[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6376
17. Wahlperiode 30. 06. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6192 –
Förderung des Fußverkehrs
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zufußgehen und Rad fahren sind die umwelt- und stadtverträglichsten
Fortbewegungsformen. Es wird keine fossile Energie verbraucht, die Umwelt wird
nicht mit Schadstoffen belastet und es wird nur wenig Raum benötigt. Der
Radverkehr wurde in den letzten Jahren auf kommunaler Ebene vermehrt
gefördert. Die andere und größte Gruppe der nichtmotorisierten
Verkehrsteilnehmer, die der Fußgänger, findet jedoch wenig Beachtung, obwohl sie den
breiten Sockel des Nahverkehrs in unseren Städten und Gemeinden bildet. Rund
ein Viertel aller Wege in Deutschland werden zu Fuß zurückgelegt
(bundesweite Befragung „Mobilität in Deutschland 2008“). Es gibt genügend Gründe,
dem Gehen als sozialverträglicher, gesundheitsfördernder,
umweltfreundlicher, flächensparender und preiswerter Fortbewegungsart mehr
Aufmerksamkeit zu widmen. Auf Bundesebene können fußgängerfreundliche
Rahmenrichtlinien zu einer Ausweitung dieser Basismobilitätsform beitragen.
Die Erhöhung der Verkehrssicherheit und durchgängige Barrierefreiheit
machen Straßen für zu Fuß Gehende sicherer und damit attraktiver. Alle
Menschen, insbesondere Ältere, profitieren z. B. von barrierefreien Zugängen oder
Fahrstühlen in öffentlichen Gebäuden und Bahnhöfen. Fußgänger mit
Kinderwagen oder schwerem Gepäck sind oft auf dieselben Erleichterungen wie
andere Mobilitätseingeschränkte angewiesen.
1. Welche Maßnahmen sind seit der Verabschiedung der
Nachhaltigkeitsstrategie von 2002, in der im Teilbereich Mobilität eine Förderung des Fußverkehrs
als Schwerpunkt gesetzt ist, geplant, eingeleitet oder umgesetzt worden?
Die Bundesregierung setzt auf eine integrierte Verkehrspolitik, die die
Leistungsfähigkeit der einzelnen Verkehrsmittel und deren Zusammenspiel durch
ein Bündel von unterschiedlichen Maßnahmen optimiert. Dabei geht es nicht
um die Konkurrenz zwischen den Fußgängern auf der einen Seite und den
sonstigen Verkehrsteilnehmern auf der anderen Seite, sondern um eine Förderung
der jeweiligen Stärken und der intermodalen Verflechtungen der einzelnen
Verkehrsträger. Vor diesem Hintergrund gilt es, den Fußverkehr grundsätzlich als Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung vom 29. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6376 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeintegralen Bestandteil des Verkehrssystems zu betrachten. Mit einem Anteil
von 24 Prozent am Gesamtverkehrsaufkommen (gemessen in zurückgelegten
Wegen) kommt ihm eine zentrale Rolle bei der Gestaltung einer nachhaltigen
Mobilität zu. Wegen seiner Emissionsfreiheit leistet der Fußverkehr einen
wichtigen Beitrag zu einer umwelt- und klimafreundlichen sowie der
Gesundheit förderlichen Mobilität.
Im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat die Bundesregierung
seit 2002 – wie im Fortschrittsbericht 2008 zur Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie dargelegt – zahlreiche Maßnahmen der Kommunen im Interesse eines
nachhaltigen Stadtverkehrs unterstützt.
Darüber hinaus verfolgt die Bundesregierung – im Rahmen der ihr durch das
föderale Bund-Länder-Gefüge eingeräumten Finanzierungs- und
Gesetzgebungskompetenzen – das Ziel einer möglichst weitreichend barrierefreien
Mobilität im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und des Personenverkehrs.
Außerdem setzt die Bundesregierung sich für die Optimierung der
Schnittstellen zwischen dem so genannten Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und
Fußverkehr) und den sonstigen Verkehrsträgern ein. Eine Vielzahl von
Forschungsvorhaben und die Verbreitung guter Beispiele durch den Bund haben dazu
beigetragen, die Länder und Kommunen bei der Förderung des Umweltverbundes
und der Verbesserung der Intermodalität zu unterstützen. Die Erhöhung der
Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern für die Bundesregierung
von zentraler Bedeutung: Der Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer und
Zielgruppen wird ein Schwerpunkt des nationalen
Verkehrssicherheitsprogramms für den Straßenverkehr (VSP) sein.
2. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die Förderung
des Fußverkehrs als ein Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele die
CO2-Emissionen im Verkehrsbereich mindern kann (bitte mit
Begründung)?
Die zentrale Herausforderung einer nachhaltigen Verkehrspolitik besteht darin,
Mobilität so zu organisieren, dass Mensch, Umwelt und Klima so wenig wie
möglich belastet werden. Insoweit ist die individuelle Entscheidung,
Wegstrecken zu Fuß zurückzulegen, unter Klimaschutz- und Gesundheitsaspekten
folgerichtig.
Bezogen auf die Zahl der Wege, entfällt auf den Fußverkehr in Deutschland ein
Anteil von 24 Prozent, das sind rund 90 Millionen Personenkilometer pro Tag.
Auf diesen Wegen werden gegenüber anderen Verkehrsträgern keine
Emissionen erzeugt. Somit kann die Förderung des Fußverkehrs einen Beitrag zur
Minderung der CO2- Emissionen leisten, wenn sie zu einer Erhöhung des
Fußverkehrsanteils bei gleichzeitiger Verringerung des Anteils CO2- emittierender
Verkehrsarten führt.
3. Wie viele Mittel aus dem Regionalisierungs- und Entflechtungsgesetz sind
in den letzten fünf Jahren in Verkehrsanlagen, die größtenteils dem
Fußverkehr dienen, geflossen, und aus welchen Quellen stammen diese (bitte
tabellarisch auflisten)?
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) fällt gemäß Artikel 106a des
Grundgesetzes in die Zuständigkeit der Länder. Der Bund stellt – in Absprache
mit den Ländern – auf der Grundlage des Regionalisierungsgesetzes (RegG),
des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) und des
Entflechtungsgesetzes (EntflechtG) lediglich die erforderlichen Finanzmittel bereit. Gemäß
§ 6 Absatz 1 RegG ist mit den Regionalisierungsmitteln insbesondere der
Schienenpersonennahverkehr zu finanzieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6376Die Mittel nach dem EntflechtG werden den Ländern zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden zur Verfügung gestellt. Diese fördern
damit in erster Linie den kommunalen Straßenbau und den ÖPNV. Über die
Verteilung der Mittel entscheiden die Länder in eigener Zuständigkeit.
Da ein Mitteleinsatz nach Förderkriterien und Fördervoraussetzungen (§§ 2, 3
GVFG alt) nicht mehr vorgegeben ist, haben die Länder bezüglich der
konkreten Verwendung der Entflechtungsmittel eigene gesetzliche Regelungen
geschaffen. Der jährliche Bericht der Länder über die zweckgerechte
Verwendung der Mittel für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in
den Gemeinden gemäß Verordnung zur Durchführung des
Entflechtungsgesetzes (EntflechtGVO) enthält nur die tabellarische Darstellung der
geförderten Maßnahmen (allgemeine Programmbeschreibung) und die Höhe der
geleisteten Zahlungen. Eine Aufstellung (Kategorisierung) der Mittelverwendung,
wie z. B. „Verkehrsanlagen des Fußverkehrs“, ist auf dieser Grundlage nicht
möglich.
4. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind jeweils für den Bereich
Fußverkehr tätig
a) im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung,
Im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ist
der nicht motorisierte Individualverkehr im Referat UI 31 (Personenverkehr,
Öffentliche Verkehrssysteme, Radverkehr) angesiedelt. Für diesen Bereich sind
insgesamt sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates tätig.
b) in der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt),
In der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sind vier Mitarbeiter mit Fragen
des Fußgängerverkehrs befasst.
c) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR);
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) behandelt den Fußverkehr als
integrierten Bestandteil von Nahmobilität und Stadtverkehr. Im Bereich
Nahmobilität und Stadtverkehr ist eine Person tätig.
d) im Umweltbundesamt (UBA),
Im Umweltbundesamt (UBA) gibt es einen Mitarbeiter, der Ansprechpartner
für den Fußverkehr ist. Darüber hinaus befassen sich im Fachgebiet I 3.1
weitere fünf Personen mit städtischer Mobilität und Personennahverkehr, d. h. mit
Themen, die u. a. die Mobilität zu Fuß beinhalten.
e) in welchen weiteren Bundesbehörden?
