Gewaltsames Vorgehen der Polizei gegen Antifaschistinnen und Antifaschisten am 19. Februar 2011 in Dresden
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Matthias W. Birkwald, Dr. Dagmar Enkelmann, Klaus Ernst, Nicole Gohlke, Annette Groth, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Dr. Lukrezia Jochimsen, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Caren Lay, Michael Leutert, Ulrich Maurer, Dorothee Menzner, Kornelia Möller, Niema Movassat, Petra Pau, Richard Pitterle, Ingrid Remmers, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Rund 20 000 Antifaschistinnen und Antifaschisten haben am 19. Februar 2011 in Dresden der Neonaziszene eine klare Niederlage bereitet. Der geplante Aufmarsch der extremen Rechten wurde durch das entschlossene Handeln der antifaschistischen Demonstrantinnen und Demonstranten vereitelt, die damit ihren Erfolg aus dem Vorjahr, als sie den Naziaufmarsch ebenfalls verhindern konnten, noch übertrafen.
Das Einsatzkonzept der sächsischen Polizei – die von Einheiten der Bundespolizei unterstützt wurde – sah aber die rigorose Abschottung der Gegendemonstranten vor. Dabei kam es mitunter zu äußerst gewaltsamem und eskalierendem Vorgehen, wie durch zahlreiche Videos im Internet und Augenzeugenberichte dokumentiert. Insbesondere über massiven und ohne Vorwarnung erfolgten Einsatz von Pfefferspray bzw. Pepperball sowie von Wasserwerfern wird berichtet (www.youtube.com/watch?v=EdXsLFLY_fs, Pfeffersprayeinsatz gegen abziehende Personengruppe; www.youtube.com/ watch?v=9bAVcACehOc&feature=player_embedded, Pfeffersprayeinsatz auf gewaltfreien Demonstranten, möglicherweise einen Journalisten). Um einen besonders eklatanten Fall von Polizeigewalt handelt es sich beim anlasslosen Angriff eines Wasserwerfers auf eine Menschenmenge, die sich friedlich über eine Kreuzung bewegte (www.youtube.com/watch?v=N1vYuHpGKlI&feature= player_embedded).
Räumlichkeiten des Bündnisses „Dresden Nazifrei“ sowie die Geschäftsstelle der Partei DIE LINKE. wurden am Abend des 19. Februar 2011 von einem Einsatzkommando der Polizei durchsucht. Von der Razzia waren auch andere Räumlichkeiten des Gebäudes betroffen, darunter eine Anwaltskanzlei und ein Jugendverein. Nach Augenzeugenberichten wurden Mobiliar zertrümmert, Türen eingetreten, willkürlich Menschen festgenommen. Die Polizei wollte, einer Sprecherin des Landeskriminalamtes Sachsen zufolge, eine Koordinierungsstelle „finden und ausschalten“.
Hingegen konnten Nazis, die mit Steinen und Eisenstangen ein linkes Wohnprojekt im Dresdener Stadtteil Löbtau angriffen, dort ungehindert von der Polizei agieren, die sich aufs Beobachten beschränkte (www.youtube.com).
Der Vizepräsident des Deutschen Bundestages, Dr. h. c. Wolfgang Thierse, kommentierte die Ereignisse in der Presse folgendermaßen: „Die Polizei ist eben vollauf damit beschäftigt, die Neonazis zu schützen (…) Das ist sächsische Demokratie.“
Es muss aufgeklärt werden, inwiefern Einheiten der Bundespolizei zu dieser Art der Demokratiedurchsetzung beigetragen haben. Wenn eine Landespolizei brutal gegen Antifaschisten vorgeht, um Nazis zu schützen, sollte die Bundespolizei dies nicht auch noch unterstützen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Mit wie vielen Einsatzkräften war die Bundespolizei an welchen Stellen in Dresden eingesetzt?
a) Wie viele davon waren als Unterstützung der sächsischen Landespolizei eingesetzt?
b) Wie viele waren im Rahmen der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eingesetzt?
c) Wie viele Bundespolizisten werden sonst durchschnittlich im Rahmen der bahnpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung eingesetzt?
d) Welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kommt für diese auf?
Welche Unterstützungsanforderungen wurden bis zum Abschluss des Einsatzes an die Bundespolizei herangetragen, und wie waren sie jeweils begründet, in welchem Umfang – Personal und Gerät – wurde ihnen jeweils nachgekommen, welche Kosten sind dabei entstanden, und wer kommt für diese Kosten auf?
Wie ist der Einsatz von Bundespolizisten konkret geregelt worden?
a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet worden, in denen die Bundespolizei oder andere Vertreter des Bundes vertreten waren (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden Behörden unter Angabe der jeweiligen Abteilung, die Gesamtzusammensetzung der Gremien und jeweilige Aufgaben nennen)?
b) Inwiefern ist die Bundespolizei in die Einsatzstrategie und -taktik eingeweiht worden bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet?
c) Wie ist der Einsatz in der Praxis durchgeführt worden, wer hat ihn geführt, von wem hat die Bundespolizei Weisungen erhalten, und wie ist die Koordination ihres Einsatzes im Rahmen des Gesamteinsatzes sichergestellt worden?
Wie sah das Einsatzkonzept aus, und wie bewertet die Bundesregierung dessen Umsetzung?
