BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Situation, Zielsetzungen und Indikatoren der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa und Deutschland

Indikatoren des Europäischen Rates zur Beschreibung sozialer Ausgrenzung und Erreichung des Europa-2020-Ziels der Reduktion von Armut (Laeken-Indikatoren), Angaben zu Haushalten mit relativer Einkommensarmut oder materieller Entbehrung gemäß europäischer Definition (60 Prozent des Median-Nettoeinkommens des jeweiligen Mitgliedsstaates), desgleichen zu in relativer Armut lebenden Haushalten mit Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB XII; Schlussfolgerungen der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Europäischen Parlaments zum armutsfesten Grundeinkommen, zahlreiche weitere Fragen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung<br /> (insgesamt 46 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

03.06.2011

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/564020. 04. 2011

Situation, Zielsetzungen und Indikatoren der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa und Deutschland

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Europäische Union hat multidimensionale Indikatoren zur Beschreibung sozialer Exklusion entwickelt, die so genannten Laeken-Indikatoren. Der Europäische Rat nahm auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001 ein erstes Paket von 18 gemeinsamen statistischen Indikatoren für soziale Eingliederung an, welche es erlauben, die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der gemeinsamen Ziele der Europäischen Union auf vergleichbare Weise zu überwachen. Bei diesen Indikatoren handelt es sich um ein einheitliches Ganzes, das die sozialen Belange der Europäischen Union in ausgewogener Weise abdecken soll. Sie umfassen wichtige Aspekte der sozialen Eingliederung (finanzielle Armut, Beschäftigung, Gesundheit und Bildung). Damit wird die Mehrdimensionalität des Phänomens Armut und soziale Ausgrenzung verdeutlicht. Als Indikatoren wurden z. B. die Armutsgefährdungsquote (60 Prozent des nationalen mediangemittelten Nettoäquivalenzeinkommens), Ungleichheit der Einkommensverteilung, relative Armutsrisikolücke, Langzeitarbeitslosigkeit und Bevölkerung in erwerbslosen Haushalten festgelegt. Das erste Paket von 18 Indikatoren wurden in der Folge erweitert, so z. B. um die Erfassung der Armutsgefährdungsquote in Verbindung mit der Erwerbsintensität und dem Wohnbesitzstatus, die Erfassung der Armutsrisikoschwelle und der Einkommensarmut in Arbeit (vgl. Ian Dennis/Anne-Catherine Guio: Armut und soziale Ausgrenzung in der EU nach Laeken Teil 1, 2003; Heinz-Herbert Noll: Indikatoren und das ,Europäische Sozialmodell‘: Zur Entwicklung eines ,European System of Social Indicators‘, 2005; Peter Krause/Daniel Ritz: EU-Indikatoren zur sozialen Inklusion in Deutschland, 2006).

Der Europäische Rat in Barcelona (März 2002) betonte, „dass die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung von großer Bedeutung ist.“ Er ersuchte die Mitgliedstaaten, „in ihren nationalen Aktionsplänen Ziele festzulegen, um die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2010 erheblich zu senken.“ Die Europäische Kommission hat im März 2010 die Strategie „EUROPA 2020. Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ vorgestellt und dabei folgendes in 2020 zu erreichendes Ziel definiert: „Die Zahl der Europäer, die unter den nationalen Armutsgrenzen leben, sollte um 25 % gesenkt werden, was 20 Millionen Menschen aus der Armut befreien würde“. Dabei ist die „nationale Armutsgrenze […] definiert als 60 Prozent des nationalen verfügbaren medianen Äquivalenzeinkommens in jedem Mitgliedstaat.“ (Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020: Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, Brüssel, 3. März 2010, S. 13).

