[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6431
17. Wahlperiode 01. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/6212 –
Migrationspolitik der Europäischen Union gegenüber Tunesien nach dem
politischen Umbruch
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach der Revolution in Tunesien hatte sich die neue Regierung – anders als
Ägypten – zunächst geweigert, aus der EU Abgeschobene aufzunehmen. Nach
einem Besuch des italienischen Außenministers Franco Frattini, zusammen mit
dem italienischen Innenminister Roberto Maroni, im März 2011 begann sich
diese Position zu ändern. Agenturen meldeten, das Land habe ein Abkommen
unterzeichnet, das auch die Überwachung der Grenzen vorsehe. Die Regierung
in Tunesien dementierte die Berichte (Neues Deutschland, 4. April 2011). Erst
nach einer Reise des italienischen Premierministers Silvio Berlusconi
berichteten Medien über eine Einigung. Italien stellt demnach 150 Mio. Euro zur
Verfügung, vier Küstenwachschiffe sowie eine unklare Zahl von geländegängigen
Fahrzeugen sollen beschafft werden (taz, 9. April 2011). Tunesische
Flüchtlinge, die nach dem Besuch Silvio Berlusconis in Italien aufgegriffen werden,
sollen umgehend abgeschoben werden.
Der FRONTEX-Chef Ilkka Laitinen fordert ein informelles
„Arbeitsabkommen“ mit Tunesien, um Rückführungen zu erleichtern (EUobserver, 9. April
2011). Ilkka Laitinen kündigte an, die FRONTEX-Operation „Hermes“
auszubauen, und fordert eine funktionsfähige „operative Faust“ der Agentur, indem
von den Mitgliedstaaten Schiffe und Helikopter zur eigenständigen Verfügung
überlassen werden. FRONTEX will dabei die parlamentarische Kontrolle
umgehen. Mit der Überlassung würden sich laut Ilkka Laitinen jeweilige bilaterale
Verhandlungen und eine Zustimmung von nationalen Parlamenten erübrigen.
Anfang Mai 2011 berichteten nach dem britischen „The Guardian“ mehrere
Medien über eine unterlassene Hilfeleistung von Schiffen aus NATO-
Verbänden gegenüber einem Flüchtlingsboot auf dem Mittelmeer. In der Folge seien
demnach 61 Menschen ertrunken. Das Boot soll am 10. April 2011 wieder an
die libysche Küste gespült worden sein (junge Welt, 10. Mai 2011).
Überlebende wurden demnach in das tunesische Flüchtlingslager Choucha an der
libyschen Grenze gebracht.
Am 23. Mai 2011 kam es im Flüchtlingslager Choucha zu einem beispiellosen
Angriff gegen die dortigen rund 4 000 Insassinnen und Insassen (taz, 25. Mai Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juni 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6431 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2011 und The Guardian, 27. Mai 2011). Die Angreifenden rekrutierten sich nach
Augenzeugenberichten aus der lokalen tunesischen Bevölkerung. Etliche Zelte
des Lagers wurden in Brand gesteckt, schließlich brannte beinahe das gesamte
Lager ab. Das tunesische Militär schoss sowohl mit Tränengas wie auch mit
scharfer Munition auf die Flüchtlinge im Lager, die sich gegen die Angriffe zur
Wehr setzten und gegen die Lebensbedingungen im Lager protestierten.
Insgesamt verloren mehrere Menschen ihr Leben, mindestens elf wurden verletzt. Das
Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) spricht von vier Toten.
Die tunesische Regierung verbreitet die Version, die Flüchtlinge seien
untereinander in Streit geraten und das Militär habe zur Schlichtung Schusswaffen einsetzen
müssen. Das UNHCR stützt die Meldung in einer Pressemitteilung vom 27. Mai
2011. Indes belegen Videos und Augenzeugenberichte, dass das Militär der
plündernden lokalen Bevölkerung zur Seite sprang und auf die Beine der Flüchtenden
schoss (
www.afrique-europe-interact.net/?article_id=462&clang=0). Flüchtlinge
wurden demnach gezwungen, ihre Habe bei den Plündernden abzugeben, die
diese in Fahrzeugen wegschafften und schließlich das Lager in Brand setzten.
Das UNHCR zog wie andere Menschenrechtsorganisationen seine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Lager ab, auch internationale Medien waren
tagelang abwesend.
Flüchtlinge gerieten in eine ausweglose Situation. In Libyen sind sie als
Menschen mit dunkler Hautfarbe pogromartiger Verfolgung ausgesetzt, während das
tunesische Militär auf sie schoss und sich auf die Seite der tunesischen Verfolger
stellte. Laut UNHCR sind rund 3 800 der Zeltstadtbewohnerinnen und -
bewohner als Flüchtlinge oder Asylsuchende registriert. Betroffen sind vor allem
Flüchtlinge aus jenen Ländern, in die sie nicht zurückkehren können
(beispielsweise Somalia, Sudan, Eritrea, Elfenbeinküste oder Irak).
Bis zu den Angriffen in Choucha war die Solidarität in Tunesien einzigartig.
Gemäß dem tunesischen Staatssekretär für Jugend und Sport haben
Einwohnerinnen und Einwohner rund 300 000 Flüchtlinge größtenteils mit libyscher
Staatsangehörigkeit aufgenommen, was bereits ein Verhältnis von 3 Prozent zur
Gesamtbevölkerung (rund 10 Millionen) ausmacht (Deutschlandradio Kultur,
5. Mai 2011). Die EU-Kommission erklärte, dass bislang 35 000 Flüchtlinge
aus Tunesien und Libyen auf der italienischen Insel Lampedusa und auf Malta
eingetroffen seien. Dies entspräche demgegenüber einem Anteil von 0,007
Prozent an der EU-Bevölkerung. Italiens Außenminister Franco Frattini, der früher
EU-Kommissar für Justiz und Inneres gewesen war, hatte indes im Februar 2011
von einem „biblischen Exodus“ gesprochen (derStandard.at, 23. Februar 2011).
Am 24. Mai 2011 hat die Kommission ihre Mitteilung zum „Dialog mit den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“
herausgegeben (KOM(2011) 292 endgültig). Das Dokument war vom
Europäischen Rat am 24. März 2011 gefordert worden, um „einen Plan für den Ausbau
der Kapazitäten zur Steuerung der Migration und der Flüchtlingsströme zu
unterbreiten“. Neben dem Druck auf das EU-Parlament sowie nationale Parlamente
fordert die Kommission, dass FRONTEX ermächtigt wird, eine sogenannte
Arbeitsvereinbarung mit „den zuständigen Behörden“ Tunesiens zu verabschieden.
Entsprechende Verhandlungen mit Ägypten, Marokko und der Türkei sollen
beschleunigt werden. Zudem soll ein eigenes „Operationsprojekt“ zwischen der
EU und Tunesien abgeschlossen werden, das „Teil eines breiteren
Maßnahmenpakets zur Bewältigung der illegalen Migration im Mittelmeerraum“ werden
soll, „um die Kapazitäten der tunesischen Behörden zur Kontrolle ihrer
Außengrenzen und zur Bekämpfung der Schlepperei und des Menschenhandels“ zu
erweitern. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Flüchtlinge im
Rahmen von „Resettlement“-Programmen aufzunehmen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/64311. Welche Operationen, an denen die EU beteiligt ist, finden derzeit vor der
tunesischen Küste statt bzw. sind bis Ende dieses Jahres geplant?
