Anrechnung von Landbesitz als Vermögen im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Inge Höger-Neuling, Elke Reinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zahlreiche Kleinbauern verfügen über kein existenzsicherndes Einkommen. Auf Grund ihrer unzureichenden Einkünfte ist diese Gruppe als bedürftig einzustufen. Die Berechtigung, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) als so genannte Aufstocker Arbeitslosengeld II zu beziehen, wird aber von den Arbeitsgemeinschaften bzw. optierenden Kommunen nach vorliegenden Informationen teilweise von der Veräußerung von vorhandenem Besitz landwirtschaftlicher Nutzfläche abhängig gemacht, obwohl dieser in vielen Fällen der gegenwärtigen Einkommenssicherung sowie der zukünftigen Altersvorsorge dient.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
In welchem Umfang ist von Bedürftigkeit im Sinne des SGB II unter Kleinbauern auszugehen?
Wie viele Kleinbauern haben ein so geringes Einkommen, dass sie Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II hätten (inkl. derer, die ihren Anspruch nicht geltend machen)?
Wie hoch ist die Anzahl der Kleinbauern, die Arbeitslosengeld II beziehen?
Welche Initiativen verfolgt die Bundesregierung, um Bedürftigkeit und absehbare Altersarmut von Kleinbauern zu verhindern?
Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung, dass die Aufforderung der Arbeitsgemeinschaften zur Veräußerung von Landbesitz, der der aktuellen Einkommenserzielung und der Alterssicherung dient, zur Vermeidung akuter Bedürftigkeit eine unbillige Härte darstellt, die abgestellt werden muss?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um die skizzierte Praxis der Arbeitsgemeinschaften zu ändern?