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Kleine AnfrageWahlperiode 21Noch nicht beantwortet

Bundesförderung von Nichtregierungsorganisationen mit Politikern in Führungspositionen

Diese Kleine Anfrage von AfD gehört zur 21. Wahlperiode und hat den Stand „Noch nicht beantwortet“.

Fraktion

AfD

Datum

27.10.2026

Aktualisiert

28.10.2026

Offizielle Quellen und Volltext

Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.

Deutscher BundestagDrucksache 21/880927.10.2026

Bundesförderung von Nichtregierungsorganisationen mit Politikern in Führungspositionen

der Abgeordneten Martin Erwin Renner, Dr. Götz Frömming, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Nicole Hess, Sven Wendorf, Dr. Alexander Gauland, Tobias Teich und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Das Abraham Accords Institute ist eine Nichtregierungsorganisation, die in den letzten Jahren vom Beauftragen der Bundesregierung für Kultur und Medien mit mehreren Millionen Euro gefördert wurde (vgl. Bundestagsdrucksache 21/7576). Förderempfängerin ist die Abraham Accords Institute for Peace and Regional Integration GmbH. Deren alleiniger Gesellschafter ist der Verein zur Förderung des Abraham Prozesses für Frieden und regionale Integration e. V., dessen vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied der CDU-Bundestagsabgeordnete und ehemalige Ministerpräsident Nordrhein-Westfalens Armin Laschet ist (www.aai-germany.eu/impressum)

Die von der CDU angeführte Bundesregierung fördert mit anderen Worten eine Nichtregierungsorganisation, an deren Trägerstruktur der ehemalige CDU-Bundesvorsitzende und Kanzlerkandidat der Union von 2021 in führender Position beteiligt ist. Eine derart enge personelle Verflechtung legt die Frage nach möglichen Interessenkonflikten zwischen Zuwendungsgeber und -empfänger nahe. Zuwendungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung dürfen nach § 23 Bundeshaushaltsordnung grundsätzlich nur veranschlagt werden, wenn der Bund an der Erfüllung des geförderten Zwecks ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendung nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann.

Zur nachfolgend verwendeten Terminologie sei vorangeschickt: Unter dem Begriff der Nichtregierungsorganisation, für den keine Legaldefinition existiert, sind im Sinne dieser Anfrage sämtliche nichtstaatlichen privatrechtlich organisierten Organisationen zu verstehen. Das Frageinteresse beschränkt sich auf solche Organisationen, die Zuwendungen nach der Bundeshaushaltsordnung erhalten (§§ 23, 44 BHO) und deren Zuwendungen dementsprechend grundsätzlich in der Zuwendungsdatenbank des Bundes erfasst werden (vgl. Nummer 9.1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung – VV‑BHO – zu § 44 Absatz 1 BHO).

Als Politiker gilt im Sinne dieser Anfrage eine Person, die zum Zeitpunkt der Bundesförderung ein Amt oder Mandat auf Bundes- oder Landesebene in der Exekutive oder Legislative innehat oder zuvor innehatte. Als führende Position wird hier eine Tätigkeit als Vorsitzender, Geschäftsführer, Präsident, Vorsitzender eines Aufsichtsrats, Verwaltungsrats oder eines vergleichbaren Leitungsoder Aufsichtsorgans begriffen.

Vom Frageinteresse ausgenommen sind die sogenannten politischen Stiftungen der Parteien sowie diejenigen Stiftungen und weiteren Institutionen, bei denen der Bundestag Abgeordnete aus seiner Mitte zur Besetzung von Gremien bestimmt oder wählt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche Nichtregierungsorganisationen, an deren Spitze oder in deren führenden Gremien ein aktiver oder ehemaliger Bundes- oder Landespolitiker tätig gewesen ist, sind in der 20. oder 21. Legislaturperiode von der Bundesregierung institutionell oder projektbezogen, unmittelbar oder mittelbar gefördert worden (bitte nach Jahr, Förderhöhe, Förderdauer, gegebenenfalls Projektbezeichnung sowie betreffendem Politiker und dessen Funktion in der Organisation auflisten)?

2

Bei welchen dieser Förderungen wurde gegebenenfalls

a) der Verwendungsnachweis vom Zuwendungsempfänger nicht fristgerecht eingereicht?

b) die zweckentsprechende Verwendung der Bundesmittel vom Zuwendungsempfänger nicht erbracht?

c) eine andere Beanstandung vom Zuwendungsgeber vorgebracht?

d) eine Rückforderung von Bundesmitteln vom Zuwendungsgeber geltend gemacht?

e) eine weitere Bundesförderung bewilligt, bevor die Verwendungsprüfung abgeschlossen war?

3

Waren diese Förderungen Gegenstand einer Überprüfung des Bundesrechnungshofs und wenn ja, welche?

4

Welche dienstlichen Kontakte gab es zwischen der Bundesregierung und den besagten Politikern in ihrer Führungsfunktion für die geförderte Nichtregierungsorganisation (bitte nach Datum, Beteiligten und Gesprächsgegenstand auflisten; vgl. Antwort auf Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 21/7576 für Fallbeispiel)?

5

Sind Mitglieder der Bundesregierung in der 20. oder 21. Legislaturperiode zeitgleich in führender Position bei einer Nichtregierungsorganisation tätig gewesen, die Bundeszuwendungen erhalten hat?

a) Wenn ja, wer in welcher Organisation?

b) Wenn nein, stünde eine derartige Tätigkeit im Widerspruch zum Bundesministergesetz (BminG), insbesondere § 5 BminG (bitte erläutern)?

6

Welche ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung, die in der 20. oder 21. Legislaturperiode den Bestimmungen von § 6a BminG unterlagen, haben eine Erwerbstätigkeit bei einer Nichtregierungsorganisation angezeigt, die zeitgleich Bundeszuwendungen erhalten hat (bitte den Namen der Organisation und die Höhe der Bundeszuwendungen bei Aufnahme der Erwerbstätigkeit nennen)?

7

Sind ehemalige Mitglieder der Bundesregierung verpflichtet, eine anschließende Tätigkeit bei einer Nichtregierungsorganisation nach § 6a BminG oder einer anderen Norm anzuzeigen, wenn diese nicht auf Erwerb ausgerichtet ist (bitte erläutern)?

8

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei der Vergabe von Bundeszuwendungen an Nichtregierungsorganisationen, die von aktiven oder ehemaligen Politikern angeführt werden, das öffentliche Interesse an einer am Gemeinwohl zweckorientierten Verwendung der Fördermittel gewahrt bleibt und reichen dazu die bestehenden Bestimmungen aus, insbesondere auch bei Spitzenpolitikern (bitte erläutern)?

9

Welche Prüfungen werden vor der Bewilligung von Bundeszuwendungen vorgenommen, um mögliche persönliche oder politische Interessenkonflikte zwischen Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger festzustellen, wenn aktive oder ehemalige Bundes- oder Landespolitiker eine führende Position beim Zuwendungsempfänger innehaben?

10

Welche Auswahlverfahren und Auswahlkriterien wurden bei den unter Frage 1 genannten Förderungen angewandt, und in wie vielen Fällen gab es konkurrierende Förderanträge oder Bewerber um dieselben oder vergleichbare Bundesmittel (bitte nach Organisation, Förderprogramm, Zahl der Bewerber und wesentlichen Auswahlkriterien auflisten)?

Berlin, den 16. Oktober 2026

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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