Internationaler Austausch verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler und Vertrauenspersonen
der Abgeordneten Andrej Hunko, Christine Buchholz, Inge Höger, Ulla Jelpke, Harald Koch, Niema Movassat, Jan van Aken und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zahlreiche Ungereimtheiten rund um bekanntgewordene Einsätze britischer verdeckter Ermittler (VE) in Deutschland bleiben ungeklärt. Im Innenausschuss des Bundestages erklärte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA) Jörg Ziercke laut Berichten mehrerer Zeitschriften und Internetportalen (SPIEGEL-ONLINE vom 19. Februar 2011, der Freitag vom 24. Februar 2011, Telepolis vom 23. Februar 2011), allein Mecklenburg-Vorpommern habe für den G8-Gipfel 2007 „drei oder vier“ VE aus Großbritannien angefragt. Deutsche Undercover-Polizisten sind demnach zudem in Großbritannien aktiv.
Einzelheiten zur Berichtspflicht oder die Erinnerung, dass die VE keine Straftaten begehen dürfen, werden in einem standardisierten „Memorandum of Understanding“ (MoU) niedergelegt.
In Deutschland findet die Verwendung ausländischer VE meist in Verantwortung der Bundesländer und der Vermittlung durch das BKA statt. Hierfür haben die Innen- und Justizministerien eine gemeinsame Richtlinie vereinbart, in der indes keinerlei Hinweis über den Umgang mit ausländischen VE findet. VE gelten gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2007 (1StR 251/07) hierzulande rechtlich als „Vertrauenspersonen“ (VP); das Urteil bezieht sich indes lediglich auf die Frage nach der Verwertung von ihnen erlangter Beweise.
Mark K. beteiligte sich in Deutschland an Straftaten und hat seine polizeilich erlangten Informationen womöglich über Sicherheitsfirmen privat weiter verwertet.
Bislang galt, dass Mark K. in Berlin nicht aktiv gewesen sei und von dort laut BKA „nicht berichtet“ habe. Dem widerspricht Mark K. öffentlich. Der BKA-Präsident spricht von einer „Aktion“ in Berlin zur „Legendenstützung“. Gemeint ist laut Medienberichten das Anzünden eines Müllcontainers im Rahmen einer Demonstration Ende 2007. Hierfür wurde Mark K. verhaftet und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, das später eingestellt wurde. Anscheinend hat sich Mark K. auch gegenüber der Staatsanwaltschaft nicht zu erkennen gegeben und im gesamten Verfahren seine falschen Papiere als „Mark Stone“ benutzt.
Berlins Innensenator Dr. Ehrhart Körting widersprach am 28. Februar 2011 der angeblichen „ganz klaren Zustimmung“ gegenüber dem BKA. Der Vorschlag besagter Operation zur „Legendenstützung“ wurde laut Dr. Ehrhart Körting vom Land Berlin gar nicht beantwortet. Dies hat das BKA offenbar als Zustimmung umgedeutet.
Jörg Ziercke erklärt, das BKA habe keine Berichte von Kennedys Einsatz empfangen und den Einsatz lediglich an Landesbehörden vermittelt. Im Falle des G8-Gipfels war der britische Polizist demgegenüber über einen eigens für ihn zuständigen BKA-Führungsbeamten in die damalige Sonderbehörde der Polizei „Kavala“ integriert.
An Großbritannien verliehene deutsche Polizisten sind von der National Public Order Intelligence Unit (NPOIU) angefordert worden, die zur Association of Chief Police Officers (ACPO) gehört und als „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ eingetragen ist. Der Zusammenschluss geriet unter Beschuss, nachdem dubiose Ermittlungsmethoden, darunter der Einsatz von Sexualität, ans Licht kamen. Der britische Innenminister hat der ACPO jetzt das Mandat der Führung von VE entzogen.
