[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6227
17. Wahlperiode 15. 06. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6011 –
Rückführung der Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen
nach Namibia
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zwischen 1904 und 1908 betrieben die Kolonialtruppen des deutschen
Kaiserreichs in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen
Namibia, einen „Vernichtungsfeldzug“ gegen die Völker der Herero und Nama/
Damara. Nach der nahezu einhelligen Meinung von Fachhistorikern handelte es
sich dabei um den ersten in deutschem Namen verübten Genozid. Seither ist die
Geschichte der Herero und Nama/Damara ein konstitutiver Teil der Geschichte
Namibias und Deutschlands. Unter unvorstellbaren Bedingungen wurden aus
deutschen „Konzentrationslagern“ in Namibia zahlreiche Schädel nach
Deutschland verbracht. So wurden Herero-Frauen dazu gezwungen, die abgetrennten
Köpfe ihrer ermordeten Männer vor der Verschiffung auszuwaschen und die
Haut mit Glasscherben abzukratzen (Ursula Trüper: „Gewalt ist meine Politik“,
Berliner Zeitung vom 21. Mai 2011).
2008 riefen Berichte über menschliche Schädel aus Namibia in deutschen
Sammlungen ein breites Medienecho in der Bundesrepublik Deutschland und
Namibia hervor. Bis zum heutigen Tag lagert in deutschen Hochschulen und
Museen eine unbestimmte größere Anzahl menschlicher Überreste aus den
ehemaligen deutschen Kolonien. Diese wurden zu menschenverachtenden
„rassekundlichen“ Forschungszwecken häufig direkt von deutschen
anthropologischen Forschungseinrichtungen und Museen angefordert und auch nach
1945 noch zu Forschungszwecken missbraucht. Geraubt und geliefert wurden
sie von deutschen Kolonialbehörden. Damit warten sie bis heute auf eine
würdevolle Bestattung in ihren Herkunftsländern nach den Riten ihrer
Angehörigen. Die namibischen Opfergruppen drängen derzeit ihre Regierung, einen
Dialogprozess mit der deutschen Bundesregierung einzuleiten und im Rahmen
der Repatriierung der menschlichen Überreste ihrer Vorfahren auf einer
Verknüpfung dieses Prozesses mit der Forderung nach materieller und moralischer
Wiedergutmachung („restorative justice“) zu bestehen.
Die deutschen Bundesregierungen haben sich zwar seit 2004 zu einer
„politischen (bzw. ‚historischen‘) und moralischen Verantwortung Deutschlands für
die Vergangenheit und koloniale Schuld“ bekannt, diesem Bekenntnis jedoch
keinerlei substantielle Schritte folgen lassen. Bisher lehnen die Bundesrepublik Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6227 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDeutschland als Rechtsnachfolgerin des deutschen Reichs sowie die
Unternehmen, die vom Vernichtungskrieg profitierten, wie die Deutsche Afrika-
Linien GmbH & Co. (DAL – Nachfolger der Woermann-Linie) und die
Deutsche Bank AG, jede Form der Entschädigung ab.
