[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6220
17. Wahlperiode 16. 06. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 14. Juni 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Malczak, Omid Nouripour,
Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6001 –
Umsetzung des freiwilligen Wehrdienstes in der Bundeswehr
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In diesem Jahr werden in Deutschland die Pflicht zum Ableisten des
allgemeinen Wehrdienstes ausgesetzt und im gleichen Zug ein freiwilliger Wehrdienst
von bis zu 23 Monaten Dauer für Frauen und Männer eingeführt. Die
Aussetzung der Wehrpflicht ist ein historischer und richtiger Schritt für die
Bundeswehr. Fragen werden aber bei der Umsetzung aufgeworfen. Der
ehemalige Bundesminister der Verteidigung, Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg,
hatte bereits nach dem Kabinettsbeschluss für die Wehrpflichtaussetzung Mitte
Dezember 2010 angewiesen, dass Anfang des Jahres 2011 zum letzten Mal
aufgrund der Wehrpflicht einberufen wird. Seit dem 1. März 2011 leisten
männliche Staatsbürger nur noch freiwillig Wehrdienst. Das Gesetz zur Aussetzung
der Wehrpflicht und zur Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes passierte
allerdings erst am 24. März 2011 den Deutschen Bundestag und am 15. April
2011 den Bundesrat. Zum 1. Juli 2011 sollen die ersten Rekrutinnen und
Rekruten im Rahmen des freiwilligen Wehrdienstes ihren Dienst antreten.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Seit dem 1. März 2011 werden Wehrpflichtige nur noch auf deren Antrag zur
Ableistung des Grundwehrdienstes einberufen. Dies entspricht den
gewandelten sicherheitspolitischen Erfordernissen und bietet zudem bereits jetzt jungen
Männern die Möglichkeit, sich auf der Grundlage freiwilliger Verpflichtung als
Staatsbürger in Uniform für das Gemeinwohl zu engagieren.
Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 werden Frauen und
Männer zukünftig Gelegenheit haben, während eines flexibel festlegbaren
Zeitraums von bis zu 23 Monaten in einer neuen Form des Freiwilligen
Wehrdienstes Dienst in der Bundeswehr zu leisten.
Dieser neue Wehrdienst stellt eine herausragende Form staatsbürgerlichen
Engagements dar. Männer und Frauen leisten in diesem Dienstverhältnis einen
eindrucksvollen Beitrag zur Einsatzbereitschaft der Streitkräfte, die auch
Ausdruck nationalen Selbstbehauptungswillens und staatlicher Souveränität sind.
1. Wie sollen die Grundausbildung und die weiterführende Ausbildung der
freiwillig Wehrdienstleistenden ausgestaltet sein?
Die Allgemeine Grundausbildung von Mannschaften, sowohl der Freiwilligen
Wehrdienst Leistenden als auch der Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, wird
streitkräftegemeinsam drei Monate dauern. Sie wird in allen militärischen
Organisationsbereichen auf unterschiedlichen Führungsebenen zentralisiert. Im
Anschluss daran absolvieren die Soldatinnen und Soldaten eine
Dienstpostenausbildung in entsprechenden Ausbildungseinrichtungen bzw. in den für die
Folgeverwendung vorgesehenen Einheiten am Arbeitsplatz.
a) Wurde die bisherige Grundausbildung für Wehrpflichtige evaluiert,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Die Grundausbildung wird kontinuierlich evaluiert. Die Evaluation bildet den
Schwerpunkt der Dienstaufsicht der verantwortlichen Vorgesetzten und erfolgt
ergänzend durch die Inspizienten Truppenausbildung, durch Gespräche mit
Vertrauenspersonen sowie im Rahmen von Rekrutenbesichtigungen. Zum Ende
der Grundausbildung werden Ausbildungsinhalte und Ausbildungsorganisation
auf Ebene der Einheit bzw. des Verbandes ausgewertet. Die Ergebnisse dieser
Auswertung werden beispielsweise im Heer in Vorbereitung auf die folgende
Grundausbildung im Rahmen eines mehrtägigen Seminars zur Ausbildung der
Ausbilder (Dauer bis zu einer Woche) umgesetzt.