Im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
ist der nicht motorisierte Verkehr – und somit auch der Fußverkehr – Teil der
Aufgaben einer Mitarbeiterin des Referates IG I 5 (Umwelt und Verkehr,
Elektromobilität).
Im Arbeitsstab des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
behinderten Menschen befasst sich eine Mitarbeiterin mit dem Thema
„Barrierefreiheit“. Darunter fällt auch der Bereich „Mobilität/Verkehr“.
Drucksache 17/6376 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Hat die Bundesregierung bereits Maßnahmen unternommen, die
Kommunen zu befähigen, für alle Mobilitätseingeschränkte
Zugangsverbesserungen im öffentlichen Bereich flächendeckend zur Verfügung zu stellen, um
eine größere Teilhabe aller im öffentlichen Raum sicherzustellen?
Wenn ja, welche sind das?
Die Gestaltung der kommunalen Infrastruktur obliegt in erster Linie den
Gemeinden und Landkreisen. Der Bund stellt den Ländern zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden in den Bereichen kommunaler Straßenbau und
öffentlicher Personennahverkehr über das sog. Bundesprogramm des GVFG und
das EntflechtG jährlich rund 1,67 Mrd. Euro zur Verfügung. Während die Länder
Belange der Barrierefreiheit beim Einsatz der Mittel nach dem EntflechtG nach
Maßgabe des jeweiligen Landesrechts selbst gewichten können, ist bei Vorhaben,
die aus dem Bundesprogramm des GVFG gefördert werden, nach § 3 Ziffer 1
Buchstabe d Voraussetzung, dass die Belange behinderter und anderer Menschen
mit Mobilitätsbeeinträchtigung berücksichtigt werden und den Anforderungen
der Barrierefreiheit möglichst weitgehend entsprochen wird.
6. Welche Aktivitäten und Maßnahmen gibt es seitens der Bundesregierung
bei der Förderung des Fußverkehrs im Zusammenhang mit der Umsetzung
des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
(UN-Behindertenrechtskonvention) (vor allem mit Blick auf die Artikel 8,
9, 19 und 20), und welche weiteren sind geplant?
Wie werden dabei die Menschen mit Behinderungen und deren
Organisationen mit Blick auf Artikel 4, Absatz 3 der UN-Behindertenkonvention
beteiligt?
Das Bundeskabinett hat am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan der
Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
verabschiedet. Die frühzeitige und umfassende Einbindung der behinderten Menschen und
ihrer Verbände war der Bundesregierung ein sehr wichtiges Anliegen bei der
Erarbeitung des Aktionsplans. Daher wurde seit Anfang 2010 zunächst das
Vorgehen sowie anschließend Struktur, Darstellung und Handlungsfelder des
Aktionsplans vorgestellt und mit allen Beteiligten diskutiert. Eine Konkretisierung
der Visionen und Maßnahmen für den Aktionsplan folgte schließlich über die
Kongresse „Teilhabe braucht Visionen“ im Juni 2010 und „Teilhabe braucht
Maßnahmen“ im November 2010 mit je rund 300 Teilnehmerinnen und
Teilnehmern. Parallel dazu konnten sich Bürgerinnen und Bürger über mehrere Wochen
online über das Internetportal
www.einfach-teilhaben.de an diesem Prozess
beteiligen. Im Mai 2011 fand eine Anhörung der Verbände von und für Menschen
mit Behinderungen zum Referentenentwurf des Nationalen Aktionsplans der
Bundesregierung statt.
Dieser transparente und partizipative Erarbeitungsprozess des Nationalen
Aktionsplans der Bundesregierung soll auch bei der Umsetzung fortgeführt werden.
Im Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung ist aufgeführt, dass die
Technischen Regelwerke für Planung und Bau von Straßen von der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und
kontinuierlich fortgeschrieben werden. Da insbesondere wegen der je nach Art der
Behinderung variierenden Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von
Verkehrsanlagen noch Forschungsbedarf besteht und die Bundesregierung die
Notwendigkeit sieht, dass allen Anforderungen gerecht werdende
Gestaltungsformen entwickelt werden, wurden entsprechende Forschungsvorhaben in das
Forschungsprogramm Stadtverkehr (FoPS) aufgenommen.
Darüber hinaus sind bauliche Anlagen, öffentliche Wege, Plätze und Straßen
sowie öffentlich zugängliche Verkehrsanlagen und Beförderungsmittel im
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6376öffentlichen Personenverkehr gemäß § 8 Absatz 2 des
Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nach den hierfür einschlägigen Rechtsvorschriften
barrierefrei zu gestalten. Insoweit erfolgt eine kontinuierliche Förderung und
Verbesserung des barrierefreien Fußverkehrs bei baulichen Neu- bzw.
Umgestaltungen bereits seit Schaffung des BGG im Jahr 2002.
7. Welche Änderungen des Rechtsrahmens, insbesondere der Straßenverkehrs-
Ordnung (StVO) und des Bußgeldkataloges, sind in den letzten Jahren aus
Gründen der Fußgängersicherheit vorgenommen worden bzw. sind geplant?
Ein Hauptanliegen von Änderungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und
der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) ist in der Regel die Verbesserung der
Verkehrssicherheit. Dies kommt auch den Fußgängern zugute. Beispielhaft
genannt wird die letzte Änderung der StVO, mit der die „Winterreifen-Regelung“
verfassungskonform ausgestaltet wurde. Das dort präzisierte temporäre
Fahrverbot verhindert als typische Unfallverhütungsvorschrift auch zum Wohle der
Fußgänger die Verkehrsteilnahme mit Kraftfahrzeugen ohne eine geeignete
Bereifung bei „winterlichen“ Verkehrsverhältnissen. In diesem Zusammenhang
wurde auch der Bußgeldrahmen für entsprechende Verstöße verdoppelt.
Jüngstes Beispiel ist der Neuerlass der StVO, der sich derzeit in der Anhörung
befindet. Hier wird unter anderem die Möglichkeit geschaffen, das Zeichen 357
(Sackgasse) mit einem Piktogramm zur Anzeige der Durchlässigkeit für den
Fußgängerverkehr zu kombinieren. Dies verhindert Umwegverkehre.
8. Gibt es Überlegungen, die „Begegnungszone“ nach Schweizer Vorbild in
Deutschland einzuführen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Uwe Beckmeyer und der Fraktion
der SPD – Bundestagsdrucksache 17/3368 –, insbesondere zu den Fragen 3
und 4, wird verwiesen.
9. Hält die Bundesregierung die technischen Regelwerke zur
Verkehrsplanung und dem Straßenbau, wie sie von der Forschungsgesellschaft für
das Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) erarbeitet und von der
Bundesregierung rechtsverbindlich eingeführt werden, ausreichend für die
Bedürfnisse der Fußgänger nach Verkehrssicherheit und Leichtigkeit im
Verkehr?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
10. Hält die Bundesregierung auch für den Fußverkehr Empfehlungen zur
Netzplanung für sinnvoll, wie sie für andere Verkehrsträger existieren?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Technischen Regelwerke (z. B. die „Richtlinien für die Anlage von
Stadtstraßen“) für Planung und Bau von Straßen einschließlich der Gehwege werden
von der FGSV erarbeitet und herausgegeben. Ihre rechtsverbindliche
Einführung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
Drucksache 17/6376 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAuf dieser Grundlage können die zuständigen Baulastträger (für Gehwege sind
dies in der Regel die Kommunen) den gesetzlichen Vorgaben entsprechend
(z. B. Straßengesetze der Länder) die öffentlichen Straßen in einem dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand bauen, ausbauen oder
unterhalten und dabei die sonstigen öffentlichen Belange, auch die von Fußgängern
und insbesondere von behinderten und anderen Menschen mit
Mobilitätsbeeinträchtigungen, berücksichtigen.
Ebenso stehen den zuständigen Baulastträgern mit den „Richtlinien für
integrierte Netzgestaltung“ der FGSV Empfehlungen zur Netzplanung für
Fußgänger zur Verfügung.
11. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Sicherheitsaudits für Straßen, insbesondere innerörtliche mit erheblicher
Verkehrsbedeutung, die Verkehrssicherheit der Fußgänger erhöhen?
Sollten solche regelmäßigen Audits auch innerorts zur Pflicht werden?
Wenn nein, warum nicht?
Sicherheitsaudits sind ein wirksames Instrument, um die Verkehrssicherheit
– auch für Fußgänger – zu erhöhen. Im Bereich der Bundesfernstraßen werden
Sicherheitsaudits auf der Grundlage der „Empfehlungen für das Sicherheitsaudit
von Straßen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen
bereits seit dem Jahr 2002 durchgeführt.
Sicherheitsaudits sind Bestandteil des Straßenverkehrsinfrastruktur-
Sicherheitsmanagements gemäß EU-Richtlinie 2008/96/EG, das seit Ende 2010
verbindlich für die Straßen des transeuropäischen Netzes in Deutschland
anzuwenden ist. Die Bundesregierung hat im Interesse einer einheitlichen
Vorgehensweise – und gestützt auf den Beschluss des Bundesrates vom 24. September
2010 (Drucksache 460/10) – den Ländern empfohlen, das
Straßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagement auch für die Straßen im eigenen
Zuständigkeitsbereich einzuführen. Die Anwendung auf Straßen im
Zuständigkeitsbereich der Landkreise und Kommunen wird von der Bundesregierung ebenfalls
begrüßt.
12. Mit welchen Maßnahmen fördert die Bundesregierung den
Freizeitverkehr in der Kombination Zufußgehen und Benutzung öffentlicher
Verkehrsmittel und das Wandern in Deutschland?
Das Zufußgehen ist die natürlichste und ursprünglichste Art sich fortzubewegen
und mobil zu sein. Hohe Luftverschmutzung, Lärmbelastungen, Zerschneidung
von Fußwegenetzen und die Unfallgefahren durch den motorisierten Verkehr
führen dazu, dass der Anteil der Fußgänger am Modal Split der Verkehrsträger
stagniert. Um diesen Stillstand zu überwinden, lässt die Bundesregierung in
Modellvorhaben Möglichkeiten zur Förderung des Fußverkehrs erforschen und
erproben.
Zudem wurden durch die Bundesregierung Projekte für ÖPNV-gestützte
Wanderangebote mit ausgewählten Ländern, Kommunen und Kreisen durchgeführt.
Die Ergebnisse der Projekte zeigten auf, dass Freizeitaktivitäten wie das
Wandern in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch eine Integration
mit dem ÖPNV sowie eine reibungslose Kooperation zwischen
Verkehrsanbietern und -verbünden und touristischen Einrichtungen und Verbänden
möglich sind. Mit einem relativ geringen Aufwand kann so zu einer nachhaltigeren
Gestaltung des Freizeitverkehrs, zur Förderung des ÖPNV und des
Wandertourismus in einer Region beigetragen werden. Für eine nachhaltige Entwick-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6376lung und Finanzierung spezieller ÖPNV-gestützter Wanderangebote sind die
Länder verantwortlich. Die Bundesregierung kann hier lediglich beratend zur
Seite stehen.
Über die Zusammenarbeit mit der FGSV erarbeitet die Bundesregierung
Regelwerke zur planerischen Ausgestaltung von Anlagen des Fußverkehrs nach dem
aktuellen Stand der Wissenschaft. Ein großer Schwerpunkt liegt hier auf der
Gestaltung barrierefreier Verkehrsanlagen und ÖPNV-Umsteigepunkte für
nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer. Die Ergebnisse fließen in die aktuelle
Änderung der StVO bzw. der VwV-StVO im Bereich der Themen des Fußgänger-
und Radverkehrs mit ein.
Die Unterstützung umweltverträglicher Tourismusformen gehört zu den
Schwerpunkten der Tourismuspolitik der Bundesregierung. Der Deutsche
Wanderverband führt seit zehn Jahren selbstständig das Projekt „Wanderbares
Deutschland“ durch (nach einer Anschubfinanzierung durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie – BMWi). Darüber hinaus hat das BMWi
von 2008 bis 2010 eine „Grundlagenuntersuchung zum Freizeit- und
Urlaubsmarkt Wandern“ mit rund 155 000 Euro gefördert.
