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Kleine AnfrageWahlperiode 21Beantwortet

Politische Verantwortung des Bundes für die Entschädigung von Geschädigten nach Corona-Schutzimpfungen im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs

Diese Kleine Anfrage von AfD an Bundesministerium für Gesundheit gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.10.2026

Antwortdauer

15 Tage

Aktualisiert

15.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/829230.09.2026

Politische Verantwortung des Bundes für die Entschädigung von Geschädigten nach Corona-Schutzimpfungen im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs

der Abgeordneten Pierre Lamely, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 115 auf Bundestagsdrucksache 21/2387 betreffend die Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 9. Oktober 2025 (Aktenzeichen III ZR 180/24) hat die Bundesregierung ausgeführt, dass das Urteil nicht automatisch zu einer Staatshaftung führe, und verwies im Übrigen auf die Voraussetzungen der Amtshaftung sowie auf die Leistungen der Sozialen Entschädigung nach dem Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV). Zwischenzeitlich liegt den Fragestellern auch die Antwort der Hessischen Landesregierung auf die Große Anfrage „Im Dienste des Staates: Implikationen des BGH-Urteils vom 9. Oktober 2025 für die Haftung und Entschädigung bei Corona-Impfschäden in Hessen“ (Drucksache 21/4119) vor. Auch die Hessische Landesregierung vermeidet darin eine politische Bewertung der staatlichen Verantwortung und verweist stattdessen ausschließlich auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen des Sozialen Entschädigungsrechts sowie die allgemeinen Voraussetzungen der Amtshaftung. Ebenso lehnt sie die Einrichtung eines Härtefallfonds mit dem Hinweis ab, die Ansprüche seien im SGB XIV abschließend geregelt.

Damit ist sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene bislang keine politische Position erkennbar, wonach sich der Staat unabhängig von den engen Voraussetzungen der Amtshaftung oder des Sozialen Entschädigungsrechts in einer besonderen Verantwortung sieht, Personen mit nachgewiesenen gesundheitlichen Schäden infolge staatlich empfohlener und organisierter Corona-Schutzimpfungen möglichst unbürokratisch und außergerichtlich zu entschädigen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Sieht sich die Bundesregierung unabhängig von den gesetzlichen Voraussetzungen der Amtshaftung in einer besonderen politischen oder moralischen Verantwortung gegenüber Personen, die infolge staatlich empfohlener und organisierter Corona-Schutzimpfungen gesundheitliche Schäden erlitten haben?

2

Hält die Bundesregierung die bestehenden Leistungen nach dem SGB XIV für ausreichend, um sämtliche gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Folgen schwerer Corona-Impfschäden angemessen auszugleichen?

3

Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein bundesweiter Härtefallfonds oder eine außergerichtliche Entschädigungsregelung geeignet wäre, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und das Vertrauen in staatliches Handeln zu stärken?

4

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass sowohl ihre eigene Antwort als auch die Antwort der Hessischen Landesregierung keine politische Aussage dazu enthalten, ob sich der Staat über die bestehenden gesetzlichen Mindestansprüche hinaus in einer besonderen Verantwortung gegenüber den Betroffenen sieht?

Berlin, den 28. September 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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