[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5432
17. Wahlperiode 06. 04. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 4. April 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Thilo Hoppe, Ute Koczy,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5160 –
Entwicklungsorientierung in der Mikrofinanzbranche
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Mikrofinanzierung ist ein wichtiges entwicklungspolitisches Instrument. In
den Medien wurde dieses vielversprechende Konzept in den vergangenen Jahren
stark diskutiert. Vermehrt finden sich nun kritische Stimmen und Berichte über
die neu entstandene Branche. Der Mikrokreditmarkt wächst weitgehend
unkontrolliert und zersplittert, Schätzungen gehen von einem weltweiten Volumen aus,
das 60 Mrd. US-Dollar übersteigt. Private Banken, wie etwa die Deutsche Bank,
versprechen ihren Anlegern hohe Gewinne und versuchen selber große Summen
abzuschöpfen. Den besorgniserregenden Berichten über private
Verschuldungsspiralen bis hin zu Selbstmord, stehen zahlreiche Erfolge entgegen, die auf das
positive Potential der Mikrofinanz verweisen.
Deutschland ist über die KfW Bankengruppe der weltweit wichtigste staatliche
Akteur im Bereich der Mikrofinanzierung. Damit kommt Deutschland auch eine
besondere Verantwortung zu, wenn es um die Zukunft der Mikrofinanzierung
geht. Um die vielversprechende Mikrofinanzbranche weiterzuentwickeln,
braucht es eine stärkere Professionalisierung sowie Mechanismen, um in der
Vielzahl der Akteure verantwortungsvollen Umgang mit Mikrofinanzen
sicherzustellen.
Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr mehrfach Kleine Anfragen
zur Mikrofinanzierung beantwortet. Mikroversicherungen wurden z. B. in der
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1518 behandelt,
Fragen zu Mikrokrediten und (in geringerem Umfang) Mikrosparangeboten
wurden in den Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 17/2680 und 17/4619
beantwortet. Trotzdem bleiben viele Fragen offen. Diese beziehen sich vor allem
auf die Art der geförderten Mikrofinanzinstitutionen (MFI), auf die
Refinanzierung, auf Verflechtungen in der Mikrofinanzbranche und die nötige Regulierung.
1. Welche entwicklungspolitische Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung in
ihrer Förderung von Mikrokrediten?
Ein funktionierendes Finanzsystem ist der Motor einer Volkswirtschaft. Ein
leistungsfähiges und stabiles Finanzsystem ist Voraussetzung für den Erfolg
unternehmerischer Initiativen und Investitionen und damit für Wachstum, Schaffung
von Beschäftigungsmöglichkeiten und Bekämpfung von Armut. Ziel der
Mikrofinanzierung ist es, bisher von Finanzdienstleistungen nicht erreichte Menschen
Zugang zu Krediten, Sparen und Versicherungen zu ermöglichen („financial
Inclusion“), damit diese über größere finanzielle Sicherheit verfügen und ihr
wirtschaftliches Potential verwirklichen können.
Die Bundesregierung unterstützt Mikrofinanzierung im breiteren Kontext der
Finanzsystementwicklung. Dies bedeutet, dass neben diversen Förderansätzen
auf der Makroebene (siehe unten) nachhaltige Mikrofinanzinstitutionen (MFI)
unterstützt werden, die einerseits entwicklungspolitisch relevante Zielgruppen
dauerhaft erreichen und andererseits finanziell nachhaltig operieren. Derartig
erfolgreiche Institutionen bieten in der Regel nicht nur Mikrokredit, sondern
auch eine Reihe anderer Finanzdienstleistungen an, wie Ersparnismobilisierung,
Überweisungen von Migranten, sonstige Zahlungsverkehrsdienste und
Mikroversicherungen. Derzeit haben nach Schätzungen, trotz großer Erfolge, nach wie
vor 2,7 Milliarden Menschen keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen, obwohl
dies ihre Lebensbedingungen merklich verbessern würde. Daher ist es letztlich
das Ziel der Bundesregierung, mittels Finanzsystementwicklung den Zugang
der bisher nicht oder unzureichend versorgten Bevölkerung sukzessive und auf
verantwortungsvolle Weise zu steigern. Damit wird ein Beitrag zu den
Millennium Entwicklungszielen geleistet.
2. Welche MFI fördert die Bundesregierung (bitte nach Empfänger,
Förderumfang und Dauer der Förderung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung fördert MFI in allen Entwicklungsregionen. Im Rahmen
der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) über die KfW Entwicklungsbank (FZ)
laufen derzeit 213 Vorhaben in rund 70 Ländern. Die Mehrzahl der Vorhaben hat
eine Laufzeit zwischen drei und sechs Jahren. Von den oben genannten Mitteln
stammen 394 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt.
Mit Blick auf die Gesamtsumme aller jemals aus Haushaltsmitteln geförderten
Maßnahmen der Finanzsystementwicklung lautet die regionale Aufteilung wie
folgt:
Summe Erdteil Europa: 296,4 Mio. Euro;
Summe Erdteil Afrika: 635,9 Mio. Euro;
Summe Erdteil Amerika: 392,6 Mio. Euro;
Summe Erdteil Asien: 1 184,2 Mio. Euro;
Summe überregional: 192,2 Mio. Euro.
3. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung (auch über die
KfW Bankengruppe) lokale und regionale MFI unterstützt?
Das Mikrofinanzportfolio der KfW Entwicklungsbank Ende 2010 betrug 2,3
Mrd. Euro. Davon stammen 394 Mio. Euro aus dem Bundeshaushalt, 226 Mio.
Euro in Form von Mandaten anderer öffentlicher Geber und 1,7 Mrd. Euro aus
KfW-Mitteln (FZ-Förderkredite und FZ-Förderbeteiligungen). Seit 2003 hat die
Bundesregierung im Durchschnitt jährlich ca. 145 Mio. Euro aus dem
Bundeshaushalt für Maßnahmen im Bereich Finanzsystementwicklung/
Mikrofinanzierung aufgewandt.
4. Wie hoch sind die Mittel, mit denen die Bundesregierung (auch über die
KfW Bankengruppe) internationale Großbanken oder Holdinggesellschaften
bei der Durchführung von Mikrofinanzprojekten unterstützt?
Die Bundesregierung unterstützt keine Projekte internationaler Großbanken.
Die FZ unterstützt über KfW Entwicklungsbank derzeit drei Mikrofinanz-
Holdinggesellschaften mit einem Fördervolumen von 84,4 Mio. Euro. Diese
Engagements sind sogenannte FZ-Förderbeteiligungen; sie erfolgen mit Mitteln und
im Eigenrisiko der KfW Bankengruppe.
5. Plant die Bundesregierung eine weitere Aufstockung der Mittel zur
Förderung von MFI in den kommenden Jahren?
Die Bundesregierung arbeitet grundsätzlich nachfragebezogen. Anfragen aus
Partnerländern nach Unterstützung werden ergebnisoffen geprüft. Da
Finanzsystementwicklung und Mikrofinanzierung für viele unserer Partnerländer in
deren Entwicklungsstrategien eine wichtige Rolle spielt, ist davon auszugehen,
dass Finanzsystementwicklung und Mikrofinanzierung auch künftig in der EZ
eine entsprechend große Bedeutung beigemessen wird.
6. Wie definiert die Bundesregierung ein „erfolgreiches“
Mikrofinanzprogramm, und wie viele der von der Bundesregierung geförderten MFI sind
erfolgreich?
Die Bewertungskriterien eines Mikrofinanzprogramms sind streng an den
Kriterien des OECD Entwicklungsausschusses (DAC – Development Assistance
Commitee) orientiert (Relevanz, Effektivität, Wirkung, Effizienz und
Nachhaltigkeit). Jedes einzelne Kriterium wird auf einer Skala von 1 (sehr gutes, weit
über den Erwartungen liegendes Ergebnis) bis 6 (das Vorhaben ist nutzlos bzw.
die Situation hat sich eher verschlechtert) eingeordnet, woraus sich dann die
Gesamtbewertung eines Vorhabens ergibt. Die Stufen 1 bis 3 der Gesamtbewertung
kennzeichnen ein „erfolgreiches“, die Stufen 4 bis 6 ein „nicht erfolgreiches“
Vorhaben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein Vorhaben in der Regel nur als
entwicklungspolitisch erfolgreich einzustufen ist, wenn sowohl die
Zielerreichung auf Projektebene („Effektivität“) als auch die Zielerreichung auf
übergeordneter Ebene („Wirkung“) als auch die „Nachhaltigkeit“ mindestens mit der
Stufe 3 bewertet werden.
Die Bundesregierung stuft Mikrofinanzprogramme nach dieser Methodik und
unter Rückgriff auf die aktuellste wissenschaftliche Fachliteratur als erfolgreich
ein, wenn ein Mikrofinanzinstitut nach Durchführung des Vorhabens
– als eine funktionsfähige MFI im Markt etabliert ist („Effektivität“),
– die Grundsätze einer verantwortungsvollen Kreditvergabe befolgt und
Kunden erreicht, die vor Durchführung der Maßnahme keinen adäquaten Zugang
zu Finanzdienstleistungen hatten („Wirkung“),
– langfristig profitabel arbeitet, da nur so die „Nachhaltigkeit“ der Maßnahme
sichergestellt werden kann.
