BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der Internetkriminalität - Die Koordinierungsgruppe für anlassunabhängige Recherche im Internet des Bundes und der Länder

Zusammensetzung und Arbeitsweise der "Koordinierungsgruppe für anlassunabhängige Recherchen im Internet" (KaRIn), beteiligte Sicherheitsbehörden, zielführende Ergebnisse von Internet-Auswertungen der KaRIn, Vorschriften zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, Unterrichtung des Bundestages, Finanzierung aus dem Bundeshaushalt, Zusammenarbeit mit europäischen Sicherheitsstellen, Zusammenarbeit mit dem EUROPOL-Projekt "check the web", Überschneidungen mit dem Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) und dem Nationalen Cyber-Abwehrzentrum (NCAZ)<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

16.05.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/567427. 04. 2011

Die Strategie der Bundesregierung zur Bekämpfung der Internetkriminalität – Die Koordinierungsgruppe für anlassunabhängige Recherche im Internet des Bundes und der Länder

der Abgeordneten Petra Pau, Jan Korte, Dr. Petra Sitte, Herbert Behrens, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Kathrin Senger-Schäfer, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) im Jahr 2007 fand unter dem Motto „Tatort Internet – eine globale Herausforderung für die Innere Sicherheit“ statt. In seinem Vortrag auf dieser Tagung führte der BKA-Präsident Jörg Ziercke Folgendes aus:

„Im digitalen Zeitalter hat sich die Ermittlungspraxis grundlegend geändert. Während es vor fünf oder zehn Jahren z. B. bei Wohnungsdurchsuchungen vor allem darum ging, schriftliche Unterlagen sicherzustellen, stoßen wir heute auf die unterschiedlichsten technischen Geräte und Speichermedien. Informationen mit Beweiswert legen die Täter nicht nur auf ihrem PC, sondern auch im Internet ab. Zum Telefonieren nutzen Täter heute nur noch selten Festnetzanschlüsse, stattdessen gewinnt die Internet-Telefonie an Bedeutung. Frei zugängliche Möglichkeiten der Kryptierung, der Steganofie und Anonymisierung, die Verschleierung von IP-Adressen und die Verwendung von Passwörtern lassen klassische polizeiliche Ermittlungsinstrumente immer mehr ins Leere laufen.

Auf diese Entwicklungen hat die Polizei bereits mit neuen Bekämpfungsansätzen und der Schaffung von Spezialdienststellen reagiert. So gibt es seit Mitte der 1990er-Jahre Dienststellen für anlassunabhängige Recherchen im Internet, im BKA die „Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen“, kurz ZaRD. Die Online-Streife sucht im Internet systematisch nach strafbaren Inhalten – deliktsübergreifend. Bund und Länder haben eine gemeinsame „Koordinierungsgruppe für anlassunabhängige Recherchen im Internet“ (KaRIn) eingerichtet.“ (Jörg Ziercke, Polizei in der digitalen Welt, Kurzfassung des Vortrags auf der BKA-Herbsttagung vom 20.–22. November 2007, S. 2 und 3)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wann genau wurde die KaRIn gegründet, und auf welchen Erlass bzw. Verwaltungsakt stützte sich die Einrichtung der KaRIn (bitte der Antwort beifügen)?

2

Welche genauen Aufgaben und Zielstellungen verfolgt die KaRIn, und wie haben sich die Aufgaben und Zielstellungen im Laufe der Jahre verändert und entwickelt?

3

Welche Behörden und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der KaRIn bzw. arbeiten von Seiten der Landeskriminalämter (LKA) (dauerhaft) mit der KaRIn zusammen (bitte nach Jahren und Behörden auflisten)?

4

Auf welche Verwaltungsvereinbarungen bzw. Kooperationsabkommen stützt sich die Zusammenarbeit des BKA mit den beteiligten Behörden der Länder in der KaRIn (bitte der Antwort beifügen)?

5

Verfügt die KaRIn über eine oder mehrere eigene Dateien, und wenn ja,

a) auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies,

b) wie viele Personen sind in welchen dieser Dateien erfasst,

c) wer ist für die datenschutzrechtliche Prüfung und Kontrolle der Einhaltung der jeweiligen Befugnisgrenzen zuständig,

d) welche nationalen und internationalen Behörden haben Zugriff auf welche dieser Dateien,

e) wie sind die Persönlichkeitsrechte, das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Internetnutzer gesichert (bitte die Errichtungsanordnungen beilegen)?

6

In wie vielen Fällen konnte die KaRIn bei der Auswertung des Internet Erkenntnisse und Ergebnisse gewinnen, die dann zum Zweck von Ermittlungen an die zuständigen Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden konnten (bitte nach Jahren, Anzahl, Deliktgruppe und Adressat der Übermittlungen sowie Ergebnis auflisten), und wie viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden (bitte nach Ermittlungsverfahren, Deliktbereichen und Ergebnis auflisten)?

7

In wie vielen Fällen hat die KaRIn die Beweiserhebung, Beweissicherung und Beweisdokumentation selber durchgeführt (bitte nach Jahren, Deliktbereichen, Ermittlungsverfahren und Ergebnis auflisten)?

8

Auf welche Internetdienste erstrecken sich die Recherchen der KaRIn?

9

Werden diese Recherchen auch auf soziale Netzwerke wie facebook, schülerVZ, studiVZ, Myspace etc. ausgedehnt, und wenn ja, auf welche, und auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

10

In wie vielen Fällen wurden bei der Recherche in sozialen Netzwerken konkrete Anfangsverdachtsfälle festgestellt (bitte auflisten nach Jahren, Deliktbereichen, Ermittlungsverfahren, Tatverdächtigen und Ergebnis)?

11

Mit welchen öffentlichen und privaten Stellen und Einrichtungen hat die KaRIn seit ihrer Gründung in welcher Form zusammengearbeitet?

12

Welche Regelungen und Vorschriften gibt es in der bzw. für die KaRIn, mit denen sichergestellt werden soll, dass bei Recherchen im Internet nicht gegen das Persönlichkeitsrecht Einzelner verstoßen werden darf, indem über einzelne Personen gezielt Daten zusammengetragen und gespeichert werden, und wo sind diese Regelungen und Vorschriften für die KaRIn niedergelegt (bitte der Antwort beifügen)?

13

Wie oft wurden seit Gründung der KaRIn welche Gremien des Deutschen Bundestages und welche Gremien welcher Landesparlamente über die Tätigkeit der KaRIn informiert (bitte nach Jahren und parlamentarischen Gremien auflisten)?

14

Welche Mittel erhält die KaRIn aus dem Bundeshaushalt seit ihrer Gründung (bitte nach Jahren auflisten), und in welchen Haushaltstiteln sind sie in Bund und Ländern bereitgestellt?

15

In welcher Form kooperiert die KaRIn mit europäischen Sicherheitsstellen (bitte die einzelnen Stellen auflisten und die Form der Zusammenarbeit sowie die jeweiligen Rechtsgrundlagen kurz darstellen)?

16

Wie hat sich die Zusammenarbeit der KaRIn mit dem EUROPOL-Projekt „check the web“ gestaltet und entwickelt?

17

Wie hat sich die Gründung des Gemeinsamen Internetzentrums ausgewirkt, und wie wird sich die Gründung des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums auf die Arbeit der KaRIn auswirken?

18

Welche personellen Überschneidung ergeben sich zwischen den Einrichtungen KaRIn, ZaRD, check the web, Gemeinsames Internetzentrum und Nationales Cyber-Abwehrzentrum?

19

Welche informationellen Beziehungen wurden zwischen den in Frage 18 genannten Einrichtungen aufgebaut, d. h. welche Art Datenaustausch existiert zwischen welchen der genannten Einrichtungen?

20

Welche Arten von Ermittlungs- und Recherchemethoden darf welche der genannten Einrichtungen anwenden (z. B. Onlinedurchsuchung, Infiltration, fakeposting, andere Formen – bitte abschließend auflisten)?

Berlin, den 20. April 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen