[Deutscher Bundestag Drucksache 17/5854
17. Wahlperiode 17. 05. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Mast, Gabriele Lösekrug-Möller,
Anette Kramme, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/5569 –
Langzeitarbeitslose ohne Perspektive – Konsequenzen aus der Umsetzung
des Modellprojekts Bürgerarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Statt Arbeitslosen mit einer Kürzung der Regelleistungen zu drohen, brauchen
wir mehr und bessere Arbeitsangebote auf dem Arbeitsmarkt für diejenigen,
die derzeit keine Chance auf eine ungeförderte Beschäftigung haben. Bei
einem Drittel der Langzeitarbeitslosen liegt die letzte
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sechs oder mehr Jahre zurück. Viele haben
gesundheitliche Beschwerden oder andere Vermittlungshemmnisse. Die erfolgreiche
Praxis guter Jobcenter zeigt, dass auch sie mit Hilfe einer intensiven und
anhaltenden Unterstützung erfolgreich eine Arbeit aufnehmen können. Hierzu
bedarf es jedoch guter Fallmanager, einer guten Betreuungsrelation und einer
Perspektive auf dem Arbeitsmarkt. Ziel muss gute und würdevolle Arbeit sein,
die den Menschen ein auskömmliches Einkommen ermöglicht.
Zwangsmaßnahmen mit dem Ziel, letztlich die Regelsätze für das Existenzminimum
weiter abzusenken, Mindestlöhne zu verhindern und die Dumpinglöhne fördernde
Funktion des Niedriglohnsektors weiter zu verstärken, sind mit einem
vernünftigen Verständnis von Sozialstaat nicht zu vereinbaren und zudem
wirtschaftspolitisch falsch.
Zu einer Vollbeschäftigungsstrategie für Deutschland gehört auch die
öffentlich geförderte Beschäftigung. Mit ihrer Hilfe sollen für Langzeitarbeitslose
mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen neue Beschäftigungsperspektiven
geschaffen werden. Hierzu muss die JobPerspektive ausgebaut und auf die
Erfahrungen mit dem Kommunal-Kombi zurückgegriffen werden, um so auch
länger laufende Beschäftigungsperspektiven zu eröffnen, ohne dass diese von
vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt wären. Ziel ist und bleibt,
letztlich den Weg zurück in eine ungeförderte Beschäftigung zu ermöglichen.
Das Modellprojekt Bürgerarbeit, welches die Bundesregierung 2010 aufgelegt
hat, verfolgt jedoch eine andere Stoßrichtung. Geplant sind rund 34 000
zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose. Insgesamt
sollen rund 160 000 Menschen aktiviert werden. Es häufen sich die
Rückmeldungen, dass die Bewilligungspraxis aber auch bisher ungelöste Fragen zur
Anwendung von Tarifverträgen Probleme aufwerfen, die die Umsetzung des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 13. Mai 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/5854 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeganzen Vorhabens in Frage stellen. Diese und andere Fragen gilt es näher zu
beleuchten und eine erste Zwischenbilanz zu ziehen.
Langzeitarbeitslose brauchen eine echte Perspektive auf dauerhafte
Beschäftigung. Dem wird das Modellprojekt Bürgerarbeit in seiner derzeitigen
Ausgestaltung nicht gerecht. Die Umsetzung ist mangelhaft. Das Modellprojekt
Bürgerarbeit vermag bisher keine hinreichende Antwort auf das
Teilhabebedürfnis langzeitarbeitsloser Menschen zu geben.
I. Inanspruchnahme und Zielgrößen für das Modellprojekt Bürgerarbeit
– deutschlandweit und in den Bundesländern
1. Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden beantragt, und wie viele der
beantragten Bürgerarbeitsplätze wurden bundesweit bis zum heutigen Tag bewilligt
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in
absoluten Zahlen und Prozentwerten), welche Gründe sind nach Kenntnis der
Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
Zur Übersicht über die Zahl der beantragten und bewilligten
Bürgerarbeitsplätze (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcentern, dargestellt in
absoluten Zahlen und Prozentwerten) wird auf Anlage 1 verwiesen. Bislang wurden
rund 32 Prozent der möglichen Bürgerarbeitsplätze beantragt und rund 22
Prozent der möglichen Bürgerarbeitsplätze bewilligt.
Nicht alle Jobcenter haben unmittelbar mit dem bundesweiten Start des
Modellprojekts am 15. Juli 2010 mit der Aktivierung von Teilnehmern begonnen; zum
Teil sehen die Konzepte auch einen späteren Beginn vor. Auch eine
Verlängerung der Aktivierung über die vorgegebene Mindestdauer von sechs Monaten
hinaus ist möglich und häufig auch sinnvoll. Aufgrund des zeitlichen Rahmens,
der für die Anträge auf Förderung eines Bürgerarbeitsplatzes zur Verfügung
steht, können die Jobcenter die Umsetzung des Modellprojekts flexibel
gestalten, den lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten anpassen und auch die
aktuelle Arbeitsmarktlage und saisonale Schwankungen berücksichtigen. Anträge
auf Einrichtung und Förderung eines Bürgerarbeitsplatzes können nach
jetzigem Stand noch bis zum 31. Oktober 2011 gestellt werden. Die
Bundesregierung wird die weitere Entwicklung beobachten.
2. Wie viele der bewilligten Bürgerarbeitsplätze konnten bundesweit
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten
Zahlen und Prozentwerten) besetzt werden, welche Gründe sind nach Kenntnis
der Bundesregierung hierfür maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen
zieht die Bundesregierung hieraus?
Zu den Eintritten von Teilnehmern in bewilligte Bürgerarbeitsplätze wird auf
die Anlagen 2 und 3 verwiesen.
3. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass sich die Unterschiede zwischen
bislang bewilligten Stellen und den zuvor formulierten Zielgrößen von
Bundesland zu Bundesland und regional sehr unterschiedlich darstellen,
welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung hierfür
maßgeblich, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus in
einer bundesweiten Gesamtbetrachtung?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Baden-Württemberg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen
bezogen auf die Zielgröße von 1 960 Bürgerarbeitsplätzen?
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/58545. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Bayern und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 1 900 Bürgerarbeitsplätzen?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Berlin und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 2 332 Bürgerarbeitsplätzen?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Brandenburg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf
die Zielgröße von 3 180 Bürgerarbeitsplätzen?
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Bremen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 410 Bürgerarbeitsplätzen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Hamburg und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 200 Bürgerarbeitsplätzen?
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Hessen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 1 630 Bürgerarbeitsplätzen?
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Mecklenburg-Vorpommern und die Zahl der bislang bewilligten
Stellen bezogen auf die Zielgröße von 1 661 Bürgerarbeitsplätzen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Niedersachsen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen
auf die Zielgröße von 2 772 Bürgerarbeitsplätzen?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Nordrhein-Westfalen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen
bezogen auf die Zielgröße von 4 130 Bürgerarbeitsplätzen?
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Rheinland-Pfalz und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen
auf die Zielgröße von 809 Bürgerarbeitsplätzen?
15. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
im Saarland und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 1 103 Bürgerarbeitsplätzen?
16. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Sachsen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 3 000 Bürgerarbeitsplätzen?
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Sachsen-Anhalt und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen
auf die Zielgröße von 4 842 Bürgerarbeitsplätzen?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Schleswig-Holstein und die Zahl der bislang bewilligten Stellen
bezogen auf die Zielgröße von 813 Bürgerarbeitsplätzen?
19. Wie bewertet die Bundesregierung die Inanspruchnahme der Bürgerarbeit
in Thüringen und die Zahl der bislang bewilligten Stellen bezogen auf die
Zielgröße von 3 205 Bürgerarbeitsplätzen?
Drucksache 17/5854 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWie nachfolgende Übersicht zeigt, schwankt das Verhältnis von möglichen
Bürgerarbeitsplätzen und bereits bewilligten Stellen auf Ebene der
Bundesländer zwischen 3,9 Prozent (Berlin) und 71 Prozent (Hamburg).
Tabelle 1: Bürgerarbeitsplätze nach Bundesländern
* Stand: April 2011, Bundesverwaltungsamt.
Tatsächlich handelt es sich jedoch um Unterschiede auf Ebene der Jobcenter.
So ist zum Beispiel die Inanspruchnahme des Kontingents in den Jobcentern in
Sachsen-Anhalt sehr unterschiedlich und liegt zum Teil „nur“ bei knapp über
10 Prozent. Dem gegenüber wurden zum Beispiel für das Jobcenter Kiel bereits
25 Prozent der zur Verfügung stehenden Bürgerarbeitsplätze bewilligt.
Ursache für die Unterschiede bei der Inanspruchnahme des Kontingents an
Bürgerarbeitsplätzen sind aus Sicht der Bundesregierung vor allem die
unterschiedlichen Konzepte der Jobcenter zur Umsetzung des Modellprojekts. Nicht
alle Jobcenter haben unmittelbar mit dem bundesweiten Start des
Modellprojekts am 15. Juli 2010 mit der Aktivierung von Teilnehmern begonnen, zum
Teil sehen die Konzepte einen späteren Beginn vor. Anträge auf Einrichtung
und Förderung eines Bürgerarbeitsplatzes können außerdem noch bis zum
31. Oktober 2011 gestellt werden (siehe auch Antwort zu Frage 1). Die
vorhandenen Unterschiede sind vor diesem Hintergrund aus Sicht der
Bundesregierung grundsätzlich unproblematisch und waren zu erwarten.
Der Bundesregierung ist darüber hinaus bekannt, dass das Land Berlin noch die
Möglichkeiten einer Kofinanzierung des Modellprojekts mit Landesmitteln
geprüft hat. Die bislang geringe Inanspruchnahme der Fördermöglichkeiten durch
Bundesland Stellenkontingent bewilligte Stellen* Verhältnis
Bewilligungen/
Kontingent
(in Prozent)
Baden-Württemberg 1 985 243 12,2
Bayern 1 900 567 29,8
Berlin 2. 332 92 3,9
Brandenburg 3.180 841 26,4
Bremen 410 73 17,8
Hamburg 200 142 71,0
Hessen 1 630 372 22,8
Mecklenburg-Vorpommern 1 661 281 16,9
Niedersachen 2 772 367 13,2
Nordrhein-Westfalen 4 113 1 071 26,0
Rheinland-Pfalz 809 217 26,8
Saarland 1.103 380 34,5
Sachsen 2 975 652 21,9
Sachsen-Anhalt 4 842 1 863 38,5
Schleswig-Holstein 813 83 10,2
Thüringen 3 230 339 10,5
Gesamt 33 955 7 583
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/5854die Berliner Jobcenter dürfte aus Sicht der Bundesregierung auch auf diesen
Umstand zurückzuführen sein.
20. Wie viele Bürgerarbeitsplätze wurden bundesweit nicht genehmigt
(aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcenter, dargestellt in absoluten
Zahlen und Prozentwerten), und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus?
Zur Übersicht über die Zahl der abgelehnten Förderanträge für
Bürgerarbeitsplätze (aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jobcentern, dargestellt in
absoluten Zahlen und Prozentwerten) wird auf Anlage 4 verwiesen.
21. Aus welchen Gründen wurden beantragte Bürgerarbeitsplätze abgelehnt?
Die Förderung von Bürgerarbeitsplätzen musste abgelehnt werden, wenn die
Fördervoraussetzungen nicht vorgelegen haben (fehlende Zusätzlichkeit bzw.
fehlendes öffentliches Interesse). Darüber hinaus wurden bis zum 6. April 2011
Anträge abgelehnt, die eine bis dahin unzulässige Arbeitnehmerüberlassung
vorgesehen haben.
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe der bundesweiten
Ablehnungsquote in einer Gesamtbetrachtung?
Von insgesamt 10 711 beantragten Stellen musste bislang die Förderung von
670 Stellen abgelehnt werden; dies entspricht einer Ablehnungsquote von rund
6,3 Prozent. Die moderate Ablehnungsquote zeigt nach Auffassung der
Bundesregierung, dass die von den Jobcentern durchzuführende Vorprüfung der
Förderanträge grundsätzlich zutreffend durchgeführt wird und die vom
Bundesverwaltungsamt im Leitfaden dargelegten Prüfungsmaßstäbe berücksichtigt
werden.
23. Welche Gründe gibt es für von Bundesland zu Bundesland abweichende
Ablehnungsquoten, und welche Schlussfolgerungen zieht die
Bundesregierung hieraus?
Aufgrund der insgesamt geringen Ablehnungsquote sind Schwankungen auf
Ebene der Bundesländer aus Sicht der Bundesregierung nicht signifikant.
24. Geht die Bundesregierung angesichts der bislang genehmigten und der
abgelehnten Anträge auf Bürgerarbeitsplätze davon aus, dass die
bundesweite Zielgröße von 33 947 Bürgerarbeitsplätzen erreicht wird und alle
Erstbesetzungen bis zum 1. Januar 2012 erfolgen können?
Mit dem Modellprojekt „Bürgerarbeit“ erprobt die Bundesregierung einen
neuen Ansatz zur Integration arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter
in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ziel des Projekts ist es, möglichst viele
Teilnehmer bereits in der Aktivierungsphase integrieren zu können. Nur diejenigen
Teilnehmer, bei denen dies nicht gelingt, können auf einen Bürgerarbeitsplatz
vermittelt werden. Für den Erfolg des Modellprojekts ist daher die Anzahl der
geförderten Bürgerarbeitsplätze nicht der Hauptmaßstab.
Im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (gemeinsame Einrichtungen und
Agenturen in getrennter Aufgabenwahrnehmung) wurden bis 31. März 2011
rund 117 000 Teilnehmer aktiviert. Dies entspricht einem Anteil von ca. 87 Pro-
Drucksache 17/5854 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezent der Teilnehmer, die nach den vorliegenden Konzepten im Bereich der
Bundesagentur für Arbeit aktiviert werden sollen. Aufgrund der bisherigen
Entwicklung ist die Bundesregierung überzeugt, dass innerhalb des zur Verfügung
stehenden zeitlichen Rahmens auch ein erheblicher Teil der insgesamt maximal
möglichen Bürgerarbeitsplätze eingerichtet und erstmalig besetzt werden kann.
Ob alle Fördermöglichkeiten ausgeschöpft werden können, kann zum
gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Die Bundesregierung wird die
weitere Entwicklung beobachten.
II. Konkrete Ausgestaltung des Modellprojekts Bürgerarbeit
25. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim
Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber dem Beschäftigungszuschuss?
