[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6696
17. Wahlperiode 26. 07. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6577 –
Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die EU-Kommission schlägt als Reaktion auf den „arabischen Frühling“ in
ihrer Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine Nachbarschaft im Wandel“
(KOM(2011) 303) grundlegende Änderungen in der Europäischen
Nachbarschaftspolitik (ENP) vor. Durch eine stärkere Konditionalisierung von EU-
Hilfen sollen zukünftig demokratische Reformprozesse gestärkt werden. Bei
Nichteinhaltung von Menschenrechts- und Demokratiestandards sollen EU-
Finanzhilfen gekürzt werden und möglicherweise auch Sanktionen greifen.
Die Kleine Anfrage bezieht sich auf ein Positionspapier der Bundesregierung
zur ENP und den Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige
Angelegenheiten am 20. Juni 2011 (EU-Ratsdokument 11850/11).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach den politischen Umwälzungen in Nordafrika stehen Deutschland und die
Europäische Union vor der historischen Verantwortung, ihre Partnerstaaten im
Übergangsprozess zu einer demokratischen und rechtsstaatlichen Gesellschaft
zu begleiten und zu unterstützen.
Die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) bietet hierfür mit ihrer Vielzahl
an politischen Instrumenten den geeigneten Rahmen. Bereits seit ihrer
Begründung im Jahr 2004 hatte die ENP den Anspruch, demokratische,
rechtsstaatliche und wirtschaftliche Reformen in den südlichen und östlichen
Partnerstaaten der EU zu fördern.
Tatsächlich ist die ENP bisher hinter diesen Erwartungen zurückgeblieben. Die
einzelnen Maßnahmen gingen nicht ausreichend differenziert auf die
Bedürfnisse, das Engagement und die Reformbereitschaft der Partner ein.
Im Juli 2010 leiteten daher die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und
Sicherheitspolitik, Catherine Ashton sowie Kommissar S¬tefan Füle ein Konsultations- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. Juli 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6696 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeverfahren zur Zukunft der ENP ein. Die Bundesregierung hat dieses
Konsultationsverfahren genutzt, um sich frühzeitig und mit Nachdruck für eine
konsequente Ausrichtung der ENP zugunsten der Unterstützung demokratischer
Reformen auszusprechen, beispielsweise durch die Übermittlung eines
Positionspapiers im September 2010. Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido
Westerwelle, forderte in einem Brief an die Hohe Vertreterin vom 15. Februar
2011, dass die Gewährung finanzieller Unterstützung künftig stärker an
tatsächliche Reformanstrengungen geknüpft werden müsse.
Viele der deutschen Forderungen wurden in die Mitteilung der Kommission
und des Europäischen Auswärtigen Dienstes vom 25. Mai 2011, „Eine neue
Antwort auf eine Partnerschaft im Wandel“ (KOM(2011) 303), aufgenommen.
Das Prinzip einer stärkeren Verknüpfung zwischen Unterstützung und
Reformfortschritten wurde schließlich von allen 27 Mitgliedstaaten der EU in den
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 begrüßt.
Somit ist eine gute Grundlage geschaffen, um die ENP künftig auf die
Verwirklichung einer vertieften Demokratie in den Partnerstaaten auszurichten. Aus
Sicht der Bundesregierung ist es nun entscheidend, dass das Prinzip einer
besseren Verknüpfung zwischen Reformen und Unterstützung konsequent
gegenüber sämtlichen Partnern angewandt wird. Die Bundesregierung wird hierzu
weiterhin einen engen Dialog mit der Kommission, dem Europäischen
Auswärtigen Dienst und den Mitgliedstaaten führen.
Gleichzeitig wird sich die Bundesregierung dafür engagieren, dass die EU ein
breites Spektrum an politischen Instrumenten einsetzt. Die Europäische
Nachbarschaftspolitik muss dazu beitragen, dass die Menschen in den Partnerstaaten
direkt vom politischen Wandel profitieren. Die Bundesregierung unterstützt
daher ausdrücklich die Pläne der Kommission zu einer stärkeren Zusammenarbeit
mit der Zivilgesellschaft und einer engeren Kooperation im Bildungsbereich.
Um auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu
bewirken, wird sich die Bundesregierung weiterhin für eine ambitionierte
Liberalisierung des Handels mit den Partnerstaaten einsetzen.
1. Welche kurzfristigen Maßnahmen sollten nach Auffassung der
Bundesregierung im Rahmen der ENP ergriffen werden, um die anstehenden
Wahlen und Verfassungsreformen in Ägypten und Tunesien zu unterstützen?
Nach Auffassung der Bundesregierung gehen die Mitteilungen der
Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes über eine
„Partnerschaft für Demokratie und gemeinsamen Wohlstand mit dem südlichen
Mittelmeerraum“ vom 8. März 2011 und über „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“ vom 25. Mai 2011 in ihren Bemühungen zur
Stärkung des demokratischen Umbruchs in Tunesien und Ägypten Hand in Hand.
Hinsichtlich kurzfristiger Maßnahmen im Bezug auf die Vorbereitung von
Wahlen und Verfassungsreformen bietet die erstgenannte Mitteilung geeignete
Mittel. So wurden in diesem Rahmen u. a. für die Unterstützung der Wahlen in
Tunesien kurzfristig 17 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Nach Auffassung der
Bundesregierung sollten sowohl in Tunesien als auch in Ägypten Prioritäten in
enger Absprache mit den Übergangsregierungen und der Zivilgesellschaft
festgelegt werden. Wo erwünscht, sollte die EU logistische und Beratungsleistungen
bis hin zur Durchführung einer Wahlbeobachtungsmission anbieten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/66962. Wie soll der von der EU-Kommission formulierte und der
Bundesregierung befürwortete Ansatz einer Differenzierung und stärkeren
Verknüpfung zwischen Unterstützung und Reformschritten in der
Nachbarschaftspolitik nach Ansicht der Bundesregierung praktisch umgesetzt werden?
Zur Durchführung des Ansatzes der stärkeren Verknüpfung zwischen
Unterstützung und Reformfortschritten ist zunächst die Definition demokratischer
und rechtsstaatlicher „Benchmarks“ notwendig, an denen sich
Reformfortschritte messen lassen können. Die Kommission und der Europäische
Auswärtige Dienst haben hierzu in ihrer Mitteilung „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“ vom 25. Mai 2011 (KOM(2011) 303) Kriterien
formuliert. Als Elemente einer vertieften und tragfähigen Demokratie werden dort
genannt
● freie und faire Wahlen,
● Vereinigungs-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie eine freie Presse
und freie Medien,
● Rechtspflege durch ein unabhängiges Gerichtswesen und Recht auf ein faires
Verfahren,
● Korruptionsbekämpfung,
● Reform des Sicherheitssektors und der Strafverfolgung (einschließlich der
Polizei) sowie Gewährleitung der demokratischen Kontrolle der Streit- und
Sicherheitskräfte.
Die Bundesregierung hat gegenüber der Kommission gefordert, dass auf
Grundlage dieser Kriterien konkrete Ziele mit den Partnerstaaten in den
länderspezifischen Aktionsplänen vereinbart werden. Anhand dieser Ziele, die aus
den jeweiligen nationalen und Sektorstrategien abzuleiten sind, werden die
Reformfortschritte der Partnerstaaten bewertet werden. Diese Bewertung muss die
Grundlage der Entscheidung über das künftige Niveau der Unterstützung und
die Intensität der Zusammenarbeit darstellen.
3. Welche Stelle in der EU-Kommission bzw. dem Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD) sollte nach Ansicht der Bundesregierung für die weitere
Ausarbeitung, Operationalisierung und Kontrolle des Konzepts der
konditionierten Zusammenarbeit verantwortlich sein?
Innerhalb des Europäischen Auswärtigen Dienstes liegt die Verantwortung
hierfür bei den Referaten „ENP Koordinierung I“ und „ENP Koordinierung II“,
die den Abteilungsleitern für Europa und Zentralasien beziehungsweise für
Nordafrika und dem Nahen Osten zugeordnet sind.
Innerhalb der Kommission liegt die Verantwortung hierfür bei der
Generaldirektion „Entwicklung und Zusammenarbeit – DEVCO“ und dort in der
Abteilung „F: Nachbarschaft“.
Das Konzept der Konditionalität als zentrale Voraussetzung für eine wirksame
Nachbarschaftspolitik bleibt eine Vorgabe für alle mit der ENP befassten
Stellen.
4. Auf Grundlage welcher Kriterien, Indikatoren und Benchmarks sollten
nach Ansicht der Bundesregierung die Reformen in den Nachbarländern
bewertet werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Drucksache 17/6696 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode5. Soll die Durchführung ordnungsgemäßer, freier und fairer Wahlen nach
Ansicht der Bundesregierung zur Voraussetzung für eine „neue
Partnerschaft“ mit Nachbarstaaten werden, wie in der Mitteilung der Hohen
Vertreterin am 8. März 2011 anvisiert?
Wenn ja, wie soll nach dem Verständnis der Bundesregierung die
konditionierte Zusammenarbeit mit Nachbarländern gestaltet werden, die die
Schwelle freier und fairer Wahlen noch nicht überschritten haben?
Grundsätzlich spricht sich die Bundesregierung dafür aus, die Intensität der
Unterstützung im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik an
Fortschritten der Partnerstaaten hin zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auszurichten.
