BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Migrationspolitik der Europäischen Union gegenüber Tunesien nach dem politischen Umbruch

Kontrolle der Außengrenzen Tunesiens, Stärkung der EU-Grenzschutzagentur Frontex, maritime EU-Missionen sowie Patrouillen deutscher Marineschiffe, Flüchtlingsaufkommen und Umgang mit Migranten aus Tunesien und Libyen, Auslieferung des früheren tunesischen Präsidenten Ben Ali, Hilfen für Tunesien, Initiativen des DII-Konsortiums (Desertec Industrial Initiative) für solarthermische Kraftwerke, Kooperationsabkommen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, &bdquo;Sicherheitssektorreform&ldquo; in Libyen, Ägypten, Marokko und Tunesien<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/621214. 06. 2011

Migrationspolitik der Europäischen Union gegenüber Tunesien nach dem politischen Umbruch

der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Dr. Dieter Dehm, Annette Groth, Jens Petermann, Frank Tempel, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Nach der Revolution in Tunesien hatte sich die neue Regierung – anders als Ägypten – zunächst geweigert, aus der EU Abgeschobene aufzunehmen. Nach einem Besuch des italienischen Außenministers Franco Frattini, zusammen mit dem italienischen Innenminister Roberto Maroni, im März 2011 begann sich diese Position zu ändern. Agenturen meldeten, das Land habe ein Abkommen unterzeichnet, das auch die Überwachung der Grenzen vorsehe. Die Regierung in Tunesien dementierte die Berichte (Neues Deutschland, 4. April 2011). Erst nach einer Reise des italienischen Premierministers Silvio Berlusconi berichteten Medien über eine Einigung. Italien stellt demnach 150 Mio. Euro zur Verfügung, vier Küstenwachschiffe sowie eine unklare Zahl von geländegängigen Fahrzeugen sollen beschafft werden (taz, 9. April 2011). Tunesische Flüchtlinge, die nach dem Besuch Silvio Berlusconis in Italien aufgegriffen werden, sollen umgehend abgeschoben werden.

Der FRONTEX-Chef Ilkka Laitinen fordert ein informelles „Arbeitsabkommen“ mit Tunesien, um Rückführungen zu erleichtern (EUobserver, 9. April 2011). Ilkka Laitinen kündigte an, die FRONTEX-Operation „Hermes“ auszubauen, und fordert eine funktionsfähige „operative Faust“ der Agentur, indem von den Mitgliedstaaten Schiffe und Helikopter zur eigenständigen Verfügung überlassen werden. FRONTEX will dabei die parlamentarische Kontrolle umgehen. Mit der Überlassung würden sich laut Ilkka Laitinen jeweilige bilaterale Verhandlungen und eine Zustimmung von nationalen Parlamenten erübrigen.

Anfang Mai 2011 berichteten nach dem britischen „The Guardian“ mehrere Medien über eine unterlassene Hilfeleistung von Schiffen aus NATO-Verbänden gegenüber einem Flüchtlingsboot auf dem Mittelmeer. In der Folge seien demnach 61 Menschen ertrunken. Das Boot soll am 10. April 2011 wieder an die libysche Küste gespült worden sein (junge Welt, 10. Mai 2011). Überlebende wurden demnach in das tunesische Flüchtlingslager Choucha an der libyschen Grenze gebracht.

Am 23. Mai 2011 kam es im Flüchtlingslager Choucha zu einem beispiellosen Angriff gegen die dortigen rund 4 000 Insassinnen und Insassen (taz, 25. Mai 2011 und The Guardian, 27. Mai 2011). Die Angreifenden rekrutierten sich nach Augenzeugenberichten aus der lokalen tunesischen Bevölkerung. Etliche Zelte des Lagers wurden in Brand gesteckt, schließlich brannte beinahe das gesamte Lager ab. Das tunesische Militär schoss sowohl mit Tränengas wie auch mit scharfer Munition auf die Flüchtlinge im Lager, die sich gegen die Angriffe zur Wehr setzten und gegen die Lebensbedingungen im Lager protestierten. Insgesamt verloren mehrere Menschen ihr Leben, mindestens elf wurden verletzt. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) spricht von vier Toten.