Das bundesweit durchgeführte Modellprojekt „Bürgerarbeit“ verfolgt einen
anderen Ansatz als die JobPerspektive nach § 16e des Zweiten Buches
Sozialgesetezbuch. Die Jobperspektive ist auf eine dauerhafte Förderung von
Arbeitsplätzen ausgerichtet und auf die Zielgruppe der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit multiplen Vermittlungshemmnissen zugeschnitten. Mit dem
Modellprojekt „Bürgerarbeit“ hat sich die Bundesregierung dafür entschieden,
den Schwerpunkt auf die Schaffung zusätzlicher Anreize für eine gute und
konsequente Aktivierung zu legen. Es soll erreicht werden, in der
Aktivierungsphase durch Beratung, Vermittlungsaktivitäten sowie Qualifizierung und
Förderung einen möglichst hohen Anteil der arbeitslosen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren und nur die
arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Bürgerarbeit
(Beschäftigungsphase) zu beschäftigen, deren Integration trotz dieser intensiven,
mindestens sechs Monate andauernden Aktivierung nicht gelingt.
26. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim
Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber einer Arbeitsgelegenheit mit
Mehraufwandsentschädigung?
27. Welchen qualitativen Unterschied sieht die Bundesregierung beim
Modellprojekt Bürgerarbeit gegenüber einer Arbeitsgelegenheit in der
Entgeltvariante?
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ unterscheidet sich von den
Arbeitsgelegenheiten sowohl durch die im Modellprojekt zwingend vorgegebene intensive
Aktivierungsphase von mindestens sechs Monaten (siehe hierzu auch die
Antwort zu Frage 25) als auch durch das die Beschäftigung begleitende Coaching.
Sowohl die Aktivierung als auch das Coaching dienen einer schnellstmöglichen
Integration der Teilnehmer in den allgemeinen Arbeitsmarkt. Ziel der
Arbeitsgelegenheiten ist demgegenüber in erster Linie die (Wieder-)Herstellung der
Beschäftigungsfähigkeit.
Bei Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante können – anders als im
Modellprojekt „Bürgerarbeit“ und bei den Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung – auch Arbeiten, die nicht zusätzlich sind und im
öffentlichen Interesse liegen, gefördert werden.
28. Auf welche Weise kam das Vergaberecht bei der Zusammenarbeit mit
Dritten während der Aktivierungsphase zur Anwendung?
Die Jobcenter können zur Umsetzung der Aktivierungsphase Dritte
einbeziehen. Für die Zusammenarbeit mit Dritten im Rahmen der Bürgerarbeit gelten
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/5854keine vergaberechtlichen Besonderheiten. Kommt das Vergaberecht zur
Anwendung, ist eine korrekte Umsetzung durch die Grundsicherungsstellen in
eigener Zuständigkeit sicherzustellen. Der Bundesregierung liegen keine Daten
zu Vergabeverfahren der Jobcenter im Rahmen der Aktivierungsphase vor.
29. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Verlauf
der Aktivierungsphase vor allem hinsichtlich der Relation Fallmanager/
Langzeitarbeitsloser und inwiefern hält es die Bundesregierung für
sachgerecht, das Betreuungsverhältnis dauerhaft auf 1 : 100 festzulegen?
Die Aktivierungsphase ist noch nicht abgeschlossen. Die Aktivierung von
Teilnehmern ist während der gesamten Projektlaufzeit möglich. Derzeit liegen der
Bundesregierung lediglich Zahlen zum Stand der Aktivierungen im Bereich der
Bundesagentur für Arbeit (gemeinsame Einrichtungen und getrennte
Aufgabenwahrnehmung) vor.
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ wird evaluiert. Die Evaluation beinhaltet
insbesondere auch Implementationsanalysen bezüglich der
Aktivierungskonzepte und der tatsächlichen Umsetzung in den Modellprojekten.
Schlussfolgerungen aus dem Verlauf der Aktivierungsphase können erst nach Abschluss der
Evaluation gezogen werden. Das Forschungsprojekt wird voraussichtlich bis
Mitte 2015 laufen.
30. Welche konkreten Tätigkeitsfelder sind der Bundesregierung bekannt, in
denen Bürgerarbeiter eingesetzt werden sollen?
Das mit der Umsetzung der Beschäftigungsphase beauftragte
Bundesverwaltungsamt verfügt über keine statistischen Daten zu Tätigkeitsfeldern. Daher
können hier keine detaillierten Aussagen getroffen werden. Aus der täglichen
Arbeit sind dem Bundesverwaltungsamt aber folgende Schwerpunkte bekannt:
● Sozialer Bereich, z. B. zusätzliche Angebote in Kindertagesstätten,
Altenheimen, Behindertenheimen, Tafeln;
● Grüner Bereich, z. B. Renaturierungsarbeiten, Landschaftspflege,
Naturlehrpfade anlegen;
● Infrastruktur, z. B. Beschilderung von Wander- und Radwegen verbessern,
Barrierefreiheit verbessern;
● Breitensport, z. B. Kinder und Jugendliche an den Breitensport heranführen.
31. Welche sind neben Kommunen diejenigen, die Bürgerarbeitsplätze
bereitstellen, und wie viele der bewilligten Bürgerarbeitsplätze entfallen
jeweils auf Kommunen und andere Anbieter (aufgeschlüsselt nach
Bundesländern und Jobcentern)?
32. Wie viel Bürgerarbeitsplätze wurden von kommunaler Seite (Gemeinden,
Städte und Kreise) beantragt, wie viele bewilligt und wie viele abgelehnt?
33. Wie viele sogenannte andere Arbeitgeber, die alternativ zu Gemeinden,
Städten und Kreisen Bürgerarbeitsplätze anbieten können, waren
Antragsteller, und wie wurden ihre Anträge entschieden?
Neben Gemeinden, Städten oder Kreisen richten auch Vereine und
Beschäftigungsgesellschaften Bürgerarbeitsplätze ein. Zur Übersicht über die Zahl der
bei Kommunen und anderen Arbeitgebern bewilligten Stellen wird auf die
Anlagen 5 und 6 verwiesen.
Drucksache 17/5854 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode34. Welche konkreten Stellenbeschreibungen liegen den bislang bewilligten
Stellen zu Grunde?
Grundsätzlich ist jede Tätigkeit förderfähig, die zusätzlich und im öffentlichen
Interesse ist. Statistische Daten zu den Stellenbeschreibungen werden nicht
erhoben, daher können nur exemplarisch einige Stellenbeschreibungen (in
Kurzform) genannt werden, um einen Einblick in die Vielfalt der bewilligten
Projekte zu geben (siehe Anlage 7).
35. Wie bewertet die Bundesregierung die bislang bekannten Tätigkeitsfelder
hinsichtlich der Kriterien Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse?
Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, in denen durch das
Bundesverwaltungsamt Förderanträge bewilligt wurden, denen keine zusätzlichen und im
öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten zu Grunde liegen.
36. Welche Schwierigkeiten treten in der Praxis bei der Klärung der Frage, ob
das Kriterium Zusätzlichkeit eingehalten wird, auf?
Da das Bundesverwaltungsamt bei der Frage der Zusätzlichkeit sowohl auf die
bisherige als auch auf die geplante Aufgabenwahrnehmung des Trägers
abstellt, können viele Entscheidungen zügig getroffen werden. Zum Teil ist es bei
Prüfung der Anträge schwierig, die zusätzlichen Arbeiten von den üblichen
Tätigkeiten des Antragstellers abzugrenzen. Um hier eindeutigere Informationen
zu erhalten, wurde der Förderantrag mit entsprechenden „Zielfragen“ versehen.
Reichen diese Antworten nicht aus, um eine eindeutige Abgrenzung
vorzunehmen, wird beim Antragsteller nachgefragt. In Fällen der
Arbeitnehmerüberlassung muss der Antragsteller auch Auskunft über die bisherige und geplante
Aufgabenwahrnehmung der Entleiher geben können. Außerdem muss er im
Projektverlauf sicherstellen, dass nur die bewilligten (zusätzlichen) Arbeiten
beim Entleiher ausgeführt werden.
37. Welche Gründe sind für die Bundesregierung und das mit dem
Genehmigungsverfahren beauftragte Bundesverwaltungsamt ausschlaggebend,
eine sogenannte Positivliste genehmigungsfähiger Bürgerarbeitsplätze
abzulehnen, und erwägt die Bundesregierung, ihre ablehnende Haltung
ggf. aufzugeben?
Voraussetzung für eine Förderung im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist, dass die
verrichteten Tätigkeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse liegen.
Arbeiten sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem
Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Arbeiten,
die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die
üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt
werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst
nach zwei Jahren durchgeführt würden. Arbeiten liegen im öffentlichen
Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren
Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines
begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Die
Entscheidung, dass Arbeiten zusätzlich sind und im öffentlichen Interesse
liegen, kann nur im jeweiligen Einzelfall unter Berücksichtigung aller
Gesamtumstände getroffen werden. Eine Positivliste ist nicht geeignet, eine
Einzelfallprüfung zu ersetzen. Die Bundesregierung wird daher auch künftig keine
Positivliste erstellen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/585438. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die bislang bekannten
Tätigkeitsfelder der Zielgruppe des Modellprojekts Bürgerarbeit eine
ausreichende Perspektive auf Teilhabe an der Gesellschaft durch Beschäftigung
ermöglichen?
Ziel des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ ist es, einen möglichst hohen Anteil
erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu
integrieren. Für die Teilnehmer, bei denen eine Integration in der
Aktivierungsphase nicht erfolgreich war, können Beschäftigungsmöglichkeiten im Bereich
zusätzlicher und im öffentlichen Interesse liegender Arbeiten gefördert werden.
Auch während dieser Beschäftigung bleibt die Integration in den allgemeinen
Arbeitsmarkt das Ziel des Modellprojekts. Die Bundesregierung ist überzeugt,
dass die Beschäftigung auf einem Bürgerarbeitsplatz und die gleichzeitige
Unterstützung mit einem beschäftigungsbegleitenden Coaching geeignet sind, die
Chancen der Teilnehmer zur Vermittlung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu
steigern.
39. Warum lehnt die Bundesregierung während der Beschäftigungsphase im
Modellprojekt Bürgerarbeit ein begleitendes Coaching während der
Arbeitszeit sowie ergänzende Qualifizierungsmaßnahmen ab?
Ein Coaching während der Arbeitszeit ist nicht erforderlich. Die Arbeitszeit in
Beschäftigungsverhältnissen im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist auf 30
Wochenstunden begrenzt, um hinreichend Raum für das begleitende Coaching zu
lassen.
40. Welche Gründe sind für die Bundesregierung maßgeblich, beim
Modellprojekt Bürgerarbeit die gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung als
Tätigkeitsfeld auszuschließen?
Die bisherigen Förderbedingungen wurden angepasst. Nunmehr ist für
Bürgerarbeitsplätze auch eine Arbeitnehmerüberlassung zugelassen, wenn die
beim Entleiher verrichteten Arbeiten zusätzlich sind und im öffentlichen
Interesse liegen.
41. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die
Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die für die bislang
genehmigten Bürgerarbeitsplätze vorgesehen sind, zusammensetzt (Alter,
Geschlecht, Familienstand, Dauer der Arbeitslosigkeit,
Qualifikationsniveau/Abschluss, Migrationshintergrund, Sprachkompetenz)?
Falls ja, bitte zahlenmäßig aufgeschlüsselte Darstellung nach den
genannten Merkmalen.
Falls nein, wieso kann die Bundesregierung hierzu keine detaillierten
Angaben machen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine statistischen Daten vor.
42. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie sich die
Gruppe der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zusammensetzt, die
mittlerweile Bürgerarbeit ausführen (bitte aufgeschlüsselte Darstellung
nach den in Frage 41 genannten Merkmalen)?
Falls ja, bitte aufgeschlüsselte zahlenmäßige Darstellung nach den
genannten Merkmalen.
Drucksache 17/5854 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFalls nein, wieso kann die Bundesregierung hierzu keine detaillierten
Angaben machen?
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase Bürgerarbeit liegen
aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht, Dauer der Arbeitslosigkeit,
Staatsangehörigkeit und Qualifikation vor (siehe Anlagen 8 bis 12).
43. Wie viele Personen unter 25, die insgesamt nicht generell von der
Bürgerarbeit ausgeschlossen sind, haben die Aktivierungsphase durchlaufen
und mit welchem Ergebnis?
Im Zuständigkeitsbereich der Bundesagentur für Arbeit wurden bis zum
31. März 2011 5 528 Teilnehmer unter 25 Jahren aktiviert. Davon konnten
1 122 in abhängige Beschäftigung und 19 in die Selbständigkeit integriert
werden. Daten der zugelassenen kommunalen Träger liegen nicht vor.
44. Wie viele junge Menschen wurden auf einen Bürgerarbeitsplatz
vermittelt?
Bislang sind 37 Teilnehmer unter 25 Jahren in die Beschäftigungsphase der
Bürgerarbeit eingemündet.
45. Ist es grundsätzlich möglich, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte
mit einer Behinderung Bürgerarbeit ausführen?
Falls ja, wie viele Menschen mit Behinderung sind unter den in den
Fragen 41 und 42 genannten Gruppen?
Falls nein, welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit einer Behinderung die Teilhabe
am gesellschaftlichen Leben durch Beschäftigung zu ermöglichen?
Grundsätzlich können auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit einer
Behinderung an dem Modellprojekt „Bürgerarbeit“ teilnehmen. Zur Frage, wie
viele Menschen mit Behinderung am Modellprojekt teilnehmen, liegen keine
Daten vor.
46. Wie bewertet die Bundesregierung den unterschiedlichen Einsatz und die
Verwendung von Landesmitteln des Europäischen Sozialfonds in den
einzelnen Bundesländern beim Modellprojekt Bürgerarbeit?
Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ist insbesondere auch darauf ausgerichtet,
die Potentiale einer Region bei der Erarbeitung von Lösungen für die
(Wieder-)Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt möglichst umfassend
einzubeziehen. Die von den Jobcentern erarbeiteten Konzepte sollen daher in
einem regionalen Konsens entwickelt und von den für den Arbeitsmarkt
relevanten Partnern aktiv mitgetragen werden. Die Bundesregierung begrüßt daher
die Unterstützung des Modellprojekts durch den Einsatz von kommunalen
Mitteln oder Landesmitteln. Es besteht die Erwartung, dass die Potentiale der
Region auch in dieser Hinsicht genutzt werden, um die lokal abgestimmten und
als sinnvoll angesehenen Projekte umsetzen zu können. Die Entscheidung, ob,
in welchem Umfang und in welchen Bereichen insbesondere ESF-Landesmittel
im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ eingesetzt werden, treffen jedoch
ausschließlich die Länder in eigener Verantwortung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/5854III. Genehmigungspraxis des Modellprojekts Bürgerarbeit durch das
Bundesverwaltungsamt
47. Welche Gründe hatte die Bundesregierung, das Bundesverwaltungsamt
mit der Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit zu beauftragen?