Die Durchführung ordnungsgemäßer, freier und fairer Wahlen ist hierbei ein
wichtiges Kriterium. Die Bundesregierung ist jedoch der Ansicht, dass die EU
auch jenen Partnerstaaten Unterstützung und Zusammenarbeit anbieten sollte,
die diese Schwelle noch nicht überschritten haben, sofern diese glaubwürdig
demokratische und rechtsstaatliche Reformen eingeleitet haben oder anstreben.
Nach Ansicht der Bundesregierung muss es Aufgabe der Europäischen
Nachbarschaftspolitik sein, die Partnerstaaten in sämtlichen Stadien des Übergangs
zu einer demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung zu unterstützen und
Anreize für die Fortsetzung entsprechender Reformen zu schaffen.
6. Setzt die Bundesregierung sich für das Prinzip „less for less“ ein, das
vorsieht EU-Hilfen zu kürzen, wenn Menschenrechte in Nachbarstaaten
verletzt werden?
a) Wenn ja, wieso konnte sie keine entsprechende Formulierung in den
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 durchsetzen?
b) Wenn ja, auf Grundlage welcher Indikatoren und Benchmarks soll nach
Erachten der Bundesregierung darüber entschieden werden, wann die
Zusammenarbeit mit Staaten wegen Menschenrechtsverletzungen
reduziert werden soll, und in welchen konkreten Maßnahmen soll eine
solche Reduzierung bestehen?
Die Bundesregierung unterstützt das als „less for less“ bekannte Prinzip,
wonach das Niveau der Unterstützung für jene Staaten überprüft und reduziert
wird, in denen demokratische und rechtsstaatliche Reformen ausbleiben. Die
Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten vom 20. Juni
2011 nehmen in Absatz 3 auf dieses Prinzip Bezug:
„Die entsprechenden Maßnahmen werden auf die Bedürfnisse der Partner
zugeschnitten, die bereit sind, Reformen durchzuführen und in allen
einschlägigen Bereichen effizient mit der EU zusammenzuarbeiten, und können
überprüft werden, wenn die Reformen ausbleiben.“
Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union stellen grundsätzlich
immer einen Kompromiss zwischen den Positionen der einzelnen
Mitgliedstaaten dar.
Im Hinblick auf Indikatoren und „Benchmarks“ wird auf die Antwort zu
Frage 2 verwiesen.
Eine Reduzierung der Unterstützung könnte in einer Kürzung der finanziellen
Unterstützung für das fragliche Partnerland bestehen, beispielsweise in Form
einer Verringerung von Sektorbudgethilfen. Die Zusammenarbeit mit der
Zivilgesellschaft sollte dagegen nach Ansicht der Bundesregierung in der Regel von
einer solchen Reduzierung ausgenommen bleiben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/66967. Wird die Bundesregierung die neuen Konditionalitätsprinzipien der
überarbeiteten Europäischen Nachbarschaftspolitik im Hinblick auf die
eingeforderte Demokratisierung, politische Reformen und Achtung der
Menschenrechte in Partnerländern auch für die zukünftige bilaterale
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und den ENP-Ländern zugrunde
legen?
Die bilaterale deutsche Entwicklungszusammenarbeit basiert auf einer
regelmäßigen Bewertung der Rahmenbedingungen in den Partnerländern anhand
des Kriterienkataloges des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte,
Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Transparenz und Entwicklungsorientierung
staatlichen Handelns sind damit bereits heute wichtige Kriterien zur
Überprüfung sowie zur programmatischen Gestaltung der bilateralen Zusammenarbeit.
Demokratie wird dabei als Prozess verstanden, der nicht von außen „verordnet“
werden kann; sondern es bedarf der grundlegenden gesellschaftlichen
Verankerung demokratischer Prinzipien und der kontinuierlichen politischen Teilhabe
auf allen Ebenen (Democratic Governance). Sanktionen sollten nur als „Ultima
Ratio“ angewandt und stattdessen Anreizsysteme geschaffen werden.
Künftig wird es darum gehen, im Rahmen der Demokratieförderung allen
Maßnahmen der Staatsentwicklung große Bedeutung zukommen zu lassen und
dabei insbesondere den Aufbau konstruktiver Beziehungen zwischen Staat und
Gesellschaft sowie staatlicher Legitimität zu unterstützen.
Im Sinne einer kohärenten Politik der Europäischen Union arbeitet die
Bundesregierung auf möglichst weitgehende Übereinstimmung der bilateral und durch
die EU-Kommission angelegten Maßstäbe für die jeweilige Kooperation hin.
8. Befürwortet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission,
gegenüber Nachbarländern, die Menschenrechte und demokratische
Grundsätze verletzen, gezielte Sanktionen zu verhängen?
a) Wenn ja, wieso konnte sie keine entsprechende Formulierung in den
Schlussfolgerungen des Rates vom 20. Juni 2011 durchsetzen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung unterstützt die restriktiven Maßnahmen gegen
Nachbarländer der EU, die Menschenrechte und demokratische Grundsätze verletzen.
Die Bundesregierung hat sich zum Beispiel aktiv und mit Erfolg für die
Verhängung von Sanktionen gegen die ehemaligen Machthaber in Ägypten und
Tunesien sowie gegen Belarus und Syrien und das Gaddafi-Regime in Libyen
eingesetzt.
9. Ist der EAD nach Kenntnis der Bundesregierung in der Lage, die
Umsetzung von EU-Sanktionen, wie die am 28. Februar 2011 gegenüber Libyen
getroffene Entscheidung zum Einfrieren des Auslandsvermögens des
libyschen Machthaberregimes von Muammar al-Gaddafi, in den EU-
Mitgliedstaaten zu kontrollieren?
Wenn nein, setzt die Bundesregierung sich für den Ausbau entsprechender
Kapazitäten im EAD ein (bitte ggf. ausführen)?
Restriktive Maßnahmen (Sanktionen) werden im Rahmen der Gemeinsamen
Außen- und Sicherheitspolitik nach Artikel 29 des Vertrages über die
Europäische Union vom Rat der Europäischen Union verabschiedet. Darauf aufbauend
erlässt der Rat Verordnungen auf der Grundlage des Artikels 215 des Vertrages
über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Der Hohen Vertreterin und dem
Drucksache 17/6696 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesie unterstützenden Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) kommt bei der
Ausarbeitung dieser Maßnahmen eine wesentliche Rolle zu. Die
Bundesregierung setzt sich für eine Stärkung der hierfür verantwortlichen Einheit im EAD
ein. Gleichwohl liegt die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen bei den
Mitgliedstaaten. Die Bundesregierung setzt sich nachhaltig für eine effiziente und
einheitliche Umsetzung der Sanktionen der EU durch alle Mitgliedstaaten ein,
wobei sie einen strengen Umsetzungsstandard zugrunde legt. Im Fall der
Sanktionen gegen Muammar al-Gaddafi zeigen die sehr umfassenden Maßnahmen
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, dass dies auch gelungen ist.
10. Mit Hilfe welcher Kriterien sollte der Anspruch einer konditionierten
Zusammenarbeit nach Ansicht der Bundesregierung bei der
Zusammenarbeit mit Ländern im Reformprozess umgesetzt werden, die zwar in
einigen Bereichen rechtsstaatliche Reformen angestoßen haben, in denen in
anderen Bereichen Menschenrechtsverletzungen jedoch nach wie vor an
der Tagesordnung sind, wie es im Moment beispielsweise in Ägypten der
Fall ist?
Für eine konditionierte Zusammenarbeit kommt den Aktionsplänen
grundsätzlich eine besondere Bedeutung zu. Die Aktionspläne müssen der jeweiligen
Situation und dem jeweiligen Reformstand des Partnerstaates Rechnung tragen
und Bereiche identifizieren, in denen demokratische und rechtsstaatliche
Prinzipien noch nicht ausreichend geachtet werden. Die EU wird insbesondere in
diesen Bereichen zusätzliche Reformanstrengungen von ihren Partnerstaaten
erwarten.
11. Auf welche Weise soll nach Ansicht der Bundesregierung die
Entwicklung der Partnerländer in den Bereichen Demokratie,
Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit überwacht werden?
a) Welche Defizite traten in der Vergangenheit bei der Überwachung der
Entwicklung der Partnerländer in den genannten Bereichen nach
Erkenntnissen der Bundesregierung auf, und welche Maßnahmen sollten
nach Ansicht der Bundesregierung ergriffen werden, um diese
Defizite abzubauen?
b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommission, dass eine
Überwachung der Entwicklungen in den genannten Bereichen allein
auf Grundlage der Fortschrittsberichte der Kommission erfolgen
kann, ergänzt nur durch die Menschenrechtsdialoge mit diesen
Ländern?
c) Welche Rolle soll nach Ansicht der Bundesregierung
zivilgesellschaftlichen Akteuren in den ENP-Ländern bei der Überwachung der
Entwicklungen zuteilwerden?
d) Wäre es nach Ansicht der Bundesregierung sinnvoll, mit der
umfangreichen Überwachung der Entwicklungen der ENP-Länder in den
Bereichen Demokratie, Menschenrechtsschutz und Rechtsstaatlichkeit
eine gesonderte Stelle zu betrauen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Stelle wäre nach Ansicht der Bundesregierung
geeignet, diese Überwachung zu übernehmen?