Beispielhaft wurde aufgrund der durchgeführten Evaluationen Ende 2007/
Anfang 2008 die neuen Inhalte „Abwehr von behelfsmäßigen
Sprengvorrichtungen (C-IED)“ und „Gewahrsamsnahme“ in die Ausbildung aufgenommen.
Auch wurde etwa festgestellt, dass die vorgesehenen Anteile der
einsatzvorbereitenden Ausbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung in
der Grundausbildung die Vermittlung grundlegender soldatischer Fähigkeiten
und Fertigkeiten im Gefechtsdienst teilweise überlagern können. Vor diesem
Hintergrund werden diese Vorgaben derzeit weiteren Untersuchungen
unterzogen und wo notwendig angepasst. Ziel der Anpassung ist es, einen Großteil
der zentralen Fähigkeiten und Fertigkeiten während der Grundausbildung bis
zur Ausbildungshöhe „Beherrschen“ auszuprägen.
b) Wie lange soll die Grundausbildung dauern, und welche Inhalte sollen
darin vermittelt werden?
Die Grundausbildung dauert grundsätzlich drei Monate. Im Mittelpunkt stehen
fünf Ausbildungsgebiete:
– Innere Führung (einschließlich Soldatische Ordnung, Politische Bildung und
Recht),
– Sport,
– Sanitätsausbildung aller Truppen,
– Grundlagen für den Gefechtsdienst aller Truppen,
– Schießen mit Handwaffen.
Die so gestaltete streitkräftegemeinsame, harmonisierte Grundausbildung soll
einen gemeinsamen Abholpunkt für die weitere Ausbildung schaffen und die
notwendige personelle Durchlässigkeit zwischen den Teilstreitkräften und
militärischen Organisationsbereichen wahren.
c) Werden Elemente der Grundausbildung, die im Zuge der Verkürzung
des Wehrdienstes auf sechs Monate aus dieser ausgegliedert wurden,
wieder in die Grundausbildung aufgenommen?
Aufgrund der Verkürzung des Grundwehrdienstes auf sechs Monate musste
die Grundausbildung in einigen militärischen Organisationsbereichen auf zwei
Monate verkürzt werden. Die betroffenen Wehrpflichtigen wurden unter diesen
Voraussetzungen zum „Wachsoldaten Streitkräfte“ qualifiziert.
Hierzu wurden insbesondere die Ausbildungsinhalte für die
einsatzvorbereitende Ausbildung für Konfliktverhütung und Krisenbewältigung sowie die
Ausbildung am Maschinengewehr in die sogenannte Ergänzende
Grundausbildung, die nur für längerdienende Mannschaften vorgesehen ist, verschoben.
Diese Inhalte werden in die künftige Grundausbildung teilweise wieder
integriert werden.
d) Wie lange soll die jeweilige weiterführende Ausbildung dauern?
Die weiterführende Ausbildung der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden erfolgt
im Rahmen der Vollausbildung in den Einheiten, in denen sie eingeplant sind.
Aufgrund der sehr unterschiedlichen Anforderungen an die Soldaten kann diese
je nach Organisationsbereich sehr unterschiedlich sein. Die Vollausbildung
muss sich sowohl auf aufgabenbereichs- als auch auf
truppengattungsspezifische Inhalte konzentrieren und kann sowohl Individual- als auch
Teamausbildungsinhalte betreffen.
2. a) Wie viele Dienstposten für freiwillig Wehrdienstleistende werden nach
bisherigem Stand am 1. Juli 2011 tatsächlich zu Verfügung stehen?
Alle in den Organisationsgrundlagen der militärischen Organisationsbereiche
ausgeplanten Mannschaftsdienstposten können künftig grundsätzlich durch
Soldatinnen und Soldaten der Statusgruppen der Soldatinnen/Soldaten auf Zeit
bzw. Freiwilligen Wehrdienst Leistenden besetzt werden. Anforderungen auf
einzelnen Dienstposten erfordern jedoch ggf. Mindestverpflichtungszeiten.
b) Wie viele Dienstposten stehen davon für weibliche, freiwillig
Wehrdienstleistende zur Verfügung?
Es findet grundsätzlich keine Unterscheidung der Dienstposten nach männlichen
oder weiblichen Soldaten in den Organisationsgrundlagen statt.
