Dauerhafte Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten und Auswirkungen auf touristische Infrastruktur
der Abgeordneten Marcel Queckemeyer, Sebastian Münzenmaier, Dario Seifert, Erhard Brucker, Manfred Schiller, Thomas Stephan und der Fraktion AfD
Vorbemerkung
In Deutschland bestehen zahlreiche Ferienhaus- und Wochenendhausgebiete, die planungsrechtlich überwiegend der Erholung und touristischen Nutzung dienen. Nach § 10 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen entsprechende Sondergebiete der Erholung; Ferienhäuser sind danach insbesondere dazu bestimmt, überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung zu dienen.
Gleichzeitig befinden sich in zahlreichen Ferien- und Wochenendhausgebieten Häuser im Privateigentum. Hier kommt es in einzelnen Regionen dazu, dass Ferien- oder Wochenendhäuser faktisch dauerhaft genutzt werden und Gemeinden teilweise die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes zulassen, obwohl die planungsrechtliche Zweckbestimmung auf Erholung ausgerichtet ist (www.noz.de/lokales/bersenbrueck/artikel/ferienhaussiedlung-alfsee-gemeinde-rieste-will-aenderung-des-rrop-47075232).
Eine solche Entwicklung kann langfristig dazu führen, dass touristisch geprägte Gebiete schrittweise Wohngebietscharakter entwickeln und touristische Kapazitäten verloren gehen („touristische Trockenlegung“).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die dauerhafte Wohnnutzung in Ferienhaus- und Wochenendhausgebieten in Deutschland vor?
Wie bewertet die Bundesregierung die bestehende Abgrenzung im Bundesrecht zwischen touristischer Nutzung und dauerhafter Wohnnutzung in Sondergebieten, die der Erholung dienen?
Inwieweit sieht die Bundesregierung die geltenden Regelungen des Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) als geeignet an, die planerische Zweckbestimmung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zu sichern?
Welche Auswirkungen kann nach Einschätzung der Bundesregierung eine zunehmende dauerhafte Wohnnutzung in Ferien- und Wochenendhausgebieten auf touristische Infrastruktur und Tourismusstandorte haben?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die bestehende bundesrechtliche Systematik zu Vollzugs- oder Abgrenzungsproblemen zwischen Erholungsnutzung und Dauerwohnen führt?
Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt.
Inwieweit sieht die Bundesregierung Risiken, dass durch dauerhafte Wohnnutzung touristische Kapazitäten in Ferien- und Wochenendhausgebieten dauerhaft entzogen werden?
Hat die Bundesregierung geprüft oder plant sie zu prüfen, ob Anpassungen des Bundesrechts erforderlich sind, um die Zweckbestimmung von Ferien- und Wochenendhausgebieten zu sichern?
Inwieweit sieht die Bundesregierung Bedarf für bundesweite Leitlinien oder Handlungsempfehlungen zur Anwendung des Bauplanungsrechts in Ferien- und Wochenendhausgebieten?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Erhalt touristisch genutzter Flächen für die wirtschaftliche Entwicklung insbesondere ländlicher und küstennaher Regionen bei?
Welche Rolle misst die Bundesregierung der Trennung zwischen Wohnnutzung und touristischer Nutzung im Hinblick auf die Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse und nachhaltiger Regionalentwicklung bei?
Plant die Bundesregierung, die Entwicklung von Ferien- und Wochenendhausgebieten künftig statistisch oder wissenschaftlich näher zu beobachten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus möglichen Nutzungskonflikten zwischen Eigentumsinteressen privater Ferienhauseigentümer und dem öffentlichen Interesse am Erhalt touristischer Infrastruktur?