Das wichtigste Instrument, um die Erreichung der Ziele der ENP zu
überprüfen, sind die jährlichen Fortschrittsberichte der Kommission. In der
Vergangenheit erwiesen sich diese Berichte zum Teil als zu vage. Der Formulierung
konkreterer Aktionspläne wird jedoch auch die Erarbeitung präziserer
Fortschrittsberichte ermöglichen. Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6696diese Berichte im Rat der Europäischen Union eine breitere Aufmerksamkeit
erfahren. Sie müssen die Grundlage für die künftige Verteilung finanzieller
Mittel darstellen. Die Kommission greift bei der Erstellung der
Fortschrittsberichte auf verschiedene Informationsquellen zurück und darunter auch auf
Kontakte zur Zivilgesellschaft. Das Netzwerk der Vertretungen des EAD
ermöglich dabei eine kurzfristige und umfassende Beobachtung und Bewertung
der Entwicklungen in den Partnerstaaten.
Die Bundesregierung konsultiert zudem regelmäßig die deutschen Vertretungen
in den Partnerstaaten, bevor Entscheidungen zur Vergabe finanzieller
Unterstützung im Verwaltungsausschuss des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments getroffen werden. Die deutschen Vertretungen stehen im
engen Kontakt zu Vertretern der Zivilgesellschaft, um sich ein möglichst
umfassendes Bild über Entwicklungen im Gastland zu verschaffen.
Die Bundesregierung spricht sich für eine effektive Nutzung vorhandener
Ressourcen aus, um eine angemessene Beobachtung und Bewertung der
Entwicklungen in den Partnerstaaten zu gewährleisten. Die Einbeziehung weiterer
Akteure oder Institutionen ist aus Sicht der Bundesregierung nicht notwendig.
12. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung alle Bereiche der bisherigen
Zusammenarbeit mit den ENP-Ländern, inklusive der erfolgten EU-
Mittelzuweisungen für Projekte in den Partnerländern, auf ihre
menschenrechtliche Wirkung im Rahmen der Überarbeitung der Europäischen
Nachbarschaftspolitik überprüft werden?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, mit welchen Instrumenten, von welchen Stellen und
aufgrund welcher Kriterien, Indikatoren und Benchmarks sollte eine
solche Überprüfung vorgenommen werden?
c) Welche Konsequenzen sollten laut Ansicht der Bundesregierung
gezogen werden, wenn eine solche Überprüfung zu dem Ergebnis
kommt, dass die Zusammenarbeit mit ENP-Ländern in bestimmten
Bereichen in der Vergangenheit Menschenrechtverletzungen gefördert
hat?
Die Kommission hat bereits in ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament
und den Rat vom 12. Mai 2010, „Die Europäische Nachbarschaftspolitik – eine
Bestandsaufnahme“ (KOM(2010) 207), festgestellt, dass die Europäische
Nachbarschaftspolitik nur in sehr begrenztem Ausmaß zu einer Verbesserung
der Menschenrechtssituation in den Partnerstaaten beigetragen hat:
„Im Bereich der Menschenrechte und Grundfreiheiten sind zwar Fortschritte
beim Beitritt zu den einschlägigen Übereinkünften und Protokollen zu
verzeichnen, doch lässt die Umsetzung zu wünschen übrig. Positive Beispiele sind
einige Errungenschaften beim Schutz der Frauenrechte […]. Hingegen sind die
Fortschritte bei der Bekämpfung der Folter unzureichend. Zudem bestehen in
vielen Ländern weiterhin große Probleme, was die Meinungsfreiheit und
insbesondere die Medien-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit betrifft. Der
Spielraum für zivilgesellschaftliche Akteure und Menschenrechtsschützer ist
nach wie vor zu begrenzt.“
Diese Feststellung hat wesentlich zur Einleitung des Konsultationsverfahrens
zur Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik beigetragen. Im
Verlauf dieses Konsultationsverfahrens haben zahlreiche Mitgliedstaaten,
darunter auch Deutschland, Defizite der bisherigen Nachbarschaftspolitik
benannt.
Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Untersuchung der bisherigen
Nachbarschaftspolitik aus Sicht der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt wenig
Drucksache 17/6696 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesinnvoll. Vielmehr sollte der Umsetzung der Vorschläge der Kommission und
der Beschlüsse des Rates Priorität eingeräumt werden. Der neue Ansatz der
Nachbarschaftspolitik ist aus Sicht der Bundesregierung dazu geeignet, zu einer
Verbesserung der Menschenrechtssituation in den Partnerstaaten beizutragen.
13. Bezieht sich nach dem Verständnis der Bundesregierung die im Rahmen
der ENP-Review vorgesehene menschenrechtliche Konditionierung von
Zusammenarbeit auf alle Bereiche der Zusammenarbeit, beispielsweise
auch auf die Bereiche der Bekämpfung irregulärer Migration und
Terrorismusabwehr?
a) Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft
ausgeschlossen werden, dass im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen EU und
den Partnerländern im Mittelmeerraum bei der Bekämpfung
irregulärer Migration die Menschenrechte von Flüchtlingen und Migranten
verletzt werden?
b) Auf welche Weise findet das Konzept der konditionierten
Zusammenarbeit Anwendung, wenn Partnerländer im Rahmen der mit der EU
vereinbarten Abwehr irregulärer Migration die Menschenrechte von
Flüchtlingen und Migranten massiv verletzen, wie es beispielsweise
in der Vergangenheit in Libyen erfolgte, wo Flüchtlinge und
Migranten systematisch Folter und anderen schweren
Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren?
Der Rat für Außenbeziehungen bestätigt in seinen Schlussfolgerungen vom
20. Juni 2011, dass Vergünstigungen im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik geknüpft sind an Fortschritte u. a. im Bereich der
Menschenrechte. Sollte die EU anstatt Fortschritten Rückschritte bei der Achtung der
Menschenrechte verzeichnen, können die Unterstützungsleistungen reduziert
werden. Der Rat hat die Hohe Vertreterin und die Europäische Kommission
aufgefordert, zu diesem Zweck geeignete Instrumente zu entwickeln.
Auch der angestrebte Dialog der EU mit den südlichen Mittelmeeranrainern zu
Migration, Mobilität und Sicherheit folgt einem umfassenden Ansatz, der
sowohl die Prävention und Eindämmung von irregulärer Migration als auch
gleichzeitig die Stärkung der Flüchtlings- und Menschenrechte vor Ort
beinhaltet.
14. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der EU-Kommission, dass die
Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU integraler Bestandteil der EU-
Hilfsmaßnahmen für Nachbarländer sein muss?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welchen Beitrag wird die Bundesregierung zur
Neuansiedlung von Flüchtlingen in der EU leisten, und plant sie angesichts der
sich zuspitzenden humanitären Situation insbesondere in Libyen und
den Grenzregionen der Nachbarländer Tunesien und Ägypten eine
Aufnahme von Flüchtlingen aus diesen Ländern?
c) Mit welcher Begründung folgt die Bundesregierung nicht dem
Beispiel der norwegischen Regierung, die über eine jährliche Quote von
60 Personen hinaus im Rahmen des UNHCR-
Neuansiedlungsprogramms bereits weitere 250 besonders schutzbedürftige Menschen
aufnimmt, die an den Grenzen Libyens festsitzen?
Im Einklang mit den bei der Tagung des Rates der Justiz- und Innenminister der
Europäischen Union am 11. April 2011 gefassten Schlussfolgerungen ist die
Bundesregierung der Auffassung, dass die Neuansiedlung von Flüchtlingen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6696insbesondere bei länger andauernden Fluchtsituationen grundsätzlich als
dauerhafte Lösung in Betracht kommen kann.
Die Initiative der Europäischen Kommission zur Schaffung eines EU-
Neuansiedlungsprogramms, an dem die Mitgliedstaaten sich freiwillig beteiligen
können, wird daher begrüßt. Die Verhandlungen auf EU-Ebene, insbesondere
mit dem Europäischen Parlament, sind aber noch nicht abgeschlossen. Erst
wenn Klarheit über die Inhalte der entsprechenden europäischen Regelungen
herrscht, kann in enger Abstimmung mit den Bundesländern entschieden
werden, ob Deutschland sich an einem solchen Programm beteiligen wird. Dabei
wird zu prüfen sein, inwieweit humanitäre Aufnahmen im Rahmen von EU-
Neuansiedlungsprogrammen einen qualitativen Mehrwert zu sogenannten
bisher durchgeführten Ad-hoc-Aufnahmen haben. Hierfür wird die
Bundesregierung auch auf die bei der Aufnahme von 2 501 irakischen Flüchtlingen aus
Jordanien und Syrien gemachten Erfahrungen zurückgreifen können und sich
eng mit den Bundesländern abstimmen.
Eine Aufnahme von Flüchtlingen aus Tunesien, Libyen und Ägypten ist derzeit
nicht geplant.
Die Bundesregierung legt den Schwerpunkt ihrer Unterstützung auf die
humanitäre Unterstützung vor Ort. Sie hat daher bislang rund 7,5 Mio. Euro für
humanitäre Hilfe (medizinische Notversorgung, Flüchtlingsversorgung,
Schutzmaßnahmen, Evakuierung, Repatriierung, Logistik, Minenräumung) zur
Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wurde und wird Nothilfe für besonders
schutzbedürftige Menschen in Libyen, Ägypten und Tunesien geleistet. Die
Bereitstellung weiterer 7 Mio. Euro aus Mitteln der entwicklungsorientierten
Not- und Übergangshilfe ist geplant.
