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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Bundesmittel für die Katapult-Unternehmensgruppe in Greifswald - Gemeinnützigkeit, Transparenz und ordnungsgemäße Mittelverwendung

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

27.10.2026

Aktualisiert

28.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/879827.10.2026

Bundesmittel für die Katapult-Unternehmensgruppe in Greifswald – Gemeinnützigkeit, Transparenz und ordnungsgemäße Mittelverwendung

der Abgeordneten Christoph Grimm, Sergej Minich, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die in Greifswald ansässige Katapult-Unternehmensgruppe besteht aus drei juristischen Personen: dem Mutterunternehmen Katapult-Magazin gGmbH (Amtsgericht Stralsund, HRB 20139) sowie deren Tochterunternehmen Katapult-Verlag GmbH (HRB 21399) und Katapult Regional GmbH (HRB 21611, vormals Katapult MV GmbH). Alleiniger Geschäftsführer der Katapult-Magazin gGmbH und der Katapult Regional GmbH ist Benjamin Fredrich; Geschäftsführer der Katapult-Verlag GmbH sind Benjamin Fredrich und Sebastian Wolter. Alle drei Gesellschaften haben ihren Sitz unter derselben Anschrift Wilhelm-Holtz-Straße 9 in 17489 Greifswald (Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund, HRB 20139 Katapult-Magazin gGmbH, HRB 21399 Katapult-Verlag GmbH und HRB 21611 Katapult Regional GmbH, vormals Katapult MV GmbH, www.handelsregister.de, Stand: September 2026).

Die steuerliche Gemeinnützigkeit ist ausschließlich für das Mutterunternehmen, die Katapult-Magazin gGmbH, anerkannt. Der eingetragene Unternehmensgegenstand dieser gGmbH lautete bis Januar 2026 auf „Botanische und zoologische Gärten sowie Naturparks“. Der Satzungszweck wurde angegeben als „Förderung von Wissenschaft, Volks- und Berufsbildung sowie des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes“, verwirklicht insbesondere durch die Errichtung einer Baumschule und die Pflanzung eines Waldes in der Region Vorpommern. Erst im Februar 2026 wurde der Unternehmensgegenstand auf „Verlegen von Zeitungen“ geändert (Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund, HRB 20139, Eintragungen zum Unternehmensgegenstand, zuletzt Februar 2026, sowie der dort hinterlegte Gesellschaftsvertrag der Katapult-Magazin gGmbH, www.handelsregister.de). Nach eigenen Angaben betreibt Katapult eine Baumschule mit rund 2 000 Bäumen und hat in Kooperation mit der Landesforst Mecklenburg-Vorpommern eine rund neun Hektar große Mischwaldfläche in Vorpommern angelegt (Katapult-Verlag, „Katapult Wald“, https://katapult-wald.de/, Stand: September 2026). Aus der Antwort der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern auf eine Kleine Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden Nikolaus Kramer, MdL, geht hervor, dass die Unternehmen der Katapult-Gruppe in den Jahren 2022 und 2023 rund 366 000 Euro an Zuwendungen durch das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) und den Bund erhalten haben (Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/3930, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, „Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Bundes an die Unternehmen und Gesellschafter der KATAPULT-Gruppe“, www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/vorgang/41868).

Im Einzelnen erhielt die Katapult-Verlag GmbH im Jahr 2022 Förderungen in Höhe von 164 424,97 Euro vom Bund sowie 168 804,97 Euro vom Land MV und im Jahr 2023 jeweils 12 463,22 Euro vom Bund und vom Land MV. Die Katapult-Magazin gGmbH erhielt 2022 eine Förderung in Höhe von 6 000 Euro sowie 2023 in Höhe von 2 000 Euro vom Land MV. Die Zuwendungen erfolgten überwiegend im Rahmen des Förderprogramms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), deren Mittel je zur Hälfte vom Bund und vom Land getragen werden und deren Bewilligung durch das Land auf der Grundlage des gemeinsam beschlossenen Koordinierungsrahmens erfolgt (vgl. Artikel 91a Absatz 1 Nr. 1, Absatz 3 GG; § 1 Absatz 2 GRW-Gesetz; Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, Teil A).