Vom Europäischen Rat der Staats- und Regierungschefs wurde die von der EU-Kommission vorgelegte Strategie „EUROPA 2020“ gebilligt. Allerdings wurde nunmehr bezüglich der Armutsbekämpfung folgendes Kernziel festgelegt: „Förderung der sozialen Eingliederung, insbesondere durch die Verringerung der Armut, mit dem Ziel, mindestens 20 Millionen Menschen aus der Gefahr von Armut und Ausgrenzung zu befreien.“ Wobei nun für die Armutspopulation gilt: „Diese Population ist definiert als die Zahl der Personen, die der Gefahr von Armut und Ausgrenzung nach drei definierten Indikatoren (von Armut; materielle Entbehrung; Erwerbslosenhaushalt) ausgesetzt sind. Es steht den Mitgliedstaaten frei, ihre nationalen Ziele auf der Grundlage der am besten geeigneten Indikatoren, unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Prioritäten, zu bestimmen.“ (European Council: Conclusions, Brussels, 17 June 2010, page 12). In einer Veröffentlichung der Bundesregierung heißt es dagegen zum Beschluss des EU-Rates vom 17. Juni 2010 hinsichtlich der Indikatoren zur Beurteilung der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung: „Die Zahl der Menschen, die unter der nationalen Armutsgrenze leben, soll um 20 Millionen sinken.“ (Bundesregierung: Magazin zur Europapolitik 7/2010). Auf eine Schriftliche Frage zu den Armutsindikatoren der EU-2020-Strategie antwortete am 26. Mai 2010 Staatssekretär Andreas Storm beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Bundestagsdrucksache 17/1879), dass die Armutsrisikoquote als alleinige Zielgröße zur Messung von Fortschritten auf dem Gebiet der Bekämpfung der Armut ungeeignet sei, sich die Bundesregierung auf die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit als wesentliche Ursache von Armut konzentrieren will und sich auf EU-Ebene daher für einen solchen weiteren Indikator einsetzen will. Allerdings betonte der Staatssekretär, dass diese Diskussion um die Zielgrößen im Rahmen der EU-2020-Strategie „keine Auswirkung auf die Verwendung der Armutsrisikoquote als Indikator im nationalen und internationalen Zusammenhang“ hat. „Relative Einkommensarmut wird neben einer Reihe anderer Indikatoren weiterhin für die Messung und Feststellung von Armut und sozialer Ausgrenzung im kommenden Armuts- und Reichtumsbericht verwendet und im internationalen Vergleich betrachtet.“

In der Europäischen Union wird als ein Indikator für eine erfolgreiche Bekämpfung von Armut und Ausgrenzung dasjenige Einkommen gewertet, das über der jeweiligen nationalen Armutsrisikogrenze liegt (relative Einkommensarmut). Festgestellt wird, dass Erwerbstätigkeit keineswegs eine Garantie ist, Armut zu überwinden. (vgl. The social protection committee: Growth, jobs and social progress in the EU. A contribution to the evaluation of the social dimension of the Lisbon Strategy, Brüssel 2009, S. 5)

Am 9. Oktober 2008 wurde im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit (mit 540 Stimmen gegen 57 Ablehnungen und 32 Enthaltungen) der „Bericht über die Förderung der sozialen Integration und die Bekämpfung der Armut, einschließlich der Kinderarmut, in der (EU 2008/2034 INI)“ von Gabriele Zimmer, Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL), DIE LINKE., angenommen. (vgl. www.europarl.europa.eu/oeil/FindByProcnum.do?lang=en&procnum=INI/2008/2034). Die deutschen Europaabgeordneten von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., der SPD und ein großer Teil der Europaabgeordneten der CDU und CSU haben diesem Bericht ebenfalls zugestimmt.

Festgestellt wird in diesem mit großer Mehrheit angenommenen Bericht, „dass die Sozialhilfeniveaus in den meisten Mitgliedstaaten bereits unterhalb der Armutsschwelle liegen“. Der Europäische Rat wird daher vom Europäischen Parlament aufgefordert, „eine EU-Vorgabe für Mindesteinkommenssysteme und beitragspflichtige Einkommenssysteme […] zu vereinbaren, die eine Einkommensstützung in Höhe von mindestens 60 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens leisten sollen“. (Europäisches Parlament 2008: Nummer 12).

