[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6184
17. Wahlperiode 14. 06. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Kai Gehring,
Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/5979 –
Freiwilliges Soziales Jahr Kultur
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Freiwilliges gesellschaftliches Engagement im Bereich Kultur spielt bei der
Aktivierung des individuellen kreativen Potenzials eine wichtige Rolle. Der Bezug
zur kulturellen und musischen Bildung hilft jungen Menschen, sich zu
selbstbestimmten und gestaltungsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln. Der Kontakt
mit den Künsten fördert darüber hinaus soziale und emotionale Kompetenzen
und führt zu mehr gesellschaftlicher Partizipation.
Das Freiwillige Soziale Jahr Kultur, das sich aktuell in seinem zehnten
Jubiläumsjahrgang befindet, ist ein bedeutendes Instrument der kulturellen Bildung
und des bürgerlichen Engagements. Das Freiwillige Soziale Jahr Kultur gibt
jungen Menschen die Möglichkeit, einen Einblick hinter die Kulissen des
Kulturbetriebs zu gewinnen. Der Zugang zu Kunst und Kultur wird durch die
Teilhabe an künstlerischen Entstehungsprozessen gestärkt. Darüber hinaus bietet
das Freiwillige Soziale Jahr Kultur Freiwilligen in Museen, Musik- und
Kunstschulen, (Sozio-)Kulturzentren, Bibliotheken, Theatern und vielen weiteren
Einsatzstellen die Gelegenheit, Kunst und Kultur zu unterstützen und kulturelle
Kompetenzen zu erlangen. Gestartet mit 125 Plätzen, bietet das Freiwillige
Soziale Jahr Kultur aktuell 1 100 Plätze in 900 Kultureinrichtungen, die sich als
Einsatzstellen beteiligen. Insgesamt bewarben sich bisher mehr als 38 000
Freiwillige zwischen 16 und 26 Jahren.
Die Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes durch die Bundesregierung
infolge der Aussetzung des Zivildienstes, markiert einen Paradigmenwechsel von
Pflicht- zu Freiwilligendiensten. Die Ausgestaltung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes, das bereits im § 1 ausdrücklich den kulturellen Bereich als
Einsatzstellen benennt, wirft hinsichtlich der Schaffung von doppelten Strukturen
im Bereich der kulturellen Freiwilligendienste, der Sicherung der
Arbeitsmarktneutralität in den Einsatzstellen, der administrativen Abwicklung über das
ehemalige Bundesamt für den Zivildienst und der Infrastrukturbildung für eine
angemessene Anerkennungskultur ungeklärte Fragen auf. Um sicherzustellen, ob
und in welcher Form die kulturellen Freiwilligendienste als Zugangsmöglichkeit
zur künstlerischen und kulturellen Entwicklung aktuell gestärkt und ausgebaut
werden, bitten wir die Bundesregierung um die Beantwortung der offenen
Fragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 9. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6184 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode1. Wie viele Freiwillige haben in welchem zeitlichen Umfang die bestehenden
Angebote im FSJ-Kultur (FSJ = Freiwilliges Soziales Jahr) genutzt (bitte
für die letzten zehn Jahre, aufgeschlüsselt nach Einsatzbereichen und -
stellen angeben)?
Die Anzahl der Freiwilligen, die nach Angaben der Bundesvereinigung
Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e. V. (BKJ) seit dem Jahrgang 2003/2004 ein
FSJ-Kultur geleistet haben (Erhebungen aus früheren Zeiträumen liegen der
Bundesregierung nicht vor), stellt sich wie folgt dar:
Weitere Informationen zum zeitlichen Umfang der Freiwilligentätigkeit, zu den
Einsatzbereichen und -stellen sowie von anderen FSJ-Trägern liegen nicht vor.
2. Wie setzt sich die Alters- und Geschlechtsstruktur der Freiwilligen im FSJ-
Kultur zusammen (bitte für die letzten zehn Jahre angeben)?