Die unabhängige Evaluierungseinheit FZ E in der KfW Entwicklungsbank zieht
seit 2007 jedes Jahr eine Zufallsstichprobe aus den für eine Ex-post-Evaluierung
in Frage kommenden Vorhaben; davor wurde jedes Vorhaben einzeln evaluiert.
Bis einschließlich 2010 wurden insgesamt 42 Finanzsektorvorhaben evaluiert,
die eine Förderung von Mikrofinanzinstitutionen zum Ziel hatten. Die
Erfolgsquote dieser Vorhaben liegt mit insgesamt ca. 95 Prozent deutlich über dem
Durchschnitt aller FZ-Vorhaben, nur zwei Vorhaben wurden als nicht erfolgreich
bewertet.
In der Technischen Zusammenarbeit werden Mikrofinanzprojekte regelmäßig
evaluiert. Die aktuellste, unabhängige Zufallsstichprobe von 13 Projekten in
Asien, Afrika, Lateinamerika umfasst Zwischen- Schluss- und Ex-post-
Evaluierungen. Anhand der OECD-DAC Kriterien werden ca. 75 Prozent der Projekte
als gut oder sehr gut eingestuft. Im Gesamtdurchschnitt sind die Projekte
erfolgreich.
7. Wie viele durch Überschuldung verursachte Selbstmorde sind der
Bundesregierung bei Kundinnen und Kunden bekannt, die Kredite bei durch die
Bundesregierung geförderten MFI aufgenommen haben?
Der Bundesregierung sind keine solcher Fälle bekannt. Presseberichten zufolge
war es im indischen Bundesstaat Andhra Pradesh zu Selbstmordfällen im
Zusammenhang mit Überschuldungsproblemen gekommen. Dabei blieb aber
unklar, ob es sich hierbei tatsächlich um Kundeninnen oder Kunden von MFI
handelte oder, wie in vielen anderen Fällen, von den in Indien weit verbreiteten
skrupellosen Geldverleihern. In dem genannten Bundesstaat ist die deutsche EZ
nicht im Mikrofinanzsektor engagiert.
8. Wie viele durch Überschuldung durch Mikrokredite verursachte
Selbstmorde sind der Bundesregierung generell bekannt?
Hierüber gibt es keine der Bundesregierung bekannten Schätzungen.
Selbstmordfälle etwa im ländlichen Indien sind leider ein seit vielen Jahren bekanntes
Phänomen. Die Begründungszusammenhänge für solche Verzweiflungstaten
sind oftmals komplex, in Einzelfällen ist nicht auszuschließen, dass auch
Überschuldungslagen eine Rolle spielen. Dennoch kann man aber auch in diesen
Fällen nicht von durch Mikrokredite verursachten Selbstmorden sprechen.
Vielmehr wird hier insbesondere die verbreitete Präsenz von Geldverleihern von
Bedeutung sein.
Mikrofinanzierung ist nicht Ursache des Problems, sondern eher Teil seiner
Lösung, die darin liegt, armen Menschen einen nachhaltigen Zugang zu fairen und
transparenten Finanzdienstleistungen anzubieten. Deswegen lassen sich
Selbstmorde nicht als Beleg für den entwicklungspolitischen Misserfolg von
Mikrofinanzierung heranziehen; entsprechende Pressemeldungen im Zusammenhang
mit den Selbstmorden in Andhra Pradesh zeichnen ein falsches Bild. Nach
vorliegenden Informationen unabhängiger Quellen (
www.cgap.org) waren
Mehrfachkredite in Andhra Pradesh zwar weit verbreitet, aber nicht in erster Linie bei
MFI, sondern eher bei Banken, Geldverleihern und einigen sogenannten Self
Help Groups. Die MFI hingegen haben sich vielmehr überwiegend professionell
und verantwortungsvoll verhalten. Allerdings gab es einen zunehmenden
Wettbewerb mit Anzeichen der Überhitzung, der dazu geführt hat, dass eine
sorgfältige Kreditvergabe unter vollumfänglicher Analyse der Schuldentragfähigkeit
der Kredit nehmenden Haushalte nicht von jeder MFI zufriedenstellend
vorgenommen wurde.
Daher lehrt die Krise in Andhra Pradesh, Tendenzen von ungesundem, ruinösen
Wettbewerb frühzeitig zu erkennen und die Einhaltung von Grundsätzen der
verantwortlichen Kreditvergabe („Responsible Finance Principles“) konsequent
einzufordern. Die deutsche EZ fördert deshalb mit ihrem systemischen Ansatz
Aufklärung, Regulierung und Effektivität des gesamten Finanzsektors. Im
Mittelpunkt dieser Bemühungen stehen Standards für einen verantwortungsvollen
Umgang nachhaltig operierender Finanzinstitutionen mit ihren Kunden.
9. Wie stellt die Bundesregierung in ihrer Förderung sicher, dass die
entwicklungspolitische Zielsetzung gewahrt wird?
Die Sicherstellung der entwicklungspolitischen Zielsetzung geschieht bereits in
der Länder- und Projektauswahl, danach in der konkreten Projektplanung und in
einem angemessenen Monitoring. Grundsätzlich integriert die deutsche
Entwicklungspolitik in allen Projekten der Mikrofinanzierung die Einhaltung von
ethischen Standards und verantwortungsvoller Finanzierungspraxis. Dies wird
unter dem Begriff „Responsible Finance“ zusammengefasst und beinhaltet die
Stärkung der finanziellen Grundbildung für Mikrofinanzkunden (Financial
Literacy/Capability), Gesetze zum Kundenschutz inklusive der regulativen
Rahmen der MFI, die Förderung sorgfältiger Kreditprüfungen durch die MFI (zum
Beispiel durch zielgerichtete Aus- und Fortbildung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern) sowie die Förderung von Verhaltenstandards für MFI und
Absicherungsmechanismen gegen Überschuldung.
Die KfW Bankengruppe hat sich im Auftrag des BMZ zum weltweit größten,
öffentlichen Investor im Bereich Mikrofinanzen entwickelt. Voraussetzung für
ein Engagement der KfW Bankengruppe ist, dass die MFI gute
Unternehmensführung praktizieren, über eine transparente Unternehmensführung verfügen,
die Client Protection Principles (CGAP – Consultative Group to Assist the Poor)
und weitere Responsible Finance Standards einhalten und
Niedrigeinkommenshaushalten und Kleinunternehmen bedarfsgerechte Finanzdienstleistungen zur
Verfügungen stellen, die nicht auf kurzfristige Rendite angelegt sind. Neben der
direkten Förderung von einzelnen MFI mit Eigenkapital, langfristigen Darlehen
und begleitenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen fördert die KfW
Bankengruppe im Auftrag des BMZ MFI indirekt über die Errichtung von
Mikrofinanzfonds, die strikt an förderpolitischen Leitlinien ausgerichtet sind und dem
Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet sind.
Gleichzeitig unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH im Auftrag des BMZ einzelne Finanzinstitutionen in
Partnerländern bei der Produktentwicklung (Einführung von Spar- oder
Versicherungsprodukten), beim Aufbau von Serviceeinrichtungen des Finanzsektors
(Verbände, Trainingseinrichtungen, Credit Bureaus etc.) sowie bei der
Implementierung einer adäquaten Regulierung von Mikrofinanzinstitutionen,
inklusive Konsumentenschutz. Darüber hinaus berät die deutsche EZ Zentralbanken,
Bildungs- und Finanzministerien im Bereich der finanziellen Grundbildung.
Financial Literacy/Capability ist ein solcher Ansatz, um Kunden über Produkte,
Zinsen etc. aufzuklären und z. B. Überschuldung vorzubeugen. In Ghana
unterstützt die deutsche Entwicklungspolitik beispielsweise den Mikrofinanzverband
und das Finanzministerium bei der Durchführung von Theaterstücken zum
sinnvollen Umgang mit Finanzprodukten (Road Shows), sowie einer Financial
Literacy Week. In Südafrika kooperiert das BMZ mit dem Unternehmen BMW,
um Lösungen für von Überschuldung betroffene Arbeiter zu finden und
präventiv aufzuklären. Die ProCredit Banken, z. B. in Serbien und in Moldawien,
führen mit Unterstützung der deutschen EZ seit Jahren sogenannte Responsible
Finance Workshops in Kooperation mit den lokalen Zentralbanken durch. Die
Workshops dienen der Durchsetzung von Responsible Finance Prinzipien im
Umgang mit Kunden, etwa durch die Veröffentlichung und die Erläuterung von
Effektivzinsen, durch ein bedarfsgerechtes Beschwerdewesen und durch
Maßnahmen zur Verhinderung der Kundenüberschuldung. Mehr Transparenz
schaffen auch Kreditinformationsbüros (in Deutschland: die „Schufa“) welche
Auskunft über die Kreditfähigkeit von Kunden geben und hierdurch das Risiko der
Überschuldung vermindern.
10. Wie viele der von der Bundesregierung unterstützten MFI sind
börsennotiert, und in welcher Höhe werden börsennotierte MFI unterstützt (bitte
nach Höhe der Zahlung und Prozent der Gesamtförderung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung unterstützt gegenwärtig keine börsennotierten MFI.
11. Wie viele der von der Bundesregierung unterstützten MFI haben einen
gesellschaftlichen Auftrag, vergleichbar mit den deutschen Sparkassen,
und wie lautet dieser?
