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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rechtswidrige Beobachtung eines kritischen Juristen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

Beobachtung von Personen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), Klagen und Gerichtsverfahren, Konsequenzen aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bezüglich rechtswidriger Beobachtung eines Bremer Rechtsanwalts und Journalisten durch da BfV, Problematik des Eingriffs in besonders geschützte Vertrauensverhältnisse (Informantenschutz) durch geheimdienstliche Beobachtung<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/582713. 05. 2011

Rechtswidrige Beobachtung eines kritischen Juristen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Jens Petermann, Raju Sharma, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bremer Rechtsanwalt, Publizist und Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, Dr. Rolf Gössner, wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) über vier Jahrzehnte hinweg geheimdienstlich beobachtet – selbst dann noch, als der kritische Jurist 2007 zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen gewählt wurde. Das BfV legte in all den Jahren eine über 2 000 Seiten starke Personenakte an, in der Dr. Rolf Gössners berufliche Kontakte und nahezu jede Äußerung von ihm festgehalten sind. Sein Einsatz für Bürger- und Menschenrechte, für Demokratie und gegen eine ausufernde „Sicherheitspolitik“ des Staates wurde ihm als „linksextremistische“, „verfassungsfeindliche“ Tätigkeit ausgelegt. Vorträge bei politisch links stehenden Organisationen oder Artikel für linke Medien wurden vom Verfassungsschutz als Nachweis einer vermeintlich „extremistischen“ Haltung und einer „nachhaltigen Unterstützung“ der entsprechenden Organisationen und Medien gewertet.

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Urteil vom 3. Februar 2011 festgestellt, dass die exzessive Beobachtung von Dr. Rolf Gössner von Anfang an unverhältnismäßig und rechtswidrig war (Az. 20 K 2331/08). Das Gericht stellte in Zusammenhang mit der rechtswidrigen Beobachtung unzulässige Eingriffe in die Presse- und Berufsfreiheit fest und wies die Argumentation des BfV zurück, das seine beruflichen und ehrenamtlichen Kontakte zu inkriminierten Organisationen automatisch als Unterstützung zugunsten dieser Organisationen wertet. Dr. Rolf Gössner spricht insoweit von einem „Kontaktschuld“-Prinzip.

Gerade im Hinblick auf Dr. Rolf Gössners journalistische und rechtsberatende Tätigkeit sei seine Überwachung „als schwerwiegender Eingriff in verfassungsrechtlich geschützte Positionen zu bewerten“, heißt es in der Urteilsbegründung. Das Gericht stellt fest, dass auch scharfe, provokante, polemische oder ironische Kritik an staatlichen Sicherheitsorganen wie Polizei oder Geheimdiensten kein Grund für eine geheimdienstliche Überwachung sein darf, genauso wenig wie Dr. Rolf Gössners substantiierte Kritik etwa am KPD-Verbot, an Berufsverboten, an der Polizeientwicklung oder am Verfassungsschutz selbst.

Wörtlich heißt es im Urteil: „Was allgemein seine [Dr. Rolf Gössners] Haltung zu verfassungsrechtlichen Grundlagen betrifft, fordert der Kläger in vielen Beiträgen gerade die strikte Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben ein (…)“.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat mittlerweile Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil gestellt.

Dessen ungeachtet gibt das Urteil Anlass, die Praxis des BfV zu hinterfragen, umso mehr, als das BfV selbst nach Einreichung der Klage und kurz vor der ersten mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln Ende 2008 die Beobachtung von Dr. Rolf Gössner eingestellt hat, obwohl dieser, wie er selbst versichert, weder seine beruflichen Kontakte noch seine kritische Sicht auf die staatliche Sicherheitspolitik wesentlich geändert hat.

Nach Überzeugung der Fraktion DIE LINKE. ist der Fall von Dr. Rolf Gössner bei Weitem nicht der einzige, bei dem der Verfassungsschutz grund- und rechtlos Bürgerinnen und Bürger, die ihre Grundrechte wahrnehmen, als angebliche Linksextremisten diffamiert und beobachtet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele natürliche und wie viele juristische Personen werden derzeit vom BfV beobachtet, und wie viele wurden außerdem seit seiner Gründung beobachtet?

2

Wie viele Prozesse, in denen Bürger oder juristische Personen gegen ihre Beobachtung durch das BfV geklagt haben, hat das BfV letztinstanzlich verloren (bitte aufgliedern nach Jahren und angeben, um welchen Phänomenbereich es sich handelte)?