3. Mit welchen Aufgaben wurden freiwillig länger Wehrdienstleistende sowie
Grundwehrdienstleistende in den letzten zehn Jahren im Einzelnen betraut
(bitte nach Jahren und Personalstärke aufgeschlüsselt)?
Eine derartige Aufstellung ist nicht möglich, da entsprechende Daten nicht
vorgehalten werden.
Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst Leistende und Grundwehrdienst Leistende
verrichten – wie auch die Mannschaften Soldat auf Zeit – ihren Dienst in den
Streitkräften auf Dienstposten im Grundbetrieb, aber mit Ausnahme der
Grundwehrdienst Leistenden – auch im Einsatz. Diese Dienstposten lassen sich
allerdings nicht nach Statusgruppen und entsprechenden Aufgabenbereichen
differenzieren.
4. Inwiefern stehen künftig – ab dem 1. Juli 2011 – genügend Soldatinnen
und Soldaten für die Erfüllung von bisherigen Aufgaben der bisherigen
Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger Wehrdienstleistenden
– z. B. Objektschutz der Liegenschaften der Bundeswehr und
Katastrophenschutz – zur Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Aufgaben,
vorhandenem und benötigtem Personal)?
Die Aussetzung der Verpflichtung zum Ableisten des Grundwehrdienstes sowie
der absehbar zukünftig geringere Umfang an Freiwilligen Wehrdienst
Leistenden wird – bezogen auf die Auftragserfüllung in den derzeitigen Strukturen –
zu einem deutlichen Fehl an Mannschaften führen. Einschränkungen in der
Durchhaltefähigkeit sowie im Funktionsdienst können somit nicht
ausgeschlossen werden. Eine vollständige Kompensation der zukünftig fehlenden
bisherigen Grundwehrdienst Leistenden und Freiwillig zusätzlichen Wehrdienst
Leistenden durch Mannschaften als Soldaten auf Zeit ist nicht beabsichtigt und
auch nicht realisierbar.
Die Auswirkungen der Aussetzung auf die Bewachung und Absicherung
militärischer Liegenschaften werden gegenwärtig in allen Liegenschaften
untersucht, die derzeit durch militärische und gemischte (militärisch/zivil) Wachen
bewacht werden. Als kurzfristige Lösungsmöglichkeiten werden betrachtet:
– verstärkter Einsatz von militärischem, länger dienendem Personal,
– vermehrter Einsatz zivil-gewerblicher Bewachungsunternehmen,
– Unterstützung durch Absicherungstechnik.
Lösungen zu Lasten von Fach- und Funktionsaufgaben sowie erheblichen
Mehrbelastungen sollen vermieden werden. Vielmehr soll der Ausfall von
Grundwehrdienst Leistenden bei Wachaufgaben durch den Einsatz von
zivilgewerblichen Bewachungsunternehmen kompensiert werden.
5. Inwieweit führt die Übernahme der Aufgaben von
Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger Wehrdienstleistenden durch Berufssoldatinnen
und -soldaten und Zeitsoldatinnen und -soldaten sowie durch freiwillig
Wehrdienstleistende zu Problemen bei der Erfüllung anderer
Aufgabenbereiche innerhalb der Bundeswehr?
Diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden, da es noch
Grundwehrdienst Leistende gibt und sich diese Probleme bisher nicht vollumfänglich
stellten. Darüber hinaus sollte die Ausplanung der neuen Bundeswehrstrukturen
abgewartet werden.
6. Wie viele Ausbilderinnen bzw. Ausbilder werden am 1. Juli 2011 für die
freiwillig Wehrdienstleistenden zur Verfügung stehen?
Da die Ausbildungsstruktur zum 1. Juli 2011 nicht verändert wird, ist auch
die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbilder im Wesentlichen unverändert.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 6a verwiesen.
a) Wie viele Ausbilderinnen und Ausbilder standen bisher für die
Ausbildung von Grundwehrdienstleistenden und freiwillig länger
Wehrdienstleistenden zur Verfügung?
Insgesamt standen rund 1 400 Ausbilderinnen und Ausbilder auf
Gruppenführerebene für die unmittelbare Allgemeine Grundausbildung zur Verfügung.
b) Inwiefern ist geplant, die Zahl der Ausbilderinnen und Ausbilder zu
verringern oder zu erhöhen?
