichkeiten?
a) Wenn ja, welche und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die unterschiedlichen Sicherheitsanforderungen der Länder bei der Haltung gefährlicher Tiere vor?
a) Sieht die Bundesregierung Auswirkungen dieser unterschiedlichen Regelungen auf die Gewährleistung einer tierschutzgerechten Haltung oder auf den Vollzug bundesrechtlicher Vorschriften?
b) Findet hierzu ein Austausch mit den Ländern statt, und wenn ja, in welcher Form?
c) Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen unterschiedliche Landesregelungen zu Vollzugsproblemen oder Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit der zuständigen Behörden geführt haben?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Sachkunde von Haltern gefährlicher Tiere für die Gewährleistung einer tierschutzgerechten Haltung bei?
a) Werden bundesweit einheitliche Anforderungen an die Sachkunde von Haltern bestimmter Tierarten im Rahmen bestehender oder möglicher tierschutzrechtlicher Regelungen geprüft?
b) Falls ja, welche Anforderungen werden hierbei betrachtet?
c) Falls nein, warum nicht?
d) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über bestehende Sachkundeanforderungen der Länder vor?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Unterschiede bei den Kontroll- und Eingriffsbefugnissen der Länder im Zusammenhang mit der Haltung gefährlicher Tiere vor?
a) Sind der Bundesregierung hieraus resultierende Probleme für den Vollzug des Tierschutzrechts bekannt?
b) Werden diese Fragen im Rahmen von Bund-Länder-Gremien oder sonstigen Abstimmungsformaten erörtert?
c) Falls ja, welche Ergebnisse oder Schlussfolgerungen liegen hierzu vor?
d) Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, um den Vollzug bestehender bundesrechtlicher Tierschutzvorschriften bei der Haltung gefährlicher Tiere zu verbessern?
Plant die Bundesregierung angemessene Übergangsregelungen, Bestandsschutz sowie verhältnismäßige Umsetzungsfristen für bestehende Halter, und wenn ja, welche sind das?
Sieht die Bundesregierung bestehende bundes- und landesrechtliche Regelungen (TierSchG, Bundesnaturschutzgesetz, CITES, Gefahrtiergesetze der Länder) als unzureichend an?
a) Wenn ja, welche sind das, und welche Lücken bestehen konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zur Einführung sogenannter „Positivlisten“ für die Heimtierhaltung auf Bundes- oder EU-Ebene, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass Belgien seine Positivliste aufgrund mangelnder Zweckmäßigkeit wieder abgeschafft hat?
Hat die Bundesregierung sich zu den Auswirkungen des derzeitigen „Flickenteppichs“ auf das Tierwohl, die öffentliche Sicherheit und die Arbeit der Veterinär- und Ordnungsbehörden bereits einen Handlungskatalog erarbeitet?
a) Wenn ja, welche Auswirkungen sind von Interesse der Bundesregierung und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele gefährliche Tiere derzeit in Deutschland in Privathaltung gehalten werden, und wenn ja, welche sind das (bitte nach Artengruppen bzw. ausgewählten Arten wie Großkatzen, Giftschlangen, Primaten etc. sowie nach Bundesländern aufschlüsseln, soweit Daten vorliegen)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Vorfall in Leipzig (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Notwendigkeit bundesweit einheitlicher Standards und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang die zuständigen Behörden im konkreten Leipziger Fall die Haltungsbedingungen bereits im Vorfeld durch regelmäßige Besuche vor Ort kontrolliert haben?
Liegen der Bundesregierung Daten zu Kontrollen, Verstößen und Sicherheitsvorfällen bei der Haltung gefährlicher Tiere vor, und wenn ja, in welchem Umfang?
Inwieweit arbeitet die Bundesregierung bei der Erarbeitung etwaiger Standards, Gefahrtierdefinitionen oder Sachkundenachweise mit den relevanten Fachverbänden wie dem Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier- und Artenschutz e. V. (BNA) oder dem Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e. V. (ZZF) zusammen, und welche konkreten Abstimmungen haben hierzu bereits stattgefunden?