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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Auswirkungen der Reformierung der Pflegeversicherung auf die häusliche Versorgung

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

08.10.2026

Aktualisiert

09.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/846308.10.2026

Auswirkungen der Reformierung der Pflegeversicherung auf die häusliche Versorgung

des Abgeordneten Steffen Janich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) mit Bearbeitungsstand vom 5. Juni 2026 veröffentlicht. Dieser sieht unter anderem neue Leistungsbudgets, eine Pflegebegleitung, Änderungen im Zulassungs- und Vergütungsrecht sowie Änderungen der sozialen Absicherung nicht erwerbsmäßig tätiger Pflegepersonen vor. Die Pflegebegleitung soll nach dem veröffentlichten Entwurf ab dem 1. Januar 2028 zur Verfügung stehen; für den Übergang sind besondere Regelungen vorgesehen (Bundesministerium für Gesundheit, Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung, Stand des Dokuments 5. Juni 2026, insbesondere §§ 7c, 7d, 36 bis 40, 45a, 45b und 72 Absatz 3g SGB XI in der Entwurfsfassung sowie Artikel 4, abrufbar unter: www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE-Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf).

Nach der Pflegestatistik für Dezember 2023 wurden rund 4,9 Millionen und damit etwa 86 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Für diese Versorgung sind familiäre Hilfe, ambulante Dienste und Angebote zur Unterstützung im Alltag von Bedeutung. Die Wechselwirkungen zwischen den vorgesehenen Budgets, der Anbieterstruktur und der finanziellen Belastung der Beteiligten sind deshalb für die Bewertung des Reformvorhabens wesentlich (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 478 vom 18. Dezember 2024, Pflegestatistik für Dezember 2023: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_478_224.html). Mehrere Pflegedienste haben sich mit Fragen und Hinweisen zu den möglichen Auswirkungen des Pflegeneuordnungsgesetzes an den Abgeordneten Steffen Janich gewandt. Hierzu liegt unter anderem ein Schreiben eines ambulanten Pflegedienstes aus dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vom 2. September 2026 vor. Darin werden insbesondere die Finanzierung von Personalkosten, die künftige Pflegeberatung, die Abrechnung von Betreuung und Hauswirtschaft sowie mögliche Auswirkungen auf die Entlastung pflegender Angehöriger angesprochen. Diese Rückmeldungen aus der Versorgungspraxis geben den Fragestellern Anlass, die der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnisse zu den bundesweiten und regionalen Folgen des Vorhabens zu erfragen. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich auf den veröffentlichten Referentenentwurf vom 5. Juni 2026. Soweit die Bundesregierung inzwischen abweichende Regelungen verfolgt, wird um Benennung des aktuellen Planungsstands und der jeweiligen Abweichung gebeten. Die Fragen betreffen den Verantwortungsbereich der Bundesregierung. Zu regionalen Sachverhalten und zum Landesvollzug werden Angaben erbeten, soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen. Erbeten werden vorhandene Erkenntnisse, Berechnungen und Unterlagen; soweit solche nicht vorliegen oder eine erbetene Aufschlüsselung nicht verfügbar ist, wird um entsprechende Angabe gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen37

1

Welche Fassung des Pflegeneuordnungsgesetzes bildet zum Zeitpunkt der Beantwortung den aktuellen Arbeitsstand der Bundesregierung, welche wesentlichen Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 (vgl. Vorbemerkung) sind vorgesehen, und welcher Zeitplan besteht für Kabinettsbefassung, Einbringung und Inkrafttreten der einzelnen Regelungsbereiche?

2

Welche geltenden, bereits beschlossenen oder noch geplanten gesetzlichen Änderungen, insbesondere im Zusammenhang mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, sind für die Bewertung der vorgesehenen Änderungen im Pflegezulassungs- und Vergütungsrecht zusätzlich zu berücksichtigen, und wie werden diese Regelungen aufeinander abgestimmt?

