Die Zukunft des Wasserstoffhochlaufs in Deutschland und Europa
der Abgeordneten Katrin Uhlig, Dr. Alaa Alhamwi, Michael Kellner, Sandra Stein, Dr. Sandra Detzer, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Bundesministerin Katherina Reiche tritt mit vielen Themen öffentlich in Erscheinung: Neuen Atomkraftwerken (www.spiegel.de/wirtschaft/atomkraft-katherina-reiche-bei-eu-allianz-fuer-kernenergie-a-6a8c7f42-feba-43f5-ba72-df03142e690b), leeren Gasspeichern (www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/gasspeicher-reiche-winter-100.html) und der fossilen Energieversorgung (www.zeit.de/politik/deutschland/2026-04/katherina-reiche-energiekrise-fossile-energien-gxe). Deutlich ruhiger ist es hingegen um das Thema Wasserstoff. Ein konkreter Fahrplan mit verbindlichen Maßnahmen und klaren Regelungen ist zum jetzigen Zeitpunkt kaum zu erkennen.
Das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz, dessen Grundstein in der letzten Wahlperiode gelegt worden ist, mag ein wichtiges Zeichen für den Wasserstoffhochlauf gewesen sein. Es kann jedoch nicht das Einzige bleiben, wenn es die Bundesregierung mit dem Hochlauf von Wasserstoff und insbesondere mit grünem, klimaneutral in Deutschland erzeugten Wasserstoff tatsächlich ernst meint.
Gerade weil Bundesministerin Reiche dem Nationalen Wasserstoffrat angehörte, ist davon auszugehen, dass sie genau weiß, welchen mutigen Schritt Unternehmer*innen, die in die Wasserstoffproduktion oder in das Herstellen von Produkten mit Wasserstoff investiert haben, gemacht haben. Diese Menschen setzen ein wichtiges Signal für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wirtschaft. Die Bundesregierung darf sie jetzt nicht im Stich lassen, indem sie notwendige Entscheidungen ständig weiter aufschiebt. Es braucht jetzt eine klare Ansage der Ministerin, wohin die Reise bei diesem Thema geht, sodass die Wirtschaft Planungs- und Investitionssicherheit erhält und Entscheidungen für die Zukunft treffen kann.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Bewertet die Bundesregierung Wasserstoff weiterhin als vorrangiges Mittel zur Dekarbonisierung solcher Industriezweige, in denen eine ausschließliche Elektrifizierung nicht möglich ist?
Vor dem Hintergrund der derzeit begrenzten Wasserstoffverfügbarkeit, welchem Sektor räumt die Bundesregierung Priorität bei der Versorgung ein: dem Wärmesektor, dem Industriesektor oder dem Verkehrssektor (bitte geben Sie die drei Sektoren in absteigender Reihenfolge ihrer Versorgungspriorität an)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der im GModG neu verankerten Grüngasquote auf die Wasserstoffverfügbarkeit in der Industrie?
Was hat die Prüfung der Bundesregierung bezüglich Maßnahmen zur gezielten Beförderung des Wasserstoffhochlaufs, die Sie laut Antwort auf die Frage vom 16. Juli 2026 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107180.pdf, Seite 42) machen würden, ergeben und wie ist das Ergebnis in Hinblick auf die Senkung der Erzeugungskosten, die Reduzierung der Kostenlücke und die Absicherung der Nachfrage ausgefallen?
Sofern die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist, wieso nicht?
Warum möchte die Bundesregierung laut der Antwort auf die Schriftliche Frage vom 16. Juli 2026 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/071/2107180.pdf, Seite 42, 43) fixe Ausbauziele in flexible Ausbauziele umgestalten und möchte sie diese Anpassung der Ausbauziele vor oder nach der Etablierung bzw. der Anpassung von Maßnahmen für einen verbesserten Wasserstoffhochlauf machen?
Wie weit ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD beschlossenen Ziele für Wasserstoff und dem Netz (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf – Rn. 1093 bis 1113) und wo sieht die Bundesregierung gemessen daran noch Leerstellen?
Wann und wie möchte sie diese schließen?
Wie weit ist die Bundesregierung nach eigener Ansicht in Ihrer Umsetzung des Punktes Nummer 9 „Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen“ des von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Papiers „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“ (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/J-L/klimaneutral-werden-wettbewerbsfaehig-bleiben.pdf?__blob=publicationFile&v=1) und wo sieht die Bundesregierung gemessen daran noch Leerstellen?
Wann und wie möchte sie diese schließen?
Wieser hat sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dagegen entschieden Maßnahmen, die im eigens in Auftrag gegebenen Monitoringbericht (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/energiewende-effizient-machen.pdf?__blob=publicationFile&v=1) benannt werden (z. B. staatliche Absicherung , für den Aufbau von Anlagen zur Dekarbonisierung von Prozessen mit Wasserstoff; Stärkung von Wasserstoff-Clustern; Definition und Zertifikate für kohlenstoffarme Grundstoffe), direkt in das Papier „Klimaneutral werden – wettbewerbsfähig bleiben“ aufzunehmen?