Deutschland gehört zu den weltweit führenden Aufnahmestaaten von
Flüchtlingen. So wurden 2009 rund 28 000 Asylbewerber und im vergangenen Jahr
rund 41 000 Asylbewerber aufgenommen. Vor diesem Hintergrund besteht für
eine weitere Aufnahme von Flüchtlingen in Deutschland zurzeit nur ein
geringer Spielraum.
15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von der genauen
Ausgestaltung der von der EU-Kommission angeregten regionalen
Schutzprogramme im Asylbereich für Ägypten, Libyen und Tunesien?
Der Rat für Justiz und Inneres begrüßt in seinen Schlussfolgerungen zu
Grenzen, Migration und Asyl vom 9. Juni 2011 den Plan der Europäischen
Kommission, regionale Schutzprogramme in der Region Nordafrika durchzuführen. Die
Schutzprogramme sollen in erster Linie die Aufnahme und Unterstützung von
Flüchtlingen, die in diesen Ländern Zuflucht gesucht haben, erleichtern und die
entsprechend internationalen Normen erforderlichen rechtlichen Grundlagen
und Verwaltungskapazitäten vor Ort schaffen. Weiterer Bestandteil regionaler
Schutzprogramme ist auch die Neuansiedlung von Flüchtlingen, die
internationalen Schutz benötigen, aus den Nachbarländern Libyens in die Mitgliedstaaten
der EU und anderen zur Aufnahme bereiten Ländern.
Die Europäische Kommission hat im Mai und Juni dieses Jahres zunächst zwei
technische Missionen nach Tunesien und Ägypten durchgeführt, um die mit
den Ratsschlussfolgerungen verbundenen Ziele zu erläutern. Mit dem UNHCR
bestehen nach Auskunft der Kommission bereits erste Arbeitskontakte zu
regionalen Schutzprogrammen im südlichen Mittelmeerraum. Die genaue
Ausgestaltung der Programme ist noch in der Abstimmung. Mit Libyen fanden nach
Kenntnis der Bundesregierung keine Gespräche zu regionalen
Schutzprogrammen statt.
Drucksache 17/6696 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. In welcher Art und in welchem Umfang plant die Bundesregierung diese
regionalen Schutzprogramme zu unterstützen?
Einzelheiten zum Inhalt der beabsichtigen Schutzprogramme sind der
Bundesregierung bislang nicht bekannt. Aussagen zu konkreten
Unterstützungsmaßnahmen können daher derzeit nicht getroffen werden.
17. Auf welche Weise soll der Menschenrechtsdialog nach Auffassung der
Bundesregierung mit Partnerländern in Zukunft ausgestaltet werden?
a) Welche Defizite waren nach Ansicht der Bundesregierung bei den
bisherigen Menschenrechtsdialogen mit ENP-Ländern zu beobachten
(bitte nach einzelnen Dialogen aufschlüsseln)?
Das Potential der Menschenrechtsdialoge wurde bislang noch nicht voll
ausgeschöpft. Die Verlinkung mit anderen Politikfeldern blieb ebenfalls noch hinter
den Möglichkeiten zurück.
b) Auf welche Art und Weise sollen diese Defizite im Rahmen einer
Überarbeitung der ENP nach Ansicht der Bundesregierung behoben
werden?
Die Menschenrechtsdialoge sollen intensiviert werden. Fortschritte bei den
Menschenrechtsdialogen sollen stärker als bisher als Kriterium bei der Vergabe
von Unterstützungsleistungen herangezogen werden. Zudem soll durch sie ein
besser fokussierter Mitteleinsatz für die Unterstützung von demokratischem
Wandel ermöglicht werden; die Dialoge werden damit also operationalisiert.
Des Weiteren soll der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft mehr Gewicht
eingeräumt werden.
c) Hält die Bundesregierung es für notwendig, die Ziele der
Menschenrechtsdialoge mit den Partnerländern klar zu definieren, sie
transparent zu planen und eine umfassende Wirkungsmessung vorzunehmen,
wie es das Deutsche Institut für Menschenrechte in seinem Bericht
„Indizes, Benchmarks und Indikatoren: Zur Gestaltung und
Auswertung von Menschenrechtsdialogen“ vorschlägt?
Die Europäische Nachbarschaftspolitik orientiert sich an gegenseitiger
Rechenschaftslegung und einem gemeinsamen Bekenntnis zu universellen Werten. Die
Partnerschaften sollen im Einzelfall auf die jeweiligen Bedürfnisse,
Kapazitäten und die Reformziele abgestimmt werden; der Fokus soll auf eine begrenzte
Anzahl von Prioritäten gerichtet sein mit klareren Zielen und präziseren
Benchmarks. Dies wird sich auch in den Menschenrechtsdialogen niederschlagen. Im
Übrigen fordern die Leitlinien der Europäischen Union für
Menschenrechtsdialoge mit Drittländern bereits jetzt, dass jedem Beschluss über die Einrichtung
eines Menschenrechtsdialogs die Bestimmung konkreter Ziele vorausgehen
muss. Bei der Bestimmung dieser Ziele kann auch die Zivilgesellschaft
miteinbezogen werden, so dass eine transparente Planung gewährleistet ist. Ebenfalls
sehen die Leitlinien eine umfassende Bewertung des Menschenrechtsdialogs
vor, die alle zwei Jahre stattzufinden hat und anhand derer die Entwicklung der
Lage geprüft und festgestellt wird, was mit dem Dialog erreicht wurde. Die
Bundesregierung unterstützt die Einhaltung der Leitlinien durch ihre aktive
Mitarbeit in der COHOM-Gruppe, die sowohl für die Evaluierung der Lage vor
Aufnahme eines Menschenrechtsdialogs, als auch für die regelmäßige
Bewertung zuständig ist.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/6696d) Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass
die Menschenrechtsdialoge in diesem Sinne verbessert werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Forderungen wird sie in diesem Sinne auf
EU-Ebene vorbringen?
Die Bundesregierung wird sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass die
Schlussfolgerungen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten am 20. Juni
2011 zeitnah umgesetzt werden.
18. Mit welcher Begründung hat der Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Guido Westerwelle, Ende April 2011 den neu gegründeten
Menschenrechtsrat Ägyptens besucht, dessen Zusammensetzung von
ägyptischen Menschenrechtsaktivisten als unzureichend kritisiert wird?
Der Nationale Menschenrechtsrat (NMRR) wurde nicht neu gegründet, sondern
neu besetzt, u. a. mit bekannten Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die
nicht politisch aktiv sind. Einige Mitglieder wurden bei der Neubesetzung als
nicht vorbelastet angesehen und behielten ihre Funktion. Das Gremium
untersteht nicht länger der Regierung, sondern kann sich unabhängig äußern.
Bundesminister Dr. Guido Westerwelle hat bei seinem Zusammentreffen mit dem
stellvertretenden Vorsitzenden des NMRR, Mohamed Fayek, diese
Verbesserungen begrüßt und signalisiert, dass die Lage der Menschenrechte in Ägypten
und andernorts weiterhin sehr aufmerksam von der Bundesregierung
beobachtet wird.
19. Aus welchen Finanztöpfen wurde die von der Kommission am 24. Mai
2011 beschlossene zusätzliche Unterstützung für die
Nachbarschaftspolitik von 1,242 Mrd. Euro finanziert?
Hält die Bundesregierung es in der Konsequenz für notwendig, ggf.
zusätzliche Mittel innerhalb der jetzigen EU-Haushaltsperiode bis
einschließlich 2013 zur Verfügung zu stellen?
Die Kommission hat eine Erhöhung der Mittel für die Europäische
Nachbarschaftspolitik um 1,242 Mrd. Euro vorgeschlagen. Der Beschluss betrifft
nur das interne Verfahren der Kommission. Die Erhöhung würde dazu führen,
dass die Mittel der Europäischen Nachbarschaftspolitik bis 2013 von 5,7 Mrd.
Euro auf 6,9 Mrd. Euro ansteigen.
Die Kommission hat folgende Finanzierungsquellen vorgeschlagen:
355 Mio. Euro Umschichtungen aus anderen Instrumenten der Rubrik 4,
241,5 Mio. Euro Marge der Rubrik 4,
154 Mio. Euro Nutzung Flexibilitätsinstrument,
13,4 Mio. Euro Europäisches Instrument für Demokratie und
Menschenrechte,
40 Mio. Euro Stabilitätsinstrument,
100 Mio. Euro Makrofinanzhilfen,
244 Mio. Euro FEMIP-Rückflüsse,
90 Mio. Euro Garantie Aufstockung EIB-Mandat.
Die EU-Haushaltsbehörden (EP, Rat und Kommission) müssen über diese
Mitteländerungen im Rahmen des Haushaltsverfahrens entscheiden.
Drucksache 17/6696 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeZusätzliche Mittel bis zum Ende der gegenwärtigen Finanzperiode bis Ende
2013 erfordert der Gesamtvorschlag der Kommission nicht.
Auf die Antwort zu Frage 20 wird ergänzend verwiesen.
20. Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierung gegen den Willen
von neun EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Rates vom
20. Juni 2011 dafür eingesetzt, dass keine weiteren Finanzmittel für die
Nachbarschaftspolitik in Aussicht gestellt werden sollen?
Bei der Evaluierung der Nachbarschaftspolitik wurde weniger ein Mangel an
Mitteln festgestellt, als Verbesserungsbedarf bei ihrem Einsatz.
Absorptionsmängel beim Mittelabfluss verlangen nicht nach einem größeren, sondern nach
einem zielgerichteten Mitteleinsatz. Ein Mangel an Reformbereitschaft wird
ebenfalls nicht durch Mittelerhöhung beseitigt. Die Bundesregierung
unterstützt deshalb den als „more for more“ und „less for less“ bekannten Ansatz,
wonach das Niveau der Unterstützung für jene Staaten überprüft und reduziert
wird, in denen demokratische und rechtsstaatliche Reformen ausbleiben. Dabei
sollte jedoch immer eine umfassende Bewertung der Gesamtsituation im Land
(auch wirtschaftliche und soziale Entwicklung) Grundlage von Entscheidungen
sein. Eine Reduzierung der Unterstützung könnte in einer Kürzung der
finanziellen Unterstützung für das fragliche Partnerland, bzw. der Umwidmung von
Mitteln an reformorientierte gesellschaftliche Kräfte bestehen. Ein Mehrbedarf
an Mitteln im Rahmen des „more for more“-Prinzips würde entsprechend aus
den im Sinne eines „less for less“ nicht zugewiesenen Mitteln finanziert
werden.
Die zur teilweisen Finanzierung zusätzlicher Mittel von der Kommission
vorgeschlagene Nutzung der FEMIP-Rückflüsse setzt eine Änderung der EU-
Haushaltsordnung sowie der Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 zur Schaffung
des Europäischen Nachbarschaftsinstruments voraus. Dagegen spricht sich die
Bundesregierung aus haushaltsrechtlichen Gründen aus.
21. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung zukünftig ein ausreichend
flexibler Einsatz von EU-Finanzmittel für die ENP ermöglicht werden?
Ein flexibler Einsatz der Finanzmittel für die Europäische
Nachbarschaftspolitik wurde bisher durch die frühzeitige Festlegung von Regional- und
Länderquoten für die Verteilung eines Großteils dieser Mittel verhindert. Diese
Quoten müssen zurückgeführt werden, um eine flexiblere Reaktion auf die
Entwicklungen in den Partnerstaaten zu ermöglichen. Somit könnten die Mittel
schneller auf jene Staaten konzentriert werden, die die deutlichsten
demokratischen Fortschritte erzielen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die mit der
Entwicklungszusammenarbeit geförderten gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Veränderungsprozesse häufig langfristiger Natur sind. Die
Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, dass der Grundsatz der Flexibilität zukünftig
berücksichtigt wird, insbesondere bei der Schaffung des neuen Europäischen
Nachbarschaftsinstruments im Rahmen des nächsten mehrjährigen
Finanzrahmens.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/669622. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, innerhalb des
nächsten mehrjährigen Finanzrahmens ein neues Europäisches
Nachbarschaftsinstrument zu schaffen, dem eine vereinfachte Programmierung
zugrunde liegt, das stärker politikorientiert ist und eine stärkere
Differenzierung ermöglicht?
Die Ratsschlussfolgerungen vom 20. Juni 2011 sehen vor, dass die
Aktionspläne und gleichwertige Dokumente ab 2014 effizienter gestaltet werden
sollen. Die Aktionspläne sollen auf eine begrenzte Zahl von Prioritäten
fokussieren und gleichzeitig eine klarere Abfolge der Maßnahmen vorsehen, sowie
deutlichere Ziele und präzisere Kriterien vorgeben. Dies soll eine engere
politische Steuerung gewährleisten und dazu beitragen, dass die politischen Ziele
und die finanzielle Unterstützung der EU besser verknüpft werden.
23. Welche konkreten Förderbereiche werden mit der in den
Schlussfolgerungen des Rates anvisierten regionalen Zusammenarbeit und
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit an der Außengrenze der EU verbunden?
Förderbereiche im Rahmen der regionalen und grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit sind Kontakte zwischen Menschen, nachhaltige wirtschaftliche und
soziale Entwicklung, Verbesserung der grenzübergreifenden
Umweltbedingungen, Bewältigung von Problemen im Bereich der Infrastruktur, das gemeinsame
kulturelle Erbe und die Energiebeschaffung.
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Ausweitung der Aufgaben der
Europäischen Investitionsbank (EIB) und der Europäischen Bank für
Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)?
Ergeben sich dadurch höhere Haftungsbedingungen für die beiden
Banken?
Die Aufstockung des Darlehensvolumens der Europäischen Investitionsbank
(EIB) für die südlichen Nachbarländer der EU in Höhe von 1 Mrd. Euro bis
2013 ist Bestandteil des zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament
gefundenen Kompromisses zur Änderung des Beschlusses des Europäischen
Parlaments und des Rates über eine Garantieleistung der Europäischen Union
für etwaige Verluste der EIB aus Darlehen und Garantien für Vorhaben
außerhalb der Europäischen Union (sog. EIB-Außenmandat). Die Bundesregierung
unterstützt vor dem Hintergrund der historischen Veränderungen im
Mittelmeerraum diesen Kompromiss. Die EU garantiert wie bisher 65 Prozent der
ausstehenden Kredite und Garantien der EIB unter dem Außenmandat. Eine
Ausweitung der Kredite und Garantien der EIB führt damit zu einem höheren
Risiko für die Bank und den EU-Haushalt. Allerdings sind in der
gegenwärtigen Finanzperiode ausreichend Mittel zur Dotierung eines speziellen
Garantiefonds vorgesehen, um etwaige Zahlungsausfälle abzufangen.
Die Bundesregierung unterstützt vor dem Hintergrund der historischen
Veränderungen, die in Nordafrika und im Nahen Osten stattfinden, die vom
Management der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
vorgeschlagene Erweiterung des Einsatzgebietes der Bank auf die südliche und
östliche Mittelmeer-Region (d. h. die südlichen und östlichen Mittelmeer-
Anrainerstaaten sowie Jordanien). Eine Erhöhung des Kapitals der EBWE durch
die Anteilseigner ist für die Erweiterung der Einsatzregion nicht vorgesehen.
Aus Sicht der Bundesregierung erhöht sich die Haftung des Bundes durch die
Erweiterung des Einsatzgebiets nicht.
Drucksache 17/6696 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode25. Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die notwendigen
Vergabekriterien, die die EIB und EBWE bei ihrem verstärkten Engagement in
der südlichen Nachbarschaft beachten sollte?
Voraussetzung einer Finanzierung von Projekten durch die EIB ist, dass die
Projekte ökologisch, sozial, technisch, finanziell und volkswirtschaftlich
tragfähig und mit dem EU-Recht sowie nationalen Vorschriften vereinbar sind.
Dies wird auch im Beschlusstext zum EIB-Außenmandat bekräftigt, der
explizit auf die Verknüpfung der Vergabe zusätzlicher Mittel mit der Umsetzung
politischer Reformen in den Partnerländern verweist.
Die Vergabekriterien der EBWE leiten sich aus ihrem Mandat gemäß Artikel 1
des Vertrages zu ihrer Gründung ab, nämlich der Förderung von
Marktwirtschaft und Demokratie in den Ländern ihrer Einsatzregion. Dabei liegt der
Schwerpunkt des EBWE-Engagements im Bereich des Privatsektors, auf ihn
entfielen 2010 drei Viertel des gesamten Geschäftsvolumens (Kredite,
Eigenkapitalbeteiligungen und Garantien).
Für die Durchführung von EBWE-Projekten gelten folgende drei operationelle
Grundsätze:
● Transitionswirkung, d. h. das Projekt muss einen Beitrag zur wirtschaftlichen
Entwicklung des betreffenden Einsatzlandes leisten;
● Additionalität, d. h. insbesondere, Finanzmittel der EBWE sollen nur dann
zum Einsatz kommen, wenn dem Investor eine andere Finanzierung nicht
zur Verfügung steht;
● Grundsätze soliden Bankgeschäfts (Sound Banking), d. h. das Projekt soll in
sich wirtschaftlich tragfähig sein, Subventionen vergibt die EBWE
grundsätzlich nicht.
Im Zusammenhang mit der Transitionswirkung stehen auch Prinzipien
ökologischer Nachhaltigkeit (z. B. bei Projekten zur Förderung der Energieeffizienz)
und die Beachtung der Regeln guter Unternehmensführung (Corporate
Governance). Diese bewährten Grundsätze würden auch bei einer möglichen
Ausweitung der EBWE-Einsatzregion auf die südliche und östliche Mittelmeerregion
gelten.
a) Welche Projektbereiche und -ziele sollten nach Ansicht der
Bundesregierung in welcher Form gefördert werden?
Sollten Projektmittel nach Auffassung der Bundesregierung prioritär
für den Ausbau nachhaltiger Infrastrukturen und erneuerbarer
Energien eingesetzt werden?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Befürwortet die Bundesregierung die Vergabe von Mikrokrediten in
diesem Rahmen?