Es ist zu begrüßen, dass die Bundesregierung auf Anfrage der namibischen
Regierung „das Anliegen der Rückführung der Schädel in die Republik Namibia“
unterstützt und „bereit (ist), die Repatriierung der menschlichen Überreste
nach Namibia und eine würdige Übergabezeremonie (auch finanziell) zu
unterstützen.“ (Bundestagsdrucksache 17/4350 vom 27. Dezember 2010 und
Plenarprotokoll 17/110 vom 25. Mai 2011). 20 Schädel sind seitens der Charité
– Universitätsmedizin Berlin bereits hinsichtlich ihrer namibischen Herkunft
eindeutig identifiziert worden. Die Rückführung dieser Schädel war
ursprünglich bis Ende Mai 2011 geplant, ist aber nun von namibischer Seite verschoben
worden. In einem Artikel der „Namibian Sun“ vom 9. Mai 2011 zitiert diese
einen nicht namentlich genannten Mitarbeiter des Auswärtigen Amts mit den
Worten: „Sollte diese Repatriierung allerdings im Kontext von ‚Gräueltaten‘
(‚atrocities‘) gesehen werden, so würde es das Auswärtige Amt schwierig
finden, den Prozess zu finanzieren.“ In einer direkten Replik auf diese
mutmaßliche Äußerung in Form einer Pressemitteilung brachte der „Rat der
Ovaherero/Ovambanderu für den Dialog über den Genozid von 1904“ (OCD-1904)
am 11. Mai 2011 zum Ausdruck, dass ein solches einschränkendes Diktat der
deutschen Bundesregierung im Hinblick auf Äußerungen und Verhalten der
namibischen Regierung und der namibischen Delegation im Rahmen des
Übergabeprozesses nicht toleriert werden würde. Der Vorsitzende des „Ovaherero
Genocide Committee“ (OGC) Festus Muundjua wertete in einem Artikel der
„Namibian Sun“ vom 13. Mai 2011 diese Äußerung dann auch als „absurde
und unnötige Erpressung“.
1. Inwieweit teilt die derzeitige Bundesregierung die Meinung der meisten
Fachhistoriker und der Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung a. D., Heidemarie Wieczorek-Zeul, (SPIEGEL
ONLINE: „Deutschland entschuldigt sich für Kolonialverbrechen“, 15.
August 2004), dass das Vorgehen der deutschen Seite gegen die Herero und
Nama/Damara im damaligen Deutsch-Südwestafrika der völkerrechtlichen
Definition von Genozid durch die Völkerrechtskonvention entspricht?
Die Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes ist am 12. Januar 1951 – für die Bundesrepublik Deutschland am
22. Februar 1955 – in Kraft getreten. Sie gilt nicht rückwirkend. Die
Bundesregierung hat sich wiederholt zu der historischen und moralischen
Verantwortung Deutschlands gegenüber der Republik Namibia bekannt. Der Deutsche
Bundestag hat dies u. a. in seinen Entschließungen vom April 1989 und Juni
2004 bekräftigt. Die Bundesregierung kommt dieser Verantwortung
insbesondere durch eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit – auch auf dem Gebiet
der Entwicklungszusammenarbeit – nach.
2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es ein
problematischer Euphemismus ist, wenn statt von Völkermord im ehemaligen
Deutsch-Südwestafrika lediglich von der „besonderen historischen
Verantwortung“ gegenüber Namibia gesprochen wird, wie es in den Resolutionen
des Deutschen Bundestages 1989 und 2004 sowie den offiziellen
Bekundungen der letzten Bundesregierungen getan wurde?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/62273. Inwieweit haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage vom 26. März 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12521)
Mitglieder der namibischen Regierung zustimmend zum Beschluss des
namibischen Parlaments zur Unterstützung von Reparationsforderungen der
Herero gegenüber der Bundesregierung geäußert bzw. inwieweit hat sich die
namibische Regierung inzwischen diesen Parlamentsbeschluss zu Eigen
gemacht und entsprechende Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland
herangetragen?
Das namibische Parlament hat im Oktober 2006 einen Antrag angenommen, in
dem die Entschädigungsforderungen der Herero unterstützt würden. Diese
parlamentarische Entschließung wurde im November 2007 der Bundesregierung
auf diplomatischem Weg zur Kenntnis gegeben, ohne dass die namibische
Regierung sich in der Sache dazu geäußert hat. Die namibische Regierung hat
sich bisher die Reparationsforderungen nicht zu eigen gemacht. Vielmehr hat die
namibische Regierung in einer Kabinettsmitteilung von Oktober 2010 explizit
klargestellt, dass die Frage von Reparationen von der Frage der
Schädelrückführung zu trennen und für erstere das mit der Schädelrückführung befasste
Ministerium für Jugend, Nationale Dienste, Sport und Kultur nicht zuständig sei.
4. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Einrichtung
eines Fonds, in den seitens der Bundesregierung und deutscher Unternehmen,
die von den Kolonialverbrechen in Namibia profitierten, bedingungs- und
gegenleistungsfrei eingezahlt würde und aus dem Infrastrukturmaßnahmen
in den Gebieten der zur Kolonialzeit am meisten betroffenen
Bevölkerungsgruppen finanziert würden, eine sinnvolle Art der Kompensationsleistungen
wäre, um so die durch die Kolonialisierung geschaffenen und seither
gesellschaftlich verankerten Benachteiligungen, die im postkolonialen Namibia
weiter bestehen, zugunsten der Nachkommen der damals Betroffenen zu
mindern?
Kompensationsleistungen, auch durch Fonds, die von der Bundesregierung und
deutschen Unternehmen gespeist würden, sind nicht geplant. Vielmehr setzt die
Bundesregierung im Bewusstsein der besonderen deutschen Verantwortung
gegenüber Namibia mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit auf in die Zukunft
gerichtete Prozesse zur Armutsbekämpfung, die allen benachteiligten Gruppen
der Bevölkerung zugutekommen. Entsprechend dem Wunsch der namibischen
Regierung unterhält die Bundesregierung keine Sonderbeziehungen zu
einzelnen Volksgruppen.
5. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die von ihr
geleisteten Zahlungen von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit kein Ersatz
für Kompensationsleistungen für das an den Herero und Nama/Damara
verübte Unrecht sein können, da sie im Gegensatz zu diesen nicht ohne
Bedingungen, Gegenleistungen und ohne Anspruch auf die Beteiligung an der
Verfügung geleistet wird?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Wie wurde die 2007 zwischen der namibischen und deutschen Regierung
geschlossene Versöhnungsinitiative (Memorandum of Understanding on
the Special Namibian-German Initiative for Community-driven
Development Projects in Specific Regions) bisher umgesetzt, und wie wird die
Umsetzung derzeit fortgeführt (bitte genau aufschlüsseln nach Strategie und
Zielen, bisherigen und geplanten Programmen und Projekten,
Konditionalisierungen, den bisher verausgabten und noch vorhandenen
Finanzvolumina, jeweiligem und insgesamtem zeitlichen Umfang und zeitlicher
Drucksache 17/6227 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeBefristungen, den Zielgruppen und Evaluierungsergebnissen, bzw. der
Haltung der Zielgruppen zu der Versöhnungsinitiative, ihrer Umsetzung und
ihren Ergebnissen)?
Im Rahmen der Sonderinitiative zur Unterstützung der namibischen Politik der
Versöhnung (Umfang 20 Mio. Euro Finanzielle Zusammenarbeit) werden
wirtschaftliche, soziale und kulturelle Kleinprojekte zur Kommunalentwicklung in
den Siedlungsgebieten umgesetzt, die in besonderer Weise unter der deutschen
Kolonialherrschaft gelitten haben. Ziel ist es, die Lebensbedingungen in diesen
Gebieten zu verbessern. Die im Rahmen der sogenannten Fast-Track-Phase des
Vorhabens zur Implementierung vorgezogenen Kleinstmaßnahmen wurden im
Juli 2009 abgeschlossen. Insgesamt umfasste diese Phase 28 Einzelmaßnahmen
in den Bereichen Ländliche Wasserversorgung, Landwirtschaft/Hortikultur,
Transport sowie Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für Schulen und
Feuerwehr. Insgesamt profitierten mehr als 40 ländliche Gemeinden von der
Umsetzung der Fast-Track-Vorhaben. Die namibische Regierung führt derzeit
eine Evaluierung durch. Für die laufende Hauptphase wurden nach nochmaliger
Konsultation der Projektgemeinden 90 Einzelvorhaben identifiziert. Diese sind
überwiegend den folgenden Bereichen zugeordnet: Ländliche
Wasserversorgung, Landwirtschaft/Hortikultur, Schulbau/Schülerunterkünfte,
Gemeindezentren, Community Based Tourism und sozialer Wohnungsbau.
