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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der nephrologischen Versorgung - Auswirkungen von Zuwanderung und fragliche Ineffizienz bei Präventionsprogramme

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

06.10.2026

Aktualisiert

12.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/835306.10.2026

Transparenz und Wirtschaftlichkeit bei der nephrologischen Versorgung – Auswirkungen von Zuwanderung und fragliche Ineffizienz bei Präventionsprogramme

der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die chronische Nierenerkrankung (CKD) stellt das deutsche Gesundheitssystem vor enorme finanzielle Herausforderungen. Besonders kostenintensiv ist die Dialysebehandlung, die bei verspäteter Diagnose oft als kostenintensive Akutbehandlung einsetzt (www.dgfn.eu/pressemeldung/pm-20231006-02-nierenerkrankheiten-unterschaetzt.html).

Während der „Check-up 35“ als wesentliches Instrument der Gesundheitsvorsorge allen gesetzlich Versicherten ab dem 35. Lebensjahr offensteht, belegen Daten, dass eine erhebliche Diskrepanz zwischen diesem universellen Angebot und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei bestimmten Bevölkerungsgruppen besteht, insbesondere bei Zuwanderern (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC11382529/).

Dass Sprach- und Kulturbarrieren bei der Nierengesundheit fatale Folgen haben, zeigen Berichte deutscher Unikliniken: Migranten tragen aufgrund von Vorerkrankungen wie Diabetes oft ein höheres Risiko für Nierenschäden. Setzt die Dialysepflicht ein, führen Kommunikationshürden bei der hochkomplexen Therapie im Alltag zu gefährlichen Anwendungsfehlern und vermeidbaren Folgekosten (www.ddg.info/presse/2025/neue-studie-zu-diabeteskomplikationen-die-rolle-des-migrationsstatus-bei-folgeerkrankungen-und-sterberisiko; www.rki.de/DE/Aktuelles/Publikationen/Journal-of-Health-Monitoring/GBEDownloadsJ/Focus/JHealthMonit_2024_02_Diabetes_Migrationsgeschichte.html).

Gleichzeitig werden durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und andere Institutionen in zunehmendem Maße Mittel für spezielle „Inklusionsprogramme“, „interkulturelle Öffnungen“ und mehrsprachige Informationskampagnen bereitgestellt, um Sprach- und Kulturbarrieren im Gesundheitswesen abzubauen. Beispielhaft sind hier vom G-BA geförderte Projekte wie „No-MiG“ (https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/nomig.37) zu nennen, welche Ursachen für eine aus Sicht der Fragesteller unangemessene Notfallversorgungsnutzung durch Migranten untersuchen, oder nephrologische Versorgungsforschungsprojekte wie „CKD-up“, die zielgruppenspezifische Anpassungen fordern (www.charite.de/forschung/forschung_an_der_charite/forschungsprojekte_und_programme/innovationsfonds/nomig; https://innovationsfonds.g-ba.de/downloads/beschluss-dokumente/795/2025-01-24_CKD-up_Ergebnisbericht.pdf).

Aus Sicht der Fragesteller ist kritisch zu prüfen, ob diese Programme tatsächlich zu einer Senkung der Krankheitslast führen oder lediglich eine zusätzliche bürokratische Belastung des Solidarsystems darstellen, während die grundlegenden Probleme der Zuwanderung in die Sozialsysteme ungelöst bleiben. Da die Dialyse eine der teuersten chronischen Behandlungen im GKV-System ist, besteht in den Augen der Fragesteller ein dringendes öffentliches Interesse an der Transparenz über die tatsächliche Kostenlast durch Zuwanderer sowie an der Wirksamkeit staatlich finanzierter Präventionsmaßnahmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen Gesamtkosten für Dialysebehandlungen in Deutschland (bitte für die Jahre 2020 bis 2025 jeweils einzeln angeben)?

2

Welcher Anteil dieser Kosten (vgl. Frage 1) entfällt auf Patienten, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen oder über § 264 SGB V (Empfänger von Sozialhilfe) abgerechnet werden?

3

Wie viele Dialysebehandlungen wurden in den letzten fünf Jahren als „Akut-Dialyse“ (Erstdiagnose im Endstadium ohne vorherige nephrologische Anbindung) bei Personen durchgeführt, die Leistungen nach AsylbLG oder § 264 SGB V erhalten?

