Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung
der Abgeordneten Lisa Badum, Dr. Julia Verlinden, Alaa Alhamwi, Linda Heitmann, Michael Kellner, Dr. Andrea Lübcke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Methan ist ein hochaggressives Treibhausgas, dessen Klimawirkung jene von CO2 über einen Zeitraum von 20 Jahren um mehr als das 80-Fache übersteigt und das laut dem Weltklimarat IPCC für rund 30 Prozent der bisherigen globalen Erderhitzung seit der vorindustriellen Zeit verantwortlich ist. Vor diesem Hintergrund kommt der EU-Methan-Verordnung eine entscheidende Rolle bei der Einhaltung der völkerrechtlich bindenden Pariser Klimaziele zu.
Am 25. Juni 2026 hat Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche im Energieministerrat der EU entgegen den Absprachen des Bundeskabinetts gefordert, die Importverpflichtungen der EU-Methan-Verordnung um drei Jahre zu verschieben, da diese aus ihrer Sicht die Versorgungssicherheit gefährde (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/energie-reiche-bricht-absprache-mit-dem-umweltminister-zu-methan/100237599.html). Diesen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung hat Bundesumweltminister Carsten Schneider in der Regierungsbefragung des Deutschen Bundestages am 8. Juli 2026 öffentlich bestätigt und kritisiert.
Laut POLITICO (www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executives-trump-europe-climate-00987782) hat der US-Branchenverband API selbst bestätigt, mit der Regierung von Donald Trump zusammenzuarbeiten, um die Verordnung zu ändern. US-Energieminister Chris Wright hat demnach gemeinsam mit den Energiechefs Katars und anderer Exportstaaten einen offenen Brief verfasst und mit einer angeblichen Gasknappheit gedroht, sollten die Regeln wie geplant in Kraft treten. Nach eigenen Angaben haben US-Diplomaten zudem direkt bei einzelnen EU-Mitgliedstaaten interveniert und vor Lieferrisiken gewarnt. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Fragestellenden die Frage, auf Basis welcher Informationen Bundesministerin Katharina Reiche zu ihrer Einschätzung gekommen ist und welche äußere Einflussnahme gegebenenfalls stattgefunden hat.
An anderer Stelle kritisiert Frau Ministerin, dass die Voraussetzungen für die Umsetzung der Methan-Verordnung fehlen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-zitat-reiche-methan-verordnung.html). Die Frage ist jedoch, inwiefern die Bundesregierung selbst die nationalen Voraussetzungen zur Umsetzung herstellt. Ebenso unklar ist, wie die deutschen Staatskonzerne SEFE und Uniper die Methan-Verordnung umsetzen, sowie zu weiteren Aspekten ihrer Lieferverträge.
Sollte die Bundesregierung mehrere der folgenden Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit zusammenfassend beantworten, wird ausdrücklich darum gebeten, in der Antwort für jede Einzelfrage spezifisch auf die erfragten Unterpunkte einzugehen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen48
Welche Bedeutung haben Methan-Emissionen aus Sicht der Bundesregierung für die Klimakrise?
Was unternimmt die Bundesregierung, um die Methanemissionen schnell und wirksam zu senken?
Wird es ein nationales Umsetzungsgesetz für die Methan-Verordnung geben, und wenn ja, was ist der Zeitplan (bitte mindestens ungefährer Zeitraum für Referentenentwurf, Kabinettsentwurf, Einbringung in den Bundestag und Abschluss des Gesetzes im Bundesrat angeben)?
Ist das Umsetzungsgesetz schon zwischen den federführenden Ressorts abgestimmt?
Welche Absprachen haben zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Ebene zwischen BMWE und BMUKN über mögliche Zu- oder Absagen zur Methan-Verordnung von Ministerin Reiche auf EU-Ebene stattgefunden?
