[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6434
17. Wahlperiode 05. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Leidig, Dr. Petra Sitte,
Agnes Alpers, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6211 –
Regierungsprogramm Elektromobilität
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 16. Mai 2011 hat die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE) ihren
zweiten Bericht an die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben. Im
Bericht werden umfangreiche Unterstützungsleistungen in Form von
Finanzmitteln, Rahmensetzungen sowie Koordinationsleistungen verlangt, wenn das
Ziel von 1 Million Elektroautos auf deutschen Straßen bis 2020 erreicht werden
soll. Insgesamt summieren sich die geforderten Finanzleistungen auf etwa
4 Mrd. Euro bis 2014. Die Automobilindustrie will nach Aussagen des
Präsidenten des Verbandes der Automobilindustrie e. V. (VDA) 10 bis 12 Mrd. Euro
beisteuern. Kämen diese Unterstützungsmaßnahmen nicht zu Stande, sei
lediglich ein Bestand von 450 000 Elektrofahrzeugen bis zum Ende der Dekade zu
erreichen, so der Bericht.
Nach Übergabe des Berichts übten die wenigen zivilgesellschaftlichen
Mitglieder der Plattform harte Kritik an deren interner Arbeitsweise. Die Industrie
hätte lediglich ihre eigenen Subventionsforderungen nach intransparenten
Modellen berechnet. Ein Einbezug von Verkehrs-, Verbraucherschutz- oder
Umweltschutzgesichtspunkten habe keine Rolle gespielt. Die wenigen
Vertreter der entsprechenden Verbände in der NPE seien nicht gehört, ihre
Änderungswünsche verworfen worden.
Die Bundesregierung hat am 18. Mai 2011 in Reaktion auf den Bericht der
NPE ein „Regierungsprogramm Elektromobilität“ beschlossen. Darin wird
vor allem eine zusätzliche Förderung von Forschung und Entwicklung
angekündigt, aber auch finanzielle Unterstützungsleistungen beim Kauf von
Elektroautos für die Zukunft nicht ausgeschlossen. Zudem sollen
ordnungsrechtliche Hindernisse bei der Marktdurchsetzung von E-Fahrzeugen abgebaut
werden. Obwohl intermodale Verkehrskonzeptionen und das Zusammenspiel
aus Individual- und Kollektivverkehr im Vorwort ebenso angesprochen
werden, wie der große Wachstumsmarkt der Elektrozweiräder und
Kleinfahrzeuge, spielen diese Fragen in den politischen Vorhaben der Bundesregierung
keine Rolle. Diese konzentrieren sich auf die „Neuerfindung des Autos“ und
die für den Batteriebetrieb notwendige Infrastruktur der Energieversorger.
Dabei stehen die Exportchancen Deutschlands als möglicher „Leitanbieter“ im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom
30. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6434 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeMittelpunkt. Besonders wird der chinesische Markt avisiert, obwohl der
Betrieb eines Batteriefahrzeugs im kohledominierten Strommix deutliche
ökologische Nachteile im Vergleich zu herkömmlichen Fahrzeugen mit sich bringt.
Im Abschlusstext wird darauf verwiesen, dass das Auto vor 125 Jahren in
Deutschland erfunden worden sei. Diese Aussage, geltend lediglich für die
Jungfernfahrt eines benzinbetriebenen Fahrzeugs, wird von einem großen
deutschen Automobilkonzern derzeit in der Public Relations verwendet.
Elektrofahrzeuge sind bereits mehr als 50 Jahre früher entwickelt und getestet
worden, dampfgetriebene Automobile wurden bereits im 18. Jahrhundert
erfunden.
1. Wie viele Mitglieder hat die Nationale Plattform Elektromobilität (NPE)?
Die NPE hat 147 Mitglieder.
2. Wie viele stammen jeweils aus
a) Unternehmen,
b) Unternehmensverbänden,
c) Gewerkschaften,
d) Wissenschaftseinrichtungen und Hochschulen,
e) Verwaltungen/öffentlichen Körperschaften,
f) Nichtregierungsverbänden und zivilgesellschaftlichen Organisationen?
Die Mitgliederlisten der NPE sind auf den Internetseiten der beiden
federführenden Ressorts Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) sowie der
teilnehmenden Ressorts Bundesministerium für Bildung und Forschung und
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) öffentlich
zugänglich.
3. Wer hat über die Zusammensetzung der NPE nach welchen Kriterien
entschieden?
