[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6217
17. Wahlperiode 15. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung vom 8. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ute Koczy, Thilo Hoppe,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5985 –
Bekämpfung der Genitalverstümmelung durch die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schätzungsweise 150 Millionen Mädchen und Frauen auf der Welt sind an ihren
Genitalien verstümmelt. Jedes Jahr kommen etwa drei Millionen Mädchen
hinzu. Die weibliche Genitalverstümmelung wird in 28 Ländern Afrikas,
vereinzelt auch im Süden der Arabischen Halbinsel und in einigen Ländern Asiens
praktiziert. Auf dem afrikanischen Kontinent ist die Praxis der
Genitalverstümmelung am weitesten verbreitet. Die Begründungen für Genitalverstümmelung
unterscheiden sich in den verschiedenen Regionen. Oftmals beruhen die
Rechtfertigungen auf patriarchalen Strukturen, häufig werden die Verstümmelungen
als religiöse bzw. gesellschaftliche Pflicht legitimiert. Die betroffenen Mädchen
und Frauen leiden unter verheerenden psychischen und körperlichen Folgen.
Bei der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM – Female Genital Mutilation)
werden die äußeren weiblichen Geschlechtsorgane teilweise oder vollständig
entfernt. In besonders gravierenden Fällen wird die Vagina zugenäht und nur
eine kleine Öffnung belassen (Infibulation). Meist wird der Eingriff von Laien,
ohne Narkose und mit primitiven Hilfsmitteln wie Messern, Glasscherben oder
Rasierklingen durchgeführt. Zunehmend wird aber auch die Medikalisierung
des Eingriffs zum Problem. Die Durchführung in Krankenhäusern erweckt den
Anschein eines normalen Eingriffs.
Aber das Gegenteil ist der Fall: Dieser Eingriff in die Integrität des weiblichen
Körpers ist eine schwere Menschenrechtsverletzung. Genitalverstümmelung ist
Ausdruck einer weltweit verbreiteten Diskriminierung und Gewalt gegen das
weibliche Geschlecht. Die Frauen erleiden extreme körperliche und seelische
Schäden. Unmittelbar nach der Verstümmelung können lebensbedrohliche
Infektionen auftreten. Insbesondere bei der invasivsten Form der FGM, der
Infibulation, drohen langfristig Inkontinenz und die Bildung von Fisteln. Die Frauen
müssen mit irreparablen Schäden ihrer Gesundheit leben. Schmerzen und
Komplikationen beim Wasserlassen, bei Menstruation, Geschlechtsverkehr und
Entbindungen sind die Folgen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schätzt,
dass bis zu 25 Prozent der von weiblicher Genitalverstümmelung betroffenen
Frauen und Mädchen an den unmittelbaren und langfristigen Folgen sterben.
Neben diesen massiven körperlichen Verletzungen wird auch die psychische
Integrität der betroffenen Frauen und Mädchen zerstört.
1. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung der Bekämpfung von
weiblicher Genitalverstümmelung in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit bei, und wie äußert sich dieser Stellenwert?
Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine gravierende
Menschenrechtsverletzung an Frauen und Mädchen. Schutz, Achtung und Gewährleistung der
Menschenrechte sind Priorität der Bundesregierung und Leitprinzip deutscher
Entwicklungspolitik. In allen Prävalenzländern ist Female Genital Mutilation
(FGM) Thema im Rahmen des Politikdialoges der Bundesregierung.
Zudem unterstützt die Bundesregierung seit 1999 das internationale
Engagement zur Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung, indem das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
bei der Donors’ Working Group on FGM mitarbeitet und entsprechende
Aktivitäten von UNICEF begleitet. Im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden derzeit Maßnahmen zur Überwindung der Praktik in zehn
afrikanischen Ländern mit hoher FGM-Prävalenz durchgeführt. Das
Engagement wurde und wird kontinuierlich ausgebaut.
2. In welchen Ländern wird nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung
FGM praktiziert, wie wird FGM in der Zusammenarbeit mit diesen Ländern
thematisiert, und in welchen Ländern zeichnen sich aus Sicht der
Bundesregierung Fort- bzw. Rückschritte ab?