Die von der deutschen Entwicklungspolitik unterstützten MFI haben einen
Förderauftrag, der mit dem Finanzsektorkonzept des BMZ vereinbar ist; sie werden
nach dessen Kriterien ausgewählt. Im Vordergrund steht der Wille und die
Fähigkeit dieser Institutionen, un(ter)versorgte Schichten der Bevölkerung
nachhaltig Zugang zu Finanzdienstleistungen zu verschaffen. In Bezug auf
Mikrokredit werden z. B. solche Institutionen gefördert, die als primäre Zielgruppe die
Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen finanzieren. Typische
Konsumentenfinanzierer werden hingegen nicht gefördert. Insofern haben alle geförderten
Institutionen im weiten Sinne einen gesellschaftlichen Auftrag (sogenannte
double bottom line); Institutionen ohne entwicklungsrelevanten Förderbezug
sind von der Unterstützung ausgeschlossen.
12. Welche Vor- und Nachteile sieht die Bundesregierung bei der Förderung
a) großer, internationaler MFI,
b) lokaler, gemeinnützig orientierter MFI?
Die Bundesregierung fördert MFI sowohl direkt als auch indirekt über
internationale Fonds oder Holdinggesellschaften sowie nationale Institutionen
(sogenannte Apexbanken). Hierbei haben beide Ansätze jeweils ihre Vorteile und
Berechtigung.
Zu Frage 12a
Nach internationaler Definition sind MFI Finanzinstitutionen, die in
Entwicklungsländern Dienstleistungen für relevante Zielgruppen erbringen. In diesem
Sinne gibt es keine „internationalen MFI“.
Die Förderung von überregionalen Fonds und Netzwerken, die ihrerseits MFI in
verschiedenen Entwicklungsländern unterstützen, hat eine Reihe von
entwicklungspolitischen Vorteilen:
– Es können über die Diversifizierungseffekte Vorhaben in Ländern gefördert
werden, die für sich genommen aus wirtschaftlichen Gründen oder
Risikoerwägungen nicht unterstützt werden könnten. Beispiele sind Engagements
in entwicklungspolitisch sehr relevanten Ländern, die gleichzeitig große
Risiken bergen wie zum Beispiel Sierra Leone oder die DR Kongo;
– Die Förderung über Netzwerke erlaubt auf MFI-Ebene auch eine effiziente
Finanzierung in den oft benötigten kleinen Größen;
– Internationale Netzwerke sind ideale Multiplikatoren für professionelle
Ansätze und Responsible Finance Standards; sie haben sich als sehr erfolgreich
im Aufbau und in der weiteren Begleitung erfolgreicher MFI („institution
building“) erwiesen;
– Internationale Netzwerke und Fonds können aufgrund ihrer Größe einen
differenzierten Mix an Finanzierungsinstrumenten und damit eine Flexibilität
für MFI anbieten, wozu viele Geber in der Form oft nicht in der Lage sind
(z. B. Lokalwährungsfinanzierung).
Zu Frage 12b
MFI sind grundsätzlich als lokale Institutionen zu verstehen (siehe oben). MFI
weisen unbeschadet ihrer entwicklungspolitischen Förderungswürdigkeit
unterschiedliche institutionelle Formen auf, z. B. sogenannte Nicht-
Regierungsorganisationen („NRO“), Kooperativen, Non-Bank Financial Institutions bis hin zu
MFI mit voller Banklizenz. Die entwicklungspolitische Beurteilung einer MFI
allein nach ihrer Rechtsform ist nicht möglich und sinnvoll. Ein weiteres
wichtiges Merkmal ist die Erlaubnis und die Fähigkeit zur Depositenmobilisierung.
Lokale MFI oder Dorfbanken bieten in gewissen Fällen den Vorteil Gebiete zu
erreichen welche durch andere MFI nicht abgedeckt werden. Die direkte
Förderung von MFI bietet unter anderem folgende Vorteile:
– Effektive Unterstützung von internen Reformen und der Weiterentwicklung
der Organisationen, insbesondere bei Transformationsprozessen von einer
reinen Mikrokreditorganisation zu einer „deposit taking institution“;
– Unmittelbare Stärkung des lokalen Managements als wichtige
Nachhaltigkeitsvoraussetzung über Maßnahmen der Beratung im Rahmen der TZ sowie
der personellen Unterstützung im Rahmen der FZ;
– Gezieltere Einflussnahme auf die sektoralen Rahmenbedingungen vor Ort,
wie z. B. ein Umfeld gesunden Wettbewerbs durch die Förderung von
Responsible Finance Standards;
– Förderung von „Leuchtturmprojekten“ mit gutem Demonstrationseffekt,
z. B. im Bereich der Kreditvergabe im landwirtschaftlichen Bereich oder bei
Energieeffizienz/Förderung erneuerbarer Energien über MFI.
Überdies hat die Förderung von großen, professionellen MFI die folgenden
entwicklungspolitischen Vorteile: Das Personal von diesen MFI ist zumeist besser
ausgebildet und sie besitzen eine gute Infrastruktur und Datenlage, welche die
Prüfung und Nachverfolgung der Finanzlage und Operationen ermöglicht.
Erfahrene MFI engagieren sich effizienter in einer innovativen
Produktentwicklung und bieten neue Lösungen, wie z. B. Mobile Banking an, welche über den
traditionellen Ansatz hinausgehen.
13. Wie beurteilt die Bundesregierung unter entwicklungspolitischen
Gesichtspunkten die Gefahr, dass durch den Aufbau weltweit operierender
Mikrofinanzkonzerne, der Aufbau von lokaler Eigeninitiative und Ownership
unterhöhlt wird und in den Entwicklungsländern genossenschaftliche und
am Gemeinwohl orientierte Ansätze in der Finanzsektorentwicklung
verdrängt werden?
Eine nachhaltige, die Grundsätze von „Responsible Finance“ respektierende
Förderung von Mikrofinanzierung setzt voraus, dass die für die Geschäftspolitik
verantwortlichen Eigentümer diese Grundsätze mittragen, unabhängig davon,
ob sie lokal oder international sind. Die Anzahl von Kunden und deren
Zufriedenheit sowie die Portfolioqualität sind gute Indikatoren für die Bewertung der
Frage, ob ein Dienstleistungsanbieter tatsächlich den Wünschen und
Bedürfnissen der Menschen gerecht wird.
Ownership im Sinne einer Einbindung der lokalen Bevölkerung, eine
Identifikation von maßgeblichen Gruppen (sogenannte Stakeholder) mit den Zielen und
der Widerspiegelung von deren Wünschen und Bedürfnissen gehört zu den
Stärken der Mikrofinanzierung. Dies ist zum einen Folge der oben angeführten
Kundenorientierung, zum anderen hervorgerufen durch bewusstes verantwortliches
Handeln der MFI.
Die professionellen überregionalen (aber in keinem Einzelfalle „weltweit
operierenden“) Mikrofinanznetzwerke fördern lokale Eigeninitiative und
Ownership in vielfältiger Weise. So sorgt die ProCredit Holding durch ein intensives
Training von Kreditbearbeitern und Führungspersonal dafür, dass lokales
Management frühzeitig Verantwortung übernimmt und die MFI in
Eigenverantwortung leitet. Die Identifikation der Mitarbeiter/innen und insbesondere des
Managements mit den Zielen der MFI sind bei EZ-geförderten Vorhaben in der
Regel sehr hoch.
Zudem ist gerade das Vertrauen der Bevölkerung in die Finanzinstitutionen
eines ihrer wichtigsten Aktiva. Dies gilt insbesondere bei erfolgreichen
Anbietern von Sparprodukten. Dieses Vertrauen wird – insbesondere auch am Anfang
einer entwicklungspolitisch motivierten Investition – durch internationale
Akteure mit hohem entwicklungspolitischen Renommee effektiv sichergestellt.
Ohne die Präsenz internationaler Akteure wie z. B. der ProCredit Holding hätten
Professionalitätsstandards im Allgemeinen und Responsible Finance Standards
im Besonderen sich nicht so schnell verbreiten können.
Auch genossenschaftliche Ansätze der Mikrofinanzierung sind in
Entwicklungsländern recht zahlreich und bedienen zum Teil einen großen
Kundenstamm. So verwalten beispielsweise die Spar- und Kreditgenossenschaften in
Lateinamerika 30 Mrd. US-Dollar und erreichen 20 Millionen Mitglieder. Ein
Widerspruch zwischen beiden Ansätzen besteht indes nicht; insbesondere ist es
nicht zu einer Verdrängung dieser Ansätze gekommen. Das Problem des
mangelnden Zugangs zu Finanzdienstleistungen ist trotz einiger schon sehr gut
versorgter bzw. überversorgter Zentren so groß (siehe oben), dass eine solche
Verdrängung auch nicht zu erwarten ist. Hinzu kommt, dass Genossenschaften als
mitgliedergetragene Institutionen in der Regel keinen unmittelbaren
Finanzierungsbedarf haben, sondern eher einen Bedarf in Bezug auf Capacity Building.
Hier setzt auch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit an. Auch bei
Genossenschaften waren Fälle unzureichender Nachhaltigkeit zu beklagen. Dies
unterstreicht, dass die Rechtsform allein kein Garant für entwicklungspolitische
Wirksamkeit sein kann.
14. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass es sich bei der
geförderten Finanzholding ProCredit Holding AG um ein Institut handelt,
das sich fast ausschließlich im Besitz von Gebern wie KfW Bankengruppe,
Internationale Finanz-Corporation (IFC) oder The Netherlands
Development Finance Company (FMO) befindet und dass die Vertreter dieser Geber
auch den Aufsichtsrat kontrollieren?
Die Aussage, die ProCredit Holding AG befände sich „fast ausschließlich im
Besitz von Gebern wie KfW, IFC oder FMO“ ist nicht korrekt. Bei der Pro
Credit Holding AG handelt es sich um ein erfolgreiches Public-Private-
Partnership privater und öffentlicher Investoren. 56 Prozent der stimmberechtigten
Aktien der ProCredit Holding AG werden durch langfristig orientierte, private
Investoren gehalten. Die wichtigsten privaten Anteilseigner der ProCredit
Holding AG sind die Mitarbeiter der ProCredit Banken (Mitarbeiteraktien), das
mittelständische Beratungsunternehmen Internationale Projekt Consult (IPC),
die private niederländische Stiftung DOEN, der US-Pensionfonds für Lehrer
und Professoren TIAA-CREF sowie der Schweizer
Mikrofinanzinvestitionsfonds ResponsAbility. Die öffentlichen Anteilseigner (KfW, IFC, FMO, BIO,
PROPARCO) halten zusammen 44 Prozent der Anteile. Die
Anteilseignerstruktur der ProCredit Holding AG sowie der ProCredit Banken ist öffentlich
zugänglich im Internet publiziert (
www.procredit-holding.com) und kann im
Handelsregister in Frankfurt am Main eingesehen werden.
a) Steht die Tatsache, dass ProCredit Holding AG ausschließlich über
Tochtergesellschaften finanziert, die mehrheitlich von ProCredit Holding AG
kontrolliert werden, nicht im Widerspruch zur Bestrebung
eigenständige Finanzdienstleister in Partnerländern aufzubauen?
Die Förderung der ProCredit Holding und ihrer ProCredit-Tochtergesellschaften
in 21 Entwicklungs- und Schwellenländern entspricht dem Sektorkonzept
Finanzsystementwicklung der Bundesregierung. Die ProCredit Banken
finanzieren sich zu mehr als zwei Dritteln über Spareinlagen ihrer Kundinnen und
Kunden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Ersparnismobilisierung in den
Partnerländern.
Die ProCredit Banken sind eigenständige Finanzdienstleister in den
Partnerländern und werden durch die lokale Bankenaufsicht überwacht. Mehr als 90
Prozent der weltweit rund 17 000 Mitarbeiter der Banken des ProCredit Netzwerks
sind lokale Mitarbeiter aus den jeweiligen Ländern, viele davon in
Führungspositionen und in der Geschäftsführung von ProCredit Banken. Die ProCredit
Banken gelten in den Partnerländern als Beispiel für transparente und gut geführte
Finanzinstitutionen, die Finanzdienstleistungen für kleinste, kleine und
mittelgroße Unternehmen (KKMU) sowie für private Haushalte im Sinne des
Responsible Finance anbieten.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass ProCredit Holding AG
entschieden hat, keine Kredite mehr unter einem Betrag von 4 000 Euro
zu gewähren, und wenn dies zutrifft, wie beurteilt sie dies?
Die Aussage, dass die ProCredit Banken keine Kredite unter 4 000 Euro
vergeben, können wir nicht bestätigen. Allerdings hat die ProCredit Gruppe 2010
entschieden, nur noch in Ausnahmefällen Kredite unter 1 000 Euro an
Unternehmenskunden zu vergeben. In einigen Ländern wie der Ukraine oder Bosnien
sollen in der Regel nur noch Kredite über 2 000 Euro vergeben werden. Der
Grund hierfür ist, dass die vor einigen Jahren bestehende Unterversorgung mit
Kleinstkrediten in diesen Ländern in eine Überversorgung mit der Gefahr einer
Wettbewerbsüberhitzung in diesen Märkten umgekippt ist. Eine Vielzahl von
Konsumfinanzierern bieten in einigen Ländern Osteuropas Kredite unter 1 000
Euro an. Die ProCredit Banken haben Konsumentenfinanzierung stets zu
vermeiden versucht und sich auf die Kleinstunternehmensfinanzierung (Micro bzw.
Small Enterprises) konzentriert. Die ProCredit Banken haben deshalb
entschieden, den Fokus ihrer Kreditvergabe auf Haushalte und Unternehmen zu
konzentrieren, die bislang keinen oder keinen adäquaten Zugang zu
Finanzdienstleistungen haben. Sie weiten aktuell vor allem die Agrarfinanzierung sowie die
Finanzierung von Kleinunternehmen aus.
15. Wie hoch ist der Prozentsatz der Kredite (vergeben von MFI, die durch die
Bundesregierung auch über die KfW Bankengruppe oder andere gefördert
werden), die aus Eigenkapital oder eigenkapitalähnlichen Finanzmitteln
bereitgestellt werden, und wie hoch ist der Prozentsatz der Kredite, die aus
Mitteln vergeben werden, die am internationalen Kapitalmarkt
aufgenommen wurden?
Die deutschen Partner-MFI finanzieren in der Regel bereits einen Großteil ihres
Kredit-Portfolios mit lokalen Ersparnissen (siehe hierzu auch die Antwort zu
Frage 14), einen weiteren Teil über ihr Eigenkapital und den Rest über nationale
oder internationale Refinanzierung durch andere Finanzinstitutionen oder über
Emission von Anleihen auf dem Kapitalmarkt. Diese nationale oder
internationale Refinanzierung wiederum ist nach Konditionen und Laufzeit sehr
heterogen; auch deren Anteile an der Portfoliofinanzierung sind sehr
unterschiedlich. Dies gilt generell für die Struktur der Passivseite der MFI-Bilanzen, so dass
hierzu keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können.
16. In welchem Umfang sind die durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) geförderten MFI ganz oder teilweise auf Refinanzierung durch
Kredite angewiesen?
a) Wie viel Prozent der von der deutschen EZ geförderten MFI betreibt
überhaupt keine Ersparnisbildung?
b) Bei wie viel Prozent der von der deutschen EZ geförderten MFI liegt
die Refinanzierung durch Ersparnisse unter 50 Prozent?
c) Bei wie viel Prozent der von der deutschen EZ geförderten MFI liegt
die Refinanzierung durch Ersparnisse über 50 bzw. über 75 Prozent?
Entwicklungspolitisch erfolgreiche, nachhaltig operierende MFI arbeiten ohne
Subventionen von Gebern. Zur Finanzierung ihres Kreditportfolios siehe
Antwort zu Frage 15. Daraus leitet sich ab, dass MFI niemals vollständig auf die
kreditbasierte Refinanzierung angewiesen sein sollten, diese aber ein natürlicher
Teil der Mittelbeschaffung ist. Mit anderen Worten: Zugang zu kommerzieller
Refinanzierung zu haben, ist Ausdruck des wirtschaftlichen Erfolgs einer MFI
und gleichzeitig zentrale Voraussetzung, um weitere bisher unterversorgte
Kundengruppen zu erreichen, mithin also den entwicklungspolitischen
Förderauftrag zu erfüllen. Entscheidend sind auch nicht allein die Höhe der international
aufgenommenen Kredite, sondern eine angemessene Eigenkapitalausstattung
und die Begrenzung der Währungsrisiken im Falle von Hartwährungsdarlehen.
Aus entwicklungspolitischer Sicht ist der Zugang zu Sparkapital besonders
wichtig. Allerdings ist diese Form der kommerziellen Refinanzierung mit
besonderen Herausforderungen verbunden:
– Regulatorische Beschränkungen: Einige MFI sind in ihrem Reifegrad
(Eigenkapitalbasis, Qualität des Risikomanagements, Managementqualität und
andere Faktoren) noch nicht so weit fortgeschritten, dass es vertretbar wäre,
ihnen eine Lizenz zur Depositenmobilisierung zu erteilen. Daraus leitet sich
der Förderansatz „upgrading“ zur Transformation etwa von NRO in
regulierte MFI (z. B. mit Banklizenz) ab. Regulatorische Beschränkungen leiten
sich regelmäßig von dem Ziel ab, den Kunden vom Verlust seiner
Spareinlagen zu bewahren.
– Laufzeitunterschiede: Selbst ein hoher Grad der Finanzierung durch Einlagen
löst nicht alle Refinanzierungsprobleme von MFI, denn letztere sind oft sehr
kurzfristiger Natur (zum Beispiel Sichtguthaben, die der Kunde jederzeit
zurückverlangen kann), während in einigen Märkten auch Mikrokredite mit
mehrmonatiger bis einjähriger Laufzeit nachgefragt werden. Diese lassen
sich dann kaum ausschließlich durch Depositen refinanzieren, ohne die
Zahlungsfähigkeit der MFI zu gefährden („Maturity mismatch“). Oftmals sparen
Kunden und Kundinnen in Entwicklungsländern auch in sogenannter
Hartwährung (zum Beispiel US-Dollar) um Verluste durch Abwertungen lokaler
Währung zu vermeiden, während Darlehen aus dem gleichen Grund häufiger
in Lokalwährung nachgefragt werden. Da auch MFI solche
Wechselkursverluste nicht tragen können, versuchen sie häufig, längerfristige
Refinanzierung in lokaler Währung auf den Kapitalmärkten zu erhalten.