Die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises der NPE hat ihre allgemeine
Grundlage im Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität der
Bundesregierung. Die konkrete Zusammensetzung mit der Zielsetzung einer ausgewogenen
Teilnehmerschaft wurde von der Bundesregierung in Absprache mit Vertretern
der beteiligten Branchen und der Zivilgesellschaft entschieden. Die Verteilung
der Experten aus Industrie, Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und
Zivilgesellschaft auf die sieben aufgabenbezogenen Arbeitsgruppen orientiert sich
dabei an der jeweiligen Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe.
4. Welche Mittel hat die NPE für ihre Arbeit aus Bundesmitteln erhalten, und
wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesregierung waren an
der bisherigen Arbeit der NPE und der Gemeinsamen Geschäftsstelle
Elektromobilität der Bundesregierung (GGEMO) beteiligt?
Die NPE hat keine Bundesmittel erhalten.
In der GGEMO arbeiten sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den vier
beteiligten Ressorts.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/64345. Welche Firmen sind an der Stabsstelle der NPE beteiligt?
Die Strukturen der NPE enthalten keine Stabsstelle.
6. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung einen verkürzten Begriff der
Elektromobilität verwendet und die Arbeit der NPE auf elektrisch
betriebene Pkw reduziert?
Die Bundesregierung orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an den
Begrifflichkeiten, die in dem im August 2009 verabschiedeten Nationalen
Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung niedergelegt sind. Dieser erstreckt
sich nicht nur auf Pkws, sondern auch auf Nutzfahrzeuge, Zweiräder und
Leichtfahrzeuge. Dies spiegelt sich auch in den F&E-Aktivitäten der
Bundesregierung wider.
7. Aus welchem Grund wurde die Arbeit der NPE nicht auf die Entwicklung
klimaschonender Mobilitätsmodelle und innovativer Konzepte insgesamt
(etwa die regenerative Produktion von Gas, von Wasserstoff, die
Brennstoffzelle, Leichtbaukonzepte oder regenerative Kraftstoffe) konzipiert,
von denen viele bereits staatlich gefördert werden?
Wie im bereits zitierten Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität der
Bundesregierung erläutert, sind Elektromobilität und andere innovative
Mobilitätsmodelle sich ergänzende, komplementäre Pfade. Die Bundesregierung unterstützt
und begleitet jeden dieser Pfade, z. B. Brennstoffzellenfahrzeuge im Rahmen des
nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff und Brennstoffzellentechnologie,
die Nutzung von Biokraftstoffen und die Förderung von Erdgasfahrzeugen in der
neuen Mobilitäts- und Kraftstoffstrategie der Bundesregierung.
8. Plant die Bundesregierung, der Empfehlung der NPE zu folgen und deren
Arbeit fortzusetzen?
Wenn ja, soll dies in der gleichen Zusammensetzung erfolgen?
Die Bundesregierung begrüßt die Empfehlung im Zweiten Bericht der NPE,
diese als Dialogforum zu erhalten und ihre Strukturen zu optimieren. Die
bisherige Zusammensetzung hat sich bewährt und wird daher beibehalten.
9. Welche Marktanteile haben derzeit elektrisch angetriebene bzw.
unterstützte Fahrzeuge (einschließlich Pedelecs und anderer Hybridantriebe) am
deutschen Absatz der motorisierten Fahrzeuge insgesamt, bezogen auf die
Fahrzeugklassen
a) Zweiräder, die ohne Motorradführerschein A betrieben werden können,
Eine Statistik der Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen nach
Kraftstoffarten bzw. Energiequellen wird beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nicht geführt.
b) andere Kraftfahrzeuge bis zu 11 kW Antriebsleistung (bzw. mit
Führerschein der Klasse S, A1, M zu betreiben),
Diese Fahrzeuge werden in der amtlichen Statistik ohne besondere
Unterscheidung in der Fahrzeugklasse „Krafträder“ ausgewiesen.
c) sämtliche übrigen Kraftfahrzeuge (d. h. mit höherer Leistung),
d) in der Summe der drei vorstehenden Fahrzeugklassen?
Eine Verknüpfung zwischen Hersteller und Antriebsart/Kraftstoffart wird bei
den Erhebungen des KBA nicht vorgenommen. Marktanteile lassen sich ledig-
Drucksache 17/6434 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodelich nach Bestand an Kraftfahrzeugen am 1. Januar 2011 und nach
Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen 2010 ableiten.
