[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6819
17. Wahlperiode 22. 08. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit vom 17. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulrich Kelber, Dr. Matthias Miersch,
Dirk Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/6520 –
Zur Umsetzung der umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat das Prinzip der Nachhaltigkeit zum Leitmotiv ihrer
Politik erklärt. Sie hat in der Atompolitik Volten geschlagen und möchte eine
Energiewende einleiten, die bereits seit zehn Jahren in vollem Gange ist. Nach
etwa der Hälfte der Legislaturperiode ist es deshalb an der Zeit, eine
Zwischenbilanz der Arbeit der Bundesregierung zu erhalten.
Klimaschutz/Energie
1. Weshalb hat die Bundesregierung die Evaluierung der Maßnahmen im
Integrierten Energie- und Klimaprogramm nicht bis Ende 2010 umgesetzt?
Mit dem Energiekonzept hat die Bundesregierung am 28. September 2010
erstmals eine langfristige energiepolitische Strategie entwickelt, die ambitionierte
Ziele, konkrete Maßnahmen und ein Finanzierungskonzept sowie einen
Monitoringprozess umfasst. Im Energiekonzept werden auch Ziele und Maßnahmen
des Integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) fortgeschrieben. Mit
dem vom Deutschen Bundestag (30. Juni 2011) und Bundesrat (8. Juli 2011)
beschlossenen schnelleren Ausstieg aus der Kernenergie soll die Umsetzung des
Energiekonzeptes konkretisiert und beschleunigt werden. Die Bundesregierung
wird dies in einem Monitoringprozess begleiten, um die Erreichung der
energiewirtschaftlichen Ziele Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und
Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.
2. Wann wird die Bundesregierung die Weiterentwicklung der deutschen
Anpassungsstrategie von 2008 abschließen und beschließen?
In der Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an den
Klimawandel von 2008 haben die Bundesressorts unter Einbeziehung der Länder einen
„Aktionsplan Anpassung“ erarbeitet. Dieser liegt dem Kabinett zum Beschluss
vor. Die Kabinettbefassung wird voraussichtlich Ende August 2011 erfolgen.
3. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um regionale
Emissionshandelssysteme zu verbinden, und mit welchem Erfolg?
Die Bundesregierung hat schon im Oktober 2007 mit der International Carbon
Action Partnership (ICAP) eine Initiative zur Förderung der Verknüpfung des
EU-Emissionshandelsystems mit anderen regionalen
Emissionshandelssystemen angestoßen. Das vorläufige Sekretariat von ICAP ist in Berlin angesiedelt,
um den Einfluss Deutschlands in diesem internationalen Forum zu sichern.
Gemäß dem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober
2009 festgelegten Ziel, den Emissionshandel als vorrangiges
Klimaschutzinstrument zu erweitern, perspektivisch zu einem globalen Kohlenstoffmarkt
auszubauen und hierzu Initiativen zu ergreifen, um regionale
Emissionshandelssysteme zu verbinden, wurden sowohl die deutschen Aktivitäten bei ICAP als auch
bilateral verstärkt. Mittlerweile ist ICAP auf 31 Mitglieder und Beobachter aus
Europa, Nordamerika, Asien und Ozeanien angewachsen, darunter Vertreter aus
allen Regionen, Staaten oder Städten, in denen augenblicklich
Emissionshandelssysteme vorbereitet wurden oder bereits etabliert sind. Die ICAP-Mitglieder
treffen sich regelmäßig zum Austausch über verknüpfungsrelevante Themen. Es
werden dazu sowohl interne Workshops wie öffentliche Konferenzen von ICAP
veranstaltet. Zudem richtet ICAP derzeit zweimal jährlich eine Summer School
aus, die sich an Teilnehmer aus Schwellen- und Entwicklungsländern richtet und
den Aufbau von Emissionshandelssystemen unterstützen soll. Um die
inhaltliche Arbeit zur Vorbereitung der Verknüpfung von Emissionshandelssystemen
voranzutreiben und perspektivisch auch die Gründung einer internationalen
Organisation zu unterstützen, werden die deutschen ICAP-Aktivitäten künftig
noch verstärkt werden.
Zudem werden zur Schaffung eines internationalen Kohlenstoffmarkts bilaterale
Aktivitäten zum Aufbau und zur Vorbereitung von regionalen oder nationalen
Emissionshandelssystemen mit dem perspektivischen Ziel der Verknüpfung
intensiviert, unter anderem mit China, Korea und der Türkei, und zusätzlich
multilaterale Initiativen (wie z. B. die Partnership for Market Readiness der
Weltbank) politisch wie finanziell unterstützt.
4. Wird die Bundesregierung ein Klimaschutzgesetz vorlegen?
Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, ein Klimaschutzgesetz
vorzulegen.
5. Wie unterstützt die Bundesregierung die Erhöhung des europäischen
Klimaschutzziels auf 30 Prozent Minderung bis zum Jahr 2020?
Die Bundesregierung steht hinter dem international vereinbarten Ziel, dass die
Industrieländer ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 um mindestens 80
Prozent gegenüber 1990 reduzieren und bekräftigt ihr Ziel, die Treibhausgasbilanz
Deutschlands bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Auf dieser
Basis beteiligt sich Deutschland an der weiteren Diskussion zum EU-
Klimaschutzziel, unter anderem auf der Basis des von der Europäischen Kommission
am 8. März 2011 vorgestellten „Fahrplans für den Übergang zu einer
wettbewerbsfähigen CO2-armen Wirtschaft bis 2050“ zur Minderung der EU-
Treibhausgasemissionen um mindestens 80 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr
2050.
6. Mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung das deutsche
Klimaschutzziel von einer Minderung um 40 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen?
Der Emissionshandel ist das vorrangige Klimaschutzinstrument. Durch die
Festlegungen des Klima- und Energiepakets der EU wird er ab 2013 zum
europaweiten Mechanismus weiterentwickelt, das heißt er basiert auf einer europäischen
Emissionsobergrenze (Cap), europaweiten Allokationsregeln und der
zunehmenden Versteigerung der Zertifikate.
Zur Erreichung des deutschen Klimaschutzziels einer Minderung der
Treibhausgasemissionen um 40 Prozent bis 2020 gegenüber 1990 trägt zudem das im Jahr
2007 vom Bundeskabinett auf Schloss Meseberg beschlossene Integrierte
Energie- und Klimaprogramms (IEKP) der Bundesregierung bei. Dieses wurde durch
zwei Maßnahmenpakete im Juni 2008 konkretisiert, die durch das
Energiekonzept 2010 auch über 2020 hinaus fortgeschrieben wurden.
Die Maßnahmen der Bundesregierung adressieren zentrale Bereiche der Klima-
und Energiepolitik. Der Fokus liegt auf der Steigerung der Energieeffizienz im
Gebäude-, Kraftwerks-, Prozess- und Produktbereich, dem weiteren Ausbau und
der Förderung des Anteils erneuerbarer Energien zur Strom-, Wärme- und
Kraftstoffbereitstellung, der klimaschonenden Mobilität sowie einer Liberalisierung
des Messwesens, der stärkeren Nutzung von Informations- und
Kommunikationstechnik zur Optimierung des Lastmanagements und dem Ausbau und der
Verbesserung der Netzinfrastruktur.
Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der Klimaschutzziele zahlreiche
Gesetzesänderungen beschlossen. Zu den wichtigsten gehören die Novellen des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes, des
Energieeinsparungsgesetzes, der Energieeinsparverordnung und des
Energiewirtschaftsgesetzes sowie die Einführung des Erneuerbare-Energien-Wärme-
Gesetzes, des Energie- und Klimafondsgesetzes und des Netzausbau-
Beschleunigungs-Gesetzes. Zudem werden in den Jahren 2012 bis 2014 die Finanzmittel
für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm im Vergleich zu 2011 (936 Mio.
Euro) auf 1,5 Mrd. Euro erhöht. Zur integrierten Politik der Bundesregierung
gehören darüber hinaus zahlreiche weitere Maßnahmen.
7. Welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um den Seeverkehr in
den internationalen Emissionshandel einzubeziehen?