Im September 2023 gab das Unternehmen öffentlich bekannt, zahlungsunfähig zu sein beziehungsweise kurz vor einer Insolvenz zu stehen, und rief zu Spenden und Neukäufen auf. Laut eigener Aussage des Geschäftsführers Fredrich hatte „die Abwärtsbewegung“ bereits im Herbst 2022 begonnen (Benjamin Fredrich, „Wie kam es zur Zahlungsunfähigkeit von KATAPULT?“, KATAPULT MV, September 2023, https://katapult-mv.de/artikel/wie-kam-es-zur-zahlungsunfaehigkeit-von-katapult/; vgl. auch Junge Freiheit vom 6. August 2024, „Schwesig pampert Anti-AfD-Postille mit hunderttausenden Euro Steuergeld“, https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2024/schwesig-pampert-anti-afd-magazin-katapult-mit-steuergeld/). Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer der drei Gesellschaften ist nach Kenntnis der Fragesteller weder eröffnet noch mangels Masse abgelehnt worden (Recherche der Fragesteller im Portal www.insolvenzbekanntmachungen.de, Stand: September 2026). Gleichwohl wies die Katapult-Magazin gGmbH im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 einen Jahresüberschuss von rund 677 000 Euro, eine Gewinnrücklage von rund 2 556 000 Euro und ein Eigenkapital in Höhe von 2 583 079 Euro aus; die Katapult-Verlag GmbH wies eine Bilanzsumme von 4 213 318 Euro aus (Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023 der Katapult-Magazin gGmbH und der Katapult-Verlag GmbH, offengelegt im Unternehmensregister, www.unternehmensregister.de). Beide Gesellschaften nehmen bei der Offenlegung ihrer Jahresabschlüsse die Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch; eine Gewinn- und Verlustrechnung mit den Umsatzerlösen ist nicht offengelegt, geprüfte Umsatzzahlen liegen öffentlich nicht vor. Umsatzangaben hat das Unternehmen bislang lediglich in Form eigener Schätzungen beziehungsweise Selbstauskünfte veröffentlicht (vgl. ebd. sowie Benjamin Fredrich, „Welchen Umsatz macht KATAPULT 2024?“, katapult-magazin.de, www.katapult-magazin.de/de/artikel/welchen-umsatz-macht-katapult-2024; turi2 vom 29. November 2024, „Katapult weist Umsatz-Plus aus und verabschiedet Geschäftsführerin Nasrin Morgan“, www.turi2.de/aktuell/katapult-weist-umsatz-plus-aus-und-verabschiedet-geschaeftsfuehrerin-nasrin-morgan/).

Nach Kenntnis der Fragesteller hat Benjamin Fredrich im Januar 2021 seine bis dahin persönlich gehaltenen Geschäftsanteile (100 Prozent) an der Katapult-Verlag GmbH an die Katapult-Magazin gGmbH übertragen, deren Gesellschafter er ebenfalls ist (Gesellschafterlisten der Katapult-Verlag GmbH, Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund, HRB 21399, Dokumentenansicht). Fredrich ist beziehungsweise war darüber hinaus Geschäftsführer der ebenfalls unter der Anschrift Wilhelm-Holtz-Straße 9 in Greifswald ansässigen Torpedo GmbH (HRB 22301; Unternehmensgegenstand: Errichtung eines Franchise-Buchhandels sowie Bau von Lagerhallen) und der Düsburg UG (haftungsbeschränkt) (HRB 22299; Unternehmensgegenstand u. a. Handel und Zucht von Pflanzen; Geschäftsführer bis Dezember 2025; Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund, Eintragung beider Gesellschaften am 28. Juli 2023, Abberufung von Benjamin Fredrich als Geschäftsführer der Düsburg UG eingetragen am 19. Dezember 2025, www.handelsregister.de).