Zu den Voraussetzungen der statistischen Angaben wird auf die Antwort zu
Frage 1 hingewiesen. Angaben zur Altersstruktur sind nur insoweit vorhanden,
als Freiwillige unter bzw. über 18 Jahre alt sind. Danach ergibt sich folgendes
Bild der Altersstruktur der Freiwilligen und der anteiligen Beteiligung der
Geschlechter im FSJ-Kultur:
Jahrgang Freiwillige
2003/2004 1 296
2004/2005 1 438
2005/2006 1 455
2006/2007 1 526
2007/2008 1 693
2008/2009 1 914
2009/2010 1 147
Jahrgang männliche FW weibliche FW FW unter 18 Jahren
2003/2004 115 181 15
2004/2005 169 269 21
2005/2006 193 262 18
2006/2007 159 467 11
2007/2008 273 420 27
2008/2009 354 520 46
2009/2010 427 720 59
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/61843. Wie viele Einsatzstellen bieten im aktuellen (2010/2011) und folgenden
Jahrgang (2011/2012) einen oder mehrere FSJ-Kultur-Plätze an (bitte die
genauen Platzanzahlen angeben und die Summe der angebotenen Plätze
ausweisen)?
Anzahl und Angebot der Einsatzstellen wird nicht separat erhoben, Angaben
dazu liegen nicht vor.
4. Ist seitens der Bundesregierung geplant, die bisherigen FSJ-Kultur-Plätze
quantitativ zu erweitern?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden dafür ergriffen, und welche
Platzzahlen sind seitens der Bundesregierung als Zielsetzung zu nennen?
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag Zwichen CDU, CSU und
FDP vom 26. Oktober 2009 dazu verpflichtet, die Qualität der
Jugendfreiwilligendienste „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) und „Freiwilliges Ökologisches
Jahr“ (FÖJ) als Bildungsdienste nachhaltig zu sichern und zu stärken und die
Angebote für das Freiwillige Soziale Jahr in der Kultur auszuweiten.
Zum 1. Januar 2011 sind die Förderpauschalen für das FSJ (ebenso für FÖJ und
IJFD) angehoben worden, für das FSJ-Kultur ist die deutlichste Anhebung von
100 Euro auf 153 Euro vorgenommen worden. Gleichzeitig ist zum 1. Januar
2011 ein Ausbau der geförderten FSJ-Plätze im Inland um 10 000 Plätze erfolgt,
von dem auch das FSJ-Kultur profitiert hat.
Zum Jahrgang 2011/2012 sind im FSJ/FÖJ eine weitere Anhebung der
Förderpauschale auf bis zu 200 Euro pro Teilnehmenden/Monat (für benachteiligte
Jugendliche bis zu 250 Euro) sowie die Aufnahme aller besetzten Plätze in die
Förderung geplant.
Damit wird die Bundesregierung im Sinne der Koalitionsvereinbarung und der
Erläuterungen zum Bundesfreiwilligendienstgesetz die Sicherung und Stärkung
der Plätze im FSJ und FÖJ fortsetzen.
5. Wie hoch ist der Anteil an kulturellen Einsatzstellen und Platzzahlen
innerhalb des Freiwilligendienstes „Freiwilliges Soziales Jahr“?
Der Anteil der Platzzahlen im FSJ-Kultur im Jahr 2011 (zur Ermittlung s. o. zu
Frage 1) kann nur im Verhältnis zur Gesamtzahl der besetzten FSJ-Plätze
ermittelt werden. Der Anteil der Plätze für das FSJ-Kultur lag im Jahr 2009/2010 bei
1 147 von 41 441 und damit rund 2,8 Prozent der Gesamtzahl der FSJ-Plätze im
Inland.
Da die Einsatzstellen nicht gesondert erfasst werden, kann dazu keine Angabe
gemacht werden.
6. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung bei einer stagnierenden und/
oder rückläufigen Einschätzung der Platzzahlen ergreifen?
Die Bundesregierung sieht derzeit keine Veranlassung, solche Maßnahmen zu
planen oder in Angriff zu nehmen. Aufgrund der Erfahrungen der letzten zehn
Jahre, der von den Trägern getroffenen Aussagen, dass die Zahl der Freiwilligen,
die sich für ein FSJ oder FÖJ interessieren, die Zahl der Plätze deutlich
übersteigt, und in Anbetracht des weiteren Ausbaus der Förderung der
Jugendfreiwilligendienste ist eher von einem Zuwachs als einem Rückgang der Plätze
auszugehen.
