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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Visumerteilung im Jahr 2010

Erfahrungen mit der Umsetzung der EU-Visakodex-Verordnung, Bewertung der Begründung von Visaverweigerungen der deutschen Auslandsvertretungen, Evaluierung oder interne Überprüfung von Ablehnungen, Erfahrungen mit der biometrischen Datenerfassung von Antragstellern, dem Aufbau des VISA-Informationssystems (VIS), der Erteilung von Jahres- und Mehrjahresvisa sowie dem Missbrauch der Visumbestimmungen, Auswirkungen der geplanten &bdquo;Visawarndatei&ldquo; auf das Visaverfahren, Anzahl der erteilten und abgelehnten Visa in 2010<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

15.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/597726. 05. 2011

Visumerteilung im Jahr 2010

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Frank Tempel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der Vergangenheit hatte sich die Bundesregierung geweigert, die Ablehnungsquoten im Visumverfahren bezogen auf einzelne Länder zu veröffentlichen, weil dies „nachteilige Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zu einzelnen Staaten haben und zudem Versuche des Visummissbrauchs begünstigen“ könne (Bundestagsdrucksache 16/5546, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1). Womöglich sollten aber auch Rückschlüsse auf eine selektive Visumpraxis und Benachteiligungen von Staatsangehörigen bestimmter Länder und eine entsprechende Kritik hieran vermieden werden. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. machte die Bundesregierung im letzten Jahr erstmalig differenzierte Angaben (Bundestagsdrucksache 17/2550), die belegen, dass vor allem in ärmeren afrikanischen Ländern, aber auch in Ländern, aus denen viele Asylsuchende kommen, Visumanträge besonders häufig abgelehnt werden.

Eine überdurchschnittliche Ablehnungsquote ist auch in Bezug auf die Türkei festzustellen. Dies ist besonders bemerkenswert, weil in der juristischen Fachliteratur mehrheitlich davon ausgegangen wird, dass türkische Staatsangehörige aufgrund des EU-Assoziationsabkommens mit der Türkei jedenfalls zu touristischen Zwecken eigentlich visumfrei einreisen können. Die weltweite Ablehnungsquote im Jahr 2009 betrug etwa 10 Prozent, in der Türkei war sie doppelt so hoch. Doch während die Auslandsvertretungen in Istanbul und Izmir fast durchschnittliche Werte aufwiesen, war die Ablehnungsquote in Ankara mit 28 Prozent umso höher. Dies kann vermutlich damit erklärt werden, dass hier, geografisch bedingt, überdurchschnittlich viele ärmere Menschen ein Visum beantragen und dies in der Regel dann abgelehnt wird, weil ihnen eine „mangelnde Rückkehrbereitschaft“ unterstellt wird. Hierfür genügt in der Praxis, dass die Betroffenen nicht verheiratet sind und keine Kinder und/oder dass sie keine bedeutenden regelmäßigen Einkünfte haben („mangelnde familiäre bzw. wirtschaftliche Verwurzelung“). An der fehlenden Nachvollziehbarkeit eines solchen Vorwurfs für die Betroffenen hat sich auch durch die neu eingeführte Begründungspflicht einer Ablehnung bei Kurzzeitvisa nichts Wesentliches geändert, denn die „Begründung“ besteht zumeist aus dem bloßen Ankreuzen des vorgegebenen Standardsatzes: „Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden“.

In einigen afrikanischen Ländern sind die Ablehnungsquoten besonders hoch, beispielhaft (2009): Guinea 54 Prozent, Kongo 44 Prozent, Senegal 41 Prozent, Ghana 37 Prozent, Kamerun 36 Prozent, Nigeria 34 Prozent. Ablehnungen werden in diesen Ländern zudem häufig mit einem ungenügenden Urkundensystem bzw. Zweifeln an vorgelegten Dokumenten begründet. Die Ablehnungsquoten sind auch in solchen Ländern hoch, aus denen viele Asylsuchende kommen, Afghanistan (Kabul) 40 Prozent, Pakistan (Islamabad) 37 Prozent, Kosovo (Pristina) 33 Prozent, und natürlich die Türkei.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Welche konkreten Erfahrungen gibt es mit der Umsetzung der Verordnung EG Nr. 810/2009 vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft seit Inkrafttreten am 5. April 2010?

2

Welchen Aufwand und welche Schwierigkeiten bereitet den deutschen Auslandsvertretungen die Begründung einer ablehnenden Visumentscheidung, und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet?

a) Welchen ungefähren Anteil haben die unterschiedlichen Begründungsvorgaben nach dem vorgesehenen Standardformular jeweils (unglaubhafte Angaben zum Aufenthaltszweck, fehlende Reiseversicherung, mangelnde Rückkehrbereitschaft, Ausschreibung im Schengen Informationssystem – SIS, Verwendung gefälschter Dokumente usw.), und welche internen Erkenntnisse oder Einschätzungen gibt es hierzu, und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet?

b) Wie hat sich die Zahl der Remonstrationen und/oder Klagen wegen ablehnender Visumbescheide für Kurz- bzw. Langzeitaufenthalte in den Jahren 2008, 2009 und 2010 entwickelt (bitte differenzieren), und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet?

c) In welchem Umfang führten in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (bitte differenzieren) Remonstrationen zu einer Abänderung der ursprünglichen Entscheidung und zur Visumerteilung?

d) In welchem Umfang wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (bitte differenzieren) nach einer Klageerhebung Visa erteilt (berücksichtigt werden sollen auch Fälle, in denen Visa infolge eines gerichtlichen Vergleichs oder auch nach Klagerücknahme nach Zusicherung der Behörde zur Visumerteilung erteilt wurden) (bitte bei der Beantwortung aller obigen Unterfragen zunächst eine allgemeine Antwort geben, dann aber auch auf Besonderheiten in Bezug auf bestimmte Länder, Regionen oder Kontinente eingehen)?

3

Inwieweit hat die Bundesregierung evaluiert oder intern überprüft, ob Visumablehnungen mit der Begründung einer unzureichend nachgewiesenen „Rückkehrbereitschaft“ tatsächlich den Vorgaben der Rechtsprechung (vgl. z. B. Berliner Verwaltungsgericht, Urteil vom 22. April 2010, VG 4 K 132.09) gerecht werden, d. h. auf einer abwägenden Einzelfallprüfung basieren und nicht pauschal auf eine fehlende wirtschaftliche oder familiäre Verwurzelung verweisen (vgl. hierzu auch Bundestagsdrucksache 17/2550, Frage 9 ff.)?

4

Welche Erfahrungen wurden mit der biometrischen Datenerfassung von Antragstellerinnen und Antragstellern gemacht, welche Probleme haben sich diesbezüglich aus Sicht der Bundesregierung herausgestellt, und welchen Änderungsbedarf gibt es?

5

Wie verläuft aus Sicht der Bundesregierung der Aufbau des Visa- Informationssystems (VIS), welche Probleme gibt es hierbei, und wie sind die weiteren Schritte?

6

Welche konkreten Erfahrungen gibt es mit der erleichterten Erteilung von Jahres- und Mehrjahresvisa (bitte auf länder- und/oder kontintenspezifische Besonderheiten eingehen), in welchem (auch ungefähren) Umfang werden solche Visa seit April 2010 – im Gegensatz zu vorher – erteilt, welche Projekte und Erleichterungen in welchen Ländern oder generell gibt es oder sind geplant, und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung (bitte bei der Beantwortung soweit möglich differenzieren nach Visumdauer und Mehrfachvisa für ein, zwei oder drei Jahre)?

7

Welche aktuellen Erkenntnisse über einen Missbrauch der Visumbestimmungen liegen vor (welche Form des Missbrauchs in welchen Ländern und in welchem Umfang), und welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung?

8

Inwieweit und aufgrund welcher Umstände geht die Bundesregierung davon aus, dass die geplante „Visawarndatei“ zu einer Beschleunigung der Visaverfahren führen wird?

9

Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass die geplante „Visawarndatei“ zu einer großzügigeren Prüf- und Erteilungspraxis führen wird, weil die gesetzgeberische Annahme, dass die „Visawarndatei“ der Vermeidung von Missbrauch dient, bei der abwägenden Einzelfallentscheidung, ob nationale Interessen an der Einhaltung der Visumbestimmungen das private Interesse an der Verwirklichung der Reisefreiheit überwiegen, eine für die Betroffenen positive Rolle spielen müsste?

10

Wie hoch war die Zahl der erteilten bzw. abgelehnten Visa im Jahr 2010 weltweit und in den einzelnen Ländern (bitte nicht nach Auslandsvertretungen, sondern alphabetisch nach Ländern – und darin, soweit der Fall, nach unterschiedlichen Auslandsvertretungen – differenziert darstellen und zudem die Zahl der an den Grenzübergangsstellen erteilten Visa nennen; bitte auch jeweils die relative Gesamtquote der Ablehnungen benennen sowie die prozentuale Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr und zum Jahr 2000; zudem bitte die Zahl der Erteilungen und Ablehnungen länderbezogen nach den Visakategorien des Visakodex differenzieren und innerhalb der Kategorie C nach einfachen und Mehrfachvisa sowie Geltungsdauer getrennt ausweisen)?

Berlin, den 26. Mai 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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