FGM wird vor allem in Ländern Afrikas, weniger in Asien und in noch
geringerem Maße im Mittleren Osten praktiziert. Aufgrund von Migrationsbewegungen
rückt das Thema verstärkt in den Fokus westlicher Industrieländer. Allein in
Deutschland sind nach Schätzungen etwa 30 000 Frauen und Mädchen direkt
betroffen oder von ihr bedroht.
Im Rahmen des Politkdialoges der Bundesregierung werden Verpflichtungen
der Partnerländer zu Achtung, Schutz und Gewährleistung der Menschenrechte
von Frauen und Mädchen regelmäßig thematisiert.
Im innerafrikanischen Vergleich hat das politische Engagement Burkina Fasos
zur Überwindung von FGM Modellcharakter. Durch dialogische Ansätze wurde
FGM zunehmend enttabuisiert; zudem existiert seit 1996 eine nationale
Gesetzgebung gegen FGM, welche die Arbeit einer staatlichen Kommission gegen
FGM legitimiert und stützt.
Große Fortschritte konnten auch bei der Überwindung von FGM in Benin erzielt
werden. Seit 2005 gilt die Praktik bis auf vereinzelte Ausnahmefälle als
überwunden. Seither werden Maßnahmen zur Stärkung der Menschenrechte und zur
nachhaltigen Sicherung dieses Erfolgs von der Regierung und von
zivilgesellschaftlichen Gruppen durchgeführt.
3. Ist das Thema der FGM Teil der bilateralen Regierungsverhandlungen mit
den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, in denen
FGM praktiziert wird, und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher,
dass die Bekämpfung der FGM Teil des Verhandlungsergebnisses ist?
In welchen Ländern ist dies der Fall?
Siehe Antwort zu Frage 2.
Für FGM zugesagte Mittel werden im Protokoll der Regierungsverhandlungen
dokumentiert und sind somit Teil des Verhandlungsergebnisses.
4. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung, um FGM in
Entwicklungsländern zu bekämpfen?
Die Bundesregierung fördert einen ganzheitlichen Ansatz zur Überwindung von
FGM. Aufklärung, Sensibilisierung und Dialog gehen einher mit der Stärkung
staatlicher und privater Organisationen sowie Politikberatung auf nationaler und
internationaler Ebene. Dieser breite Ansatz ist ein Alleinstellungsmerkmal
deutscher Entwicklungszusammenarbeit.
Partnerregierungen und nichtstaatliche Organisation werden dabei unterstützt,
die notwendigen Rahmenbedingungen zur Überwindung von FGM zu schaffen.
Zudem werden Maßnahmen zur Integration des Themas in bilaterale Vorhaben
der deutschen Entwicklungszusammenarbeit in den Sektoren Gesundheit,
Bildung, Jugend und Governance durchgeführt.
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den von Terre des Femmes in ihrer
Stellungnahme zu der öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Thema
„Bekämpfung von Genitalverstümmelungen“ am 19. September 2007
empfohlenen Ansatz, der u. a. dem Gesundheitspersonal und den religiösen
Würdenträgern eine Schlüsselrolle zuweist?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Die weibliche
Genitalverstümmelung ist eine gesellschaftlich verankerte Praktik, die vielfach als positive soziale
Norm oder gar religiöses Gebot angesehen wird. Religiöse Würdenträger oder
medizinisches Personal haben auf Gemeindeebene starke Netzwerke und
erfüllen als Meinungsführer in ihrer Gemeinschaft eine Orientierungs- und
Vorbildfunktion. Aus diesem Grund arbeiten die Durchführungsorganisationen der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit ihnen bei der Überwindung der
Genitalverstümmelung seit Jahren in vielen Ländern eng zusammen.
6. Welche Projekte und Maßnahmen hat das Bundesministerium für
wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Bekämpfung von FGM
bislang umgesetzt und welche Projekte und Maßnahmen sind geplant (bitte
einzeln nach Ländern, Jahren und Volumen auflisten und nach Maßnahmen
der Technischen Zusammenarbeit und Finanziellen Zusammenarbeit
differenzieren)?