7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung ihrer
Vorgängerregierung dahingehend, dass auch ihr keine Fälle von ursprünglich aus
ehemaligen Kolonialstaaten stammenden Kulturgütern in deutschen Museen
bekannt sind, deren Besitztitel fragwürdig wäre (s. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 16/12521, zu
Frage 14)?
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse über Fälle von
ursprünglich aus ehemaligen Kolonialstaaten stammenden Kulturgütern in
deutschen Museen vor, deren Besitztitel fragwürdig wäre. Entsprechende
Erkenntnisse sind mit Blick auf die Kulturhoheit der Länder auch nicht zu erwarten.
8. In welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung die Rückführung der bis
zu diesem Tag hinsichtlich ihrer Herkunft eindeutig identifizierten Schädel
nach Namibia und die Gewährleistung einer würdigen Übergabezeremonie
(bitte in Euro angegeben) bzw. in welcher Höhe ist die Bundesregierung
bereit, finanzielle Unterstützung bei der Rückführung zu leisten, nachdem
sie finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt hat (Antwort des
Staatssekretärs des Auswärtigen Amts Dr. Wolf-Ruthart Born vom 22. Dezember
2010 auf die Schriftliche Frage 9 des Abgeordneten Uwe Kekeritz –
Bundestagsdrucksache 17/4350 – und des Staatsministers im Auswärtigen Amt
Dr. Werner Hoyer vom 25. Mai 2011 auf die Mündliche Frage 43 des
Abgeordneten Niema Movassat – Plenarprotokoll 17/110 –)?
Die Bundesregierung hat wiederholt ihre Bereitschaft erklärt, den
Rücktransport der menschlichen Überreste nach Namibia zu unterstützen sowie weitere
mit der Repatriierung zusammenhängende Kosten mitzutragen. Die genaue
Ausgestaltung der von der Bundesregierung angebotenen
Unterstützungsmaßnahmen ist abhängig von den derzeit noch nicht feststehenden diesbezüglichen
Planungen der namibischen Seite. Es können daher derzeit keine Angaben zum
genauen Euro-Betrag der Unterstützung gemacht werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/62279. Inwieweit wird die Bundesregierung dem historisch gewichtigen
Übergabeverfahren der Schädel nach Namibia im Sinne des in beiden
Entschließungen des Deutschen Bundestags von 1989 und 2004 sowie dem von
den letzten Bundesregierungen beschworenen Bekenntnis zur besonderen
historischen und moralischen Verantwortung für Namibia auch
dahingehend gerecht, dass die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident und/oder der
Bundesminister des Auswärtigen Amts der Übergabezeremonie
beiwohnen und das Wort ergreifen?
Ein neuer Termin für die von namibischer Seite verschobene Delegationsreise ist
gegenwärtig Gegenstand interner Debatten auf namibischer Seite und ist der
Bundesregierung bisher noch nicht mitgeteilt worden. Terminierung und genauer
Ablauf der Rückführung der Schädel nach Namibia sowie die Gestaltung und
Teilnehmerschaft der Übergabezeremonie stehen daher gegenwärtig noch nicht
fest. Die Bundesregierung ist weiterhin bereit, die Repatriierung der
menschlichen Überreste nach Namibia und eine würdige Übergabezeremonie zu
unterstützen.
10. Ist vorgesehen, dass an der Übergabezeremonie auch die deutsche
Zivilgesellschaft und diasporische Organisationen und/oder Individuen aus der
namibischen und/oder afrikanischen Diaspora teilnehmen können?