13. Welche Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützt die
Bundesregierung zur Erreichung von mehr körperlicher Bewegung bei der
Erledigung von Alltagswegen?
Körperliche Aktivität ist eine wichtige Ressource für die Gesundheit und für
ein möglichst langes, beschwerdefreies Leben mit hoher Lebensqualität. Der
wissenschaftliche Nachweis für die präventiven Wirkungen von körperlicher
Aktivität auf eine Vielzahl von Krankheiten, wie z. B. Herz-Kreislauf-
Erkrankungen, Diabetes Mellitus Typ 2, Stoffelwechselerkrankungen, Adipositas
und Beschwerden des Bewegungsapparates, ist gesichert. Regelmäßige
körperliche Bewegung muss vor allem im Alltag der Menschen – also in der Familie,
in Kindertagesstätten, in Schulen, im Beruf und in der Freizeit – stattfinden.
Mit dem Nationalen Aktionsplan „IN FORM – Deutschlands Initiative für
gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ verfolgt die Bundesregierung das Ziel,
das Bewegungs- und Ernährungsverhalten von Kindern und Erwachsenen
nachhaltig zu verbessern. Eine Vielzahl von Maßnahmen fokussiert auf die
Förderung der Alltagsbewegung (
www.in-form.de). So wurden in dem
Förderschwerpunkt „Aktionsbündnisse gesunde Lebensstile und Lebenswelten“ des
Bundesministeriums für Gesundheit in elf Vorhaben tragfähige Kooperationen
durch die Vernetzung bestehender Aktivitäten aufgebaut und dauerhaft
verankert. Dies reichte von der Qualifizierung von Gesundheitsteams an Schulen
über die Verbindung von Schulsport mit den Angeboten von Vereinen bis hin
zur Gestaltung eines bewegungsfreundlichen Umfelds. Des Weiteren wurden in
allen Bundesländern Zentren zur Bewegungsförderung eingerichtet. Zur
Sicherung der Nachhaltigkeit sind diese vorwiegend bei den Landesvereinigungen
für Gesundheit angesiedelt. Diese Zentren vernetzen bestehende Aktivitäten
auf Länderebene, machen gute Praxisbeispiele bekannt und stehen als
kompetente Ansprechpartner zur Verfügung. Die Länder unterstützen grundsätzlich
die Zentren für Bewegungsförderung.
Seit mehreren Jahren befasst sich die Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, eine Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Gesundheit, mit den Themenschwerpunkten Bewegung, Ernährung und
Stressbewältigung. Kinder und Jugendliche sind dabei die prioritäre Zielgruppe. Mit
den Aktionen „Unterwegs nach Tutmirgut“ für Kinder und „Gut drauf –
Bewegen, entspannen, essen – aber wie!“ für Jugendliche liegen ganzheitliche
Ansätze vor, die gesundheitsförderliche Angebote in den Lebensalltag von jungen
Drucksache 17/6376 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMenschen integrieren und diese zu mehr Bewegung im Alltag motivieren
(
www.bzga.de).
Gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz haben die sogenannten KINDERLEICHT-REGIONEN (www.
besseressenmehrbewegen.de) modellhaft erprobt, mit welchen Methoden, über
welche Zugangswege und mit welchen Partnern universelle Prävention von
Übergewicht bei Kindern zum Erfolg führen kann. In 24 Regionen wurden
vielfältige Maßnahmen zur Steigerung der Alltagsaktivität von Kindern und deren
Eltern entwickelt. So wurde z. B. ein „Walking Bus“ ins Leben gerufen. Dabei
handelt es sich um Eltern, die sich ehrenamtlich bereit erklärten, auf dem
Schulhin- und -rückweg festgelegte Stationen anzugehen und gemeinsam mit
den wartenden Kindern den Schulweg zu Fuß zu meistern. Ebenso wurden zur
Gestaltung eines bewegungsfreundlichen Umfeldes in Zusammenarbeit mit
Stadt, Eltern und Kindern Spielplätze saniert und umgebaut. Die
Evaluationsergebnisse des Modellvorhabens sollen Ende 2011 vorliegen.