Die Bundesregierung bemüht sich intensiv darum, ein weltweites marktbasiertes
Instrument zum Klimaschutz auch in der Seeschifffahrt zu entwickeln und zu
beschließen. Sie hat daher ein weltweites Emissionshandelssystem zur
Verminderung von Treibhausgasemissionen im internationalen Seeverkehr als das am
besten geeignete Instrument in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation
(IMO) vorgeschlagen. Dieses soll mit bereits existierenden Handelssystemen
verbunden werden. Der Vorschlag wurde dem Umweltausschuss der IMO
bereits 2008 mit einem Arbeitspapier für ein weltweites wettbewerbsneutrales
Emissionshandelssystem vorgelegt. In den nachfolgenden Sitzungen der IMO
wurden mehrfach zu unterschiedlichen Themen Arbeitspapiere zu diesem
Instrument vorgelegt und der Vorschlag eines Emissionshandelssystems präzisiert.
Dies geschah zum Teil auch gemeinsam mit anderen Staaten wie Frankreich,
Großbritannien und Norwegen. Der weltweite Emissionshandel wird nun neben
anderen Vorschlägen marktbasierter Maßnahmen wie einer Abgabe auf
Schiffstreibstoffe oder effizienzbasierten Ansätzen in der IMO diskutiert.
Parallel zu den Sitzungen der IMO hat die Bundesregierung bei zahlreichen bi- und
multilateralen Kontakten für ein Emissionshandelssystem geworben. Zur
fachlichen Vorbereitung der Vorschläge hat das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit in den letzten Jahren mehrere Studien zum
Thema Emissionshandel im Seeverkehr in Auftrag gegeben.
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Zielvorgaben bei der energetischen Sanierung im Gebäudebestand zu erreichen?
In dem am 28. September 2010 beschlossenen Energiekonzept hat die
Bundesregierung das Ziel gesetzt, bis 2020 die Treibhausgasemissionen in Deutschland
um 40 Prozent zu reduzieren. Ergänzt wird dieses durch die am 6. Juni 2011 vom
Bundeskabinett beschlossenen „Eckpunkte Energieeffizienz“. Die energetische
Sanierung des Gebäudebestandes ist der zentrale Schlüssel zur Modernisierung
der Energieversorgung und zum Erreichen der Klimaschutzziele. Im
Gebäudebereich wird daher angestrebt, bis 2020 den Wärmebedarf um 20 Prozent sowie
den Primärenergiebedarf bis 2050 in der Größenordnung um 80 Prozent zu
senken. Bis 2050 soll der Gebäudebestand nahezu „klimaneutral“ sein. Dafür ist die
Verdopplung der Sanierungsrate auf jährlich zwei Prozent erforderlich. Um das
große Energieeinsparpotential zu erschließen, setzt sie insbesondere auf ein
Maßnahmenbündel nach dem Motto „Fordern und Fördern, Informieren –
Marktkräfte stärken“.
Zur Beschleunigung der Energiewende wurde der energiepolitische Teil der
Novelle des Bauplanungsrechts vorgezogen. Das Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden unterstützt unter
anderem durch Änderungen des besonderen Städtebaurechts quartiersbezogene
Lösungen zugunsten des Klimaschutzes und der Klimaanpassung im
Gebäudebestand. Maßnahmen der nachträglichen Wärmedämmung werden
bauplanungsrechtlich begünstigt. Die Genehmigung von Photovoltaikanlagen an oder
auf Gebäuden wird erleichtert. Die energetische Qualität von Gebäuden wird
ausdrücklich als möglicher Gegenstand eines städtebaulichen Vertrags benannt.
Die Gesetzgebung wird durch Fördermaßnahmen flankiert: So setzt das seit
2001 laufende erfolgreiche CO2-Gebäudesanierungsprogramm gezielt Anreize
für anspruchsvolle energieeffiziente Sanierungen und Neubauten. Von 2006 bis
Juni 2011 hat die Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die
energieeffiziente Sanierung oder Errichtung von rund 2,5 Mio. Wohnungen
unterstützt. Der CO2-Ausstoß wird damit jährlich um rund 5 Mio. t CO2 reduziert.
Der Kabinettbeschluss vom 6. Juni 2011 schafft Planungssicherheit für
Eigentümer und Investoren: In den kommenden Jahren bis 2014 stehen jährlich 1,5 Mrd.
Euro für die Förderung bereit. Ferner ist eine Förderung der Errichtung von
Anlagen zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung aus erneuerbaren
Energien im Gebäudebestand über das Marktanreizprogramm für erneuerbare
Energien möglich.
Zur Realisierung der Klimaschutzziele wird es künftig stärker darauf
ankommen, den Sanierungsprozess über Einzelgebäude hinaus auf eine breitere
städtebauliche Basis zu stellen. Das Energiekonzept vom 28. September 2010 sieht
daher die Auflage eines neuen KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“
vor. Dieses soll im Quartier umfassende Maßnahmen in die Energieeffizienz der
Gebäude und der Infrastruktur anstoßen, insbesondere auch in innerstädtischen
Altbauquartieren. Zugleich werden private Eigentümer noch stärker in den
Sanierungsprozess einbezogen. Das Programm soll im Herbst 2011 anlaufen.
Um die Sanierung im Wohnungsbestand zu beschleunigen, hat die
Bundesregierung ferner einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen
Sanierungsmaßnahmen im Wohngebäudebestand beschlossen. Er sieht
steuerliche Vergünstigungen für Vermieter und Selbstnutzer vor. Der Deutsche
Bundestag hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss gefasst. Der Bundesrat hat
allerdings die erforderliche Zustimmung nicht erteilt. Über den weiteren
Verfahrensablauf ist noch nicht entschieden.
Zur Aktivierung der Hauseigentümer und Verbesserung der Sanierungsqualität
fördert die Bundesregierung die qualifizierte und unabhängige Energieberatung
vor Ort sowie Energieeinsparmaßnahmen in privaten Haushalten und in kleinen
und mittleren Unternehmen. Die Verbreitung von Informationen zur
Gebäudeenergieeffizienz wird ferner durch Projekte der Deutschen Energie-Agentur
gefördert.
Weiterhin ist im Programm „ZukunftBau“ des Bundesministeriums für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung zur Stärkung der Forschung im Bereich der
Gebäudemodernisierung ein separates Cluster „Modernisierung des Gebäudebestands“
mit Schwerpunkten in den Bereichen Modernisierungstechnologien,
Verbesserung der Energieeffizienz, Denkmalschutz und Bestandsaktivierung eingerichtet
worden.
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Hürden für
energetische Sanierung im Mietrecht so abzubauen, dass nicht nur der
Vermieter, sondern auch der Mieter einen Vorteil an der Sanierung hat?
10. Wie weit ist der Stand des Vorhabens der Bundesregierung, die
bestehenden Möglichkeiten der gewerblichen Wärmelieferung („Contracting“) im
Mietwohnungsbereich zu erweitern?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein Referentenentwurf zur Mietrechtsreform, dessen Schwerpunkt Regelungen
zur energetischen Modernisierung und zum Contracting bilden, wurde vom
Bundesministerium der Justiz erarbeitet. Der Entwurf befindet sich derzeit in der
regierungsinternen Abstimmung.
11. Welche Vorschläge und Initiativen hat die Bundesregierung erarbeitet, um
eine Strategie eines Stromverbundes mit Nordafrika für Sonnen- und
Windenergie zu erstellen, und welche davon sind bereits umgesetzt?
Die Bundesregierung unterstützt den Aufbau eines zukünftigen Stromverbundes
mit Nordafrika und die Idee zur Förderung von Sonnen- und Windenergie in
diesen Ländern seit langem aktiv.
Sie hat in ihrem Energiekonzept vom September 2010 unterstrichen, dass neben
der Sicherstellung einer nachhaltigen und klimaschonenden Energieversorgung
in den sonnenreichen Ländern Nordafrikas zur Deckung des dort rapide
steigenden Energiebedarfs der Import von Solarstrom aus diesen Ländern
perspektivisch bis 2050 einen Beitrag leisten kann für die zukünftige Energieversorgung
in Europa, die zunehmend auf erneuerbaren Energien basieren wird. Dabei
spielen solarthermische Kraftwerke eine besondere Rolle, da sie aufgrund besserer
Möglichkeiten zur Speicherung von Solarenergie ein Baustein sein können, um
die künftige, bedarfsgerechte Energieerzeugung durch erneuerbare Energien
auch in Deutschland sicherzustellen.
Die Bundesregierung wird, wie im Energiekonzept vereinbart, auch mit Blick auf
den gemeinsam mit den Mitgliedern der Union für das Mittelmeer (UfM) und der
Europäischen Kommission zu entwickelnden Masterplan ihre abgestimmte
Gesamtstrategie für den Solarplan der UfM formulieren und dabei insbesondere
auch Rahmenbedingungen für eine Umsetzung des Desertec-Vorhabens
identifizieren. Die Bundesregierung hat sich daher für die politische Flankierung des
Desertec-Vorhabens ausgesprochen und eine entsprechende Task Force
eingerichtet.
In diesem Sinne hat sie auch den Aufbau des Sekretariats für die UfM in
Barcelona unterstützt. Die Bundesregierung arbeitet aktiv mit dem UfM-Sekretariat
zusammen, um gemeinsam mit Experten aus den anderen EU-Mitgliedstaaten,
den Staaten Nordafrikas, der Europäischen Kommission, der Desertec Industrial
Initiative, Vertretern von Finanzierungsinstitutionen und weiteren Vertretern der
Privatwirtschaft die notwendigen rechtlichen, ökonomischen und
energiepolitischen Fragestellungen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten und die
Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Solarplans Schritt für Schritt in einem
transparenten Verfahren aufzubauen.
Darüber hinaus strebt die Bundesregierung derzeit auf der Basis einer
gemeinsamen Absichtserklärung (MoU) eine strategische Energiepartnerschaft mit
Marokko an. Diese kann auch Modell für Partnerschaften mit weiteren Ländern
in der Region, wie etwa Tunesien, sein, bei denen die Bundesregierung die
bilaterale Energiezusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas auch bei
Sonnen- und Windenergie aufgrund eines entsprechend tragfähigen
Energiekonzeptes befördern möchte.
12. Wie weit ist der Aufbau des Technologie- und Innovationszentrums der
Internationalen Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) in Bonn
fortgeschritten?
Der Aufbau des IRENA (Internationale Organisation für Erneuerbare Energien)
Innovations- und Technologiezentrums (IITC) in Bonn verläuft planmäßig. Seit
April 2011 ist das IITC operativ tätig. Am IITC sollen laut IRENA
Arbeitsprogramm 2011 zunächst zehn Personen arbeiten. Der niederländische Direktor
Dolf Gielen und zwei weitere IITC-Mitarbeiter haben ihre Arbeit in Bonn
aufgenommen. Momentan sind weitere vier Stellen auf der IRENA-Website
ausgeschrieben. Diese und die noch fehlenden Stellenbesetzungen werden bis
September/Oktober 2011 erwartet. In den kommenden fünf Jahren wird mit einem
bedeutenden Personalzuwachs gerechnet.
Das IITC wird sich vorrangig in den Bereichen Energietechnologiestrategien
und Märkte für erneuerbare Technologien betätigen und sich in 2011 mit
folgenden Inhalten beschäftigen:
1. Scenarios and Strategies for Africa
2. Renewables costing and cost studies
3. Renewable energy innovation
4. Roadmapping
5. End-use technology analysis
6. Standards, test procedures and best practices
Hiermit arbeitet das IITC in zentralen Arbeitsbereichen von IRENA. Das IITC
ist eine eigenständige Abteilung, die das Aufgabengebiet „Innovation and
Technology“ umsetzt und direkt dem Büro des Generaldirektors untersteht.
Das Ratifikationsverfahren für das Sitzstaatsabkommen zwischen Deutschland
und IRENA bzgl. des Sitzes des IITC, das im Rahmen der ersten IRENA-
Versammlung am 5. April 2011 von der Bundesregierung und IRENA unterzeichnet
wurde, ist eingeleitet. Mit der Ratifikation wird die Ansiedlung des IITC auf
eine gesicherte rechtliche Grundlage gestellt; zugleich werden die Rechte und
Befugnisse von IRENA, des IITC und seinem Personal sowie der
Delegationsmitglieder in Deutschland geregelt. Das Gesetzesvorhaben soll bis Ende
September 2011 abgeschlossen sein, mit dem Inkrafttreten ist nach abschließendem
Notenwechsel im Oktober zu rechnen.
Die offizielle und feierliche Eröffnung des IITC erfolgt am 7. Oktober 2011. Die
Konzeption und Planung der Veranstaltung erfolgt durch eine Arbeitsgruppe.
Diese umfasst IRENA, die Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, dem
Auswärtigen Amt, der Stadt Bonn, dem Bundesland Nordrhein-Westfalen sowie
der Stabsstelle der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit
(GIZ/AgenZ).
13. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um eine international
wirksame Nachhaltigkeitszertifizierung zu initiieren, die sowohl die
Kraftstoff- und Stromproduktion als auch die Nutzung für Lebens- und
Futtermittel umfasst?
14. Hat die Bundesregierung vor, dazu auch die Produkte der Kosmetik- und
Waschmittelindustrie einzubeziehen?
Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Jahre 2009 die Nachhaltigkeitsanforderungen der
Erneuerbare-Energien-Richtlinie 28/2009 an Biokraftstoffe und flüssige
Biomasse in deutsches Recht umgesetzt. Die Nachhaltigkeitsverordnungen für
Biokraftstoffe und Biomassestrom sind für Biokraftstoffe, die ab dem 1. Januar 2011
in den Verkehr gebracht werden, und für flüssige Biomasse, die ab dem 1. Januar
2011 zur Stromerzeugung eingesetzt wird, anzuwenden. Die Regelungen der
beiden Nachhaltigkeitsverordnungen und der begleitenden
Verwaltungsvorschriften ermöglichen eine Nachhaltigkeitszertifizierung sowohl von aus Deutschland
stammender als auch von in anderen Herkunftsländern angebauter Biomasse.
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein,
Nachhaltigkeitskriterien auf alle Bioenergieträger auszudehnen, wobei unter anderem die
Vergleichbarkeit der Standards für unterschiedliche Bioenergieträger
untereinander wie auch die Frage der Deckungsgleichheit mit bereits vereinbarten
Standards für flüssige Biomasse mit effektiven Nachhaltigkeitskriterien für feste und
gasförmige Biomasse weiter geprüft werden müssen. Insbesondere bei fester
Biomasse ist auf bestehende Zertifizierungssysteme aufzubauen. Außerdem
sollen die Erfahrungen aus der Zertifizierung von Biokraftstoffen und
Pflanzenölen, die erst am 1. Januar 2011 praxiswirksam wurden, abgewartet werden.
Darüber hinaus prüft die Bundesregierung die Möglichkeiten für eine freiwillige
Nachhaltigkeitszertifizierung und -kennzeichnung für den gesamten Bereich der
Erzeugung von Biomasse, unabhängig von der späteren Nutzung.
Abfallwirtschaft/Ressourceneffizienz
15. Welche Maßnahmen hinsichtlich einer aussagefähigen
Produktkennzeichnung sind angesichts der großen Vielfalt unternehmensspezifischer Label
geplant, um den Verbraucherinnen und Verbrauchern wie angekündigt eine
Orientierungshilfe für nachhaltigen Konsum an die Hand zu geben und die
Verbraucherinformationen vergleichbarer und übersichtlicher zu gestalten?
Produktkennzeichen erleichtern Verbraucherinnen und Verbrauchern als
verdichtete Information in vielen Fällen die Kaufentscheidung. Allerdings kann
eine wachsende Zahl von privatwirtschaftlich organisierten Umwelt- und
Nachhaltigkeitskennzeichen auch zur Unübersichtlichkeit führen. Zudem basieren
nicht alle Zeichen auf transparenten und seriösen Grundlagen.
Die Bundesregierung setzt an verschiedenen Punkten an, um den
Verbraucherinnen und Verbrauchern Orientierung zu geben:
– Das deutsche Umweltzeichen Blauer Engel, das erste und eines der
erfolgreichsten Umweltzeichen weltweit, soll weiter gestärkt werden. Unter
anderem durch eine Schwerpunktsetzung bei der Zeichenvergabe auf
verschiedene Umweltaspekte, eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit, die Einrichtung
eines „Blauer Engel-Kaufhauses“ sowie eine intensivierte Zusammenarbeit
mit dem Handel sollen die Akzeptanz und Verbreitung des Blauen Engels
gefördert werden. Der Blaue Engel soll noch stärker als bisher
Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
– Die Bundesregierung unterstützt weiterhin die Nutzung des Biosiegels und
weitere freiwillige Standardsysteme für Nachhaltigkeit, die von
unabhängiger Seite überprüft werden und die in der Zuliefererkette wirken, wie z. B. die
Siegel Fairer Handel, Rainforest Alliance oder den Common Code for the
Coffee Community. Die Standards, deren Einhaltung diese Systeme
sicherstellen, basieren unter anderem auf den ILO-Kernarbeitsnormen.
– Auch unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung der EU-
Energiekennzeichnungsverordnung.
– Darüber hinaus prüft die Bundesregierung, ob die Einführung von
Mindeststandards für die Vergabe von Kennzeichen oder für weitere
Informationsangebote umsetzbar ist, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor
irreführenden Siegeln zu schützen.
– Die Bundesregierung fördert die Verbreitung von Informationen über
Zertifizierungssysteme und Labels. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die
Datenbank „Label Online“ (
www.label-online.de), bei der sich
Verbraucherinnen und Verbraucher über einzelne Kennzeichen und ihre Qualität
informieren können, das Forum Fairer Handel sowie die Förderung von
themenspezifischen Internetplattformen (z. B. Aktiv gegen Kinderarbeit).
– Ein weiteres von der Bundesregierung unterstütztes Vorhaben untersucht
Möglichkeiten, wie im Internethandel die Nutzung verlässlicher
Umweltzeichen verstärkt werden kann.
16. Ist es der Bundesregierung gelungen, durch eine aussagefähige
Produktkennzeichnung für Einweg- und Mehrwegflaschen auch die ökologische
Konsumentenverantwortung zu erhöhen?
17. Wann wird die Bundesregierung die klare Produktkennzeichnung für
Einweg- bzw. Mehrwegflaschen einführen?
18. Inwieweit sind Planung und Umsetzung von weiteren Maßnahmen zur
Stärkung von umweltfreundlichen Mehrwegverpackungen fortgeschritten?
Die Fragen 16, 17 und 18 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat im
Herbst 2009 den Entwurf einer Verordnung zur Kennzeichnung von
Getränkeverpackungen vorgelegt und bei der Europäischen Kommission notifiziert. Die
Europäische Kommission sowie verschiedene Mitgliedstaaten haben Vorbehalte
gegen den von der Bundesregierung notifizierten Entwurf geltend gemacht.
Insbesondere bestehen Bedenken gegen die Erforderlichkeit einer entsprechenden
Regelung, die nach Auffassung der Kommission geeignet wäre, den freien
Warenverkehr zu beeinträchtigen. Gegenwärtig prüft das Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Wege zu einer wirksamen und
zugleich auch aus Sicht der Europäischen Kommission europarechtskonformen
Kennzeichnung. Ergänzend wird das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit auf eine Berücksichtigung von Mehrwegsystemen
im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes und der Länder hinwirken.
19. Welche Maßnahmen und Strategien, auch im Zusammenhang mit der
Novellierung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, plant die
Bundesregierung zur Verbesserung der Abfallvermeidung?
Die Abfallvermeidung hat im deutschen Abfallrecht höchste Priorität. Dies
kommt insbesondere in der Abfallhierarchie des geltenden Rechts, § 4 Absatz 1
Nummer 1 sowie den daraus resultierenden Pflichtenkonzepten des § 9 und der
§§ 22 ff. des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, ebenso aber in § 6
Absatz 1 sowie § 13 und §§ 23 ff. des Gesetzentwurfs zum neuen
Kreislaufwirtschaftsgesetz zum Ausdruck. In § 33 des Gesetzentwurfs ist zudem erstmalig das
Erstellen eines Abfallvermeidungsprogramms bis Dezember 2013 vorgesehen.
Die vorbereitenden Arbeiten zu diesem Abfallvermeidungsprogramm wurden
vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits
im vergangenen Jahr begonnen. Sie beinhalten – unter Einschalten
wissenschaftlicher Institute – das systematische Erfassen und umfassende Bewerten
bestehender Abfallvermeidungsmaßnahmen sowie das Ausarbeiten zusätzlicher
Vorschläge. Auf der Grundlage dieser Arbeiten soll das von Bund und Ländern
gemeinsam getragene nationale Abfallvermeidungsprogramm erstellt werden.
Verursacherbezogene Entsorgungspreise bei hohen Umweltschutzanforderungen
an die Abfallentsorgung, die Wahrnehmung der abfallrechtlichen
Produktverantwortung sowie immissionsschutzrechtliche Vermeidungspflichten sichern und
unterstützen die Vorgaben und vielfältigen Initiativen zur Abfallvermeidung.
20. Plant die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode
gesetzgeberische Maßnahmen zur Einführung einer Wertstofftonne?
21. Ist, auch angesichts der Tatsache, dass die Frist für die Umsetzung der
europäischen Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht (Novelle
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) bereits ein Jahr überschritten ist, noch in
dieser Legislaturperiode mit einer Überarbeitung der
Verpackungsverordnung zu rechnen?
Die Fragen 20 und 21 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
beabsichtigt, nach Auswertung des vom Bundesrat erbetenen Planspiels zur
Fortentwicklung der Verpackungsverordnung, Eckpunkte für die Einführung einer
einheitlichen, haushaltsnahen Wertstofferfassung vorzulegen und anschließend
einen entsprechenden Regelungsentwurf zu erarbeiten. Ein Abschluss des
Rechtsetzungsverfahrens noch in dieser Legislaturperiode wird angestrebt.
22. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um die
öffentliche Beschaffung nachhaltiger zu gestalten?
23. Welche Ergebnisse gibt es von der Bund-Länder-Allianz für nachhaltige
Beschaffung unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie?
24. Inwiefern sollen diese Erkenntnisse in den zukünftigen Leitlinien der
öffentlichen Beschaffung angewandt beziehungsweise umgesetzt werden?
Die Fragen 22, 23 und 24 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
1. Nachhaltige Beschaffung ist der Bundesregierung seit langem ein sehr
wichtiges Anliegen. Mittlerweile sind zahlreiche Regelungen in Kraft, die die
Berücksichtigung ökologischer, sozialer und innovativer Kriterien bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge ermöglichen bzw. die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Beschaffungsstellen in Bund, Ländern und Kommunen
verpflichten, solche Kriterien zu berücksichtigen. Beispielhaft seien die
nachfolgenden Regelungen aufgeführt:
a) Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Beschaffung
energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen vom 17. Januar 2008.
Gemäß dieser AVV ist grundsätzlich im Rahmen einer Bedarfsanalyse
auch der Aspekt der energieeffizientesten Systemlösung zu prüfen. Bei
der Erstellung der Vergabeunterlagen, insbesondere der
Leistungsbeschreibung, ist auch der Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu
berücksichtigen. Außerdem sind die Anforderungen von Energie- und
Umweltzeichen (z. B. Blauer Engel) zu berücksichtigen. Die AVV
verpflichtet weiterhin zur Berücksichtigung der Lebenszykluskosten bei der
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
b) Gemeinsamer Erlass der Bundesministerien für Wirtschaft und
Technologie, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz und für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 22. Dezember 2010.
Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen
nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen.
Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats (FSC (Forest
Stewardship Council), PEFC (Pan European Forest Certification) oder
vergleichbar) oder durch einen Einzelnachweis zu erbringen.