Wenn ja, werden diese der Zeremonie nur als Zuschauer oder auch als
Redner beteiligt?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
11. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der Rückführungszeremonie zu
dem durch die deutsche „Schutztruppe“ verübten Völkermord in Namibia
bekennen, wie es 2004 schon die Bundesministerin für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung a. D., Heidemarie Wieczorek- Zeul, tat?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
12. Wird sich die Bundesregierung für die Gründung einer Stiftung und/oder
eines Fonds aus Bundesmitteln und Mitteln der Rechtsnachfolgerinnen der
Unternehmen, die von der deutschen Kolonialisierung in besonderer Weise
profitiert haben, einsetzen, deren Zweck es ist, in Deutschland das
historische Bewusstsein über die deutsche Kolonialvergangenheit zu stärken und
diesen bisher sehr wenig beleuchteten Teil der deutschen Geschichte
aufzuarbeiten?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
13. Treffen die Aussagen der Namibian Sun vom 9. Mai 2011 zu („Sollte diese
Repatriierung allerdings im Kontext von ‚Gräueltaten‘ – ‚atrocities‘ –
gesehen werden, so würde es das Auswärtige Amt schwierig finden, den
Prozess zu finanzieren.“)?
a) Haben sich die Bundesregierung oder ihre Vertretung, wie von der
„Namibian Sun“ zitiert, geäußert?
Drucksache 17/6227 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Wurde auf die namibische Regierung in irgendeiner Weise Druck
ausgeübt, sich im Rahmen der Rückführung der Gebeine in irgendeiner
bestimmten Art zu verhalten?
Wenn ja, welches Verhalten wurde angemahnt?
c) Inwieweit hätte es auf finanzielle Unterstützungsleistungen seitens des
Auswärtigen Amts Auswirkungen, wenn die Rückführung der Schädel
nach Namibia in den Kontext mit den an diesen Menschen begangenen
Gräueltaten seitens der damaligen deutschen „Schutztruppe“ gestellt
würde?
Die zitierten Aussagen sind unzutreffend und entbehren jeder Grundlage. Die
Bundesregierung hat der namibischen Seite nie derartige Maßgaben auferlegt
oder einen bedingungsmäßigen Zusammenhang ihrer Unterstützung der
Repatriierung der menschlichen Überreste nach Namibia mit einem bestimmten
Verhalten der namibischen Seite hergestellt. Vielmehr steht sie den
namibischen Wünschen zur Gestaltung der Rückführung aufgeschlossen,
unvoreingenommen und konstruktiv gegenüber. Der Bundesregierung ist an einer
würdevollen und der historischen und spirituellen Bedeutung angemessenen
Übergabezeremonie gelegen. Die namibische Seite hat im Vorfeld bekundet, dass auch
in diesem Rahmen das gemeinsame Interesse an engen zukunftsgerichteten
Beziehungen zum Ausdruck kommen soll.
14. Gab es seitens der Bundesregierung und/oder deutschen Botschaft
Äußerungen, Bedenken bzw. Nachfragen bei der namibischen Regierung
hinsichtlich Einflussnahme
a) auf die Terminierung der Rückführung und
b) auf die Zusammensetzung der Delegation, ihre Größe und damit
gekoppelt auf ihre Finanzierung?
Die Terminierung der Rückführung sowie die Zusammensetzung der
Delegation sind allein innernamibische Angelegenheiten, in die sich die
Bundesregierung nicht eingemischt hat und nicht einmischen wird. Für eine
ordnungsgemäße Besuchsvorbereitung – zumal für die Anfrage hochrangiger politischer
Persönlichkeiten – sind indes ein gewisser zeitlicher Vorlauf und verbindliche
Angaben zum gewünschten Besuchsablauf erforderlich. Zur Frage der
Finanzierung wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen.
15. Welche Gründe waren für die Bundesregierung ausschlaggebend, dass der
Rückgabetermin für die Gebeine zur gleichen Zeit wie die bilateralen
Regierungsverhandlungen zur Entwicklungspolitik (23. und 24. Mai 2011)
stattfinden sollte?