Seit 1999 hat die deutsche Entwicklungspolitik für Maßnahmen zur
Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung in zehn Partnerländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit Mittel im Rahmen von ca. 14 Mio. Euro
zur Verfügung gestellt. Der weitaus größere Teil dieser Finanzierung entfiel auf
Maßnahmen der Technischen Zusammenarbeit (TZ).
Weitere Vorhaben sind in Planung. Ihre Konkretisierung muss gemeinsam mit
den jeweiligen Partnern erfolgen.
Das Engagement des BMZ im Detail:
Benin: Unterstützung eines zivilgesellschaftlichen Forums zu weiblicher
Genitalverstümmelung, das Beratungsleistungen hinsichtlich FGM anbietet und die
Verfolgung von Beschneidungsfällen nachhält, um die in Benin erreichten
Erfolge beim Thema FGM nachhaltig zu sichern (TZ).
Burkina Faso: Integration von FGM-Modulen in Grund- und
Sekundarschulprogramme, Sensibilisierung Jugendlicherdurch Gleichaltrige (Peer-Programme),
Teilnahme traditioneller und religiöser Führer an Sensibilisierungsprogrammen,
Durchführung von Bildungsmaßnahmen zum Thema Menschenrechte (TZ); die
Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) finanziert im Rahmen eines Programms zur
HIV/Aids-Prävention Radiospots zum Thema FGM, deren Inhalt anschließend in
den Gemeinden diskutiert wird.
Kenia: Im Rahmen der FZ werden die anti-FGM-Aktivitäten lokaler
Nichtregierungsorganisationen (NRO) durch einen Fonds unterstützt; die TZ nutzt die
Methode des „Generationendialogs“ und alternative Initiationsriten, um
Aufklärungskampagnen über FGM und HIV/Aids mit dialogischen Ansätzen zu
ergänzen.
Mali: Die TZ berät bei der Integration des Themas FGM in die schulische und
außerschulische Bildung. Lehrkräften werden didaktische Grundlagen zur
Integration von FGM in den Unterricht vermittelt. Ergänzend wurden
außerschulische Dialogforen, sogenannte Generationendialoge, ins Leben gerufen. Die FZ
nutzt Massenmedien, um über die negativen Folgen von FGM aufzuklären.
Mauretanien: TZ berät bei der Entwicklung einer nationalen Anti-FGM-
Strategie und einer entsprechenden Gesetzgebung. Gleichzeitig werden Aufklärung
und Dialog über FGM in Trainingsmodule für Gemeindevertreter/-innen und
politische Entscheidungsträger/-innen sowie in Maßnahmen zur Förderung der
Rechte von Frauen und Mädchen integriert.
Niger: Sensibilisierung zum Thema FGM ist in ein Programm der FZ zur
reproduktiven Gesundheit und HIV/Aids-Prävention integriert.
Sierra Leone: FZ unterstützt Aktivitäten lokaler NRO und staatliche
Organisationen durch den Impact Mitigation Fund für HIV/Aids und FGM; TZ leistet
technische Unterstützung für den Impact Mitigation Fund und führt innerhalb
ihrer Programme Mainstreaming-Aktivitäten durch.
Guinea: Aufführung eines FGM-Theaterstücks in Städten und Dörfern
Mittelguineas und in Haute Guinée durch die FZ; TZ soll Verantwortung für Schulung
lokaler NRO zur Durchführung dialogischer Ansätze (z. B.
„Generationendialog“) übernehmen. Aktivitäten ruhen seit dem Putsch 2008; nach wie vor
stehen Parlamentswahlen aus.
Ägypten: Im Juni 2008 wurde ein bereits bestehendes Frauenrechtsvorhaben
(TZ) um eine FGM-Komponente erweitert. Alle Aktivitäten erfolgen in enger
Abstimmung mit den vor Ort zum Thema tätigen UN-Organisationen.