Jörg Ziercke spricht von einer angeblichen „Europäisierung der Anarchoszene“ und hält die Infiltrierten für „Euro-Anarchisten, militante Linksextremisten und -terroristen“. Aktivisten aus Griechenland, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland würden „schwerste Straftaten“ begehen. Weder sind „schwerste Straftaten“ allerdings eingetreten, noch war seitens des BKA an anderer Stelle etwas dazu zu hören.
Anscheinend wird auch auf Ebene der G8-Staaten grenzüberschreitend gespitzelt. Eine offensichtliche FBI-Informantin suchte z. B. Kontakt zu Aktivisten der G8-Proteste in Gleneagles 2005. Der britische Polizist Mark K. soll über eine Arbeitserlaubnis in den USA verfügen. Aktivisten hatten ihn zufällig in New York getroffen, wo er sich nach Selbstauskunft mit Protagonisten der Gipfelproteste gegen den japanischen G8 2008 traf.
Bundes- und Landesregierungen haben auf früheren Kleinen Anfragen bzw. Schriftlichen Fragen manche Auskünfte aus „einsatztaktischen Erwägungen“ verweigert, obgleich das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Juni 2009 (2 BvE 3/07) Abgeordneten des Deutschen Bundestages einen weitgehenden Auskunftsanspruch zuspricht, der durch taktische Überlegungen nicht begrenzt werden darf.
Um die Beantwortung von Fragen zu ermöglichen, bei denen eine Abfrage bei den zuständigen Landesbehörden notwendig ist, erklären sich die Fragesteller mit einer Fristverlängerung zur Beantwortung der Anfrage einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Wie steht die Bundesregierung zur offensichtlichen Grauzone und Rechtsunsicherheit, wenn ausländische VE als VP angesehen werden?
a) Wie wurde der Status ausländischer VE in der Zeit vor der Auslegung seitens des BGH 2007 (1StR 251/07) durch Bundesbehörden betrachtet, und auf welche Rechtsprechung bzw. Kommentare stützte sich die Annahme?
b) Welchen Unterschied macht eine Einstufung als VP statt VE hinsichtlich des Betretens von Privatwohnungen, dem Aufzeichnen privater Gespräche oder dem Einsatz „taktischer Liebesbeziehungen“?
c) Welche expliziten Regelungen trifft die „Gemeinsame Richtlinie über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von VP und VE im Rahmen der Strafverfolgung“ der Innen- und Justizminister der Länder bzw. die „Dienstanweisung zur Inanspruchnahme von Informanten und zum Einsatz von VP im Rahmen der Strafverfolgung“ des BKA zum Einsatz ausländischer VE und VP in Deutschland?
d) Welchen konkreten etwaigen weiteren Regelungsbedarf sieht die Bundesregierung zum Einsatz ausländischer VE und VP in Deutschland, und welche Initiativen gehen dazu von ihr aus?
In welchen EU-Mitgliedstaaten dürfen deutsche VE nicht tätig werden, und welche rechtlichen Gründe stehen dem entgegen (bitte nach Mitgliedstaaten einzeln auflisten)?
Hat die vom Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Ole Schröder in der Innenausschusssitzung vom 26. Januar 2011 angekündigte Prüfung der Aspekte von VE-Einsätzen, insbesondere der Meldewege, mittlerweile stattgefunden, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
a) In welchen Bereichen hält die Bundesregierung Verbesserungen bei Durchführung und Kontrolle solcher Einsätze für angebracht, und welche Schritte will sie dazu einleiten?
b) Inwiefern teilt sie die Sorge des BKA-Präsidenten, es gebe einen Bedarf, über solche Einsätze und insbesondere deren Kontrolle nachzudenken?