48. Worin liegt die besondere Kompetenz des Bundesverwaltungsamts, das
Modellprojekt Bürgerarbeit abzuwickeln?
Die Bundesregierung hat sich aufgrund der Erfahrungen des
Bundesverwaltungsamts bei der Umsetzung von Programmen, die mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF) gefördert werden, dafür entschieden, das Bundesverwaltungsamt
auch mit der Umsetzung der Beschäftigungsphase des Modellprojekts
„Bürgerarbeit“ zu beauftragen. Neben dem Modellprojekt „Bürgerarbeit“ setzt das
Bundesverwaltungsamt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales noch zwölf weitere ESF-Förderprogramme um.
49. Wieso weicht die Bundesregierung bei der Bestimmung der
Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses von der gängigen Praxis ab, dies den
Grundsicherungsstellen zu überlassen?
Die fördertechnische Umsetzung der Beschäftigungsphase erfolgt bundesweit
durch das Bundesverwaltungsamt. Eine Förderung kann nur erfolgen, wenn die
die Förderung bewilligende Behörde das Vorliegen der Fördervoraussetzungen
festgestellt hat. Die abschließende Prüfung muss daher durch das
Bundesverwaltungsamt erfolgen.
50. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit beim
Bundesverwaltungsamt mit der Abwicklung des Modellprojekts Bürgerarbeit
betraut?
Derzeit arbeiten 42 Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsamt für das
Modellprojekt Bürgerarbeit.
51. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen die eingerichtete
telefonische Servicehotline, und zu welchen Zeiten ist diese zu erreichen?
Die Servicehotline beim Bundesverwaltungsamt ist jeweils mit einem
Sachbearbeiter besetzt; die Servicezeit läuft montags bis freitags von 8.00 Uhr bis
16.30 Uhr.
52. Wie viele Nachfragen zum Modellprojekt Bürgerarbeit gehen
durchschnittlich täglich beim Bundesverwaltungsamt telefonisch und
schriftlich ein?
Durchschnittlich gehen täglich 15 Nachfragen telefonisch oder schriftlich per
E-Mail in der Servicehotline ein. Darüber hinaus gehen telefonische und
schriftliche Nachfragen bei den jeweils zuständigen Sachbearbeitern ein.
Drucksache 17/5854 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode53. Welche Schulungen haben die mit dem Modellprojekt Bürgerarbeit
betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsamt
durchlaufen, und wie wird sichergestellt, dass diese über ein
ausreichendes Fachwissen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
verfügen?
Das Bundesverwaltungsamt setzt eine Vielzahl von Förderprogrammen aus
allen Förderbereichen administrativ um und hat auch mehrjährige Erfahrung mit
Förderungen aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Mit der Durchführung
des Bundesprogramms Kommunal-Kombi hat das Bundesverwaltungsamt auch
Erfahrungen im Bereich der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. Alle
Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter, die über Bürgerarbeitsanträge entscheiden,
wurden durch das Bundesverwaltungsamt umfangreich geschult und eingearbeitet.
Es gibt insbesondere Schulungen zum Zuwendungsrecht und zur
Zusätzlichkeit; Workshops zur Umsetzungspraxis sowie regelmäßige
Dienstbesprechungen. Diese stellen außerdem eine einheitliche Anwendung und Verfahrensweise
sicher.
54. Hat es in den einzelnen Bundesländern zwischen dem
Bundesverwaltungsamt und den Jobcentern Gespräche zur Abwicklung des
Modellprojekts Bürgerarbeit gegeben?
Falls ja, wo haben solche Gespräche stattgefunden, welche konkreten
Themen hatten die Gespräche zum Gegenstand, und welche
Vereinbarungen beispielsweise zu Verwaltungsabsprachen wurden ggf. getroffen?
Falls nein, sind solche Gespräche zukünftig geplant?
Das Bundesverwaltungsamt hat Gespräche mit Jobcentern bzw.
Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit geführt. Diese Gespräche dienten in der
Regel dem gegenseitigen Informationsaustausch (Übersicht siehe Anlage 13).
55. Wie lange dauert derzeit durchschnittlich die Bearbeitung eines Antrages
auf Genehmigung für einen Bürgerarbeitsplatz?
Es werden keine Daten über die Bearbeitungsdauer der Förderanträge beim
Bundesverwaltungsamt erhoben. Die Bearbeitungszeit eines Antrags hängt
maßgeblich von seiner fachlichen Qualität und formalen Vollständigkeit ab.
Deshalb können sich Bearbeitungszeiten von einer bis zu mehreren Wochen
ergeben. Hauptziel der Antragsbearbeitung ist es, alle Anträge rechtzeitig vor
dem Beginn der Arbeitsaufnahme (= Maßnahmebeginn) zur
Entscheidungsreife zu bringen und zu bewilligen. Deshalb wurde von einer unflexiblen
Bearbeitung in der Reihe des Antragseingangs abgesehen.
56. Ist es zutreffend, dass jeder Bürgerarbeitsplatz einzeln beantragt werden
muss und es nicht möglich ist, dass Bürgerarbeitsplätze in derselben
Einrichtung und mit einem identischen Tätigkeitsprofil gebündelt beantragt
werden können?
Das ist nicht zutreffend. Mit einem Antrag können auch mehrere
Bürgerarbeitsplätze in der selben Einrichtung und mit einem identischen Tätigkeitsprofil
gebündelt beantragt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/585457. Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, das
Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, und wie sehen diese
konkret aus?
Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Anlass zu einer Änderung des
Bewilligungsverfahrens.
58. Wie läuft die vom Bundesverwaltungsamt durchgeführte Prüfung bei
Beantragung eines Bürgerarbeitsplatzes hinsichtlich der Merkmale
Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse im Detail ab?
Bei Antragseingang im Bundesverwaltungsamt wird zuerst geprüft, ob das
zuständige Jobcenter den Antrag mitgezeichnet hat und damit sowohl die
Vorprüfung der Zusätzlichkeit als auch das Kontingent bestätigt hat. Der Antrag
enthält spezielle Zielfragen zur Zusätzlichkeit und zum öffentlichen Interesse. Die
Antworten werden hinsichtlich Schlüssigkeit zur Tätigkeitsdarstellung geprüft.
Bei erforderlichen Rückfragen wird der Zuwendungsempfänger kontaktiert.
Die Prüfung des Förderantrags wird anhand eines Antragprüfvermerks
dokumentiert.
59. Ist der Bundesregierung bekannt, wonach das Bundesverwaltungsamt die
in Frage 58 genannten Kriterien enger auslegt, als dies beispielsweise bei
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung der Fall ist?
Die Prüfung der Fördervoraussetzungen durch das Bundesverwaltungsamt
sichert eine bundeseinheitliche Auslegung der Kriterien. Anders ist dies
beispielsweise bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Dort
entscheiden, wie bei allen gesetzlichen Arbeitsmarktinstrumenten, die
Jobcenter vor Ort. Dies kann im Einzelfall dazu führen, dass für vergleichbare
Tätigkeiten bislang eine Förderung über Arbeitsgelegenheiten mit
Mehraufwandsentschädigung möglich war, im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ aber eine
Förderung abgelehnt werden muss.
60. Kann die Bundesregierung Aussagen darüber treffen, wie hoch die
Bürokratiekosten derzeit beim Modellprojekt Bürgerarbeit sind?
Falls ja, wie hoch sind diese?
Falls nein, warum ist eine detaillierte Aussage zum Bürokratieaufwand
derzeit nicht möglich?
Durch das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ entstehen keine Verpflichtungen auf
Grund von Gesetz, Rechtsverordnung, Satzung oder Verwaltungsvorschrift,
Daten und sonstige Informationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen,
verfügbar zu halten oder zu übermitteln (Informationspflichten). Es entstehen
daher keine Bürokratiekosten im Sinne des § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur
Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG).
61. Welche Möglichkeiten gibt es, gegen einen vom Bundesverwaltungsamt
ergangenen Bescheid zur Bürgerarbeit Widerspruch einzulegen?
Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Förderung eines Arbeitsplatzes
handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gegen diesen Verwaltungsakt ist der
Widerspruch zulässig. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift
beim Bundesverwaltungsamt erhoben werden.
Drucksache 17/5854 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode62. Wie viele Widersprüche gegen Entscheidungen des
Bundesverwaltungsamtes zur Bürgerarbeit liegen bislang vor, und wie bewertet die
Bundesregierung die Zahl der Widersprüche im Verhältnis zu der Zahl der
eingereichten Anträge?
Bisher sind beim Bundesverwaltungsamt 26 Widersprüche zu verzeichnen.
Angesichts von 10 711 beantragten Stellen liegt die Zahl der Widersprüche im
Rahmen des in einem Verwaltungsverfahren üblichen Umfang.
63. Hält es die Bundesregierung für sachgerecht, dass im Falle von
Rechtsstreitigkeiten das Bundesverwaltungs- und nicht das Bundessozialgericht
zuständig ist?
Die Bundesregierung hat hinsichtlich der Zuständigkeit der
Verwaltungsgerichte bei Streitigkeiten zu den Entscheidungen des Bundesverwaltungsamts
über die Förderanträge im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ keine Bedenken. Die
Rechtswegzuständigkeit ergibt sich aus dem Zuwendungsrecht.
64. Wie viele Klagen zu Entscheidungen des Bundesverwaltungsamtes zur
Bürgerarbeit sind bislang anhängig?
Bisher liegen dem Bundesverwaltungsamt keine Klagen vor.
IV. Bezahlung der im Rahmen des Modellprojekts Bürgerarbeit
Beschäftigten
65. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Anwendung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und wie
begründet sie diese?
Für die Beschäftigungsverhältnisse im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ gelten
keine arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Beschäftigte auf einem
Bürgerarbeitsplatz befinden sich in einem regulären Arbeitsverhältnis. Einschlägige
tarifrechtliche Regelungen sind daher anzuwenden. Dazu gehören allerdings auch
die im Tarifvertrag zwischen den Tarifvertragsparteien getroffenen Regelungen
zum Geltungsbereich des Tarifvertrags. Nach § 1 Absatz 2 Buchstabe k des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) findet dieser keine Anwendung
auf Beschäftigte, die Arbeiten nach § 260 ff. des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB III) verrichten.
Im Rahmen des Modellprojekts „Bürgerarbeit“ wird die Förderungsfähigkeit
der Beschäftigungsverhältnisse entsprechend § 261 SGB III beurteilt. Die
verrichteten Arbeiten müssen also zusätzlich sein und im öffentlichen Interesse
liegen. Damit handelt es sich nach Ansicht der Bundesregierung um Arbeiten
nach § 260 ff. SGB III und der Geltungsbereich des TVöD ist kraft
tarifvertraglicher Regelung nicht eröffnet.
66. Was unternimmt die Bundesregierung, um den derzeit schwelenden
Konflikt um die Anwendung des TVöD bei der Bezahlung der Bürgerarbeiter
auszuräumen?
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Monaten mit den
Tarifvertragsparteien um ein Einvernehmen und eine gemeinsame Lösung bemüht. Die
Verhandlungsparteien konnten keine Lösung des Problems erzielen. Eine
Einigung scheint daher zurzeit nicht möglich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/585467. Warum wurden die jetzt bekannt gewordenen Konflikte um die
Anwendung des TVöD nicht im Vorfeld des Starts des Modellprojekts
Bürgerarbeit mit allen Beteiligten, insbesondere den Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbänden erörtert und ausgeräumt?
Die unterschiedliche Auslegung des TVöD durch die Tarifvertragsparteien war
vor Beginn des Modellprojekts nicht abzusehen. Aufgrund der mit den
Sozialpartnern geführten Gespräche muss aber davon ausgegangen werden, dass auch
im Vorfeld eine gemeinsame Lösung nicht hätte erzielt werden können.
V. Ausblick
68. Gibt es seitens der Bundesregierung bereits Überlegungen, wie es nach
Abschluss des Modellprojekts Bürgerarbeit weitergehen soll, und wie
langzeitarbeitslose Menschen eine dauerhafte Perspektive auf Teilhabe,
jenseits von Projekten, ermöglicht werden kann?
Nach Abschluss des Modellprojekts wird die Bundesregierung prüfen,
inwieweit gute Ansätze aus der Bürgerarbeit in das Regelgeschäft übernommen
werden sollen. Unabhängig davon stehen langzeitarbeitslosen Menschen, die trotz
aller Anstrengung nicht in den allgemeinen Arbeitsmarkt integriert werden
können, für eine Teilhabe am Arbeitsleben die gesetzlichen Instrumente der
öffentlich geförderten Beschäftigung zur Verfügung.