Die zwischenzeitliche Geschäftsführerin der Katapult-Verlag GmbH und der Katapult-Magazin gGmbH, Nasrin Rani Morgan, ist seit dem 3. Februar 2025 stellvertretende Geschäftsführerin der Michael Succow Stiftung in Greifswald, die unter anderem das Greifswald Moor Centrum mitträgt (Handelsregister des Amtsgerichts Stralsund, HRB 21399 und HRB 20139, Geschäftsführerwechsel; Michael Succow Stiftung, „Wandel im Führungsteam“, Meldung vom 10. März 2025, www.succow-stiftung.de/succow-stiftung/aktuelles/detail/wandel-im-fuehrungsteam; turi2 vom 29. November 2024, a. a. O.).

Der Geschäftsführer Benjamin Fredrich hat öffentlich erklärt, dass die Expansion von Katapult in die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Zusammenhang mit den dortigen Landtagswahlen stehe und das Ziel verfolge, Wähler von der Wahl einer bestimmten Partei abzubringen (Benjamin Fredrich, „Wir gründen KATAPULT Thüringen!“, katapult-magazin.de vom 16. Juli 2024, https://katapult-magazin.de/de/artikel/wir-gruenden-katapult-thueringen; ders., „Wir gründen KATAPULT Sachsen!“, www.katapult-magazin.de/de/artikel/wir-gruenden-katapult-sachsen; Interview mit Benjamin Fredrich, kreuzer Leipzig vom 4. August 2024, https://kreuzer-leipzig.de/2024/08/04/katapult-gruender-benjamin-friedrich-will-ostdeutschland-vor-den-wahlen-mit-einer-zeitung-ueberfluten; taz vom 2. August 2024, „‚Katapult‘-Magazin gegen rechts: Zeitungsflut in Ostdeutschland“, https://taz.de/Katapult-Magazin-gegen-rechts/!6024228/). Nach eigenen Angaben wurden im Rahmen dieser spendenfinanzierten Aktion („Sach-Thür-Brand-Tour“) vor den Landtagswahlen 2024 rund 470 000 Exemplare kostenlos verteilt.

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob die Katapult-Unternehmensgruppe Bundesmittel erhalten hat oder erhält und ob deren Verwendung mit dem Gemeinnützigkeitsrecht, insbesondere dem Verbot der parteipolitischen Betätigung nach § 55 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 AO, sowie mit den Förderrichtlinien und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung vereinbar ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

In welcher Höhe sind in den Jahren 2022 bis 2026 (letzter Stand) Zuwendungen des Bundes an die a) Katapult-Magazin gGmbH (HRB 20139), b) Katapult-Verlag GmbH (HRB 21399) und c) Katapult Regional GmbH (HRB 21611), jeweils Wilhelm-Holtz-Straße 9 in 17489 Greifswald, beantragt, bewilligt und ausgezahlt worden (bitte titelscharf nach Einzelplänen und Jahren mit Angabe des Förderprogramms, der bewilligenden Stelle und der Zuwendungsbeträge auflisten)?

2

Aus welchen Förderprogrammen des Bundes stammen die Zuwendungen, welche Rechtsgrundlagen liegen den jeweiligen Bewilligungen zugrunde, und welche konkreten Zwecke wurden in den Zuwendungsbescheiden angegeben?

3

Wurden bei der Bewilligung der GRW-Mittel für die Katapult-Verlag GmbH die gesellschaftsrechtliche Verflechtung der drei Katapult-Gesellschaften und ihre Einstufung als verbundene Unternehmen im Sinne der KMU-Definition der Europäischen Union (Anhang I der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung) berücksichtigt, und wenn ja, in welcher Form?