Wie rechtfertigt Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche den aus Sicht der Fragestellenden stattgefundenen Verstoß gegen die Abstimmungspflichten gemäß Geschäftsordnung der Bundesregierung am 25. Juni beim EU-Energieministerrat in Luxemburg? Welche Rolle spielte dabei die eingangs erwähnte Einflussnahme der US-Regierung?
Wie vereinbart die Bundesregierung die von Ministerin Reiche öffentlich geäußerte Warnung vor Rechtsunsicherheiten durch die EU-Methanverordnung mit der Tatsache, dass auf dem Markt weiterhin neue LNG-Lieferverträge abgeschlossen werden?
Wie viele Vertragsabschlüsse sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Verabschiedung der Verordnung an der vermeintlichen Rechtsunsicherheit tatsächlich gescheitert? Wenn der Bundesregierung dazu keine Kenntnisse vorliegen, worauf stützt die Ministerin dann ihre Einschätzung?
Auf welche konkreten, quantifizierbaren Studien, Gutachten oder Stresstests stützt das Bundeswirtschaftsministerium die Annahme, eine regelkonforme Anwendung der EU-Methanverordnung gefährde die Versorgungssicherheit, und welche jährlichen Ausfallmengen an Gas (in Terawattstunden) werden in diesen Dokumenten prognostiziert, falls die Verordnung ohne die von Ministerin Reiche geforderten Lockerungen umgesetzt wird?
Wie hoch sind die Mengen an Gas (in Terawattstunden), die nach Einschätzung der Bundesregierung durch die konsequente Umsetzung der EU-Methan-Verordnung weltweit durch die Reduktion von Energieverlusten, z. B. durch Leckagen oder durch sog. Flaring, zusätzlich dem Markt zur Verfügung gestellt werden können, und falls der Bundesregierung hierzu keine belastbaren Daten vorliegen, auf welcher sachlichen Grundlage bewertet sie dann überhaupt die Auswirkungen der Verordnung auf die Gasversorgung?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass die finnischen und spanischen Energieministerien bezüglich der Methan-Verordnung zu anderen Schlussfolgerungen kommen als Frau Reiche (siehe www.politico.com/news/2026/07/07/oil-executives-trump-europe-climate-00987782)?
Welche zusätzlichen Kosten verursacht die Einhaltung der EU-Methan-Verordnung für kanadische und US-amerikanische Erdölproduzenten pro Barrel und Erdgasproduzenten pro MMBtu nach Kenntnis der Bundesregierung und wie verhalten sich diese Beträge zu den Gesamt-Produktionskosten?
Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Gas- und Ölindustrie zum Themenkomplex EU-Methan-Verordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
Wie viele und welche Treffen, Videokonferenzen oder sonstigen formellen wie informellen Austausche auf Leitungsebene haben seit Januar 2026 zwischen dem Bundesumweltministerium und Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft zum Themenkomplex EU-Methanverordnung stattgefunden (bitte tabellarisch nach Datum, teilnehmenden Personen und vertretenen Organisationen aufschlüsseln)?
Welche Positionspapiere, Formulierungsvorschläge oder Gutachten haben Vertreterinnen und Vertreter der Gas- und Ölindustrie dem Bundeswirtschaftsministerium im Vorfeld des EU-Energieministerrats in Luxemburg sowie der jüngsten öffentlichen Äußerungen von Ministerin Katherina Reiche zur EU-Methanverordnung (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260721-zitat-reiche-methan-verordnung.html) übermittelt?
Inwieweit sind diese Eingaben in die Meinungsbildung der Ministerin eingeflossen?
Wie viele Unternehmen haben Berichte nach Artikel 27 der Methan-Verordnung beim BAFA eingereicht?
a) Welche Importeure haben einen Bericht eingereicht?
b) Welche der Berichte wurden pünktlich eingereicht?
c) Wurden alle Berichte vollständig eingereicht, und falls nein, welche Informationen fehlten?