Nach Vorlage der tatsächlichen Umfangszahlen für die Zielstruktur wird auf
Grundlage des Berechnungsschlüssels 1 : 12 (d. h. eine unmittelbare
Ausbilderin/ein unmittelbarer Ausbilder auf Gruppenführerebene für zwölf
Auszubildende) die Grundausbildungsorganisation bedarfsgerecht ausgeplant. Es ist
dabei insgesamt von einer Verringerung der Anzahl der Ausbilder auszugehen.
7. a) In welchen Bereichen und mit welchen Aufgaben sollen die freiwillig
Wehrdienstleistenden eingesetzt werden?
Diese Frage kann derzeit nicht vollständig beantwortet werden, da die
zukünftigen Umfänge in den militärischen Organisationsbereichen noch nicht
abschließend ausgeplant sind.
Freiwilligen Wehrdienst Leistende werden – wie auch die Mannschaften als
Soldat auf Zeit – weiterhin ihren Dienst auf Funktionsdienstposten in den
Streitkräften im Grundbetrieb, aber auch bei entsprechender
Verpflichtungsdauer im Einsatz leisten können.
Freiwilligen Wehrdienst Leistende werden auch zukünftig in Heer, Luftwaffe,
Marine, Streitkräftebasis und Zentralem Sanitätsdienst der Bundeswehr in einer
Vielzahl von herausfordernden und anspruchsvollen Möglichkeiten ihre bisher
erworbenen zivilen Qualifikationen und Kompetenzen einbringen können.
b) Inwiefern ist eine Verwendung der freiwillig Wehrdienstleistenden bei
Einsätzen der Bundeswehr im Auslandseinsatz geplant?
Eine Verwendung von Freiwilligen Wehrdienst Leistenden in besonderen
Auslandsverwendungen ist abhängig von der Verpflichtungsdauer der Betroffenen.
Die jeweilige Mindestverpflichtungszeit richtet sich hierbei nach dem für die
jeweils unterschiedlichen Einsätze geltenden Bedarf der militärischen
Organisationsbereiche. Eine Dauer des Freiwilligen Wehrdienstes von zwölf Monaten
erlaubt sowohl eine einsatzorientierte und der Verwendung angemessene
Ausbildung als auch Nutzung auf dem Dienstposten. Sofern die Teilnahme an
einem Auslandseinsatz beabsichtigt ist, soll die Mindestdauer des Freiwilligen
Wehrdienstes die Teilnahme an allen einsatzvorbereitenden
Ausbildungsabschnitten sowie die Dauer des geplanten Einsatzes und dessen Nachbereitung
umfassen.
8. Wie gedenkt die Bundeswehr die Dienstposten, die momentan noch von
Grundwehrdienstleistenden besetzt werden, in Zukunft zu besetzen?
Alle in den Organisationsgrundlagen der militärischen Organisationsbereichen
ausgeplanten Mannschaftsdienstposten können künftig grundsätzlich durch
Soldatinnen und Soldaten der Statusgruppen der Zeitsoldaten und Freiwilligen
Wehrdienst Leistenden besetzt werden. Anforderungen an einzelne
Dienstposten erfordern jedoch ggf. Mindestverpflichtungszeiten. Die derzeit noch von
Grundwehrdienst Leistenden besetzten und nach Entlassung dieses Personals
vakanten Dienstposten könnten – eine ausreichende Anzahl von Mannschaften
als Soldatinnen/Soldaten auf Zeit bzw. Freiwilligen Wehrdienst Leistenden
vorausgesetzt – durch diese Personengruppen besetzt werden. Aufgrund des
Umfangs der Dienstposten sowie der in Antwort zu Frage 4 dargestellten
Sachlage, wird in der derzeitigen Struktur eine Vielzahl von Dienstposten für den
begrenzten Zeitraum bis zur Einnahme der neuen Strukturen voraussichtlich
nicht besetzt werden können.
9. Sieht die Bundeswehr nach Aussetzung der Wehrplicht besonderen
Handlungsbedarf für Privatisierungen im Dienstpostenbereich der
Grundwehrdienstleistenden?