Bestand an Kraftfahrzeugen am 1. Juni 2011
Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen 2010
10. Wie sind diese genannten Produktgruppen der Elektromobilität in der
NPE vertreten, und wie werden bzw. wurden deren Interessen bei der
Erstellung der Konzepte der Bundesregierung zur Förderung der
Elektromobilität einbezogen?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
11. Welche Fördermittel des Bundes haben die deutschen Marktführer der
drei genannten Fahrzeugklassen in den letzten drei Jahren für ihre
Aktivitäten im Bereich Elektromobilität erhalten?
Aus den in der Antwort zu Frage 9 genannten Gründen liegen keine auf die drei
Fahrzeugklassen aufgeschlüsselten Daten zur Marktführerschaft vor.
12. Welche deutschen Kraftfahrzeughersteller haben im Rahmen des
Konjunkturpakets bisher welche Fördermittel erhalten (einschließlich
Fördermittel an verbundene Gesellschaften oder für rechtlich unabhängige
Demonstrationsprojekte)?
Folgende Zuwendungen an Kraftfahrzeughersteller sind im Rahmen des
Konjunkturpaketes II bewilligt worden:
Zuwendungsempfänger Höhe der Zuwendung in Euro
Adam Opel AG 796 642,40
AUDI AG/Audi Electronics Venture GmbH 4 064 443,00
Bayerische Motoren Werke AG 26 833 504,62
Daimler AG/ Mercedes-Benz Leasing GmbH/
EvoBus GmbH/Deutsche Accumotive GmbH
& Co. KG
63 893 461,85
EcoCraft Automotive GmbH 51 309,00
FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG 1 803 335,00
Ford-Werke GmbH 4 664 301,00
Gottwald Port Technology GmbH 474 833,00
H2O e-mobile GmbH 338 686,00
John Deere Werke Mannheim,
Zweigniederlassung der Deere & Company
592 694,11
MAN Truck & Bus AG 2 335 404,90
Max Holder GmbH 128 328,00
RUF Automobile GmbH 1 310 422,00
Storck Bicycle GmbH 220 475,00
VOLKSWAGEN AG 17 619 757,19
Krafträder Pkw Busse Lkw Zugmasch. Sonstige
Gesamt 3.827.894 42.301.563 76.463 2.441.377 1.991.099 263.735
Elektro/Hybr. 1.857 39.563 181 1.228 272 260
Anteil in % 0,048 0,093 0,236 0,05 0,013 0,098
Krafträder Pkw Busse Lkw Zugmasch. Sonstige
Gesamt 138.878 2.916.260 5.219 236.388 64.869 12.613
Elektro/Hybr. 562 11.202 48 1.630 24 6
Anteil in % 0,4 0,38 0,91 0,68 0,04 0,05
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6434Verbundene Unternehmen sind berücksichtigt worden, soweit dies in der Kürze
der Zeit möglich war.
13. Trifft es zu, dass der Hersteller Porsche knapp 2,9 Mio. Euro öffentliche
Fördermittel für den Aufbau von drei batteriebetriebenen Sportwagen
bekommen hat?
Aus welchem Haushaltstitel wurde diese Förderung bestritten, und
welchem Zweck diente diese?
Das Projekt „Porsche E-Boxster“ hat einen Bewilligungsbescheid i. H. v.
2 882 832 Euro erhalten. Die Fördermittel werden aus Kapitel 12 02, Titel
682 61 bestritten. Bisher sind rund 1,9 Mio. Euro abgerufen worden.
Gesamtziel des Projektes ist die Schaffung der Know-how-Basis in den
Bereichen Kundenanforderungen und Technik für die Entwicklung marktfähiger
Elektrofahrzeuge im Premiumsegment und Einbindung in die neue
Infrastruktur. Theoretisch erarbeitetes Know-how soll durch reale Tests abgesichert
werden. Hochtechnologische Weiterentwicklungen kommen oft aus dem
Motorsport oder dem Premiumbereich, so dass sich daraus Innovationsschübe für die
gesamte Anwendungsbreite entwickeln können.
Ein weiteres Moment ist die Steigerung von Nutzerakzeptanz und Sichtbarkeit.
Der Nachweis der Alltagstauglichkeit bei einem Hersteller wie Porsche hat eine
nicht zu unterschätzende Signalwirkung auf andere Hersteller und
Kundengruppen.
14. Ist es richtig, dass der Hersteller BMW etwa 1 Mio. Euro für das Projekt
„Elektro-Faltrad“ bekommen hat, obwohl es diese Fahrräder bereits seit
Jahren auf dem Markt gibt?
