Unabhängigkeit der Justiz in Deutschland im Lichte der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizminister vom 15. September 2026
der Abgeordneten Stephan Brandner, Peter Bonhof, Ulrich von Zons, Stefan Möller, Gereon Bollmann, Rainer Galla, Thomas Fetsch, Martina Kempf, Knuth Meyer-Soltau, Dr. Christoph Birghan und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 15. September 2026 haben die Justizminister Deutschlands, Liechtensteins, Luxemburgs, Österreichs und der Schweiz in Berlin eine Gemeinsame Erklärung zur Unabhängigkeit der nationalen und internationalen Justiz abgegeben. Darin bekräftigen sie, dass eine unabhängige Justiz „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“ sei (vgl. www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0915_Treffen_deutschsprachige_JMK.html). Nach Auffassung der Fragesteller wirft diese Erklärung mit Blick auf die innerstaatliche Rechtslage in Deutschland Fragen der Glaubwürdigkeit auf. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat bereits mit Urteil vom 27. Mai 2019 (Rechtssache C‑508/18) festgestellt, dass deutsche Staatsanwaltschaften aufgrund des Weisungsrechts der Landesjustizminister (§§ 146, 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes) keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive bieten, um als „ausstellende Justizbehörde“ für einen Europäischen Haftbefehl zu gelten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche konkreten innerstaatlichen Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Gemeinsamen Erklärung der deutschsprachigen Justizministerinnen und Justizminister vom 15. September 2026?
Welche Rolle spielten Fragen der Resilienz der Justiz bei dem Treffen konkret, und welche Maßnahmen wurden hierzu vereinbart oder diskutiert?
Hält die Bundesregierung den in der Gemeinsamen Erklärung erhobenen Anspruch, eine unabhängige Justiz sei „Garantin von Freiheit und Rechtssicherheit“, für innerstaatlich durch die tatsächliche Verfassungspraxis gedeckt, wenn anders als im klassischen Modell strikter Gewaltenteilung eine weitreichende Verschränkung statt Trennung der Staatsgewalten besteht (vgl. Vorbemerkung, www.bmjv.de/DE/rechtsstaat_kompakt/rechtsstaat_grundlagen/gewaltenteilung/gewaltenteilung_artikel.html) und wie begründet sie ihre Ansicht?
Sieht die Bundesregierung angesichts des sinkenden Vertrauens der Bevölkerung in das Bundesverfassungsgericht die Notwendigkeit, das Wahlverfahren zu reformieren, wie es aktuell die ehemalige Verfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolff fordert (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-09/gertrude-luebbe-wolff-bundesverfassungsgericht-afd-sachsen-anhalt) und wie begründet sie ihre Auffassung?
Hält die Bundesregierung eine Reform der Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts für notwendig, um die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundsätze auch innerstaatlich konsequent umzusetzen, und wie begründet sie ihre Ansicht (vgl. Vorfrage)?
Hält die Bundesregierung eine Reform des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten für notwendig, um die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundsätze auch innerstaatlich konsequent umzusetzen, und wie begründet sie ihre Ansicht?