Soll der Förderschwerpunkt entsprechender Projekte nach Auffassung
der Bundesregierung sowohl im städtischen als auch im ländlichen
Bereich liegen?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Förderziele der EIB in den südlichen Nachbarländern sind durch den
Beschlusstext zum EIB-Außenmandat vorgegeben. Sie orientieren sich an den
Vorgaben der Europäischen Nachbarschaftspolitik sowie den
Tätigkeitsschwerpunkten der Union für den Mittelmeerraum. Dies umfasst die Förderung des
lokalen Privatsektors (u. a. die Unterstützung von KMU), den Ausbau sozialer
und ökonomischer Infrastruktur (u. a. im Transport-, Energie- und
Telekommunikationssektor), sowie Projekte zur Bekämpfung des Klimawandels. Aus
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6696Sicht der Bundesregierung sollte gegenwärtig ein Schwerpunkt auf diejenigen
EIB-Projekte gelegt werden, die den Transformationsprozess schnell und
wirksam unterstützen. Dies gilt insbesondere für die Förderung des Privatsektors.
Aufgrund der bisherigen Analysen der wirtschaftlichen Situation in den
möglichen neuen Einsatzländern sollte die EWBE dort Projekte im
Landwirtschafts- und Nahrungsmittelsektor, im Verarbeitenden Gewerbe und der
Industrie, im Telekommunikationsbereich, im Energiesektor und im Finanzsektor
durchführen. Die EBWE sollte in dem möglichen neuen Einsatzgebiet auch
Projekte in den Bereichen Infrastruktur und erneuerbare Energien durchführen.
Die Erwartung der betreffenden arabischen Länder und der Anteilseigner der
EBWE ist, dass der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit in der möglichen neuen
Einsatzregion, wie im bisherigen Einsatzgebiet auch, im Privatsektor liegt.
Die EIB vergibt bereits Mittel für Risikokapitaloperationen (u. a. zur
Unterstützung von Kleinstunternehmen) in den südlichen Nachbarländern. Hierfür
stehen in der aktuellen Finanzperiode im Rahmen des Europäischen
Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments jährlich 32 Mio. Euro aus dem EU-
Haushalt zur Verfügung.
Die Unterstützung von Mikrokrediten durch eine Kreditvergabe der EBWE an
Partnerbanken, die ihrerseits nach den Vorgaben der EBWE Kleinstkredite
ausreichen, wird bereits jetzt von der EBWE praktiziert und soll auch für die
mögliche neue Einsatzregion von großer Bedeutung sein. Mit der Finanzierung von
kleinen und mittelständischen Unternehmen fördert die EBWE nicht nur die
Schaffung einer diversifizierten Wirtschaft und wettbewerbsfähiger
Arbeitsplätze, sondern auch die Entwicklung der Zivilgesellschaft und
bürgerschaftlicher Partizipation als wichtige Elemente der Demokratie.
Aufgrund der bisherigen Analysen der Situation in möglichen neuen
Einsatzländern sollte die EBWE, wie bereits in den bestehenden Einsatzländern, auch
in der neuen Einsatzregion Projekte sowohl im städtischen als auch im
ländlichen Bereich unterstützen. Die EIB unterstützt sowohl Projekte im städtischen
als auch im ländlichen Bereich.
b) Setzt die Bundesregierung sich dabei für eine demokratische
Beteiligung der lokalen Bevölkerung in die Planung entsprechender Projekte
ein?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Verfahren der EIB sehen als Teil der Projektprüfung eine standardmäßige
Konsultation lokaler Anspruchsgruppen vor. Darüber hinaus gibt es bei der EIB
ein zweistufiges Beschwerdeverfahren. Beschwerden können entweder direkt
an die unabhängige Beschwerdestelle der EIB bzw. an den Europäischen
Bürgerbeauftragten gerichtet werden.
Die EBWE verfügt bereits über veröffentlichte Regeln (Public Information
Policy), wie die Öffentlichkeit (auch die lokale Bevölkerung) an der
Vorbereitung von EBWE-Projekten zu beteiligen ist. Mit diesen Regeln verpflichtet sich
die EBWE zu Transparenz und Verantwortlichkeit. Insbesondere werden
Projektinformationen vor der Befassung des Direktoriums im Internet
veröffentlicht und an interessierte Gruppen aus der Zivilgesellschaft geschickt. Die
EBWE hat weiterhin auch den sog. Projekt-Beschwerde-Mechanismus
eingerichtet, der Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, die von EBWE-
Projekten betroffen sein können, die Möglichkeit gibt, ihre Argumente
einzubringen. Diese Möglichkeit steht auch Nichtregierungsorganisationen oder
anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen offen. Die EBWE prüft derartige
Argumente sehr sorgfältig und trägt ihnen in angemessener Weise Rechnung.
Drucksache 17/6696 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodec) Setzt die Bundesregierung sich für die Finanzierung von
zivilgesellschaftlichem Monitoring bei der Durchführung der Projekte ein?
Wenn nein, mit welcher Begründung?
Die Überwachung von Projekten ist fester Bestandteil des Projektzyklus der
EIB. Allerdings hat die Halbzeitüberprüfung des Außenmandats ergeben, dass
sich die Bank in diesem Bereich noch stärker an den Standards anderer
Förderbanken orientieren sollte. Der Beschlusstext zum Außenmandat sieht daher
eine Verfeinerung der Projektüberwachung durch die EIB vor. Hierfür soll eine
Liste von Indikatoren entwickelt werden, um die Entwicklungs-, Umwelt- und
sozialen Aspekte von Projekten noch umfassender beurteilen und überwachen
zu können.
Das Monitoring bei der Durchführung von EBWE-Projekten gehört bereits
jetzt und grundsätzlich zum Kerngeschäft der Bank. Dabei wird zum Beispiel
auch geprüft, ob die bei einem Projekt mit dem Investor konkret vereinbarten
Maßnahmen zur Verbesserung von Umwelt- und Sozialaspekten („Umwelt-
und Sozial-Aktionsplan“) umgesetzt werden. Dabei werden auch
Stellungnahmen interessierter Gruppen und Organisationen berücksichtigt. Im
Zusammenhang mit einer möglichen Ausweitung der Einsatzregion auf die südliche und
östliche Mittelmeerregion soll im Rahmen des politischen Mandats der Bank
auch die Unterstützung von Gruppen der Zivilgesellschaft und von
Frauengruppen geprüft werden.
26. Welche Möglichkeiten bestehen nach Ansicht der Bundesregierung, um
in der künftigen ENP ausreichend einfache Beantragungsmöglichkeiten
zu garantieren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen.
27. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung in der künftigen ENP
sichergestellt werden, dass ein ausreichend weites Spektrum an
Zivilgesellschaft berücksichtigt werden kann (Gewerkschaften,
Frauenorganisationen etc.)?
Die Bundesregierung unterstützt die Kommission in ihrem Ziel, mit einem
breiten Spektrum an zivilgesellschaftlichen Akteuren im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik zusammenzuarbeiten. Die Mitteilung der Kommission
und des Europäischen Auswärtigen Dienst, „Eine neue Antwort auf eine
Nachbarschaft im Wandel“ (KOM(2011) 303), vom 25. Mai 2011 nennt
ausdrücklich das Ziel, auch Gewerkschaften und Sozialpartner zu unterstützen.
Gleichzeitig wird die Rolle der Zivilgesellschaft für die Förderung von Frauenrechten
betont.
Eine Zusammenarbeit mit einem breiten Spektrum zivilgesellschaftlicher
Akteure wird unter anderem durch die Schaffung der „Fazilität für die
Zivilgesellschaft“ ermöglicht werden, für die die Kommission ein Budget von 22 Mio.
Euro jährlich vorgeschlagen hat. In einer ersten Phase von 2011 bis 2012 sollen
mit diesen Mitteln die Fähigkeiten nichtstaatlicher Akteure entwickelt werden
(capacity development) und der Dialog mit den EU-Delegationen intensiviert
werden. In einer zweiten Phase von 2011 bis 2013 sollen nichtstaatliche Akteure
durch weitere Länder- und Regionalprogramme gefördert werden. In einer
dritten Phase von 2012 bis 2013 sollen nichtstaatliche Akteure verstärkt an der
Umsetzung sektorbezogener Projekte beteiligt werden.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/669628. Wie wird die Bundesregierung konkret zur Etablierung einer Euro-
Mediterranen Mobilitätspartnerschaft beitragen, die die Vergabe von Visa
erleichtern, Bildungschancen ermöglichen und den Arbeitsmarkt gezielt für
junge Menschen aus Nordafrika öffnen soll?
Die Bundesregierung wird sich zunächst aktiv an dem geplanten Dialog zu
Migration, Mobilität und Sicherheit mit den südlichen Mittelmeeranrainern
beteiligen, welcher den Abschluss künftiger Mobilitätspartnerschaften vorbereiten
soll. Der angestrebte Dialog wird die geeignete Plattform sein, um sich über
Erwartungen und Möglichkeiten für konkrete Projekte zur Stärkung der Mobilität
auszutauschen. Die Bundesregierung wird ihrerseits u. a. den angestrebten
Ausbau bilateraler Stipendienprogramme und die Bemühungen zur Stärkung
von Schüler- und Jugendaustauschvorhaben in diesen Prozess einbringen.
29. Wie wird sich die volle Ausschöpfung des EU-Visakodex für Menschen
in Partnerländern aus Sicht der Bundesregierung auswirken, und welche
Mobilitätsimpulse für Menschen aus den Partnerländern erwartet die
Bundesregierung?
