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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und soziale Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern

Angaben zum Erziehungsgeld oder ähnlichen Leistungen in den Ländern, Bezieher von Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag; Gründe für Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags, Nichtzahlung von Kindesunterhalt, Bezieher von Unterhaltsvorschuss, Rückholquote, Angaben zu Jugendhilfe und Erziehungshilfe, Inobhutnahmen, Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien, Erhebungszeitraum der Jugendhilfestatistik<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

07.07.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/624321. 06. 2011

Gleichwertige Lebensbedingungen in Deutschland und soziale Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern

der Abgeordneten Katja Kipping, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Yvonne Ploetz, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Für die Bundesrepublik Deutschland als ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist die Verantwortung für die „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ ein Kernelement des Sozialstaates (Artikel 20 des Grundgesetzes).

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist es die Aufgabe des Staates, für soziale Gerechtigkeit und für einen Ausgleich sozialer Gegensätze und Ungleichheiten zu sorgen.

Der Begriff „gleichwertige Lebensverhältnisse“ gehört zur zentralen Leitvorstellung des Bundes und der Länder. Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes konkretisiert gleich im ersten Grundsatz: „Im Gesamtraum der Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben“ (§ 2 Absatz 2 Nummer 1 ROG). Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits und verpflichten sich damit zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung ihres Landesgebietes.

Um die Herstellung der Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland zu bewerten, bedarf es auch einer Analyse relevanter Aspekte im Bereich der sozialen Angebote und Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern, sowohl auf der Ebene des Bundes als auch auf der Ebene der Bundesländer. Insbesondere geht es aber auch darum, perspektivisch Konzepte zu entwickeln und umzusetzen, um langfristig allen Bevölkerungsschichten und Generationen in allen Teilen Deutschlands ein Leben in Würde und gleichberechtigter Teilhabe zu sichern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Bundesländern Landeserziehungsgeld oder eine ähnliche Leistung nach welchen Modalitäten gewährt wird, und wenn ja, bitte aufschlüsseln?

2

Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Personen diese Leistung in den jeweiligen Bundesländern erhalten, und wenn ja, bitte aufschlüsseln?

3

Wie viele Personen beziehen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern seit Einführung das Elterngeld des Bundes (getrennt nach Geschlecht)?

4

Wie hoch ist dabei der Anteil von Alleinerziehenden in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern (getrennt nach Geschlecht)?

5

Wie viele Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern erhalten gegenwärtig Kindergeld, wie viel deren Eltern entsprechende steuerliche Freibeträge (absolut und prozentual)?

6

Wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern erhalten gegenwärtig einen Kinderzuschlag (absolut und prozentual bzgl. Kindergeldbeziehenden)?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Quote der Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags von ca. 68 Prozent, die von Irene Becker/ Richard Hauser ermittelt worden sind (vgl. Kindergrundsicherung, Kindergeld und Kinderzuschlag: Eine vergleichende Analyse aktueller Reformvorschläge, 2010, S. 141), oder von ca. 67 bzw. 63 Prozent, wie sich aus einer Gegenüberstellung von Simulationsergebnissen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und amtlichen Daten ergibt (vgl. ebenda, S. 56)?

8

Sind der Bundesregierung andere Studien zur Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den einzelnen Bundesländern bekannt, und gedenkt die Bundesregierung Studien in Auftrag zu geben?

9

Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die hohe Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für ihr eigenes Handeln aus der hohen Nichtinanspruchnahme des Kinderzuschlags und den Gründen dafür?

10

Wie hoch ist der Anteil unterhaltspflichtiger Eltern in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern, die ihren Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen (absolut und prozentual bzgl. Anzahl Kinder und Jugendliche)?

11

Wie viele Personen in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern erhalten Unterhaltsvorschuss (absolut und prozentual bzgl. Anzahl Kinder und Jugendliche)?

12

Wie hoch ist die Rückholquote in der Bundesrepublik Deutschland gesamt und in den einzelnen Bundesländern beim Unterhaltsvorschuss (absolut und prozentual)?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die jährlichen Landesausgaben in der Jugendhilfe in den einzelnen Bundesländern in den Zeiträumen 2002 bis 2006 und 2006 bis 2010 entwickelt haben (bitte die jeweiligen Zeiträume absolut und prozentual nach Bundesländern aufschlüsseln)?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, welchen Anteil daran Ausgaben für Hilfen zur Erziehung haben (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

15

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil der Personalkosten (ohne Kindertagesbetreuung) im Bereich der Jugendhilfe für die Zeiträume von 2002 bis 2006 und 2006 bis 2010 ist und wie sich dies in Personalstellen für diesen Bereich ausdrückt (bitte in den jeweiligen Zeiträumen nach Bundesländern aufschlüsseln)?

16

Liegen der Bundesregierung konkrete Fallzahlen im Bereich der Hilfen zur Erziehung für die Zeiträume von 2002 bis 2006 und 2006 bis 2010 vor (bitte nach ambulant, stationär und Bundesländern aufschlüsseln), und wie hat sich das Verhältnis der Fallzahlen gegenüber den Personalstellen in diesem Bereich verändert?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, wie hoch der Anteil der ambulanten Hilfeleistungen bei den Gesamtausgaben der Hilfen zur Erziehung ist, und kann die Bundesregierung hier die Fallzahlen beziffern (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

18

Wie hoch war zwischen den Jahren 2002 und 2010 die Zahl der Inobhutnahmen in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt (absolut und prozentual bzgl. Anzahl Kinder und Jugendliche jeweils für die einzelnen Jahre bzw. Erhebungszeiträume und Bundesländer aufschlüsseln)?

19

Wie viele Kinder und Jugendliche sind in den einzelnen Bundesländern und in der Bundesrepublik Deutschland gesamt gegenwärtig in Heimen untergebracht, und wie viele bei Pflegefamilien (absolut und prozentual bzgl. Anzahl Kinder und Jugendliche nach Bundesländern aufschlüsseln)?

20

Erachtet die Bundesregierung den derzeitigen Erhebungszeitraum von vier Jahren für die Jugendhilfestatistik als ausreichend?

Wenn ja, bitte begründen, und wenn nein, welche Neuregelung plant die Bundesregierung diesbezüglich?

Berlin, den 20. Juni 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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