14. Wie sind die Ergebnisse der Modellvorhaben „Fußgänger- und
fahrradfreundliche Stadt“, geleitet vom UBA, in die Praxis der Bundesregierung
eingeflossen?
Die Ergebnisse des Modellvorhabens „Fußgänger- und fahrradfreundliche
Stadt“ dienen in erster Linie der kommunalen Praxis. Auf Bundesebene sind sie
für den Radverkehr in den Nationalen Radverkehrsplan (NRVP) eingeflossen.
Dies betrifft auch solche Fragen, die das Zusammenwirken von Fußgängern
und Radfahrern betreffen.
15. Hat sich die Bundesregierung mit dem „Walking and Cycling Action
Plan“ der britischen Regierung aus dem Jahr 2004 auseinandergesetzt,
und wie bewertet sie den dortigen Teilbereich Fußverkehr?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung beschäftigt sich auch im Bereich der Verkehrspolitik mit
interessanten Entwicklungen in den Nachbarländern sowie in anderen Staaten
Europas und der Welt. Sie pflegt – nicht nur im Rahmen des jährlich in Leipzig
stattfindenden Weltverkehrsforums – einen intensiven Informations-,
Meinungs- und Erfahrungsaustausch, um auf diese Weise dazu beizutragen, das
Verkehrssystem sowohl national als auch international zukunftsfähig zu
machen. Dazu gehören auch zahlreiche Kontakte auf der Fachebene, in deren
Rahmen über neue verkehrspolitische Ansätze und Schwerpunktsetzungen
diskutiert wird. In diesem Zusammenhang hat auch eine Auseinandersetzung mit
dem „Walking and Cycling Action Plan“ der britischen Regierung aus dem
Jahre 2004 stattgefunden. Es ist jedoch nicht Aufgabe der Bundesregierung,
dieses Dokument öffentlich zu kommentieren.
16. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, vergleichbar mit der
Verkehrsstrategie in der Schweiz mit der Säule „Langsamverkehr“, eine
verkehrspolitische Leitlinie zur bundesweiten Förderung des Fuß- und
Radverkehrs aufzustellen und umzusetzen oder aber den Fußverkehr als
eine zweite Säule in die Fortschreibung zum Nationalen Radverkehrsplan
(NRVP) mit aufzunehmen (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung setzt auf eine Verkehrspolitik, die die Leistungsfähigkeit
der einzelnen Verkehrsträger und ihr Zusammenspiel optimiert. Es geht dabei
nicht um Konkurrenzen, sondern um eine Förderung der jeweiligen Stärken
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6376und der intermodalen Verflechtungen der einzelnen Verkehrsträger. Dabei
kommt es darauf an, noch stärker in Mobilitätsketten zu denken. Vor diesem
Hintergrund ist der Fußverkehr Teil einer integrierten Betrachtung der
Verkehrsträger und zusammen mit dem Radverkehr als nichtmotorisierter Verkehr
ein wichtiger Baustein in der Verkehrsstrategie des Bundes. Eine Einbindung in
die Weiterentwicklung des Nationalen Radverkehrsplans erfolgt dort, wo
Wechselwirkungen zwischen Rad- und Fußverkehr bestehen (z. B. bei Fragen
der Verkehrssicherheit).
17. Hält die Bundesregierung Imagekampagnen zum verkehrlichen,
ökologischen und gesundheitlichen Nutzen des Fußverkehrs für sinnvoll?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Überlegungen oder konkrete Planungen diesbezüglich
gibt es?
Ja. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(BMU) hat aus diesem Grund in den Jahren 2009 und 2010 in insgesamt neun
Städten die bundeseinheitliche Kampagne „Kopf an: Motor aus. Für null CO2
auf Kurzstrecken.“ (
www.kopf-an.de) zur Förderung des Rad- und Fußverkehrs
durchgeführt. Das Gesamtprojekt, finanziert aus Mitteln der
Klimaschutzinitiative, endete mit Ablauf des Jahres 2010. Das BMU stellt die
Kampagnenbausteine interessierten Kommunen auch weiterhin zur Verfügung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]