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle Kontingent
Stellen
beantragt
Stellen bewilligt
(absolut)
Stellen bewilligt
(Prozent)
Jobcenter Heidelberg 50 34 3 6,0
Jobcenter Landkreis Emmendingen 45 20 11 24,4
Jobcenter Waldshut-Tiengen 250 6 5 2,0
Jobcenter Stadt Karlsruhe 50 25 25 50,0
Jobcenter Landkreis Lörrach 200 54 41 20,5
Jobcenter Mannheim 150 44 44 29,3
Jobcenter Ostalbkreis 125 15 9 7,2
Jobcenter Stadt Pforzheim 100 24 13 13,0
Jobcenter Stuttgart 240 13 11 4,6
Jobcenter Heidenheim 130 30 22 16,9
Jobcenter Landkreis Konstanz 225 53 49 21,8
Jobcenter Ortenaukreis 250 2 0 0,0
Jobcenter Waldshut-Tiengen 70 5 0 0,0
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis 100 18 10 10,0
Gesamt 1985 343 243
Jobcenter Passauer Stadt 50 28 27 54,0
Jobcenter Berchtesgadener Land / Jobcenter
Traunstein 130 42 23 17,7
Jobcenter Bamberg 50 23 21 42,0
Jobcenter Freyung-Grafenau 50 19 18 36,0
Jobcenter Fürth Stadt 60 20 16 26,7
Jobcenter Stadt Hof 40 9 7 17,5
Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld /
Jobcenter im Landkreis Schweinfurt / Jobcenter
im Landkreis Bad Kissingen / Jobcenter
Haßberge / Jobcenter Schweinfurt
350
215 129 36,9
Jobcenter Landkreis Miltenberg / Jobcenter Stadt
Aschaffenburg / Jobcenter Landkreis
Aschaffenburg 150
81 59 39,3
Jobcenter München / Jobcenter Landkreis
Dachau 165 0 0 0,0
Jobcenter Passauer Land 80 26 16 20,0
Jobcenter Nürnberg Stadt 300 31 22 7,3
Jobcenter Tirschenreuth 25 28 22 88,0
Jobcenter Weiden-Neustadt 100 103 95 95,0
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen 100 67 50 50,0
gE Wunsiedel/Tirschenreuth-Nord 30 22 21 70,0
Jobcenter Ingolstadt 120 17 8 6,7
Jobcenter Landkreis Kronach 50 38 31 62,0
Jobcenter Weilheim Schongau 50 5 2 4,0
Gesamt 1900 774 567
Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf 200 0 0 0,0
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg 150 19 19 12,7
Jobcenter Lichtenberg 117 0 0 0,0
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 150 79 71 47,3
Jobcenter Mitte 165 0 0 0,0
Jobcenter Neukölln 1000 2 2 0,2
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg 400 0 0 0,0
Jobcenter Treptow-Köpenick 150 0 0 0,0
Gesamt 2332 100 92
Jobcenter Havelland 350 236 208 59,4
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald 100 73 69 69,0
Jobcenter Landkreis Teltow-Fläming 150 26 23 15,3
Jobcenter Potsdam 300 14 14 4,7
Jobcenter Prignitz 100 81 49 49,0
Jobcenter Brandenburg an der Havel 150 74 25 16,7
Jobcenter Barnim 80 77 64 80,0
Jobcenter Cottbus 150 60 58 38,7
Jobcenter Elbe-Elster 150 66 58 38,7
Jobcenter Märkisch-Oderland 200 70 63 31,5
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz 100 73 68 68,0
Jobcenter Landkreis Oberhavel 250 9 0 0,0
Jobcenter Landkreis Oder-Spree 200 72 63 31,5
Jobcenter Mittelmark 400 39 27 6,8
Jobcenter Landkreis Spree-Neiße 350 70 52 14,9
Jobcenter Landkreis Uckermark 150 0 0 0,0
Gesamt 3180 1040 841
Jobcenter Bremerhaven 210 79 58 27,6
Jobcenter Bremen 200 15 15 7,5
Gesamt 410 94 73
Jobcenter Hamburg 200 192 142 71,0
200 192 142
Bremen
Hamburg
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Anlage 1
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: 19. April 2011)
Bundesland
Bezeichnung Grundsicherungsstelle Kontingent Stellen
beantragt
Stellen bewilligt
(absolut)
Stellen bewilligt
(Prozent)
Jobcenter Stadt Kassel 100 47 45 45,0
Jobcenter Landkreis Kassel 100 111 56 56,0
Jobcenter Schwalm-Eder 220 8 3 1,4
Jobcenter Werra-Meißner 50 8 6 12,0
Jobcenter Offenbach 100 146 72 72,0
Jobcenter Waldeck-Frankenberg 100 73 48 48,0
Jobcenter Gießen 150 56 36 24,0
Jobcenter Wetteraukreis 400 24 10 2,5
Jobcenter Lahn-Dill 210 72 60 28,6
Landkreis Marburg-Biedenkopf 200 36 36 18,0
Gesamt 1630 581 372
Jobcenter Demmin 100 9 2 2,0
Jobcenter Landeshauptstadt Schwerin 125 120 86 68,8
Jobcenter Mecklenburg-Strelitz 100 20 10 10,0
Jobcenter Nordvorpommern 100 29 12 12,0
Jobcenter Rügen 125 37 9 7,2
Jobcenter Hansestadt Wismar 150 56 28 18,7
Hanse-Jobcenter Rostock 200 49 1 0,5
Jobcenter Güstrow 150 69 49 32,7
Jobcenter Uecker-Randow 120 34 27 22,5
Jobcenter Landkreis Bad Doberan 91 24 16 17,6
Landkreis Ostvorpommern Sozialagentur 250 72 5 2,0
Jobcenter Neubrandenburg 150 36 36 24,0
Gesamt 1661 555 281
Jobcenter Osnabrück 120 61 50 41,7
Jobcenter Braunschweig 150 45 45 30,0
Jobcenter Cuxhaven 250 49 32 12,8
Jobcenter Cloppenburg 29 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Lüneburg 100 49 24 24,0
Jobcenter Salzgitter 75 26 21 28,0
Jobcenter Region Hannover 700 153 75 10,7
Jobcenter Schaumburg 163 52 41 25,2
Jobcenter Wilhelmshaven 100 30 0 0,0
Jobcenter Landkreis Emsland 60 18 14 23,3
Jobcenter Landkreis Göttingen 200 29 14 7,0
Jobcenter Grafschaft Bentheim 110 24 2 1,8
Jobcenter Landkreis Leer-Borkum 175 45 34 19,4
Jobcenter Landkreis Peine 50 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Soltau-Fallingbostel 200 3 3 1,5
Landkreis Osterode am Harz 50 2 0 0,0
Jobcenter Landkreis Verden 40 6 6 15,0
Jobcenter Landkreis Osnabrück 200 14 6 3,0
Gesamt 2772 606 367
Jobcenter Soest 100 66 43 43,0
Jobcenter Bielefeld 300 107 103 34,3
Jobcenter Duisburg 150 29 29 19,3
Jobcenter Kreis Euskirchen 100 10 10 10,0
Jobcenter Kreis Paderborn 120 131 118 98,3
Jobcenter Kreis Heinsberg 160 34 19 11,9
Jobcenter StädteRegion Aachen 250 6 6 2,4
Jobcenter Köln 350 0 0 0,0
Jobcenter Kreis Höxter 50 23 8 16,0
Jobcenter Kreis Unna 200 53 53 26,5
Jobcenter Kreis Wesel 250 144 79 31,6
Jobcenter Märkischer-Kreis 140 0 0 0,0
Jobcenter Remscheid 150 41 9 6,0
Jobcenter Gelsenkirchen 150 34 18 12,0
Jobcenter Dortmund 365 391 370 101,4
Jobcenter Lippe 150 53 45 30,0
Jobcenter Landkreis Borken 112 47 15 13,4
Jobcenter Landkreis Coesfeld 50 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Düren 50 0 0 0,0
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis 75 27 25 33,3
Jobcenter Landkreis Kleve 43 0 0 0,0
Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke 120 15 15 12,5
Jobcenter im Kreis Warendorf 150 91 72 48,0
Jobcenter Mühlheim an der Ruhr 128 2 2 1,6
Jobcenter Hamm 80 40 31 38,8
Jobcenter Kreis Recklinghausen 200 0 0 0,0
Jobcenter Solingen 120 1 1 0,8
Gesamt 4113 1345 1071
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Anlage 1
Bundesland
Bezeichnung Grundsicherungsstelle Kontingent Stellen
beantragt
Stellen bewilligt
(absolut)
Stellen bewilligt
(Prozent)
Jobcenter Kreis Altenkirchen 80 83 51 63,8
Jobcenter Pirmasens 119 7 2 1,7
Jobcenter Zweibrücken 50 24 19 38,0
Jobcenter Lankreis Mayen-Koblenz 300 145 110 36,7
Jobcenter Eifelkreis Bitburg-Prüm 25 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Bernkastel-Wittlich 30 1 1 3,3
Jobcenter Trier-Saarburg 25 10 5 20,0
Jobcenter Trier 40 15 3 7,5
Jobcenter Kreis Neuwied 50 28 19 38,0
Jobcenter Worms 90 59 7 7,8
Gesamt 809 372 217
Jobcenter Neunkirchen 250 180 165 66,0
Jobcenter Saarbrücken 500 68 63 12,6
Jobcenter Saarlouis / Jobcenter Merzig- Wadern
150 69 45 30,0
Jobcenter Saarpfalz-Kreis 150 123 107 71,3
Jobcenter Landkreis St. Wendel 53 0 0 0,0
Gesamt 1103 440 380 34,5
Jobcenter Dresden 800 161 38 4,8
Jobcenter Freiberg 100 35 17 17,0
Jobcenter Landkreis Mittweida 200 99 64 32,0
Jobcenter Vogtlandkreis 195 4 0 0,0
Jobcenter Zwickau 300 86 51 17,0
Landkreis Bautzen 400 238 111 27,8
Jobcenter Landkreis Görlitz 200 111 87 43,5
Jobcenter Meißen 180 25 19 10,6
Jobcenter Landkreis Mittelsachsen 100 46 32 32,0
Jobcenter Leipzig 500 276 233 46,6
Gesamt 2975 1081 652
Jobcenter Stendal und Altmarkkreis 200 171 131 65,5
Jobcenter Salzlandkreis 120 13 13 10,8
Jobcenter Börde 180 98 88 48,9
Jobcenter Burgenlandkreis 150 29 20 13,3
Jobcenter Halle 1000 595 593 59,3
Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg 700 203 168 24,0
Jobcenter Mansfeld-Südharz 582 206 119 20,4
Jobcenter Landkreis Stendal 180 99 99 55,0
Jobcenter Landkreis Wittenberg 180 20 18 10,0
Jobcenter Dessau-Roßlau 200 103 99 49,5
Jobcenter Jerichower Land 180 121 99 55,0
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld 730 334 333 45,6
Jobcenter Harz 150 30 15 10,0
Jobcenter Saalekreis 290 68 68 23,4
Gesamt 4842 2090 1863
Jobcenter Dithmarschen 100 0 0 0,0
Jobcenter Kreis Plön 50 0 0 0,0
Jobcenter Lübeck 50 0 0 0,0
Jobcenter Ostholstein 263 37 17 6,5
Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde 150 25 15 10,0
Jobcenter Kiel 200 145 51 25,5
Gesamt 813 207 83
Agentur für Arbeit Altenburg 350 219 59 16,9
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis 130 51 36 27,7
Jobcenter Wartburgkreis 150 61 8 5,3
Jobcenter Kyffhäuserkreis 150 79 55 36,7
Jobcenter Landkreis Greiz 120 13 12 10,0
Jobcenter Landkreis Nordhausen 100 25 10 10,0
Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt 180 15 0 0,0
Jobcenter Saale-Holzland 100 12 7 7,0
Jobcenter Saale-Orla-Kreis 500 63 22 4,4
Jobcenter Weimar 300 93 10 3,3
Jobcenter Stadt Gera 400 42 18 4,5
Jobcenter Landkreis Sonneberg 300 42 23 7,7
Jobcenter Suhl 150 110 53 35,3
Jobcenter Landkreis Eichsfeld 100 55 20 20,0
Jobcenter Stadt Jena 200 11 6 3,0
Gesamt 3230 891 339
Bund 33955 10711 7583 22,3
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Anlage 1
Summe
Jan - Apr 11 1)
Anteil
(Prozent)
Deutschland 3.039 33.955 9,0
01 Schleswig-Holstein 6 813 0,7
02 Hamburg 47 200 23,5
03 Niedersachsen 50 2.772 1,8
04 Bremen 6 410 1,5
05 Nordrhein-Westfalen 333 4.113 8,1
06 Hessen 62 1.630 3,8
07 Rheinland-Pfalz 137 809 16,9
08 Baden-Württemberg 65 1.985 3,3
09 Bayern 208 1.900 10,9
10 Saarland 157 1.103 14,2
11 Berlin 53 2.332 2,3
12 Brandenburg 334 3.180 10,5
13 Mecklenburg-Vorpommern 53 1.661 3,2
14 Sachsen 578 2.975 19,4
15 Sachsen-Anhalt 869 4.842 17,9
16 Thüringen 81 3.230 2,5
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten
fest. Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase Bürgerarbeit
und Zielgrößen
- Bundesländer -
Kontingent
Bürgerarbeitsplätze
Anlage 2
Deutschland 3.039
03102 JC Neubrandenburg, Stadt 18
03104 JC Demmin *
03110 JC Mecklenburg-Strelitz -
03116 JC Uecker-Randow 4
03122 JC Müritz -
03202 JC Rostock, Hansestadt -
03204 JC Bad Doberan 4
03208 JC Güstrow 17
03302 JC Schwerin, Landeshauptstadt *
03304 JC Wismar, Hansestadt -
03308 JC Ludwigslust -
03314 JC Nordwestmecklenburg -
03324 JC Parchim -
03402 JC Stralsund, Hansestadt -
03406 JC Rügen -
03408 JC Nordvorpommern 5
03410 JC Greifswald, Hansestadt -
03414 JC Ostvorpommern *
03502 JC Cottbus, Stadt 13
03504 JC Elbe-Elster 11
03506 JC Oberspreewald-Lausitz 31
03538 JC Spree-Neiße 3
03602 JC Barnim 5
03604 JC Uckermark -
03702 JC Frankfurt (Oder), Stadt -
03706 JC Oder-Spree 15
03708 JC Märkisch-Oderland 22
03802 JC Ostprignitz-Ruppin -
03804 JC Prignitz 32
03806 JC Oberhavel -
03826 JC Havelland 130
03902 JC Brandenburg an der Havel, Stadt 7
03904 JC Potsdam, Stadt 16
03908 JC Teltow-Fläming 19
03914 JC Potsdam-Mittelmark 3
03922 JC Dahme-Spreewald 27
04202 JC Dessau-Roßlau 63