Die 21. Kalenderwoche als Reisetermin für die Delegation war eine
Arbeitsüberlegung zwischen den an der Rückführung interessierten namibischen
Verbänden und der namibischen Regierung. Es stand der Bundesregierung nicht
zu, sich an diesem innernamibischen Planungsprozess zu beteiligen. Die
Planungen konnten offenkundig vor der 21. Kalenderwoche auf namibischer Seite
nicht abgeschlossen werden. Bereits lange bevor die mit der Rückführung
befassten namibischen Kreise in den Terminplanungsprozess eintraten, haben die
Bundesregierung und die namibische Regierung Einvernehmen über die
Terminierung der regelmäßigen bilateralen Regierungsverhandlungen zur
Entwicklungspolitik erzielt. Ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen den
Regierungsverhandlungen und der abgesagten namibischen Delegationsreise aus Anlass
der Repatriierung menschlicher Überreste bestand deshalb nicht. Die
Bundesregierung erhält ihre Unterstützungszusage für das Vorhaben der Rückführung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6227der Gebeine aufrecht und wartet nach wie vor auf die Übermittlung eines
Terminvorschlages der namibischen Seite.
16. Welches sind die Ergebnisse der Regierungsverhandlungen zur
Entwicklungspolitik, die am 23. und 24. Mai 2011 in Bonn stattfanden (bitte
aufschlüsseln nach Strategie, Sektorschwerpunkten, Schwerpunktregionen,
Zielgruppen, zugesagten Finanzvolumina und einer etwaigen
Bezugnahme auf die besondere historische und moralische Schuld Deutschlands
gegenüber Namibia)?
Die Bundesregierung hat sich bei den Regierungsverhandlungen zur
Entwicklungspolitik am 23./24. Mai 2011 in Bonn erneut zu ihrer besonderen
historischen Verantwortung gegenüber Namibia und der daraus resultierenden
besonderen Partnerschaft bekannt. Die Entwicklungszusammenarbeit ist eine
tragende Säule dieser besonderen Beziehungen. Daher stehen Namibia für den
Zeitraum 2011/2012 127 Mio. Euro (höchste Entwicklungszusammenarbeit pro
Kopf in Afrika) für folgende Bereiche der Zusammenarbeit zur Verfügung:
Schwerpunkte Transport, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und
Management natürlicher Ressourcen, daneben Energie und Prävention von HIV/Aids.
Die Entwicklungszusammenarbeit konzentriert sich vorwiegend auf die arme
Bevölkerung in dem besonders von Armut betroffenen Norden des Landes.
17. Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass möglichst alle
nach Deutschland gebrachten menschlichen Überreste aus Namibia
repatriiert werden?
Die Bundesregierung unterstützt das Anliegen der Rückführung der
menschlichen Überreste nach Namibia und setzt sich gegenüber deutschen Institutionen,
in denen Schädel namibischer Herkunft lagern bzw. vermutet werden, für die
Erforschung ihrer anatomischen Bestände und – so aus Namibia stammend –
deren Repatriierung ein. Die Bundesregierung steht zu dieser Thematik in
einem kontinuierlichen Austausch mit der namibischen Regierung einerseits und
den deutschen Institutionen, bei denen menschliche Überreste namibischer
Herkunft vermutet werden, andererseits. Die Bundesregierung wirkt in dieser
Sache als Vermittler gegenüber den betreffenden deutschen Institutionen und
wird nicht müde, auf die außenpolitische Relevanz einer zügigen Rückgabe der
Schädel hinzuweisen. Allerdings kann die Bundesregierung aufgrund der
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie der diversifizierten
Trägerschaften in der deutschen Universitäts- und Museumslandschaft nicht selbst
über eine Rückgabe entscheiden. Zwar ist die Provenienzerforschung an den
menschlichen Überresten innerhalb der betreffenden deutschen Institutionen
derzeit noch nicht abgeschlossen. Dem Grunde nach wurde die Repatriierung
von den beteiligten deutschen Institutionen – auch auf Betreiben der
Bundesregierung hin – aber bereits konsentiert.