4

Liegen Verwendungsnachweise für die an die drei genannten Gesellschaften gewährten Bundesmittel vor, und wurden diese geprüft? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, wann ist eine Prüfung vorgesehen, und welche Informationen hat die Bundesregierung vom Land Mecklenburg-Vorpommern über die dortige Prüfung der Verwendungsnachweise erhalten?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob die Katapult-Magazin gGmbH den in der Satzung festgelegten Zweck der Errichtung einer Baumschule und der Pflanzung eines Waldes in Vorpommern tatsächlich erfüllt hat, und welchen Anteil an der Gesamttätigkeit und am Gesamtvermögen der Gesellschaft haben diese satzungsgemäßen Aktivitäten?

6

Hat die Bundesregierung eine – gegebenenfalls auch juristische – Bewertung des Umstands eingeholt oder vorgenommen, dass eine als gemeinnützig anerkannte gGmbH Eigentümerin zweier nicht gemeinnütziger, gewinnorientierter Tochtergesellschaften mit im Wesentlichen demselben Geschäftsgegenstand, denselben Geschäftsführern und derselben Geschäftsadresse ist, welche im Wesentlichen die operative Geschäftstätigkeit des Mutterunternehmens verrichten, dabei aber Gewinne erwirtschaften dürfen, die nicht den gemeinnützigen Zwecken unterliegen, und wenn ja, wie lautet diese Bewertung, insbesondere mit Blick auf die §§ 51 ff. AO?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, ob und wann die Gemeinnützigkeit der Katapult-Magazin gGmbH zuletzt durch das zuständige Finanzamt überprüft wurde, und wurde die Gemeinnützigkeit im Rahmen der Bewilligung der Bundesmittel geprüft oder vorausgesetzt?

8

Hat sich die Bundesregierung mit den öffentlichen Äußerungen des Geschäftsführers der Katapult-Magazin gGmbH, Benjamin Fredrich, befasst, wonach die regionale Expansion von Katapult in die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Brandenburg im Zusammenhang mit den dortigen Landtagswahlen stehe und das erklärte Ziel verfolge, Wähler von der Wahl einer bestimmten Partei abzubringen (vgl. Vorbemerkung), hat sie sich hierzu – insbesondere mit Blick auf § 55 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 AO – eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln, insbesondere für die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung von Bundesmitteln an die Katapult-Unternehmensgruppe, daraus, dass eine als gemeinnützig anerkannte Körperschaft nach eigenen Angaben vor den Landtagswahlen 2024 rund 470 000 Zeitungsexemplare verteilt hat, um Wähler von der Wahl einer bestimmten Partei abzubringen (vgl. Vorbemerkung)?

10

Welche Verwaltungsanweisungen, insbesondere im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO zu § 55), bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu der Frage, ob nach § 55 Absatz 1 Nr. 1 Satz 3 AO neben Maßnahmen zur Förderung einer Partei auch gegen eine Partei gerichtete Maßnahmen als gemeinnützigkeitsschädlich zu behandeln sind, und welche Kriterien sehen diese Verwaltungsanweisungen für die Abgrenzung zulässiger politischer Bildungsarbeit von unzulässiger parteipolitischer Betätigung einer gemeinnützigen Körperschaft vor?

