Sachstand der Vorratsdatenspeicherung
der Abgeordneten Burkhard Lischka, Dr. Eva Högl, Sebastian Edathy, Petra Ernstberger, Iris Gleicke, Ute Kumpf, Thomas Oppermann, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Am 9. November 2007 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Novelle der Telekommunikationsüberwachung und zur Umsetzung der europäischen Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Mit dem Gesetz wurden die geltenden Vorschriften der Strafprozessordnung zur Telekommunikationsüberwachung und anderen verdeckten Ermittlungsmaßnahmen novelliert und die EU-Richtlinie zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung (2006/24/ EG) in deutsches Recht umgesetzt.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 2. März 2010 entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in ihrer bisherigen Umsetzung verfassungswidrig ist. Das Gesetz zur anlasslosen Speicherung umfangreicher Daten sämtlicher Nutzer elektronischer Kommunikationsdienste sehe keine konkreten Maßnahmen zur Datensicherheit vor; zudem hat das BVerfG die Hürden für den Abruf dieser Daten als zu niedrig bewertet. Das Urteil verpflichtete deutsche Telekommunikationsanbieter zur sofortigen Löschung der bis dahin gesammelten Daten. Das BVerfG hat jedoch auch festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung unter schärferen Sicherheits- und Transparenzvorkehrungen sowie begrenzten Abrufmöglichkeiten für die Sicherheitsbehörden grundsätzlich zulässig sei.
Seit Monaten gibt es in der Bundesregierung eine heftige Debatte über das weitere Vorgehen in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Eine Einigung ist nicht absehbar. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die fortbestehende Pflicht zur Umsetzung der geltenden Richtlinie, die zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse über die Nutzung von Telekommunikationsverbindungsdaten und die anhaltende nationale wie europäische Diskussion gebieten es jedoch, in einem ersten Schritt zumindest die Eckpunkte einer Folgeregelung zu bestimmen, um auch den europäischen Meinungsbildungsprozess beeinflussen zu können.
Daher fragen wir die Bundesregierung:
Fragen28
Beabsichtigt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf für eine Nachfolgeregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, und wenn ja, wann?
Was sollen die Eckpunkte einer möglichen Folgeregelung zur Vorratsdatenspeicherung sein, insbesondere welche Daten sollen für welchen Zeitraum für welche Zwecke gespeichert werden, und welche Stellen sollen auf welche Daten zu welchen Zwecken zugreifen dürfen?
Wie gedenkt die Bundesregierung die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich „hinreichend anspruchsvoller und normenklarer Regelungen“ zur Datensicherheit, unmittelbaren Datenverwendung, Transparenz, Rechtsschutz und Sanktionsmechanismen konkret umzusetzen?
Welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hinsichtlich des vom Bundesverfassungsgericht geforderten besonders hohen Standards für die Datensicherheit für geboten?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass es Maßnahmen zum Schutz der Berufsgeheimnisträger bedarf?
Falls ja, welche?
Falls nein, aus welchen Gründen nicht?
Sieht die Bundesregierung einen Zeitraum von sechs Monaten für die Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten für die Strafverfolgung notwendig an, oder teilt sie die Einschätzung, dass eine deutlich kürzere Speicherfrist schon aus Gründen der Verhältnismäßigkeit geboten ist?
Bei welchen Straftaten sollte ein Abruf der Verbindungsdaten und deren Nutzung möglich sein?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich hier nur um schwerste Straftaten, also insbesondere Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung handeln kann?
Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung zum Rechtsschutz der Betroffenen und zu den Unterrichtungspflichten geboten?
Wie bewertet die Bundesregierung alternative Modelle zur Vorratsdatenspeicherung wie beispielsweise Quick-Freeze-Verfahren?
Sieht die Bundesregierung Quick-Freeze-Verfahren als ein geeignetes Instrument für eine wirksame Strafverfolgung an?
Stellt das Quick-Freeze-Verfahren nach Auffassung der Bundesregierung ein grundrechtsschonenderes Verfahren dar?
Wie ist der Stand der Ressortabstimmung zu dem vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Sicherung vorhandener Verkehrsdaten und Gewährleistung von Bestandsdatenauskünften im Internet, und wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen?
Inwieweit ist der vom Bundesministerium der Justiz vorgelegte Diskussionsentwurf mit den europarechtlichen Vorgaben vereinbar?
Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Position?
Falls nein, setzt sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene für eine entsprechende Überarbeitung der Richtlinie ein?
Wie bewertet die Bundesregierung den Evaluierungsbericht der Europäischen Kommission zur EU-Richtlinie 2006/24/EG über die Vorratsdatenspeicherung, der am 18. April 2011 veröffentlicht und dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wurde?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung in nationales Recht nicht mehr notwendig sei?
Falls ja, wie begründet die Bundesregierung diese Position?
Falls nein, wann beabsichtigt die Bundesregierung eine entsprechende Nachfolgeregelung auf den Weg zu bringen?
Hat die Bundesregierung das Mahnschreiben der Kommission bereits beantwortet und gegebenenfalls wie?
Hält die Bundesregierung eine Revision der EU-Richtlinie 2006/24/EG für notwendig?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, mit welcher Zielsetzung?
Welche konkrete Position vertritt die Bundesregierung derzeit bei den Gesprächen zum Novellierungsbedarf auf europäischer Ebene, und wie ist der Diskussionsstand im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV), in der Ratsarbeitsgruppe und im Rat „Justiz und Inneres“ (JI-Rat)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem erneuten Beschluss der Innenministerinnen und Innenminister und der Innensenatorinnen und Innensenatoren vom 24. Juni 2011?
Wo bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung Mängel oder Defizite des bisherigen europäischen Rechtsrahmens?
Welche Verbesserungen am europäischen Rechtsrahmen hält die Bundesregierung für erforderlich, damit die neue diesbezügliche Regelung eine wirksamere Bekämpfung der Kriminalität ermöglicht?
Welche Grenzen muss der europäische Rechtsrahmen nach Auffassung der Bundesregierung festgelegt werden, damit der Schutz der Privatsphäre sowie die Achtung der Rechte, Freiheiten und Garantien gewährleistet sind?
Hat die Bundesregierung Initiativen zur Änderung des europäischen Rechtsrahmens unternommen, und wenn ja, welche?
Wie viele Straftaten mit Internetbezug wurden in dem Zeitraum von 2008 bis 2010 begangen?
In wie vielen Fällen konnten Straftaten nicht aufgeklärt oder Strafverfahren nicht durchgeführt werden, weil es keine Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten und von IP-Adresse (IP = Internetprotokoll) nicht gespeichert worden waren, und um welche Straftaten handelt es sich?
Wie viele und namentlich welche Provider speichern für welchen Zeitraum welche Verkehrsdaten, insbesondere IP-Adressen?
Wie viele und namentlich welche Provider speichern nicht?
Teilt die Regierung die vom Bundverfassungsgericht vorgenommene Differenzierung von Telekommunikationsverkehrsdaten und IP-Daten hinsichtlich der Eingriffstiefe, und welche Konsequenzen wird sie daraus ziehen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass durch eine Vorratsdatenspeicherung Bewegungsprofile möglich sind?