Umsetzung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, Raju Sharma, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Umsetzung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) stellt sich seit vielen Jahren als äußerst problematisch für die Betroffenen dar. Nachdem zunächst Unklarheit über die Kriterien herrschte, nach denen eine Rente nach dem ZRBG bewilligt werden kann, und es zu einer großen Zahl von Antragablehnungen seitens der Rentenversicherungsträger kam, hat es im Jahr 2009 eine Klarstellung des Bundessozialgerichts (BSG) gegeben. Leider ist es auch danach zu keinem wirklichen Durchbruch bei der Bewilligung der Anträge gekommen. Zahlreiche Opfer nationalsozialistischer Verfolgung, die in Ghettos arbeiteten, warten bis heute auf eine Entscheidung zu ihren Anträgen. Aufgrund der unklaren Rechtslage hat die Bundesregierung zwischenzeitlich einen Fonds eingerichtet, aus dem Betroffene pauschal 2 000 Euro erhalten können, ohne damit ihre Ansprüche auf eine Rente nach dem ZRBG aufzugeben. Neun Jahre nach Verabschiedung des Gesetzes und zwei Jahre nach der Grundsatzentscheidung des BSG warten immer noch tausende von hochbetagten Menschen auf eine Entscheidung zu ihren Anträgen. Die gesamte Entwicklung des ZRBG steht im Gegensatz zur politischen Intention des Gesetzes, mit dem Menschen, die in Ghettos gearbeitet haben, die Durchsetzung ihres Rentenanspruchs für diese Tätigkeit ermöglicht werden sollte.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wie viele Personen haben bis zum 30. Juni 2011 einen Antrag nach dem ZRBG gestellt, wie viele dieser Anträge sind wie entschieden, und wie viele Anträge sind noch nicht bearbeitet worden?
Wie lang ist die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge nach dem ZRBG, und wie erklärt die Bundesregierung die teilweise extrem langen Zeiten bis zu einer Entscheidung der Rentenversicherungsträger?
Warum müssen Antragsteller/-innen nach der Entscheidung des BSG 2009 noch einmal die schon vorher eingereichten Nachweise beibringen, und sieht die Bundesregierung hier Möglichkeiten der Beschleunigung der Verfahren?
Wie alt sind im Schnitt die Antragsteller/-innen, und wie viele dieser Personen sind inzwischen verstorben, ohne dass ihr Antrag entschieden wurde?
Warum beschränkt sich die Bereitstellung von Informationsbroschüren auf den Internetseiten des BMV, des BADS sowie der deutschen Auslandsvertretungen ausweislich der Bundestagsdrucksache 16/9541 auf die Sprachen Deutsch, Englisch, Hebräisch, Russisch, Französisch und Spanisch, und warum werden diese Informationen nicht auch wenigstens in polnischer, jiddischer, litauischer, lettischer, estnischer, ukrainischer und rumänischer Sprache bereitgestellt?
Wie viele Antragsteller auf eine Rente nach dem ZRBG haben sich für die Fondslösung entschieden, und wie viele dieser Fälle sind bis zum 30. Juni 2011 wie entschieden worden?
Wie viele Personen, die sich für die Fondslösung entschieden haben, halten ihren Anspruch auf Rente nach dem ZRBG weiter aufrecht?
In welcher Weise weist die Bundesregierung auf die Regelungen speziell zum Ghettofonds hin (bitte erläutern, in welchen Sprachen welche Arten der Publikationen erschienen sind und wie diese verbreitet werden)?
Erfolgt für die positiv beschiedenen Fälle nach dem ZRBG eine rückwirkende Zahlung seit 1997, wenn die Anträge bis zum 30. Juni 2003 gestellt wurden, und wenn nein, wie begründet sich die Abweichung?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die durch die Entscheidung des BSG erst 2009 erfolgte Klarstellung der Auslegung des ZRBG durch die Rentenversicherungsträger nicht zu Lasten der Antragsteller führen darf, weshalb eine rückwirkende Zahlung der Renten ab 1997 geboten ist, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik (z. B. WDR, www.wdr.de/tv/ westpol/sendungsbeitraege/2010/1128/ghettorenten.jsp), die Antragsformulare seien unnötig kompliziert, und welche Form der Abhilfe will sie schaffen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte bei der Umsetzung des ZRBG, wo sieht sie Verbesserungsbedarf, und welche Maßnahmen hat sie eingeleitet oder gedenkt sie gegenüber den Rentenversicherungsträgern anzuregen, um zu einer weiteren Beschleunigung der Verfahren zu kommen?