3

Welche jährlichen finanziellen Entlastungen und Mehrausgaben erwartet die Bundesregierung nach ihrem aktuellen Planungsstand für die Jahre 2027 bis 2030 jeweils aus den einzelnen Maßnahmen zur Neuordnung der häuslichen Pflege, und welche Annahmen zu Fallzahlen, Inanspruchnahme und Preisentwicklung liegen diesen Berechnungen zugrunde?

4

Welche Modellrechnungen liegen der Bundesregierung zum Vergleich der jährlich tatsächlich nutzbaren Leistungen nach geltendem und vorgesehenem Recht vor, insbesondere für Pflegegeldbezieher, Bezieher von Kombinationsleistungen, Menschen mit Pflegegrad 1 und Familien mit regelmäßigem Bedarf an Verhinderungspflege, und zu welchen Ergebnissen kommen diese Modellrechnungen?

5

Welche Gutachten, Evaluationen und sonstigen fachlichen Untersuchungen liegen den vorgesehenen Änderungen der häuslichen Pflege zugrunde, von wem wurden sie erstellt und finanziert, und welche dieser Unterlagen sind bereits öffentlich zugänglich oder sollen veröffentlicht werden?

6

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der Zahl zugelassener ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste, ihrer betreuten Personen und ihres Personals seit 2023, soweit verfügbar aufgeschlüsselt nach Jahren und Ländern sowie, falls möglich, gesondert für den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge?

7

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung gegebenenfalls über nicht gedeckte Nachfrage, Aufnahmestopps, Betriebsschließungen und längere Anfahrtswege in der ambulanten Pflege in ländlichen Räumen vor, und wie werden diese möglichen Erkenntnisse bei der Folgenabschätzung des Pflegeneuordnungsgesetzes berücksichtigt?

8

Welchen Personalbedarf und welche Qualifikationsanforderungen legt die Bundesregierung dem Aufbau der Pflegebegleitung zugrunde, welche Annahmen bestehen zur regionalen Verfügbarkeit entsprechender Fachkräfte, und wie soll eine Versorgungslücke beim Übergang von den bisherigen Beratungsangeboten vermieden werden (vergleiche etwa: www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/pflegereform-verunsichert-pflegebeduerftige-und-angehoerige/)?

9

Unter welchen rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen sollen zugelassene ambulante Pflegedienste und bestehende unabhängige Beratungsstellen künftig Pflegebegleitung erbringen können, und wie sollen die Kontinuität bereits bestehender Beratungsbeziehungen und die Wahlmöglichkeiten der Pflegebedürftigen berücksichtigt werden?

10

Welche Vorkehrungen sind vorgesehen, um Interessenkonflikte bei der Pflegebegleitung sowohl aufseiten der Pflegekassen als auch bei beauftragten Leistungserbringern zu vermeiden, und welche Möglichkeiten sollen Pflegebedürftige erhalten, eine andere geeignete Beratungsperson zu wählen?

11

Wie sollen die Voraussetzungen, Verfahrensrechte und Rechtsfolgen einer Kürzung oder Entziehung des Entlastungsbudgets wegen nicht wahrgenommener Pflegebegleitung ausgestaltet werden, insbesondere wenn ein Termin wegen fehlender regionaler Kapazitäten, Krankheit oder eingeschränkter Erreichbarkeit nicht zustande kommt?

12

Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung zur möglichen Differenz zwischen rechtlich verbindlichen Personalkostensteigerungen und der vorgesehenen Obergrenze für Vergütungssteigerungen vor, und wie unterscheiden sich die Ergebnisse gegebenenfalls zwischen tarifgebundenen Einrichtungen, Einrichtungen mit kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen und Einrichtungen mit Vergütung auf Grundlage des regional üblichen Entgeltniveaus?

13

Welche Ausnahmen, Härtefallregelungen oder Nachverhandlungsmöglichkeiten sollen bestehen, wenn eine wirtschaftlich geführte Einrichtung rechtlich verbindliche oder für die Erfüllung ihres Versorgungsauftrags notwendige Kosten nicht innerhalb der vorgesehenen Vergütungsobergrenze decken kann?