Diese Frage kann derzeit nicht beantwortet werden, da die Ausplanung der
neuen Bundeswehrstrukturen noch nicht abgeschlossen ist. Zu den möglichen
Auswirkungen der Aussetzung speziell auf den Bereich der Bewachung und
Absicherung militärischer Liegenschaften wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
10. Welche Weiterbildungsmöglichkeiten werden den freiwillig
Wehrdienstleistenden zur Verfügung stehen (bitte jeweils in Abhängigkeit von
Verpflichtungsdauer)?
Für die Freiwilligen Wehrdienst Leistenden steht auf Grundlage des
Soldatenversorgungsgesetzes ein breites Angebot von Maßnahmen der schulischen und
beruflichen Bildung zur Verfügung.
Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr richtet Bildungsmaßnahmen in
Zusammenarbeit mit Anbietern aus dem Bereich der beruflichen Aus- und
Weiterbildung ein (interne Bildungsmaßnahmen); diese sind an dem aktuellen
Bildungsbedarf der Freiwilligen Wehrdienst Leistenden, den Besonderheiten
des militärischen Dienstes und des Standortes, den Anforderungen des
Bildungs- und Arbeitsmarktes sowie an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit
und Sparsamkeit ausgerichtet.
Wenn sich im umfangreichen Angebot des Berufsförderungsdienstes der
Bundeswehr keine passenden Lehrgänge für die Freiwilligen Wehrdienst
Leistenden finden lassen, wird unter bestimmten Voraussetzungen die Teilnahme
an externen Maßnahmen gefördert. Hierbei handelt es sich vornehmlich um
Lehrgänge im Direktunterricht, die von privaten und öffentlichen
Bildungseinrichtungen durchgeführt werden und für jedermann zugänglich sind.
Nachrangig können auch Fernunterricht und Fernstudium gefördert werden.
Eingliederungsmaßnahmen sollen die Arbeitsaufnahme im Anschluss an das
Dienstverhältnis erleichtern. Dazu gehören berufliche Orientierungs- und
Berufsvorbereitungsmaßnahmen und Bewerbertrainingsprogramme. Ein
Anspruch auf Förderung einer bestimmten Bildungs- oder
Eingliederungsmaßnahme besteht nicht, da es sich bei der dienstzeitbegleitenden Berufsförderung
um sogenannte Ermessensleistungen handelt, die unter dem Vorbehalt
verfügbarer Haushaltsmittel stehen. Auch können keine Maßnahmen gefördert
werden, die dem Freizeitbereich oder der Persönlichkeitsbildung zuzuordnen
sind.
Für Grundwehrdienst und Freiwillig Wehrdienst Leistende besteht kein
Rechtsanspruch auf Förderung von schulischer oder beruflicher Bildung während der
Wehrdienstzeit. Der für die Berufsförderung der Grundwehrdienst und
Freiwillig Wehrdienst Leistenden maßgebliche Kostenrichtwert hat lediglich
haushaltssteuernde Wirkung zur Gewährung von Ermessensleistungen und belief
sich bisher auf 665 Euro pro Grundwehrdienst und Freiwillig Wehrdienst
Leistenden. Aus Attraktivitätsgründen wurden die Ausführungsbestimmungen
zur Beförderungsverordnung dahingehend geändert, dass der – statische –
Betrag von 665 Euro zugunsten eines flexiblen Modells mit einem
Kostenrichtwert von jeweils 100 Euro pro Verpflichtungsmonat ersetzt wurde. Dies
bedeutet, dass z. B. ein Freiwillig Wehrdienst Leistender mit 23 Monaten
Dienstzeit maximal mit 2 300 Euro gefördert werden kann.
11. Welche Maßnahmen sind erforderlich, um den weiblichen freiwilligen
Wehrdienstleistenden gerecht zu werden?
Männer und Frauen dienen auch heute schon gemeinsam in den Streitkräften.
Aus derzeitiger Sicht sind für weibliche Freiwilligen Wehrdienst Leistende
gegenwärtig keine zusätzlichen Maßnahmen erforderlich.
a) Wie weit ist die Umsetzung dieser Maßnahmen gediehen?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
b) Bis wann wird die Umsetzung dieser Maßnahmen abgeschlossen
sein?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
c) Wie viele Unterbringungsplätze stehen für weibliche Rekrutinnen zur
Verfügung (bitte aufgeschlüsselt nach Standort)?