Äthiopien: Bei den RV 2008 wurde 1 Mio. Euro für ein bilaterales TZ-Projekt
zugesagt. Dieses Vorhaben knüpft an die Erfahrungen eines 2005 beendeten
Projekts an und wird äthiopische Nichtregierungsorganisationen dabei
unterstützen, die zur Überwindung der Genitalverstümmelung nötige Veränderung
sozialer Konventionen zu beschleunigen. Aufgrund von Unklarheiten bezüglich
der äthiopischen NRO-Gesetzgebung konnte die Umsetzung des Vorhabens
noch nicht beginnen. Die deutsche Botschaft Addis Abeba ist mit verschiedenen
äthiopischen Ministerien im Gespräch und bemüht sich darum, eine Lösung
herbeizuführen.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Aktivitäten privater Träger
(siehe die Antwort zu Frage 9).
7. In welchem finanziellen Umfang werden die jeweiligen Schwerpunkte,
Projekte und Programme auf bi- und multilateraler Ebene mit deutschen Mitteln
gefördert (bitte nach Projekten, Programmen, Titeln, Jahr und Volumina
auflisten)?
Die Ausgaben zur Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung steigen
seit Jahren tendenziell an. 2009 wurde das Sektorvorhaben FGM (1,2 Mio. Euro)
beauftragt und die Aufstockung einer FGM-Komponente in Burkina Faso
(2 Mio. Euro) zugesagt. Darüber hinaus wurde ein Frauenrechtsvorhaben in
Ägypten um eine FGM-Komponente (800 000 Euro) aufgestockt und ein
überregionales Vorhaben bei der AU (1,5 Mio. Euro) zugesagt.
Genaue Zahlenangaben sind nicht für alle Projekte und Programme möglich, da
FGM-Inhalte als integrierte Komponenten nicht mit Volumina zu isolieren sind.
8. In welchem Umfang werden im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit Gelder für Aufklärungsprojekte in den betreffenden
Ländern gezahlt (bitte nach Projekten, Ländern, Volumina auflisten)?
Bei der Aufklärung zu FGM handelt es sich um keine Einzelmaßnahmen.
Aufklärung wird als Komponente in andere Programme der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit eingebettet und durch diese mitfinanziert (siehe die
Antwort zu Frage 19).
9. In welchem Umfang fördert das BMZ die Aktivitäten privater Träger im
Kampf gegen FGM (bitte nach Trägern, Ländern, Jahren, Volumina
auflisten)?
Das BMZ fördert nach dem Antragsprinzip derzeit Aktivitäten verschiedener
privater Träger in Eritrea, Burkina Faso, Togo, Senegal und Tansania sowie
Guinea-Bissau in einem Umfang von ca. 1,4 Mio. Euro:
Hammer Forum e. V.:
Eritrea, 2007 bis 2010 158 460 Euro.
Träger: INTACT e. V.:
Burkina Faso, 2007 bis 2010 323 797 Euro,
Togo, 2009 bis 2011 323 110 Euro,
Senegal, 2010 bis 2011 81 219 Euro.
materra Stiftung Frau und Gesundheit e. V.:
Tansania, 2011 bis 2013 94 500 Euro.
Weltfriedensdienst e. V.
Guinea-Bissau, 2010 bis 2012 499 457 Euro.
10. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung in der Zusammenarbeit mit
afrikanischen Partnerländern dafür ein, dass das Maputo-Protokoll
(Zusatzprotokoll zur African Charter on Human and Peoples‘ Rights) von allen
Mitgliedstaaten der Afrikanische Union (AU) unterzeichnet, ratifiziert und
bei der AU hinterlegt wird?
Das Maputo-Protokoll stellt einen wichtigen Bezugsrahmen für die
Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten dar und liefert Ansatzpunkte für die Umsetzung
der Menschenrechte von Frauen und Mädchen in Afrika. Die Ratifizierung des
Protokolls wird im Rahmen des Politikdialoges der Bundesregierung mit den
Partnerländern angeregt.
11. In welchen Ländern, die FGM praktizieren, existiert eine Gesetzgebung
gegen FGM, und wie beurteilt die Bundesregierung deren Anwendung?