Vergleichbare Zertifikate werden dann anerkannt, wenn der Bieter nachweist, dass
die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien nach FSC oder
PEFC erfüllt werden.
c) Mit der 4. Änderungsverordnung zur Vergabeverordnung (VgV) soll zum
einen das Kriterium der Energieeffizienz als wichtiges Kriterium bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge rechtlich verankert werden. Öffentliche
Auftraggeber sollen danach unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
nur noch Produkte und Dienstleistungen beschaffen, die im Hinblick auf
ihre Energieeffizienz die höchsten Leistungsniveaus haben und zur
höchsten Energieeffizienzklasse gehören. Zum anderen wird damit Artikel 9
Absatz 1 Satz 1 der Energieverbrauchskennzeichnungsrichtlinie (2010/30/
EU) umgesetzt. Die Änderung der VgV dient außerdem der Anpassung an
die Berichtigung zur Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer
und energieeffizienter Straßenfahrzeuge.
d) Das Ziel der Nachhaltigkeit wird in den Vergabeverfahren des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
umfassend verstanden und berücksichtigt. Bei der Angebotsabgabe ist die
Anwendung der ILO-Kernarbeitsnormen (Vereinigungsfreiheit und Recht
auf Kollektivverhandlungen, Beseitigung der Zwangsarbeit, Abschaffung
der Kinderarbeit, Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf)
handschriftlich von den potentiellen Bietern zu bestätigen und die
Antikorruptionsklausel liegt der Aufforderung zu einem Angebot
nachrichtlich bei. Durch die Anwendung insbesondere der ILO-Kernarbeitsnormen
bei entsprechenden Aufträgen soll die Lebensqualität von Menschen
mittelbar nachhaltig verbessert werden.
2. Weitere Aktivitäten der Bundesregierung flankieren diese Regelungen.
a) So hat die Bundesregierung am 6. Dezember 2010 das
Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit „Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln
umsetzen“ beschlossen. Danach werden die Bundesressorts sowie die
Behörden ihrer Geschäftsbereiche im Rahmen der geltenden rechtlichen
Bestimmungen und unter Beachtung des vergaberechtlichen
Wirtschaftlichkeitsgrundsatzes z. B.:
● nur noch Produkte der jeweils höchsten Energieeffizienzklasse
beschaffen, sofern die Produkte das erforderliche Leistungsprofil aufweisen,
● den Anteil des Einsatzes von Recyclingpapier – wo wirtschaftlich und
technisch möglich – schrittweise von heute rund 70 Prozent auf
mindestens 90 Prozent bis 2015 steigern,
● Einzelmaßnahmen prüfen, die sichern, dass sich das eigene
Beschaffungs- und Bauwesen spätestens bis 2020 auch an
biodiversitätserhaltenden Standards im Sinne der Biodiversitätsstrategie der
Bundesregierung orientiert,
● den Strombezug für nahezu alle Gebäude der Bundesministerien in
Bonn und Berlin 2012 auf Ökostrom umstellen
und
● bei geeigneten Ausschreibungen bei Bietern als Nachweis ihrer
technischen Leistungsfähigkeit eine Zertifizierung nach einem
Umweltmanagementsystem (EMAS und ISO 14001 oder gleichwertiger
Standard) abfragen.
b) Außerdem setzt sich die Bundesregierung gemäß dem
Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit für eine weitere Intensivierung der
Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen zum Thema nachhaltige
Beschaffung ein. Vor diesem Hintergrund wird auch die „Allianz für eine
nachhaltige Beschaffung von Bund und Ländern“ fortgeführt. Drei
Expertengruppen sind 2011 eingerichtet worden bzw. führen ihre 2010
begonnene Arbeit fort – „Statistik/Monitoring“, „Standards“ und „ÖPNV“. Zur
Konferenz der Chefin und der Chefs der Staats- und Senatskanzleien mit
dem Chef des Bundeskanzleramtes am 17. November 2011 wird die
Allianz über die erzielten Ergebnisse berichten.
c) Darüber hinaus hat die Bundesregierung geprüft, ob eine webbasierte
Informationsplattform für nachhaltige Beschaffung und eine zentrale
Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung eingerichtet werden. Die
Kompetenzstelle soll als dauerhaftes Beratungsangebot im Sinne einer
„Infostelle“ für Verantwortliche in Bund, Ländern und Kommunen
fungieren. Der Prüfbericht zu diesen beiden Punkten wurde dem
Bundeskanzleramt am 11. Juli 2011 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie übermittelt.
Insgesamt hat das Thema nachhaltige Beschaffung in zahlreiche Strategie- und
andere Papiere der Bundesregierung Eingang gefunden. Beispielhaft seien
genannt die CSR-Strategie (CSR = Corporate Social Responsibility), die Hightech-
Strategie, die IKT-Strategie (IKT = Informations- und
Kommunikationstechnologie) und das Regierungsprogramm Elektromobilität. Außerdem wurden in der
Vergangenheit diverse Informationsangebote und Arbeitshilfen entwickelt, z. B.
die Internetseiten
www.beschaffung-info.de, www.kompass-nachhaltigkeit.de
und
www.nachhaltigesbauen.de.
Immissionsschutz/Lärm und Stoffpolitik
25. Welche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die landseitige
Stromversorgung von Schiffen hat die Bundesregierung vorgenommen?
Um einen Anreiz zur Verwendung von landseitigem Strom auf Schiffen zur
Reduzierung der Lärm- und Luftschadstoffbelastung sowie der CO2-Emissionen
zu schaffen, ist die Stromsteuer auf landseitige Elektrizität am 23. Juli 2011
von 20,50 Euro pro Megawattstunde auf 0,50 Euro pro Megawattstunde
(Mindeststeuersatz) verringert worden. Dieser Steuersatz von 0,50 Euro pro
Megawattstunde gilt für Liegeplätze an Meeresgewässern und auch an
Binnengewässern – mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt.
26. Was versteht die Bundesregierung unter einem einheitlichen
Lärmschutzkonzept?
27. Wann ist mit der Vorlage eines solchen Lärmschutzkonzeptes zu rechnen?
28. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung für eine Anpassung sowie
Harmonisierung der Berechnungsgrundlagen bei den
Lärmbelastungsgrenzwerten?
Die Fragen 26, 27 und 28 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Hinblick auf ein einheitliches Lärmschutzkonzept sind die Harmonisierung
der Berechnungsmethoden und die Entwicklung von Dosis-Wirkungs-
Relationen zwischen Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs- und Fluglärm sowie
Industrie- und Gewerbelärm wichtige Voraussetzungen. Nach Artikel 6 der EU-
Umgebungslärmrichtlinie und ihrer Anhänge II und III erlässt die EU-Kommission
im Verfahren nach Artikel 13 Absatz 2 entsprechende Leitlinien. Sie bereitet
derzeit Leitlinien für harmonisierte Berechnungsmethoden vor. Die
Bundesregierung wirkt daran intensiv mit; die von ihr benannten deutschen Experten
sind maßgeblich in den Arbeitsgruppen beteiligt. Ein Zeitpunkt für die
abschließende Entscheidung ist noch nicht festgelegt; die Bundesregierung geht
aufgrund des erreichten Vorbereitungsstandes davon aus, dass eine Entscheidung
bis Ende 2012 getroffen werden kann. Erst nach Erlass der Leitlinien kann
geprüft werden, welche Bedeutung diese auch für die akustische Planung nach
nationalem Recht haben und welcher Anpassungsbedarf sich daraus ergibt.
Im Übrigen wird auf das Nationale Verkehrslärmschutzpaket II verwiesen, das
die Maßnahmen für einen wirksamen Verkehrslärmschutz bündelt und
ausrichtet. Hinzu kommen Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag wie die Einführung
lärmabhängiger Trassenpreise bei der Bahn. Die Maßnahmen werden von der
Bundesregierung schrittweise umgesetzt; hierzu gehört auch die bereits 2010
realisierte Absenkung der Sanierungswerte für Bundesfernstraßen.
29. Wie wird die Bundesregierung die Forderungen der Koalitionsfraktionen
der CDU/CSU und FDP (Bundestagsdrucksache 17/5779) nach
Rechtssicherheit bei der Lärmbeurteilung für freie Jugendeinrichtungen, wie z. B.
Bolzplätze oder Skate- und Basketballanlagen, umsetzen, und wann ist
diese Umsetzung konkret zu erwarten?
Die Bundesregierung hat das Anliegen aufgegriffen und ist an die Länder
herangetreten mit der Bitte um Mitteilung, welche Regelwerke sie im Rahmen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Beurteilung des von
Jugendeinrichtungen ausgehenden Lärms heranziehen, welche Rechtssicherheit die Regelwerke
vermitteln, inwieweit das den Regelwerken zugrunde liegende Niveau des
Nachbarschutzes angemessen und erforderlich ist und inwieweit Problemfälle in
der Praxis aufgetaucht sind. Sobald die Stellungnahmen der Länder vorliegen,
wird die Bundesregierung eine Bewertung im Hinblick auf den weiteren
Handlungsbedarf vornehmen.
30. Wann ist mit einer Überprüfung der EU-Verordnung REACH zu rechnen?
Die Europäische Kommission ist nach Artikel 138 Absatz 6 der Verordnung
(EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) verpflichtet, bis zum 1. Juni 2012
den Geltungsbereich der Verordnung auf mögliche Überschneidungen mit
anderen Gemeinschaftsrechtsakten zu überprüfen und gegebenenfalls einen
Änderungsvorschlag vorzulegen. Hierzu hat die Kommission eine internetbasierte
Umfrage initiiert, durch die den interessierten Kreisen die Möglichkeit zur
Stellungnahme bis zum 1. Dezember 2011 eingeräumt wird.
Nach Artikel 138 Absatz 7 soll die Kommission bis zum 1. Juni 2013 den
Geltungsbereich der Verordnung im Hinblick auf Stoffe mit endokrinen
Eigenschaften überprüfen.
Weitere Überprüfungen hinsichtlich der bisher erfassten Stoffe und
Registrierungspflichten, zu den Informationspflichten sowie in Bezug auf die
Vermeidung von Tierversuchen sollen nach Artikel 138 Absatz 1, Absatz 8 und
Absatz 9 bis zum 1. Juni 2019 durch die Kommission erfolgen.
31. Was hat die Bundesregierung unternommen, um eine Gebührensenkung
durchzusetzen?
Die Kommission überprüft nach Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 340/2008 (REACH-Gebührenverordnung) bis spätestens zum 1. Januar
2013 diese Verordnung. Um eine ausreichende Datengrundlage für die
Überprüfung zu haben, konnte der Überprüfungsprozess erst nach Ablauf der ersten
Registrierungsfrist zum 1. Dezember 2010 beginnen. Die Bundesregierung wird
sich im Rahmen des Überprüfungsprozesses für eine Senkung von Gebühren
einsetzen, soweit diese durch das Kostendeckungsprinzip gerechtfertigt ist.
32. Welche nationalen Verfahren in der Stoffpolitik hat die Bundesregierung
beschleunigt, ohne die Standards abzusenken?
Aufgrund der Novellierung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung werden
seit dem 19. Mai 2011 Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-
Klimaschutz-Verordnung auch für Zwecke der Chemikalien-
Ozonschichtverordnung anerkannt. Hierdurch werden Doppelschulungen vermieden, das heißt
Bürokratie und Kosten für die betroffenen Betriebe und Mitarbeiter verringert.
33. Welche bürokratischen Hürden für die Zulassung von Biozid-Produkten
hat die Bundesregierung abgebaut?
Für Biozid-Produkte wird durch EU-Recht das Zulassungsverfahren
vorgeschrieben. Das Biozidrecht wird aktuell auf europäischer Ebene novelliert.
Dabei soll die derzeitige EG-Biozid-Richtlinie durch eine unmittelbar geltende
EU-Biozid-Verordnung abgelöst werden. Ein entsprechender Vorschlag der
Europäischen Kommission wurde intensiv in den letzten zwei Jahren beraten, so
dass am 21. Juni 2011 die Erste Lesung mit der formalen Feststellung des
Gemeinsamen Standpunktes des Rates abgeschlossen werden konnte.
Wesentlicher Gegenstand dieses Vorschlags ist es, Bürokratie innerhalb der
Europäischen Union abzubauen und Verfahren zu verschlanken. Insbesondere sieht der
Verordnungsvorschlag unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit
eines vereinfachten Zulassungsverfahrens vor. In diesem vereinfachten Verfahren
soll innerhalb von 90 Tagen über einen Zulassungsantrag entschieden werden;
die so erteilte Zulassung ist dann in allen Mitgliedsstaaten direkt, und ohne dass
eine gegenseitige Anerkennung erforderlich wäre, gültig. Die
Entscheidungskriterien sind bei diesem Verfahren einfach. Dieser Verfahrensweg wird dann
gewährt, wenn der im beantragten Produkt enthaltene Wirkstoff in einem
besonders ausgewiesenen Anhang steht. Dieser Anhang ist bei Inkrafttreten der
Verordnung bereits ausgefüllt: Insbesondere enthält er einige einfache Säuren
(z. B. Essigsäure), einige einfache Alkohole, einige etherische Öle (z. B.
Pfefferminzöl) und einige inerte Gase. In diesen Fällen wird das Verfahren daher zu
Recht beschleunigt und der bürokratische Aufwand reduziert, ohne das
derzeitige Schutzniveau für Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen.
Naturschutz/Biodiversität
34. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der
Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bisher unternommen, insbesondere
im Hinblick auf das „5-Prozent-Ziel Naturwalderbe“, Moorschutz und
Renaturierung von Gewässern (Auenschutz)?
Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt stellt ein anspruchsvolles
Handlungsprogramm dar, das alle gesellschaftlichen Akteure auf allen Ebenen zum
Handeln auffordert. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit hat Ende 2007 einen umfassenden Dialog- und
Umsetzungsprozess begonnen. Der Dialog lädt alle gesellschaftlichen Akteure ein, sich an der
Umsetzung der Strategie zu beteiligen und zur Erreichung der Ziele beizutragen.
Das Bundesprogramm „Biologische Vielfalt“ ist ein neues Förderprogramm,
das die bestehenden Fördermöglichkeiten des Bundes im Naturschutz ergänzen
und der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt dienen
soll. Es ist am 15. Februar 2011 in Kraft getreten.
Die Umsetzung des Fünf-Prozent-Zieles bedarf eines intensiven Dialogs mit
allen Betroffenen, insbesondere den Bundesländern und den Waldbesitzern. Da
derzeit noch keine gesicherte Datengrundlage zum Status quo von Waldflächen
mit natürlicher Entwicklung vorliegt, hat das Bundesamt für Naturschutz im
Rahmen des Umweltforschungsplans 2010 ein diesbezügliches Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens vergeben.
Moore unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 Absatz 2 des
Bundesnaturschutzgesetzes. Die Renaturierung von Mooren ist Aufgabe der Länder.
Die Bundesregierung unterstützt deren diesbezügliche Anstrengungen
insbesondere im Rahmen des Förderprogramms „chance.natur“ zur Errichtung und
Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich
repräsentativer Bedeutung. Daneben bestehen diesbezügliche Programme der
Länder. Auch im Rahmen des EU-Umweltfinanzierungs-instruments LIFE+
wurden in den letzten Jahren zahlreiche moorschutzrelevante Projekte
durchgeführt. Durch die Umsetzung der Moorschutzkonzepte der Länder und die oben
genannten Förderprogramme kann ein signifikanter Beitrag zur Erreichung der
für Moore in der nationalen Biodiversitätsstrategie formulierten Ziele geleistet
werden. Zudem zielt die FFH-Richtlinie auf die Erreichung eines guten
Erhaltungszustandes ihrer Schutzgüter, darunter die Moorlebensraumtypen, so dass
auch die Länder mit Moorvorkommen, in denen derzeit noch keine
Moorschutzprogramme bestehen, zu entsprechenden Schutzbemühungen verpflichtet sind.
Seit Oktober 2009 liegt der Auenzustandsbericht für Deutschland vor. Er ist der
erste bundesweite Überblick zum Verlust von Überschwemmungsflächen und
zum Zustand der Flussauen in Deutschland. Der Auenzustandsbericht ist eine
wichtige Datengrundlage zur Verbesserung des Auen- und Hochwasserschutzes
in Deutschland. Er zeigt, dass eine nachhaltige Auenentwicklung bei
vorausschauender fachübergreifender Planung zu wesentlichen Synergieeffekten im
Hochwasser-, Gewässer- und Naturschutz sowie bei der Anpassung an den
Klimawandel führt.