Aus infrastruktureller Sicht wurden die Maßnahmen, die zur Umsetzung der
Entscheidung über den Dienst weiblicher Soldaten in der Bundeswehr
notwendig waren, zeitnah umgesetzt und normativ verankert. Eine genaue
Bezifferung der Unterbringungsplätze, die für Rekrutinnen zur Verfügung stehen, ist
nicht möglich, da bei der Unterkunftsbedarfsberechnung kein
geschlechtsspezifischer Unterschied gemacht wird. Ein Raum wird entweder für weibliche
oder für männliche Rekruten genutzt.
Für die Ermittlung der Anzahl der bereitzustellenden Sanitäranlagen, die
selbstverständlich das Geschlecht berücksichtigen, bildet der Stärke- und
Ausrüstungsnachweis (STAN) die Grundlage zur Ermittlung der benötigten
Anzahl, wobei weibliche Soldaten mit einem Anteil von 15 Prozent berücksichtigt
werden, in Verbänden des zentralen Sanitätsdienstes mit 50 Prozent. Aktuelle
Erhebungen über den tatsächlichen Anteil von Frauen in der Bundeswehr
haben gezeigt, dass dieser Anteil ausreichend ist.
12. a) Mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher gezielt für
den freiwilligen Wehrdienst geworben?
Die Bundeswehr hat bisher bundesweit mit einem Marketing-Mix,
Schwerpunkt Print- und Onlinebereich, für den Freiwilligen Wehrdienst geworben.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgte durch eine beauftragte
Medienagentur.
Darüber hinaus wurden Messestandplakate und ein Informationsflyer zum
Thema „Freiwilliger Wehrdienst“ für den personalwerblichen Einsatz im
Rahmen des zentralen Messe- und Eventmarketing der Bundeswehr produziert.
b) Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung in Zukunft
gezielt für den freiwilligen Wehrdienst zu werben?
Nach derzeitiger Planung soll die Werbekampagne für den Freiwilligen
Wehrdienst bis zum Jahresende 2011 in einer Vielzahl regionaler Medien fortgesetzt
werden, um im Umfeld der Truppenteile und Dienststellen zielgruppengenau
für konkrete Verwendungen zu werben. Die Auswahl und Belegung der
regionalen Medien erfolgt nicht durch die Medienagentur, sondern bedarfsorientiert
durch die für die Bedarfsdeckung der ausgeschriebenen Dienstposten
verantwortlichen Zentren für Nachwuchsgewinnung.
Auch im Bereich des zentralen Messe- und Eventmarketings der Bundeswehr
soll weiterhin darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Freiwillige
Wehrdienst Angebote wie das freiwillige soziale Jahr oder den ebenfalls neuen
Bundesfreiwilligendienst ergänzt und dass mit diesem freiwilligem
Engagement Verantwortung für unsere Gesellschaft und unser Gemeinwohl
übernommen werden kann.
13. Wie viele Menschen haben bisher Interesse an einem freiwilligen
Wehrdienst bekundet (bitte aufgeschlüsselte nach Geschlecht und
Bundesland)?
Mit Stand 1. Juni 2011 haben gegenüber den Kreiswehrersatzämtern 23 881
Männer und 364 Frauen ihr Interesse an einem Freiwilligen Wehrdienst
bekundet. Auf die einzelnen Bundesländer verteilen sich diese wie folgt:
a) Wie viele Menschen haben sich bisher zu einem freiwilligen
Wehrdienst verpflichtet (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und
Bundesland)?
Die nachstehende Aufstellung bezieht sich auf die Aufforderungen zum
Dienstantritt, die ab dem Diensteintrittstermin (DET) 1. März 2011 nur noch auf
freiwilliger Basis erfolgen. (Die Abgabe und Annahme der
Verpflichtungserklärung für den Freiwilligen Wehrdienst wird derzeit noch nicht in den
Datenbeständen des Wehrersatzwesens nachgewiesen.)