Eine Repatriierung der zwanzig bereits als aus Namibia stammend
identifizierten Schädel aus Charité-Beständen nach Namibia kann jederzeit erfolgen, wenn
die namibische Seite dazu bereit ist. Dies ist aus Sicht der Bundesregierung nur
ein erster Schritt im Repatriierungsprozess.
18. Hat die Bundesregierung finanzielle Unterstützung für den
Identifizierungsprozess der geraubten menschlichen Überreste, die in der Charité –
Universitätsmedizin Berlin und anderer deutscher Institutionen (z. B. das
Universitätsarchiv der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg) lagern
geleistet, und wird sie die Rückführung weiterer menschlicher Überreste
finanziell unterstützen?
Drucksache 17/6227 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Kosten der Provenienzerforschung an den Schädeln sind grundsätzlich von
den betreffenden deutschen Institutionen (Universitäten, Museen) zu tragen. Die
Berliner Charité hat bereits 20 Schädel als aus Namibia stammend identifiziert
und sich zur Rückgabe an die namibische Regierung bereit erklärt. Ein Antrag
der Charité auf Förderung eines zweijährigen Forschungsprojekts zur
Provenienzerforschung ihrer anatomischen Bestände an die Deutsche
Forschungsgemeinschaft ist im September 2010 bewilligt worden. Diese derzeit laufenden
Forschungen könnten Ergebnisse bezüglich der Herkunft weiterer menschlicher
Überreste aus Namibia erbringen. Auch die Universität Freiburg ist
grundsätzlich bereit, die in ihrer anatomischen Sammlung lagernden Schädel aus
vermuteter namibischer Herkunft nach Namibia zurückzuführen. Sie hat die
Provenienzerforschung der bei ihr lagernden Bestände an menschlichen Überresten
aus eigenen Mitteln begonnen und sich mit der Bitte um finanzielle
Unterstützung an das Auswärtige Amt gewandt. Das Auswärtige Amt hat angeregt, das
Forschungsvorhaben im Sinne eines deutsch-namibischen
Gemeinschaftsprojekts zu erweitern, also namibische Wissenschaftler in die Erforschung der
Bestände einzubeziehen, und dafür vorhandene Mittel der Abteilung für Kultur und
Kommunikation aus dem Etat des Auswärtigen Amts in Aussicht gestellt. Ein
entsprechender Antrag der Universität Freiburg steht jedoch noch aus.
19. Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um
herauszufinden, wo bzw. in welchen Museen in Deutschland aus dem
damaligen Deutsch-Südwestafrika und aus anderen ehemaligen deutschen
Kolonien nach Deutschland verbrachten menschlichen Überreste lagern?
Die Charité hat auf Anregung der Bundesregierung hin eine Anfrage nach dem
Vorhandensein weiterer, noch nicht als solcher identifizierter menschlicher
Überreste namibischer Herkunft bei allen deutschen anatomischen Instituten
koordiniert. Das Auswärtige Amt hat diese Initiative mittels eines
Begleitschreibens flankiert, in dem vor dem Hintergrund der deutschen historischen
und moralischen Verantwortung um Unterstützung beim Ausfindigmachen
weiterer Schädel namibischer Herkunft und um Bereiterklärung zu deren
Herausgabe und Rückführung nach Namibia gebeten wird. Eingehende Rückläufe
haben – über die schon bekannten Aufbewahrungsstätten hinausgehend –
bisher keine Hinweise auf weitere Schädel namibischer Provenienz in
Deutschland ergeben. Hinweise auf in deutschen Institutionen lagernde menschliche
Überreste aus anderen ehemaligen deutschen Kolonialgebieten sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
20. Wie verläuft der Identifizierungsprozess der in deutschen Archiven
lagernden Gebeine, und wie wird mit den daraus gewonnen Daten umgegangen?
a) Mit welchem Verfahren wird genau die Herkunft der Gebeine
festgestellt?
b) Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die bei der
Identifizierung von Gebeinen gewonnenen Daten nicht zweckentfremdet
verwendet werden (beispielsweise für weitere fragwürdige
„wissenschaftliche“ Forschungsprojekte)?
c) Was geschieht mit den gewonnenen Daten?