Inwiefern und in welchem Rahmen setzt sich die Bundesregierung im
Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit für eine Implementierung der
bestehenden Gesetze ein bzw. für die Verabschiedung entsprechender
Gesetze in den Ländern, in denen keine Gesetze gegen FGM existieren?
Eine Gesetzgebung gegen FGM besteht u. a. in Ägypten, Äthiopien, Burkina
Faso, Côte d’Ivoire, Eritrea, Dschibuti, Ghana, Guinea, Kenia, Senegal,
Südafrika und Tansania. Im Rahmen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit
unterstützt die Bundesregierung Partnerländer wie Mauretanien, Mali oder
Burkina Faso bei der Formulierung bzw. konsequenten Umsetzung von
Gesetzen sowie nationalen Aktionsplänen gegen FGM. Erfolge konnten insbesondere
in Burkina Faso erzielt werden.
12. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung ihre bisherige Arbeit im
Bereich der FGM evaluiert, und welche Kriterien werden der Evaluation
zugrunde gelegt?
Die Evaluierung von Maßnahmen zur Überwindung der weiblichen
Genitalverstümmelung wurde mit dem Ziel durchgeführt, Wirkung und Effektivität der
einzelnen Maßnahmen zu überprüfen. Bisherige Ergebnisse zeigen gute Erfolge
von Maßnahmen in ihren jeweiligen Projektregionen. Kriterien sind zum
Bespiel Einstellungs- und Verhaltensänderung durch Mehrebenenansatz oder die
Senkung der Prävalenzrate in Burkina Faso. Gleichzeitig wurde erhöhter Bedarf
an weiterer Vernetzung und fachlichem Austausch der verschiedenen Akteure
festgestellt.
13. Wie sind die Arbeiten des Projekts und des Sektorvorhabens „Überwindung
der weiblichen Genitalverstümmelung“ in ihren Zielrichtungen und
Budgets voneinander abzugrenzen (bitte auch jeweils anhand eines Beispiels
erläutern)?
Sektorvorhaben und überregionales Projekt „Überwindung der weiblichen
Genitalverstümmelung“ verhalten sich komplementär zueinander. Beide Vorhaben
haben als Gesamtziel, kohärente Ansätze der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit zur Überwindung von FGM in der entwicklungspolitischen
Zusammenarbeit mit relevanten Ländern zu verankern und international anzuerkennen.
Sie unterscheiden sich aber in ihrem Leistungsangebot. Zielrichtung des
überregionalen Projekts ist die konkrete Unterstützung bei Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen zur Überwindung von FGM ausschließlich in
afrikanischen Partnerländern. Das Sektorvorhaben bietet für alle Prävalenz-
Partnerländer direkte methodische Beratungsleistungen für die Außenstruktur
des BMZ zur Verankerung des Themas FGM im entwicklungspolitischen
Dialog und leistet konzeptionelle Arbeit zu zentralen Themen sowie in der
nationalen/internationalen Vernetzung. Das Budget des überregionalen Projekts
für die 4. Phase (2011 bis 2014) beträgt 3 Mio. Euro, das Budget des
Sektorvorhaben für Phase 1 (2009 bis 2011) 1,2 Mio. Euro.
14. Mit welchen Partnerorganisationen arbeitet die Bundesregierung in ihrer
Arbeit im Bereich der FGM zusammen?
Wie wird auf eine Selbstständigkeit der Organisationen vor Ort
hingearbeitet, welche eine Kontinuität für Aktivistinnen und Aktivisten vor Ort auch
nach dem Ende der finanziellen Förderung gewährleistet?
Die Bundesregierung arbeitet mit einer Reihe von staatlichen und
nichtstaatlichen Partnerorganisationen in Afrika zusammen. Zur Sicherung der
Nachhaltigkeit werden unter anderem Maßnahmen zur Stärkung überregional agierender
NRO durchgeführt.
15. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit der Organisation Target, die
nicht Mitglied im Netzwerk Integra ist?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Ansatz von Target, FGM mit der
„Kraft des Islam“ zu beenden?
Die Bundesregierung hat die Organisation „Target“ im Jahre 2006 bei der
Durchführung einer „Internationalen Gelehrten-Konferenz über das Verbot der
Verstümmelung des weiblichen Körpers durch Beschneidung“ unterstützt und
bewertet den von „Target“ verfolgten dialogischen Ansatz des Austausches mit
religiösen Führern über FGM grundsätzlich positiv. Beim Dialog mit
islamischen religiösen Führern sollte jedoch auf Nachhaltigkeit der jeweiligen
Maßnahmen geachtet werden, um ein dauerhaftes Engagement von religiösen
Autoritäten gegen FGM zu unterstützen. Eine Fatwa religiöser Autoritäten auf
nationaler Ebene kann nur wirksam werden, wenn sie der Diversität der
muslimischen Bevölkerung eines Landes Rechnung trägt, regionalen
Besonderheiten angepasst wird und von flankierenden Maßnahmen begleitet wird.
16. Wie trägt die Bundesregierung bei der Unterstützung des indonesischen
Gesundheitssystems der Tatsache Rechnung, dass in Indonesien nach
Angaben des UNHCR FGM (UNHCR: Hoher Flüchtlingskommissar der
Vereinten Nationen) praktiziert wird?
Die Bundesregierung unterstützt das indonesischen Gesundheitssystems zum
jetzigen Zeitpunkt durch Maßnahmen zur Verbesserung der
Distriktgesundheitssysteme und der Senkung der Mütter- und Kindersterblichkeit als Beitrag zum
Erreichen der MDGs. In der zukünftigen Zusammenarbeit wird mit dem Partner
eine Komponente zu FGM erörtert werden.
17. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verbreitung
von FGM in Indonesien und die dort praktizierten Typen (analog der
Klassifikation der WHO) vor?
Die weibliche Genitalverstümmelung wird in Teilen Indonesiens praktiziert.
FGM wird meist an sehr jungen Mädchen (0 bis 9 Jahre) oftmals im Rahmen von
Massenbeschneidungen an hohen religiösen Feiertagen von traditionellen
Geburtshelferinnen vorgenommen. Die meisten Fälle sind Typ 1 und Typ 4 der
WHO-Klassifikation zuzurechnen. Einschnitte oder Ausschaben (Typ 4) werden
am häufigsten vorgenommen. Belastbare Zahlen dazu liegen jedoch nur aus
wenigen Studien vor. Es wird davon ausgegangen, dass mit zunehmender
Bedeutung des Islam im öffentlichen Raum die Prävalenzraten ansteigen.
18. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Verbreitung
von FGM in den Ländern Jemen, Oman, Vereinigte Arabische Emirate,
Bahrain und Irak und die dort praktizierten Typen (analog der
Klassifikation der WHO) vor?
Der Bundesregierung liegen keine gesicherten Informationen zur Verbreitung
von FGM in den Ländern Jemen, Oman, den Vereinigten arabischen Emiraten
und Bahrain vor. Im Irak ist FGM hauptsächlich in den kurdischen Gebieten
verbreitet. Typ I gemäß WHO-Klassifikation kommt am häufigsten vor. Für andere
Landesteile liegen der Bundesregierung keine verlässlichen Informationen vor.
19. Welchen Ansatz verfolgt die Bundesregierung in diesen Regionen, um
FGM zu bekämpfen?
Inwiefern werden die Verbreitung von FGM und deren schädliche Folgen
für die Entwicklung der Gesellschaft in diesen Ländern, beispielsweise bei
der Entwicklungszusammenarbeit im Gesundheitssektor in Jemen,
berücksichtigt?
Maßnahmen der Bundesregierung zur Überwindung von FGM im Jemen sind
eingebettet in eine Komponente der Gesundheitsaufklärung, die sich mit
dialogischen Ansätzen zur Überwindung von Harmful Traditional Practices (HTP)
befasst.
20. Wie kann die Bundesregierung ihrem Bekenntnis zu den Menschenrechten
in der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern gerecht werden, die den
Schutz der physischen und psychischen Integrität von Frauen nur
unzureichend umsetzen?
Menschenrechte sind für die Bundesregierung sowohl Grundlage als auch Ziel
von nachhaltiger Entwicklung. Die Menschenrechte sind universell gültig und
für die deutsche Entwicklungspolitik und unsere Partnerländer gleichermaßen
bindend. FGM verstößt nach Auffassung der Bundesregierung klar gegen das
Verbot von „grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung“ und
das „Recht auf ein Höchstmaß an Gesundheit“.
Die Bundesregierung sieht ihre Aufgabe darin, durch entwicklungspolitische
Zusammenarbeit Menschen in den Partnerländern zu befähigen, ihre
Menschenrechte einzufordern und die Entwicklung ihres Landes selbst in die Hand zu
nehmen. Hierbei spielen zivilgesellschaftliche Organisationen, auch speziell zur
Förderung von Frauen, in den Partnerländern und in Deutschland eine zentrale
Rolle. Menschenrechte werden dann als Konditionalität für staatliche
Entwicklungszusammenarbeit eingesetzt, wenn staatliche Akteure in Partnerländern
gravierende und systematische Menschenrechtsverletzungen begehen.
21. Wie steht die Bundesregierung zu der Tatsache, dass Ghana und Senegal
als sichere Herkunftsstaaten gelten, obwohl dort FGM praktiziert wird?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die gesetzliche Vermutung, dass in
einem sicheren Herkunftsstaat keine politische Verfolgung droht, durch
Asylsuchende widerlegt werden kann. In Fällen drohender Genitalverstümmelung
steht die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat daher einer Asylgewährung oder
Flüchtlingsanerkennung nicht entgegen, wenn die sonstigen Voraussetzungen
hierfür erfüllt sind.
22. Wie unterstützt die Bundesregierung Migranten- und
Migrantinnenorganisationen in Deutschland, die FGM in Deutschland bekämpfen bzw.
Aufklärungsarbeit und Unterstützung für die betroffenen Mädchen und Frauen
leisten, und welche Fort- bzw. Rückschritte sind aus der Sicht der
Bundesregierung zu verzeichnen?
Die Bundesregierung unterstützt bereits seit längerem Maßnahmen zur
Zusammenarbeit mit Migrantinnen- und Migrantenorganisationen in Deutschland. Das
deutsche Netzwerk INTEGRA arbeitet zudem eng mit Organisationen der
deutschen Entwicklungspolitik zusammen.
23. Welche konkreten Ergebnisse (bitte mit Projektbezeichnungen, Aufteilung
der Zuständigkeitsbereiche und Zeitplänen) hat die interministerielle Bund-
Länder-NRO-Arbeitsgruppe (NRO: Nichtregierungsorganisation) bisher
erzielt, deren Federführung mittlerweile vom BMZ auf das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend übergegangen ist und zu
deren Gründung die Bundesregierung vom Deutschen Bundestag im Juni
2008 aufgefordert wurde (Bundestagsdrucksache 16/9420)?
Seit April 2009 besteht die Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern und
Nichtregierungsorganisationen zur Überwindung der weiblichen
Genitalverstümmelung. In ihr tauschten sich verschiedene Bundesressorts (BMJ, BMG, BMFSFJ,
BMZ und die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung), Vertreter/-innen der
Länder sowie Repräsentanten zivilgesellschaftlicher Organisationen in zwei
Sitzungen über Ansätze und Erfordernisse im Kampf gegen FGM aus. Die
Federführung der Arbeitsgruppe wurde laut Beschluss des Deutschen Bundestages
vom Juni 2008 (Bundestagsdrucksache 16/9420) koordinierend dem BMZ
übertragen. In der Gründungssitzung verständigte sich die Gruppe auf die Erstellung
und Implementierung eines von der Zivilgesellschaft geforderten nationalen
Aktionsplans (NAP) zur Überwindung der weiblichen Genitalverstümmelung.
Besonderes Gewicht legt die Gruppe auf die Überwindung der Praktik in
Deutschland.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]