04206 JC Salzlandkreis -
04208 JC Anhalt-Bitterfeld 185
04306 JC Harz -
04402 JC Halle (Saale), Stadt 269
04502 JC Magdeburg, Landeshauptstadt 75
04506 JC Jerichower Land 35
04514 JC Börde 73
04602 JC Saalekreis 48
04606 JC Burgenlandkreis 5
04704 JC Mansfeld-Südharz -
Jobcenter
Summe
Jan - Apr 11 1)
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase Bürgerarbeit
- Jobcenter -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
04802 JC Stendal 67
04804 JC Altmarkkreis Salzwedel 40
04902 JC Wittenberg 9
07002 JC Altenburger Land 17
07102 JC Annaberg -
07104 JC Aue-Schwarzenberg -
07106 JC Mittlerer Erzgebirgskreis -
07108 JC Landkreis Stollberg -
07202 JC Bautzen 20
07204 JC Görlitz -
07208 JC Löbau-Zittau 456
07302 JC Chemnitz, Stadt -
07304 JC Freiberg 5
07306 JC Mittweida 26
07402 JC Dresden, Stadt 5
07502 JC Leipzig, Stadt 50
07506 JC Leipziger Land -
07602 JC Nordsachsen -
07608 JC Döbeln 11
07610 JC Muldentalkreis -
07702 JC Sächsische Schweiz- Osterzgebirge -
07804 JC Vogtlandkreis -
07904 JC Meißen -
09202 JC Zwickau 5
09302 JC Erfurt, Stadt -
09304 JC Ilm-Kreis -
09308 JC Sömmerda -
09310 JC Weimar, Stadt 2) -
09312 JC Weimarer Land 2) -
09402 JC Gera, Stadt -
09408 JC Greiz *
09414 JC Saale-Orla-Kreis 8
09502 JC Gotha -
09504 JC Eisenach, Stadt -
09506 JC Unstrut-Hainich-Kreis -
09602 JC Jena, Stadt -
09606 JC Saale-Holzland-Kreis *
09614 JC Saalfeld-Rudolstadt -
09702 JC Nordhausen 6
09704 JC Eichsfeld 5
09708 JC Kyffhäuserkreis 14
09802 JC Suhl, Stadt 15
09804 JC Hildburghausen -
09806 JC Sonneberg 6
09810 JC Wartburgkreis 7
09814 JC Schmalkalden-Meiningen -
11102 JC Stormarn -
11116 JC Herzogtum Lauenburg -
11502 JC Pinneberg -
11512 JC Steinburg -
11902 JC Flensburg, Stadt -
11904 JC Schleswig-Flensburg -
11916 JC Nordfriesland -
12302 JC Hamburg, Freie und Hansestadt 47
12702 JC Dithmarschen -
13102 JC Kiel, Landeshauptstadt -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
13106 JC Plön -
13502 JC Lübeck, Hansestadt -
13506 JC Ostholstein 6
13902 JC Neumünster, Stadt -
13904 JC Segeberg -
13912 JC Rendsburg-Eckernförde -
21102 JC Braunschweig, Stadt -
21104 JC Salzgitter, Stadt *
21106 JC Wolfenbüttel -
21110 JC Peine -
21404 JC Bremen, Stadt -
21416 JC Osterholz -
21706 JC Bremerhaven, Stadt 6
22102 JC Celle -
22116 JC Soltau-Fallingbostel *
22402 JC Emden, Stadt -
22404 JC Aurich -
22406 JC Norden -
22408 JC Wittmund -
22702 JC Goslar -
22704 JC Osterode am Harz -
23102 JC Göttingen -
23106 JC Northeim -
23406 JC Holzminden -
23408 JC Hameln-Pyrmont -
23410 JC Schaumburg 4
23702 JC Region Hannover 9
24110 JC Helmstedt -
24112 JC Gifhorn -
24114 JC Wolfsburg, Stadt -
24402 JC Hildesheim -
24702 JC Emsland *
24704 JC Leer -
25102 JC Lüneburg *
25104 JC Harburg -
25404 JC Nienburg (Weser) -
25704 JC Grafschaft Bentheim -
26104 JC Delmenhorst, Stadt -
26106 JC Oldenburg (Oldenburg), Stadt -
26110 JC Wesermarsch -
26112 JC Ammerland -
26118 JC Oldenburg -
26402 JC Osnabrück, Stadt 31
26410 JC Osnabrück -
26702 JC Stade -
26704 JC Cuxhaven -
26706 JC Rotenburg (Wümme) -
27102 JC Lüchow-Dannenberg -
27104 JC Uelzen -
27402 JC Vechta -
27404 JC Cloppenburg -
27706 JC Verden -
27708 JC Diepholz -
28102 JC Wilhelmshaven, Stadt -
28106 JC Friesland -
31106 JC Heinsberg -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
31108 JC Städteregion Aachen -
31302 JC Warendorf 20
31502 JC Leverkusen, Stadt -
31504 JC Oberbergischer Kreis -
31506 JC Rheinisch-Bergischer Kreis -
31704 JC Bielefeld, Stadt 34
31722 JC Gütersloh -
32102 JC Bochum, Stadt -
32112 JC Herne, Stadt -
32302 JC Bonn, Stadt -
32304 JC Rhein-Sieg-Kreis -
32502 JC Rhein-Erft-Kreis -
32504 JC Euskirchen -
32702 JC Borken -
32704 JC Coesfeld -
33104 JC Lippe *
33302 JC Dortmund, Stadt 176
33502 JC Düren -
33702 JC Düsseldorf, Stadt -
33732 JC Mettmann -
34102 JC Duisburg, Stadt -
34302 JC Essen, Stadt -
34502 JC Gelsenkirchen, Stadt -
34506 JC Bottrop, Stadt -
34702 JC Ennepe-Ruhr-Kreis 8
34704 JC Hagen, Stadt -
35102 JC Hamm, Stadt 6
35104 JC Unna -
35302 JC Herford -
35318 JC Minden-Lübbecke -
35502 JC Märkischer Kreis -
35702 JC Köln, Stadt -
36102 JC Krefeld -
36108 JC Viersen -
36302 JC Hochsauerlandkreis -
36502 JC Mönchengladbach, Stadt -
36504 JC Rhein-Kreis Neuss -
36702 JC Münster, Stadt -
37102 JC Mülheim an der Ruhr, Stadt -
37106 JC Oberhausen, Stadt -
37302 JC Paderborn 81
37338 JC Höxter -
37502 JC Recklinghausen -
37710 JC Steinfurt -
38102 JC Siegen-Wittgenstein -
38104 JC Olpe -
38302 JC Soest 5
38502 JC Remscheid, Stadt -
38506 JC Solingen, Stadt *
38702 JC Wesel -
38704 JC Kleve -
39102 JC Wuppertal, Stadt -
41102 JC Hersfeld-Rotenburg -
41104 JC Werra-Meißner-Kreis 4
41502 JC Bergstraße -
41506 JC Darmstadt-Dieburg -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
41508 JC Odenwaldkreis -
41510 JC Groß-Gerau -
41512 JC Darmstadt, Wissenschaftsstadt -
41904 JC Hochtaunuskreis -
41906 JC Main-Taunus-Kreis -
41910 JC Offenbach -
41920 JC Frankfurt am Main, Stadt -
42302 JC Fulda -
42702 JC Gießen *
42704 JC Vogelsbergkreis -
42708 JC Wetteraukreis -
43102 JC Main-Kinzig-Kreis -
43502 JC Kassel, documenta-Stadt 3
43504 JC Kassel 21
43902 JC Waldeck-Frankenberg 3
44302 JC Limburg-Weilburg -
44702 JC Marburg-Biedenkopf -
44704 JC Arbeitsförderung Schwalm-Eder -
45102 JC Offenbach am Main, Stadt 19
45502 JC Lahn-Dill-Kreis 10
45902 JC Wiesbaden, Landeshauptstadt -
45904 JC Rheingau-Taunus-Kreis -
51102 JC Bad Kreuznach -
51106 JC Birkenfeld -
51110 JC Rhein-Hunsrück-Kreis -
51502 JC Donnersbergkreis -
51506 JC Kaiserslautern, Stadt -
51510 JC Kaiserslautern -
51514 JC Kusel -
51902 JC Koblenz, Stadt -
51904 JC Cochem-Zell -
52302 JC Vorderpfalz-Ludwigshafen -
52308 JC Deutsche Weinstraße -
52704 JC Alzey-Worms -
52706 JC Mainz, Stadt -
52708 JC Mainz-Bingen -
52710 JC Worms, Stadt -
53102 JC Ahrweiler -
53104 JC Mayen-Koblenz 29
53502 JC Rhein-Lahn-Kreis -
53504 JC Westerwaldkreis -
53902 JC Neunkirchen 101
53908 JC St. Wendel -
53912 JC Saarpfalz-Kreis 48
54302 JC Germersheim -
54308 JC Landau-Südliche Weinstraße -
54702 JC Altenkirchen (Westerwald) 88
54708 JC Neuwied 8
55102 JC Pirmasens, Stadt *
55106 JC Zweibrücken, Stadt 8
55108 JC Südwestpfalz -
55502 JC Stadtverband Saarbrücken *
55902 JC Merzig-Wadern 3) *
55906 JC Saarlouis 3) 6
56302 JC Bernkastel-Wittlich -
56304 JC Bitburg-Prüm -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
56306 JC Trier, Stadt 3
56308 JC Trier-Saarburg -
56310 JC Vulkaneifel -
61102 JC Ostalbkreis -
61108 JC Heidenheim 8
61402 JC Zollernalbkreis -
61406 JC Sigmaringen -
61702 JC Breisgau-Hochschwarzwald -
61704 JC Emmendingen 5
61706 JC Freiburg im Breisgau, Stadt -
62102 JC Esslingen -
62106 JC Göppingen -
62402 JC Heidelberg, Stadt 3
62404 JC Rhein-Neckar-Kreis -
62702 JC Heilbronn, Stadt -
62704 JC Heilbronn -
63102 JC Karlsruhe, Stadt 3
63108 JC Karlsruhe -
63402 JC Konstanz 9
63702 JC Lörrach 16
63704 JC Waldshut -
64102 JC Ludwigsburg -
64402 JC Mannheim, Universitätsstadt 20
64702 JC Calw -
64708 JC Freudenstadt -
65106 JC Ortenaukreis -
65402 JC Pforzheim, Stadt -
65404 JC Enzkreis -
65702 JC Baden-Baden, Stadt -
65704 JC Rastatt -
66102 JC Ravensburg -
66110 JC Biberach -
66112 JC Bodenseekreis -
66402 JC Reutlingen -
66404 JC Tübingen -
66702 JC Rottweil -
66704 JC Tuttlingen -
67102 JC Rems-Murr-Kreis -
67402 JC Hohenlohekreis -
67404 JC Schwäbisch Hall -
67702 JC Stuttgart, Landeshauptstadt *
67704 JC Böblingen -
68102 JC Main-Tauber-Kreis -
68104 JC Neckar-Odenwald-Kreis -
68402 JC Ulm, Universitätsstadt -
68404 JC Alb-Donau-Kreis -
68702 JC Schwarzwald-Baar-Kreis -
71102 JC Ansbach, Stadt -
71104 JC Ansbach -
71106 JC Neustadt adAisch-Bad Windsheim -
71502 JC Aschaffenburg, Stadt 3) 4
71504 JC Aschaffenburg 3) 8
71506 JC Miltenberg 3) 20
71902 JC Bamberg, Stadt 8
71904 JC Bamberg -
71906 JC Forchheim -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
72302 JC Bayreuth, Stadt -
72304 JC Bayreuth -
72306 JC Kulmbach -
72702 JC Coburg, Stadt -
72704 JC Coburg -
72706 JC Kronach 21
72708 JC Lichtenfels -
73102 JC Hof, Stadt -
73106 JC Hof -
73110 JC Wunsiedel im Fichtelgebirge 10
73504 JC Erlangen, Stadt -
73506 JC Erlangen-Höchstadt -
73508 JC Fürth, Stadt 9
73510 JC Fürth, Land -
73514 JC Nürnberg, Stadt -
73522 JC Nürnberger Land -
73524 JC Schwabach, Stadt -
73902 JC Neumarkt idOPf -
73904 JC Regensburg, Stadt -
73906 JC Regensburg -
73908 JC Kelheim -
74302 JC Amberg-Sulzbach -
74306 JC Cham -
74308 JC Schwandorf -
74702 JC Bad Kissingen 3) *
74704 JC Haßberge 3) 12
74706 JC Rhön-Grabfeld 3) 15
74708 JC Schweinfurt, Stadt 3) -
74710 JC Schweinfurt 3) -
75102 JC Neustadt-Weiden 22
75104 JC Tirschenreuth 11
75502 JC Weißenburg-Gunzenhausen 37
75504 JC Roth -
75902 JC Kitzingen -
75906 JC Würzburg, Stadt -
75908 JC Würzburg -
75910 JC Main-Spessart -
81102 JC Aichach-Friedberg -
81104 JC Augsburg, Stadt -
81110 JC Augsburg -
81502 JC Deggendorf -
81504 JC Regen -
81512 JC Straubing-Bogen -
81904 JC Dillingen adDonau -
81906 JC Donau-Ries -
82302 JC Erding -
82304 JC Freising -
82702 JC Eichstätt -
82704 JC Ingolstadt, Stadt -
82706 JC Neuburg-Schrobenhausen -
82708 JC Pfaffenhofen a.d. Ilm -
83102 JC Kaufbeuren, Stadt -
83104 JC Kempten (Allgäu), Stadt -
83106 JC Lindau (Bodensee) -
83108 JC Oberallgäu -
83110 JC Ostallgäu -
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
83502 JC Dingolfing-Landau -
83504 JC Landshut, Stadt -
83506 JC Landshut -
83902 JC Günzburg -
83904 JC Memmingen, Stadt -
83906 JC Neu-Ulm -
83908 JC Unterallgäu -
84304 JC Ebersberg -
84306 JC Fürstenfeldbruck -
84308 JC München, Landeshauptstadt 3) -
84302 JC Dachau 3) -
84338 JC München -
84340 JC Starnberg -
84702 JC Freyung-Grafenau 13
84704 JC Passau, Stadt 6
84706 JC Passau 5
85102 JC Altötting -
85104 JC Mühldorf am Inn -
85106 JC Rottal-Inn -
85502 JC Bad Tölz-Wolfratshausen -
85504 JC Miesbach -
85506 JC Rosenheim, Stadt -
85508 JC Rosenheim -
85902 JC Berchtesgadener Land 3) 3
85904 JC Traunstein 3) *
86302 JC Garmisch-Partenkirchen -
86304 JC Landsberg am Lech -
86306 JC Weilheim-Schongau -
92202 JC Neukölln -
92204 JC Treptow-Köpenick -
94402 JC Steglitz-Zehlendorf -
94406 JC Tempelhof-Schöneberg -
95502 JC Charlottenburg-Wilmersdorf -
95504 JC Pankow -
95506 JC Reinickendorf -
95508 JC Spandau -
96202 JC Friedrichshain-Kreuzberg -
96204 JC Mitte -
96402 JC Marzahn-Hellersdorf 53
96404 JC Lichtenberg -
3) Die Plätze der Bürgerarbeit wurden für die Jobcenter summiert.
2) Das Jobcenter Weimar wurde zum 01.01.2011 in die Jobcenter Weimar, Stadt und Weimar, Land geteilt.
*) Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist
daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden bei den Ihnen zur Verfügung gestellten Daten auch Zahlenwerte kleiner 3 und
Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, anonymisiert oder zu Gruppen zusammengefasst.