Wie bewertet die Bundesregierung den von zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Proteste sowie auf Videos dokumentierten großflächigen Einsatz von Pfefferspray?
Haben Angehörige der Bundespolizei Pfefferspray oder andere Reizmittel verwendet, und wenn ja,
a) wann und wo genau,
b) wie viele Sprühdosen wurden verbraucht bzw. welcher Ersatzbedarf wurde angezeigt (bitte jeweils die Füllmenge angeben)?
c) Verfügt die Bundespolizei mittlerweile über Pepperball-Systeme, und wenn ja, hat sie diese gegen Demonstranten eingesetzt, und wenn ja, wie viele Schüsse hat sie wann und wo genau abgegeben?
Hat die Bundespolizei Wasserwerfer eingesetzt, und wenn ja,
a) wann und wo genau, und inwiefern waren dem Wasser Reizstoffe beigemischt?
b) Inwiefern wurden die Opfer des Einsatzes vorgewarnt, bzw. in welchen Fällen ist dies unterblieben (bitte begründen)?
c) Inwiefern war die Bundespolizei am Wasserwerfereinsatz, wie er auf youtube (www.youtube.com) dokumentiert ist, beteiligt?
Welche rechtlichen Grundlagen regeln den Einsatz von Wasserwerfern, insbesondere bei Minustemperaturen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Durchsuchung des Pressebüros des Bündnisses „Dresden Nazifrei“, bei der auch Räume der Partei DIE LINKE. durchsucht und Computer sowie Mobiltelefone beschlagnahmt wurden? Welche rechtliche Grundlage gab es für diese Aktion, und inwiefern waren Bundespolizisten daran beteiligt?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in Zusammenhang mit den polizeilichen Maßnahmen gegen die antifaschistische Bewegung Ermittlungen nach § 129 des Strafgesetzbuches gibt (bitte ggf. soweit möglich Details mitteilen)?
Waren Bundespolizisten während der Angriffe von Nazis auf das linke Hausprojekt „Praxis“ zugegen, und wie erklärt sich die Bundesregierung, dass die anwesende Polizei diesen Überfall nur beobachtete und es den Nazis möglich war, sich an diesem Tag unter den Augen der Polizei diesem Gebäude zu nähern?
Ist in der Vorbereitung des Polizeieinsatzes auf eine besondere Gefährdung von Gebäuden, die linke Projekte oder Parteien beherbergen, hingewiesen worden, und welche Planungen wurden für den Fall eines Naziangriffs vorgenommen?
Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Anweisungen, Abgeordnete der Partei DIE LINKE. nicht durch Polizeisperren zu lassen und sie gezielt anders zu behandeln, als Abgeordnete anderer Parteien? Wer kann solche Anweisungen gegenüber Beamten der Bundespolizei aussprechen, die sich ebenfalls darauf bezogen haben und Mandatsträger der Partei DIE LINKE. nicht durchgelassen haben?
Mit wie vielen Beamten ist die Bundespolizei an der nun eingesetzten „Sonderkommission 19. Februar“ beteiligt?
a) Wer leitet die Sonderkommission, und wer gehört ihr außerdem noch an?
b) Wird der Überfall auf das „Haus der Begegnung“ am Abend des 19. Februar 2011 ebenfalls Untersuchungsgegenstand der Sonderkommission sein?
c) Welche Vorkommnisse sind aus Sicht der Bundesregierung vorrangig zu prüfen, und welche Verdachtsfälle unverhältnismäßiger Polizeigewalt gehören hierzu?
Wie viele Politikerinnen und Politiker werden nach ersten Erkenntnissen in die Vorprüfungen für die Aufhebung der Immunität und der Einleitung von Ermittlungsverfahren einbezogen sein?
Wie bewertet die Bundesregierung den Naziaufzug am 19. Februar 2011?
a) Welches Spektrum der rechtsextremen Szene war hier vertreten?
b) Aus welchen Bundesländern bzw. anderen europäischen Staaten kamen Nazis nach Dresden?
Wie kam der Vertreter der Bundespolizei in der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2011 zu der nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. völlig überzogenen Einschätzung, es seien in Dresden 3 500 „gewaltbereite“ linke Demonstrantinnen und Demonstranten gewesen?
a) Auf welcher Grundlage beruht diese Angabe?
b) Über welche eigenen diesbezüglichen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung, und wie hat sie diese erlangt?
c) Falls sie nicht über eigene Erkenntnisse verfügt, inwiefern macht sie Angaben der sächsischen Landesregierung zu eigen, und was weiß sie über diesen Angaben zugrunde liegende Erkenntnisse?
d) Wie viele Demonstranten haben sich nach Auffassung der Bundesregierung tatsächlich gewalttätig verhalten, und inwiefern wertet sie hierbei schon Blockaden als Gewalttat?
Wie bewertet die Bundesregierung den politischen Schaden, der entsteht, wenn eine Landespolizei mit Unterstützung der Bundespolizei, wie am 19. Februar 2011 in Dresden, ihre Kraft vorrangig darauf konzentriert, den Naziaufmarsch zu schützen, und dafür ganze Stadtteile frei von Antifaschisten zu halten?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erfahrungen von Dresden im Rahmen der Innenministerkonferenz zu thematisieren und Konsequenzen für künftige Polizeieinsätze anlässlich von Naziaufmärschen zu ziehen, und wenn ja, welche Konsequenzen erwägt sie?