11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob in den Geschäftsräumen der Katapult-Unternehmensgruppe in Greifswald regelmäßig politische Veranstaltungen stattfinden, und wenn ja, welche, und ob hierfür Bundesmittel eingesetzt wurden?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Katapult-Magazin gGmbH im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 einen Jahresüberschuss von rund 677 000 Euro, eine Gewinnrücklage von rund 2 556 000 Euro und ein Eigenkapital in Höhe von 2 583 079 Euro ausweist (vgl. Vorbemerkung), hat sie sich hierzu – insbesondere mit Blick auf das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nach § 55 Absatz 1 Nr. 5 AO – eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, dass im September 2023 eine drohende Insolvenz der Katapult-Gruppe öffentlich kommuniziert und zu Spenden aufgerufen wurde, nach Kenntnis der Fragesteller jedoch kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde und die Katapult-Magazin gGmbH zugleich erhebliches Eigenkapital auswies (vgl. Vorbemerkung), hat sie sich hierzu eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die Prüfung der Verwendungsnachweise der gewährten Bundesmittel?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass die offengelegten Jahresabschlüsse der Katapult-Magazin gGmbH und der Katapult-Verlag GmbH keine geprüften Umsatzzahlen enthalten (vgl. Vorbemerkung), und wurden im Zuge der Bewilligung der Bundesmittel oder der Prüfung der Verwendungsnachweise geprüfte Umsatz- und Ertragszahlen der geförderten Gesellschaften angefordert und vorgelegt?

15

Ist der Bundesregierung die in der Vorbemerkung geschilderte Übertragung der Geschäftsanteile an der Katapult-Verlag GmbH durch Benjamin Fredrich an die Katapult-Magazin gGmbH im Januar 2021 bekannt, hat sie sich – insbesondere mit Blick auf die §§ 55 ff. AO – hierzu eine Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese, und wurde dieser Vorgang bei der Bewilligung der Bundesmittel berücksichtigt?

16

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob zwischen der Torpedo GmbH (HRB 22301) oder der Düsburg UG (haftungsbeschränkt) (vgl. Vorbemerkung) einerseits und den Gesellschaften der Katapult-Unternehmensgruppe andererseits geschäftliche Beziehungen bestehen oder bestanden, und wenn ja, welche, und haben die Torpedo GmbH oder die Düsburg UG (haftungsbeschränkt) Bundesmittel erhalten?

17

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über geschäftliche Beziehungen zwischen der Michael Succow Stiftung beziehungsweise dem Greifswald Moor Centrum und einer der drei Katapult-Gesellschaften, auch vor dem Hintergrund, dass die zwischenzeitliche Geschäftsführerin der Katapult-Verlag GmbH, Nasrin Rani Morgan, seit Februar 2025 stellvertretende Geschäftsführerin der Michael Succow Stiftung ist (vgl. Vorbemerkung)?

18

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Michael Succow Stiftung in den vergangenen fünf Jahren Bundesmittel erhalten hat, und wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Förderprogrammen?

19

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob und in welcher Form die Landesforst Mecklenburg-Vorpommern mit der Katapult-Magazin gGmbH im Rahmen der in der Satzung genannten Waldpflanzung kooperiert hat oder kooperiert (vgl. Vorbemerkung), und ob hierfür Bundesmittel, etwa aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), eingesetzt wurden?

20

Wurden der Katapult-Magazin gGmbH oder ihren Tochtergesellschaften aus Bundesmitteln finanzierte Grundstücke, Immobilien oder sonstige Vermögenswerte überlassen, veräußert oder vergünstigt vermietet beziehungsweise verpachtet?

21

Hält die Bundesregierung die bestehenden Kontrollmechanismen für ausreichend, um sicherzustellen, dass Bundesmittel, die an als gemeinnützig anerkannte Körperschaften oder deren Tochtergesellschaften fließen, tatsächlich für die in den Zuwendungsbescheiden genannten Zwecke und nicht für parteipolitische Betätigung verwendet werden?

22

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Fördermittelvergabe an Unternehmen, die Teil einer Konzernstruktur sind, in der eine gemeinnützige Körperschaft gewerbliche Tochtergesellschaften hält, künftig einer verschärften Prüfung zu unterziehen?

23

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegebenenfalls, um zu verhindern, dass die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit durch konzerninterne Verflechtungen faktisch für gewerbliche Zwecke genutzt werden und zugleich wirtschaftliche Risiken auf nicht gemeinnützige Tochtergesellschaften verlagert werden?

Berlin, den 20. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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