Drucksache 17/6184 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
kreative Potenzial von möglichen Freiwilligen zu aktivieren?
Wie bereits in der Antwort zu Frage 6 dargelegt, ist in der Bevölkerung eine
große Bereitschaft und damit auch ein großes Potenzial für ehrenamtliches
Engagement vorhanden. Dies gilt sowohl für Jugendliche als auch für
Erwachsene. Im Übrigen ist es keine Aufgabe der Bundesregierung, sondern eine
zivilgesellschaftliche Aufgabe, das kreative Potenzial von Menschen im Kontext des
freiwilligen Engagements zu aktivieren.
8. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um auch
junge Männer anzusprechen, die durch die Aussetzung des Zivildienstes
potenziell für das FSJ-Kultur gewonnen werden könnten?
Ein FSJ ist – unabhängig von der Ausrichtung auf ein bestimmtes Themenfeld
– eine große Bereicherung und eine wichtige Möglichkeit für die
Persönlichkeitsentwicklung für junge Männer und Frauen. Sie machen vielfältige,
nützliche Erfahrungen sowohl für den privaten als auch beruflichen Lebensweg. Die
Bereitschaft, sich zu engagieren und für andere einzusetzen, heißt
Verantwortung für Mitmenschen zu übernehmen. Es ist daher nicht Absicht der
Bundesregierung, speziell für das FSJ-Kultur verstärkte Anstrengungen zur Ansprache
junger Männer zu unternehmen, sondern das Interesse junger Männer an einem
FSJ oder Bundesfreiwilligendienst generell zu vergrößern, den sie gemäß ihrer
Interessen und Neigungen für sich nutzen können. So ist z. B. auch die
verstärkte Gewinnung von Jungen und Männern in der Pflege vor dem Hintergrund
des demografischen Wandels aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll und
empfehlenswert. Ein FSJ in diesem Bereich ist dazu oft ein erster Schritt.
Die Bundesregierung hat am 16. Mai 2011 eine eigene, bundesweit angelegte,
Werbekampagne zum Bundesfreiwilligendienst gestartet, die auch auf lokale
Angebote speziell zugeschnitten werden kann. Der Kulturbereich wird dabei als
einer der Tätigkeitsbereiche zum Bundesfreiwilligendienst beworben. Die
Bundesregierung stellt darüber hinaus den Einsatzstellen und Trägern auf der
Internetseite
www.bundesfreiwilligendienst.de Werbematerial zur Verfügung.
Die Bundesregierung hat zudem in jüngster Zeit gezielte Maßnahmen und
Projekte für Jungen und Männer in den Mittelpunkt ihrer Gleichstellungspolitik
gestellt, die neue Wege auch in Richtung auf soziale und erzieherische Berufswege
aufzeigen und Chancen eröffnen. Dies trägt mit dazu bei, das Interesse junger
Männer für soziale und kulturelle Fragestellungen zu vergrößern.
9. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die
bestehenden Strukturen und inhaltliche Ausgestaltung des FSJ-Kultur qualitativ
zu stärken?
Die Bundesregierung plant die Anhebung der Förderung auf bis zu 200 Euro je
Platz. Die Träger werden damit in die Lage versetzt, die Ausgestaltung des FSJ-
Kultur qualitativ und quantitativ auszubauen. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
10. Welchen Vorteil/welche Vorteile ergeben sich für die bestehenden
Einsatzstellen des FSJ-Kultur durch die Einführung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes?
Einsatzstellen des FSJ-Kultur, die zugleich auch anerkannte Zivildienststellen
sind, gelten nach § 6 Absatz 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) als
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6184anerkannte Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes. Die Durchführung
eines gesonderten Anerkennungsverfahrens ist somit entbehrlich.
11. Plant die Bundesregierung bei der Einführung des neuen
Bundesfreiwilligendienstes, den Bereich Kultur besonders zu fördern?
Beispielsweise durch eine eigene Werbekampagne oder eine exklusive
Positionierung in der von der Bundesregierung geplanten Werbekampagne
zum Bundesfreiwilligendienst, um das freiwillige Engagement im Bereich
Kultur besonders zu stärken?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
12. Welche Kosten entstehen der Bundesregierung für die geplante
Werbekampagne zur Einführung des Bundesfreiwilligendiensts?