Bundesland
Anzahl
Interessenbekundungen
davon:
Männer Frauen
Baden-Württemberg 2 362 2 309 53
Bayern 2 484 2 447 37
Berlin 856 847 9
Brandenburg 836 826 10
Bremen 173 173 0
Hamburg 409 403 6
Hessen 1 454 1 426 28
Mecklenburg-Vorpommern 508 503 5
Niedersachsen 2 632 2 595 37
Nordrhein-Westfalen 6 791 6 705 86
Rheinland-Pfalz 1 524 1 478 46
Saarland 548 537 11
Sachsen 1 150 1 143 7
Sachsen-Anhalt 791 778 13
Schleswig-Holstein 1 185 1 170 15
Thüringen 542 541 1
Gesamt 24 245 23 881 364
1 Ausschließlich Männer, darunter 1 609, die sich für eine freiwillige Ableistung des 6-monatigen Grundwehrdienstes entschieden haben.
2 Stand: 1. Juni 2011, darunter 69 Einplanungen zum DET 1. Oktober 2011.
Die Kreiswehrersatzämter arbeiten derzeit weiter an Einplanungen für den
Diensteintritt Juli 2011, so dass sich das Ergebnis für diesen Termin noch
verbessern wird. Dies gilt insbesondere für weibliche Bewerber, deren ärztliche
Untersuchung und psychologische Eignungstestung nunmehr verstärkt
betrieben werden kann, nachdem die Weisungen hierzu ergangen sind.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Zahl der
Interessensbekundungen und Verpflichtungen?
Mit dem Freiwilligen Wehrdienst wird jungen Menschen erstmals die
Möglichkeit geboten, sich freiwillig – ohne eine Verpflichtung als Soldatin/Soldat
auf Zeit – für eine Tätigkeit in der Bundeswehr zu entscheiden und sich damit
für das Gemeinwohl unseres Landes zu engagieren.
Für die Gewinnung von Freiwilligen Wehrdienst Leistenden auf der
Grundlage des Wehrrechtsänderungsgesetzes 2011 liegen noch keine belastbaren
Erfahrungswerte vor. Die aktuellen Einplanungszahlen zum ersten Dienstantritt
am 4. Juli 2011 lassen aber bereits jetzt auf ein positives Interesse schließen.
Der zukünftige Bedarf für 5 000 (+ X) Freiwilligen Wehrdienst Leistende,
der bei einer durchschnittlichen Verpflichtungszeit von 15 Monaten bei jährlich
4 000 jungen Männern und Frauen liegt, wird voraussichtlich nach nur zwei
von vier Dienstantrittsterminen in 2011 gedeckt sein. Es ist darüber hinaus
davon auszugehen, dass sich die ab Oktober 2011 flächendeckenden,
individuellen Informationen auch von jungen Frauen über den Dienst in der
Bundeswehr auf die Zahl der Interessensbekundungen positiv auswirken wird.
Bundesland DET
1. März bis
1. Mai 20111
DET
1. Juli 2011/
1. Okt. 20112
davon:
Männer Frauen
Baden-Württemberg 261 364 363 1
Bayern 268 369 369 0
Berlin 126 95 94 1
Brandenburg 158 98 97 1
Bremen 21 16 16 0
Hamburg 61 38 38 0
Hessen 173 245 245 0
Mecklenburg-Vorpommern 99 57 57 0
Niedersachsen 332 361 358 3
Nordrhein-Westfalen 698 626 625 1
Rheinland-Pfalz 240 224 224 0
Saarland 56 79 79 0
Sachsen 190 152 152 0
Sachsen-Anhalt 143 66 66 0
Schleswig-Holstein 223 132 129 3
Thüringen 56 98 98 0
Gesamt 3 105 3 020 3 010 10
14. Wie viele der letzten Jahrgänge Wehrpflichtiger, die ihren an sich
neunmonatigen Wehrdienst im Zuge der Wehrdienstverkürzung nach sechs
Monaten hätten beenden können, haben freiwillig die volle neunmonatige
Wehrdienstzeit geleistet?
Von dieser im Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 normierten
Übergangsregelung für die zum 1. Juli 2010 und 1. Oktober 2010 einberufenen
Wehrpflichtigen haben insgesamt 3 899 Grundwehrdienst Leistende Gebrauch gemacht.
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ISSN 0722-8333]