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Anlage 3
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand: April 2011)
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt
Stellen abgelehnt
(absolut)
Stellen abgelehnt
(Prozent)
Jobcenter Heidelberg 34 0 0,0
Jobcenter Landkreis Emmendingen 20 4 20,0
Jobcenter Waldshut-Tiengen 6 0 0,0
Jobcenter Stadt Karlsruhe 25 0 0,0
Jobcenter Landkreis Lörrach 54 8 14,8
Jobcenter Mannheim 44 0 0,0
Jobcenter Ostalbkreis 15 6 40,0
Jobcenter Stadt Pforzheim 24 9 37,5
Jobcenter Stuttgart 13 1 7,7
Jobcenter Heidenheim 30 2 6,7
Jobcenter Landkreis Konstanz 53 0 0,0
Jobcenter Ortenaukreis 2 2 100,0
Jobcenter Waldshut-Tiengen 5 1 20,0
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis 18 2 11,1
Gesamt 343 35 10,2
Jobcenter Passauer Stadt 28 0 0,0
Jobcenter Berchtesgadener Land / Jobcenter
Traunstein 42 12 28,6
Jobcenter Bamberg 23 1 4,3
Jobcenter Freyung-Grafenau 19 0 0,0
Jobcenter Fürth Stadt 20 0 0,0
Jobcenter Stadt Hof 9 0 0,0
Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld /
Jobcenter im Landkreis Schweinfurt / Jobcenter
im Landkreis Bad Kissingen / Jobcenter
Haßberge / Jobcenter Schweinfurt
215 3 1,4
Jobcenter Landkreis Miltenberg / Jobcenter Stadt
Aschaffenburg / Jobcenter Landkreis
Aschaffenburg
81 0 0,0
Jobcenter München / Jobcenter Landkreis
Dachau 0 0 0,0
Jobcenter Passauer Land 26 4 15,4
Jobcenter Nürnberg Stadt 31 2 6,5
Jobcenter Tirschenreuth 28 3 10,7
Jobcenter Weiden-Neustadt 103 0 0,0
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen 67 10 14,9
gE Wunsiedel/Tirschenreuth-Nord 22 0 0,0
Jobcenter Ingolstadt 17 0 0,0
Jobcenter Landkreis Kronach 38 2 5,3
Jobcenter Weilheim Schongau 5 0 0,0
Gesamt 774 37 4,8
Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 0,0
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg 19 0 0,0
Jobcenter Lichtenberg 0 0 0,0
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 79 6 7,6
Jobcenter Mitte 0 0 0,0
Jobcenter Neukölln 2 0 0,0
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg 0 0 0,0
Jobcenter Treptow-Köpenick 0 0 0,0
Gesamt 100 6 6,0
Jobcenter Havelland 236 0 0,0
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald 73 1 1,4
Jobcenter Landkreis Teltow-Fläming 26 3 11,5
Jobcenter Potsdam 14 0 0,0
Jobcenter Prignitz 81 0 0,0
Jobcenter Brandenburg an der Havel 74 0 0,0
Jobcenter Barnim 77 4 5,2
Jobcenter Cottbus 60 2 3,3
Jobcenter Elbe-Elster 66 7 10,6
Jobcenter Märkisch-Oderland 70 2 2,9
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz 73 2 2,7
Jobcenter Landkreis Oberhavel 9 0 0,0
Jobcenter Landkreis Oder-Spree 72 7 9,7
Jobcenter Mittelmark 39 4 10,3
Jobcenter Landkreis Spree-Neiße 70 0 0,0
Jobcenter Landkreis Uckermark 0 0 0,0
Gesamt 1040 32 3,1
Jobcenter Bremerhaven 79 0 0,0
Jobcenter Bremen 15 0 0,0
Gesamt 94 0 0,0
Jobcenter Hamburg 192 0 0,0
192 0 0,0
Bremen
Hamburg
B
ad
en
-W
ür
tt
em
be
rg
B
ay
er
n
B
er
lin
B
ra
nd
en
bu
rg
Anlage 4
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: 19. April 2011)
Bundesland
Bezeichnung Grundsicherungsstelle Stellen
beantragt
Stellen abgelehnt
(absolut)
Stellen abgelehnt
(Prozent)
Jobcenter Stadt Kassel 47 0 0,0
Jobcenter Landkreis Kassel 111 0 0,0
Jobcenter Schwalm-Eder 8 1 12,5
Jobcenter Werra-Meißner 8 0 0,0
Jobcenter Offenbach 146 46 31,5
Jobcenter Waldeck-Frankenberg 73 0 0,0
Jobcenter Gießen 56 0 0,0
Jobcenter Wetteraukreis 24 0 0,0
Jobcenter Lahn-Dill 72 3 4,2
Landkreis Marburg-Biedenkopf 36 0 0,0
Gesamt 581 50 8,6
Jobcenter Demmin 9 4 44,4
Jobcenter Landeshauptstadt Schwerin 120 12 10,0
Jobcenter Mecklenburg-Strelitz 20 0 0,0
Jobcenter Nordvorpommern 29 1 3,4
Jobcenter Rügen 37 1 2,7
Jobcenter Hansestadt Wismar 56 0 0,0
Hanse-Jobcenter Rostock 49 0 0,0
Jobcenter Güstrow 69 1 1,4
Jobcenter Uecker-Randow 34 0 0,0
Jobcenter Landkreis Bad Doberan 24 5 20,8
Landkreis Ostvorpommern Sozialagentur 72 2 2,8
Jobcenter Neubrandenburg 36 0 0,0
Gesamt 555 26 4,7
Jobcenter Osnabrück 61 7 11,5
Jobcenter Braunschweig 45 0 0,0
Jobcenter Cuxhaven 49 9 18,4
Jobcenter Cloppenburg 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Lüneburg 49 16 32,7
Jobcenter Salzgitter 26 0 0,0
Jobcenter Region Hannover 153 7 4,6
Jobcenter Schaumburg 52 4 7,7
Jobcenter Wilhelmshaven 30 10 33,3
Jobcenter Landkreis Emsland 18 1 5,6
Jobcenter Landkreis Göttingen 29 0 0,0
Jobcenter Grafschaft Bentheim 24 1 4,2
Jobcenter Landkreis Leer-Borkum 45 0 0,0
Jobcenter Landkreis Peine 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Soltau-Fallingbostel 3 0 0,0
Landkreis Osterode am Harz 2 0 0,0
Jobcenter Landkreis Verden 6 0 0,0
Jobcenter Landkreis Osnabrück 14 4 28,6
Gesamt 606 59 9,7
Jobcenter Soest 66 0 0,0
Jobcenter Bielefeld 107 0 0,0
Jobcenter Duisburg 29 0 0,0
Jobcenter Kreis Euskirchen 10 0 0,0
Jobcenter Kreis Paderborn 131 0 0,0
Jobcenter Kreis Heinsberg 34 0 0,0
Jobcenter StädteRegion Aachen 6 0 0,0
Jobcenter Köln 0 0 0,0
Jobcenter Kreis Höxter 23 0 0,0
Jobcenter Kreis Unna 53 0 0,0
Jobcenter Kreis Wesel 144 12 8,3
Jobcenter Märkischer-Kreis 0 0 0,0
Jobcenter Remscheid 41 0 0,0
Jobcenter Gelsenkirchen 34 1 2,9
Jobcenter Dortmund 391 0 0,0
Jobcenter Lippe 53 1 1,9
Jobcenter Landkreis Borken 47 0 0,0
Jobcenter Landkreis Coesfeld 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Düren 0 0 0,0
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis 27 0 0,0
Jobcenter Landkreis Kleve 0 0 0,0
Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke 15 0 0,0
Jobcenter im Kreis Warendorf 91 1 1,1
Jobcenter Mühlheim an der Ruhr 2 0 0,0
Jobcenter Hamm 40 0 0,0
Jobcenter Kreis Recklinghausen 0 0 0,0
Jobcenter Solingen 1 0 0,0
Gesamt 1345 15 1,1
H
es
se
n
M
ec
kl
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bu
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Anlage 4
Bundesland
Bezeichnung Grundsicherungsstelle Stellen
beantragt
Stellen abgelehnt
(absolut)
Stellen abgelehnt
(Prozent)
Jobcenter Kreis Altenkirchen 83 14 16,9
Jobcenter Pirmasens 7 5 71,4
Jobcenter Zweibrücken 24 0 0,0
Jobcenter Lankreis Mayen-Koblenz 145 13 9,0
Jobcenter Eifelkreis Bitburg-Prüm 0 0 0,0
Jobcenter Landkreis Bernkastel-Wittlich 1 0 0,0
Jobcenter Trier-Saarburg 10 2 20,0
Jobcenter Trier 15 6 40,0
Jobcenter Kreis Neuwied 28 0 0,0
Jobcenter Worms 59 3 5,1
Gesamt 372 43 11,6
Jobcenter Neunkirchen 180 9 5,0
Jobcenter Saarbrücken 68 0 0,0
Jobcenter Saarlouis / Jobcenter Merzig- Wadern
69 0 0,0
Jobcenter Saarpfalz-Kreis 123 2 1,6
Jobcenter Landkreis St. Wendel 0 0 0,0
Gesamt 440 11 2,5
Jobcenter Dresden 161 7 4,3
Jobcenter Freiberg 35 0 0,0
Jobcenter Landkreis Mittweida 99 5 5,1
Jobcenter Vogtlandkreis 4 0 0,0
Jobcenter Zwickau 86 30 34,9
Landkreis Bautzen 238 3 1,3
Jobcenter Landkreis Görlitz 111 3 2,7
Jobcenter Meißen 25 0 0,0
Jobcenter Landkreis Mittelsachsen 46 0 0,0
Jobcenter Leipzig 276 33 12,0
Gesamt 1081 81 7,5
Jobcenter Stendal und Altmarkkreis 171 20 11,7
Jobcenter Salzlandkreis 13 0 0,0
Jobcenter Börde 98 0 0,0
Jobcenter Burgenlandkreis 29 0 0,0
Jobcenter Halle 595 1 0,2
Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg 203 14 6,9
Jobcenter Mansfeld-Südharz 206 0 0,0
Jobcenter Landkreis Stendal 99 0 0,0
Jobcenter Landkreis Wittenberg 20 0 0,0
Jobcenter Dessau-Roßlau 103 1 1,0
Jobcenter Jerichower Land 121 0 0,0
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld 334 0 0,0
Jobcenter Harz 30 0 0,0
Jobcenter Saalekreis 68 0 0,0
Gesamt 2090 36 1,7
Jobcenter Dithmarschen 0 0 0,0
Jobcenter Kreis Plön 0 0 0,0
Jobcenter Lübeck 0 0 0,0
Jobcenter Ostholstein 37 6 16,2
Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde 25 0 0,0
Jobcenter Kiel 145 0 0,0
Gesamt 207 6 2,9
Agentur für Arbeit Altenburg 219 84 38,4
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis 51 5 9,8
Jobcenter Wartburgkreis 61 35 57,4
Jobcenter Kyffhäuserkreis 79 9 11,4
Jobcenter Landkreis Greiz 13 0 0,0
Jobcenter Landkreis Nordhausen 25 13 52,0
Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt 15 0 0,0
Jobcenter Saale-Holzland 12 1 8,3
Jobcenter Saale-Orla-Kreis 63 19 30,2
Jobcenter Weimar 93 8 8,6
Jobcenter Stadt Gera 42 18 42,9
Jobcenter Landkreis Sonneberg 42 0 0,0
Jobcenter Suhl 110 39 35,5
Jobcenter Landkreis Eichsfeld 55 2 3,6
Jobcenter Stadt Jena 11 0 0,0
Gesamt 891 233 26,2
Bund 10711 670 6,3
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Anlage 4
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt Stellen bewilligt
Stellen
abgelehnt
Jobcenter Heidelberg 0 0 0
Jobcenter Landkreis Emmendingen 3 3 0
Jobcenter Waldshut-Tiengen 1 1 0
Jobcenter Stadt Karlsruhe 0 0 0
Jobcenter Landkreis Lörrach 13 6 4
Jobcenter Mannheim 8 8 0
Jobcenter Ostalbkreis 14 8 6
Jobcenter Stadt Pforzheim 0 0 0
Jobcenter Stuttgart 0 0 0
Jobcenter Heidenheim 3 3 0
Jobcenter Landkreis Konstanz 0 0 0
Jobcenter Ortenaukreis 2 0 2
Jobcenter Waldshut-Tiengen 1 0 1
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis 9 2 2
Gesamt 54 31 15
Jobcenter Passauer Stadt 27 26 0
Jobcenter Berchtesgadener Land / Jobcenter
Traunstein 6 1 5
Jobcenter Bamberg 0 0 0
Jobcenter Freyung-Grafenau 17 16 0
Jobcenter Fürth Stadt 0 0 0
Jobcenter Stadt Hof 0 0 0
Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld / Jobcenter
im Landkreis Schweinfurt / Jobcenter im Landkreis
Bad Kissingen / Jobcenter Haßberge / Jobcenter
Schweinfurt
126 89 2
Jobcenter Landkreis Miltenberg /
Jobcenter Stadt Aschaffenburg / Jobcenter
Landkreis Aschaffenburg
38 31 0
Jobcenter München / Jobcenter Landkreis Dachau
0 0 0
Jobcenter Passauer Land 20 16 3
Jobcenter Nürnberg Stadt 0 0 0
Jobcenter Tirschenreuth 13 10 2
Jobcenter Weiden-Neustadt 16 13 0
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen 27 11 10
gE Wunsiedel/Tirschenreuth-Nord 9 9 0
Jobcenter Ingolstadt 0 0 0
Jobcenter Landkreis Kronach 24 17 2
Jobcenter Weilheim Schongau 3 0 0
Gesamt 326 239 24
Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 0
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg 0 0 0
Jobcenter Lichtenberg 0 0 0
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 0 0 0
Jobcenter Mitte 0 0 0
Jobcenter Neukölln 0 0 0
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg 0 0 0
Jobcenter Treptow-Köpenick 0 0 0
Gesamt 0 0 0
Jobcenter Havelland 3 3 0
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald 14 13 1
Jobcenter Landkreis Teltow-Fläming 0 0 0
Jobcenter Potsdam 8 8 0
Jobcenter Prignitz 36 11 0
Jobcenter Brandenburg an der Havel 0 0 0
Jobcenter Barnim 5 5 0
Jobcenter Cottbus 0 0 0
Jobcenter Elbe-Elster 27 19 7
Jobcenter Märkisch-Oderland 7 7 0
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz 0 0 0
Jobcenter Landkreis Oberhavel 0 0 0
Jobcenter Landkreis Oder-Spree 4 4 0
Jobcenter Mittelmark 22 15 0
Jobcenter Landkreis Spree-Neiße 43 31 0
Jobcenter Landkreis Uckermark 0 0 0
Gesamt 169 116 8
Jobcenter Bremerhaven 0 0 0
Jobcenter Bremen 0 0 0
Gesamt 0 0 0
Jobcenter Hamburg 0 0 0
Gesamt 0 0 0
Bremen
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Anlage 5
Kommunale Arbeitgeber (Gemeinde, Städte, Kreise)
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: 19. April 2011)
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt Stellen bewilligt
Stellen
abgelehnt
Jobcenter Stadt Kassel 26 25 0
Jobcenter Landkreis Kassel 52 8 0
Jobcenter Schwalm-Eder 2 0 1
Jobcenter Werra-Meißner 2 2 0
Jobcenter Offenbach 0 0 0
Jobcenter Waldeck-Frankenberg 61 39 0
Jobcenter Gießen 16 16 0
Jobcenter Wetteraukreis 7 0 0
Jobcenter Lahn-Dill 13 9 2
Landkreis Marburg-Biedenkopf 1 1 0
Gesamt 180 100 3
Jobcenter Demmin 0 0 0
Jobcenter Landeshauptstadt Schwerin 2 1 0
Jobcenter Mecklenburg-Strelitz 0 0 0
Jobcenter Nordvorpommern 0 0 0
Jobcenter Rügen 7 3 1
Jobcenter Hansestadt Wismar 0 0 0
Hanse-Jobcenter Rostock 2 1 0
Jobcenter Güstrow 0 0 0
Jobcenter Uecker-Randow 0 0 0
Jobcenter Landkreis Bad Doberan 16 9 5
Landkreis Ostvorpommern Sozialagentur 9 0 0
Jobcenter Neubrandenburg 0 0 0
Gesamt 36 14 6
Jobcenter Osnabrück 12 11 0
Jobcenter Braunschweig 29 29 0
Jobcenter Cuxhaven 28 16 8
Jobcenter Cloppenburg 0 0 0
Jobcenter Landkreis Lüneburg 14 2 7
Jobcenter Salzgitter 5 4 0
Jobcenter Region Hannover 13 6 6
Jobcenter Schaumburg 21 21 0
Jobcenter Wilhelmshaven 30 0 10
Jobcenter Landkreis Emsland 0 0 0
Jobcenter Landkreis Göttingen 6 0 0
Jobcenter Grafschaft Bentheim 6 2 1