4

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Kostenunterschiede in der nephrologischen Behandlung zwischen Versicherten mit und ohne Migrationshintergrund vor (bitte nach Fallpauschalen und Dialysesachkosten differenzieren)?

5

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahme-Quote des universellen „Check-up 35“ bei Versicherten mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit (insb. Empfänger von Leistungen nach AsylbLG oder SGB II) im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtbevölkerung?

6

Wenn die Auswertung der Daten zu Frage 3 eine überdurchschnittliche Rate an Akut-Dialysen bei Bevölkerungsgruppen mit Migrationshintergrund ergeben, wie erklärt die Bundesregierung diesen Umstand vor dem Hintergrund, dass der ‚Check-up 35‘ als universelles Vorsorgeangebot grundsätzlich allen Versicherten offensteht?

7

Liegen der Bundesregierung Daten vor, wonach Zuwanderer aus bestimmten Herkunftsregionen (z. B. Naher Osten, Afrika) aufgrund spezifischer Risikofaktoren ein höheres Risiko für ein Nierenversagen haben, und wie wird dies in der Versorgungsplanung berücksichtigt?

8

Welche konkreten Projekte zur „Inklusion“ oder „interkulturellen Öffnung“ im Bereich der Nephrologie wurden in der laufenden und vergangenen Legislaturperiode durch den G-BA oder das Bundesgesundheitsministerium gegebenenfalls gefördert?

9

Inwieweit fließen gegebenenfalls Mittel aus dem Innovationsfonds des G-BA in Projekte wie „NoMiG“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) oder in vergleichbare nephrologische Vorhaben, und wie bewertet die Bundesregierung die Effizienz dieser Maßnahmen im Vergleich zu einer konsequenten Sprachförderung als Voraussetzung für die Behandlungskompetenz der Patienten?

10

Wie hoch war gegebenenfalls das Gesamtbudget für diese Programme (siehe Fragen 8 und 9), und welche messbaren Erfolge hinsichtlich der Senkung von Spätfolgen (z. B. Senkung der Dialyse-Inzidenz in den Zielgruppen) wurden möglicherweise dabei dokumentiert?

11

Wenn die Fragen 9 und 10 ganz oder teilweise bejaht wurden und für fremdsprachige bzw. mehrsprachige Informations- und Aufklärungskampagnen zur Bewerbung von Vorsorgeangeboten (insbesondere des Checkup 35) Bundes- oder Beitragsmittel aufgewendet wurden, wie begründet bzw. rechtfertigt die Bundesregierung den Einsatz dieser Mittel für Informationsangebote in anderen Sprachen als Deutsch vor dem Hintergrund, dass der Erwerb der deutschen Sprache als wesentlicher Bestandteil der Integrationspflicht auch den eigenständigen Zugang zur gesundheitlichen Regelversorgung und Prävention ermöglichen soll?

12

Welche Evaluationen, Wirkungsanalysen oder sonstigen wissenschaftlichen Begleituntersuchungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich der Wirksamkeit der genannten Programme gegebenenfalls vor, und zu welchen konkreten Ergebnissen kommen diese bezüglich des Verhältnisses zwischen dem administrativen bzw. finanziellen Aufwand und einer messbaren Steigerung der Inanspruchnahme von Präventionsangeboten (insbesondere dem Check-up 35)?

13

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung Kosten für externe Dolmetscherleistungen bzw. Sprachmittlung im Rahmen von nephrologischen Facharztkonsultationen und Dialysebehandlungen von gesetzlichen Krankenkassen, Sozialhilfeträgern (insbesondere nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) oder sonstigen öffentlichen Kostenträgern übernommen, und wie hoch beziffert die Bundesregierung die hierfür in den letzten fünf Jahren jährlich entstandenen Gesamtkosten (bitte nach Jahren und Kostenträgern aufschlüsseln)?

14

Welche zusätzlichen Verwaltungskosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung den Krankenkassen durch die Bearbeitung von Leistungsansprüchen für Dialysepatienten mit ungeklärtem oder befristetem Aufenthaltsstatus?

15

Erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung eine systematische Erfassung der Behandlungskosten nach Aufenthaltsstatus oder Migrationshintergrund, um das Solidarsystem vor Fehlallokationen zu schützen, falls nein, warum nicht, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Praxis?

Berlin, den 2. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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