Ist eine Einsichtnahme in die Berichte durch die Öffentlichkeit, Umweltorganisationen oder Abgeordnete jetzt oder in Zukunft möglich, und wenn nein, wieso nicht?
Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtet, einen Bericht vorzulegen?
Wie stellt das BAFA fest, ob ein Unternehmen, berichtspflichtig ist? Gibt es hierzu eine Kooperationsvereinbarung mit dem Zoll?
Mit welchen Methoden und Arbeitsschritten und anhand welcher Kriterien bewertet das BAFA die Compliance von Importunternehmen?
Inwiefern sieht die Bundesregierung bezüglich der Nachweispflichten einen Widerspruch zwischen den Vorgaben der Methan-VO und der Empfehlung 2026/1834 der EU-Kommission (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32026H1834)? An welche Regelung wird das BAFA sich bei der Kontrolle von Nachweispflichten von Importeuren halten?
Wie wird das BAFA feststellen, ob Importeure ab dem 1. Januar 2027 die MRV-Äquivalenz („Monitoring, Reporting and Verification“) erfüllen? Welche Maßstäbe werden angelegt?
In welchem Referat ist die Überprüfung der Methan-VO angesiedelt? Wie viele Personalstellen sind mit Stand vom 1. Juni 2026 im BAFA für die Überprüfung der Methan-VO vorgesehen und sind Änderungen am Stellenplan geplant, und wenn ja, wann, und inwiefern?
Wie viele der Personalstellen im entsprechenden Referat des BAFA sind zum Stichtag der Beantwortung der Kleinen Anfrage unbesetzt (einschließlich noch nicht nachbesetzter Stellen sowie Stellen, die mangels Elternzeitvertretung oder aus ähnlichen Gründen nicht besetzt sind)?
Hat das BMWE im Rahmen seiner Dienstaufsicht über das BAFA Personalabzüge aus dem entsprechenden Referat für Aufgaben außerhalb der Methan-VO veranlasst oder genehmigt, und wenn ja, für welche Aufgaben, in welchem Umfang, und über welche Zeiträume?
Gab es am 25. Juni 2026 bzw. in der entsprechenden Kalenderwoche ein Treffen zwischen leitenden Beamten des BMUKN, BMWE oder des Kanzleramts (zum Beispiel Abteilungsleitungen) mit Vertretern des Center for LNG, und wenn ja:
a) Von wem wurde das Treffen initiiert?
b) Wo fand das Treffen statt?
c) Wer hat an dem Treffen teilgenommen (bitte mindestens pro anwesende Person den Arbeitgeber angeben)?
d) War der Chef des Centers for LNG, Charlie Riedl, bei dem Treffen anwesend?
e) Welche Unterlagen gibt es zu dem Treffen (z. B. Einladung, Vorbereitungsunterlagen, Gesprächsprotokoll)?
f) Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-VO zu verschieben, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hieraus gezogen? Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem Treffen vertreten?
g) Inwieweit haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von Bundesministerin Reiche beigetragen, sich beim EU-Energieministerrat am 25. Juni den Forderungen nach einer Verschiebung der Methan-VO anzuschließen?
Welche Unternehmen waren für das Treffen am 17. Juni zur Methan-VO mit Vertreter:innen des BMUKN und des BMWE eingeladen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/bundesregierung-wie-ein-beamter-die-union-in-die-verzweiflung-treibt-02/100238563.html)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus diesem Treffen gezogen?
Wurde über die Forderung gesprochen, die EU-Methan-VO zu verschieben, und wenn ja, welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hieraus gezogen? Welchen Standpunkt hat die Bundesregierung bei dem Treffen vertreten?
Inwiefern haben die Erkenntnisse des Treffens zu der Entscheidung von Bundesministerin Reiche beigetragen, sich beim EU-Energieministerrat am 25. Juni den Forderungen nach einer Verschiebung der Methan-VO anzuschließen?