14

Welche Folgen der vorgesehenen Vergütungsregelungen erwartet die Bundesregierung für Personalbindung, Beschäftigungsumfang, Eigenbelastungen der Pflegebedürftigen und die wirtschaftliche Lage kleinerer ambulanter Dienste, und auf welche vorhandenen Untersuchungen stützt sie diese Erwartungen?

15

Aus welchen sachlichen Gründen soll eine Zulassung nach § 72 SGB XI nach dem veröffentlichten Entwurf die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Absatz 3 oder 4 SGB XI in der Entwurfsfassung ausschließen, und welche weniger weitreichenden Möglichkeiten zur Vermeidung von Doppelabrechnungen wurden geprüft?

16

Welche Möglichkeiten sollen Pflegebedürftigen zur Verfügung stehen, wenn in ihrem Wohnumfeld kein geeigneter Anbieter für die Nutzung des Sozialraumbudgets erreichbar ist, ein zugelassener Pflege- oder Betreuungsdienst die benötigte Leistung jedoch erbringen könnte?

17

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung von der vorgesehenen monatlichen Ausgestaltung des Sozialraumbudgets ohne die bisherige Ansparmöglichkeit auf dessen Inanspruchnahme und auf nicht abgerufene Mittel, insbesondere bei unregelmäßigem Entlastungsbedarf oder fehlender Angebotsverfügbarkeit?

18

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über landesrechtliche Preisbegrenzungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag und deren Verhältnis zu verbindlichen Lohn- und Qualitätsanforderungen, und welche Abstimmungen mit den Ländern sind gegebenenfalls zur Weiterentwicklung dieser Regelungen erfolgt oder vorgesehen?

19

Welche fachlichen Mindestanforderungen, Schulungsangebote, Haftungsregelungen und Verfahren zur Weiterleitung erkannter Pflege- oder Gesundheitsrisiken sollen für anerkannte Nachbarschaftshilfe gelten, und wie sollen diese von den Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Pflegefachpersonen in zugelassenen Pflegeeinrichtungen abgegrenzt werden?

20

Über welche Ansprüche und Budgets sollen nach dem aktuellen Planungsstand jeweils ein geplanter Urlaub, eine kurzfristige Erkrankung und eine länger dauernde Erkrankung einer häuslichen Pflegeperson finanziert werden können, und welche Zugangsvoraussetzungen, Höchstbeträge und zeitlichen Grenzen sollen jeweils gelten?

21

Welche vorhandenen Berechnungen liegen der Bundesregierung zu den Auswirkungen einer vierzehntägigen Vertretung durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst auf die laufende Geldleistung in den Pflegegraden 2 bis 5 vor, und wie unterscheiden sich diese Auswirkungen gegenüber dem geltenden Recht unter Einbeziehung der jeweiligen Jahresbudgets und Fortzahlungsregelungen?

22

Welche Unterschiede hinsichtlich der Anrechnung auf Geldleistungen sollen zwischen stundenweiser Vertretung, tageweiser Vertretung, Kurzzeitpflege und Unterstützung in einer pflegerischen Akutsituation bestehen, und wie sollen diese Unterschiede den Versicherten vor der Inanspruchnahme erläutert werden?

23

Welche zusätzlichen oder entfallenden Dokumentationspflichten erwartet die Bundesregierung für kurzzeitige Vertretungseinsätze, wenn diese künftig als Sachleistungen abgerechnet werden, und welche Möglichkeiten zur rechtssicheren Übernahme bereits vorhandener Pflegeinformationen sind vorgesehen?

24

Welche Leistungsansprüche sollen Pflegebedürftigen des Pflegegrades 1 nach dem aktuellen Planungsstand verbleiben, welche sollen entfallen oder ersetzt werden, und welche Übergangsregelungen sind jeweils für bereits anerkannte Fälle vorgesehen?

25

Welche Untersuchungen liegen der Annahme zugrunde, dass zusätzliche Beratung und Pflegebegleitung den Wegfall des bisherigen Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1 hinsichtlich der Stabilisierung häuslicher Versorgung ausgleichen können, und welche Ergebnisse weisen diese Untersuchungen auf?