Die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 (Visakodex), die seit dem 5. April 2010
anzuwenden ist, bildet die Rechtsgrundlage für die Erteilung von Schengen-Visa.
Die im Visakodex vorgesehenen Möglichkeiten zur Erleichterung des
Visumverfahrens werden von den deutschen Auslandsvertretungen genutzt.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, verzichten deutsche
Auslandsvertretungen bei vertrauenswürdigen Antragstellern auf ein persönliches
Erscheinen in der Visastelle. Zudem werden die zur Begründung eines
Visumantrags vorzulegenden Unterlagen derzeit von den Schengen-Partnern – im
Rahmen der jeweiligen „lokalen Schengen-Zusammenarbeit“ – angepasst.
Auch die Erteilung von Visa mit langfristiger Nutzungsdauer an bestimmte
Gruppen von Antragstellern ist nach Auffassung der Bundesregierung ein
wirkungsvolles Instrument zur Steigerung der Reisetätigkeit der Bevölkerung der
ENP-Partnerländer in den Schengen-Raum. Durch die Erhöhung der Mittel für
Bildungs- und Hochschulpartnerschaften sowie Stipendienprogramme für die
Region in Höhe von 40 Mio. Euro für den Zeitraum 2012/2013 unterstreicht die
Bundesregierung ihre Absicht, den Austausch zwischen den Menschen zu
verstärken.
30. Welche konkreten Sicherheitsbedenken führt die Bundesregierung in
ihrem Positionspapier gegenüber Visaliberalisierungen mit den südlichen
Nachbarstaaten an?
Die Bundesregierung hat in ihrem Positionspapier vom Juni 2011 allgemein auf
bestehende Sicherheitsbedenken verwiesen.
31. Mit welcher Begründung hat sich die Bundesregierungen in den
entsprechenden Ratsverhandlungen gegen eine Visaliberalisierung für die
südlichen Nachbarstaaten ausgesprochen, obwohl sich Bundesaußenminister
Dr. Guido Westerwelle im Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union des Deutschen Bundestages am 25. Mai 2011 dazu
bekannt hat?
Die Ratsschlussfolgerungen vom 20. Juni 2011 halten fest, dass die EU unter
individueller Bewertung der einzelnen Staaten Visumerleichterungs- und
Rückübernahmeabkommen anbieten wird. Dies ist ein wichtiges Signal.
Drucksache 17/6696 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeAus Sicht der Bundesregierung und zahlreicher Mitgliedstaaten kann aufgrund
von Sicherheitsbedenken keine Zusage von Visaliberalisierungen pauschal an
alle Staaten der südlichen Partnerschaft gemacht werden. Die EU sollte keine
Erwartungen wecken, die später nicht erfüllt werden können.
32. Wie bewertet die Bundesregierung die Vorschläge der EU-Kommission
zum verstärkten zivilgesellschaftlichen Dialog mit den Nachbarländern?
Das Ziel der Kommission, den zivilgesellschaftlichen Dialog mit den
Partnerländern zu verstärken, findet die volle Unterstützung der Bundesregierung.
Eine lebendige Zivilgesellschaft ist unerlässlich für die Verwirklichung einer
vertieften Demokratie. Die Bundesregierung forderte daher bereits in ihrem
Positionspapier im September 2010:
„Die umfassende und sichtbare Unterstützung für die Zivilgesellschaft und die
Zusammenarbeit mit dieser sollte als zentrales Anliegen der EU bei der
weiteren Ausgestaltung der ENP unterstrichen werden.“
Hinsichtlich der von der Kommission geplanten Maßnahmen zur Förderung der
Zivilgesellschaft wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen.
33. Befürwortet die Bundesregierung die von der EU-Kommission angeregte
Einrichtung eines Europäischen Fonds für Demokratie und einer Fazilität
zur Förderung der Zivilgesellschaft?
Die Bundesregierung ist gegenüber der Schaffung neuer Institutionen und
Strukturen grundsätzlich zurückhaltend. Der Mehrwert neuer Institutionen
sollte offensichtlich und eine Dopplung mit bestehenden Strukturen und
Mechanismen ausgeschlossen sein. Diesen Kriterien entspricht die von der
Europäischen Kommission vorgeschlagene Fazilität zur Förderung der
Zivilgesellschaft, welche die von der Bundesregierung geforderte stärkere
Unterstützung der Zivilgesellschaft zum Ausdruck bringt und folglich von der
Bundesregierung unterstützt wird.
a) Wenn ja, wie hoch sollte das jeweilige Budget dieser Institutionen
sein, und wie sollten diese Vorschläge nach Auffassung der
Bundesregierung finanziert werden?
Das Budget der Fazilität zur Förderung der Zivilgesellschaft wird 22 Mio. Euro
jährlich betragen und wird aus dem Finanzinstrument der Europäischen
Nachbarschaftspolitik finanziert.
b) Wenn ja, sollen diese Kosten nach Auffassung der Bundesregierung
aus dem EU-Budget finanziert werden?
Wenn nein, wie soll nach Auffassung der Bundesregierung die
parlamentarische Kontrolle dieser Institutionen garantiert werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 33a verwiesen.
c) Sollen nach Ansicht der Bundesregierung auch politische Parteien in
den ENP-Ländern durch den Europäischen Fonds für Demokratie
unterstützt werden?
Angesichts der laufenden Überlegungen und Debatte innerhalb der EU zur
Möglichkeit der Schaffung eines Europäischen Fonds für Demokratie sowie in
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/6696Anbetracht der bisher unklaren angedachten Strukturen hält es die
Bundesregierung für verfrüht, Aussagen zu möglichen Adressaten eines solchen Fonds
zu treffen.
d) Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass auch die
deutschen politischen Stiftungen ihre Kompetenzen in den Bereichen
Demokratieförderung und -festigung durch eine Beteiligung am
geplanten Europäischen Fonds für Demokratie einbringen können?
Die deutschen politischen Stiftungen sind Mitglieder des Europäischen
Netzwerks der politischen Stiftungen (ENoP), welches mit der EU
zusammenarbeitet und für die EU Maßnahmen im Bereich Demokratieförderung umsetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33c verwiesen.
e) Wird nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt, die Regierung
des Partnerlands an der Auswahl der durch die Fazilität und den
Fonds begünstigten Organisationen und an der Mittelvergabe zu
beteiligen?
Wenn ja, in welcher Weise soll nach Auffassung der Bundesregierung
die Regierung des Partnerlands beteiligt werden, und wie soll trotz
ihrer Beteiligung verhindert werden, dass die Regierung des
Partnerlands die Unterstützung unabhängiger und regierungskritischer
Organisationen behindert?
Hierzu ist der Bundesregierung nichts bekannt.
34. Welche Rolle soll zivilgesellschaftlichen Akteuren in Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung zukünftig bei der ENP zukommen?
Deutsche zivilgesellschaftliche Akteure konnten und können sich im Rahmen
der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf Ausschreibungen im Bereich der
Demokratieförderung bewerben. So hat zum Beispiel die deutsche
Nichtregierungsorganisation „Democracy Reporting International“ (DRI) den Zuschlag
erhalten für aus Mitteln des Stabilitätsinstruments geförderte EU-Projekte zur
Unterstützung des demokratischen Wandels in Tunesien und Ägypten.
35. Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit der Anna-Lindh-Stiftung
im Mittelmeerraum, und in welchen Bereichen sieht sie ihre zukünftigen
Aufgaben?
Die Anna-Lindh-Stiftung fördert interkulturelle Zusammenarbeit im
Mittelmeerraum und bewährt sich insbesondere als Netzwerk zwischen
zivilgesellschaftlichen Akteuren aus der EU und dem gesamten Mittelmeerraum. Bei den
Diskussionen um die Neuausrichtung der Europäischen Nachbarschaftspolitik hat
sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Anna-Lindh-Stiftung und einen
höheren EU-Kofinanzierungsanteil eingesetzt, auch als Ausdruck der
Bedeutung zivilgesellschaftlichen Engagements. Die Bundesregierung gehört zu den
größten Gebern der Stiftung.
Drucksache 17/6696 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode36. Welche Bedenken bestehen unter den EU-Mitgliedstaaten über neue
handelspolitische Impulse gegenüber den Partnerländern, und wie wird die
Bundesregierung weiter für eine ambitionierte Öffnung des europäischen
Marktes werben?
Die Unterstützung des Reformprozesses auch durch handelspolitische
Maßnahmen ist unter den Mitgliedstaaten nicht umstritten – diskutiert wird über die
Frage der Auswahl und des sinnvollen Einsatzes der Instrumente.
37. Mit welcher Begründung verspricht sich die Bundesregierung von einem
verbesserten Zugang für Agrarprodukte zum EU-Binnenmarkt
Entwicklungsimpulse für die Partnerländer?