Weiterhin wird in Nummer 7 des Berichts die EU-Kommission durch das Europäische Parlament aufgefordert, „die armutsbekämpfende Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen“ (ebenda).

Mit diesem Bericht wird der Europäische Rat ebenfalls aufgefordert, „eine EU-Vorgabe für Mindestlöhne […], die eine Vergütung von mindestens 60 % des maßgeblichen (nationalen, branchenspezifischen usw.) Durchschnittslohns gewährleistet, […] zu vereinbaren“ (ebenda, Nummer 15).

Auch wird mit dem im Europäischen Parlament beschlossenen Bericht der EU-Kommission vorgeschlagen, „eine gemeinsame Methode für die Berechnung des Existenzminimums und der Lebenshaltungskosten (Korb von Waren und Dienstleistungen) einzuführen, um vergleichbare Messgrößen für das Armutsniveau zu gewährleisten, und ein Kriterium für das unabdingbare sozialpolitische Eingreifen festzulegen“ (ebenda, Nummer 9). Hier wird die ermittelte Armutsrisikogrenze nicht allein als ausreichende Möglichkeit angesehen, um den Erfolg einer Armuts- und Ausgrenzungsbekämpfung zu messen bzw. die Höhe des Existenz- und Teilhabeminimums zu bestimmen.

Am 20. Oktober 2010 wurde im Europäischen Parlament dem „Bericht über die Bedeutung des Mindesteinkommens für die Bekämpfung der Armut und die Förderung einer integrativen Gesellschaft in Europa (2010/2039 INI)“ von Ilda Figueiredo, Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (GUE/NGL), Kommunistische Partei Portugals, mit einer großen Mehrheit von 437 Ja- zu 162 Nein-Stimmen als Entschließung des Europäischen Parlaments zugestimmt (vgl. www.europarl.europa.eu/oeil/file.jsp?id=5845352).

Darin wird die EU-Kommission aufgefordert, mit einer Initiative die Mitgliedstaaten der EU darin zu unterstützen, armutsbekämpfende und teilhabesichernde Mindesteinkommen einzuführen, wobei sowohl bewährte Verfahren zu berücksichtigen sind als auch „verschiedene Modelle des angemessenen Armut verhindernden Mindest- bzw. Grundeinkommens als Maßnahme zur Armutsprävention und zur Sicherung der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle Bürger“ (Nummer 34). Weiterhin werden die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert „zu prüfen, wie verschiedene Modelle bedingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle zur gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Eingliederung beitragen könnten, wobei insbesondere zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend wirken und geeignet sind, Fälle von verschleierter Armut zu vermeiden“ (Nummer 44). Es wird dabei auch auf das große Ausmaß verdeckter Armut aufmerksam gemacht (Nummer 37).

Ein klarer Bezug darauf, dass Mindesteinkommen als individuell garantierte Leistung zu gestalten sind, findet sich in den Erwägungsgründen J und X des Berichts Ilda Figueiredo. Zudem wird die Bedeutung gesellschaftlicher Teilhabe als Menschenrecht herausgehoben (vgl. dritter und vierter Anstrich zu Beginn des beschlossenen Berichts) und die damit verbundene Notwendigkeit eines angemessenen Einkommens sowie des Zugangs zu öffentlichen, qualitativ hochwertigen Infrastrukturen und Dienstleistungen betont (Erwägungsgrund O). In Nummer 35 wird ausdrücklich dargelegt, „dass ein angemessenes Mindesteinkommen unverzichtbarer Bestandteil für ein würdevolles Leben der Menschen ist und dass angemessene Mindesteinkommen und gesellschaftliche Teilhabe Voraussetzung dafür sind, dass Menschen ihr Potenzial voll entfalten und alle an der demokratischen Gestaltung der Gesellschaft mitwirken können“. Die zur Finanzierung solcher Systeme notwendige finanzielle Umverteilung würde, so Erwägungsgrund Z und Nummer 28, zur Bekämpfung sozialer Ungleichheiten und zur Gewährleistung von Solidarität und sozialer Gerechtigkeit beitragen.