Aus welchem Haushaltstitel wurde diese Förderung bestritten, und
welchem Zweck diente diese?
BMW hat bisher 361 000 Euro für die Entwicklung eines mitgeführten Elektro-
Faltrades erhalten. Der Gesamtförderbetrag könnte ca. 1,04 Mio. Euro
erreichen und wird aus Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert (Kapitel 60 91,
Titel 683 61). Bislang auf dem Markt erhältliche Elektro-Faltrad-Modelle
eignen sich nicht für die Erreichung des Projektziels einer integrierten Lösung rein
elektrogetriebener Fahrzeuge zur Schließung der elektrischen Mobilitätskette
per ständiger Mitführung eines Elektrofahrrades im Pkw. Unterschiede zu am
Markt bereits erhältlichen Elektro-Falträdern:
● andere elektrische Antriebseinheit,
● besonders einfache Handhabbarkeit (spezieller Faltmechanismus),
● durchgehende informationstechnische Vernetzung zwischen Fahrzeug und
Rad (z. B. Übertragung von Navigationsdaten aus dem Fahrzeug auf das
Fahrrad),
● Laden des Fahrrads im Pkw.
Zur Demonstration des im Vorhaben beschriebenen Konzeptes einer
intermodalen Lösung ist eine vollkommen neue Entwicklung sowohl hinsichtlich der
Fahrradmechanik als auch der auf den betreffenden Elektro-Pkw abgestimmten
elektrischen Peripherie notwendig.
Drucksache 17/6434 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode15. Ist es richtig, dass parallel zwei nicht verknüpfte Förderprogramme zur
Umrüstung von Bussen auf Hybridantrieb in zwei Bundesministerien
laufen, von denen eines die Umrüstung ohne Rußpartikelfilter vorsieht?
Aus welchen Haushaltstiteln wurde diese Förderung bestritten, und
welchem Zweck diente diese?
Die Förderung von Hybridbussen wird vom BMU und vom BMVBS
abgestimmt aus Mitteln des Konjunkturpakets II (Kapitel 60 91, Titel 891 61 und
Kapitel 60 91, Titel 683 61) finanziert.
Mit dem Förderprogramm „Hybridbusse für einen umweltfreundlichen ÖPNV“
unterstützt das BMU die breite Markteinführung von kommerziell erhältlichen
Hybridbussen im öffentlichen Personennahverkehr.
Fördervoraussetzung ist dabei, dass die Hybridbusse eine
Effizienzverbesserung von mindestens 20 Prozent gegenüber konventionellen Bussen desselben
Herstellers auf einem Rollenprüfstand nachweisen. Zudem müssen die Busse
den europäischen Abgasstandard EEV einhalten und zusätzlich mit einem
geschlossenen Partikelfilter ausgestattet sein. Schließlich müssen die gültigen
EU-Lärmgrenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge unterschritten und
Maßnahmen zur Reduzierung des Innenraumlärms ergriffen werden. Im Rahmen des
Programms des BMU werden drei Vorhaben mit insgesamt 50 Hybridbussen in
zwölf Verkehrbetrieben in Sachsen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein mit
8,7 Mio. Euro gefördert.
Das BMVBS fördert hingegen in den Modellregionen die F&E neuer
Hybridbustechnologien sowie die Begleitforschung zum Nachweis der
Alltagstauglichkeit und der Energieeinsparpotenziale. Im Fokus steht die Integration neuer
Hybridtechnologien, u. a. serieller Hybride mit der Möglichkeit reiner
Elektrofahrfähigkeit im Streckenbetrieb. Bei der Prüfung der Anträge wird darauf
geachtet, dass die geförderten Busse eine deutliche Emissionsreduzierung
gegenüber dem Stand der Technik bieten.
In dem Programm des BMU und in den Projekten des BMVBS wird nicht die
Beschaffung der Busse gefördert. Lediglich die Abschreibung der Mehrkosten
gegenüber einem vergleichbaren konventionellen Dieselbus wird entsprechend
dem Gemeinschaftsrahmen bezuschusst.
Die Partner der Hybridbusprojekte (Busbetreiber, Bushersteller,
Komponentenhersteller) innerhalb der Modellregionen sind zum Teil ebenfalls in den
Hybridbusprojekten des BMU vertreten. Allein aus diesem Grund ist eine teilweise
Verknüpfung beider Förderungen gegeben. Zudem wurde die Plattform
„Innovative Antriebe Bus“ innerhalb der Modellregionen gegründet, die den stetigen
Austausch zwischen den dortigen Projektpartnern gewährleistet.