35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bis jetzt getroffen, um die
fehlenden 25 000 Hektar zum nationalen Naturerbe zu sichern?
Wird sie sich für einen sofortigen Verkaufsstopp der Flächen der BVVG-
Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH und deren Übertragung für
Naturschutzzwecke einsetzen?
Es ist vorgesehen, für die zweite Tranche des Nationalen Naturerbes bis Ende
2011 unter Beteiligung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als
Grundstückseigentümerin der in Betracht kommenden Flächen eine Position zu
erarbeiten.
Die unentgeltliche Übertragung von Naturschutzflächen der BVVG
(Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH) ist durch § 3 Absatz 14 des
Ausgleichsleistungsgesetzes auf bis zu 65 000 Hektar begrenzt. Mit dem abgestimmten
Flächenkontingent wird diese Obergrenze ausgeschöpft. Einem Verkaufsstopp und
der unentgeltlichen Übertragung weiterer Flächen der BVVG stehen die
vorgenannte gesetzliche Regelung und der Privatisierungsauftrag nach § 3 des
Ausgleichsleistungsgesetzes sowie das Treuhandgesetz entgegen.
36. Mit welchen finanziellen Mitteln soll das fertig konzipierte
„Bundesprogramm Wiedervernetzung“ gespeist werden, wenn das Bundesministerium
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dafür in dieser Wahlperiode keine
Mittel mehr bereitstellt?
Querungshilfen im Bundesfernstraßennetz werden mit
Bundesfernstraßenmitteln finanziert.
37. Wie beurteilt die Bundesregierung die Ausweisung des Grünen Bandes als
„Naturmonument“, und inwieweit unterstützt sie dieses Projekt?
Für die Ausweisung eines Gebiets als Nationales Naturmonument sind nach der
grundgesetzlichen Kompetenzordnung die Länder zuständig (Artikel 83
Grundgesetz). Derzeit werden im Rahmen des Ende 2010 im Auftrag des
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gestarteten
Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Nationale Naturmonumente“ die für die
Ausweisung von Nationalen Naturmonumenten erforderlichen rechtlichen und
fachlichen Kriterien ausgearbeitet und konkretisiert.
Die Initiative Grünes Band Europa wurde durch eine Reihe von Tagungen und
Arbeitstreffen, die Erarbeitung und Umsetzung eines Arbeitsprogramms sowie
diverser gemeinsamer Daten- und Arbeitsgrundlagen angeschoben und konnte
im Rahmen von Umsetzungsprojekten bereits beachtliche Erfolge erzielen. Im
Rahmen des Umweltforschungsplanes 2011 ist die Durchführung eines
Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Fortentwicklung der Initiative Grünes
Band Europa“ vorgesehen. Dabei sollen verschiedene Modelle zur Gestaltung
einer nachhaltigen Arbeitsstruktur entwickelt und hinsichtlich ihrer
Praktikabilität überprüft werden. Parallel dazu sollen die Kommunikationsstrategie
fortentwickelt und Maßnahmen zur Gewinnung weiterer Partner der Initiative vor
Ort durchgeführt werden.
38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Sicherung der
ökologisch wertvollen Flächen der Kyritz-Ruppiner Heide unternommen?
Die Kyritz-Ruppiner Heide (KRH) ist bereits seit längerem durch ein rund 9 000
Hektar großes Natura-2000-Gebiet (FFH-Gebiet) nach der Richtlinie 92/43/
EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) geschützt. Die
naturschutzfachliche Betreuung erfolgt durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in
Zusammenarbeit mit dem für die Natura-2000-Gebiete hoheitlich zuständigen
Land Brandenburg.
39. Ist beabsichtigt, die Flächen der Kyritz-Ruppiner Heide in das vorhandene
Mengenregime einzugliedern, was den Ausschluss anderer geeigneter und
bisher vorgesehener Flächen aus der Naturerbe-Flächenkulisse bedeutet?
Die Frage der Berücksichtigung der Liegenschaft Kyritz-Ruppiner Heide für das
Nationale Naturerbe wird im Rahmen der Erarbeitung einer Bundesposition für
die zweite Tranche des Nationalen Naturerbes geklärt. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 36 verwiesen.
40. Wird die bisherige Gesamtfläche um die der Kyritz-Ruppiner Heide
aufgestockt, und wenn nein, warum nicht?
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP heißt es:
„Zur Sicherung des ‚Nationalen Naturerbes‘ werden wir die Übertragung der
noch ausstehenden 25 000 Hektar national wertvoller Naturflächen fortführen“.
Zur Aufstockung der Gesamtfläche gibt es keine Entscheidung.
41. Welche Aktivitäten plant die Bundesregierung zur Übernahme der
Ostseeratspräsidentschaft 2012 im Hinblick auf ein „Grünes Band Ostsee“ und
zur Sicherung von Flächen an der Ostseeküste für das nationale Naturerbe,
z. B. Rostocker Heide?
Im Zusammenhang mit der Übernahme der Ostseepräsidentschaft 2012 plant die
Bundesregierung keine konkreten neuen Projekte. Im Rahmen der
Fortentwicklung der Initiative „Europäisches Grünes Band“ setzt sich die Bundesregierung
jedoch auch für die strukturelle und organisatorische Weiterentwicklung des
Ostseeküstenabschnittes des Europäischen Grünen Bandes ein.
Das Grüne Band in Deutschland ist mit einer Gesamtlänge von fast 1 400
Kilometer und rund 17 500 Hektar Fläche, davon 7 000 Hektar im Nationalen
Naturerbe, das größte Biotopverbundsystem in Deutschland. Am 28. Januar 2011 fand
mit der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zwischen Sachsen-Anhalt,
der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit die Sicherung des „Grünen
Bandes“ im Rahmen des Nationalen Naturerbes seinen Abschluss.
42. Welche Instrumente zur Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und
zur Verdichtung im Innenbereich der Städte hat die Bundesregierung
erarbeitet und umgesetzt?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP vom 26. Oktober 2009
sieht für das Bauplanungsrecht unter anderem vor, die Innenentwicklung zu
stärken. Zur Vorbereitung der Bauplanungsrechtsnovelle wurden im Jahr 2010 auf
Initiative des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die
„Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“ durchgeführt. In dieser
Gesprächsreihe haben ca. 25 ausgewiesene Baurechtsexperten den Änderungsbedarf im
Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung auch im Hinblick auf eine
Stärkung der Innenentwicklung diskutiert.
Im Zuge der Beschleunigung der Energiewende wurde der energie- und
klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen, so dass das
Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Teil der Novelle, der insbesondere auch der
Stärkung der Innenentwicklung dienen soll, in der zweiten Jahreshälfte eingeleitet
werden wird.
Ebenfalls 2010 hat die Umweltministerkonferenz einen umfänglichen Bericht
zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme erstellt und veröffentlicht. Darin
werden Vorschläge zur Wiederverwendung bereits genutzter Flächen und zur
Verdichtung im Innenbereich der Städte gemacht.
43. Wurde der Modellversuch initiiert, in den Kommunen auf freiwilliger
Basis ein überregionales Handelssystem für die Flächennutzung zu
erproben?
Zur Erprobung eines überregionalen Handelssystems mit
Flächenausweisungsrechten in einem Modellvorhaben wurde vom Umweltbundesamt ein
Vorbereitungsvorhaben gestartet, das bis Mitte 2012 die Konzeption hierfür entwickeln
soll. Eine Vorstudie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung
sondiert parallel auf regionaler Ebene die Weiterentwicklung von landes- und
regionalplanerischen Ansätzen einer tauschbasierten Mengensteuerung, die
anschließend auf ihre Realisierbarkeit getestet werden sollen. Beide Vorhaben
stehen in engem wechselseitigem Austausch.
Meeresschutz/Gewässer
44. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische zu verbessern, natürliche Auen zu
reaktivieren und Flusstäler zu renaturieren?