Die tunesische Regierung verbreitet die Version, die Flüchtlinge seien untereinander in Streit geraten und das Militär habe zur Schlichtung Schusswaffen einsetzen müssen. Das UNHCR stützt die Meldung in einer Pressemitteilung vom 27. Mai 2011. Indes belegen Videos und Augenzeugenberichte, dass das Militär der plündernden lokalen Bevölkerung zur Seite sprang und auf die Beine der Flüchtenden schoss (www.afrique-europe-interact.net/?article_id=462&clang=0). Flüchtlinge wurden demnach gezwungen, ihre Habe bei den Plündernden abzugeben, die diese in Fahrzeugen wegschafften und schließlich das Lager in Brand setzten. Das UNHCR zog wie andere Menschenrechtsorganisationen seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Lager ab, auch internationale Medien waren tagelang abwesend.

Flüchtlinge gerieten in eine ausweglose Situation. In Libyen sind sie als Menschen mit dunkler Hautfarbe pogromartiger Verfolgung ausgesetzt, während das tunesische Militär auf sie schoss und sich auf die Seite der tunesischen Verfolger stellte. Laut UNHCR sind rund 3 800 der Zeltstadtbewohnerinnen und -bewohner als Flüchtlinge oder Asylsuchende registriert. Betroffen sind vor allem Flüchtlinge aus jenen Ländern, in die sie nicht zurückkehren können (beispielsweise Somalia, Sudan, Eritrea, Elfenbeinküste oder Irak).

Bis zu den Angriffen in Choucha war die Solidarität in Tunesien einzigartig. Gemäß dem tunesischen Staatssekretär für Jugend und Sport haben Einwohnerinnen und Einwohner rund 300 000 Flüchtlinge größtenteils mit libyscher Staatsangehörigkeit aufgenommen, was bereits ein Verhältnis von 3 Prozent zur Gesamtbevölkerung (rund 10 Millionen) ausmacht (Deutschlandradio Kultur, 5. Mai 2011). Die EU-Kommission erklärte, dass bislang 35 000 Flüchtlinge aus Tunesien und Libyen auf der italienischen Insel Lampedusa und auf Malta eingetroffen seien. Dies entspräche demgegenüber einem Anteil von 0,007 Prozent an der EU-Bevölkerung. Italiens Außenminister Franco Frattini, der früher EU-Kommissar für Justiz und Inneres gewesen war, hatte indes im Februar 2011 von einem „biblischen Exodus“ gesprochen (derStandard.at, 23. Februar 2011).

Am 24. Mai 2011 hat die Kommission ihre Mitteilung zum „Dialog mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ herausgegeben (KOM(2011) 292 endgültig). Das Dokument war vom Europäischen Rat am 24. März 2011 gefordert worden, um „einen Plan für den Ausbau der Kapazitäten zur Steuerung der Migration und der Flüchtlingsströme zu unterbreiten“. Neben dem Druck auf das EU-Parlament sowie nationale Parlamente fordert die Kommission, dass FRONTEX ermächtigt wird, eine sogenannte Arbeitsvereinbarung mit „den zuständigen Behörden“ Tunesiens zu verabschieden. Entsprechende Verhandlungen mit Ägypten, Marokko und der Türkei sollen beschleunigt werden. Zudem soll ein eigenes „Operationsprojekt“ zwischen der EU und Tunesien abgeschlossen werden, das „Teil eines breiteren Maßnahmenpakets zur Bewältigung der illegalen Migration im Mittelmeerraum“ werden soll, „um die Kapazitäten der tunesischen Behörden zur Kontrolle ihrer Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schlepperei und des Menschenhandels“ zu erweitern. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Flüchtlinge im Rahmen von „Resettlement“-Programmen aufzunehmen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Welche Operationen, an denen die EU beteiligt ist, finden derzeit vor der tunesischen Küste statt bzw. sind bis Ende dieses Jahres geplant?

a) Was genau ist gemeint, wenn die EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 24. Mai 2011 von einer „Stärkung der von FRONTEX koordinierten gemeinsamen Aktion EPN Hermes Extension 2011 durch zusätzliche von den Mitgliedstaaten bereitgestellte technische Ressourcen“ spricht?