Die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX koordiniert seit dem 20. Februar 2011
die „Joint Operation Hermes“. Die Operation ist zunächst bis zum 31. August
2011 geplant.
a) Was genau ist gemeint, wenn die EU-Kommission in ihrer Mitteilung
vom 24. Mai 2011 von einer „Stärkung der von FRONTEX koordinierten
gemeinsamen Aktion EPN Hermes Extension 2011 durch zusätzliche
von den Mitgliedstaaten bereitgestellte technische Ressourcen“ spricht?
Die Mitgliedstaaten haben FRONTEX zur Koordinierung der gemeinsamen
Operation „Hermes“ sowohl personelle als auch technische Ressourcen zur
Unterstützung der italienischen Behörden angeboten. Diese Angebote wurden
bisher noch nicht in vollem Umfang durch FRONTEX abgerufen.
b) Welche Kapazitäten hat die Bundesregierung hierfür signalisiert?
Die Bundesregierung hat FRONTEX mit Beginn der gemeinsamen Operation
„Hermes“ zwei seeflugtaugliche Hubschrauber der Bundespolizei einschließlich
des erforderlichen Bedien- und Servicepersonals zur Seegrenzüberwachung aus
der Luft sowie zwei Bundespolizeibeamte für das „Screening“ (Befragung zum
Reiseweg und Feststellung der Identität sowie erkennungsdienstliche
Behandlung) in den Aufnahmezentren zur Unterstützung der italienischen Behörden
angeboten.
c) Bis wann sind die gemeinsamen Aktionen Hermes und Poseidon
terminiert?
Die gemeinsame Operation „Hermes“ ist zunächst bis zum 31. August 2011
geplant. Die gemeinsame Operation „Poseidon Land“ (griechisch-türkische
Landaußengrenze) begann am 2. März 2011 und ist bis Jahresende 2011
konzipiert. Die gemeinsame Operation „Poseidon Sea“ (griechisch-türkische
Seeaußengrenze) begann im April 2011 und hat eine Laufzeit bis Februar 2012.
d) Bedeutet der von der EU-Kommission bezüglich der Länge von Hermes
und Poseidon benutzte Terminus „so lange wie nötig“, dass bereits an eine
Verlängerung gedacht wird?
FRONTEX koordiniert in Kooperation mit den betroffenen Mitgliedstaaten die
gemeinsamen Operationen nach lagebedingter Bewertung. Die Einsatzdauer der
Operationen hängt maßgeblich von der weiteren Lageentwicklung sowie den
Ergebnissen der Risikoanalysen für den jeweiligen Einsatzraum ab.
e) Welche konkreten Maßnahmen sind mit einer „Aufstockung der Mittel für
das Patrouillennetz von FRONTEX“ gemeint?
Die Agentur FRONTEX verfügt über kein eigenes „Patrouillennetz“. Es handelt
sich um maritime Einsatzmittel, die, durch FRONTEX koordiniert, einem
Mitgliedstaat zur Verfügung gestellt werden. Insofern wird auf die Antwort zu
Frage 1a verwiesen.
Drucksache 17/6431 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode2. Wie viele deutsche Kriegsschiffe befinden sich mit welcher Mission vor der
tunesischen Küste oder patrouillieren vor ihr?
Was spricht gegebenenfalls aus Sicht der Bundesregierung gegen einen
sofortigen Abzug dieser Kriegsschiffe?
Es befinden sich keine deutschen Kriegsschiffe vor der tunesischen Küste. Einen
Auftrag zur Patrouille vor der tunesischen Küste gibt es für deutsche
Kriegsschiffe nicht.
3. Von welchen weiteren uni- oder bilateralen Patrouillen vor der tunesischen
Küste bzw. vorgelagerten internationalen Gewässern hat die
Bundesregierung Kenntnis, und um Einheiten welcher Länder handelt es sich dabei seit
Jahresbeginn?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von uni- oder bilateralen Patrouillen
vor der tunesischen Küste seit Jahresbeginn. Der Einsatzausbildungsverband der
Marine (EAV), bestehend aus den Fregatten BRANDENBURG, RHEINLAND-
PFALZ und dem Einsatzgruppenversorger BERLIN, hat zwischen dem 4. und
10. März 2011 im Rahmen einer humanitären Hilfeleistung 412 ägyptische
Staatsbürger von Tunesien nach Ägypten zurückgeführt.
4. Welche Hilfen haben tunesische Behörden zur Erleichterung eigener
Seepatrouillen erhalten, wie sie etwa seitens des italienischen Premierministers
Silvio Berlusconi für Italien zugesichert wurden?
Die Bundesregierung hat keine diesbezüglichen Hilfen an Tunesien geleistet.
Zusicherungen durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind der
Bundesregierung nicht bekannt.
5. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich eines
Aufnahmestopps seitens der tunesischen Regierung für aus den EU-
Mitgliedstaaten abgeschobene tunesische Flüchtlinge, und welche Änderungen gab
es hierzu in den letzten sechs Monaten?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
6. Was kann die Bundesregierung über das von der Kommission geforderte
Mandat zur Verhandlung einer „Arbeitsvereinbarung“ von FRONTEX mit
Tunesien mitteilen?
Der FRONTEX-Verwaltungsrat hat mit Beschluss vom 24. Mai 2011 dem
Exekutivdirektor der Agentur ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen über
den Abschluss eines Arbeitsübereinkommens mit den tunesischen Behörden
erteilt.
a) Welches konkrete Ziel wird mit dem zu schließenden Abkommen
verfolgt, und wie soll es umgesetzt werden?
Die Arbeitsübereinkommen der Agentur FRONTEX mit Drittstaaten verfolgen
einen mehrstufigen Ansatz, mit dem Ziel der stetigen Entwicklung der
Zusammenarbeit. Zunächst wird ein strategischer Informationsaustausch zu
Grenzschutzfragen und zur Migrationslage angestrebt. Dem folgt eine
Zusammenarbeit bei der Erstellung von Risikoanalysen, gefolgt von einer möglichen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6431Kooperation in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Forschung und
Entwicklung sowie Rückführung.
b) Welche Treffen mit welchen tunesischen Stellen haben hierzu bereits
stattgefunden, bzw. wo wurden Positionen ausgelotet?
Die praktische Umsetzung des erteilten Mandates zur Aufnahme von
Verhandlungen mit den tunesischen Behörden obliegt dem Exekutivdirektor der
Agentur. Die Einbindung des Verwaltungsrates in diesen Prozess erfolgt zu Beginn im
Rahmen der Mandatierung sowie bei der Annahme des ausgearbeiteten
Entwurfes des Arbeitsübereinkommens. Über bereits seit dem 24. Mai 2011 erfolgte
Gespräche oder stattgefundene Treffen mit den tunesischen Behörden liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
c) Wie ist die Haltung der Bundesregierung zur Frage, von wem die
Seegrenze vor der tunesischen Küste inner- und außerhalb des tunesischen
Hoheitsgebiets nach der Revolution überwacht werden müsste und
welche Rolle FRONTEX hierbei spielen soll?
Innerhalb des tunesischen Hoheitsgebietes obliegt die Überwachung der
Seegrenze den tunesischen Behörden. Außerhalb des Hoheitsgebietes gelten die
Regelungen des internationalen Seerechts. Bei durch FRONTEX koordinierten
Seegrenzoperationen der Mitgliedstaaten kommen die „Vorschriften und
Leitlinien für die von der Agentur koordinierten Maßnahmen an den Seegrenzen“
(Beschluss des Rates vom 26. April 2010 zur Ergänzung des Schengener
Grenzkodexes) zur Anwendung.
7. Was kann die Bundesregierung über die Verhandlungen zu
„Arbeitsvereinbarungen“ von FRONTEX mit Ägypten, Marokko und der Türkei mitteilen?