Im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Bundeswasserstraßen erarbeitet die
Bundesregierung zurzeit ein bundesweites „Priorisierungskonzept Durchgängigkeit
Bundeswasserstraßen“. Das Konzept bildet den Rahmen für ökologisch und
wirtschaftlich effiziente Maßnahmenumsetzungen, die in den kommenden
Jahren – auch in Abstimmung mit den für die Durchgängigkeit aller anderen
Gewässer zuständigen Bundesländern – an den Bundeswasserstraßen realisiert
werden. Bereits jetzt hat die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
Maßnahmen zur Verbesserung der Fischdurchgängigkeit an ihren
Querbauwerken ergriffen.
Die Bundesregierung beteiligt sich zudem an den Diskussionen und
Empfehlungen Internationaler Flussgebietskommissionen zur Verbesserung der
Durchgängigkeit der Gewässer für Wanderfische in den grenzüberschreitenden
Einzugsgebieten, beispielsweise in der Internationalen Kommission zum Schutz des
Rheins oder der Internationalen Maaskommission. Dies erfolgt in Abstimmung
mit den Ländern und dient auch der Koordinierung der Umsetzung der EG-
Wasserrahmenrichtlinie auf internationaler Ebene.
Mit dem 2009 vorgelegten Auenzustandsbericht liegt ein umfassender
Überblick über die morphologischen Flussauen in Deutschland vor. Die
Bundesregierung hat das Ziel, allen verfügbaren Sachverstand für die Reaktivierung
natürlicher Auen und die Renaturierung von Flusstälern zu nutzen und unterstützt die
Bemühungen der Länder durch entsprechende Forschungsvorhaben.
45. Hat eine Prüfung stattgefunden, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes zu diesem Zweck eingesetzt werden kann, und welches
Ergebnis hat diese Prüfung ergeben?
Die Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an
Bundeswasserstraßen ist in § 34 Absatz 3 des Wasserhaushaltsgesetzes gesetzlich geregelt.
Eine Prüfung, ob die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)
zur Renaturierung bzw. Reaktivierung von Auen und Flusstälern eingesetzt
werden kann, wurde durchgeführt. Sie hat ergeben, dass die WSV auf der Grundlage
der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht für
Renaturierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen im Auenbereich oder Flusstälern eingesetzt werden
kann. Sie kann daher solche Maßnahmen weder planen noch durchführen. Die
WSV leistet aber im Rahmen ihrer rechtlichen und technischen Möglichkeiten
über die wasserwirtschaftliche Unterhaltung und die (Wieder-)Herstellung der
Durchgängigkeit Beiträge zur ökologischen Entwicklung der
Bundeswasserstraßen. Renaturierungsmaßnahmen Dritter wird die WSV im Rahmen ihrer
Möglichkeiten unterstützen.
46. Ist eine solche Prüfung in das Konzept des Bundesverkehrsministeriums
zur Modernisierung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
eingeflossen?
Die Ergebnisse der in der Antwort zu Frage 45 genannten Prüfung fließen in die
laufende Organisationsuntersuchung ein.
47. Wie kann eine verkleinerte und auf die Wasserinfrastruktur mit hohem
Verkehrsaufkommen konzentrierte Wasser- und Schifffahrtsverwaltung daran
mitwirken, die Durchgängigkeit der Flüsse für wandernde Fische zu
verbessern und natürliche Auen zu reaktivieren und Flusstäler zu renaturieren?
Eine Verkleinerung der WSV ist kein vorgegebenes Ziel des
Modernisierungskonzeptes. Die Organisationsuntersuchung erfolgt deshalb ausdrücklich
ergebnisoffen. Die Untersuchungen berücksichtigen alle gesetzlichen Aufgaben, wie
z. B. die Erhaltung und Wiederherstellung der Durchgängigkeit an
Bundeswasserstraßen. Bezüglich der Reaktivierung von Auen und Renaturierung von
Flusstälern wird auf die Antwort zu Frage 45 verwiesen.
48. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung gemacht, wie die von der
Kommission vorgeschlagene Konzentration der EU-Agrarmittel auf die
neuen Herausforderungen und das „Greening“ der ersten Säule umgesetzt
werden kann?
Ein nachhaltiger, produktiver und wettbewerbsfähiger Agrarsektor leistet einen
bedeutenden Beitrag zur Strategie „Europa 2020“ sowie zur Bewältigung neuer
politischer Herausforderungen. Vor diesem Hintergrund teilt die
Bundesregierung die Zielsetzung der Europäischen Kommission, auch Umweltziele
verstärkt im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu berücksichtigen.
In den bisherigen Beratungen hat sich die Bundesregierung aktiv für
Maßnahmen eingesetzt, die tatsächlich und in effizienter Weise zu einem höheren
Umweltbeitrag der GAP führen, ohne im Gesamtsystem zusätzlichen
Bürokratieaufwand zu verursachen.
Wesentliche Forderungen der Bundesregierung wurden sowohl in den
Schlussfolgerungen des ungarischen Ratsvorsitzes vom 17. März 2011, die von einer
qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt wurden, als auch in der
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Juni 2011 berücksichtigt.
49. Ist die Verringerung der Einträge von Nährstoffen und
Pflanzenschutzmitteln in Gewässer für die Bundesregierung Teil der Kriterien eines
„Greenings“ der ersten Säule?
Das landwirtschaftliche Fachrecht in Deutschland enthält bereits Vorgaben zur
Vermeidung von Einträgen von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln in
Gewässer.
Es ist darauf hinzuweisen, dass bereits nach geltendem Recht im Rahmen der
sogenannten Cross Compliance landwirtschaftliche Direktzahlungen nur dann in
voller Höhe ausbezahlt werden, wenn entsprechende Bewirtschaftungsauflagen
im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes, der Lebensmittelsicherheit und des
Bodenschutzes eingehalten werden. Diese Bewirtschaftungsauflagen umfassen
Vorschriften, die auf eine Verringerung von Einträgen in Gewässer abzielen.
Die Bundesregierung teilt die Zielsetzung der Kommission, Umweltziele
verstärkt im Rahmen der GAP zu berücksichtigen. Sie wird die Vorschläge der
Europäischen Kommission zur Weiterentwicklung der GAP nach 2013, die für
Oktober 2011 erwartet werden, entsprechend prüfen. Zur Erhöhung der
Umweltbeiträge durch die GAP sind nach Auffassung der Bundesregierung
Maßnahmen zu entwickeln, die tatsächlich in effizienter Weise zu einem höheren
Umweltbeitrag führen, ohne im Gesamtsystem zusätzlichen Bürokratieaufwand
zu verursachen.
50. Welche Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, die Förderung
von Agrar-Umweltmaßnahmen stärker auf die Verringerung der Einträge
von Nährstoffen und Pflanzenschutzmitteln in Gewässer auszurichten?
Auf der Grundlage der EU-Verordnung zur Entwicklung des ländlichen Raums
werden die Agrarumweltprogramme in Deutschland von den Bundesländern
durchgeführt. Der Bund beteiligt sich finanziell im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes an
Programmteilen. Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und insbesondere
Maßnahmen zur Reduzierung der landwirtschaftlichen Nitrat- und
Pflanzenschutzmitteleinträge bilden bereits einen Schwerpunkt innerhalb der
Agrarumweltprogramme.
Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ (GAK) enthält ein breites Spektrum von Agrarumweltmaßnahmen
zum Schutz von Böden und Gewässern, unter anderem zur Verringerung der
Einträge von Nährstoffen und Pflanzenschutzmittel. Zu nennen sind
beispielsweise der Anbau von Zwischenfrüchten, die Anlage von Blühflächen oder
Blühbzw. Schonstreifen, die Anwendung von biologischen oder biotechnischen
Maßnahmen des Pflanzenschutzes, die extensive Bewirtschaftung des
Dauergrünlandes und die Förderung ökologischer Anbauverfahren.
Mit dem GAK-Rahmenplan 2010 wurde eine neue Maßnahme zur Förderung
des Anbaus von jährlich mindestens vier verschiedenen Hauptfruchtarten auf
der Ackerfläche des Betriebes aufgenommen. Diese Maßnahme trägt unter
anderem auch durch die Nachfruchtwirkung der Leguminosen dazu bei, den
Stickstoffdüngeraufwand zu reduzieren. Durch Verringerung des
Krankheitsdrucks auf die Kulturpflanzen verringert sich der Pflanzenschutzmittelaufwand.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]