Die Bundesregierung stellt von den 350 Mio. Euro für den weiteren Ausbau der
Jugendfreiwilligendienste 100 Mio. Euro zur Verfügung, ohne dass eine
Zuordnung zu bestimmten Bereichen im Bundesfreiwilligendienst erfolgt.
13. Inwiefern können die bestehenden Einsatzstellen für das FSJ-Kultur von
dem Kopplungsmodell, das im Bundesfreiwilligendienstgesetz verankert
ist, profitieren?
Das sog. Kopplungsmodell gewährleistet eine gleichmäßige Entwicklung von
Bundesfreiwilligendienst und den Jugendfreiwilligendiensten, dies gilt auch für
den Bereich Kultur.
14. Welche Verbände haben im Bereich Kultur den Aufbau einer Zentralstelle
angekündigt (bitte benennen)?
Die BKJ hat Interesse bekundet.
15. Welche Mindestanforderungen für die Bildung einer Zentralstelle,
insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Zahl, Größe und geografischen
Verteilung der Einsatzstellen und Träger müssen für den Bereich Kultur
vorliegen, und zu welchem Zeitpunkt ist mit der Festlegung von
Mindestanforderungen zu rechnen?
16. Plant die Bundesregierung einen Schlüssel einzuführen, der die Benennung
der Zentralstellen regelt und/oder die angemessene, auf Nachfrage
basierende Verteilung der im Bundesfreiwilligendienst zusammengefassten
Bereiche für Freiwilligentätigkeiten wie soziales, ökologisches und Kultur
sicherstellt?
Wenn ja, wie wird dieser aussehen und angewandt?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung bereitet derzeit – gemäß § 7 Absatz 1 BFDG – einen
entsprechenden Entwurf einer Rechtsverordnung bzgl. der Mindestanforderungen
für die Bildung von Zentralstellen des Bundesfreiwilligendienstes vor. Die
Drucksache 17/6184 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBeantwortung dieser Fragen durch die Bundesregierung ist daher erst nach
Abschluss der derzeitigen Überlegungen möglich.
17. Welche Konsequenzen ergeben sich für die bestehenden Einsatzstellen des
FSJ-Kultur durch die Einführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes in
Bezug auf die pädagogische Begleitung der Freiwilligen?
Der Bundesfreiwilligendienst ist weitgehend den Jugendfreiwilligendiensten
angeglichen worden, auch hier besteht die Pflicht zur Teilnahme an 25
Seminartagen. Allerdings besteht im Bundesfreiwilligendienst die Verpflichtung zur
Teilnahme an einer Woche politische Bildung an einem Bildungszentrum des
Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, wobei die
inhaltliche Ausgestaltung der Seminare in Absprache mit den Zentralstellen/
Einsatzstellen und Freiwilligen erfolgt.
18. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den
Bestand an kulturellen Zentren, die Einsatzstellen für Freiwillige im
kulturellen Bereich anbieten, bzw. anbieten könnten, trotz angespannter
Haushaltslage der Kommunen und Ländern, zu sichern?
Die Bundesregierung unternimmt und fördert alle Maßnahmen, die zur Stärkung
der Freiwilligendienste in der Kultur, der Ausweitung des Platzangebotes und
der Qualitätsverbesserung beitragen.
Bezüglich konkreter Maßnahmen zum Erhalt kultureller Einrichtungen sind
erhebliche Beträge aus dem Teilprogramm des Konjunkturpakets zur
Grundsanierung und energetischen Sanierung von Gebäuden aufgewendet worden. Auch
aus dem 10 Mrd.-Euro-Paket für Zukunftsinvestitionen der Länder und
Kommunen geht viel Geld in die kulturelle Infrastruktur; in allen Bundesländern
profitieren kulturelle Einrichtungen. Im Zusammenhang mit der Einsetzung der
Gemeindefinanzkommission hat die Bundesregierung zudem im Blick gehabt, dass
bei den Überlegungen zur Verbesserung der Haushaltslage der Kommunen auch
die Belange der Kultur zu berücksichtigen sind.