Jobcenter Landkreis Leer-Borkum 15 15 0
Jobcenter Landkreis Peine 0 0 0
Jobcenter Landkreis Soltau-Fallingbostel 0 0 0
Landkreis Osterode am Harz 0 0 0
Jobcenter Landkreis Verden 3 3 0
Jobcenter Landkreis Osnabrück 3 2 0
Gesamt 185 111 32
Jobcenter Soest 1 1 0
Jobcenter Bielefeld 0 0 0
Jobcenter Duisburg 0 0 0
Jobcenter Kreis Euskirchen 0 0 0
Jobcenter Kreis Paderborn 0 0 0
Jobcenter Kreis Heinsberg 15 0 0
Jobcenter StädteRegion Aachen 6 6 0
Jobcenter Köln 0 0 0
Jobcenter Kreis Höxter 10 3 0
Jobcenter Kreis Unna 41 41 0
Jobcenter Kreis Wesel 71 47 6
Jobcenter Märkischer-Kreis 0 0 0
Jobcenter Remscheid 0 0 0
Jobcenter Gelsenkirchen 10 0 0
Jobcenter Dortmund 272 263 0
Jobcenter Lippe 1 0 0
Jobcenter Landkreis Borken 3 0 0
Jobcenter Landkreis Coesfeld 0 0 0
Jobcenter Landkreis Düren 0 0 0
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis 2 0 0
Jobcenter Landkreis Kleve 0 0 0
Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke 0 0 0
Jobcenter im Kreis Warendorf 34 27 0
Jobcenter Mühlheim an der Ruhr 0 0 0
Jobcenter Hamm 0 0 0
Jobcenter Kreis Recklinghausen 0 0 0
Jobcenter Solingen 0 0 0
Gesamt 466 388 6
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Anlage 5
Kommunale Arbeitgeber (Gemeinde, Städte, Kreise)
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt Stellen bewilligt
Stellen
abgelehnt
Jobcenter Kreis Altenkirchen 14 13 0
Jobcenter Pirmasens 1 1 0
Jobcenter Zweibrücken 6 6 0
Jobcenter Lankreis Mayen-Koblenz 18 9 0
Jobcenter Eifelkreis Bitburg-Prüm 0 0 0
Jobcenter Landkreis Bernkastel-Wittlich 1 1 0
Jobcenter Trier-Saarburg 8 5 0
Jobcenter Trier 0 0 0
Jobcenter Kreis Neuwied 4 4 0
Jobcenter Worms 2 1 0
Gesamt 54 40 0
Jobcenter Neunkirchen 6 3 0
Jobcenter Saarbrücken 0 0 0
Jobcenter Saarlouis / Jobcenter Merzig- Wadern
17 10 0
Jobcenter Saarpfalz-Kreis 3 3 0
Jobcenter Landkreis St. Wendel 0 0 0
Gesamt 26 16 0
Jobcenter Dresden 4 1 2
Jobcenter Freiberg 7 5 0
Jobcenter Landkreis Mittweida 26 8 0
Jobcenter Vogtlandkreis 0 0 0
Jobcenter Zwickau 0 0 0
Landkreis Bautzen 51 31 1
Jobcenter Landkreis Görlitz 29 28 1
Jobcenter Meißen 8 5 0
Jobcenter Landkreis Mittelsachsen 16 9 0
Jobcenter Leipzig 28 27 0
Gesamt 169 114 4
Jobcenter Stendal und Altmarkkreis 0 0 0
Jobcenter Salzlandkreis 0 0 0
Jobcenter Börde 0 0 0
Jobcenter Burgenlandkreis 0 0 0
Jobcenter Halle 214 214 0
Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg 0 0 0
Jobcenter Mansfeld-Südharz 0 0 0
Jobcenter Landkreis Stendal 0 0 0
Jobcenter Landkreis Wittenberg 0 0 0
Jobcenter Dessau-Roßlau 36 34 1
Jobcenter Jerichower Land 61 44 0
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld 0 0 0
Jobcenter Harz 0 0 0
Jobcenter Saalekreis 0 0 0
Gesamt 311 292 1
Jobcenter Dithmarschen 0 0 0
Jobcenter Kreis Plön 0 0 0
Jobcenter Lübeck 0 0 0
Jobcenter Ostholstein 9 2 6
Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde 0 0 0
Jobcenter Kiel 10 10 0
Gesamt 19 12 6
Agentur für Arbeit Altenburg 2 1 0
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis 13 7 3
Jobcenter Wartburgkreis 1 0 0
Jobcenter Kyffhäuserkreis 0 0 0
Jobcenter Landkreis Greiz 8 8 0
Jobcenter Landkreis Nordhausen 19 6 13
Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt 0 0 0
Jobcenter Saale-Holzland 2 0 0
Jobcenter Saale-Orla-Kreis 0 0 0
Jobcenter Weimar 18 7 3
Jobcenter Stadt Gera 0 0 0
Jobcenter Landkreis Sonneberg 7 3 0
Jobcenter Suhl 71 37 25
Jobcenter Landkreis Eichsfeld 31 6 0
Jobcenter Stadt Jena 1 1 0
Gesamt 173 76 44
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Anlage 5
Kommunale Arbeitgeber (Gemeinde, Städte, Kreise)
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt Stellen bewilligt
Stellen
abgelehnt
Jobcenter Heidelberg 34 3 0
Jobcenter Landkreis Emmendingen 17 8 4
Jobcenter Waldshut-Tiengen 5 4 0
Jobcenter Stadt Karlsruhe 25 25 0
Jobcenter Landkreis Lörrach 41 35 4
Jobcenter Mannheim 36 36 0
Jobcenter Ostalbkreis 1 1 0
Jobcenter Stadt Pforzheim 24 13 9
Jobcenter Stuttgart 13 11 1
Jobcenter Heidenheim 27 19 2
Jobcenter Landkreis Konstanz 53 49 0
Jobcenter Ortenaukreis 0 0 0
Jobcenter Waldshut-Tiengen 4 0 0
Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis 9 8 0
Gesamt 289 212 20
Jobcenter Passauer Stadt 1 1 0
Jobcenter Berchtesgadener Land / Jobcenter
Traunstein 36 22 7
Jobcenter Bamberg 23 21 1
Jobcenter Freyung-Grafenau 2 2 0
Jobcenter Fürth Stadt 20 16 0
Jobcenter Stadt Hof 9 7 0
Jobcenter im Landkreis Rhön-Grabfeld /
Jobcenter im Landkreis Schweinfurt / Jobcenter
im Landkreis Bad Kissingen / Jobcenter
Haßberge / Jobcenter Schweinfurt
89 40 1
Jobcenter Landkreis Miltenberg / Jobcenter
Stadt Aschaffenburg / Jobcenter Landkreis
Aschaffenburg
43 28 0
Jobcenter München / Jobcenter Landkreis
Dachau 0 0 0
Jobcenter Passauer Land 6 0 1
Jobcenter Nürnberg Stadt 31 22 2
Jobcenter Tirschenreuth 15 12 1
Jobcenter Weiden-Neustadt 87 82 0
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen 40 39 0
gE Wunsiedel/Tirschenreuth-Nord 13 12 0
Jobcenter Ingolstadt 17 8 0
Jobcenter Landkreis Kronach 14 14 0
Jobcenter Weilheim Schongau 2 2 0
Gesamt 448 328 13
Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf 0 0 0
Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg 19 19 0
Jobcenter Lichtenberg 0 0 0
Jobcenter Marzahn-Hellersdorf 79 71 6
Jobcenter Mitte 0 0 0
Jobcenter Neukölln 2 2 0
Jobcenter Tempelhof-Schöneberg 0 0 0
Jobcenter Treptow-Köpenick 0 0 0
Gesamt 100 92 6
Jobcenter Havelland 233 205 0
Jobcenter Landkreis Dahme-Spreewald 59 56 0
Jobcenter Landkreis Teltow-Fläming 26 23 3
Jobcenter Potsdam 6 6 0
Jobcenter Prignitz 45 38 0
Jobcenter Brandenburg an der Havel 74 25 0
Jobcenter Barnim 72 59 4
Jobcenter Cottbus 60 58 2
Jobcenter Elbe-Elster 39 39 0
Jobcenter Märkisch-Oderland 63 56 2
Jobcenter Oberspreewald-Lausitz 73 68 2
Jobcenter Landkreis Oberhavel 9 0 0
Jobcenter Landkreis Oder-Spree 68 59 7
Jobcenter Mittelmark 17 12 4
Jobcenter Landkreis Spree-Neiße 27 21 0
Jobcenter Landkreis Uckermark 0 0 0
Gesamt 871 725 24
Jobcenter Bremerhaven 79 58 0
Jobcenter Bremen 15 15 0
Gesamt 94 73 0
Jobcenter Hamburg 192 142 0
Gesamt 192 142 0
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Anlage 6
„Andere Arbeitgeber“
Quelle: Bundesverwaltungsamt (Stand: 19. April 2011)
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt Stellen bewilligt
Stellen
abgelehnt
Jobcenter Stadt Kassel 21 20 0
Jobcenter Landkreis Kassel 59 48 0
Jobcenter Schwalm-Eder 6 3 0
Jobcenter Werra-Meißner 6 4 0
Jobcenter Offenbach 146 72 46
Jobcenter Waldeck-Frankenberg 12 9 0
Jobcenter Gießen 40 20 0
Jobcenter Wetteraukreis 17 10 0
Jobcenter Lahn-Dill 59 51 1
Landkreis Marburg-Biedenkopf 35 35 0
Gesamt 401 272 47
Jobcenter Demmin 9 2 4
Jobcenter Landeshauptstadt Schwerin 118 85 12
Jobcenter Mecklenburg-Strelitz 20 10 0
Jobcenter Nordvorpommern 29 12 1
Jobcenter Rügen 30 6 0
Jobcenter Hansestadt Wismar 56 28 0
Hanse-Jobcenter Rostock 47 0 0
Jobcenter Güstrow 69 49 1
Jobcenter Uecker-Randow 34 27 0
Jobcenter Landkreis Bad Doberan 8 7 0
Landkreis Ostvorpommern Sozialagentur 63 5 2
Jobcenter Neubrandenburg 36 36 0
Gesamt 519 267 20
Jobcenter Osnabrück 49 39 7
Jobcenter Braunschweig 16 16 0
Jobcenter Cuxhaven 21 16 1
Jobcenter Cloppenburg 0 0 0
Jobcenter Landkreis Lüneburg 35 22 9
Jobcenter Salzgitter 21 17 0
Jobcenter Region Hannover 140 69 1
Jobcenter Schaumburg 31 20 4
Jobcenter Wilhelmshaven 0 0 0
Jobcenter Landkreis Emsland 18 14 1
Jobcenter Landkreis Göttingen 23 14 0
Jobcenter Grafschaft Bentheim 18 0 0
Jobcenter Landkreis Leer-Borkum 30 19 0
Jobcenter Landkreis Peine 0 0 0
Jobcenter Landkreis Soltau-Fallingbostel 3 3 0
Landkreis Osterode am Harz 2 0 0
Jobcenter Landkreis Verden 3 3 0
Jobcenter Landkreis Osnabrück 11 4 4
Gesamt 421 256 27
Jobcenter Soest 65 42 0
Jobcenter Bielefeld 107 103 0
Jobcenter Duisburg 29 29 0
Jobcenter Kreis Euskirchen 10 10 0
Jobcenter Kreis Paderborn 131 118 0
Jobcenter Kreis Heinsberg 19 19 0
Jobcenter StädteRegion Aachen 0 0 0
Jobcenter Köln 0 0 0
Jobcenter Kreis Höxter 13 5 0
Jobcenter Kreis Unna 12 12 0
Jobcenter Kreis Wesel 73 32 6
Jobcenter Märkischer-Kreis 0 0 0
Jobcenter Remscheid 41 9 0
Jobcenter Gelsenkirchen 24 18 1
Jobcenter Dortmund 119 107 0
Jobcenter Lippe 52 45 1
Jobcenter Landkreis Borken 44 15 0
Jobcenter Landkreis Coesfeld 0 0 0
Jobcenter Landkreis Düren 0 0 0
Jobcenter Ennepe-Ruhr-Kreis 25 25 0
Jobcenter Landkreis Kleve 0 0 0
Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke 15 15 0
Jobcenter im Kreis Warendorf 57 45 1
Jobcenter Mühlheim an der Ruhr 2 2 0
Jobcenter Hamm 40 31 0
Jobcenter Kreis Recklinghausen 0 0 0
Jobcenter Solingen 1 1 0
Gesamt 879 683 9
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Anlage 6
„Andere Arbeitgeber“
Bundesland Bezeichnung Grundsicherungsstelle
Stellen
beantragt Stellen bewilligt
Stellen
abgelehnt
Jobcenter Kreis Altenkirchen 69 38 14
Jobcenter Pirmasens 6 1 5
Jobcenter Zweibrücken 18 13 0
Jobcenter Lankreis Mayen-Koblenz 127 101 13
Jobcenter Eifelkreis Bitburg-Prüm 0 0 0
Jobcenter Landkreis Bernkastel-Wittlich 0 0 0
Jobcenter Trier-Saarburg 2 0 2
Jobcenter Trier 15 3 6
Jobcenter Kreis Neuwied 24 15 0
Jobcenter Worms 57 6 3
Gesamt 318 177 43
Jobcenter Neunkirchen 174 162 9
Jobcenter Saarbrücken 68 63 0
Jobcenter Saarlouis / Jobcenter Merzig-
Wadern 52 35 0
Jobcenter Saarpfalz-Kreis 120 104 2
Jobcenter Landkreis St. Wendel 0 0 0
Gesamt 414 364 11
Jobcenter Dresden 157 37 5
Jobcenter Freiberg 28 12 0
Jobcenter Landkreis Mittweida 73 56 5
Jobcenter Vogtlandkreis 4 0 0
Jobcenter Zwickau 86 51 30
Landkreis Bautzen 187 80 2
Jobcenter Landkreis Görlitz 82 59 2
Jobcenter Meißen 17 14 0
Jobcenter Landkreis Mittelsachsen 30 23 0
Jobcenter Leipzig 248 206 33
Gesamt 912 538 77
Jobcenter Stendal und Altmarkkreis 171 131 20
Jobcenter Salzlandkreis 13 13 0
Jobcenter Börde 98 88 0
Jobcenter Burgenlandkreis 29 20 0
Jobcenter Halle 381 379 1
Jobcenter Landeshauptstadt Magdeburg 203 168 14
Jobcenter Mansfeld-Südharz 206 119 0
Jobcenter Landkreis Stendal 99 99 0
Jobcenter Landkreis Wittenberg 20 18 0
Jobcenter Dessau-Roßlau 67 65 0
Jobcenter Jerichower Land 60 55 0
Jobcenter Anhalt-Bitterfeld 334 333 0
Jobcenter Harz 30 15 0
Jobcenter Saalekreis 68 68 0
Gesamt 1779 1571 35
Jobcenter Dithmarschen 0 0 0
Jobcenter Kreis Plön 0 0 0
Jobcenter Lübeck 0 0 0
Jobcenter Ostholstein 28 15 0
Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde 25 15 0
Jobcenter Kiel 135 41 0
Gesamt 188 71 0
Agentur für Arbeit Altenburg 217 58 84
Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis 38 29 2
Jobcenter Wartburgkreis 60 8 35
Jobcenter Kyffhäuserkreis 79 55 9
Jobcenter Landkreis Greiz 5 4 0
Jobcenter Landkreis Nordhausen 6 4 0
Jobcenter Saalfeld-Rudolstadt 15 0 0
Jobcenter Saale-Holzland 10 7 1
Jobcenter Saale-Orla-Kreis 63 22 19
Jobcenter Weimar 75 3 5
Jobcenter Stadt Gera 42 18 18
Jobcenter Landkreis Sonneberg 35 20 0
Jobcenter Suhl 39 16 14
Jobcenter Landkreis Eichsfeld 24 14 2
Jobcenter Stadt Jena 10 5 0
Gesamt 718 263 189
S
ch
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Anlage 6
„Andere Arbeitgeber“
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Alleine sein
mag ich nicht
Die Einrichtung dient dem Allgemeinwohl. In dem Seniorenheim wird Fachpersonal in ausreichender Zahl für die Bewohner mit
zusätzlicher Betreuung im Rahmen von § 87b SGB XI vorgehalten. Bürgerarbeiter sind für diese fachbezogenen Tätigkeiten nicht
vorgesehen. Die Projektidee umfasst eine unmittelbare Kontaktstelle für die Bewohner, bei denen keine sog. Pflegebetreuung
notwendig ist. Dafür sollen für diese Art von sozialer Begleitung Bürgerarbeiter eingesetzt werden, z.B. Gesellschaftsspiele, Besuch von
Freunden, Veranstaltungen, Friedhofsgänge, Arztbesuche oder Gottesdienste. Viele Bewohner wollen nicht alleine sein und
möchten am "gesellschaftlichen Leben" teilhaben. Aufgrund Gebrechlichkeit und Behinderung ist es ihnen aber nicht möglich, ohne
zusätzliche Hilfe diese Angebote anzunehmen. Bürgerarbeiter können hier effektiv eingesetzt werden und eine verbesserte und
ausgedehnte Vernetzung dieser bedürftigen Senioren mit ihren Nachbarn im Stadtteil gewährleisten. Für all diese zusätzlichen
Angebote und Möglichkeiten ist bisher weder Personal vorhanden, noch kann aus Kostengründen zusätzliches Personal angestellt werden.
Anlegen
eines
Lehrgartens
Auf einer Brachfläche soll ein Lehrgarten möglichst mit heimischen Kräutern und Pflanzen für Kinder angelegt werden. Anlegen
einer "Märchenkulisse" für Kinder am und im Haus. Hilfe bei Restauration und Wiederaufbau eines historischen Backofens zum
gemeinsamen Brotbacken.
Bücherwurm
macht mobil
Der Bürgerarbeiter geht mit einem thematisch bestückten Bücherkoffer in Schulklassen, Horte und Kitas. Er wird je nach Thema in
der Bibliothek befüllt und steht den Kindern für einen bestimmten Projektzeitraum vor Ort zur Verfügung. Ergänzt wird dies durch
vorbereitete Quizfragen, Ausmalbilder etc. Themen könnten hier sein: Brandschutz, Märchen, Piraten, Natur, Heimat. Für Kinder, die
Unterstützung brauchen, leistet der Bürgerarbeiter Lesehilfe und hat ggf. auch Zeit für gezieltes Üben. Über Vorlesespiele wird die
Lesefähigkeit verbessert und Kindern Anregungen zu bestimmten Themen gegeben. Hausaufgabenhilfe gibt gezielte Unterstützung
bei der thematischen Informationsbeschaffung. Dafür wird sowohl die Bibliothek als auch das Internet genutzt. Kinder und
Schülergruppen können zusätzlich zu den Öffnungszeiten die Bibliothek nutzen. Es werden thematische Veranstaltungen durchgeführt,
Vorlesecafe für Menschen mir Sehschwäche, morgendliche Zeitungsschau im Begegnungscafe oder der Bibliothek, Einrichtung einer
Büchertauschbörse, Vermittlung von Bücherspenden, um in anderen Ortsteilen Minibibliotheken aufzubauen. Diese werden durch
die dortigen Mitarbeiterinnen mit betreut und stellen in der ländlichen Region eine inhaltliche Bereicherung dar.
Miteinander
von Jung und
Alt
Im Rahmen des Projektes sollen Kontakte zwischen Jugendlichen und älteren Bewohnern des Wohngebietes hergestellt werden.
Das Angebot eines generellen Anlaufpunkts zwischen Jung und Alt, in dem eine zwanglose Begegnung zwischen Jugendlichen und
Älteren stattfinden kann, soll genutzt werden,z. B. Führen allgemeiner Gespräche zu verschiedenen Themen, Aufbau des Senioren-
Experten-Pools „die Jugend nutzt den Grips der Alten", Organisation und Durchführung der gemeinsamen monatlichen
Veranstaltungen mit Jung und Alt, gemeinsames kreatives Basteln je nach Jahreszeit, gemeinsames Kochen und Backen, Jugendlichen
geben Älteren Tipps und Hinweise zur Arbeit am Computer.
Ernährungs-
und
Kochangebote mit
Kindern
Soziokulturelle Bildungsangebote schaffen, Ernährungs- und Kochangebote mit Kindern und Eltern entwickeln, organisieren und
durchführen. Es sollen Begegnungsmöglichkeiten und kennenlernen im Kiez gefördert und soziale Kompetenzen vermittelt werden.
Durch die Projektarbeit im Bereich der gesunden Ernährung werden sinnvolle Freizeitbeschäftigungen angeboten, die impulsgebend
für Kinder und Eltern sind und nachhaltig wirken. Organisation und Durchführung von Kinder-Koch-Projekten (für Kinder im Alter von
7-12 Jahren); Organisation und Durchführung von Familien-Koch-Projekten (für Eltern und Kinder im Alter von 2-6 Jahren); Interesse
an gesunder Ernährung, Spass an Kochideen, Austausch und Wissensvermittlung von gesunden Nahrungsmitteln.
Anlage 7
Stand: 19. April 201 1
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Interkulturelles
Puppentheater
Teilnehmer/innen werden durch die aktive Mitwirkung in die Lage versetzt, ihre Probleme, Sorgen, Wünsche und Hoffnungen
öffentlich darzustellen und darüber zu diskutieren. Die inhaltliche Orientierung und die Vielfältigkeit der Tätigkeiten des Projektes schafft
die Möglichkeit für jeden Teilnehmer/innen zu partizipieren. Dieses Projekt ist einzigartig in seiner inhaltlichen Ausrichtung und
seiner Funktion als Puppentheater, an dem alle Teilnehmenden Nutznießer der Angebote sind. Das Projekt Puppentheater bietet
zusammengefasste komplexe Lösungen. Langzeitarbeitslose, Kinder und Jugendliche mit und ohne Migrationshintergrund arbeiten im
Projekt miteinander und füreinander. Sie lernen sich dabei mit ihren unterschiedlichen Ansichten und Meinungen kennen. Diese Art
der interkulturellen Arbeit hat eine Doppelfunktion. Sie soll ethnisch kulturellen Initiativen eigenen Raum verschaffen und dazu
beitragen, ein gutes nachbarliches Zusammenleben unterstützen. Im Bezirk gibt es kein Puppentheater. Es fördert außerdem die
Interkulturelle Bildung durch die Auseinandersetzung mit der realen Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit lokalem Bezug.
Ökopatenschaft
Im Projekt "Ökopatenschaften Bellevue" soll der Bürgerarbeiter Blumen, Stauden und Kräuter, die im eigenen Blumen- und
Pflanzgarten angebaut werden, an die nahegelegene Grundschule ausliefern und in der Schule die Kinder bei der Pflege der
Kübelpflanzen, ein Kennenlernen der essbaren Produkte und deren weiterer Verwendung im Sinne einer gesunden Ernährung beraten und
unterstützen. Bislang wurde dies überwiegend in dem Blumen- und Pflanzgarten durchgeführt und konnte nicht dirket in der Schule
erfolgen. Im Winter wird der Bau von Nistkästen, Vogel- und Insektenhäusern in der Schule vorgestellt und die Produkte werden im
Außengelände fachgerecht angebracht. Zusätzlich wird die Patenschaft für eine historische Brunnenanlage übernommen. Dadurch
soll der historische Brunnen attraktiver und für die angrenzenden Wohngebiete aufgewertet werden. Sowohl die Quelle als auch das
angrenzende Pflaster mit den Grünbereichen der Anlage gilt es zu erhalten. Hierzu zählt die Überwachung des Wasserzu- und
ablaufs, das Entfernen von Blättern und Ästen etc. und der Formschnitt der angrenzenden Hecken und Sträucher.
Projekte im
Natur und
Landschaftsschutz
Die Bürgerarbeiter führen Arbeiten zur Verbesserung der Umwelt, die gegenwärtig und auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht
durchgeführt werden können, aus. Die Lebensgrundlagen für bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten werden erhalten bzw.
erweitert unter besonderer Berücksichtigung von natur- und artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Aus naturschützerischer Sicht
handelt es sich bei den Gebieten um besonders wertvolle Landschaftsbestandteile. Die ökologisch interessanten und
schützenswerten Objekte werden mit Hilfe dieser Maßnahme bewahrt, indem diese Landschaftsgebiete wieder standfähig gestaltet und in den
Biotopverbund integriert werden können. Die Gebiete unterliegen seitens der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft keiner Nutzung.
Auf diesen Flächen wird die Entwicklung besonderer Pflanzen gefördert und der Lebensraum vieler Kleintiere erhalten. Die
Bürgerarbeiter renaturieren brachliegende Flächen. Sie kontrollieren die Beschilderung der Rad- und Wanderwege. Sie überprüfen die
vielen Vogelschutztürme und Brutplätze hinsichtlich der Belegung, wobei gleichzeitig kleine Reparaturen ausgeführt werden.
Anlage 7
Stand: 19. April 201 1
Anzahl Anteil an Insgesamt in%
5 6
Insgesamt 3.039 100,0
Unter 25 Jahre 37 1,2
25 - 29 Jahre 202 6,6
30 - 34 Jahre 306 10,1
35 - 39 Jahre 333 11,0
40 - 44 Jahre 543 17,9
45 - 49 Jahre 751 24,7
50 - 54 Jahre 418 13,8
55 - 59 Jahre 398 13,1
60 - 64 Jahre 51 1,7
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand April 2011)
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung
stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Alter bei Eintritt
Jan - Apr 11 1)
Anlage 8
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase
Bürgerarbeit – Alter bei Eintritt –
Anzahl Anteil anInsgesamt in %
5 6
Insgesamt 3.039 100,0
Männer 1.462 48,1
Frauen 1.577 51,9
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung
stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand April 2011)
Jan - Apr 11 1)
Geschlecht
Anlage 9
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase
Bürgerarbeit – Geschlecht –
Anzahl Anteil anInsgesamt in %
5 6
Gesamt 3.039 100,0
vorher nicht arbeitslos 1.377 45,3
vorher arbeitslos 1.662 54,7
nicht langzeitarbeitslos 1.014 33,4
kleiner 1 Monat 163 5,4
1 - unter 2 Monate 186 6,1
2 - unter 3 Monate 135 4,4
3 - unter 6 Monate 185 6,1
6 Monate - u. 1 Jahr 345 11,4
langzeitarbeitslos 648 21,3
1 - unter 2 Jahre 351 11,5
2 Jahre und länger 297 9,8
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand April 2011)
Jan - Apr 11 1)
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung
stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Dauer der Arbeitslosigkeit
vor Eintritt
Anlage 10
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase
Bürgerarbeit – Dauer der Arbeitslosigkeit –
Anzahl Anteil anInsgesamt in %
5 6
Insgesamt 3.039 100,0
Deutschland 2.904 95,6
Ausland 134 4,4
EU ohne Deutschland 38 1,3
Europa ohne EU 67 2,2
Summe Afrika gesamt 10 0,3
Summe Amerika gesamt 6 0,2
Summe Asien gesamt 13 0,4
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand April 2011)
Jan - Apr 11 1)
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung
stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Staatsangehörigkeit
Anlage 11
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase
Bürgerarbeit – Staatsangehörigkeit –
Anzahl Anteil anInsgesamt in %
5 6
Insgesamt 2.278 100,0
Ohne abgeschlossene
Berufsausbildung 872 38,3
Betriebliche/schulische
Ausbildung 1.322 58,0
Akademische Ausbildung 66 2,9
Keine Angabe 18 0,8
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (Datenstand April 2011)
Jan - Apr 11 1)
1) Vorläufige, nicht hochgerechnete Werte. Endgültige Werte zur Förderung
stehen erst nach einer Wartezeit von drei Monaten fest.
Berufsausbildung
Anlage 12
Eintritte von Teilnehmern in die Beschäftigungsphase
Bürgerarbeit – Berufsausbildung –
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Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]