b) Welche Kapazitäten hat die Bundesregierung hierfür signalisiert?

c) Bis wann sind die gemeinsamen Aktionen Hermes und Poseidon terminiert?

d) Bedeutet der von der EU-Kommission bezüglich der Länge von Hermes und Poseidon benutzte Terminus „so lange wie nötig“, dass bereits an eine Verlängerung gedacht wird?

e) Welche konkreten Maßnahmen sind mit einer „Aufstockung der Mittel für das Patrouillennetz von FRONTEX“ gemeint?

2

Wie viele deutsche Kriegsschiffe befinden sich mit welcher Mission vor der tunesischen Küste oder patrouillieren vor ihr?

Was spricht gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung gegen einen sofortigen Abzug dieser Kriegsschiffe?

3

Von welchen weiteren uni- oder bilateralen Patrouillen vor der tunesischen Küste bzw. vorgelagerten internationalen Gewässern hat die Bundesregierung Kenntnis, und um Einheiten welcher Länder handelt es sich dabei seit Jahresbeginn?

4

Welche Hilfen haben tunesische Behörden zur Erleichterung eigener See-patrouillen erhalten, wie sie etwa seitens des italienischen Premierministers Silvio Berlusconi für Italien zugesichert wurden?

5

Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich eines Aufnahmestopps seitens der tunesischen Regierung für aus den EU-Mitgliedstaaten abgeschobene tunesische Flüchtlinge, und welche Änderungen gab es hierzu in den letzten sechs Monaten?

6

Was kann die Bundesregierung über das von der Kommission geforderte Mandat zur Verhandlung einer „Arbeitsvereinbarung“ von FRONTEX mit Tunesien mitteilen?

a) Welches konkrete Ziel wird mit dem zu schließenden Abkommen verfolgt, und wie soll es umgesetzt werden?

b) Welche Treffen mit welchen tunesischen Stellen haben hierzu bereits stattgefunden, bzw. wo wurden Positionen ausgelotet?

c) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Frage, von wem die Seegrenze vor der tunesischen Küste inner- und außerhalb des tunesischen Hoheitsgebiets nach der Revolution überwacht werden müsste und welche Rolle FRONTEX hierbei spielen soll?

7

Was kann die Bundesregierung über die Verhandlungen zu „Arbeitsvereinbarungen“ von FRONTEX mit Ägypten, Marokko und der Türkei mitteilen?

a) Welche konkreten Ziele werden mit den zu schließenden Abkommen verfolgt, und wie sollen sie umgesetzt werden?

b) Welche Stelle führt die Verhandlungen seitens der EU, und welche Mitgliedstaaten sind mit welchem Personal daran beteiligt?

c) Wann wurde das Mandat für die Verhandlungen erteilt?

d) Mit welchen Behörden wird konkret verhandelt?

e) Welche Treffen haben hierzu wann und wo bereits stattgefunden?

f) Was würde eine von der Kommission geforderte Beschleunigung für die Verhandlungen konkret bedeuten?

8

Welchen Inhalt soll ein „gemeinsames Operationsprojekt der EU und Tunesiens“ haben, bzw. welche Vorstellungen liegen der Kommission hierfür zu grunde?

a) Hat eine hierzu anvisierte Reise der Kommission Anfang Mai 2011 nach Tunesien stattgefunden?

b) Falls ja, welchen Inhalt bzw. welches Ergebnis zeitigte diese?

c) Wurde im Rahmen des Treffens auch über ein etwaiges Arbeitsabkommen mit FRONTEX verhandelt?

d) Welche anderen EU-Institutionen bzw. EU-Mitgliedstaaten haben an der Reise Anfang Mai 2011 bezüglich des „Operationsprojekts“ teilgenommen?

e) Welche weiteren Verhandlungen oder Treffen haben hierzu bereits mit welchen tunesischen Behörden stattgefunden, und wer hat seitens der EU daran teilgenommen?

f) Welche Vorschläge zur „Kontrolle ihrer Außengrenzen“ wurden der tunesischen Regierung seitens der EU oder Regierungen ihrer Mitgliedstaaten hierzu bereits übermittelt?

g) Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich der Kontrolle der Außengrenzen Tunesiens in den Verhandlungen um ein „gemeinsames Operationsprojekt“ einnehmen?