Der FRONTEX-Exekutivdirektor wurde durch den Verwaltungsrat im
Dezember 2005 mandatiert, Verhandlungen mit den zuständigen Behörden in der
Türkei aufzunehmen. Für Marokko wurde das Mandat im November 2006 und für
Ägypten im Mai 2007 erteilt. Informationen zum jeweiligen Verfahrensstand der
Verhandlungen sind nicht bekannt.
a) Welche konkreten Ziele werden mit den zu schließenden Abkommen
befolgt, und wie sollen sie umgesetzt werden?
Auf die Antwort zu Frage 6a wird verwiesen.
b) Welche Stelle führt die Verhandlungen seitens der EU, und welche
Mitgliedstaaten sind mit welchem Personal daran beteiligt?
Die Verhandlungen zu Arbeitsübereinkommen mit Ägypten, Marokko und der
Türkei werden seitens der EU durch die Agentur FRONTEX in eigener
Zuständigkeit geführt. Eine personelle Beteiligung der Mitgliedstaaten an den
Verhandlungen zwischen der Agentur und Drittstaaten ist generell nicht vorgesehen. Die
Einbindung der Mitgliedstaaten erfolgt jedoch im Rahmen der Sitzungen des
FRONTEX-Verwaltungsrates. Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen.
c) Wann wurde das Mandat für die Verhandlungen erteilt?
Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen.
Drucksache 17/6431 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperioded) Mit welchen Behörden wird konkret verhandelt?
Die Agentur FRONTEX verhandelt mit den für die Durchführung des
Grenzschutzes in den jeweiligen Drittstaaten zuständigen Behörden. Um welche
Behörden es sich im Einzelfall handelt, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
e) Welche Treffen haben hierzu wann und wo bereits stattgefunden?
Auf die Antwort zu Frage 6b wird verwiesen.
f) Was würde eine von der Kommission geforderte Beschleunigung für die
Verhandlungen konkret bedeuten?
Der Ablauf und die Durchführung der Verhandlungen obliegen der Agentur
FRONTEX und den zuständigen Behörden im jeweiligen Drittstaat. Inwiefern
sich diese Verhandlungen beschleunigen lassen, kann die Bundesregierung nicht
beurteilen.
8. Welchen Inhalt soll ein „gemeinsames Operationsprojekt der EU und
Tunesiens“ haben, bzw. welche Vorstellungen liegen der Kommission hierfür
zugrunde?
a) Hat eine hierzu anvisierte Reise der Kommission Anfang Mai 2011 nach
Tunesien stattgefunden?
b) Falls ja, welchen Inhalt bzw. welches Ergebnis zeitigte diese?
c) Wurde im Rahmen des Treffens auch über ein etwaiges
Arbeitsabkommen mit FRONTEX verhandelt?
d) Welche anderen EU-Institutionen bzw. EU-Mitgliedstaaten haben an der
Reise Anfang Mai 2011 bezüglich des „Operationsprojekts“
teilgenommen?
e) Welche weiteren Verhandlungen oder Treffen haben hierzu bereits mit
welchen tunesischen Behörden stattgefunden, und wer hat seitens der EU
daran teilgenommen?
f) Welche Vorschläge zur „Kontrolle ihrer Außengrenzen“ wurden der
tunesischen Regierung seitens der EU oder Regierungen ihrer
Mitgliedstaaten hierzu bereits übermittelt?
g) Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich der Kontrolle der
Außengrenzen Tunesiens in den Verhandlungen um ein „gemeinsames
Operationsprojekt“ einnehmen?
Die EU-Kommission hat dem Rat für Justiz und Inneres vom 11./12. April 2011
einen ersten Katalog für kurz- und mittelfristige Maßnahmen präsentiert. Unter
diesen Maßnahmen findet sich auch das so genannte gemeinsame
Operationsprojekt mit Tunesien. Dieses Projekt wird als Teil eines breiteren
Maßnahmenpakets dargestellt. Es soll einerseits dazu dienen, illegale Migration im
Mittelmeerraum zu bewältigen. Andererseits zielt es auf den Ausbau der Kapazitäten
der tunesischen Behörden zur Aufnahme sowie sozialen und beruflichen
Wiedereingliederung von Rückkehrern, zur Förderung legaler
Zuwanderungsmöglichkeiten und zu einer internationalen Normen gerecht werdenden Behandlung
von Zuwanderern und Menschen, die internationalen Schutzes bedürfen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6431Für technische Unterstützung beim Kapazitätsaufbau im Bereich Grenzschutz
schlägt die Kommission auch den Abschluss von Arbeitsabkommen zwischen
der EU-Grenzschutzagentur FRONTEX und Tunesien vor. Auf die Antworten
zu den Fragen 6 und 6a wird verwiesen.
EU-Kommissarin Cecilia Malmström hat bei ihrem Besuch in Tunesien am
30. und 31. März 2011 Gespräche mit Vertretern der tunesischen Regierung
sowie der Internationalen Organisation für Migration (IOM), dem
Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR), dem Internationalen Komitee vom
Roten Kreuz (IKRK) und tunesischen Flüchtlingsorganisationen geführt.
Gegenstand waren kurzfristige Unterstützungsmaßnahmen angesichts der
massiven Flüchtlingsbewegungen aus Libyen. Ferner ging es um eine langfristige
Zusammenarbeit in den Bereichen Migration und Asyl und den Abschluss von
Mobilitätspartnerschaften. Dabei wurde auch eine mögliche Unterstützung
seitens der EU für besseren Grenzschutz und Prävention von illegaler Migration,
insbesondere von Menschenhandel und Menschenschmuggel, angesprochen.
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von konkreten Vorschlägen gegenüber
Tunesien bezüglich einer Unterstützung der „Kontrolle ihrer Außengrenze“.
Eine Positionierung der Bundesregierung ist daher noch nicht möglich.
Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Mai 2011 angekündigt,
Ende Mai für Sondierungsgespräche nach Tunesien zu reisen. Der
Bundesregierung liegt noch kein Bericht über diese Reise vor.
9. Welche Ergebnisse der Besuche der italienischen Minister Roberto Maroni
und Franco Frattini sowie des Premierministers Silvio Berlusconi im März
und April 2011 in Tunesien sind der Bundesregierung bekannt?
Die Minister Roberto Maroni und Franco Frattini führten am 25. März 2011
Gespräche in Tunis mit dem Ziel, die Migrationsströme gen Italien zu unterbinden
oder zumindest einzuschränken, die aber zu keinem Ergebnis führten.
Premierminister Silvio Berlusconi reiste am 4. April 2011 zu erneuten Gesprächen nach
Tunis. Innenminister Roberto Maroni gelang es am 5. April 2011, eine
Vereinbarung zu schließen. Der Bundesregierung sind die folgenden, durch die
italienische Regierung vorgestellten Ergebnisse bekannt. Schriftliche
Vereinbarungen liegen der Bundesregierung nicht vor.
a) Wie waren bzw. sind die Verhandlungen Italiens eingebettet in eine
Gesamtstrategie der EU im Hinblick auf Ägypten, Libyen und Tunesien?
Italien hat die Verhandlungen unter dem Eindruck der Migrationsbewegungen
aus Tunesien nach Erkenntnissen der Bundesregierung bilateral konzipiert und
aufgenommen.
b) Zu welcher Art von Abkommen hatte der Besuch der Minister Roberto
Maroni und Franco Frattini im März 2011 geführt?
Italien stellte Tunesien im März zunächst 80 Mio. US-Dollar (später auf 100 Mio.
US-Dollar aufgestockt) Soforthilfe für die Überwachung der Küsten und
Wiederaufbaukredite in Höhe von 150 Mio. Euro in Aussicht. Zu einem Abkommen
kam es noch nicht.