Welche Behörden welcher EU-Mitgliedstaaten koordinieren sich in der „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG; siehe Bundestagsdrucksache 17/4333), und wo ist diese institutionell angesiedelt?
a) Wer hat die Einrichtung der ECG angeregt, wann wurde sie, wo und von wem, beschlossen, und wann nahm sie ihre Arbeit auf?
b) Welche Rolle spielte die Polizeiagentur EUROPOL im Gründungsprozess der ECG bzw. ihrer Entwicklung seitdem?
c) Wie oft und wo trifft sich die Gruppe?
d) Welche Formen verdeckter Arbeit von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind Gegenstand der Kooperation?
e) Welche Behörden und welche Organisationen sind in die Arbeit der Gruppe einbezogen, insbesondere Polizeien und Geheimdienste?
f) Nehmen auch privatrechtliche Organisationen teil, darunter etwa die ACPO aus Großbritannien?
g) Aus welchen behördlichen Stäben bzw. Organisationseinheiten rekrutieren sich die deutschen Mitglieder der ECG?
h) Was ist das erklärte Ziel der Arbeitsgruppe und ihrer Treffen, und worin liegt das besondere deutsche Interesse?
i) Zu welchen Kriminalitätsphänomenen arbeitete die ECG in den letzten fünf Jahren?
j) Werden über die ECG auch grenzüberschreitende Einsätze mit Drittstaaten außerhalb der EU koordiniert oder verabredet, und falls ja, bislang mit welchen?
k) Welche Tagesordnungen/Themen hatten die Zusammenkünfte der ECG-Treffen seit ihrer Gründung (bitte mit Terminen auflisten)?
l) Wohin werden Berichte von Treffen bzw. Aktivitäten adressiert?
m) Wie wird eine parlamentarische Kontrolle der Arbeit der ECG gewährleistet?
n) Wo wird auf EU-Ebene der grenzüberschreitende Austausch von VP bzw. Informantinnen und Informanten sowie ihrer Informationen geregelt?
Auf welche Art und Weise arbeiten deutsche Behörden seit wann bezüglich des Austauschs von VE und VP mit EUROPOL oder der Polizeiorganisation Interpol zusammen, und welche Treffen finden mit welchem Inhalt hierzu statt?
Wie ist die unter deutscher Initiative während der deutschen Ratspräsidentschaft 2007 verabschiedete „Entschließung des Rates zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schwerkriminalität durch den vereinfachten grenzüberschreitenden Einsatz von Verdeckten Ermittlern“ bislang in der EU bzw. in Deutschland umgesetzt worden (bitte nach den einzelnen Forderungen an die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission aufschlüsseln)?
a) Ist die nähere Erläuterung der Handlungsempfehlungen des Antiterrorismenkoordinators zur „Präzisierung der bei grenzübergreifenden Überwachungen oder verdeckten Ermittlungen zu beachtenden Regeln“ (wie von der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/4333 angekündigt) inzwischen erfolgt?
b) Falls ja, welchen Inhalt hatte diese, und wer wurde vom Inhalt in Kenntnis gesetzt?
c) Falls nein, wann soll sie erfolgen?
Welche Praxis existiert unter den G8-Staaten (Italien, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, USA, Kanada, Japan, Russland) hinsichtlich des Austausches verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler im Rahmen von Gipfeltreffen dieser Staatengruppe?
a) Ist ein untereinander abgestimmter oder mitgeteilter Einsatz von VE und VP Gegenstand der gemeinsamen Gipfelvorbereitung, und wenn ja, seit wann, und durch wen bzw. welche Behörden der Staaten erfolgte die Abstimmung (bitte jeweils zu den Gipfeltreffen einzeln auflisten)?
b) Welche Absprachen wurden hierzu getroffen bzw. welche Regelungen verabredet?
c) Anlässlich welcher G8-Gipfel hat die Bundesregierung mit welchen Staaten verdeckte Ermittlungen verabredet, eingefädelt oder anderweitig unterstützt?
d) Welche anderen nationalen und supranationalen Institutionen, darunter das International Permanent Observatory on Security during Major Events (IPO) oder das Coordinating National Research Programmes and Policies on Security at Major Events in Europe (EU-SEC II) sind dabei involviert?
e) Wurden im Rahmen des G8-Gipfeltreffens 2006 von oben genannten Staaten Vorschläge oder Ersuchen zur Entsendung von VE oder VP an Russland gerichtet, und wie sind diese beschieden worden?
Wer hat die Ausarbeitung des standardisierten „Memorandum of Understanding for the use of UC officers“ wann in Auftrag gegeben?
a) Wie kam die Arbeitsgruppe aus Belgien, Dänemark, Großbritannien, Deutschland, Rumänien und Finnland zustande, die das MoU ausgearbeitet hatte?
b) Aus welchen Behörden rekrutieren sich die deutschen Beteiligten der Arbeitsgruppe?
c) Welches besondere deutsche Interesse wurde seitens der deutschen Beteiligten in der Ausarbeitung des MoU eingebracht, und wie ist dieses umgesetzt worden?
Wie viele ausländische VE aus welchen Ländern sind (soweit der Bundesregierung bekannt) seit 2005 auf deutschem Hoheitsgebiet tätig gewesen, bzw. wie viele deutsche VE operierten in besagtem Zeitraum im Ausland (bitte nach Jahreszahl und Behörden aufschlüsseln)?
a) Wie viele MoU wurden unterzeichnet/vermittelt?
b) Wie viele VE und VP sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt eingesetzt?
c) In wie vielen Fällen hat das BKA entsprechende Anfragen von Ländern bzw. ausländischen Staaten bearbeitet bzw. weitergereicht? Falls die Bundesregierung über keine Statistik verfügt: Ist sie bereit, die zur Beantwortung notwendigen Angaben zu rekonstruieren und nachzureichen, und wenn nein, warum nicht?
Auf welchen bilateralen, EU-weiten oder anderen internationalen Abkommen basiert der Austausch verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler mit Großbritannien anlässlich der G8-Gipfel 2005 und 2007 sowie des NATO-Gipfels 2009, und welche Regelungen werden dort festgelegt?
a) Wie wurde in „MoU“ oder anderen etwaigen Vereinbarungen des gegenseitigen Austauschs deutscher und britischer VE das Mitführen technischer Hilfsmittel (Peilsender, versteckte Kameras und Aufnahmegeräte) sowie die Beteiligung deutscher Führungsbeamtinnen oder -beamter anlässlich der Einsätze bei Gipfelprotesten gegen G8 und NATO geregelt?
b) Wie wurde jeweils die Kommunikation zwischen den britischen und deutschen Führungspersonen sowie den Polizeien des empfangenden Staates geregelt?
c) Welche falschen Papiere wurden den britischen Polizisten anlässlich von G8- und NATO-Gipfel ausgestellt, und welche Behörden bzw. Unternehmen waren hieran beteiligt?
Wie waren – nach Kenntnis der Bundesregierung – Sicherheitsbehörden anderer Regierungen, insbesondere der G8-Staaten hinsichtlich des Einsatzes von VE in die deutschen G8- und NATO-Gipfel (sowohl Strasbourg wie auch Baden-Baden) integriert?
a) Wie viele ausländische VE und VP waren auf deutschem Hoheitsgebiet jeweils eingesetzt, und welche Landesregierungen haben hierzu Verträge abgeschlossen?
b) Welche Treffen haben hierzu im Vorfeld und zur Auswertung mit ausländischen Behörden stattgefunden (bitte in Bezug auf die einzelnen Gipfeltreffen auflisten)?
c) Waren VE und VP bzw. Informantinnen und Informanten aus den USA, Kanada, Japan oder Russland eingesetzt?
d) In welchen Arbeitsgruppen bzw. Institutionen wurden Belange hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verwendung von VE und VP in der deutsch-französischen Sicherheitszusammenarbeit beim NATO-Gipfel 2009 koordiniert?
e) Haben deutsche Sicherheitsbehörden anlässlich des G8-Gipfels in Japan 2008 japanischen Behörden Informationen geliefert, die im Rahmen verdeckter Ermittlungen beim G8 2005 und 2007 erhoben wurden?
f) Sind deutsche VE oder VP anlässlich des G8-Gipfels 2011 in Frankreich eingesetzt?
Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, die auf Bundestagsdrucksache 17/4333 gestellte Frage zu beantworten, ob deutsche Sicherheitsbehörden im Rahmen des G8-Gipfels 2007 oder des NATO-Gipfels 2009 sowie bei grenzüberschreitenden Aktionen zu den Themenfeldern Antifaschismus, Tierrechte, Anti-Atom oder Antimilitarismus weitere Ersuchen bzw. Mitteilungen von EU-Mitgliedstaaten oder anderer Regierungen für grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen oder Observationen in Deutschland erhalten haben, und falls ja, welche Ergebnisse zeitigten diese Ersuchen jeweils?
a) Hat die Bundesregierung hierzu mittlerweile die nötigen Erkundigungen in den Ländern eingeholt?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Bis wann will die Bundesregierung die nötige Klärung hierzu abschließen?
d) Welche Angaben macht die Bundesregierung bzgl. der Praxis bzw. Zuständigkeit von Sicherheitsbehörden nur des Bundes bzw. in denen der Bund hierzu „zu kleinerem Teil“ (Bundestagsdrucksache 17/4333) zuständig ist?
Ist die Bundesregierung nunmehr bereit, auf die auf Bundestagsdrucksache 17/4333 gestellte Frage zu beantworten, ob deutsche Sicherheitsbehörden im Rahmen von G8- oder NATO-Gipfeln sowie zu den Themenfeldern Antifaschismus, Tierrechte, Anti-Atom oder Antimilitarismus in den letzten fünf Jahren Amtshilfeersuchen bei EU-Mitgliedstaaten oder anderer Regierungen für grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen oder Observationen gestellt haben, und falls ja, welche Ergebnisse zeitigten diese Ersuchen jeweils?
a) Hat die Bundesregierung hierzu mittlerweile die nötigen Erkundigungen in den Ländern eingeholt?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Bis wann will die Bundesregierung die nötige Klärung hierzu abschließen?
d) Welche Angaben macht die Bundesregierung bzgl. der Praxis bzw. Zuständigkeit von Sicherheitsbehörden nur des Bundes bzw. in denen der Bund hierzu „zu kleinerem Teil“ (Bundestagsdrucksache 17/4333) zuständig ist?
Ist die Bundesregierung bereit, auf die auf Bundestagsdrucksache 17/4333 zunächst ausweichend beantwortete Frage, wie oft Deutschland VE in den letzten fünf Jahren von EU-Mitgliedstaaten bzw. anderen Regierungen „ausgeliehen“ oder eigene zum Einsatz in anderen Ländern zur Verfügung gestellt hat, die nötigen Erkundigungen in den Ländern einzuholen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Bis wann will die Bundesregierung die nötige Klärung hierzu abschließen?
Wieso werden seitens Behörden der Bundesregierung keine Statistiken darüber geführt, wie viele Ersuchen zum Einsatz ausländischer verdeckter Ermittlerinnen und Ermittler bei der Bundesregierung eingehen, oder wie viele Eilfälle durchgeführt wurden?
a) Ist die Bundesregierung bereit, eine Aufstellung durch Polizeikräfte begangener Straftaten im Rahmen verdeckter Ermittlungen bzw. Observationen der letzten fünf Jahre zu liefern bzw. zunächst wenigstens bereits bekannte Einzelfälle hierzu mitzuteilen?
Bei welchen konkreten Ereignissen wurden grenzüberschreitend VE
a) welcher Behörden von Bund und Ländern eingesetzt, wie es BKA-Präsident Jörg Ziercke im Innenausschuss laut Medienberichten für „Hooligans, im Umfeld von Weltmeisterschaften oder bei anderen großen Sportereignissen“ berichtete (bitte, sofern abgeschlossen, Einsätze nach Jahreszahl, beteiligten Behörden und Ereignis auflisten)?
b) Welche Stellen haben für welche dieser Einsätze, wie von Jörg Ziercke vorgetragen, „stets Lob von Seiten der Politik“ gegeben?