Wie oft hat das BfV nach Einreichen einer solchen Klage und vor rechtskräftigem Urteil seine Beobachtungstätigkeit eingestellt, bzw. wie oft sind die Verfahren eingestellt bzw. außergerichtlich beigelegt worden, nachdem sich das BfV dazu bereit erklärte, die Beobachtung einzustellen?

Wie viele natürliche sowie juristische Personen waren hiervon jeweils betroffen?

3

Wie viele Prozesse, in denen Bürger oder juristische Personen gegen ihre Nennung im Verfassungsschutzbericht geklagt haben, hat das BfV letztinstanzlich verloren (bitte aufgliedern nach Jahren und soweit unter Wahrung des Datenschutzes möglich angeben, um welchen Phänomenbereich es sich handelte)?

Wie oft hat das BfV von sich aus nach Einreichung der Klage auf weitere Nennung der Kläger im Verfassungsschutzbericht verzichtet?

Wie viele Verfahren wurden eingestellt oder außergerichtlich beigelegt, nachdem sich das BfV dazu bereit erklärte, die Beobachtung einzustellen?

4

Beabsichtigt die Bundesregierung, unbeschadet der eingelegten Rechtsmittel gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, in irgendeiner Hinsicht Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen, und wenn ja, welche?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, die Kriterien, die an die Einleitung von Beobachtungsmaßnahmen gelegt werden, zu verschärfen, oder hat sie dies in den vergangenen Jahren bereits getan (bitte ggf. erläutern)?

6

Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der fast 40-jährigen Dauerbeobachtung von Dr. Rolf Gössner die Kriterien, die an die Fortführung und (Binnen-)Kontrolle laufender Beobachtungsmaßnahmen gelegt werden, zu verschärfen, und wenn ja, mit welchen konkreten Regelungen und Maßnahmen?

7

Für wie sinnvoll hält die Bundesregierung die Interpretation des Begriffs „linksextremistisch“ durch das BfV angesichts der rechtswidrigen Überwachung des Dr. Rolf Gössner?

8

Ist sich die Bundesregierung des Problems bewusst, dass eine jahrzehntelange geheimdienstliche Beobachtung einer Stigmatisierung gleichkommt und gravierende Nachteile persönlicher, aber auch beruflicher und finanzieller Art nach sich ziehen kann, weil sich angesichts des vorherrschenden Kontaktschuld-Prinzips beispielsweise Mandanten, Journalisten und Politiker von einer Kontaktaufnahme abgeschreckt fühlen können, und wenn ja,

welche Regelungen gibt es derzeit für Betroffene rechtswidriger Beobachtungen, Entschädigung für materielle wie immaterielle Schäden zu beanspruchen,

in wie vielen Fällen sind seit Gründung des BfV Entschädigungen bzw. Wiedergutmachungen gewährt worden (sofern möglich, die Fälle bitte kurz darstellen),

inwiefern erwägt die Bundesregierung diese Regelungen zu überarbeiten?

9

Ist sich die Bundesregierung des Problems bewusst, dass die geheimdienstliche Beobachtung von Journalisten einen schwerwiegenden Eingriff in besonders geschützte Vertrauensverhältnisse – den Informantenschutz – und in die Pressefreiheit bedeutet, nicht zuletzt, weil die betroffenen Journalisten sich veranlasst sehen könnten, die „Schere im Kopf“ anzusetzen und etwaige Kritik an der Politik staatlicher Organe weniger scharf zu äußern, und welche Konsequenzen will sie hieraus für die Beobachtungstätigkeit des BfV ziehen?

10

Beabsichtigt die Bundesregierung, das Problem illegaler Beobachtungstätigkeit auch im Rahmen der Innenministerkonferenz zu thematisieren, um eine Sensibilisierung aller Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder zu erreichen, und wenn nein, warum nicht?

11

Welche Gründe lagen der Entscheidung zu Grunde, die Beobachtung von Dr. Rolf Gössner Ende 2008 einzustellen, und wie erklärt die Bundesregierung diese Entscheidung angesichts der Tatsache, dass sich der rechtspolitische Grundtenor der Publikationen, Interviews und auch die Kontakte von Dr. Rolf Gössner im Jahr 2008 nicht so wesentlich veränderten, dass dies die plötzliche Kehrtwende des BfV erklären könnte?

Inwiefern ist die Annahme der Fragesteller berechtigt, dass erst die Klage von Dr. Rolf Gössner beim BfV für ein Umdenken sorgte, mit dem Ergebnis, dass die Behörde ihr eigenes Handeln nach so langer Zeit problematisierte und beendete?

Berlin, den 13. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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