In der südlichen Nachbarschaft ist die Landwirtschaft ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor. Potentiale im Handel mit Agrarprodukten ergeben sich vor allem
in der steigenden Nachfrage nach hochwertigen Produkten (Gewürze, Öle,
Obst und Gemüse), den steigenden Anspruch innerhalb der EU an ganzjährige
Verfügbarkeit und der räumlichen Nähe zur EU. Der Handel mit
Industriegütern ist im Rahmen der bestehenden Euro-Mediterranen
Assoziierungsabkommen nahezu vollständig liberalisiert. Inzwischen ist – im Rahmen
zusätzlicher Vereinbarungen zu den Assoziierungsabkommen – eine weitergehende
Liberalisierung auch im Bereich der Agrargüter vorgesehen. Die Länder des
südlichen Mittelmeerraumes besitzen insbesondere im Bereich der Agrargüter
Wettbewerbsvorteile. Diese Güter machen einen hohen Anteil ihrer Exporte
aus.
38. Wie wird die Bundesregierung die ENP im Energiebereich mitgestalten,
und welche Maßnahmen sind konkret zur Unterstützung regenerativer
Energieprojekte, wie Desertec, geplant?
Die Bundesregierung begrüßt die Ankündigung der Kommission, die sektorale
Zusammenarbeit, u. a. im Energiebereich, mit unseren Partnerstaaten
auszubauen. Dabei soll insbesondere auch der energiepolitische Dialog mit den
südlichen Nachbarstaaten intensiviert werden. Die Bundesregierung begrüßt
dabei konkrete Initiativen, etwa im Bereich erneuerbare Energien, die Europa
und Nordafrika noch näher aneinanderrücken lassen und sowohl zur
Stromversorgung in Europa als auch zu Wirtschaftswachstum in den Ländern
Nordafrikas beitragen können, wie beispielsweise das Desertec-Vorhaben. Eine
wichtige Rolle spielt dabei die Zusammenarbeit im Rahmen des Solarplans der
Union für den Mittelmeerraum. Ebenso bestehen bereits regionale
Kooperationen zwischen der EU und einzelnen Staaten der südlichen Nachbarschaft. Die
EU-Kommission hat zudem den Vorschlag einer nach Süden erweiterten
Energiegemeinschaft in die Diskussion gebracht.
39. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Ansicht der Bundesregierung
geeignet, um soziale Gerechtigkeit und die Förderung benachteiligter
Regionen stärker als bisher von der EU-Kommission angestrebt, als Ziel der
ENP zu berücksichtigen?
Die EU hat seit 2007 verschiedene Programme zur Stärkung der sozialen
Gerechtigkeit und der Förderung benachteiligter Regionen in den Partnerstaaten
der Europäischen Nachbarschaft initiiert. Diese Programme werden
fortgeführt, neue Programme zur Förderung benachteiligter Regionen sind geplant
für die Ukraine, Ägypten, Marokko und Tunesien.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/669640. Welche konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung unternehmen,
um die Nachbarschaftspolitik zur Lösung andauernder Konflikte zu
nutzen (bitte einzeln für den Westsaharakonflikt, die Sezessionsgebiete
Georgiens, Bergkarabach, den Transnistrienkonflikt und den
israelischpalästinensischen Konflikt ausführen)?
Das Ziel der Europäischen Nachbarschaftspolitik ist die Unterstützung unserer
Partnerstaaten bei der Verwirklichung einer vertieften Demokratie sowie die
Ermöglichung einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung.
Die Europäischen Nachbarschaftspolitik hat daher eine eher indirekte Wirkung
auf die andauernden Konflikte in der europäischen Nachbarschaft in dem
Sinne, dass wirtschaftliche Entwicklung und die Umsetzung rechtsstaatlicher
Reformen insgesamt einen stabilisierenden Einfluss haben. Konkrete
Maßnahmen zur Konfliktlösung und zum Krisenmanagement sind Teil internationaler
Verhandlungen und der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der
Europäischen Union (und damit nicht Teil der Europäischen Nachbarschaftspolitik).
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Kommission, dass die
Nachbarschaftspolitik durch wirtschaftliche Integration und sektorbezogene
Zusammenarbeit in Krisenregionen vertrauensbildend wirken kann. Die Europäische
Nachbarschaftspolitik kann in diesem Sinne das Engagement der EU und
Deutschlands im Rahmen der multilateralen Verhandlungen ergänzen.
41. Was bedeutet die Neuausgestaltung der ENP nach Ansicht der
Bundesregierung für die Zukunft der Union für den Mittelmeerraum (UfM)?
a) Sieht die Bundesregierung in der UfM eine Plattform für die
Ausführung von konkreten Projekten oder soll diese weiterhin die politische
Zusammenarbeit mit den südlichen Nachbarstaaten koordinieren?
b) Wenn konkrete Projekte in den Nachbarschaftsländern, wie etwa zur
Förderung der Zivilgesellschaft durch die UfM, vorangetrieben
werden sollen, wie kann nach Ansicht der Bundesregierung verhindert
werden, dass die Projekte durch die politische und
intergouvernementale Ausrichtung der UfM behindert werden?
Die Union für den Mittelmeerraum ergänzt die bilaterale Kooperation im
Rahmen der ENP durch eine regionale Komponente. Sie basiert auf gemeinsamen
Überzeugungen und Zielsetzungen wie sie in der Erklärung von Paris zu ihrer
Gründung festgelegt sind. Im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum
findet ein kontinuierlicher politischer Dialog mit den südlichen Nachbarstaaten
der EU statt, gleichzeitig werden konkrete Projekte erarbeitet. Diese beiden
Aspekte ergänzen einander. Wichtiges Instrument zur regionalen Förderung der
Zivilgesellschaft im Mittelmeerraum ist die Anna-Lindh-Stiftung. Eine
politische und intergouvernementale Ausrichtung der Union für den Mittelmeerraum
steht einem Vorantreiben konkreter Projekte wie etwa zur Förderung der
Zivilgesellschaft nicht entgegen.
42. Befürwortet die Bundesregierung die Schaffung eines EU-
Sonderbeauftragten für die südliche Nachbarschaft, und wenn ja, wie soll dessen
Mandat ausgestaltet werden?
Die Bundesregierung hat die Schaffung eines EU-Sonderbeauftragten für das
„Südliche Mittelmeer“ auf Vorschlag der Hohen Vertreterin für die
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU befürwortet und dem Mandat für
den neuen EU-Sonderbeauftragten beim Rat für Außenbeziehungen am 18. Juli
2011 zugestimmt. Das Mandat ist geographisch auf den südlichen
Mittelmeerraum begrenzt. Vornehmliche Aufgaben des EU-Sonderbeauftragten sind der
Drucksache 17/6696 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodepolitische Dialog und die Zusammenarbeit der EU mit den Ländern des
südlichen Mittelmeerraums – allen voran Tunesien und Ägypten – und in diesem
Kontext die Umsetzung der neu ausgerichteten Europäischen
Nachbarschaftspolitik. In dieser Aufgabe wird er die Hohe Vertreterin Catherine Ashton
unterstützen und eng mit den EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Die neu
ausgerichtete Europäische Nachbarschaftspolitik soll dazu dienen, die demokratische
und rechtsstaatliche Entwicklung in den Ländern der südlichen Nachbarschaft
der EU nach den regionalen Umbrüchen zu fördern und seitens der EU zu
begleiten. Der EU-Sonderbeauftragte soll die Effektivität, Präsenz und Visibilität
der Arbeit der EU in der Region fördern und die EU in den relevanten
internationalen Foren vertreten. Zu diesem Zweck wird er eng mit den regionalen und
internationalen Organisationen, die in der südlichen Nachbarschaft der EU
engagiert sind (insbesondere Afrikanische Union, Arabische Liga, Vereinte
Nationen, Golfkooperationsrat und der Organisation der Islamischen Konferenz),
zusammenarbeiten. Der Spanier Bernadino Leon wurde vom Rat (ebenfalls am
18. Juli 2011) als neuer EU-Sonderbeauftragter die Region des südlichen
Mittelmeers ernannt.
43. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die östliche
Partnerschaft auch im Hinblick auf die Mittelzuweisung nicht vernachlässigt
wird und Nachbarstaaten mit einer langfristig möglichen
Beitrittsperspektive weiter ausreichend Aufmerksamkeit seitens der EU zukommt?
Die Bundesregierung befürwortet eine konsequente Umsetzung des Prinzips
der Konditionalität gleichermaßen gegenüber allen Partnern. Die starren
Quoten für die einzelnen Länder sollten reduziert und entsprechend
leistungsorientiert vergeben werden. Damit werden bisherige Verteilungsschlüssel
flexibilisiert, ohne dass das grundsätzliche Verhältnis des Engagements der
Europäischen Union in Ost und Süd infrage gestellt würde.
Am 29. und 30. September 2011 findet unter polnischer Ratspräsidentschaft in
Warschau der Zweite Gipfel der Östlichen Partnerschaft statt, den die
Bundesregierung dazu nutzen wird, ihre volle Unterstützung für die Östliche
Partnerschaft zu erneuern.
44. Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung sich in den
Ratsverhandlungen gegen den von der Kommission verwandten Verweis auf
Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union ausgesprochen,
womit einigen Ländern der östlichen Partnerschaft langfristig eine EU-
Beitrittsperspektive ermöglicht werden soll?
Bei der Gründung der Östlichen Partnerschaft wurde vereinbart, die Frage der
künftigen Beziehungen der Partnerländer zur Europäischen Union nicht im
Rahmen der Partnerschaft zu erörtern. Die Bundesregierung hat daher einen
Verweis auf Artikel 49 des Vertrags von Lissabon abgelehnt.
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ISSN 0722-8333]