Wie war das BKA konkret am Einsatz von Mark K., Jim B., Marco J. und anderen noch nicht enttarnten britischen VE bzw. deren „Vermittlung“ beteiligt?
a) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus, dass Mark K. dem BKA-Präsidenten in der Zeitung „Daily Mail“ öffentlich widerspricht, wonach er in Berlin weder aktiv gewesen sei noch von dort berichtet habe, und er stattdessen nach eigenen Angaben aus Berlin sogar angebliche Beweismittel zur Erschwerung von Atommülltransporten nach Großbritannien mitbrachte?
War die vom BKA-Präsidenten zugebene „Aktion“ in Berlin zur „Legendenstützung“ Kennedys, wie von zahlreichen Medien berichtet, das Inbrandsetzen eines Müllcontainers?
a) Welche Dienststellen des Landes Berlin waren an der „Aktion“ beteiligt bzw. haben hierüber zuvor mit dem BKA Absprachen getroffen?
b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung von Jörg Ziercke, die „Aktion“ habe keinen „Einsatzcharakter“ gehabt und sei daher ohne „Informationserhebung“ verlaufen, obwohl britische Behörden hieraus anscheinend später Erkenntnisse weitergaben?
c) Hat es zu besagter „Aktion“ wie 2004 unter EU-Polizeien ein „MoU“ gegeben und was wurde dort dazu festgehalten?
Entspricht das Inbrandsetzen eines Müllcontainers den Befugnissen, die ausländischen VE oder VP in Deutschland innehaben?
a) Wenn nicht, welche Konsequenzen zog die Bundesregierung hieraus, insbesondere gegenüber der britischen Polizei?
b) Falls sie keine Konsequenzen gezogen hat, warum nicht angesichts dieses klaren Regelverstoßes?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die (auch strafrechtliche) Verantwortung des BKA, dass Mark K. für das womöglich vom BKA eingefädelte Inbrandsetzen eines Müllcontainers vorläufig festgenommen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet, das später eingestellt wurde, und der vom BKA vermittelte VE anscheinend gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft seine falschen Papiere als „Mark Stone“ benutzte und folglich sogar die Kriminalakte auf den falschen Namen angelegt wurde?
Wie kommt der BKA-Präsident zur am 26. Januar 2011 im Innenausschuss des Bundestages vorgetragenen Behauptung, das „Land Berlin“ habe seine „ganz klare Zustimmung“ für die gemeinsame „Aktion“ gegeben, durch die der Undercover-Polizist in der militanten Szene aufgewertet werden sollte?
a) Wie ist die Aussage des BKA-Präsidenten im Innenausschuss zu verstehen, der Einsatz von Mark K. in Berlin hätte „keinen Einsatzcharakter“ gehabt, angesichts der Tatsache, dass Mark K. dort an einer Brandstiftung beteiligt war?
b) Worauf genau soll sich die Zustimmung des Berliner Innensenators, Dr. Ehrhart Körting, bezogen haben (bitte aus dem hierzu existierenden Vorgang des BKA zitieren)?
c) Hat sich diese „ganz klare Zustimmung“ konkret auch auf das Inbrandsetzen eines Müllcontainers oder vergleichbarer, möglicherweise als „szenetypisch“ angesehener Straftaten bezogen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Dementi des Innensenators Dr. Ehrhart Körting, ein entsprechender BKA-Vorschlag sei vom Land Berlin gar nicht beantwortet worden, was das BKA kurzerhand als Zustimmung umdeutete?
a) An welche britische Behörde wurde die angebliche „ganz klare Zustimmung“ des Landes Berlin dann kommuniziert?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der offensichtlich diametral unterschiedlichen Darstellung durch den BKA-Präsidenten und den Innensenator?