In der Forschungsphase der BMVBS-Projekte ist in jedem Fall sichergestellt,
dass alle gesetzlichen Grenzwerte (z. B. EURO 5 und EEV) eingehalten
werden.
16. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse oder Schätzungen angestellt,
welcher Anteil des derzeitigen Absatzes von elektrisch angetriebenen bzw.
unterstützten Fahrzeugen auf Dienstfahrzeuge bzw. auf privat
angeschaffte Fahrzeuge entfällt?
Das KBA hält Statistiken mit der Verknüpfung Antriebsarten/Haltergruppen
nicht vor.
17. Sind mit der Ankündigung des Regierungsprogramms, dass zusätzliche
„monetäre Maßnahmen“ zur Reduzierung „der im Vergleich zu konven-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6434tionellen Fahrzeugen höheren Gesamtkosten von Elektrofahrzeugen“
erforderlich sein könnten, auch Kaufprämien oder -zuschüsse umfasst?
18. Welche Bedingungen müssen eintreten, damit die Bundesregierung
zusätzliche „monetäre Maßnahmen“ zur Gesamtkostenreduzierung von
Elektrofahrzeugen ergreift?
Die Fragen 17 und 18 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Regierungsprogramm Elektromobilität ein Bündel
von Maßnahmen beschlossen, mit deren Hilfe die Markteinführung von
Elektrofahrzeugen beschleunigt werden soll. Hierzu gehören auch monetäre
Maßnahmen, z. B. Steuervergünstigungen. Es gibt momentan keine Pläne der
Bundesregierung, über die im Regierungsprogramm niedergelegten Maßnahmen
hinaus zusätzliche monetäre Maßnahmen zu ergreifen.
19. Aus welchem Grund sollen die zusätzlichen Mittel in Höhe von 1 Mrd.
Euro für Forschung und Entwicklung „zielgenau auf die Schnittstelle von
anwendungsorientierter F&E in Kombination mit Produktionshochlauf“,
und damit auf einen Kernbereich unternehmerischer
Entwicklungstätigkeit fokussiert werden?
F&E für zukünftige E-Fahrzeuge und Elektromobilitätskonzepte sind wichtig,
um Deutschlands Rolle als Leitanbieter auch in Zukunft zu sichern. Die
Strategie der Bundesregierung verbindet die Förderung von F&E mit der Umsetzung
attraktiver Rahmenbedingungen für Elektrofahrzeuge, um so dass Ziel zu
erreichen, Deutschland zum Leitmarkt auszubauen. Vor diesem Hintergrund wird
die Bundesregierung die marktorientierte F&E von batterieelektrisch
betriebenen Fahrzeugen in Deutschland in einem gemeinsamen Programm forcieren,
damit F&E zeitgleich mit dem Produktionshochlauf in einem iterativen Prozess
beschleunigt vorangetrieben werden kann.
20. Welcher Anteil der Forschungsförderung soll jeweils auf
a) Batterie und Speicher,
b) Motoren- und Fahrzeugtechnik,
c) IKT/Telematik,
d) Netzintegration,
e) Verkehrs- und Nutzerforschung
entfallen?
Die zukünftig auf einzelne Bereiche entfallenden Anteile der
Forschungsförderung sind noch nicht festgelegt.
21. Sind konkrete Forschungsprojekte zu den Auswirkungen von
Elektroverkehr auf Klima und Umwelt, etwa im Rahmen einer Klimabilanz von
Elektrofahrzeugen, vorgesehen?
Einzelne, sich aus dem Regierungsprogramm ergebende Forschungsprojekte
stehen momentan noch nicht fest. Die Auswirkungen der Elektromobilität auf
die Klima- und Energiebilanz werden jedoch bereits heute u. a. in den
Forschungsvorhaben „Flottenversuch Elektromobilität“, UMBReLA und OPTUM
des BMU untersucht. Ergebnisse werden ab dem Spätsommer 2011 erwartet
und nach Projektende veröffentlicht. Erste Zwischenergebnisse (s. Zeitschrift
UMWELT 4/2011) deuten darauf hin, dass die Fahrzeuge einen positiven Bei-
Drucksache 17/6434 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetrag leisten. Diese Ergebnisse werden auch durch die Projekte der
Umweltbegleitforschung zum Programm Modellregionen Elektromobilität des BMVBS
bestätigt. Diese Projekte werten die Betriebsergebnisse von mehreren Hundert
Elektrofahrzeugen aus, die in den Modellregionen eingesetzt werden.
22. Welche internationale Resonanz erwartet die Bundesregierung von der
Förderung der „Schaufenster“?
Durch Erreichen einer kritischen Größe bei den Schaufenstern verspricht sich
die Bundesregierung eine bessere Sichtbarkeit und damit auch eine große
internationale Resonanz.
23. In welchem finanziellen Umfang sollen zukünftig „Schaufenster der
Elektromobilität“ gefördert werden?
Das Volumen der Förderung für die Schaufenster steht gegenwärtig noch nicht
fest.
24. Werden, wenn „die gesamte Wertschöpfungskette der Elektromobilität“
abgebildet werden soll, nur Regionen mit eigener Automobilproduktion
eine Förderung im Rahmen „Schaufenster“ erhalten können (bitte mit
Begründung)?
Die Bundesregierung beabsichtigt die Durchführung eines offen gestalteten
bundesweiten Interessenbekundungsverfahrens. Die Kriterien für die
Mittelvergabe und deren Gewichtung werden aktuell erarbeitet.
25. Liegen der Bundesregierung bereits konkrete Evaluierungsergebnisse aus
den Modellregionen vor?
Wann wird die Evaluierung der Modellregionen abgeschlossen?
Die Evaluierung läuft zurzeit. Ergebnisse werden im Herbst 2011 vorliegen.
26. Welche Publikationen der Begleitforschung aus den Modellregionen sind
der Bundesregierung bekannt?
Während der Projektlaufzeit werden von der Programmgesellschaft NOW
aktualisierte Umsetzungsberichte zum Stand der Modellregionen veröffentlicht
(April 2010, August 2010, Mai 2011). Nach Ende der Projektlaufzeit und
Auswertung ist die Veröffentlichung der Projektergebnisse vorgesehen.
27. Soll die Förderung der „Schaufenster“ vor einer breiten und
wissenschaftlichen Evaluierung der Ergebnisse aus den Modellregionen starten
(bitte mit Begründung)?
Zum Zeitpunkt der Förderung wird die Bundesregierung auf Ergebnisse aus der
Evaluierung der Modellregionen zurückgreifen können.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/643428. In welcher Form soll der angekündigte Wechsel der Projekte aus den
Modellregionen in die Regelförderung der beteiligten Bundesministerien
erfolgen?
Welche Projekte sollen welchem Bundesministerium zugeordnet werden?
Wie im Regierungsprogramm Elektromobilität ausgeführt, können in
begrenztem Umfang etablierte Modellregionen und -projekte – soweit sie nicht in
Schaufenstern aufgehen – nach erfolgter Evaluierung gegebenenfalls
modifiziert, weiterentwickelt und fortgeführt werden. Die Fokussierung bestehender
Ressourcen auf die Schaufenster bleibt jedoch übergeordnetes Ziel.
Die Zuordnung konkreter Projekte zu einzelnen Ministerien steht gegenwärtig
noch nicht fest.
29. Warum geht die Bundesregierung von einem geringen Bedarf für
öffentliche Ladesäulen in urbanen Räumen aus, wenn „die übergroße Zahl der
Ladevorgänge zuhause oder am Arbeitsplatz erfolgt“?
Sollen Elektrofahrzeuge vor allem Eigenheimbesitzern sowie
Beschäftigten mit eigenem Firmenparkplatz zur Verfügung stehen?
Die Bundesregierung stützt sich bei ihrer Einschätzung auf die Analysen der
NPE in ihrem Zweiten Bericht vom Mai 2011. Danach wird in einer ersten
Phase des Markthochlaufs der Bedarf für eine öffentliche Ladeinfrastruktur
gering sein. Gleichzeitig hat die Bundesregierung betont, dass es Aufgabe von
Industrie und Politik bleibt, frühzeitig die Weichen für eine zukunftsfähige
öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur zu stellen.
30. Warum will die Bundesregierung nicht gesetzlich sichern, dass alle
öffentlichen Ladestationen allen Kundinnen und Kunden verschiedenster
Stromanbieter offenstehen?
Ist eine zusätzliche Gebühr, wie bei Geldautomaten, für Kunden anderer
Banken ausgeschlossen?
Die Energiewirtschaft hat im Zweiten Bericht der NPE signalisiert, im Rahmen
einer Selbstverpflichtung zu garantieren, dass an jeder Ladesäule auch
vertragsfremde Kunden mithilfe einer direkten Abrechnungsmöglichkeit (Karte,
Barzahlung etc.) laden können. Da sich die Entwicklung der Elektromobilität noch
in einer ersten Phase befindet, wird die Bundesregierung die Erfahrungen der
Betreiber und der Nutzer beim Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur
genau beobachten und deren gesetzliche Grundlagen regelmäßig überprüfen. Dies
betrifft auch die Gebührenstruktur bei der Abrechnung und den Aspekt der
Diskriminierungsfreiheit. Geschäftsmodelle zur Gewährleistung einer
diskriminierungsfreien Ladeinfrastruktur werden bereits in den Modellregionen und -
projekten erprobt und sollen künftig auch in den Schaufenstern vertieft untersucht
werden.
31. Wie will die Bundesregierung über die nicht bindende Ankündigung der
Industrie hinaus sichern, dass Batteriefahrzeuge zukünftig mit zusätzlich
erzeugtem regenerativen Strom betrieben werden?
Die Bundesregierung hat in ihrem Energiekonzept das Ziel für den Ausbau
erneuerbarer Energien bis 2020 von 30 Prozent auf 35 Prozent erhöht und im
Entwurf des EEG als Mindestziel verankert. Da die vorgesehenen eine Million
Elektroautos bis 2020 aufgrund ihrer hohen Energieeffizienz lediglich einen
Mehrbedarf von rund 0,3 Prozent der jetzigen Bruttostromerzeugung verursa-
Drucksache 17/6434 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodechen, ist durch die Zielerhöhung sichergestellt, dass deren zusätzlicher
Strombedarf bilanziell aus zusätzlichen erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Einführung von
lastvariablen Tarifen und von intelligenten Zählern in den Haushalten. Dadurch werden
Anreize geschaffen, um das Laden der Elektrofahrzeuge in Zeiten zu verlagern,
in denen eine hohe Einspeisung erneuerbarer Energien erfolgt und eine geringe
Stromnachfrage besteht.
32. Wie will die Bundesregierung das Ziel eines Betriebs von
Elektrofahrzeugen ausschließlich mit erneuerbaren Energien in den angepeilten
Exportländern, etwa China und Indien, sichern?
Sind dazu Vereinbarungen etwa im Rahmen der deutsch-chinesischen
Plattform Elektromobilität getroffen worden oder geplant?
Elektrofahrzeuge bieten überall auf der Welt die Chance, Strom aus
erneuerbaren Energien im Bereich Mobilität zu nutzen. Die Energiepolitik anderer
Staaten wird durch die Bundesregierung jedoch nicht mitbestimmt.
Entsprechende Vereinbarungen sind daher nicht getroffen worden.
33. Geht die Bundesregierung davon aus, dass das Öffnen der bisher für
Fahrräder, Busse, Taxen sowie Einsatzfahrzeuge reservierten
Sonderfahrspuren für private Fahrzeuge eine sinnvolle Maßnahme im Sinne einer
sozial- und klimaverträglichen Mobilität darstellt?
Entsprechend dem Regierungsprogramm Elektromobilität könnte die Zulassung
von Elektrofahrzeugen auf Bussonderfahrstreifen einen attraktiven zusätzlichen
Anreiz für den Erwerb und die Nutzung solcher Fahrzeuge darstellen. Hierzu
sollen zunächst Erfahrungen aus den Schaufenstern und Modellregionen
gesammelt werden, um Erkenntnisse über sich möglicherweise ergebende
Nutzungskonflikte zu erlangen und um die Auswirkungen auf den ÖPNV so gering wie
möglich zu halten.
34. Sollen nur rein batteriebetriebene Fahrzeuge eine geplante blaue Plakette
laut 40. Verordnung zur Durchführung des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes bekommen?
Wie soll deren Betrieb mit erneuerbaren Energien rechtlich einwandfrei
nachgewiesen werden?
Der Entwurf für eine 40. BImschV wird derzeit innerhalb der Bundesregierung
abgestimmt. Daher können hierzu noch keine abschließenden Aussagen
getroffen werden.
35. Welchen Beitrag zum Klimaschutz sieht die Bundesregierung in der
Mehrfachanrechnung von Fahrzeugen mit einem Ausstoß von weniger
als 50 g CO2/km auf den Flottenverbrauch von Automobilherstellern,
und aus welchem Grund setzt sie sich für eine Verlängerung dieser
Regelung auf EU-Ebene ein?