Erst bei dem Besuch in Tunis am 5. April 2011 hat Innenminister Roberto
Maroni mit der tunesischen Regierung ein „technisches Abkommen“ vereinbart,
das die verstärkte Zusammenarbeit beider Länder zur Verhinderung illegaler
Migration und die in Aussicht gestellten Zahlungen beinhaltet.
Drucksache 17/6431 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Welche Summe hatte Premierminister Silvio Berlusconi mit der
tunesischen Regierung vereinbart, und welche Zahlungsmodalitäten wurden
verabredet?
Premierminister Silvio Berlusconi hat bei seinem Besuch am 4. April 2011 keine
Zahlungen vereinbart.
d) Welche sonstigen Hilfen, etwa durch Sachmittel, hatte Premierminister
Silvio Berlusconi mit der tunesischen Regierung vereinbart?
Premierminister Silvio Berlusconi hat keine sonstigen Hilfen oder Sachmittel
vereinbart. Im Abkommen vom 5. April 2011 wurde vereinbart, dass Italien
technische Ausrüstung zur Verfügung stellt. Am 10. Mai 2011 erfolgte die
Übergabe von vier Motorbooten zur Küstenüberwachung an Tunesien.
e) Welche Gegenleistungen hatte Tunesien hierfür in welcher Form
zugesichert?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von vereinbarten Gegenleistungen.
10. Welche Prognosen über ein erwartetes Flüchtlingsaufkommen aus Tunesien
und Libyen in afrikanische Nachbarländer und in Mitgliedstaaten der
Europäischen Union liegen der Bundesregierung für 2011 vor (bitte jeweils
nach Zielstaaten bzw. Regionen aufstellen)?
a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Risikoanalysen der
Grenzschutzagentur FRONTEX hierzu, und welchen Inhalt haben
diese?
Die Agentur FRONTEX hat auf Ersuchen Italiens am 23. Februar 2011 eine
Szenarioanalyse Nordafrika („Scenario Analysis Northern Africa“) erstellt.
Diese enthält u. a. sechs Szenarien bzw. Hypothesen zu möglichen Folgen der
aktuellen Entwicklungen sowie daraus resultierenden Migrationsbewegungen in
Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten.
b) Über welche Zahlen (inklusive begründeter Schätzungen) verfügt die
Bundesregierung bezüglich auf dem Weg in die EU im Mittelmeer
Ertrunkener in 2011, und was unternimmt die Bundesregierung, um
Informationen über die tatsächlichen Zahlen von jährlichen Todesopfern
an den EU-Außengrenzen zu erhalten?
Eigene Erkenntnisse über die Zahl der auf dem Weg in die EU im Mittelmeer
ertrunkenen Personen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Nach Schätzungen
des UNHCR werden bereits über 1 400 Menschen vermisst bzw. gelten als
ertrunken.
c) Teilt die Bundesregierung die vom früheren EU-Kommissar für Justiz
und Inneres Franco Frattini geäußerte Befürchtung, dass ein „biblischer
Exodus“ von Flüchtlingen bevorsteht?
Franco Frattini hat diese Äußerungen in seiner Eigenschaft als italienischer
Außenminister getätigt. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung,
Äußerungen des Vertreters der Regierung eines anderen EU-Mitgliedstaates zu
kommentieren.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/643111. a) Wird tunesischen Migrantinnen und Migranten bzw. Asylsuchenden die
Einreise nach Deutschland erlaubt, und wenn ja, unter welchen
Bedingungen?
Für tunesische Staatsangehörige gelten die allgemeinen Einreiseregelungen des
EU-Rechts und des nationalen Rechts.
b) Wie viele libysche und tunesische Flüchtlinge sind in den letzten zwölf
Monaten an welchen deutschen Außengrenzen festgestellt worden, und
welche Behandlung haben sie erfahren (bitte für jeden Monat einzeln
aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei hat im Jahr 2010 libysche Staatsangehörige bei der
unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet wie folgt festgestellt:
davon Zurückschiebungen:
davon Übergabe an inländische Behörden:
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 3 2 3 7 1 5 2 3 2 5 33
Seehäfen 1 2 23
Belgien 1 2 23
Niederlande 1 1 1 1 1 25
Österreich 1 21
Polen 1 21
Schweiz 1 2 23
Gesamtergebnis 4 4 4 9 1 6 3 6 5 7 49
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 2 2 2 1 2 2 2 13
Seehäfen 1 2 23
Belgien 2 22
Niederlande 1 1 1 1 24
Polen 1 21
Schweiz 1 2 23
Gesamtergebnis 1 3 3 0 3 1 2 0 3 3 5 2 26
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 1 1 2
Belgien 1 1
Niederlande 1 1
Österreich 1 1
Gesamtergebnis 1 1 0 0 1 0 2 0 0 0 0 0 5
Drucksache 17/6431 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedavon Gestattung der Weiterreise:
Die Bundespolizei hat im Jahr 2011 (Zeitraum Januar bis Mai) libysche
Staatsangehörige bei der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet wie folgt
festgestellt:
davon Zurückschiebungen:
davon Übergabe an inländische Behörden:
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 2 1 5 2 3 5 18
Gesamtergebnis 2 0 1 0 5 0 2 0 0 3 0 5 18
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 4 28 11 21 21 25
Belgien 22 22 23 27
Dänemark 22 22 24
Frankreich 24 24 21 29
Niederlande 1 23 26 10
Österreich 23 21 24
Schweiz 1 23 23 27
Tschech. Republik 21 21
Gesamtergebnis 6 10 22 13 16 67
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Belgien 1 2 23
Dänemark 2 2 24
Frankreich 2 1 23
Niederlande 2 5 27
Schweiz 2 22
Gesamtergebnis 0 2 6 4 7 19
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 1 2 1 24
Schweiz 1 3 24
Österreich 3 1 24
Frankreich 2 3 1 26
Belgien 2 1 1 24
Tschechische Republik 1 21
Niederlande 1 1 1 23
Gesamtergebnis 2 0 7 8 9 26
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6431davon Gestattung der Weiterreise:
Die Bundespolizei hat im Jahr 2010 an deutschen Grenzen tunesische
Staatsangehörige bei der unerlaubten Einreise wie folgt festgestellt:
davon Zurückschiebungen:
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 3 8 9 1 21
Schweiz 1 21
Gesamtergebnis 4 8 9 1 0 22
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 1 21 24 21 23 1 23 1 3 218
Seehäfen 21 21 222
Belgien 1 22 22 21 3 23 23 215
Dänemark 21 21 21 223
Frankreich 3 23 24 21 24 24 1 21 22 2 1 226
Luxemburg 22 21 223
Niederlande 22 21 21 21 1 226
Österreich 1 24 22 26 25 25 1 24 21 2 2 233
Polen 1 21 222
Schweiz 21 23 21 21 21 25 22 2 1 217
Tschechische
Republik 21 21 21 21 21 21 226
Gesamtergebnis 7 13 15 11 11 12 12 6 19 10 7 8 131
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 1 2 21 1 1 23 1 10
Seehäfen 1 1 22
Belgien 1 1 22 1 25
Dänemark 21 21 1 23
Frankreich 2 2 1 4 2 21 1 13
Luxemburg 1 21
Niederlande 21 1 21 1 24
Österreich 1 3 1 3 25 5 23 1 2 1 25
Polen 1 21
Schweiz 2 21 1 25 2 2 13
Tschechische
Republik 1 1 21 1 21 25
Gesamtergebnis 4 6 8 6 10 8 7 2 17 7 4 3 82
Drucksache 17/6431 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedavon Übergabe an inländische Behörden:
davon Gestattung der Weiterreise:
davon Ausstellung Passersatz/Visum:
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 1 21
Belgien 1 2 1 2 1 2 29
Frankreich 2 1 1 1 1 2 1 29
Niederlande 1 21
Österreich 1 1 1 1 1 1 26
Schweiz 1 1 1 23
Tschechische
Republik 1 21
Gesamtergebnis 0 3 3 3 1 2 3 4 2 3 2 4 30
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Flughäfen 1 2 2 1 1 27
Belgien 1 21
Frankreich 1 1 1 1 24
Luxemburg 1 21
Niederlande 1 21
Österreich 2 22
Schweiz 1 21
Gesamtergebnis 3 2 4 2 0 2 2 0 0 0 1 1 17
Grenze Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Gesamt
Luxemburg 1 1
Polen 1 1
Gesamtergebnis 0 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 2
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/6431Die Bundespolizei hat im Jahr 2011 (Zeitraum Januar bis Mai) tunesische
Staatsangehörige bei der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet wie folgt
festgestellt:
davon Zurückschiebungen:
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 24 25 24 20 213
Seehäfen 21 21 222
Schweiz 24 22 27 14 20 247
Dänemark 21 22 20 223
Österreich 21 12 25 31 11 260
Frankreich 22 25 22 13 222
Belgien 29 28 25 28 27 237
Niederlande 21 22 22 21 226
Polen 21 221
Tschechische Republik 22 21 21 23 24 211
unbekannt 21 21 20 222
Gesamtergebnis 19 29 31 67 58 204
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 22 21 21 224
Seehäfen 21 21 222
Schweiz 23 22 25 12 17 239
Dänemark 21 221
Österreich 21 11 24 11 10 237
Frankreich 21 21 21 29 212
Belgien 25 26 25 25 27 228
Niederlande 22 21 21 224
Polen 21 221
Tschechische Republik 21 21 21 24 227
Gesamtergebnis 12 21 19 33 50 135
Drucksache 17/6431 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedavon Übergabe an inländische Behörden:
davon Gestattung der Weiterreise:
12. Welche neuen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über das Boot mit
afrikanischen Flüchtlingen, das am 25. März 2011 den Hafen im libyschen
Tripolis mit 72 Personen an Bord verlassen hat (The Guardian, 8. Mai 2011)
und trotz Nothilferufen und Sichtkontakt mit einem Militärhelikopter bzw.
um den 29./30. März 2011 auch einem Flugzeugträger der NATO 16 Tage
lang im Mittelmeer driftete, bis die meisten der Flüchtlinge verdursteten,
darunter zwei Babys und Kinder?
a) Wurden im Zusammenhang mit den in Frage 11 genannten Ereignissen
Ermittlungen oder eine strafrechtliche Verfolgung wegen unterlassener
Hilfeleistung eingeleitet?
Wenn ja, gegen wen?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die über die Antwort der
Bundesregierung zu der Schriftlichen Frage 4 des Abgeordneten Andrej Hunko
und zu der Schriftlichen Frage 6 der Abgeordneten Kornelia Möller auf
Bundestagsdrucksache 17/5990 hinausgehen.
b) Was kann die Bundesregierung über ihre Erkenntnisse zu dem
Flüchtlingsboot mitteilen, das nach Medienberichten vom 10. Mai 2011 auf
dem Mittelmeer auseinandergebrochen war und dessen Überlebende
(teilweise erneut) nach Choucha gebracht wurden?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 1 23 21 25
Schweiz 1 22 22 3 28
Dänemark 22 22
Österreich 1 20 1 22
Frankreich 1 24 21 4 10
Belgien 3 2 23 28
Niederlande 1 21 22
Tschechische Republik 1 1 22 24
unbekannt 1 21 22
Gesamtergebnis 6 7 10 32 8 63
Grenze Jan Feb Mär Apr Mai Gesamt
Flughäfen 1 1 2 4
Österreich 1 1
Belgien 1 1
Gesamtergebnis 1 1 2 2 6
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/643113. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass die humanitäre
Lage im Flüchtlingslager Choucha in den Tagen nach dem Brand in dem
Lager angesichts der Feindschaft der tunesischen Dorfbevölkerung und der
Schüsse des tunesischen Militärs aussichtslos gewesen ist?
a) Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung nach dem 23. Mai
2011 unternommen, um den Flüchtlingen des UNHCR-Camps in
Choucha zu helfen?
Die Bundesregierung verfolgt die Lageentwicklung im Flüchtlingslager
Choucha als einem von mehreren humanitären Brennpunkten der Libyen-Krise
mit Aufmerksamkeit. Nach letzten Berichten der Vereinten Nationen hat sich die
Lage beruhigt und haben Wiederherstellungsarbeiten begonnen. Im Rahmen der
Finanzierung des Soforthilfeprogramms des UNHCR in Tunesien ist die
Bundesregierung an dieser Wiederherstellung beteiligt.
b) Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen vom UNHCR und von
Menschenrechtsgruppen, eine Aufnahme von Flüchtlingen aus Choucha
im Resettlement-Verfahren auch in Deutschland umzusetzen (www.
medico.de/themen/menschenrechte/migration/dokumente/
chouchaappell/4021/)?
In der gegenwärtigen Situation in Nordafrika kommt es insbesondere darauf an,
humanitäre Hilfe in der Region zu leisten. Eine Aufnahme von Personen durch
Neuansiedlung ist nicht geplant.
Deutschland hat eine lange Tradition umfangreicher Aufnahme
schutzbedürftiger Personen aus Krisenregionen, z. B. die Aufnahme der vietnamesischen
Bootsflüchtlinge, die Aufnahme von schutzbedürftigen Personen während des
Bürgerkriegs im ehemaligen Jugoslawien und zuletzt die deutsche Initiative zur
Aufnahme irakischer Flüchtlinge aus Syrien und Jordanien in der EU. Im
Rahmen der letztgenannten Aufnahmeaktion hat Deutschland mit 2 501 Personen
die höchste Anzahl von Personen übernommen. Deutschland gehört, worauf
auch der UNHCR hinweist, weltweit zu den führenden Aufnahmestaaten von
Flüchtlingen, und ist der führende Aufnahmestaat unter den westlichen
Industriestaaten.
2010 sind in Deutschland – im Gegensatz zu anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union – die Asylbewerberzahlen auf über 41 000 Personen stark
angestiegen. Vor diesem Hintergrund besteht derzeit kein großer Spielraum für
weitere Aufnahmen. Ungeachtet dessen hat die Bundesregierung aktuell
entschieden, wie bereits mehrfach zuvor und zuletzt im Jahr 2010 (100
Flüchtlinge), 150 schutzsuchende Personen von Malta aus nach Deutschland zu
übernehmen.
14. Inwieweit ist die Bundesregierung in eine „Sicherheitssektorreform“ in
Libyen, Ägypten, Marokko oder Tunesien eingebunden?
a) Um welche Projekte handelt es sich dabei konkret?
Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) plant derzeit die Entsendung von
Expertenteams im Bereich Sicherheitssektorreform (SSR) nach Ägypten,
Tunesien und Libyen. Ziel dieser Prüfmissionen ist die Erstellung einer
Bedarfsanalyse auf dem Gebiet der Sicherheitssektorreform. Die Berichte sollen als
Planungsgrundlage für zivile Maßnahmen der EU dienen, einschließlich aus dem
Bereich der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP).
Drucksache 17/6431 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche bundesdeutschen Stellen sind hierzu mit welchem Personal und
welchen Aufgaben eingebunden?