9

Welche Ergebnisse der Besuche der italienischen Minister Roberto Maroni und Franco Frattini sowie des Premierministers Silvio Berlusconi im März und April 2011 in Tunesien sind der Bundesregierung bekannt?

a) Wie waren bzw. sind die Verhandlungen Italiens eingebettet in eine Gesamtstrategie der EU im Hinblick auf Ägypten, Libyen und Tunesien?

b) Zu welcher Art von Abkommen hatte der Besuch der Minister Roberto Maroni und Franco Frattini im März 2011 geführt?

c) Welche Summe hatte Premierminister Silvio Berlusconi mit der tunesischen Regierung vereinbart, und welche Zahlungsmodalitäten wurden verabredet?

d) Welche sonstigen Hilfen, etwa durch Sachmittel, hatte Premierminister Silvio Berlusconi mit der tunesischen Regierung vereinbart?

e) Welche Gegenleistungen hatte Tunesien hierfür in welcher Form zugesichert?

10

Welche Prognosen über ein erwartetes Flüchtlingsaufkommen aus Tunesien und Libyen in afrikanische Nachbarländer und in Mitgliedstaaten der Europäischen Union liegen der Bundesregierung für 2011 vor (bitte jeweils nach Zielstaaten bzw. Regionen aufstellen)?

a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Risikoanalysen der Grenzschutzagentur FRONTEX hierzu, und welchen Inhalt haben diese?

b) Über welche Zahlen (inklusive begründeter Schätzungen) verfügt die Bundesregierung bezüglich auf dem Weg in die EU im Mittelmeer Ertrunkener in 2011, und was unternimmt die Bundesregierung, um Informationen über die tatsächlichen Zahlen von jährlichen Todesopfern an den EU-Außengrenzen zu erhalten?

c) Teilt die Bundesregierung die vom früheren EU-Kommissar für Justiz und Inneres Franco Frattini geäußerte Befürchtung, dass ein „biblischer Exodus“ von Flüchtlingen bevorsteht?

11

a) Wird tunesischen Migrantinnen und Migranten bzw. Asylsuchenden die Einreise nach Deutschland erlaubt, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

b) Wie viele libysche und tunesische Flüchtlinge sind in den letzten zwölf Monaten an welchen deutschen Außengrenzen festgestellt worden, und welche Behandlung haben sie erfahren (bitte für jeden Monat einzeln aufschlüsseln)?

12

Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Boot mit afrikanischen Flüchtlingen, das am 25. März 2011 den Hafen im libyschen Tripolis mit 72 Personen an Bord verlassen hat (The Guardian, 8. Mai 2011) und trotz Nothilferufen und Sichtkontakt mit einem Militärhelikopter bzw. um den 29./30. März 2011 auch einem Flugzeugträger der NATO 16 Tage lang im Mittelmeer driftete, bis die meisten der Flüchtlinge verdursteten, darunter zwei Babys und Kinder?

a) Wurden im Zusammenhang mit den in Frage 11 genannten Ereignissen Ermittlungen oder eine strafrechtliche Verfolgung wegen unterlassener Hilfeleistung eingeleitet? Wenn ja, gegen wen? Wenn nein, warum nicht?

b) Was kann die Bundesregierung über ihre Erkenntnisse zu dem Flüchtlingsboot mitteilen, das nach Medienberichten vom 10. Mai 2011 auf dem Mittelmeer auseinandergebrochen war und dessen Überlebende (teilweise erneut) nach Choucha gebracht wurden?

13

Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die humanitäre Lage im Flüchtlingslager Choucha in den Tagen nach dem Brand in dem Lager angesichts der Feindschaft der tunesischen Dorfbevölkerung und der Schüsse des tunesischen Militärs aussichtslos gewesen ist?

a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung nach dem 23. Mai 2011 unternommen, um den Flüchtlingen des UNHCR-Camps in Choucha zu helfen?

b) Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen vom UNHCR und von Menschenrechtsgruppen, eine Aufnahme von Flüchtlingen aus Choucha im Resettlement-Verfahren auch in Deutschland umzusetzen (www.medico.de/themen/menschenrechte/migration/dokumente/choucha-appell/4021/)?