Bestehen aktuelle Verhandlungen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission in Hinblick auf die Verordnung 2023/1184 (RFNBO) und wenn ja, wie weit sind diese fortgeschritten, welche Themen werden verhandelt und bis wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt ergriffen, um mit interessierten EU-Mitgliedstaaten einen koordinierten Markthochlauf von Wasserstoff zu ermöglichen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass Sie mit den Regelungen des StromVKG Bestimmungen geschaffen hat, die schon heute den Wasserstoffhochlauf stärken und wenn ja, wie genau?
Wenn nein, wieso hat man darauf verzichtet im Gesetz Regelungen zu schaffen, die eine gesicherte, erste Abnehmerschaft für Wasserstoff garantiert hätte?
Wie möchte die Bundesregierung die Nachfrage für solche Produkte steigern, die vor Ort mit Wasserstoff hergestellt werden?
Inwiefern plant die Bundesregierung Instrumente wie Quoten oder Leitmärket hierfür heranzuziehen?
Wie bewertet die Bundesregierung finanzielle Absicherungsinstrumente von Wasserstoff-Projekte und wieso hat die Bundesregierung eine solche Option bisher noch nicht näher in Betracht gezogen – über die von der Vorgängerregierung eingeführten Carbon Contracts for Difference hinaus?
In welchen Titeln hat die Bundesregierung im Haushalt 2027 ein finanzielles Absicherungsinstrument von Wasserstoff-Projekte verankert?
In welchem Einzelplan und/oder Sondervermögen ist solch ein Instrument angesiedelt?
Sofern ein solcher Titel nicht besteht, wieso hat sich die Bundesregierung bisher gegen einen solchen Schritt im Entwurf zum Haushalt 2027 entschieden (wir bitten um eine ausführliche Begründung der Antworten)?
Plant die Bundesregierung, nach Auslaufen des TCTF-basierten Teilmoduls 2 der BIK Ende 2025 ein Nachfolgeinstrument zu schaffen, das Investitionen mittelständischer Unternehmen in die Umstellung auf Wasserstoff gezielt fördert?
Wenn ja, in welchem KTF-Titel und mit welchem Volumen?
Wie plant die Bundesregierung Kleine- und Mittelständische Unternehmen, die ihre Produktionen auf Wasserstoff umstellen möchten, in ihrem Weg zu unterstützen, gerade vor dem Hintergrund, dass aktuelle Maßnahmen sich stärker auf große Industrieunternehmen konzentrieren?
Welche Verbände und Vertretungen energieintensiver mittelständischer Unternehmen sind in welchen Formaten an der strategischen und operativen Ausgestaltung der Wasserstoff-Roadmap der Bundesregierung beteiligt?
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Wasserstoffinhalte in die Berufsschulen, die überbetrieblichen Bildungsstätten und die Aufstiegsfortbildung (etwa Meister und Techniker) für Montage-, Betriebs- und Wartungsberufe zu bringen?
Und gibt es eine auf die Ziele der Nationalen Wasserstoffstrategie abgestimmte Fachkräfteprognose für diese Berufsgruppen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht für einen verbesserten Ausbau des Wasserstoffkernnetzes bereits unternommen und welche hat sie in Planung?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung jeweils für die geplanten Unternehmungen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung nach eigener Ansicht für eine verbesserte Infrastruktur (z. B. Wasserstoff-Speicher oder Ammoniak-Kracker) unternommen und welche hat sie in Planung?
Welchen Zeitplan verfolgt die Bundesregierung jeweils für die geplanten Maßnahmen?
Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zur Umsetzung des H2-Pipelineprojektes zwischen Lingen und Leuna, wird dieses Leitung rechtzeitig in Betrieb gehen können?
Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigt hat systemdienliche Elektrolyseanlagen stärker ermöglichen zu wollen, welche Maßnahmen möchte sie hierfür heranzuziehen und wieso wurden sie bisher nicht in die Wege geleitet?
Ist hierbei eine Verlängerung der Strompreiskompensation für Elektrolyseuren eine Option?
Weiß die Bundesregierung, dass erste Unternehmen von einer wasserstoffbasierte Produktion Abstand nehmen und dafür sogar auf entsprechende Fördersummen verzichten (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/klimaneutralitaet-ziel-fuer-gruenen-wasserstoff-in-gefahr/100190640.html)?
Wie ist ihre Haltung dazu?
Und was könnte das für Folgen für den Ausbau und die Finanzierung des Wasserkernstoffnetzes haben?
Welche Voraussetzungen müssen nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllt sein, damit die erwarteten Wasserstoffimporte von 50 bis 70 Prozent des deutschen Wasserstoffbedarfs tatsächlich verfügbar sind (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/FAQ/Wassertstoff-Kernnetz/faq-wasserstoff-kernnetz.html)?
Über welche Häfen und Terminals plant die Bundesregierung derzeit den Import von grünem Wasserstoff und Ammoniak?
Wie plant die Bundesregierung den Import von Wasserstoff zu diversifizieren, um eine Abhängigkeit in diesem Sektor von einzelnen Ländern zu vermeiden?
Welchen Stand hat die Bundesregierung bei der Vergabe des PtX Lab in der Lausitz, wurden zwischenzeitlich Konsortien zu konkretisierten Projektskizzen aufgefordert?
Falls nein, zu wann ist dies geplant?
Wie ist der Kenntnisstand der Bundesregierung zur Umsetzung des Concrete Chemicals Projekts in Schwedt?