19. Wie plant die Bundesregierung doppelte Strukturen, die durch die
Einführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes – insbesondere im Bereich
Kultur – entstehen können, zu verhindern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
20. Plant die Bundesregierung die aktuell bestehenden Einsatzstellen und – bei
einer eventuellen Ausweitung der Platzzahl – zusätzliche Einsatzstellen im
kulturellen Bereich, die durch die Einführung des
Bundesfreiwilligendienstes von Freiwilligen in Anspruch genommen werden können, auf
Arbeitsmarktneutralität zu prüfen?
Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden seitens der
Bundesregierung ergriffen (bitte Methodik der Prüfung und Kriterien auflisten)?
Das Gebot der Arbeitsmarktneutralität ist ein wesentliches Element der
Freiwilligendienste. Eine Beschäftigung von Freiwilligen als Arbeitnehmerinnen oder
Arbeitnehmer und die daraus resultierende Verdrängung regulärer Arbeitskräfte
ist missbräuchlich und mit den Fördergrundsätzen unvereinbar.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6184Die Prüfung der Arbeitsmarktneutralität beim Bundesfreiwilligendienst wird
vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bei der
Anerkennung der Einsatzstellen und Einsatzplätze vorgenommen. Während des
Einsatzes eines Freiwilligen obliegt die Prüfung des Fortbestehens der
Arbeitsmarktneutralität den jeweiligen Zentralstellen bzw. den Regionalbetreuerinnen
und Regionalbetreuern.
Bei Einsatzstellen, die kein Anerkennungsverfahren im
Bundesfreiwilligendienst durchlaufen müssen, weil sie schon über anerkannte Zivildienststellen
verfügen (§ 6 Absatz 3 BFDG), wurde die Arbeitsmarktneutralität im Rahmen
der Prüfung der Arbeitsmarktneutralität im Zivildienst festgestellt.
21. Plant die Bundesregierung ein onlinegestütztes Bewerbungsverfahren, wie
es für das FSJ-Kultur von der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und
Jugendbildung e. V. (BKJ) zur Verfügung gestellt wird, für den
Bundesfreiwilligendienst Kultur einzuführen?
Wenn ja, welche Kosten werden für die Entwicklung und Einführung
veranschlagt, und wie plant die Bundesregierung eine konstruktive
Vernetzung mit den bestehenden Bewerbungsverfahren zu gewährleisten?
Wenn nein, wie plant die Bundesregierung das Bewerbungsverfahren für
den Bereich Kultur im Bundesfreiwilligendienst?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
bietet den Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes auf seiner Internetseite
(www. bundesfreiwilligendienst.de) die Möglichkeit, freie Stellen in einer
Platzbörse zu veröffentlichen. Interessierte Freiwillige können sich mit diesen
Einsatzstellen in Verbindung setzen und mit ihnen weitere Einzelheiten des
Bewerbungsverfahrens klären.
22. Plant die Bundesregierung, die Verwaltung und die Abwicklung der
Bewerbungen des Bundesfreiwilligendienstes im kulturellen Bereich
innerhalb des ehemaligen Bundesamtes für den Zivildient anzusiedeln?
Wenn ja, wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der kulturelle Bereich
des Bundesfreiwilligendienstes – insbesondere die Auswahl der
Einsatzstellen – von kulturellem Fachpersonal betreut wird?
Mit der Wahrnehmung der o. g. Aufgaben werden die jeweiligen Zentralstellen
betraut werden.
23. In den Bundesfreiwilligendienst sollen rund 350 Mio. Euro der durch die
Aussetzung des Zivildienstes frei werdenden 600 Mio. Euro investiert
werden.
Wie viel dieses Betrages wird in dem Bereich des
Bundesfreiwilligendienstes Kultur investiert, und wofür wird es konkret eingesetzt?
Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.
Drucksache 17/6184 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Welche Anerkennung gibt es für die Freiwilligen, die ein FSJ-Kultur
abgeleistet haben (bitte konkret auflisten)?
25. Welche Formen der Anerkennung sind für den Bereich Kultur im
Bundesfreiwilligendienstgesetz geplant, und wie erfolgt eine Umsetzung?