Bei den Greenfieldansätzen werden Mikrobanken aufgebaut, die von Beginn an
eine Depositenlizenz haben und sich im Wesentlichen über Ersparnisse
refinanzieren (siehe Antwort zu Frage 14).
17. Wie hoch sind die durchschnittlichen Zinssätze, die MFI, welche von der
deutschen EZ gefördert werden, für Kredite zu zahlen haben, die sie an den
internationalen Kapitalmärkten aufgenommen haben?
Die Kreditkonditionen für MFI sind von Land zu Land, von MFI zu MFI stark
unterschiedlich, so dass es hier keine einheitlichen Zahlen gibt.
Bestimmungsfaktoren sind die Inflationsrate, das Länderrisiko, die Performance der MFI, die
Qualität und Professionalität des Managements und, nicht zuletzt eine
verantwortungsvolle Governance-Struktur. Dabei gilt: Je professioneller und
erfolgreicher die MFI agiert, desto besser dürften die Konditionen für die MFI sein. Nicht
nachhaltige MFI – dies ist nach wie vor die große Mehrheit – dürften es schwer
haben, überhaupt Zugang zu internationalen Kapitalmärkten zu bekommen.
Auch MFI, welche mit Refinanzierung aus Haushaltsmitteln gefördert werden,
erhalten diese im Regelfall zu Konditionen, welche sich an den
Marktgegebenheiten orientieren. Es ist das Ziel der FZ, nicht durch subventionierte
Refinanzierung Anstrengungen von MFI zur lokalen Ersparnismobilisierung zu
hintertreiben oder die Kapitalmarktentwicklung zu unterminieren.
18. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Citibank und die KfW
Bankengruppe 2006 Forderungen der Nichtregierungsorganisation BRAC an
die Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer verbrieft haben und dass das
Gesamtvolumen der Verbriefung bei 150 Mio. Euro lag?
Die KfW Bankengruppe hat gemeinsam mit der Asiatischen Entwicklungsbank
(ADB), dem niederländischen Entwicklungsfinanzierer FMO und der Citibank,
einen Beitrag zur Verbriefung von Mikrokrediten der BRAC Bank – nicht der
BRAC NRO – geleistet. Das Verbriefungsvolumen betrug bis zu 150 Mio. US-
Dollar. ADB und KfW Bankengruppe haben durch Garantien ein Mindestrating
der von BRAC emittierten Anleihe ermöglicht, die auf dem lokalen
Kapitalmarkt platziert wurde. Durch die Verbriefung erhielt die BRAC Bank
langfristige Mittel, um mehr Mikrokredite vergeben zu können. Dies trug zur
Ausweitung der BRAC-Mikrokredite im ländlichen Raum bei. Darüber hinaus trug
die BRAC-Verbriefung dazu bei, dass lokale Versicherungen aus Bangladesh,
die bislang ihre Prämieneinnahmen im Ausland investierten oder Immobilien in
der Hauptstadt kauften, eine sichere Anlagemöglichkeit für die Gelder ihrer
Versicherten erhielten.
a) Hat die KfW Bankengruppe in weiteren Fällen Forderungen von MFI
an Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer verbrieft?
Die KfW Bankengruppe hat 2006 gemeinsam mit dem European Investment
Fund (EIF) und der Deutsche Bank AG die Verbriefung eines Portfolios von
Krediten der ProCredit Bank Bulgarien ermöglicht. Durch die Verbriefung
erhielt die ProCredit Bank Bulgarien langfristige Mittel, mit denen sie die
Kreditvergabe vor allem an Kleinst- und Kleinunternehmen im ländlichen Raum
ausdehnen konnte. Diese Verbriefung hatte ein Volumen von bis zu rund
166 Mio. Euro und verläuft bis heute erfolgreich.
b) Hat die Bundesregierung Kenntnis von weiteren Verbriefungen von
Forderungen von MFI an Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer durch
Großbanken?
Weitere Verbriefungen von Forderungen von MFI an Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmer (sogenannte True-Sale Verbriefungen) durch oder unter
Einbeziehung von Großbanken sind uns nicht bekannt.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung diese Verbriefungen?
Es gibt bislang nur zwei Verbriefungen von Forderungen von Mikrobanken an
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer, die von der KfW Bankengruppe aktiv
begleitet und unterstützt wurden. Hierbei handelt es sich um sehr konservative
Strukturen, die mit dem US-Sub-Prime-Markt nicht vergleichbar sind.
Angesichts der negativen Erfahrungen mit Verbriefungen im Sub-Prime-Segment gibt
es bei den Partnerinstituten in Entwicklungs- und Schwellenländern aktuell auch
kaum eine Nachfrage nach Verbriefungen von Forderungen von MFI an
Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer. Gleichwohl ist es für die Partner prioritär, die
Möglichkeiten zur langfristigen Refinanzierung weiterzuentwickeln. Hier sind
Maßnahmen zur Entwicklung der lokalen Kapitalmärkte wichtig.
19. Wie groß ist die Summe der Kredite, die die von der Bundesregierung
geförderten MFI als Devisendarlehen bzw. als Lokalwährungsdarlehen
bereitstellen (bitte in absoluten Zahlen und in Prozentzahlen)?
Wie bekannt, vergibt die Bundesregierung FZ-Mittel zunächst an die
Partnerregierungen (je nach Land als Zuschuss oder FZ-Darlehen), dies erfolgt jeweils
ausschließlich in Euro. Die Regierungen leiten diese Mittel jedoch in den
meisten Fällen in der Form von Lokalwährungsdarlehen an die MFI weiter. In
anderen Fällen werden die Darlehen den Partnerbanken in Euro bereitgestellt und
diese versuchen, ihre Fremdwährungsexposition durch geeignete
Absicherungsgeschäfte zu verringern.
20. In welchen Fällen haben sich aus der Tatsache, dass MFI Kredite in
Hartwährung aufgenommen haben, Probleme und Restrukturierungsbedarfe
aufgrund einer Abwertung der Lokalwährung ergeben?
Fälle von MFI mit Restrukturierungsbedarf hat es bei den Partner-MFI der
deutschen FZ nicht gegeben; andere Fälle sind aber bekannt geworden. Meist lagen
die Hauptgründe hierfür aber nicht allein bzw. primär in der
Hartwährungsfinanzierung, sondern in schlechtem Management, schlechtem Risikomanagement,
einer unzureichenden Governance-Struktur und kontraproduktiver politischer
Einflussnahme (z. B. der Aufruf zur Nichtrückzahlung von Krediten in
Nicaragua). Zu den schlechten Managemententscheidungen gehört auch das Anhäufen
von Wechselkursrisiken, etwa bedingt durch übermäßige Kreditaufnahme in
Hartwährung. Die sogenannten offenen Währungspositionen gehören zum
Standard-Prüfungskatalog im Rahmen von MFI-Analysen; die FZ misst diesen
Risiken hohe Bedeutung bei.
21. In Fällen, in denen die KfW Bankengruppe MFI über Darlehen an
Zwischenholdings finanziert, zu welchen Konditionen werden gewährte
Darlehen
a) von der deutschen EZ (über die KfW Bankengruppe) an internationale
Zwischenholdings vergeben,
b) von internationalen Zwischenholdings an MFI im Kundengeschäft
vergeben,
c) von MFI vor Ort an die Kunden vergeben?
Der Begriff „Zwischenholdings“ ist uns nicht geläufig. Die Frage wird aber
dahingehend interpretiert, dass die Förderung von MFI über Mikrofinanzfonds
und Holdinggesellschaften gemeint ist. Mit diesen Institutionen verhält es sich
wie folgt:
Zu Frage 21a
Darlehen, welche die KfW Bankengruppe im Rahmen der FZ an
Mikrofinanzfonds vergibt, sind langfristige Mittel im eigenen Risiko der KfW
Bankengruppe. Dadurch wird den Fonds und seinen Kunden (den MFI) eine sichere
Grundlage gegeben. Die Konditionen sind so ausgestaltet, dass sie Investitionen
privater Investoren nicht hintertreiben (sogenanntes Crowding-Out), sondern
vielmehr langfristig orientierte Investoren in Mikrofinanzierung einbinden.
Zu Frage 21b
Siehe Antwort zu Frage 17. Die Mikrofinanzfonds stellen ihre Mittel den MFI
entsprechend dem Bedarf der MFI bereit. Das bedeutet, dass die Refinanzierung
der MFI in der Regel langfristig und wo immer möglich und von den MFI
gewünscht in lokaler Währung vergeben werden. Die Konditionen orientieren sich
an den Gegebenheiten in den lokalen Märkten und werden so ausgestaltet, dass
sie die Entwicklung eines lokalen Kapitalmarktes nicht behindern und Anreize
zur Ersparnismobilisierung durch die MFI setzen.
Zu Frage 21c
Transparente Zinsen und Gebühren sind ein wichtiger Baustein für
Kundenschutz in der Mikrofinanzierung. Die Erfahrung zeigt, dass arme Kreditkunden
in der Lage sind, real positive und marktgerechte Zinssätze zu zahlen. Im
Rahmen der von der deutschen Entwicklungspolitik geförderten
Finanzsystemansätze sollen die Kreditzinsen marktkonform sein. Hierbei sind
kundengruppenorientierte Teilmärkte mit vergleichsweise niedrigeren Zinsangeboten nicht
ausgeschlossen: Sie bedürfen zu ihrer Nachhaltigkeit jedoch entsprechend
niedrigerer ebenfalls auf diese Teilmärkte hin orientierter Einlagenzinsen
(Nachfrage). Eine von den Marktkonditionen abweichende Zinssubventionierung von
Endkreditnehmern wird nicht gefördert.
