Langzeitarbeitslose ohne Perspektive – Konsequenzen aus der Umsetzung des Modellprojekts Bürgerarbeit
der Abgeordneten Katja Mast, Gabriele Lösekrug-Möller, Anette Kramme, Hubertus Heil (Peine), Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Gabriele Hiller-Ohm, Josip Juratovic, Angelika Krüger-Leißner, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Anton Schaaf, Silvia Schmidt (Eisleben), Ottmar Schreiner, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Statt Arbeitslosen mit einer Kürzung der Regelleistungen zu drohen, brauchen wir mehr und bessere Arbeitsangebote auf dem Arbeitsmarkt für diejenigen, die derzeit keine Chance auf eine ungeförderte Beschäftigung haben. Bei einem Drittel der Langzeitarbeitslosen liegt die letzte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs oder mehr Jahre zurück. Viele haben gesundheitliche Beschwerden oder andere Vermittlungshemmnisse. Die erfolgreiche Praxis guter Jobcenter zeigt, dass auch sie mit Hilfe einer intensiven und anhaltenden Unterstützung erfolgreich eine Arbeit aufnehmen können. Hierzu bedarf es jedoch guter Fallmanager, einer guten Betreuungsrelation und einer Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Ziel muss gute und würdevolle Arbeit sein, die den Menschen ein auskömmliches Einkommen ermöglicht. Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel, letztlich die Regelsätze für das Existenzminimum weiter abzusenken, Mindestlöhne zu verhindern und die Dumpinglöhne fördernde Funktion des Niedriglohnsektors weiter zu verstärken, sind mit einem vernünftigen Verständnis von Sozialstaat nicht zu vereinbaren und zudem wirtschaftspolitisch falsch.
Zu einer Vollbeschäftigungsstrategie für Deutschland gehört auch die öffentlich geförderte Beschäftigung. Mit ihrer Hilfe sollen für Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen neue Beschäftigungsperspektiven geschaffen werden. Hierzu muss die JobPerspektive ausgebaut und auf die Erfahrungen mit dem Kommunal-Kombi zurückgegriffen werden, um so auch länger laufende Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen, ohne dass diese von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt wären. Ziel ist und bleibt, letztlich den Weg zurück in eine ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen.
Das Modellprojekt Bürgerarbeit, welches die Bundesregierung 2010 aufgelegt hat, verfolgt jedoch eine andere Stoßrichtung. Geplant sind rund 34 000 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose. Insgesamt sollen rund 160 000 Menschen aktiviert werden. Es häufen sich die Rückmeldungen, dass die Bewilligungspraxis aber auch bisher ungelöste Fragen zur Anwendung von Tarifverträgen Probleme aufwerfen, die die Umsetzung des ganzen Vorhabens in Frage stellen. Diese und andere Fragen gilt es näher zu beleuchten und eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.
Langzeitarbeitslose brauchen eine echte Perspektive auf dauerhafte Beschäftigung. Dem wird das Modellprojekt Bürgerarbeit in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht gerecht. Die Umsetzung ist mangelhaft. Das Modellprojekt Bürgerarbeit vermag bisher keine hinreichende Antwort auf das Teilhabebedürfnis langzeitarbeitsloser Menschen zu geben.
Wir fragen die Bundesregierung:
I. Inanspruchnahme und Zielgrößen für das Modellprojekt Bürgerarbeit – deutschlandweit und in den Bundesländern
1. Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden beantragt, und wie viele der beantragten Bürgerarbeitsplätze wurden bundesweit bis zum heutigen Tag bewilligt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten Zahlen und Prozentwerten), welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
2. Wie viele der bewilligten Bürgerarbeitsplätze konnten bundesweit (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten Zahlen und Prozentwerten) besetzt werden, welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Unterschiede zwischen bislang bewilligten Stellen und den zuvor formulierten Zielgrößen von Bundesland zu Bundesland und regional sehr unterschiedlich darstellen, welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in einer bundesweiten Gesamtbetrachtung?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Baden-Württemberg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 960 Bürgerarbeitsplätzen?
5. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Bayern und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 900 Bürgerarbeitsplätzen?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Berlin und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 2 332 Bürgerarbeitsplätzen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Brandenburg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 3 180 Bürgerarbeitsplätzen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Bremen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 410 Bürgerarbeitsplätzen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Hamburg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 200 Bürgerarbeitsplätzen?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Hessen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 630 Bürgerarbeitsplätzen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 661 Bürgerarbeitsplätzen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Niedersachsen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 2 772 Bürgerarbeitsplätzen?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Nordrhein-Westfalen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 4 130 Bürgerarbeitsplätzen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Rheinland-Pfalz und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 809 Bürgerarbeitsplätzen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit im Saarland und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 103 Bürgerarbeitsplätzen?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Sachsen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 3 000 Bürgerarbeitsplätzen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 4 842 Bürgerarbeitsplätzen?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Schleswig-Holstein und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 813 Bürgerarbeitsplätzen?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Thüringen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 3 205 Bürgerarbeitsplätzen?
20. Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden bundesweit nicht genehmigt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten Zahlen und Prozentwerten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
21. Aus welchen Gründen wurden beantragte Bürgerarbeitsplätze abgelehnt?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der bundesweiten Ablehnungsquote in einer Gesamtbetrachtung?
23. Welche Gründe gibt es für von Bundesland zu Bundesland abweichende Ablehnungsquoten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
24. Geht die Bundesregierung angesichts der bislang genehmigten und der abgelehnten Anträge auf Bürgerarbeitsplätze davon aus, dass die bundesweite Zielgröße von 33 947 Bürgerarbeitsplätzen erreicht wird und alle Erstbesetzungen bis zum 1. Januar 2012 erfolgen können?
II. Konkrete Ausgestaltung des Modellprojekts Bürgerarbeit
25. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber dem Beschäftigungszuschuss?
26. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung?
27. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante?
28. Auf welche Weise kam das Vergaberecht bei der Zusammenarbeit mit Dritten während der Aktivierungsphase zur Anwendung?
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Verlauf der Aktivierungsphase vor allem hinsichtlich der Relation Fallmanager/ Langzeitarbeitsloser und inwiefern hält es die Bundesregierung für sachgerecht, das Betreuungsverhältnis dauerhaft auf 1 : 100 festzulegen?
30. Welche konkreten Tätigkeitsfelder sind der Bundesregierung bekannt, in denen Bürgerarbeiter eingesetzt werden sollen?
31. Welche sind neben Kommunen diejenigen, die Bürgerarbeitsplätze bereitstellen, und wie viele der bewilligten Bürgerarbeitsplätze entfallen jeweils auf Kommunen und andere Anbieter (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcentern)?
32. Wie viel Bürgerarbeitsplätze wurden von kommunaler Seite (Gemeinden, Städte und Kreise) beantragt, wie viele bewilligt und wie viele abgelehnt?
33. Wie viele sogenannte andere Arbeitgeber, die alternativ zu Gemeinden, Städten und Kreisen Bürgerarbeitsplätze anbieten können, waren Antragsteller, und wie wurden ihre Anträge entschieden?
34. Welche konkreten Stellenbeschreibungen liegen den bislang bewilligten Stellen zu Grunde?
35. Wie bewertet die Bundesregierung die bislang bekannten Tätigkeitsfelder hinsichtlich der Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse?
36. Welche Schwierigkeiten treten in der Praxis bei der Klärung der Frage, ob das Kriterium Zusätzlichkeit eingehalten wird, auf?
37. Welche Gründe sind für die Bundesregierung und das mit dem Genehmigungsverfahren beauftragte Bundesverwaltungsamt ausschlaggebend, eine sogenannte Positivliste genehmigungsfähiger Bürgerarbeitsplätze abzulehnen, und erwägt die Bundesregierung, ihre ablehnende Haltung ggf. aufzugeben?
38. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die bislang bekannten Tätigkeitsfelder der Zielgruppe des Modellprojekts Bürgerarbeit eine ausreichende Perspektive auf Teilhabe an der Gesellschaft durch Beschäftigung ermöglichen?
39. Warum lehnt die Bundesregierung während der Beschäftigungsphase im Modellprojekt Bürgerarbeit ein begleitendes Coaching während der Arbeitszeit sowie ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen ab?
40. Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgeblich, beim Modellprojekt Bürgerarbeit die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung als Tätigkeitsfeld auszuschließen?
41. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die für die bislang genehmigten Bürgerarbeitsplätze vorgesehen sind, zusammensetzt (Alter, Geschlecht, Familienstand, Dauer der Arbeitslosigkeit, Qualifikationsniveau/Abschluss, Migrationshintergrund, Sprachkompetenz)? Falls ja, bitte zahlenmäßig aufgeschlüsselte Darstellung nach den genannten Merkmalen. Falls nein, wieso kann die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen?
42. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammensetzt, die mittlerweile Bürgerarbeit ausführen (bitte aufgeschlüsselte Darstellung nach den in Frage 41 genannten Merkmalen)? Falls ja, bitte aufgeschlüsselte zahlenmäßige Darstellung nach den genannten Merkmalen. Falls nein, wieso kann die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen?
43. Wie viele Personen unter 25, die insgesamt nicht generell von der Bürgerarbeit ausgeschlossen sind, haben die Aktivierungsphase durchlaufen und mit welchem Ergebnis?
44. Wie viele junge Menschen wurden auf einen Bürgerarbeitsplatz vermittelt?
45. Ist es grundsätzlich möglich, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Behinderung Bürgerarbeit ausführen? Falls ja, wie viele Menschen mit Behinderung sind unter den in den Fragen 41 und 42 genannten Gruppen? Falls nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Beschäftigung zu ermöglichen?
46. Wie bewertet die Bundesregierung den unterschiedlichen Einsatz und die Verwendung von Landesmitteln des Europäischen Sozialfonds in den einzelnen Bundesländern beim Modellprojekt Bürgerarbeit?
III. Genehmigungspraxis des Modellprojekts Bürgerarbeit durch das Bundesverwaltungsamt
47. Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das Bundesverwaltungsamt mit der Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit zu beauftragen?
48. Worin liegt die besondere Kompetenz des Bundesverwaltungsamts, das Modellprojekt Bürgerarbeit abzuwickeln?
49. Wieso weicht die Bundesregierung bei der Bestimmung der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses von der gängigen Praxis ab, dies den Grundsicherungsstellen zu überlassen?
50. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit beim Bundesverwaltungsamt mit der Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit betraut?
51. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen die eingerichtete telefonische Servicehotline, und zu welchen Zeiten ist diese zu erreichen?
52. Wie viele Nachfragen zum Modellprojekt Bürgerarbeit gehen durchschnittlich täglich beim Bundesverwaltungsamt telefonisch und schriftlich ein?
53. Welche Schulungen haben die mit dem Modellprojekt Bürgerarbeit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsamt durchlaufen, und wie wird sichergestellt, dass diese über ein ausreichendes Fachwissen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verfügen?
54. Hat es in den einzelnen Bundesländern zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den Jobcentern Gespräche zur Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit gegeben? Falls ja, wo haben solche Gespräche stattgefunden, welche konkreten Themen hatten die Gespräche zum Gegenstand, und welche Vereinbarungen beispielsweise zu Verwaltungsabsprachen wurden ggf. getroffen? Falls nein, sind solche Gespräche zukünftig geplant?
55. Wie lange dauert derzeit durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung für einen Bürgerarbeitsplatz?
56. Ist es zutreffend, dass jeder Bürgerarbeitsplatz einzeln beantragt werden muss und es nicht möglich ist, dass Bürgerarbeitsplätze in derselben Einrichtung und mit einem identischen Tätigkeitsprofil gebündelt beantragt werden können?
57. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wie sehen diese konkret aus?
58. Wie läuft die vom Bundesverwaltungsamt durchgeführte Prüfung bei Beantragung eines Bürgerarbeitsplatzes hinsichtlich der Merkmale Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse im Detail ab?
59. Ist der Bundesregierung bekannt, wonach das Bundesverwaltungsamt die in Frage 58 genannten Kriterien enger auslegt, als dies beispielsweise bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung der Fall ist?
60. Kann die Bundesregierung Aussagen darüber treffen, wie hoch die Bürokratiekosten derzeit beim Modellprojekt Bürgerarbeit sind? Falls ja, wie hoch sind diese? Falls nein, warum ist eine detaillierte Aussage zum Bürokratieaufwand derzeit nicht möglich?
61. Welche Möglichkeiten gibt es, gegen einen vom Bundesverwaltungsamt ergangenen Bescheid zur Bürgerarbeit Widerspruch einzulegen?
62. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes zur Bürgerarbeit liegen bislang vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Widersprüche im Verhältnis zu der Zahl der eingereichten Anträge?
63. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten das Bundesverwaltungs- und nicht das Bundessozialgericht zuständig ist?
64. Wie viele Klagen zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes zur Bürgerarbeit sind bislang anhängig?
IV. Bezahlung der im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit Beschäftigten
65. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und wie begründet sie diese?
66. Was unternimmt die Bundesregierung, um den derzeit schwelenden Konflikt um die Anwendung des TVöD bei der Bezahlung der Bürgerarbeiter auszuräumen?
67. Warum wurden die jetzt bekannt gewordenen Konflikte um die Anwendung des TVöD nicht im Vorfeld des Starts des Modellprojekts Bürgerarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erörtert und ausgeräumt?
V. Ausblick
68. Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Überlegungen, wie es nach Abschluss des Modellprojekts Bürgerarbeit weitergehen soll, und wie langzeitarbeitslose Menschen eine dauerhafte Perspektive auf Teilhabe, jenseits von Projekten, ermöglicht werden kann?
Fragen68
Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden beantragt, und wie viele der beantragten Bürgerarbeitsplätze wurden bundesweit bis zum heutigen Tag bewilligt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten Zahlen und Prozentwerten), welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Wie viele der bewilligten Bürgerarbeitsplätze konnten bundesweit (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten Zahlen und Prozentwerten) besetzt werden, welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Unterschiede zwischen bislang bewilligten Stellen und den zuvor formulierten Zielgrößen von Bundesland zu Bundesland und regional sehr unterschiedlich darstellen, welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in einer bundesweiten Gesamtbetrachtung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Baden-Württemberg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 960 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Bayern und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 900 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Berlin und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 2 332 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Brandenburg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 3 180 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Bremen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 410 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Hamburg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 200 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Hessen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 630 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Mecklenburg-Vorpommern und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 661 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Niedersachsen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 2 772 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Nordrhein-Westfalen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 4 130 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Rheinland-Pfalz und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 809 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit im Saarland und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 103 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Sachsen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 3 000 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 4 842 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Schleswig-Holstein und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 813 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit in Thüringen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die Zielgröße von 3 205 Bürgerarbeitsplätzen?
Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden bundesweit nicht genehmigt (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten Zahlen und Prozentwerten), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Aus welchen Gründen wurden beantragte Bürgerarbeitsplätze abgelehnt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der bundesweiten Ablehnungsquote in einer Gesamtbetrachtung?
Welche Gründe gibt es für von Bundesland zu Bundesland abweichende Ablehnungsquoten, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Geht die Bundesregierung angesichts der bislang genehmigten und der abgelehnten Anträge auf Bürgerarbeitsplätze davon aus, dass die bundesweite Zielgröße von 33 947 Bürgerarbeitsplätzen erreicht wird und alle Erstbesetzungen bis zum 1. Januar 2012 erfolgen können?
Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber dem Beschäftigungszuschuss?
Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber einer Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung?
Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber einer Arbeitsgelegenheit in der Entgeltvariante?
Auf welche Weise kam das Vergaberecht bei der Zusammenarbeit mit Dritten während der Aktivierungsphase zur Anwendung?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Verlauf der Aktivierungsphase vor allem hinsichtlich der Relation Fallmanager/ Langzeitarbeitsloser und inwiefern hält es die Bundesregierung für sachgerecht, das Betreuungsverhältnis dauerhaft auf 1 : 100 festzulegen?
Welche konkreten Tätigkeitsfelder sind der Bundesregierung bekannt, in denen Bürgerarbeiter eingesetzt werden sollen?
Welche sind neben Kommunen diejenigen, die Bürgerarbeitsplätze bereitstellen, und wie viele der bewilligten Bürgerarbeitsplätze entfallen jeweils auf Kommunen und andere Anbieter (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcentern)?
Wie viel Bürgerarbeitsplätze wurden von kommunaler Seite (Gemeinden, Städte und Kreise) beantragt, wie viele bewilligt und wie viele abgelehnt?
Wie viele sogenannte andere Arbeitgeber, die alternativ zu Gemeinden, Städten und Kreisen Bürgerarbeitsplätze anbieten können, waren Antragsteller, und wie wurden ihre Anträge entschieden?
Welche konkreten Stellenbeschreibungen liegen den bislang bewilligten Stellen zu Grunde?
Wie bewertet die Bundesregierung die bislang bekannten Tätigkeitsfelder hinsichtlich der Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse?
Welche Schwierigkeiten treten in der Praxis bei der Klärung der Frage, ob das Kriterium Zusätzlichkeit eingehalten wird, auf?
Welche Gründe sind für die Bundesregierung und das mit dem Genehmigungsverfahren beauftragte Bundesverwaltungsamt ausschlaggebend, eine sogenannte Positivliste genehmigungsfähiger Bürgerarbeitsplätze abzulehnen, und erwägt die Bundesregierung, ihre ablehnende Haltung ggf. aufzugeben?
Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die bislang bekannten Tätigkeitsfelder der Zielgruppe des Modellprojekts Bürgerarbeit eine ausreichende Perspektive auf Teilhabe an der Gesellschaft durch Beschäftigung ermöglichen?
Warum lehnt die Bundesregierung während der Beschäftigungsphase im Modellprojekt Bürgerarbeit ein begleitendes Coaching während der Arbeitszeit sowie ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen ab?
Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgeblich, beim Modellprojekt Bürgerarbeit die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung als Tätigkeitsfeld auszuschließen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die für die bislang genehmigten Bürgerarbeitsplätze vorgesehen sind, zusammensetzt (Alter, Geschlecht, Familienstand, Dauer der Arbeitslosigkeit, Qualifikationsniveau/Abschluss, Migrationshintergrund, Sprachkompetenz)? Falls ja, bitte zahlenmäßig aufgeschlüsselte Darstellung nach den genannten Merkmalen. Falls nein, wieso kann die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammensetzt, die mittlerweile Bürgerarbeit ausführen (bitte aufgeschlüsselte Darstellung nach den in Frage 41 genannten Merkmalen)? Falls ja, bitte aufgeschlüsselte zahlenmäßige Darstellung nach den genannten Merkmalen. Falls nein, wieso kann die Bundesregierung hierzu keine detaillierten Angaben machen?
Wie viele Personen unter 25, die insgesamt nicht generell von der Bürgerarbeit ausgeschlossen sind, haben die Aktivierungsphase durchlaufen und mit welchem Ergebnis?
Wie viele junge Menschen wurden auf einen Bürgerarbeitsplatz vermittelt?
Ist es grundsätzlich möglich, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer Behinderung Bürgerarbeit ausführen? Falls ja, wie viele Menschen mit Behinderung sind unter den in den Fragen 41 und 42 genannten Gruppen? Falls nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Behinderung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Beschäftigung zu ermöglichen?
Wie bewertet die Bundesregierung den unterschiedlichen Einsatz und die Verwendung von Landesmitteln des Europäischen Sozialfonds in den einzelnen Bundesländern beim Modellprojekt Bürgerarbeit?
Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das Bundesverwaltungsamt mit der Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit zu beauftragen?
Worin liegt die besondere Kompetenz des Bundesverwaltungsamts, das Modellprojekt Bürgerarbeit abzuwickeln?
Wieso weicht die Bundesregierung bei der Bestimmung der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses von der gängigen Praxis ab, dies den Grundsicherungsstellen zu überlassen?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit beim Bundesverwaltungsamt mit der Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit betraut?
Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen die eingerichtete telefonische Servicehotline, und zu welchen Zeiten ist diese zu erreichen?
Wie viele Nachfragen zum Modellprojekt Bürgerarbeit gehen durchschnittlich täglich beim Bundesverwaltungsamt telefonisch und schriftlich ein?
Welche Schulungen haben die mit dem Modellprojekt Bürgerarbeit betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsamt durchlaufen, und wie wird sichergestellt, dass diese über ein ausreichendes Fachwissen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik verfügen?
Hat es in den einzelnen Bundesländern zwischen dem Bundesverwaltungsamt und den Jobcentern Gespräche zur Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit gegeben? Falls ja, wo haben solche Gespräche stattgefunden, welche konkreten Themen hatten die Gespräche zum Gegenstand, und welche Vereinbarungen beispielsweise zu Verwaltungsabsprachen wurden ggf. getroffen? Falls nein, sind solche Gespräche zukünftig geplant?
Wie lange dauert derzeit durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrages auf Genehmigung für einen Bürgerarbeitsplatz?
Ist es zutreffend, dass jeder Bürgerarbeitsplatz einzeln beantragt werden muss und es nicht möglich ist, dass Bürgerarbeitsplätze in derselben Einrichtung und mit einem identischen Tätigkeitsprofil gebündelt beantragt werden können?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wie sehen diese konkret aus?
Wie läuft die vom Bundesverwaltungsamt durchgeführte Prüfung bei Beantragung eines Bürgerarbeitsplatzes hinsichtlich der Merkmale Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse im Detail ab?
Ist der Bundesregierung bekannt, wonach das Bundesverwaltungsamt die in Frage 58 genannten Kriterien enger auslegt, als dies beispielsweise bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung der Fall ist?
Kann die Bundesregierung Aussagen darüber treffen, wie hoch die Bürokratiekosten derzeit beim Modellprojekt Bürgerarbeit sind? Falls ja, wie hoch sind diese? Falls nein, warum ist eine detaillierte Aussage zum Bürokratieaufwand derzeit nicht möglich?
Welche Möglichkeiten gibt es, gegen einen vom Bundesverwaltungsamt ergangenen Bescheid zur Bürgerarbeit Widerspruch einzulegen?
Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes zur Bürgerarbeit liegen bislang vor, und wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der Widersprüche im Verhältnis zu der Zahl der eingereichten Anträge?
Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass im Falle von Rechtsstreitigkeiten das Bundesverwaltungs- und nicht das Bundessozialgericht zuständig ist?
Wie viele Klagen zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes zur Bürgerarbeit sind bislang anhängig?
Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und wie begründet sie diese?
Was unternimmt die Bundesregierung, um den derzeit schwelenden Konflikt um die Anwendung des TVöD bei der Bezahlung der Bürgerarbeiter auszuräumen?
Warum wurden die jetzt bekannt gewordenen Konflikte um die Anwendung des TVöD nicht im Vorfeld des Starts des Modellprojekts Bürgerarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erörtert und ausgeräumt?
Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Überlegungen, wie es nach Abschluss des Modellprojekts Bürgerarbeit weitergehen soll, und wie langzeitarbeitslose Menschen eine dauerhafte Perspektive auf Teilhabe, jenseits von Projekten, ermöglicht werden kann?