Die Entscheidung, wann und in welchem Umfang die EU eine
Expertenkommission im Bereich Sicherheitssektorreform nach Ägypten, Tunesien und Libyen
entsenden wird, ist innerhalb der EU noch nicht gefallen. Zwei deutsche
Kandidaten sind auf Seiten des EAD nach einem Auswahlverfahren für eine
Verwendung im Rahmen dieser Prüfmissionen vorgesehen. Das Auswärtige Amt hat auf
deutscher Seite den Bewerbungsprozess koordiniert.
c) Wie steht die Bundesregierung zum Vorschlag des Anti-Terrorismus-
Koordinators (CTC) Gilles de Kerchove, in Nordafrika eine Mission
innerhalb der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu
erwägen, und wann wird der CTC hierzu nähere Erläuterungen
abgeben, vor allem dazu, welche Länder gemeint sind?
Die Bundesregierung sieht für auf Staatsaufbau gerichtete zivile Aufgaben
einschließlich Sicherheitssektorreform eine vorrangige Rolle der EU. Die
Erkundungsmission dient der Vorbereitung der Entscheidung, in welcher Weise die
EU einen Beitrag zur Unterstützung des Reformprozesses leisten kann.
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, wann der
Antiterrorismus-Koordinator der EU nähere Erläuterungen zu einer möglichen Mission
innerhalb GSVP abgeben wird.
15. Wo wird die Mitteilung „Ein Dialog mit den Ländern des südlichen
Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und Sicherheit“ weiter beraten, und
welche Haltung wird die Bundesregierung zu den einzelnen Forderungen,
insbesondere der starken Betonung auf eine effektive Migrationsabwehr
durch die Stärkung der Grenzsschutzagentur FRONTEX, einnehmen?
Da die Mitteilung „Ein Dialog mit den Ländern des südlichen Mittelmeerraums
über Migration, Mobilität und Sicherheit“ verschiedene Themen anspricht, wird
sie auch in unterschiedlichen Ratsarbeitsgruppen aufgegriffen. Die
Bundesregierung begrüßt den von der Kommission vorgeschlagenen „Dialog über
Migration, Mobilität und Sicherheit“ mit den südlichen Mittelmeeranrainern und
ist bereit, sich aktiv einzubringen. Die konkrete Umsetzung des Dialogs wird
insbesondere in der zuständigen „High Level Working Group on Asylum and
Migration“ beraten werden.
Aus Sicht der Bundesregierung sollte der angestrebte migrationspolitische
Dialog im Sinne des EU-Gesamtansatzes Migration einen umfassenden Ansatz
verfolgen und nicht auf einzelne Themen der migrationspolitischen Agenda
beschränkt werden.
a) Wie steht die Bundesregierung zur in der Mitteilung „Ein Dialog mit den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und
Sicherheit“ erhobenen Forderung, die EU-Mitgliedstaaten sollen eine
Neuansiedlung von Flüchtlingen organisieren und durchführen?
Aufgrund der aktuellen Krisen in Libyen und seinen Nachbarstaaten, von der
auch Flüchtlinge und Migranten in erheblichem Umfang betroffen sind,
unterstützt die Bundesregierung die dringend notwendige humanitäre Hilfe vor Ort
mit dem Schwerpunkt auf Flüchtlingsversorgung und Evakuierungen. Seit
Jahresbeginn 2011 wurden hierfür über 8 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Neben diesen kurzfristigen Maßnahmen gilt es aber auch langfristig zu denken,
um den Flüchtlingsschutz vor Ort dauerhaft zu stärken. Daher wird es im
Rahmen des angestrebten Dialogs mit den südlichen Nachbarn auch darum gehen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/6431müssen, wie Flüchtlingsschutzkapazitäten und ein Asylrechtsrahmen vor Ort
aufgebaut und gestärkt werden können. Die Bundesregierung begrüßt
dahingehende Vorschläge der Kommission. Zur Neuansiedlung wird auf die Antwort zu
Frage 13b verwiesen.
b) Wie steht die Bundesregierung zur in der Mitteilung „Ein Dialog mit den
Ländern des südlichen Mittelmeerraums über Migration, Mobilität und
Sicherheit“ erhobenen Forderung, eine „rasche Einigung über den
Vorschlag für ein gemeinsames Neuansiedlungsprogramm der EU“ zu
erzielen, „um eine Neuansiedlung von Flüchtlingen zu erleichtern“?
Die Bundesregierung begrüßt die Bestrebungen, ein freiwilliges EU-
Neuansiedlungsprogramm zu schaffen. Die Bundesregierung wird sich konstruktiv in die
Verhandlungen um den kürzlich von der Europäischen Kommission vorgelegten
neuen Vorschlag einbringen.
16. Welche politischen und/oder rechtlichen Möglichkeiten sieht die
Bundesregierung für eine eilige Aufnahme von jenen aus Libyen nach Tunesien
geflohenen Flüchtlinge, die wegen Verfolgung nicht in ihre Herkunftsländer
zurückkehren können, und inwiefern sollte hierüber eine Abstimmung der
Bundesländer herbeigeführt werden?
a) Wie steht die Bundesregierung zur Forderung des UNHCR, des
Europäischen Parlaments sowie des Europäischen Rates zur Installation einer
festen Zahl jährlicher Neuansiedlungsplätze, für deren Übernahme sich
bereits 37 deutsche Städte im Rahmen der „Save-me“-Kampagne bereit
erklärt haben (
www.save-me-kampagne.de/ratsbeschluesse.html)?
b) Wie wird sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Teilnahme an
diesjährigen Treffen der Innenministerkonferenz der Länder (IMK) für
eine positive Umsetzung der Forderungen einsetzen?
Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Schaffung eines für die
Mitgliedstaaten freiwilligen Neuansiedlungsprogramms wird derzeit in den
Gremien der Europäischen Union beraten. Nach Abschluss der Verhandlungen wird
die Bundesregierung entscheiden, ob die in Deutschland praktizierte humanitäre
Aufnahme schutzbedürftiger Personen aus Drittstaaten durch Ad-hoc-
Entscheidung gemäß den §§ 22, 23 des Aufenthaltsgesetzes – die zuletzt genannte Norm
war z. B. auch Grundlage für die Aufnahme der 2 501 irakischen Flüchtlinge in
Deutschland in den Jahren 2009 und 2010 – durch eine Neuansiedlungsquote
ergänzt oder ersetzt werden soll. Gleiches gilt für die Befassung der Innenminister
der Länder im Rahmen der Innenministerkonferenz. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 13b hingewiesen.
17. Welchen Stand hat das von der EU anvisierte Kooperationsabkommen mit
Tunesien bezüglich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität bzw.
anderer Formen von Kriminalität?
a) Was soll in dem Abkommen genau geregelt werden?
b) Welche Institutionen der EU wären hieran beteiligt?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über ein von der EU
anvisiertes Kooperationsabkommen mit Tunesien bezüglich der Bekämpfung der
organisierten Kriminalität bzw. anderer Formen von Kriminalität vor.
Drucksache 17/6431 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode18. Welche Inhalte hat das Engagement der EU gegenüber Tunesien im
Rahmen der „verstärkten Europäischen Nachbarschaftspolitik“ und der
Initiative „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“?
a) An welche Bedingungen soll die hier angesprochene Zusammenarbeit
geknüpft werden, etwa in den Bereichen Asyl, Migration und
Grenzmanagement oder der Rückkehr bzw. Rückübernahme in der EU
unerwünschter Migrantinnen und Migranten?