Zinsen und Gebühren von MFI sind kein Selbstzweck sondern spiegeln die
Gegebenheiten der Märkte in Entwicklungsländern wider, die durch starke
Informationsasymmetrien, mangelnder Finanzmarktinfrastruktur, mangelnde
physische Infrastruktur sowie fehlende Sicherheiten bei Kreditkunden
gekennzeichnet sind. All dies generiert hohe Kosten für die Kreditvergabe, vor allem im
Vergleich zu der geringen Kredithöhe. Die Zinsen der Mikrofinanzinstitutionen
liegen jedoch deutlich unter den Zinssätzen informeller Geldverleiher und
Zinswucherer, deren Zinsen (per annum) nicht selten im dreistelligen Bereich liegen.
Studien von CGAP zufolge sind die MFI-Kreditzinsen in den letzten Jahren
langsam, aber stetig gesunken. Häufig sind gleichzeitig auch die Zinsen für
Spareinlagen deutlich höher als in entwickelten Finanzmärkten, so dass die
Zinsmarge, aus denen die MFI ihre Leistungserbringung finanziert, deutlich
niedriger ist. Zu beachten ist ferner, dass das reale Zinsniveau von der
Inflationsrate abhängt.
22. Welche Kosten entstehen durch diese Finanzierung über
Zwischenholdings?
Mikrofinanzfonds sind rechtlich eigenständige Gesellschaften. Dies bedeutet,
dass bei ihnen die bei allen Unternehmen üblichen Kosten anfallen (z. B. für
Kontoführung, Personal (= Fondsmanagement), Jahresabschlusserstellung etc.).
23. Welche Vorteile sieht die Bundesregierung in der Finanzierung über
Zwischenholdings?
Siehe Antwort zu Frage 12a. Darüber hinaus lässt sich sagen, dass
Mikrofinanzfonds ein innovatives Instrument sind, MFI bedarfsgerecht, schnell und flexibel
benötigte Refinanzierungsmittel bereitzustellen. Durch die Kooperation
verschiedener Geber und Entwicklungsfinanzierer (Development Finance Institutions,
DFI) sind sie eine bewährte und ideale Plattform der Geberharmonisierung im
internationalen Umfeld. Sie bieten die Möglichkeit, knappe öffentliche Mittel
intelligent und revolvierend zu nutzen. Durch die Diversifizierung der
Kreditvergabe auf verschiedene Länder und durch Strukturierungseffekte können die
Risiken der Kreditvergabe deutlich gesenkt werden. Das senkt die
Refinanzierungskosten und ermöglicht es auch private Investoren einzubeziehen (Public
Private Partnerships). Damit wird die entwicklungspolitisch wichtige
Breitenwirksamkeit signifikant erhöht.
24. Wie stellt die Bundesregierung in diesen Konstruktionen zwischen KfW
Bankengruppe, Zwischenholdings, MFI und Endverbrauchern Transparenz
sicher, gerade vor dem Hintergrund, dass sich an den Zwischenholdings
wiederum private Investoren beteiligen, die mit ihren Anlagen Geld
verdienen wollen und keinerlei entwicklungspolitische Motivation haben?
Private Investoren in den von der deutschen FZ geförderten Vorhaben sind vor
allem sogenannte social investors. Dies bedeutet, dass die Investition der
Privaten vor dem Hintergrund erfolgt, mit ihrer Investition eine „doppelte Rendite“
zu erhalten. Zum einen eine entwicklungspolitische Rendite zu Gunsten der
Endkunden der MFI. Zum anderen eine finanzielle Rendite, welche jedoch im
Regelfall geringer ausfällt, als sie ein rein kommerziell orientierter Investor
erwarten würde. Diese sozialen Investoren dringen ihrerseits zum Teil sehr stark
auf den Ausweis der „Social Performance“; einige sind in internationalen Foren
aktiv, die die Harmonisierung von Berichtsstandards von Sozialkriterien
vorantreiben, wie etwa die „Social Performance Task Force“. Einige von ihnen haben
auch die internationalen „Principles for Responsible Investments“ unterzeichnet
und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet. Rein kommerzielle Investoren sind in
vielen Fonds von den jeweiligen Anteilseignern auch ausdrücklich nicht
erwünscht.
Bei durch die deutsche FZ geförderten Mikrofinanzfonds verhindert die
Governance-Struktur das Aufweichen der entwicklungspolitischen Ausrichtung oder
die Verwässerung der entwicklungspolitischen Anforderungen durch Private.
Über Aufsichtsratsmandate stellt die KfW Bankengruppe im Auftrag der
Bundesregierung gemeinsam mit weiteren bilateralen und multilateralen
Entwicklungsbanken sicher, dass sowohl bei den Fonds als auch den von ihn unterstützten
MFI Responsible Finance Prinzipien eingehalten werden. Dies geschieht bei der
Auswahl der MFI im sogenannten Investitionskomitee und beim laufenden
Monitoring.
Mikrofinanzfonds haben ihren rechtlichen Sitz in Ländern, in denen es eine
spezialisierte und funktionierende Aufsicht über solche Fonds gibt. Die
Jahresabschlüsse werden häufig veröffentlicht oder regelmäßig Geschäftspartnern und
anderen interessierten Parteien zu Verfügung gestellt.
25. Welchen Einfluss haben private Investoren über Zwischenholdings oder
über die Beteiligung an Fonds, welche in der Mikrofinanzbranche
Investieren, auf
a) die Renditeerwartung der MFI,
b) die Konditionen bei der Vergabe von Mikrokrediten?
Zu Frage 25a
Die Renditeerwartung von MFI – im Sinne der Differenz von Preisen für die von
der MFI erbrachten Leistungen und die Kosten der Leistungserbringung – wird
durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt. Hauptfaktor sind im
Mikrofinanzbereich die Kosten der Leistungserbringung, von denen die
Refinanzierungskosten durch Mikrofinanzfonds oder Einlagen nur einen Teil ausmachen. Der
Einfluss von privaten Investoren in Mikrofinanzfonds auf die Rendite ist gering.
Zum einen weil diese nicht direkt auf die Preisgestaltung eines Fonds Einfluss
haben, zum anderen, weil Refinanzierungsangebote von Fonds für die
jeweiligen MFI attraktiv sein müssen. Fonds bewegen sich in einem
Wettbewerbsumfeld mit anderen MFI-Refinanzierungsquellen (Einlagen, lokale Kapitalmärkte
und andere). Dieses Wettbewerbsumfeld beeinflusst die Refinanzierungskosten
einer MFI und damit die Renditemöglichkeiten.
Zu Frage 25b
Bei den von der deutschen FZ geförderten Mikrofinanzfonds haben private
Investoren keinen Einfluss auf die Konditionen bei der Vergabe von
Mikrokrediten. Allerdings äußert eine zunehmende Anzahl von sozialen Investoren
den Wunsch, dass MFI die sogenannten Client Protection Principles einhalten
sollten.
26. Welche Zinsen berechnen im Durchschnitt private Kapitalgeber, die sich
an der Refinanzierung (Kredite) öffentlich kofinanzierter Mikrobanken
beteiligen?
Siehe Antwort zu Frage 17.
27. Welche Renditeerwartungen haben die Privaten, die Eigenkapital auch für
öffentlich geförderte MFI bereitstellen, und welche Renditeerwartungen
wurden bislang realisiert?
Siehe Antwort zu Frage 25a.
28. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Steuergelder nicht in
Zwischenholdings oder Fonds fließen, aus denen private Investoren Gewinne
schöpfen?
Die Bundesregierung ist in sogenannten Public Private Partnerships (PPP) wie
zum Beispiel dem von der KfW Bankengruppe initiierten, kürzlich von US-
Präsident Barack Obama (SME Finance Challenge) ausgezeichneten European
Fund for Southeast Europe (EFSE) engagiert. Die Mittel der Bundesregierung
für die PPP werden in der Regel nicht als Zuschuss gewährt, sondern fließen
wieder in den Bundeshaushalt zurück. Sie dienen dazu, komplementäre Mittel
des Privatsektors für entwicklungspolitisch sinnvolle Zwecke zu mobilisieren,
die dieser allein nicht investieren würde.
29. Welche Erfolge wurden in den Ländern, in denen die Bundesregierung den
Aufbau von funktionierenden Finanzsystemen unterstützt, erzielt (bitte
einzeln nach Ländern auflisten)?
Der Aufbau stabiler und transparenter Finanzsysteme inklusive
Mikrofinanzsysteme, einschließlich ihrer angemessenen Regulierung, ist ein wichtiges Ziel
der deutschen Entwicklungspolitik. Die entwicklungspolitische Bedeutung der
Finanzsystementwicklung wurde von der internationalen Gemeinschaft zu
verschiedenen Anlässen bestätigt, so auf der Millenniumserklärung in New
York, im „Monterrey Konsens“ (Financing for Development) und auf der UN-
Nachhaltigkeitskonferenz von Johannesburg. Insgesamt ist die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit im Finanzsektor aktuell in über 70 Ländern mit über
200 Projekten und Programmen tätig. Deutschland gehört zu den weltweit
erfolgreichsten Gebern im Bereich Mikrofinanzierung. Die deutschen
Durchführungsorganisationen erzielen regelmäßig Spitzenplätze im „SmartAid for
Microfinance Index“, welcher durch das internationale Geberkonsortium CGAP
erhoben wird. Der entwicklungspolitische Erfolg wird anhand mehrerer
Dimensionen bewertet (siehe Antwort zu Frage 6), und die Art der erreichten
Veränderungen ist sehr vielfältig.
a) In welchen Ländern existieren Aufsichtsbehörden, die umfassende
Regeln für den jeweiligen Finanzmarkt vorgegeben haben, und inwiefern
können sie durchgesetzt werden (bitte nach einzelnen Ländern und
Behörden auflisten)?
