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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Förderung des Fußverkehrs

Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs, Beschäftigte im Bereich Fußverkehr im Verkehrsministerium und in Bundesbehörden, Verbesserungen für Mobilitätseingeschränkte, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, Berücksichtigung der Bedürfnisse von Fußgängern in Regelwerken zur Verkehrsplanung, Sicherheitsaudits, weitere Fördermaßnahmen und Modellvorhaben, &quot;Image-Kampagne&quot; für die Vorteile des Fußverkehrs<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Datum

30.06.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/619209. 06. 2011

Förderung des Fußverkehrs

der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Dr. Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Katrin Kunert, Thomas Lutze, Kornelia Möller, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Dr. Ilja Seifert, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Zufußgehen und Rad fahren sind die umwelt- und stadtverträglichsten Fortbewegungsformen. Es wird keine fossile Energie verbraucht, die Umwelt wird nicht mit Schadstoffen belastet und es wird nur wenig Raum benötigt. Der Radverkehr wurde in den letzten Jahren auf kommunaler Ebene vermehrt gefördert. Die andere und größte Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer, die der Fußgänger, findet jedoch wenig Beachtung, obwohl sie den breiten Sockel des Nahverkehrs in unseren Städten und Gemeinden bildet. Rund ein Viertel aller Wege in Deutschland werden zu Fuß zurückgelegt (bundesweite Befragung „Mobilität in Deutschland 2008“). Es gibt genügend Gründe, dem Gehen als sozialverträglicher, gesundheitsfördernder, umweltfreundlicher, flächensparender und preiswerter Bewegungsart mehr Aufmerksamkeit zu widmen. Auf Bundesebene können fußgängerfreundliche Rahmenrichtlinien zu einer Ausweitung dieser Basismobilitätsform beitragen.

Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und durchgängige Barrierefreiheit machen Straßen für zu Fuß Gehende sicherer und damit attraktiver. Alle Menschen, insbesondere Ältere, profitieren z. B. von barrierefreien Zugängen oder Fahrstühlen in öffentlichen Gebäuden und Bahnhöfen. Fußgänger mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck sind oft auf dieselben Erleichterungen wie andere Mobilitätseingeschränkte angewiesen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche Maßnahmen sind seit der Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002, in der im Teilbereich Mobilität eine Förderung des Fußverkehrs als Schwerpunkt gesetzt ist, geplant, eingeleitet oder umgesetzt worden?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Förderung des Fußverkehrs als ein Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele die CO2-Emissionen im Verkehrsbereich mindern kann (bitte mit Begründung)?

3

Wie viele Mittel aus dem Regionalisierungs- und Entflechtungsgesetz sind in den letzten fünf Jahren in Verkehrsanlagen, die größtenteils dem Fußverkehr dienen, geflossen, und aus welchen Quellen stammen diese (bitte tabellarisch auflisten)?

4

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils für den Bereich Fußverkehr tätig

a) im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,

b) in der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt),

c) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR);

d) im Umweltbundesamt (UBA),

e) in welchen weiteren Bundesbehörden?

5

Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen unternommen, die Kommunen zu befähigen, für alle Mobilitätseingeschränkte Zugangsverbesserungen im öffentlichen Bereich flächendeckend zur Verfügung zu stellen, um eine größere Teilhabe aller im öffentlichen Raum sicherzustellen?

Wenn ja, welche sind das?

6

Welche Aktivitäten und Maßnahmen gibt es seitens der Bundesregierung bei der Förderung des Fußverkehrs im Zusammenhang mit der Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) (vor allem mit Blick auf die Artikel 8, 9, 19 und 20), und welche weiteren sind geplant?

Wie werden dabei die Menschen mit Behinderungen und deren Organisationen mit Blick auf Artikel 4, Absatz 3 der UN-Behindertenkonvention beteiligt?

7

Welche Änderungen des Rechtsrahmens, insbesondere der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und des Bußgeldkataloges, sind in den letzten Jahren aus Gründen der Fußgängersicherheit vorgenommen worden bzw. sind geplant?

8

Gibt es Überlegungen, die „Begegnungszone“ nach Schweizer Vorbild in Deutschland einzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

9

Hält die Bundesregierung die technischen Regelwerke zur Verkehrsplanung und dem Straßenbau, wie sie von der Forschungsgesellschaft für das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und von der Bundesregierung rechtsverbindlich eingeführt werden, ausreichend für die Bedürfnisse der Fußgänger nach Verkehrssicherheit und Leichtigkeit im Verkehr?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

10

Hält die Bundesregierung auch für den Fußverkehr Empfehlungen zur Netzplanung für sinnvoll, wie sie für andere Verkehrsträger existieren?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

11

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Sicherheitsaudits für Straßen, insbesondere innerörtliche mit erheblicher Verkehrsbedeutung, die Verkehrssicherheit der Fußgänger erhöhen?

Sollten solche regelmäßigen Audits auch innerorts zur Pflicht werden?

Wenn nein, warum nicht?

12

Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung den Freizeitverkehr in der Kombination Zufußgehen und Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und das Wandern in Deutschland?

13

Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützt die Bundesregierung zur Erreichung von mehr körperlicher Bewegung bei der Erledigung von Alltagswegen?

14

Wie sind die Ergebnisse der Modellvorhaben „Fußgänger- und fahrradfreundliche Stadt“, geleitet vom UBA, in die Praxis der Bundesregierung eingeflossen?

15

Hat sich die Bundesregierung mit dem „Walking and Cycling Action Plan“ der britischen Regierung aus dem Jahr 2004 auseinandergesetzt, und wie bewertet sie den dortigen Teilbereich Fußverkehr?

Wenn nein, warum nicht?

16

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, vergleichbar mit der Verkehrsstrategie in der Schweiz mit der Säule „Langsamverkehr“, eine verkehrspolitische Leitlinie zur bundesweiten Förderung des Fuß- und Radverkehrs aufzustellen und umzusetzen oder aber den Fußverkehr als eine zweite Säule in die Fortschreibung zum Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) mit aufzunehmen (bitte mit Begründung)?

17

Hält die Bundesregierung Imagekampagnen zum verkehrlichen, ökologischen und gesundheitlichen Nutzen des Fußverkehrs für sinnvoll?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche Überlegungen oder konkrete Planungen diesbezüglich gibt es?

Berlin, den 9. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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