26

Wie soll bei dem im Referentenentwurf vorgesehenen Wegfall des eigenständigen Anspruchs auf zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel deren bedarfsgerechte Finanzierung für Menschen mit Pflegegrad 1, für ausschließliche Sachleistungsbezieher und für Bezieher von Kombinationsleistungen sichergestellt werden?

27

Welche gesicherten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Missbrauch oder Fehlversorgung bei zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln vor, wie hoch sind die festgestellten finanziellen Schäden, und welche Alternativen zur Aufhebung des eigenständigen Leistungsanspruchs wurden geprüft?

28

Welche fachlichen und finanziellen Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung für die vorgesehene Halbierung des Entlastungsbudgets in den ersten drei Monaten bei erstmaligem Erhalt eines Pflegegrades in den Pflegegraden 2 und 3, und welche Erkenntnisse liegen ihr über den tatsächlichen Unterstützungsbedarf der betroffenen Haushalte in diesem Zeitraum vor?

29

Welche jährlichen Minderausgaben erwartet die Bundesregierung durch die vorgesehene Absenkung der rentenrechtlichen Beitragsgrundlagen für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, und wie verändert sich nach ihren vorhandenen Modellrechnungen der jährliche Rentenanwartschaftserwerb, jeweils nach Pflegegrad und Leistungsart?

30

Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich die vorgesehenen Änderungen der Geldleistungen und der rentenrechtlichen Absicherung auf Erwerbsumfang, Pflegebereitschaft und wirtschaftliche Absicherung pflegender Angehöriger auswirken können, und welche besonders betroffenen Personengruppen wurden untersucht?

31

Auf welche aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnisse stützt die Bundesregierung die vorgesehenen Änderungen der Schwellenwerte und der Bewertungssystematik bei der Begutachtung, und welche Auswirkungen erwartet sie auf die Zahl und Verteilung der Einstufungen, insbesondere bei kognitiven Beeinträchtigungen und bei Kindern?

32

Wie sollen laufende Antragsverfahren, Wiederholungsbegutachtungen und Anträge auf Höherstufung beim Übergang auf neue Schwellenwerte behandelt werden, und wie wird zwischen dem Schutz eines anerkannten Pflegegrades und dem Fortbestand einzelner bisheriger Leistungsansprüche unterschieden?

33

Welche Prüfungen zur Vereinbarkeit der vorgesehenen Änderungen mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz, dem Schutz von Ehe und Familie, der Berufsfreiheit und der Koalitionsfreiheit wurden innerhalb der Bundesregierung vorgenommen, und welche wesentlichen Ergebnisse oder Regelungsänderungen haben sich daraus ergeben?

34

Welche Kostenverlagerungen auf die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die Träger der Sozialhilfe und die privaten Haushalte berücksichtigt die Bundesregierung in ihrer Gesamtbewertung, und wie hoch werden diese für die Jahre 2027 bis 2030 jeweils veranschlagt?

35

Welche Aufgaben und Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung ordnet die Bundesregierung als gesamtgesellschaftlich ein, welche Finanzierung aus dem Bundeshaushalt ist hierfür vorgesehen, und welche finanziellen Alternativen zu den geplanten Einschränkungen häuslicher Pflegeleistungen wurden geprüft?

36

Welche Prüfungen oder Berechnungen zu einer engeren organisatorischen und finanziellen Verknüpfung von Kranken- und Pflegeversicherung liegen der Bundesregierung vor, und welche Einsparpotenziale, Umsetzungskosten und Auswirkungen auf bestehende Leistungsansprüche wurden dabei festgestellt?

37

Anhand welcher messbaren Kriterien, mit welchen regionalen Aufschlüsselungen und zu welchen Zeitpunkten will die Bundesregierung die Auswirkungen der Neuordnung auf Versorgungssicherheit, Angehörigenbelastung, Eigenbelastungen und Anbieterstruktur evaluieren, und welche Verfahren sind vorgesehen, um bei festgestellten Versorgungslücken zeitnah nachzusteuern?

Berlin, den 7. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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