Wie wird der Datenschutz gewährleistet?
d) Werden die gewonnenen Daten nach Abschluss des
Identifizierungsprozesses vernichtet oder gemeinsam mit den Gebeinen ausgehändigt?
Derzeit laufende Forschungsprojekte legen einen interdisziplinären Ansatz aus
physisch-anthropologischer Untersuchung der vorhandenen Skelettteile und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6227historischer Untersuchung vorhandener Archivalien, Kataloge,
zeitgenössischer Publikationen etc. und dem Suchen nach noch nicht bekannten
archivalischen Quellen zugrunde. Die so zusammengetragenen Daten werden primär zur
Klärung der Provenienz, also des Herkunftskontextes verwendet. Nur als
solche werden sie auch in Verhandlungen mit restitutionsfordernden Institutionen
verwendet und ggf. als Forschungsergebnisse publiziert. Es ist nicht zu
erwarten, dass Gebeine namentlich benannten Individuen zugeordnet werden
können. Es ist angestrebt, je nach Wunsch der namibischen Seite, diese
Dokumentation bei einer Restitution zusammen mit den Gebeinen auszuhändigen, auch
um die Identifizierung so gut wie möglich zu belegen.
21. Wird die Bundesregierung, sollten Gebeine aus anderen Ländern als
Namibia identifiziert werden, Kontakt zu diesen Staaten aufnehmen und
deren Rückgabe anbieten?
Sofern Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland mit
Rückgabevorhaben in Bezug auf menschliche Überreste, bei denen es sich nicht um Artefakte
handelt, auf die Bundesregierung zukommen, prüft diese in Abstimmung mit
den Trägern der jeweiligen Einrichtung die Rückgabe und nimmt
gegebenenfalls Kontakt zu dem betreffenden Staat auf. Über den Adressaten bzw.
Berechtigten wird im Fall der Rückgabe in jedem Einzelfall gesondert entschieden.
22. Setzt sich die Bundesregierung für einen international, bzw. europäisch
abgestimmten Rückführungsprozess von geraubten menschlichen
Überresten aus ehemaligen Kolonien ein?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wie hat die Bundesregierung vor, das Verfahren zu organisieren?
Nein. Ein international bzw. europäisch abgestimmter Rückführungsprozess
setzt eine einheitliche oder zumindest abgestimmte Haltung zu
Rückführungsfragen in Bezug auf menschliche Überreste in den Staaten voraus. Eine solche
ist – auch innerhalb Europas – u. a. mit Blick auf die Unterschiede im Umgang
mit der jeweiligen Kolonialgeschichte, verschiedene ethische Haltungen und
unterschiedliche Rechtssysteme nicht vorhanden.
23. Wird sich die Bundesregierung für eine beschleunigte Ratifizierung der
UNIDROIT-Konvention der UNESCO von 1995 (Convention on Stolen or
Illegally Exported Cultural Objects), welche die Rückgabeverfahren
genau regelt, einsetzen und die deutschen Museen zu einer strengeren
Einhaltung des 2004 durch das International Council of Museums
überarbeiteten „Codes of Ethics for Museums“ anhalten?
Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Veranlassung, von der
Einschätzung von Deutschem Bundestag und Bundesrat abzuweichen, die sich 2007
übereinstimmend für einen Beitritt Deutschlands zum Übereinkommen der
UNESCO von 1970, nicht aber für einen Beitritt zum UNIDROIT-
Übereinkommen von 1995 ausgesprochen haben. Die ethischen Grundsätze des
internationalen Museumsrates ICOM sind eine Zusammenfassung der ethischen
Mindeststandards, denen sich nach Aussage von ICOM alle Mitglieder
verpflichtet fühlen. Derartige, im Wege der Selbstregulierung formulierte
Grundsätze sind weder bestimmt noch geeignet, durch staatliche Stellen durchgesetzt
zu werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]