Hat das BKA an der Erstellung von „MoU“ oder anderer Vereinbarungen bezüglich des Einsatzes von Mark K. bei Landespolizeien mitgewirkt?
a) Hat das BKA zur im „MoU“ geforderten Risikoanalyse beigetragen?
b) Welche Erkenntnisse des BKA sind hierzu eingeflossen?
c) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die dort vorgesehene Frage beantwortet, ob die Maßnahme gerechtfertigt werden könnte, sollte sie der Öffentlichkeit publik werden?
d) Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die dort vorgesehene Frage beantwortet, ob ein Einsatz als „Agent Provocateur“ möglich sei?
Wie kommt der BKA-Präsident, Jörg Ziercke, zur Behauptung, das BKA habe keine Berichte über den Einsatz von Mark K. empfangen und den Einsatz lediglich an Landesbehörden vermittelt, obwohl dem britischen Polizist 2007 ein Führungsbeamter des BKA zur Seite gestellt wurde, der in die damalige Sonderpolizeibehörde „BAO Kavala“ integriert war?
a) Welche Regelungen oder Praxen existieren zur Betreuung, Koordination und Zusammenarbeit mit ausländischen VE und VP bzw. ihrer Führungspersonen bei sportlichen oder politischen „Major Events“ seitens deutscher Polizeibehörden?
b) Wie waren die deutschen und ausländischen Verbindungskräfte hinsichtlich verdeckter Ermittlungen bei den damaligen G8- und NATO-Gipfeln integriert?
c) Welche Arbeitsgruppen bzw. Stäbe existierten hierzu in den Sonderpolizeibehörden „BAO Kavala“ und „BAO Atlantik“?
d) Wie viele Beamtinnen und Beamte welcher Bundesbehörden waren jeweils zur Führung oder Koordination von VE und VP abgeordnet?
e) Wie wurde die Kommunikation der Sonderpolizeibehörden mit den ausländischen VE geregelt?
f) Wie hat der für Mark K. zuständige Verbindungsbeamte des BKA den Einsatz in seinem Bericht dargestellt (bitte in groben Zügen wiedergeben)?
Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „schwerste Straftaten“, wie er von BKA-Präsident Jörg Ziercke im Zusammenhang mit verdeckten Ermittlungen gegen sogenannte Euro-Anarchisten benutzt wird?
a) Welche Planungen solcher „schwerster Straftaten“ wurden dem BKA vor dem G8-Gipfel in Heiligendamm bzw. dem NATO-Gipfel 2009 aus welchen Ländern bekannt gegeben?
b) Waren bereits konkreten Vorbereitungshandlungen erfüllt worden, und wenn ja, welche?
c) Welche Stellen, speziell aus Großbritannien, haben diese von Jörg Ziercke erwähnten „Erkenntnisse“ übermittelt?
d) Inwiefern stammten die dabei laut BKA-Präsident aus der „Anarchoszene“ eingegangenen Hinweise von VE oder VP?
Wie erklärt die Bundesregierung, dass der Einsatz von Mark K. zum G8-Gipfel durch den BKA-Präsidenten mit einem Hinweis auf aus Großbritannien gemeldete angeblich geplanten „schwerste Straftaten“ gerechtfertigt wird, während indes die offensichtlich vom BKA initiierte „Aktion“ zur Legendenbildung in Berlin erst über ein halbes Jahr später stattfand?
a) Ist die Bundesregierung mittlerweile bereit, dem Parlament mitzuteilen, welchem konkreten Ziel der Einsatz von Mark K., Jim B. oder Marco J. diente?
b) Kann die vermittelnde Bundesregierung für ihre Behörden mit Sicherheit ausschließen, dass die Einsätze bei laufenden Ermittlungen helfen sollten?