Die Europäischen Kommission betont in ihrer Mitteilung zum Dialog mit den
südlichen Mittelmeeranrainern auch den Aspekt der Konditionalität. Eine
Stärkung der Mobilitätsmöglichkeiten wird von der Erfüllung einiger
Voraussetzungen abhängig sein, die gewährleisten sollen, dass der Personenverkehr unter
sicheren Rahmenbedingungen stattfindet. Erforderliche Maßnahmen könnten
laut Mitteilung der Kommission zum Beispiel sein: der Abschluss von
Rückübernahmeabkommen, Kapazitätsaufbau im Bereich Grenzmanagement oder
auch die Ratifizierung und Anwendung des VN-Übereinkommens gegen die
grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seiner Protokolle über den
Menschenhandel und die Schleusung von Migranten.
b) Mit welcher Position bringt sich die Bundesregierung bezüglich der
Bedingung einer schärferen Migrationsabwehr hinsichtlich weiterer
Partnerschaften mit Tunesien (bzw. Marokko und Ägypten) in die
Diskussion um die „Schlussfolgerungen des Rates zu den Grenzen, zur
Migration und zum Asyl“ (Ratsdok. 10782/11) ein?
Die Bundesregierung hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass in den
Ratsschlussfolgerungen der partnerschaftliche Ansatz deutlich zum Ausdruck
kommt. So heißt es dort „The Council reiterates that such a dialogue should have
a mutually beneficial outcome […].“
c) Mit welchem konkreten Anliegen bzw. welcher Verhandlungsposition
nehmen das Directorate-General (DG) Home Affairs, DG Justice,
FRONTEX und EASO (European Asylum Support Office)
an etwaigen Gesprächen mit der tunesischen Regierung teil?
Da es sich um laufende Verhandlungen handelt, sieht sich die Bundesregierung
nicht in der Lage, über die jeweiligen konkreten Anliegen bzw.
Verhandlungspositionen Auskunft zu geben.
d) Wie bleibt das Engagement der EU gegenüber Tunesien eingebettet in
strategische Ziele für die Region, wie sie bereits zuvor in der „Strategie
für die Sahelzone“ formuliert wurden?
Das Engagement der Europäischen Union gegenüber Tunesien fügt sich ein in
die strategische Neuausrichtung der EU gegenüber der südlichen Nachbarschaft
wie sie in den von der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der
Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 8. März 2011
vorgelegten „Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand“ und der am
25. Mai 2011 vorgelegten Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“ dargestellt werden.
Die „Europäische Strategie für Sicherheit und Entwicklung in der Sahelzone“
bezieht sich vor allem auf die Länder Mali, Mauretanien und Niger.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6431e) An welchen konkreten Aktionsplänen hinsichtlich der „Strategie für die
Sahelzone“ bzw. der Rolle Tunesiens wird gegenwärtig innerhalb der
EU-Kommission gearbeitet?
Im Zuge der Neuaufstellung der Europäischen Nachbarschaftspolitik gegenüber
dem südlichen Mittelmeerraum wird in den nächsten Wochen von der
Europäischen Kommission und dem Europäischen Auswärtigen Dienst der
Aktionsplan für Tunesien neu konzipiert werden. Dies wird unter Berücksichtigung der
Vorgaben der gemeinsamen Mitteilungen erfolgen.
19. Welches Engagement hat die „Europäische Stiftung für Demokratie“ mit
Bezug auf Tunesien in den letzten fünf Jahren für welche konkreten
Projekte entwickelt?
Bei der „Europäischen Stiftung für Demokratie“ handelt es sich bislang um
einen Vorschlag der Europäischen Kommission und des Europäischen
Auswärtigen Dienstes, der Ideen aus dem Kreise der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union aufgreift.
20. Inwiefern ist das „Finanzinstrument für Demokratie und Menschenrechte“
der EU bezüglich Tunesien eingesetzt worden, und welche konkreten
Projekte wurden wofür gefördert?
Das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)
förderte im Rahmen eines regionalen Vorhabens in Tunesien die Arbeit von
Menschenrechtsverteidigern mit insgesamt 981 513 Euro. Das Projekt hatte eine
Laufzeit von 36 Monaten. Seit 2009 wird ebenfalls in einem Programm für
Zentralasien, Osteuropa, den Südkaukasus und die gesamte MENA-Region
(Mittlerer Osten und Nordafrika) in Tunesien ein Projekt zur Förderung der
Abschaffung der Todesstrafe und Anerkennung der internationalen
Menschenrechtsstandards in diesem Bereich mit insgesamt 1 Mio. Euro unterstützt. Aus
dem Finanzinstrument EIDHR wurden für den Förderzeitraum 2011 bis 2012
2 Mio. Euro für Tunesien zur Verfügung gestellt.
21. Inwieweit hat es eine Mandatserweiterung der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) hinsichtlich ihrer jüngsten Aktivitäten
in Nordafrika gegeben?
Bisher gab es noch keine Mandatserweiterung der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) in die Region Nordafrika. Anlässlich der
Jahrestagung der EBWE am 20./21. Mai 2011 in Astana, Kasachstan, wurde
jedoch vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Umwälzungen in den
arabischen Ländern (Nordafrika) mit Zustimmung aller Anteilseigner
(Mitgliedstaaten) eine Resolution verabschiedet, die das Direktorium der Bank auffordert,
dem Gouverneursrat bis zum 31. Juli 2011 Empfehlungen vorzulegen, u. a. zu
einer angemessenen regionalen Ausweitung des Mandats der EBWE in diese
Region.
22. Inwiefern und ggf. wann und wie sind die „Freilassung der politischen
Häftlinge, die Legalisierung der demokratischen politischen Parteien und
der Vereinigungen sowie die Öffnung der Handlungsräume für
Zivilgesellschaft und Medien“, wie sie von der EU in ihren Schlussfolgerungen vom
31. Januar 2011 (Ratsdok. 5953/11) gefordert wurden, in Tunesien umge-
Drucksache 17/6431 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesetzt worden, und welche Häftlinge waren mit „politisch“ gemeint (bzw.
welche waren von der Definition ausgeschlossen)?
Nach Angaben der tunesischen Übergangsregierung sind alle politischen
Gefangenen frei; dies haben auch tunesische Menschenrechtler bestätigt. Politische
Parteien können sich seit Ende Januar 2011 registrieren. Nach letztem Stand
wurden bislang mehr als 80 Parteien für die Wahlen zu einer
verfassungsgebenden Versammlung am 23. Oktober 2011 zugelassen. Über die Zulassung
entscheidet das Bundesministerium des Innern. Anträge von Vereinigungen, die
ausschließlich religiöse Ziele verfolgen, wurden abgewiesen. In Einzelfällen
wird der Rechtsweg beschritten.
Es gibt keine Hinweise, dass die Gründung von zivilgesellschaftlichen
Organisationen durch die Übergangsregierung behindert wird.
Am 23. Januar 2011 wurde von der Übergangsregierung der Import
ausländischer Presseerzeugnisse ohne Einschränkungen zugelassen. Staatliche
Zensurmaßnahmen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Über Fragen der
Frequenzvergabe für terrestrischen Rundfunk, der Eigentümerstrukturen von
Medienunternehmen sowie des Zugangs zu Internetseiten pornographischen Inhalts
finden Abstimmungen statt.
23. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Initiativen des DII-
Konsortiums (Desertec Industrial Initiative), in Tunesien Standorte für
solarthermische Kraftwerke zu errichten und dort Energie für den Export zu
produzieren, und inwieweit ist die Bundesregierung in diese Anstrengungen
eingebunden?
Die Bundesregierung hat die „Desertec Industrial Initiative“ bei Gesprächen mit
der tunesischen Regierung und Wirtschaft durchgehend beraten und aktiv
begleitet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Konsortium mit dem
tunesischen Energieversorger „STEG Energies Renouvelables“ eine
Absichtserklärung über eine erste Machbarkeitsstudie für ein Pilotprojekt unterzeichnet und
weitere Einzelheiten, zuletzt bei Gesprächen im Mai 2011, erörtert. Ferner hat
das Konsortium ein Verbindungsbüro in Nordafrika mit Sitz in Tunis
eingerichtet.
24. Welche Gelder oder anderen wirtschaftlichen Ressourcen des früheren
Präsidenten Ben Ali, seiner Frau Leïla Bent Mohammed Trabelsi sowie
46 weiteren Personen, die wegen der „Unterschlagung von beweglichem
und unbeweglichem Vermögen, der Eröffnung von Bankkonten und dem
Besitz von Vermögen in verschiedenen Ländern im Zusammenhang mit
Vorgängen der Geldwäsche“ sanktioniert werden sollen, wurden gemäß
dem Beschluss des Rates der Europäischen Union (Ratsdok. 5961/11) in
Deutschland eingefroren bzw. beschlagnahmt?
Im Rahmen des Vollzugs der Verordnung des Rates (EU) 101/2011 vom 4.
Februar 2011 wurden Gelder und wirtschaftliche Ressourcen des früheren
Präsidenten Ben Ali, seinen Angehörigen und Mitgliedern seiner Entourage
eingefroren. In Deutschland wurde ein Konto mit einer Summe von knapp 13 500 Euro
eingefroren. Weitere Konten der von der EU-Verordnung erfassten Personen
wurden in Deutschland nicht festgestellt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/6431a) Inwiefern werden die mit dem besagten Beschluss der
Regierungsvertreter beschlossenen Maßnahmen und die ihnen zu Grunde liegenden
Vorwürfe einer juristischen Kontrolle unterzogen?
Gegen die Verordnung steht der Rechtsweg vor dem Gerichtshof der
Europäischen Union offen. Dieser wird in zahlreichen Fällen auch genutzt. Ferner kann
jede gelistete Person oder Entität beim Rat eine Überprüfung der Listung
verlangen. Auch hiervon wird häufig Gebrauch gemacht. Der Rechtsweg steht
unmittelbar mit Wirksamwerden der Listung offen. Das Überprüfungsverfahren des
Rates ist für den Kläger/Antragsteller fakultativ.
b) Wo waren etwaige Gelder von Ben Ali bzw. seiner Familie in
Deutschland angelegt?
Es handelt sich um ein Bankkonto.
c) Wann ist Ben Ali von einer etwaigen Konfiszierung in Deutschland
unterrichtet worden?
Ben Ali und alle anderen gelisteten Personen wurden vom Rat unmittelbar nach
der Listung über diese schriftlich informiert. In Fällen der Nichterreichbarkeit
wurde die Mitteilung durch die Veröffentlichung im Amtsblatt ersetzt. Die
Sperrung der Konten erfolgt unmittelbar mit der Listung durch die EU. Ein weiterer
nationaler Verwaltungsakt ist nicht erforderlich.
d) Was soll mit (auch in anderen Mitgliedstaaten der EU) etwaigen
konfiszierten Geldern oder Ressourcen passieren?
Bis zu einer Entlistung bleiben die Konten und wirtschaftlichen Ressourcen
eingefroren. Über die Entlistung entscheidet der Rat der Europäischen Union. Die
eingefrorenen Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen können nur nach den in
den Artikeln 5 bis 7 der Verordnung (EU) (Nr.) 101/2011 aufgeführten
Voraussetzungen freigegeben werden. Über eine etwaige Beschlagnahme kann nur im
Rahmen eines Rechtshilfeersuchens entschieden werden.
25. Welche Hilfszusagen haben die EU bzw. die Bundesregierung gegenüber
der tunesischen Regierung in 2011 gemacht, und an welche Bedingungen
knüpfen sie sich?
Die Europäische Union hat Tunesien im Rahmen des Finanzinstruments der
Europäischen Nachbarschaftspolitik für den Zeitraum 2011 bis 2013 Mittel in
Höhe von 240 Mio. Euro zugesagt. Diese Mittelzusagen wurden kurzfristig um
17 Mio. Euro erhöht, in erster Linie für Unterstützungsmaßnahmen in ländlichen
Regionen, bei der Vorbereitung freier Wahlen, dem Demokratisierungsprozess
und der Zivilgesellschaft. Kommissionspräsident Manuel Barroso hat bei
seinem Besuch in Tunis am 12. April 2011 weitere Unterstützung in Höhe von
140 Mio. Euro angekündigt.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2011 zusätzliche Mittel in Höhe von 34 Mio.
Euro für die Region zugesagt; davon wird ein erheblicher Teil auch Tunesien
zugute kommen. Die Mittel sollen zur Unterstützung des
Transformationsprozesses in politischer und wirtschaftlicher Hinsicht genutzt werden. Das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat 2011
bilateral noch keine Mittel an Tunesien zugesagt.
Drucksache 17/6431 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Mittel übernimmt die Bundesregierung innerhalb der von den
G8 zugesagten Milliardenhilfe an Tunesien?
b) Wofür sind die G8-Zahlungen konkret bestimmt, und welchen Stellen
werden sie nach welchem Modus ausbezahlt?
c) Sind an die Auszahlung von Finanzhilfen der G8, EU oder der
Bundesregierung Bedingungen geknüpft, wie etwa die Privatisierung von
Staatsunternehmen oder sonstige politische und wirtschaftliche
Programme?
d) Werden Teile der Finanzhilfen von G8, EU oder der Bundesregierung
mit Auslandsschulden Tunesiens verrechnet?
Auf dem G8-Gipfel wurden Mittel für die Unterstützung des arabischen
Frühlings zugesagt. Die genauen Modalitäten sind Gegenstand der weiteren
Abstimmung.
e) Inwieweit wurden 2011 Mittel des Instruments für Stabilität (IfS) für
Tunesien bewilligt, bzw. wann und wo wird eine Entscheidung hierüber
angestrebt (bitte etwaige konkrete Maßnahmen ausführen)?
2011 wurden Mittel in Höhe von 2 Mio. Euro aus dem Stabilitätsinstrument
(IFS) für Tunesien bewilligt. Die Europäische Kommission kann im Rahmen
von IFS über Maßnahmen bis zu einer Summe von 20 Mio. Euro selbst
entscheiden und muss die EU-Mitgliedstaaten nur darüber informieren.
Konkrete Maßnahmen
1. Ergänzende Hilfe komplementär zum EU-Instrument der
Demokratieförderung für Organisationen der Zivilgesellschaft, vor allem der „Ligue
Tunisienne des Droits de l’Homme und Association Tunisienne des Femmes
Democrates“ sowie Vorbereitung tunesischer Organisationen im Hinblick auf
Wahlbeobachtung,
2. Medienbereich: Fortbildung von Journalisten in Kooperation mit dem
betreffenden Journalistenverband („Syndicat National des Journalistes
Tunisiens“),
3. Technische Unterstützung für die neue unabhängige Wahlkommission durch
internationale Experten für die Vorbereitung der Wahlen zur
verfassungsgebenden Versammlung.
26. Hat die Bundesregierung gegenüber ihren Partnern in Saudi-Arabien die
Forderung der neuen tunesischen Regierung erörtert, den früheren
Präsidenten Ben Ali auszuliefern?
a) Wie wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass der von Tunis
ausgestellte internationale Haftbefehl umgesetzt wird und die
saudiarabische Regierung Ben Ali ausliefert?
b) Wie wird sich die Bundesregierung im Falle einer Ablehnung der
Auslieferung Ben Alis durch Saudi-Arabien gegenüber der saudischen
Regierung verhalten?
Die Bundesregierung unterstützt das Bemühen der tunesischen Regierung um
eine Aufarbeitung der Regierungszeit des früheren Präsidenten Ben Ali.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]