14

Inwieweit ist die Bundesregierung in eine „Sicherheitssektorreform“ in Libyen, Ägypten, Marokko oder Tunesien eingebunden?

a) Um welche Projekte handelt es sich dabei konkret?

b) Welche bundesdeutschen Stellen sind hierzu mit welchem Personal und welchen Aufgaben eingebunden?

c) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Anti-Terrorismus Koordinators (CTC) Gilles de Kerchove, in Nordafrika eine Mission innerhalb der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu erwägen, und wann wird der CTC hierzu nähere Erläuterungen abgeben, vor allem dazu, welche Länder gemeint sind?

15

Wo wird die Mitteilung „Ein Dialog mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ weiter beraten, und welche Haltung wird die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen, insbesondere der starken Betonung auf eine effektive Migrationsabwehr durch die Stärkung der Grenzsschutzagentur FRONTEX, einnehmen?

a) Wie steht die Bundesregierung zur in der Mitteilung „Ein Dialog mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ erhobenen Forderung, die EU-Mitgliedstaaten sollen eine Neuansiedlung von Flüchtlingen organisieren und durchführen?

b) Wie steht die Bundesregierung zur in der Mitteilung „Ein Dialog mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ erhobenen Forderung, eine „rasche Einigung über den Vorschlag für ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der EU“ zu erzielen, „um eine Neuansiedlung von Flüchtlingen zu erleichtern“?

16

Welche politischen und/oder rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine eilige Aufnahme von jenen aus Libyen nach Tunesien geflohenen Flüchtlinge, die wegen Verfolgung nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können, und inwiefern sollte hierüber eine Abstimmung der Bundesländer herbeigeführt werden?

a) Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des UNHCR, des Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rates zur Installation einer festen Zahl jährlicher Neuansiedlungsplätze, für deren Übernahme sich bereits 37 deutsche Städte im Rahmen der „Save-me“-Kampagne bereit erklärt haben (www.save-me-kampagne.de/ratsbeschluesse.html)?

b) Wie wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Teilnahme an diesjährigen Treffen der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) für eine positive Umsetzung der Forderungen einsetzen?

17

Welchen Stand hat das von der EU anvisierte Kooperationsabkommen mit Tunesien bezüglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität bzw. anderer Formen von Kriminalität?

a) Was soll in dem Abkommen genau geregelt werden?

b) Welche Institutionen der EU wären hieran beteiligt?

18

Welche Inhalte hat das Engagement der EU gegenüber Tunesien im Rahmen der „verstärkten Europäischen Nachbarschaftspolitik“ und der Initiative „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“?

a) An welche Bedingungen soll die hier angesprochene Zusammenarbeit geknüpft werden, etwa in den Bereichen Asyl, Migration und Grenzmanagement oder der Rückkehr bzw. Rückübernahme in der EU unerwünschter Migrantinnen und Migranten?

b) Mit welcher Position bringt sich die Bundesregierung bezüglich der Bedingung einer schärferen Migrationsabwehr hinsichtlich weiterer Partnerschaften mit Tunesien (bzw. Marokko und Ägypten) in die Diskussion um die „Schlussfolgerungen des Rates zu den Grenzen, zur Migration und zum Asyl“ (Ratsdok. 10782/11) ein?

c) Mit welchem konkreten Anliegen bzw. welcher Verhandlungsposition nehmen das Directorate-General (DG) Home Affairs, DG Justice, FRONTEX und EASO (European Asylum Support Office) an etwaigen Gesprächen mit der tunesischen Regierung teil?

d) Wie bleibt das Engagement der EU gegenüber Tunesien eingebettet in strategische Ziele für die Region, wie sie bereits zuvor in der „Strategie für die Sahelzone“ formuliert wurden?

e) An welchen konkreten Aktionsplänen hinsichtlich der „Strategie für die Sahelzone“ bzw. der Rolle Tunesiens wird gegenwärtig innerhalb der EU-Kommission gearbeitet?

19

Welches Engagement hat die „Europäische Stiftung für Demokratie“ mit Bezug auf Tunesien in den letzten fünf Jahren für welche konkreten Projekte entwickelt?

20

Inwiefern ist das „Finanzinstrument für Demokratie und Menschenrechte“ der EU bezüglich Tunesien eingesetzt worden, und welche konkreten Projekte wurden wofür gefördert?

21

Inwieweit hat es eine Mandatserweiterung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hinsichtlich ihrer jüngsten Aktivitäten in Nordafrika gegeben?

22

Inwiefern und ggf. wann und wie sind die „Freilassung der politischen Häftlinge, die Legalisierung der demokratischen politischen Parteien und der Vereinigungen sowie die Öffnung der Handlungsräume für Zivilgesellschaft und Medien“, wie sie von der EU in ihren Schlussfolgerungen vom 31. Januar 2011 (Ratsdok. 5953/11) gefordert wurden, in Tunesien umgesetzt worden, und welche Häftlinge waren mit „politisch“ gemeint (bzw. welche waren von der Definition ausgeschlossen)?

23

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Initiativen des DII-Konsortiums (Desertec Industrial Initiative), in Tunesien Standorte für solarthermische Kraftwerke zu errichten und dort Energie für den Export zu produzieren, und inwieweit ist die Bundesregierung in diese Anstrengungen eingebunden?

24

Welche Gelder oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen des früheren Präsidenten Ben Ali, seiner Frau Leïla Bent Mohammed Trabelsi sowie 46 weiteren Personen, die wegen der „Unterschlagung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit Vorgängen der Geldwäsche“ sanktioniert werden sollen, wurden gemäß dem Beschluss des Rates der Europäischen Union (Ratsdok. 5961/11) in Deutschland eingefroren bzw. beschlagnahmt?

a) Inwiefern werden die mit dem besagten Beschluss der Regierungsvertreter beschlossenen Maßnahmen und die ihnen zu Grunde liegenden Vorwürfe einer juristischen Kontrolle unterzogen?

b) Wo waren etwaige Gelder von Ben Ali bzw. seiner Familie in Deutschland angelegt?

c) Wann ist Ben Ali von einer etwaigen Konfiszierung in Deutschland unterrichtet worden?

d) Was soll mit (auch in anderen Mitgliedstaaten der EU) etwaigen konfiszierten Geldern oder Ressourcen passieren?

25

Welche Hilfszusagen haben die EU bzw. die Bundesregierung gegenüber der tunesischen Regierung in 2011 gemacht, und an welche Bedingungen knüpfen sie sich?

a) Welche Mittel übernimmt die Bundesregierung innerhalb der von den G8 zugesagten Milliardenhilfe an Tunesien?

b) Wofür sind die G8-Zahlungen konkret bestimmt, und welchen Stellen werden sie nach welchem Modus ausbezahlt?

c) Sind an die Auszahlung von Finanzhilfen der G8, EU oder der Bundesregierung Bedingungen geknüpft, wie etwa die Privatisierung von Staatsunternehmen oder sonstige politische und wirtschaftliche Programme?

d) Werden Teile der Finanzhilfen von G8, EU oder der Bundesregierung mit Auslandsschulden Tunesiens verrechnet?

e) Inwieweit wurden 2011 Mittel des Instruments für Stabilität (IfS) für Tunesien bewilligt, bzw. wann und wo wird eine Entscheidung hierüber angestrebt (bitte etwaige konkrete Maßnahmen ausführen)?

26

Hat die Bundesregierung gegenüber ihren Partnern in Saudi-Arabien die Forderung der neuen tunesischen Regierung erörtert, den früheren Präsidenten Ben Ali auszuliefern?

a) Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der von Tunis ausgestellte internationale Haftbefehl umgesetzt wird und die saudische Regierung Ben Ali ausliefert?

b) Wie wird sich die Bundesregierung im Falle einer Ablehnung der Auslieferung Ben Alis durch Saudi-Arabien gegenüber der saudischen Regierung verhalten?

Berlin, den 14. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen