Truppentransporte für den Kongo-Einsatz der Bundeswehr
der Abgeordneten Jan Mücke, Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Joachim Günther (Plauen), Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Daniel Bahr (Münster), Uwe Barth, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Jörg van Essen, Ulrike Flach, Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Heinz-Peter Haustein, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Michael Kauch, Hellmut Königshaus, Gudrun Kopp, Jürgen Koppelin, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Jörg Rohde, Frank Schäffler, Marina Schuster, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Florian Toncar, Dr. Claudia Winterstein, Dr. Volker Wissing, Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Martin Zeil, Dr. Guido Westerwelle und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der strategische Lufttransport „übergroßer“ Ladungen ist und bleibt auch in absehbarer Zeit eine der eklatantesten Fähigkeitslücken der europäischen NATO und EU-Mitgliedstaaten. Auf Grundlage einer entsprechenden Machbarkeitsstudie hatten sich die betroffenen Länder deshalb im vergangenen Jahr auf eine „Vorhaltecharterlösung“ geeinigt. Zu diesem Zweck wurde die NATO Maintenance and Supply Agency (NAMSA) beauftragt, mit der Ruslan Salis GmbH Leipzig einen entsprechenden Vertrag über die Bereitstellung von bis zu sechs Luftfahrzeugen des Typs AN-124-100 abzuschließen; zwei dieser Maschinen sind permanent am Flughafen Leipzig-Halle stationiert. Die Entscheidungsgewalt über die Nutzung der durch die Ruslan Salis GmbH bereitgestellten Lufttransportkapazitäten liegt ausschließlich bei den beteiligten Nationen. Diese erwerben Flugstundenanteile und Nutzungsrechte, die sie nach ausschließlich nationalen Gesichtspunkten in Anspruch nehmen können.
Laut „DER SPIEGEL“ vom 4. September 2006 wickeln Deutschland, Frankreich und Polen einen Großteil ihres Nachschubs für die Kongo-Truppen über den Flughafen Leipzig unter Nutzung der durch Ruslan Salis zur Verfügung gestellten Lufttransportkapazitäten ab. Allerdings erfordere der erhöhte Bedarf die Stationierung zweier zusätzlicher Antonow-Transporter in Leipzig, um unnötige Leerflüge mit Mehrkosten von bis zu 150 000 EUR zu vermeiden. Das dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstehende Luftfahrt-Bundesamt habe dies jedoch mit der Begründung abgelehnt, das die Stationierung nicht „zwingend erforderlich“ sei.
Drucksache 16/2715 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Entspricht der vom „DER SPIEGEL“ geschilderte Sachverhalt den Tatsachen?
Woraus resultiert die Urteilskraft einer zivilen Behörde für militärische Belange?
Wie lautet die offizielle Begründung des Luftfahrt-Bundesamtes für seine ablehnende Haltung?
Ist die eigentliche Ursache des Streites evtl. ein Indiz dafür, dass es innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen zur gewachsenen außen- und sicherheitspolitischen Bedeutung Deutschlands und den damit zwangsläufig verbundenen Konsequenzen gibt?
Wie hoch schätzt das Bundesministerium der Verteidigung die infolge der Leerflüge entstehenden Mehrkosten für den Kongo-Einsatz ein?
Gäbe es nach Meinung des Bundesministeriums der Verteidigung sinnvollere Ausgaben zur Erhöhung der Verteidigungskraft der Bundeswehr und des westlichen Militärbündnisses als die Investition in Leerflüge zwischen dem Flughafen Leipzig und den Stationierungsorten der übrigen Großraumtransporter in Uljanowsk und Kiew?
Wie hoch ist der der Bundesrepublik Deutschland aus dem Vertrag zwischen NAMSA und Ruslan Salis zustehende Flugstundenanteil insgesamt, und gehen die Leerflüge soweit sie ursächlich mit einem Transport für die Bundeswehr in unmittelbarem Zusammenhang stehen, ganz oder teilweise zu Lasten des deutschen Kontingents?
Wenn ja, wie könnte die Bundesrepublik Deutschland erforderlichenfalls einen Mehrbedarf an Flugstunden infolge weiterer Auslandseinsätze der Bundeswehr abdecken?