Auf die Frage, was angemessene, im Sinne von armutsbekämpfende Mindesteinkommen sind, wird – wie im Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008, auf die Armutsgrenze von 60 Prozent des Mediannettoeinkommens des jeweiligen Mitgliedstaats verwiesen. Das Europäische Parlament „vertritt die Auffassung, dass ein angemessenes Mindesteinkommen bei mindestens 60 % des Medianeinkommens des jeweiligen Mitgliedstaats liegen muss“ (Nummer 15).

In Nummer 29 fordert das Europäische Parlament „den Rat und die Mitgliedstaaten auf, das in der Strategie Europa 2020 verkündete Ziel, bei der Bekämpfung der Armut an dem vom Europäischen Rat auf seiner Tagung in Laeken im Dezember 2001 gebilligten Indikator der relativen Armut (60 % des Medianeinkommens der Haushalte) anzusetzen, weil dieser Indikator die Realität der Armut in den Zusammenhang des jeweiligen Mitgliedstaats setzt, da er ein Verständnis von Armut als relativem Zustand widerspiegelt“.

Das Europäische Parlament kritisiert im Beschluss vom 20. Oktober 2010, wie im Beschluss vom 9. Oktober 2008, „die Mitgliedstaaten, in denen die Mindesteinkommenssysteme nicht an die relative Armutsgrenze heranreichen; bekräftigt seine Forderung an die Mitgliedstaaten, dieser Lage möglichst rasch abzuhelfen; fordert die Kommission dazu auf, in der Beurteilung der nationalen Aktionspläne bewährte und auch schlechte Praktiken anzusprechen“ (Nummer 40).

Außerdem wird vom Europäischen Parlament ausdrücklich die Prüfung einer Gesetzesinitiative für eine unionsweite Festsetzung von Mindestlöhnen gefordert (Nummer 21).

Der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel, betonte in der Aussprache des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 13. April 2011 zur Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zum Mindesteinkommen entgegen den beiden Beschlüssen vom 9. Oktober 2008 und vom 20. Oktober 2010, denen auch ein großer Teil der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der ihr zugehörigen Abgeordneten der CDU und CSU zugestimmt haben, dass die Bundesregierung die Armutsrisikogrenze als Zielvorgabe für die Ausgestaltung von Mindesteinkommen ablehnt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen46

1

Welche Länder der Europäischen Union verfolgten vor dem Europäischen Rat am 17. Juni 2010 mit welcher Begründung die Ausweitung der Indikatoren für die Beurteilung der Erreichung des Europa-2020-Ziels der Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung über die Armutsrisikoquote hinaus?

2

Welche Positionen bezogen dabei mit welcher Begründung die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland?

3

Wurde in diesen Diskussionen von den betreffenden Ländern, auch von Deutschland, beachtet, dass mit den Laeken-Indikatoren bereits ein Set von Indikatoren vorliegt, das die Multidimensionalität von Armut und sozialer Ausgrenzung umfänglich berücksichtigt?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass komplementär zur Armutsrisikogrenze auch ein Warenkorb zur Bestimmung des Existenz- und Teilhabeminimums und der Messung des Erfolgs der Armuts- und Ausgrenzungsbekämpfung möglich sei?

5

Warum wurden die Laeken-Indikatoren nicht als Indikatoren für die Beurteilung der Erreichung des Europa-2020-Ziels bezüglich der Reduktion der Anzahl der Menschen, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben müssen, für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich vorgeschrieben?

6

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass wenn die Laeken-Indikatoren zur verbindlichen Grundlage der Bewertung der Erreichung der Europa-2020-Ziele erklärt worden wären, auch der von Deutschland favorisierte Indikator „Anzahl der Erwerbslosenhaushalte“ automatisch, aber in Verbindung mit weiteren Indikatoren, als Bewertungsmaßstab gegolten hätte?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage, dass eine Steigerung der Anzahl der Erwerbstätigenhaushalte, damit eine Senkung der Anzahl der Erwerbslosenhaushalte, nur sehr begrenzt über die Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung informiert, weil mit diesem Indikator nichts über die konkrete Einkommens- und Deprivationssituation (Armutsrisiko, materielle Entbehrung) der jeweiligen Haushalte und Personen ausgesagt wird?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die o. g. Aussage des Evaluierungsberichts zur Lissabon-Strategie des Wirtschafts- und Sozialausschusses der EU, dass Erwerbstätigkeit keine Garantie gegen Armut ist?

9

Wie viele Personen in Europa und in Deutschland leben in relativer Einkommensarmut gemäß europäischer Definition (bitte absolute und prozentuale Angaben der letzt verfügbaren Ermittlungen)?

10

Wie viele Personen in Europa und in Deutschland leben in Erwerbslosenhaushalten ohne relative Einkommensarmut und auch ohne materielle Entbehrungen (bitte absolute und prozentuale Angaben der letzt verfügbaren Ermittlungen)?

11

Wie viele Personen in Europa und in Deutschland leben unter materiellen Entbehrungen ohne relative Einkommensarmut und auch nicht in Erwerbslosenhaushalten (bitte absolute und prozentuale Angaben der letzt verfügbaren Ermittlungen)?

12

Wie viele Haushalte bzw. Personen in Europa und in Deutschland leben in Erwerbstätigenhaushalten und zugleich in relativer Einkommensarmut gemäß europäischer Definition, und wie viele Haushalte bzw. Personen in Europa und in Deutschland leben in Erwerbstätigenhaushalte und sind zugleich von materieller Entbehrung (Deprivation) betroffen (bitte absolute und prozentuale Angaben der letzt verfügbaren Ermittlungen)?

13

Wie viele Haushalte bzw. Personen in Europa und in Deutschland leben in Erwerbslosenhaushalten und zugleich in relativer Einkommensarmut gemäß europäischer Definition, und wie viele Haushalte bzw. Personen in Europa und in Deutschland leben in Erwerbslosenhaushalte und sind zugleich von materieller Entbehrung (Deprivation) betroffen (bitte absolute und prozentuale Angaben der letzt verfügbaren Ermittlungen)?

14

Welche Datenquellen liegen der Bestimmung der relativen Einkommensarmut gemäß europäischer Definition zugrunde?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich dieser Ergebnisse zur Einkommensarmut (Armutsrisiko) bei Erwerbslosigkeit und bei Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 und vom 20. Oktober 2010 (armutsfeste Mindesteinkommenssysteme bzw. Grundeinkommen, armutsfeste Erwerbseinkommen – Mindestlöhne)?

16

Welche Definition a) von Erwerbslosigkeit und b) von Erwerbstätigkeit liegt den o. g. Angaben zugrunde?

17

Welche Definition a) von Erwerbslosenhaushalt und b) Erwerbstätigenhaushalt liegt den o. g. Angaben zugrunde?

18

Welche Definition materieller Entbehrung (Deprivation) liegt den o. g. Angaben zugrunde?

19

Wie viele Haushalte bzw. Personen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten, fallen unter die Kategorie Erwerbslosenhaushalte und unter die Kategorie Erwerbstätigenhaushalte (prozentual und absolut)?

20

Wie viele Haushalte bzw. Personen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB XII (getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten, leben unter materiellen Entbehrungen (Deprivation) (prozentual und absolut)?

21

Wie viele Haushalte bzw. Personen, die Leistungen nach dem SGB II, SGB III und SGB XII (getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) erhalten, leben in relativer Einkommensarmut (Armutsrisiko) gemäß europäischer Definition (prozentual und absolut)?

22

Wie viele Personen bzw. Haushalte mit Leistungen nach dem SGB II und Leistungen nach dem SGB XII (getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und ohne Erwerbseinkommen leben in folgenden Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaftstypen in relativer Einkommensarmut (Armutsrisiko) gemäß europäischer Definition: eine erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (17 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) (prozentual und absolut, mit Angabe der jeweiligen Armutsrisikogrenze und der Einkommenshöhe dieser Bedarfsgemeinschaften bzw. Haushalte)?

23

Wie viele Personen bzw. Haushalte mit Leistungen nach dem SGB II und Leistungen nach dem SGB XII (getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) und mit Erwerbseinkommen leben in folgenden Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaftstypen in relativer Einkommensarmut (Armutsrisiko) gemäß europäischer Definition: eine erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (17 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) (prozentual und absolut, mit Angabe der jeweiligen Armutsrisikogrenze und der maximalen Einkommenshöhe dieser Bedarfsgemeinschaften bzw. Haushalte)?

24

Wie viele Personen bzw. Haushalte mit Leistungen nach dem SGB II und Leistungen nach dem SGB XII (getrennt nach Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) mit und ohne Erwerbseinkommen (also gesamt) leben in folgenden Bedarfs- bzw. Haushaltsgemeinschaftstypen in relativer Einkommensarmut (Armutsrisiko) gemäß europäischer Definition: eine erwachsene Person, eine erwachsene Person mit einem Kind (13 Jahre), eine erwachsene Person mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre), zwei erwachsene Personen, zwei erwachsene Personen mit einem Kind (17 Jahre), zwei erwachsene Personen mit zwei Kindern (8 und 13 Jahre) (prozentual und absolut, mit Angabe der jeweiligen Armutsrisikogrenze)?

25

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich dieser Ergebnisse zur Einkommensarmut (Armutsrisiko) trotz der Mindesteinkommenssysteme (SGB II, SGB XII) unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 und vom 20. Oktober 2010 zu armutsfesten Mindesteinkommenssystemen bzw. armutsfesten Grundeinkommen?

26

Mit welcher Begründung lehnt die Bundesregierung die Armutsrisikogrenze entgegen den beiden Beschlüssen vom 9. Oktober 2008 und vom 20. Oktober 2010 im Europäischen Parlament, denen auch ein großer Teil der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und der ihr zugehörigen Abgeordneten der CDU und CSU zugestimmt haben, als Zielvorgabe für die Ausgestaltung von Mindesteinkommen ab?

27

Wie bewertet die Bundesregierung die von Irene Becker/Richard Hauser ermittelte verdeckte Armut im Bereich des SGB II und des SGB XII (vgl. Becker/Hauser 2010: Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag. Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge, S. 138) vor dem Hintergrund der Beschlüsse des Europäischen Parlaments zur Beseitigung verdeckter Arbeit bei Mindesteinkommenssystemen und zur Prüfung verschiedener Modelle bedingungsloser und der Armut vorbeugender Grundeinkommen für alle, wobei nach Europäischem Parlament insbesondere die besondere Qualität von bedingungslosen Grundeinkommen zu berücksichtigen ist, dass sie nicht stigmatisierend wirken und daher geeignet sind, Fälle von verdeckter Armut zu vermeiden?

28

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die Zahl der Haushalte und Personen in Europa und in Deutschland die von den genannten Indikatoren (ohne Überschneidungen) für die Beurteilung der Erreichung des EU-2020-Ziels erfasst sind (Einkommensarmut, materielle Entbehrung, Leben im Erwerbslosenhaushalt) höher ist als die der „nur“ von relativer Einkommensarmut Betroffenen und damit die Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung um 20 Millionen hinter die ursprünglich anvisierten 25 Prozent zurückfällt?

29

Wie hoch wäre – im Falle der tatsächlichen Reduktion um 20 Millionen EU-weit bis 2020 – die tatsächliche Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa (prozentual) und in Deutschland (prozentual und absolut)?

30

Wie hoch veranschlagt die EU-Kommission den Beitrag Deutschlands bei der Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung, um das Gesamtziel (Reduktion um 20 Millionen EU-weit) erreichen zu können?

31

Welche Zielvorgabe für die Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung hat die Bundesregierung der EU-Kommission in dem Entwurf des „Nationalen Reformprogramms“ übermittelt, und welche Zielvorgabe hat sie in dem „Nationalen Reformprogramm“ formuliert?

32

Wie bewertet die EU-Kommission sowohl den Ansatz als auch die quantitativen Ziele der Bundesregierung im „Nationalen Reformprogramm“ in Bezug auf die Reduktion von Armut und sozialer Ausgrenzung?

33

Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass bereits das ursprünglich für Europa 2020 anvisierte 25-Prozent-Ziel im großen Maße hinter das frühere Ziel der „erheblichen“ Senkung der Armut und sozialen Ausgrenzung in Europa und in Deutschland bis 2010 zurückfällt?

34

Wie groß war die tatsächliche Senkung der Armut und sozialen Ausgrenzung nach den Laeken-Indikatoren in Europa und in Deutschland von 2000 bis 2010?

35

Welche Ursachen sieht die Bundesregierung für das Scheitern der „erheblichen“ Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in Europa und in Deutschland in den letzten zehn Jahren?

36

Welche Ursachen für die verfehlte Reduktion von Armut und soziale Ausgrenzungen identifizieren die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der o. g. Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU, und welche Konsequenzen leiten diese jeweils daraus ab?

37

Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die derzeitige Bundesregierung für die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlaments, „eine EU-Vorgabe für Mindesteinkommenssysteme und beitragspflichtige Einkommenssysteme […] zu vereinbaren, die eine Einkommensstützung in Höhe von mindestens 60 % des nationalen Medianäquivalenzeinkommens leisten sollen“, im Europäischen Rat eingesetzt?

38

Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die derzeitige Bundesregierung für die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlaments, „die armutsbekämpfende Wirkung des bedingungslosen Grundeinkommens für alle zu prüfen“, gegenüber der EU-Kommission eingesetzt?

39

Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die derzeitige Bundesregierung für die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlaments, „eine EU-Vorgabe für Mindestlöhne […], die eine Vergütung von mindestens 60 % des maßgeblichen (nationalen, branchenspezifischen usw.) Durchschnittslohns gewährleistet, […] zu vereinbaren“, im Europäischen Rat eingesetzt?

40

Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen hat sich die derzeitige Bundesregierung für die Umsetzung der Forderung des Europäischen Parlaments gegenüber der EU-Kommission eingesetzt, „eine gemeinsame Methode für die Berechnung des Existenzminimums und der Lebenshaltungskosten (Korb von Waren und Dienstleistungen) einzuführen, um vergleichbare Messgrößen für das Armutsniveau zu gewährleisten, und ein Kriterium für das unabdingbare sozialpolitische Eingreifen festzulegen“?

41

Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Staatssekretärs beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales Andreas Storm zu, dass die Armutsrisikoquote weiterhin Verwendung als Indikator für die Beurteilung von Armut und sozialer Ausgrenzung im nationalen und internationalen Zusammenhang findet?

42

Wie gedenkt die Bundesregierung im Europäischen Rat die Vergleichbarkeit der Ergebnisse bei der Bekämpfung der Armut und sozialen Ausgrenzung im Europa-2020-Prozess sicherzustellen, wenn es den Mitgliedstaaten frei steht, ihre nationalen Ziele auf der Grundlage der am besten geeigneten Indikatoren, unter Berücksichtigung ihrer nationalen Gegebenheiten und Prioritäten, zu bestimmen?

43

In welchem Verhältnis stehen zukünftig die Verfahren der EU-2020-Strategie zu den verschiedenen Strängen der offenen Methode der Koordinierung (OMK) Sozialschutz (Armut und soziale Ausgrenzung, Rente und Gesundheit)?

44

Welche konkreten Ziele zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung hat die Bundesregierung in dem Nationalen Strategiebericht Sozialschutz und soziale Eingliederung 2008–2010 formuliert, und welche Ziele sind erreicht worden, bzw. wann wird eine Bilanz der Zielerreichung vorgelegt?

45

Wann legt die Bundesregierung den Folgebericht vor, und welche Vorarbeiten sind dafür bereits erledigt worden?

46

Welche konkreten Ziele und Strategien zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung wird der Folgebericht beinhalten?

Berlin, den 20. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen