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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Rückführung der Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6227)

Bewertung der deutschen Verbrechen in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika (heutige Republik Namibia) als Völkermord, deutsche Verantwortung, Stellungnahme und Maßnahmen zur Wiedergutmachung, Dialog mit dem namibischen Parlament, der Regierung und den Opfergruppen, Unterstützung der Rückführung menschlicher Überreste nach Namibia, Gestaltung der Übergabezeremonie, Rückgabe von Kulturgütern aus ehemaligen deutschen Kolonien, Stiftungsgründung und Forschungsprogramm zur Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit<br /> (insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

18.08.2011

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/675403. 08. 2011

Rückführung der Gebeine von Opfern deutscher Kolonialverbrechen nach Namibia

der Abgeordneten Niema Movassat, Sevim Dağdelen, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/6227)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 1. Juli 2009 (2 BvE 5/06) den besonderen Stellenwert des Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages betont und auf die entsprechende Antwortpflicht der Bundesregierung hingewiesen. Die Antwort der Bundesregierung vom 15. Juni 2011 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/6227) wird nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller diesen Anforderungen nicht gerecht. Die Antworten lassen die Tendenz erkennen, auf konkrete Fragen nur ganz allgemein, ausweichend oder wie im Fall der Frage 12 gar nicht zu antworten. Das berechtigte öffentliche Interesse an einer eindeutigen Positionierung der Bundesregierung und einer klareren und eindeutigeren Beantwortung der gestellten Fragen machen deshalb diese Nachfrage notwendig.

Wir verweisen als Einleitung auf die Vorbemerkung der Kleinen Anfrage vom 30. Mai 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6011). Konkreter Anlass war und ist weiterhin die bevorstehende Rückführung von in deutschen Museen, Sammlungen und Archiven lagernden Schädeln von Opfern des deutschen Vernichtungsfeldzugs gegen die Völker der Herero, Nama und Damara in der ehemaligen deutschen Kolonie Deutsch-Südwestafrika, der heutigen Republik Namibia.

Diese Rückführung ist untrennbar verbunden mit der Frage einer offiziellen Anerkennung des von deutscher Seite verübten Genozids und der notwendigen umfassenderen Aufarbeitung der Kolonialvergangenheit in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Inwieweit teilt die Bundesregierung die verbreitete Auffassung insbesondere von Fachhistorikerinnen und Fachhistorikern, dass es sich bei dem durch die deutsche Reichsregierung von 1904 bis 1908 geführten Vernichtungskrieg gegen die Herero, Nama und Damara gemäß den Kriterien, die die Konvention vom 9. Dezember 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords für einen Genozid bzw. Völkermord definiert, aus heutiger Sicht um einen Völkermord in diesem Sinne handelte, und steht die Bundesregierung noch zu den Worten der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung a. D., Heidemarie Wieczorek-Zeul, die 2004 in Okakarara/Namibia erklärte: „Die damaligen Gräueltaten waren das, was heute als Völkermord bezeichnet würde (…) Ich bitte Sie im Sinne des gemeinsamen ‚Vater unser‘ um Vergebung unserer Schuld. Ohne bewusste Erinnerung, ohne tiefe Trauer kann es keine Versöhnung geben. Versöhnung braucht Erinnerung“?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die Anerkennung des von deutschen Truppen verübten Völkermords an den Herero, Nama und Damara durch die namibische Nationalversammlung am 26. Oktober 2006 und die damit verknüpfte Unterstützung der Forderungen der betroffenen Volksgruppen nach materieller und moralischer Wiedergutmachung gegenüber dem deutschen Staat und deutschen Unternehmen hinsichtlich möglicher auf die Bundesrepublik Deutschland zukommender Konsequenzen (es wird um eine klare Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Sachverhalt gebeten, ohne Verweis auf die Positionen der namibischen Regierung)?

3

Inwieweit teilt die Bundesregierung – unabhängig von der Frage der völkerrechtlichen Einstufung des Vernichtungskrieges gegen die Herero, Nama und Damara als Völkermord – die Auffassung, dass es ein problematischer Euphemismus ist, wenn statt von Völkermord im ehemaligen Deutsch-Südwestafrika lediglich von der „besonderen historischen und moralischen Verantwortung“ gegenüber Namibia gesprochen wird, und woraus leitet sich qualitativ das Besondere der historischen und moralischen Verantwortung gegenüber Namibia im Unterschied zu anderen ehemaligen deutschen Kolonien ab?

4

Hat es seit dem namibischen Parlamentsbeschluss von 2006, in dem Wiedergutmachungsforderungen der Herero und Nama unterstützt werden, einen offiziellen Dialog zwischen dem Deutschen Bundestag und/oder der Bundesregierung mit dem namibischen Parlament und/oder der Regierung über die Frage nach Wiedergutmachung gegeben?

Wenn ja, welches waren seine Inhalte und Ergebnisse?

5

Würde die Bundesregierung die Einrichtung einer deutsch-namibischen Parlamentariergruppe oder zumindest einer parlamentarischen Freundschaftsgruppe zur Förderung und Institutionalisierung des Dialogs zwischen beiden Ländern begrüßen, um die besondere historische und moralische Verantwortung Deutschlands gegenüber Namibia zu bekräftigen?

Falls nein, warum nicht?

6

Würde die Bundesregierung es begrüßen, wenn der Deutsche Bundestag mit dem Ziel, in einen umfassenderen Versöhnungsprozess einzutreten, ein Angebot an die namibische Nationalversammlung zu einem gemeinsamen Parlamentarierdialog, der die mit dem Fortgang der Versöhnung zusammenhängenden Fragen gemeinsam bearbeitet, beschließen würde (siehe dazu auch den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/9708)?