Plant die Bundesregierung, die LNG-Terminals in Argentinien, Kanada oder in anderen Ländern im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem Wege zu fördern, und falls ja, wie und inwiefern ist das mit den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar?
Haben SEFE und Uniper eine Risikoanalyse nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für die LNG-Lieferverträge mit Southern Energy und Ksi Lisimis jeweils durchgeführt, und wenn ja, wie viele Wörter umfasst diese jeweils und wie werden die Risiken eingeschätzt (gerne auf 100 Wörter gerundet)?
Enthalten alle seit dem 1. Januar 2023 von Uniper und SEFE abgeschlossenen LNG-Lieferverträge eine Abhilfeverpflichtung für den Falle eines Verstoßes gegen das LkSG, und wenn nein, welche der Verträge enthalten keine solche Abhilfeverpflichtung?
Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen LNG-Lieferverträge von SEFE Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, und wenn nein, welche dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln und wie wird in diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt?
Enthalten alle der nach dem 5. August 2024 abgeschlossenen Lieferverträge von Uniper Klauseln, mit denen Exporteure dazu verpflichtet werden, die MRV-Äquivalenz sicherzustellen, und wenn nein, welche dieser Verträge enthalten keine entsprechenden Klauseln und wie wird in diesen Fällen die MRV-Äquivalenz sichergestellt?
Wurden bei dem Abschluss dieser Verträge die Musterklauseln der EU-Kommission berücksichtigt (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:L_202601834), wenn ja, wie, und wenn nein, wieso nicht?
Inwiefern hat die Methan-VO die Beschaffungsstrategie von SEFE und Uniper beeinflusst?
Inwiefern informieren SEFE und Uniper (potenzielle) Importpartner über die Regeln der Methan-VO?
Wurden SEFE und Uniper direkt oder indirekt von Vertretern der Bundesregierung oder Bundesministerien angewiesen, neue langfristige Lieferverträge abzuschließen, und wenn ja, wann und von wem und was war der wesentliche Inhalt der Anweisung?
Gab es zwischen der Bundesregierung und SEFE schriftlichen, mündlichen oder persönlichen Austausch in Bezug auf die Umsetzung der EU-Methan-VO, und wenn ja, bitte jeweils Kommunikationsformat, Teilnehmer, Datum und Thema benennen?
Wie viele Beschwerden nach dem LkSG gegen LNG-Lieferverträge sind beim BAFA aktuell anhängig (bitte tabellarisch nach Einreichungsdatum, betroffenen Unternehmen und Bearbeitungsstand aufschlüsseln), und falls der Bundesregierung dazu keine systematischen Daten vorliegen: Wie begründet sie dies, und mit welchen Maßnahmen gedenkt sie, diese Datenlage zur Durchsetzung des LkSG künftig zu verbessern?
Hat die Bundesregierung die Erfahrungen mit dem kanadischen LNG-Terminal in Kitimat bezüglich der massiven Überschreitung von Grenzwerten durch Luftverschmutzung und Abfackeln (Flaring) geprüft (https://thenarwhal.ca/lng-canada-dropped-flaring-commitments-docs/), wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Prüfung im Hinblick auf die Zuverlässigkeit und Durchsetzungskraft der kanadischen Umweltaufsichtsbehörden ergeben, und wenn nein, warum wurde keine Prüfung durchgeführt?
Welche vertraglichen Abhilfemaßnahmen verlangen SEFE und Uniper infolge dieser Erkenntnisse zwingend in ihren Verträgen mit Ksi Lisims, und wenn keine verlangt werden, warum nicht?
Hat Deutschland seit Amtsantritt der Bundesregierung, LNG-Terminals im Ausland im Rahmen der Außenwirtschaftsförderung oder auf sonstigem Wege gefördert bzw. plant sie dies in Zukunft zu tun, und falls ja, welche LNG-Terminals, und wie sieht die Förderung aus und inwiefern ist das mit den Leitlinien der Außenwirtschaftsförderung vereinbar?