In praktisch allen Ländern der Welt gibt es eine Finanzmarktaufsicht. Die
Regelwerke sind in der Regel vielfältig und komplex, allerdings nicht
notwendigerweise in allen Aspekten einer Finanzsektorentwicklung zweckdienlich. Darüber
hinaus werden sie in unterschiedlichem Maße durchgesetzt.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit werden Zentralbanken
und Finanzministerien zur Regulierung und Überwachung des gesamten
Finanzsektors und des Mikrofinanzbereiches in ca. 30 Ländern weltweit beraten, unter
anderem in China, Indien, Indonesien, Ghana, Nigeria, Uganda, Senegal,
Namibia, Jemen, Mosambik und in einigen zentralasiatischen Staaten, sowie in
überregionalen Projekten in Afrika. Auch auf internationaler Ebene, z. B. im
G20-Prozess, setzt sich Deutschland für eine engere Zusammenarbeit mit den
internationalen Regulierungsbehörden ein, um Gesetze im Bankbereich auch
auf den Mikrofinanzsektor anzuwenden (z. B. Basel Committee of Banking
Supervision = BCBS). Im Rahmen der FZ sind die regulatorischen
Rahmenbedingungen regelmäßig integraler Bestandteil des sektorpolitischen Dialogs
mit Zentralbanken und der Bankenaufsicht.
Ferner zeigt sich deutlich, wie wichtig förderliche Rahmenbedingungen für eine
gesunde Mikrofinanzentwicklung sind; unangemessene Eingriffe staatlicher
Stellen richten oft mehr Schaden an als Nutzen zu stiften – gerade für die arme
Bevölkerung.
b) In welchen Ländern existieren Kreditinformationsbüros, und inwiefern
sind die Informationen dieser Einrichtungen zum einen umfassend und
zum anderen bindend, so dass dort als überschuldet registrierte
Kreditnehmer keine weiteren Kredite mehr erhalten können?
Kreditinformationsbüros werden mit dem Sinn und Zweck etabliert, finanzielle
Daten über Kunden (Individuen sowie Firmen) zu sammeln und für einen
transparenten Austausch aufzubereiten. Kundenprofile werden sowohl der
Zentralbank als auch anderen, lizenzierten Finanzinstitutionen bereitgestellt. MFI
werden über die Zahlungsfähigkeit ihrer Kunden und deren Kredithistorie
aufgeklärt und entscheiden anhand dieser verfügbaren Informationen über eine
Kreditvergabe. Die Vermeidung der Mehrfachkreditvergabe und Überschuldung
ist somit das eigentliche Ziel von Kreditinformationsbüros. Dies ist insofern
bindend, als dass Kunden mit einer negativen Kredithistorie die Kosten für
Kreditausfälle in die Höhe treiben und Banken so zum Verzicht der Mehrfachvergabe
von Krediten bringen.
Kreditbüros existieren bereits in einigen Entwicklungsländern, allerdings ist
ihre Effektivität oft begrenzt (Vollständigkeit der Daten, Berichtspflichten,
Schnelligkeit der Beantwortung von Anfragen). Im Rahmen des Aufbaus einer
effizienten Finanzinfrastruktur fördert die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit den Aufbau von Kreditbüros. Auch wird im Rahmen von Projektprüfungen
auf die Existenz und Funktionsfähigkeit von Kreditbüros geachtet und es
werden ggf. im Verbund mit anderen Gebern Unterstützungsmaßnahmen finanziert.
c) Was sind die regulatorischen und finanzsystemischen
Mindestanforderungen an ein Land in dem sich die Bundesregierung in der
Mikrofinanzierung engagiert?
Hauptziel einer modernen Finanzsektorregulierung ist insbesondere das
Stabilitätsziel umzusetzen und dabei ein förderliches Umfeld für den Zugang
unterversorgter Bevölkerungsteile zu Finanzdienstleistungen zu gewährleisten.
Entscheidend ist, dass auch die besten Vorschriften wenig nützen, wenn diese in den
Zielländern durch mangelnde Kapazitäten nicht umgesetzt werden können. Die
Grundregel lautet hier „Don’t regulate what you can’t supervise“. In jüngster
Zeit haben unabhängig davon die Fälle von unangemessener Regulierung im
Mikrofinanzsektor eher wieder zugenommen. Vor diesem Hintergrund
thematisiert die deutsche EZ im sektorpolitischen Dialog mit ihren Partnern und im
Rahmen von Beratungsansätzen die folgenden international anerkannten
Grundprinzipien für zielführende regulatorische Rahmenbedingungen:
– Kein direkter staatlicher Einfluss auf die Kreditvergabe von MFI (und
anderen Finanzdienstleistern) sowie generell auf Entscheidungen des
Managements von MFI; dies stellt die wirtschaftliche Nachhaltigkeit sicher und
schützt vor einer Politisierung des MF Sektors;
– Keine subventionierte Kreditvergabe an MFI, möglichst keine
Zinsobergrenzen für Endkredite da dies nachweislich die Kreditversorgung der armen
(insbesondere der ländlichen) Bevölkerung mit Krediten behindert; dies bewahrt
vor Marktverzerrung, Fehlallokation und Dekapitalisierung;
– Möglichst keine Vorschriften seitens der Regierung in welchen Sektoren/
Regionen die MFI ihre Kreditvergabe zu konzentrieren hat;
– Angemessene Regulierung für MFI, die über keine volle Banklizenz
verfügen (zum Teil delegierte Überwachung angelehnt an das deutsche
Sparkassen- oder Genossenschaftssystem);
– Schrittweise Einführung von Responsible Finance Prinzipien und von
sinnvollen und angemessenen Verbraucherschutzregeln;
– Kontrolle bezüglich der Einhaltung von Prinzipien und Standards wie die
Vermeidung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
d) In welchen Ländern wurden brutale Inkassopraktiken wie das
„housebreaking“ wirkungsvoll von den Aufsichtsbehörden unterbunden und
geahndet?
In keinem von der deutschen EZ geförderten Projekt sind Vorfälle wie das
„House Breaking“ bekannt. Verantwortungsvolle Mikrofinanzierung, wie sie
von Deutschland gefördert wird, setzt an den Problemen der armen Menschen
an und orientiert sich an ihren Einkommensstrukturen (Cash Flow). Dies erhöht
auch die Rückzahlungsquote im Kreditgeschäft. Eine Vernachlässigung der
Rückzahlungsfähigkeit ist dagegen inakzeptabel.
Vorfälle wie das „House Breaking“ kommen in Einzelfällen überwiegend im
unregulierten, informellen Mikrofinanzbereich vor. Die deutsche
Entwicklungspolitik unterstützt deshalb Zentralbanken und Ministerien, um eine adäquate
Regulierung sowie ethische Standards für den Konsumentenschutz für MFI in
den Partnerländern zu implementieren (siehe oben). Das BMZ hilft so
beispielsweise der ugandischen Zentralbank bei der Regulierung von MFI, sowie bei der
Veröffentlichung von Zinssätzen und anderen Gebühren aller von ihr regulierten
Finanzinstitutionen. Darüber hinaus wird die Zentralbank bei der Konzipierung
und Regulierung von Kreditinformationssystemen beraten. Die deutsche
Entwicklungspolitik trug zur Entwicklung der Client Protection Principles von
CGAP bei und setzt diese um. Die deutsche EZ achtet darauf, dass die Client
Protection Principles in allen MFI umgesetzt werden, an denen sie beteiligt ist,
z. B. die ADVANS Banken in Kamerun, Ghana, der DR Kongo und
Kambodscha oder die ProCredit Banken in weltweit 21 Entwicklungs- und
Transformationsländern.
e) In welchen Ländern wurden die MFI wirkungsvoll zum Ausweis des
effektiven Jahreszinses verpflichtet?
Gemäß dem Weltbankbericht „Financial Access 2010“ sind Finanzinstitutionen
in 46 Entwicklungs- und Transformationsländern zum Ausweis des
Effektivzinses verpflichtet.
30. An welchen konkreten Punkten ist es in den vergangenen Jahren gelungen,
Gesetze im Bankbereich auch auf den Mikrofinanzsektor anzuwenden?
Wichtige Bereiche sind Mindesteigenkapitalvorschriften,
Verbraucherschutzregeln und Vorschriften über die Risikovorsorge für säumige Kredite. Auch die
„Basel Core Principles for Microfinance Institutions“ waren ein wichtiger
Schritt zur Anerkennung des Mikrofinanzsektors.
31. Welche Bereiche werden mit von der Bundesregierung geförderten
Mikrokrediten vor allem finanziert (Antworten bitte jeweils nach Ländern
auflisten)?