26. Plant die Bundesregierung, eventuelle Abweichungen zwischen den
Anerkennungen der beiden Freiwilligendienste im Bereich Kultur – dem FSJ-
Kultur und dem Bundesfreiwilligendienst – anzugleichen?
Wenn ja, wie wird die Anerkennungskultur homogenisiert, und welche
Konsequenzen erwarten dadurch die Einsatzstellen des FSJ-Kultur?
Die Fragen 24 bis 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Wie bei allen Formen des Freiwilligen Sozialen und Freiwilligen Ökologischen
Jahres wird auch die Teilnahme am FSJ-Kultur mit Blick auf die Persönlichkeit
und den Erfahrungserwerb bei den Teilnehmenden als positiver Aspekt bewertet
und anerkannt. Das FSJ-Kultur wird in verschiedenen kulturbezogenen
Studiengängen als Praktikum anerkannt. Im Einzelnen entscheiden darüber die
Hochschulen und Universitäten.
Die Bundesregierung erkennt an, dass Freiwillige einen wertvollen Dienst an
unserer Gesellschaft leisten. Sie setzt sich darum für die Schaffung von für alle
Freiwilligendienste gleichen Anreizen ein. Eine gute Anerkennungskultur kann
allerdings nur gemeinsam mit allen Akteuren der Freiwilligendienste
verwirklicht werden.
27. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen und
Männer über 26 Jahren zu einem Bundesfreiwilligendienst im Bereich der
Kultur zu motivieren?
Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes trägt den
Bedürfnissen und Qualifikationen älterer Freiwilliger in besonderer Weise Rechnung.
So wird die Möglichkeit eines Teilzeitbundesfreiwilligendienst geboten, der
insbesondere attraktiv ist für Menschen, die sich (aus beruflichen oder
gesundheitlichen Gründen) nicht Vollzeit engagieren können oder wollen. Durch mehr als
20 Wochenstunden wird dabei sichergestellt, dass der Bundesfreiwilligendienst
(wie auch die Jugendfreiwilligendienste) nur als Hauptbeschäftigung
durchgeführt werden kann und dadurch von anderem bürgerschaftlichem Engagement,
das von vielen Millionen Menschen in Deutschland im Umfang einiger
Wochenstunden in allen Bereichen der Gesellschaft ausgeübt wird, unterschieden bleibt.
28. Plant die Bundesregierung die heterogenen Anforderungen und
Erwartungen älterer, mit mehr Lebenserfahrung ausgestatter Frauen und Männer, die
einen Bundesfreiwilligendienst im Bereich der Kultur absolvieren wollen,
in der Ausgestaltung der pädagogischen Betreuung zu berücksichtigen?
Wenn ja, wie werden die für die pädagogische Betreuung vorgesehenen
ehemaligen Zivildienstschulen auf diese Aufgabe vorbereitet, und plant die
Bundesregierung diesbezüglich Änderungen an den Bildungsmaterialien?
Grundsätzlich erfolgt die pädagogische Begleitung von über 27-Jährigen in dem
Umfang, den die Einsatzstelle in Absprache mit dem oder der Freiwilligen für
angemessen hält. Hier kann daher eine sehr individuelle Abstimmung erfolgen,
die die Erfahrungen und Erwartungen der älteren Freiwilligen berücksichtigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6184Soweit hier eine Einbeziehung der Bildungszentren des Bundesamtes erfolgt,
werden die Inhalte im Einvernehmen mit der Zentralstelle/Einsatzstelle und den
Wünschen der Freiwilligen festgelegt.
29. Plant die Bundesregierung, eine Evaluierung zur Einführung des
Bundesfreiwilligendienstgesetzes speziell für den kulturellen Bereich
durchzuführen?
Wenn ja, in welcher konkreten Form werden daran Einsatzstellen und
Freiwillige beteiligt, die entweder aktuell oder bereits ein FSJ-Kultur
absolvieren/absolviert haben?
Das am 2. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt verkündete
Bundesfreiwilligendienstgesetz, das eine Aufwandserstattung an die Einsatzstellen ab dem 1. Juli 2011
vorsieht, wird vom BMFSFJ evaluiert werden. Dabei werden voraussichtlich
alle Einsatzbereiche und Freiwillige berücksichtigt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]