a) Kann die Bundesregierung mit Sicherheit ausschließen, dass Mark K., Jim B. oder Marco J. sich außer der Straßenblockade nahe Heiligendamm und dem Inbrandsetzen eines Müllcontainers an weiteren strafbaren Handlungen beteiligten oder zu solchen aufriefen?
b) Sieht die Bundesregierung nach Medienberichten über die Beteiligung des britischen Polizisten Mark K. an mindestens zwei Straftaten oder womöglich auch in Deutschland praktizierte „taktische Liebesbeziehungen“ Gründe für strafrechtliche Ermittlungen?
a) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass der britische Innenminister der ACPO bzw. ihrer Unterabteilung NPOIU das Mandat zur Führung von VE entzog, nachdem diese wegen dubioser Ermittlungsmethoden heftig kritisiert wurden?
b) Mit welchen britischen Stellen arbeitete die Bundesregierung bzw. die entsprechenden Behörden des Bundes und der Länder in Großbritannien hinsichtlich des Austauschs von VE bisher zusammen, und welche Veränderungen ergeben sich wegen der zukünftigen Nichtzuständigkeit der NPOIU?
c) Welche Veränderungen wurden der Bundesregierung bzw. entsprechenden Behörden des Bundes und der Länder hierzu aus Großbritannien mitgeteilt?
Was ist gemeint, wenn der BKA-Präsident hinsichtlich der Notwendigkeit konspirativer Polizeimethoden von einer „Europäisierung der Anarchoszene“ spricht und hier besonders die Länder Griechenland, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Dänemark und Deutschland hervorhebt?
a) Welche Arbeitsgruppen oder Gremien existieren auf EU-Ebene, in denen sich Polizeien aus Griechenland, Spanien, Großbritannien, Frankreich, Dänemark oder Deutschland etwa hinsichtlich einer „Europäisierung der Anarchoszene“ oder eines anarchistischen „Tourismus“ von „schwersten Straftaten“ abstimmen?
b) Welches Ziel wird damit verfolgt?
c) Von welchen Vorbereitungen von „Euro-Anarchisten“ und insbesondere „militanten Linksterroristen“ (Jörg Ziercke) hatte die Bundesregierung anlässlich der G8- und NATO-Gipfel Kenntnis erlangt, und um welche Zusammenschlüsse handelt es sich dabei?
Teilt die Bundesregierung die von britischen Undercover-Polizisten vorgetragene Sorge, dass Sicherheitsfirmen inzwischen mehr Undercover-Agentinnen und Agenten in politischen Bewegungen platziert hätten als die Polizei und diese schwer zu kontrollieren seien?
a) Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Enthüllung, dass der britische Polizist Mark K. geschäftliche Beziehungen mit dem Sicherheitsunternehmen „Global Open“ unterhielt und zwei eigene Unternehmen gegründet hatte, mit denen er womöglich seine unter Bezahlung deutscher Länderpolizeien erlangten Informationen privat weiterveräußerte?
b) Wie steht die Bundesregierung zu Berichten britischer und deutscher Medien, nach denen die deutsche „E.ON“ die Firma „Vericola“ angeheuert hatte, die Kampagnen gegen den Konzern ausforschen soll und damit wirbt, eine „diskrete Beobachtung“ politischer Gruppen zu betreiben?
c) Waren nach Kenntnissen der Bundesregierung VE aus der Privatwirtschaft bzw. Polizeikräfte, die gleichzeitig für private Unternehmen gearbeitet hatten in den letzten fünf Jahren bei Gipfelprotesten aktiv?
d) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage von Mark K. nach der er seit Frühjahr 2010 kein Polizeiangehöriger mehr sei, vor dem Hintergrund, dass er auch danach noch in Deutschland aktiv war und hierfür auf Kontakte und Erkenntnisse aufbaute, die er im Rahmen seiner Tätigkeit für deutsche Behörden erlangte?
e) War Mark K. nach Kenntnis der Bundesregierung ab Frühjahr 2010 für deutsche Behörden oder private Firmen tätig?