Wie erwähnt, liegt der Fokus auf der Finanzierung von Kleinst-, Klein und
Mittelunternehmern. Diese sind in vielen Entwicklungsländern vor allem im Handel
aktiv. Zunehmend kommen aber auch Mikrokredite im Bereich der ländlichen
Finanzierung zum Einsatz.
a) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite dient der Finanzierung
kleinbäuerlicher Landwirtschaft?
Detaillierte Statistiken hierzu liegen nicht vor. Haushalte in ländlichen Regionen
verfügen typischerweise über mehrere diversifizierte Einkommensquellen.
Landwirtschaftliche Aktivität wird dabei häufig kombiniert mit anderen
wirtschaftlichen Tätigkeiten, wie zum Beispiel Transport, Handel und Gewerbe.
Auch Haushaltseinkommen durch national oder international migrierte
Haushaltsmitglieder spielt in vielen Ländern eine Rolle. Eine verantwortliche
Kreditvergabe berücksichtigt alle verfügbaren Haushaltseinkommen, wie auch alle
durch die verschiedenen wirtschaftlichen Aktivitäten sowie den Konsum des
Haushalts verursachten Ausgaben. Entsprechend ist es methodisch schwierig,
einen Kredit einer dieser wirtschaftlichen Aktivitäten eines Haushalts
zuzurechnen.
Grundsätzlich bieten eine Vielzahl von durch die Bundesregierung unterstützten
Mikrofinanzinstitutionen Dienstleistungen für Kleinbauern und ihre Familien
an. Dies sind jedoch nicht notwendigerweise Kredite, sondern auch
Sparangebote, Geldtransfers und weitere Dienstleistungen, welche für wirtschaftliche und
soziale Entwicklungsprozesse relevant sind.
b) Ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung der Meinung, dass der klassische Mikrokredit mit hohen
Zinsen überhaupt in relevantem Umfang für die
Landwirtschaftsfinanzierung infrage kommt?
Die Höhe der Kreditzinssätze, welche von nachhaltig arbeitenden
Mikrofinanzinstitutionen und anderen Finanzdienstleistern angeboten werden, sind abhängig
von den Kosten, welche die Bereitstellung eines Kredites für die
Finanzinstitution verursacht. Dies sind im wesentlichen Kosten der Refinanzierung
(Spareinlagen, Anleihen, Refinanzierungskredite, Eigenkapital und andere),
Personalkosten, Risikokosten (Abschreibungen, Kapitalunterlegung) und
Infrastrukturkosten (Filialen, IT, Kommunikation) sowie Steuern. Kosten für Infrastruktur
sind im ländlichen Bereich typischerweise höher als im städtischen, und auch
das Risiko für Kredite im landwirtschaftlichen Bereich wird von vielen
Institutionen als höher bewertet als die Kreditvergabe in anderen Sektoren. Die Höhe
der Zinssätze spiegelt daher die betriebswirtschaftliche Realität wieder, in
welcher (ländliche) Finanzinstitutionen in Entwicklungsländern arbeiten.
Eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Investitionen kann eine bedeutende
Einkommenserhöhung für die Bauern in Entwicklungsländern hervorrufen. Dies
liegt insbesondere darin begründet, dass das technologische Niveau der
landwirtschaftlichen Produktion – insbesondere der kleinbäuerlichen Produktion –
sehr niedrig ist. Entsprechend können bereits einfache Investitionen einen sehr
hohen Grenzertrag erwirtschaften, der es Landwirten grundsätzlich erlaubt, zu
den marktgängigen Zinssätzen in den Finanzmärkten der Entwicklungsländern
Kreditfinanzierungen vorzunehmen. Wie in jedem anderen Wirtschaftssektor
gibt es jedoch auch in der Landwirtschaft Betriebe und Produktionen, welche
nicht genügend Einkommen erwirtschaften, um kreditfinanziert Investitionen
vornehmen zu können. Effiziente Finanzmärkte in marktwirtschaftlichen
Systemen versorgen entsprechend jene landwirtschaftlichen und nicht-
landwirtschaftlichen Betriebe mit Kapital, welche in der Lage sind, hinreichende
Investitionsrenditen zu erwirtschaften.
Es gibt eine Vielzahl von Mikrofinanzinstitutionen, welche nachhaltig
(kleinbäuerliche) landwirtschaftliche Betriebe finanzieren. Mikrofinanzinstitutionen
erscheinen besonders geeignet, diesen Wirtschaftssektor zu erreichen, da sie mit
effizienter Organisation und Distribution sowie Kreditanalysemethoden für
informelle Unternehmen (keine geordnete Buchführung, keine Bilanzen, keine
traditionellen Kreditsicherheiten) auch landwirtschaftliche Kleinbetriebe als
Kreditnehmer erreichen und bewerten können. Die Erschließung ländlicher Räume
wird durch moderne Kommunikationstechnologie („branchless banking“ bzw.
„mobile banking“) unterstützt. Damit können die Kosten des Zugangs zu
Finanzdienstleistungen sowohl für die Finanzinstitutionen als auch insbesondere für die
Nutzer zum Teil deutlich gesenkt werden.
Grundsätzlich hält es die Bundesregierung für problematisch, dass weiterhin die
Mehrzahl der kleinbäuerlichen Betriebe in Entwicklungsländern überhaupt
keinen oder nur unzureichenden Zugang zu zielgruppengerechten
Finanzdienstleistungen des formellen Sektors hat und sich die Leistungen entsprechend nicht zu
Nutze machen kann. Die Bundesregierung wird daher den Ausbau des Zugangs
der ländlichen Bevölkerung zu Finanzdienstleistungen weiter unterstützen. Ein
wichtiger Schritt hierfür ist die Integration des Themas Agrarfinanzierung in die
Entwicklungsagenda der G20-Staaten. Die Bundesregierung führt zu diesem
Thema den Vorsitz und wird zusammen mit internationalen Fachinstitutionen,
die im Bereich Agrarfinanzierung engagiert sind wie IFAD, Weltbank, AFD
anlässlich des nächsten G20-Gipfels in Cannes einen abgestimmten Vorschlag zur
Verbesserung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen für landwirtschaftliche
Produzenten vorlegen.
c) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite, die über Institute, die durch die
deutsche EZ gefördert werden, bereitgestellt werden, dient der
Konsumfinanzierung?
Der Fokus von geförderten MFI liegt wie erwähnt im Bereich der Finanzierung
von Kleinst-, Klein und Mittelunternehmer. Allerdings ist aus der Perspektive
armer Haushalte die Trennung zwischen konsumtiver und investiver Verwen-
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
dung oft fließend. Zum Beispiel kann die mit einem Mikrokredit beglichene
Medikamentenrechnung zur schnellen Wiederherstellung der Arbeitskraft ein
wesentliches, legitimes Motiv sein, da dadurch längere Krankheitszeiten und
damit ein Abrutschen in die Armut verhindert werden kann.
Die deutsche EZ verfügt über keine Programme zur Förderung der
Konsumfinanzierung wie zum Beispiel des Kaufs von kurzlebigen
Konsumgegenständen wie Fernsehgeräten etc. Jedoch gibt es Programme, in denen langfristige
Haushaltsinvestitionen, wie zum Beispiel Investitionen in Wohnraum,
unterstützt werden, die hohe entwicklungspolitische Relevanz haben, aber formal
nicht in den Bereich der Kleinunternehmerfinanzierung fallen. Auch im Bereich
der Förderung von Energie-Effizienz (CO2-Reduktion) kommt der Finanzierung
bestimmter Konsumartikel Bedeutung zu (z. B. energieeffiziente
Haushaltsgeräte, Fahrzeuge).
d) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite, die über Institute, die durch die
deutsche EZ gefördert werden, bereitgestellt werden, dient der
Bildungsfinanzierung?
Der Anteil rein der Bildungsfinanzierung dienender Mikrokredite, welche über
die deutsche FZ gefördert werden, ist aufgrund der Neuartigkeit des Instruments
derzeit gering. Die Bundesregierung hat jedoch großes Interesse, den Bereich
der Bildungsfinanzierung über den Finanzsektor auszubauen.
e) Welcher Prozentsatz der Mikrokredite, die über Institute, die durch die
deutsche EZ gefördert werden, bereitgestellt werden, dient der
Eröffnung von Klein(st)-Unternehmen?
Alle Projekte der deutschen FZ im Mikrofinanzbereich sind darauf ausgelegt,
Beschäftigung bei den Menschen in den Partnerländern zu schaffen und zu
erhalten. Die meisten Mikrokredite werden von Kunden für den Erhalt des
Betriebes (Betriebsmittelkredite, Ersatzinvestitionen) oder für die Erweiterung
eines bestehenden Unternehmens nachgefragt. Die Neugründung von
Kleinstunternehmen wird in EL im Regelfall durch eigene Mittel (in der Regel aus der
Familie) vorgenommen, daneben aber auch (aber nicht primär) über
Mikrokredite. Unternehmensgründer bevorzugen die Form der Finanzierung, weil
ihnen oftmals das mit einer Unternehmensgründung verbundene Risiko des
Scheiterns sehr präsent ist. Die Nachfrage nach Krediten für die Neugründung
von Unternehmen ist entsprechend bei MFI in der Regel sehr begrenzt. Ein
spezielles Mikrokreditprodukt – vergleichbar mit Start-up- oder
Existenzgründungsdarlehen in Deutschland – besteht somit nicht.]