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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo zum 31. März 2011

Zahl der Ausreisepflichtigen, &quot;Abschiebungsaufträge&quot; aus den Bundesländern, Abschiebung hilfsbedürftiger Personen, Rückübernahmeersuchen nach dem deutsch-kosovarischen Rückübernahmeabkommen, tatsächlich vollzogene Abschiebungen, Beteiligung von FRONTEX an Abschiebungen, Erkenntnisse von UNICEF zu &quot;freiwilligen&quot; Rückkehrern, Zweifel an der Wirksamkeit des Rückkehrhilfeprojekts URA 2, Ausschluss in Deutschland geborener Roma-Kinder vom Schulbesuch im Kosovo, Aufgabe der ablehnenden Haltung der Bundesregierung bezüglich einer Bleiberechtsregelung für Roma aus dem Kosovo<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/561718. 04. 2011

Stand der Abschiebungen von Roma in den Kosovo zum 31. März 2011

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Abschiebungen von Roma in den Kosovo (Bundestagsdrucksache 17/3328) ergibt sich, dass zum Stand 30. Juni 2010 noch etwa 10 000 ausreisepflichtige Roma-Minderheitenangehörige (inklusive Ashkali und Ägypter) aus dem Kosovo in Deutschland offiziell erfasst waren, ganz überwiegend lebten sie in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg. Fast 80 Prozent aller Ausreisepflichten aus dem Kosovo waren Roma-Minderheitenangehörige.

Unter den über 15 000 geduldeten, noch nicht unmittelbar ausreisepflichtigen Personen mit kosovarischer bzw. serbischer Staatsangehörigkeit dürfte sich eine unbekannte Zahl aufenthaltsgefährdeter Roma befinden.

Niedersachsen gab an, dass für nahezu alle albanischen Volkszugehörigen und andere Minderheitenangehörigen aus dem Kosovo bereits Rückübernahmeersuchen gestellt worden seien – jedoch erst für 16 Prozent aller Roma. Vor diesem Hintergrund ist damit zu rechnen, dass der Anteil der Roma an Rückübernahmeersuchen und Abschiebungen in den Kosovo weiter ansteigen wird.

Von Januar bis Ende August 2010 gab es 1 724 Rückübernahmeersuchen. Nur etwa 7 Prozent betrafen so genannte Straftäter, mehrheitlich albanischer Volkszugehörigkeit, wobei die Länder „Straffälligkeit“ ganz unterschiedlich definieren und nur höchst selten Ausweisungsgründe vorliegen. Fast 60 Prozent aller Ersuchen betrafen Familienangehörige, 18 Prozent Personen, die bereits seit über zwölf Jahren in Deutschland lebten. Bei 75 Prozent aller Ersuchen ging es um Minderheitenangehörige, darunter 1 071 Roma. Da eine Zustimmung zur Rückübernahme laut Abkommen auch durch Fristablauf als erteilt gilt (Nichtbeantwortung innerhalb von 45 Tagen – dies ist in der Praxis mehrheitlich der Fall), ermöglicht das Rückübernahmeabkommen mit dem Kosovo auch die Abschiebung staatenloser Roma.

Faktisch abgeschoben wurden in den Kosovo bis Ende August 2010 403 Personen, darunter 154 Roma-Minderheitenangehörige. Die Diskrepanz des Roma-Minderheitenanteils an allen Ersuchen (75 Prozent) zum Anteil an allen Abgeschobenen (38 Prozent) könnte auf nachträglich festgestellte Abschiebungshindernisse oder eine hohe Zahl „untergetauchter“ und/oder in andere Länder der EU weitergeflüchtete Roma hindeuten.

Nachdem ein vom nordrhein-westfälischen Innenministerium verfügter „Winterabschiebestopp“ vom 1. Dezember 2010 bis 31. März 2011 ausgelaufen ist und sich keine Zustimmung des Bundesministeriums des Innern und der Bundesländer für eine dauerhafte Aufnahmeregelung andeutet, ist in den kommenden Monaten mit verstärkten Abschiebungen von Roma in den Kosovo zu rechnen – entgegen aller massiven Proteste auf kommunaler, nationaler und internationaler Ebene.

Drucksache 17/5617 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Der Tod der 47-jährigen Romni Borka T., die keinen Monat nach ihrer Abschiebung vom 7. Dezember 2010 in den Kosovo an den Folgen einer Gehirnblutung starb, veranschaulicht auf drastische Weise die unter Umständen tödlichen Folgen einer restriktiven Aufenthaltspolitik (vgl. Berliner Zeitung vom 12. Januar 2011: „Tod nach Neujahr“). Die Betroffene befand sich in Deutschland wegen erlittener Kriegs- und Vertreibungserlebnisse und einer posttraumatischen Belastungsstörung in einer fachärztlichen und traumatherapeutischen Behandlung.

Dennoch wurde sie zusammen mit ihrem Mann und ihrem in Deutschland aufgewachsenen 14-jährigen Sohn ohne konkrete Vorwarnung im Morgengrauen von Polizisten festgenommen und gewaltsam in den Kosovo abgeschoben – das zuständige Verwaltungsgericht war aufgrund der allgemeinen Auskünfte des Auswärtigen Amts zu der Auffassung gelangt, sie würde nach einer Abschiebung im Kosovo von Fachärzten empfangen und weiterbehandelt werden.

Tatsächlich gab es keinerlei Unterstützung in Pristina, über Geld für notwendige Medikamente oder eine Behandlung verfügten die Betroffenen nicht. Die Familie hätte vermutlich von der von der Innenministerkonferenz (IMK) am 19. November 2010 geforderten und nunmehr auch vom Deutschen Bundestag beschlossenen Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche profitiert – eine Abschiebestoppregelung im Vorgriff auf diese Regelung erließ Rheinland-Pfalz, anders als Nordrhein-Westfalen, jedoch erst am 23. Dezember 2010. Den Familienangehörigen wurde später die Wiedereinreise ins Bundesgebiet gestattet (vgl. Frankfurter Rundschau vom 25. Januar 2011: „Abgeschobene Familie darf zurückkehren“).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wie viele ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo lebten zum letzten der Bundesregierung bekannten Stand in Deutschland (bitte wie zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 17/3328 antworten, d. h. nach Bundesländern und Personengruppen, zusätzlich aber bitte auch nach Alter – unter 18 Jahre, zwischen 18 und 60 Jahre, über 60 Jahre – differenzieren), wie viele von ihnen waren vollziehbar ausreisepflichtig, wie viele von ihnen hatten eine Duldung bzw. eine Grenzübertrittsbescheinigung oder andere Papiere (falls seit Beantwortung auf Bundestagsdrucksache 17/3328 keine neuen Erkenntnisse hinzugekommen sind, ist eine Antwort entbehrlich)?

2

Wie viele geduldete Personen (bitte differenzieren) weisen nach dem Ausländerzentralregister zum Stand 31. März 2011 eine kosovarische bzw. serbische (inklusive Vorgängerstaaten) Staatsangehörigkeit auf (bitte auch nach Bundesländern und Alter differenzieren)?

3

Für wie viele in Deutschland lebende ausreisepflichtige Personen aus dem Kosovo wurde noch kein Rückübernahmeersuchen gestellt (bitte auch nach Bundesländern differenzieren)?

4

Wie viele „Abschiebungsaufträge“ aus den einzelnen Bundesländern wurden den Koordinierungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld im Jahr 2010 und bislang im Jahr 2011 (bitte getrennt beantworten) übermittelt, und wie verteilten sich diese Aufträge auf die Personengruppen

– Straftäter,

– alleinreisende Erwachsene,

– Familien/Kinder,

– alleinerziehende Elternteile,

– Alte und Pflegebedürftige,

– langjährig Aufhältige (seit 1. Januar 1998),

– unbegleitete Minderjährige,

– Roma-Angehörige,

– andere Minderheitenangehörige,

– Empfänger von Sozialleistungen,

– Personen, gegen die Ausweisungsgründe vorliegen

(bitte in der Form wie zu Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 17/3328 antworten, jedoch zusätzlich noch – wie bereits erbeten – die Summen beider Koordinierungsstellen angeben)?

5

Hält die Bundesregierung an ihrer Antwort fest, wonach „Personen, die besonders hilfsbedürftig sind, … stets nachrangig angemeldet“ werden (Bundestagsdrucksache 17/2089 Antwort zu Frage 8), obwohl offenkundig auch solche besonders hilfsbedürftige Personen bereits angemeldet und abgeschoben wurden (bitte begründen), welche Personen sind nach Ansicht der Bundesregierung „besonders hilfsbedürftig“ (z. B. auch traumatisierte Personen, Alleinerziehende, unbegleitete Minderjährige, Alte/ Pflegebedürftige), und was konkret bedeutet „nachrangig“ (Nachfrage bzw. Ergänzungsfrage zur insoweit nicht beantworteten Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 17/3328)?

6

Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens wurden in den Jahren 2010 bzw. 2011 aus welchen Gründen abgelehnt?

7

Wie viele Ersuchen im Rahmen des Rückübernahmeabkommens werden in der Praxis nicht innerhalb von 30 bzw. 45 Tagen beantwortet, bzw. welche anderen Angaben lassen sich zur Bearbeitungszeit machen?

8

Welchen Anteil machen Abschiebungen aus, in denen es zuvor keine ausdrückliche Zustimmung zur Rückübernahme gab, und wie ist dieses Verhältnis bei Roma-Angehörigen?

9

Welche praktischen Erfahrungen und Probleme gibt es seit Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens im Ersuchen- und Abschiebungsverfahren aus Sicht der Bundesregierung, und welche Probleme wurden von der kosovarischen Seite angesprochen?

10

Für wie viele Personen erfolgten im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte differenzieren) „Fluganmeldungen/Abschiebungsaufträge“, und wie viele Abschiebungen wurden tatsächlich vollzogen (bitte wie zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/3328 antworten)?

11

Wie viele der Abschiebungen in den Kosovo im Jahr 2010 bzw. im Jahr 2011 (bitte differenzieren) wurden im Rahmen von Sammelabschiebungen per Charterflug durchgeführt (bitte die einzelnen Flüge mit Datum, Startflughafen in Deutschland, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug auflisten und die jeweiligen Summen nennen)?

12

Welche Abschiebungsaktionen unter der Leitung oder Beteiligung von FRONTEX (Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen) gab es im Jahr 2010 bzw. 2011 (bitte differenzieren), und welche genaueren Angaben hierzu sind der Bundesregierung bekannt (z. B. Datum, beteiligte Länder, Fluggesellschaft, Zahl der „Buchungen“, Zahl der Abgeschobenen, Anteil von Minderheiten- bzw. Roma-Angehörigen, Kosten je Flug; Angaben bitte soweit möglich länderspezifisch differenzieren und jeweilige Summen nennen)?

13

Wie erklärt die Bundesregierung die erhebliche Differenz des Anteils von Roma bei den in den Kosovo Abgeschobenen im Vergleich zu ihrem Anteil an den Rückübernahmeersuchen, und inwieweit könnte dies ihrer Einschätzung nach, insbesondere mit einem hohen Anteil nachträglich festgestellter

Abschiebungshindernisse oder gerichtlich angeordneten Aussetzungen der Abschiebungen, erklärt werden (Nachfrage zur Antwort zu Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 17/3328)?

14

Wie hoch war die Zahl der „freiwilligen“ Rückkehrer im Jahr 2010 bzw. bislang im Jahr 2011 (bitte differenzieren, auch nach Bundesländern), und wie hoch war jeweils der Anteil bzw. die Zahl der Roma hieran?

15

Mit welcher Begründung wird die Bundesregierung auch weiterhin von einem „Vorrang der freiwilligen Rückkehr“ im Zusammenhang der Rückkehr/Abschiebung der Roma in den Kosovo sprechen, obwohl nach der empirischen Studie von UNICEF (vgl. auch Ausschussdrucksache 17(4)70D, S. 3 f.) von 40 interviewten Roma-Familien nur eine einzige angab, „freiwillig“ zurückgekehrt zu sein, während fünf Familien angaben, die Einverständniserklärung zur „freiwilligen Rückkehr“ nur aus Angst vor einer Zwangsabschiebung unterzeichnet zu haben – oft auf dem Polizeirevier, bevor sie zum Flughafen verbracht wurden –, bzw. inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung (wie die Antwort auf Bundestagsdrucksache 17/3328 zu Frage 21 nahelegt) damit lediglich meint, dass die Ausreisen formal betrachtet „freiwillig“ und ohne Anwendung unmittelbaren Zwangs erfolgen, die Betroffenen Deutschland aber nicht im allgemeinen Gebrauch des Wortes „freiwillig“, sondern gezwungenermaßen und nur zur Abwendung unmittelbar bevorstehender Abschiebungen verlassen?

16

Welche konkreten Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Nachhaltigkeit der zumeist auf sechs Monate begrenzten Rückkehrhilfen durch das Projekt URA 2, und welche Evaluierungen sind diesbezüglich geplant oder bereits unternommen worden?

17

Hält die Bundesregierung die auf Bundestagsdrucksache 17/3328 zu Frage 26 wiedergegebene Angabe der Leitung des URA-Projekts für glaubhaft, dass abgeschobene Roma im Kosovo „im Regelfall etwa vier bis acht Wochen“ „bis zum Beginn einer Arbeitsaufnahme“ benötigen würden, und wenn ja, bitte begründen, und wie verträgt sich diese Angabe mit übereinstimmenden Berichten über eine enorme Arbeitslosenquote von Roma im Kosovo, die unter den Abgeschobenen noch einmal höher sein dürfte?

18

In welchen Kommunen können abgeschobene Roma öffentliche Unterstützungsleistungen beantragen, stimmt es, dass dies nur in den zuletzt gemeldeten Wohnorten vor der Flucht der Fall ist, und was ist eine verfassungsgemäß garantierte „Freizügigkeit“ wert, wenn sie real dadurch beschränkt ist, dass sie bei Bedürftigkeit faktisch nur an einem Ort einlösbar ist (von Sicherheitsbedrohungen einmal ganz abgesehen; Nachfrage zur Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 17/3328)?

19

Warum und mit welchen Gründen zieht die Bundesregierung die Einschätzungen und Erkenntnisse von UNICEF, aber auch des Leiters von URA 2 in Zweifel, viele abgeschobene Roma würden den Kosovo mangels realistischer Überlebensperspektiven bereits nach wenigen Monaten wieder verlassen und unter anderem versuchen, (illegal) nach Deutschland zurückzukehren (vgl. z. B. Ausschussdrucksache 17(4)70 D, S. 9)?

20

Ist die Bundesregierung angesichts ihrer Antwort zu Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 17/3328 tatsächlich der Auffassung, dass es zur vorbehaltlosen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention genügt, auf Verfassungsnormen, Erklärungen und in der Praxis weitgehend wirkungslose Pläne einer anderen Regierung zu verweisen, wenn durch nachvollziehbare und glaubhafte empirische Untersuchungen, etwa von UNICEF (vgl. Ausschussdrucksache 17(4)70 D), belegt ist, dass Abschiebungen von Roma-Kindern, die hier geboren und/oder aufgewachsen sind und Deutschland als ihre „Heimat“ empfinden, dazu führen, dass sie im Kosovo zu 74 Prozent

nicht einmal mehr zur Schule gehen können und in extremer Armut und Hoffnungslosigkeit enden (bitte ausführen)?

21

Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, inwieweit insbesondere Roma aus dem Kosovo von der jüngst beschlossenen Bleiberechtsregelung für integrierte Jugendliche (§ 25a des Aufenthaltsgesetzes) betroffen sein werden (bitte differenzieren nach den Chancen der direkt anspruchsberechtigten Kinder bzw. ihrer Eltern und Geschwister)?

a) Welche Bundesländer haben nach Informationen der Bundesregierung welche „Vorgriffs“-Regelungen infolge des IMK-Beschlusses vom 19. November 2010 getroffen?

b) Wird die Bundesregierung andere Bundesländer bei Initiativen für ein Bleiberecht von Roma aus dem Kosovo im Rahmen der IMK unterstützen (wenn nein, warum nicht), und welche Initiativen welcher Länder sind ihr hierzu bekannt?

c) Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Rede von Zoni Weisz im Deutschen Bundestag und seiner Mahnung einer besonderen Verantwortung für die Roma oder auch in Kenntnis des Todes der nach einer Abschiebung verstorbenen 47-jährigen Romni Borka T. gegebenenfalls selbst initiativ werden oder ihre bisher ablehnende Position zu einem Bleiberecht für die überschaubare Gruppe der zumeist bereits seit vielen Jahren in Deutschland lebenden Roma aus dem Kosovo überdenken (bitte begründen)?

Berlin, den 14. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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