Die Mehrfachanrechnung von Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von
weniger als 50 g/km ist ein Anreiz für Automobilhersteller, derartige Fahrzeuge auf
den Markt zu bringen. In Anbetracht der hohen Kosten, die mit der
Entwicklung und Vermarktung dieser Fahrzeuge verbunden sind, ist dies ein sinnvoller
Innovationsanreiz, der degressiv gestaffelt ist. Für Pkw läuft die Anrechnung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/64342015 und bei leichten Nutzfahrzeugen 2017 nach der derzeitigen Rechtslage
aus. Die Fortführung dieser Maßnahme wird in den kommenden Jahren auf
EU-Ebene überprüft.
36. Ab wann genau will die Bundesregierung 10 Prozent ihrer neugekauften
oder angemieteten Fahrzeuge mit einem niedrigen CO2-Ausstoß von
unter 50 g CO2/km beschaffen, und welcher finanzielle Mehraufwand ist
damit für die Bundesregierung pro Jahr verbunden?
Die Bundesregierung wird das Ziel der Beschaffung von zehn Prozent der
insgesamt neu angeschafften oder neu angemieteten Fahrzeuge mit einem
Emissionswert von weniger als 50 g CO2/km als Zielwert mit dem Kabinettsbeschluss
zum Haushalt 2013 umsetzen. Ausgenommen sind Sonderfahrzeuge. Über den
finanziellen Aufwand und die Frage, wie dieser im Bundeshaushalt aufgefangen
wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen.
37. Auf welche Fahrzeugmodelle mit einem CO2-Ausstoß von weniger als
50 g CO2/km kann die Bundesregierung ab 2012 voraussichtlich
zugreifen?
Das Angebot von entsprechenden Fahrzeugen am Markt kann für das Jahr 2012
nicht prognostiziert werden.
38. Welche Bundesministerien decken ihren Strom derzeit ausschließlich aus
mit erneuerbaren Energien erzeugtem Strom?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Antwort der Kleinen Anfrage zu
den Fragen 6 und 7 der Abgeordneten Bärbel Höhn, Dr. Hermann Ott, Hans-Josef
Fell, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 17/5340.
39. Sollen batteriebetriebene Fahrzeuge im Rahmen der Beschaffung der
Bundesregierung ausschließlich mit erneuerbarem Strom betrieben
werden (bitte mit Begründung)?
Das Ziel, den zusätzlichen Bedarf an elektrischer Energie für Elektrofahrzeuge
durch Strom aus erneuerbaren Energien zu decken, ist im Nationalen
Entwicklungsplan Elektromobilität der Bundesregierung vom August 2009 festgelegt
und durch das Regierungsprogramm vom Mai 2011 bestätigt worden.
Dementsprechend strebt die Bundesregierung an, auch ihre eigenen Elektrofahrzeuge
vollständig mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben.
40. Auf welche Weise sollen Flottenbetreiber bei der Beschaffung von
Elektrofahrzeugen durch den Bund unterstützt werden?
Wie im Regierungsprogramm niedergelegt, soll der Schwerpunkt der
Unterstützung in den „Schaufenstern Elektromobilität“ liegen. Daneben stehen privaten
Flottenbetreibern beispielsweise die allgemeinen Anreizmechanismen zur
Verfügung, die die Bundesregierung entsprechend den Festlegungen im
Regierungsprogramm schaffen wird.
Drucksache 17/6434 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode41. Wann und wo soll die angekündigte internationale Konferenz der
Bundesregierung zur Elektromobilität stattfinden?
Die internationale Konferenz Elektromobilität ist im Jahr 2012 in Berlin
geplant.
42. Ist der Bundesregierung bekannt, dass anders als im
Regierungsprogramm angegeben, das Automobil nicht vor 125 Jahren in Deutschland,
sondern bereits deutlich früher und im europäischen Ausland erfunden
wurde?
Ein wichtiger Schritt zur Entwicklung heutiger Autos war die Erfindung eines
Fahrzeugs mit Gasmotorenantrieb, das auch patentiert wurde. Dieses erste
Patent (Patentnummer 37435) wurde 1886 vom damaligen Berliner Patentamt
erteilt. Diese Patentanmeldung, die vor 125 Jahren erfolgte, ist deshalb von
besonderer historischer Bedeutung.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]