Falls nein, warum nicht?

7

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, in einen direkten Dialogprozess über ihre koloniale Vergangenheit mit der namibischen Zivilgesellschaft, den Opfergruppen, dem namibischen Parlament und der namibischen Regierung einzutreten, um auf diese Weise das Besondere der historischen und moralischen Verantwortung zu unterstreichen und offene Fragen, die mit dem Fortgang der begonnenen Versöhnung zusammenhängen, auf diese Weise gemeinsam mit der namibischen Seite zu erörtern und zu beantworten?

8

Inwiefern vertritt die Bundesregierung die Haltung, dass hinsichtlich im Ausland verübter Verbrechen, die durch eine ihrer historischen Rechtsvorgänger (vor allem der Reichsregierungen seit 1871) verübt wurden und nach den heute gültigen Rechtsnormen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord einzustufen sind, grundsätzlich keinerlei Ansprüche auf Reparation, Wiedergutmachung oder Entschädigung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geltend gemacht werden können?

9

Inwieweit sieht die Bundesregierung bei den heutigen Rechtsnachfolgern der an den Verbrechen direkt oder indirekt beteiligten deutschen Unternehmen, die im damaligen Deutsch-Südwestafrika von Zwangsarbeit und Enteignungen profitiert haben, nicht nur eine besondere moralische, sondern auch eine besondere sozioökonomische bzw. materielle Verantwortung?

10

Inwieweit hält es die Bundesregierung für sinnvoll, außerhalb von Gerichtsverfahren zwischen den Rechtsnachfolgern der an den Verbrechen direkt oder indirekt beteiligten deutschen Unternehmen, die im damaligen Deutsch-Südwestafrika von Zwangsarbeit und Enteignungen profitiert haben, konstruktive Lösungen bezüglich einer materiellen und moralischen Wiedergutmachung („restorative justice“) zu finden?

11

Wann und in welcher Form wurden in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland Reparations-, Wiedergutmachungs- oder Entschädigungszahlungen zugunsten von Opfergruppen für besonders schwerwiegende Verbrechen, die durch eine ihrer historischen Rechtsvorgängerinnen verübt wurden, geleistet, ohne eine Beteiligung seitens der Bundesrepublik Deutschland an der Verfügung und Verwendung der ausgezahlten Gelder geltend zu machen?

12

Zu welchem neuen Termin erwartet die Bundesregierung die ursprünglich für die 21. Kalenderwoche 2011 angesetzte Delegationsreise aus Namibia mit dem Ziel der Rückführung von in Sammlungen der Charité lagernden Schädeln und menschlichen Überresten der Volksgruppen der Herero und Nama?

13

In welcher Höhe und bis zu welchem Höchstbetrag unterstützt die Bundesregierung die Rückführung von in Charité-Sammlungen lagernden Schädeln und menschlichen Überresten nach Namibia und die Durchführung einer würdigen Übergabezeremonie (bitte in Euro angegeben)?

14

Hat die Bundesregierung im Sinne einer würdigen Restitution als auch im Sinne ihrer „besonderen historischen und moralischen Verantwortung“ der namibischen Regierung das Angebot gemacht, die Reisekosten der namibischen Delegation mit 54 Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Opferverbände zu übernehmen, bzw. wurde die Bitte einer Beteiligung an den Reisekosten seitens der namibischen Regierung oder der Opferverbände an die Bundesregierung herangetragen?

Wenn die Bundesregierung ein solches Angebot nicht ausgesprochen hat, warum nicht?

15

Inwieweit wird die Bundesregierung ihrer Zusage eines würdigen Rahmens für das historisch gewichtige Übergabeverfahren der Schädel nach Namibia auch dadurch gerecht, dass einer Anwesenheit mit Redebeitrag durch die Bundeskanzlerin, den Bundespräsident und/oder den Bundesminister des Auswärtigen auf der Übergabezeremonie eine erhöhte Priorität in der Terminplanung mindestens eines dieser höchsten deutschen Regierungsrepräsentanten eingeräumt wird?

16

Steht schon fest, ob die Bundeskanzlerin, der Bundespräsident und/oder der Bundesaußenminister an der Übergabezeremonie mit einem Redebeitrag teilnehmen werden?

Wenn ja, wer?

Wenn nein, warum nicht?

17

In welcher Weise wird die Bundesregierung den durch das Deutsche Reich in seiner damaligen Kolonie Deutsch-Südwestafrika begangenen Völkermord und die damit verbundenen Gräueltaten und Verbrechen im Rahmen der Übergabezeremonie für die nach Deutschland verschleppten Schädel thematisieren?

18

Ist vorgesehen, dass prinzipiell und unabhängig vom genauen Zeitpunkt der Übergabezeremonie auch die deutsche Zivilgesellschaft und diasporische Organisationen und/oder Individuen aus der namibischen und/oder afrikanischen Diaspora an dieser teilnehmen können und deshalb auch rechtzeitig und in einem angemessenen Zeitrahmen vor dem konkreten Übergabetermin über diesen informiert und eingeladen werden?

a) Wenn ja, sollen diese an der Zeremonie nur als Zuschauerinnen und Zuschauer oder auch als Rednerinnen und Redner teilnehmen können?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Frage nach der Art und Weise des Inbesitzgelangens von ursprünglich aus ehemaligen Kolonien stammenden Kulturgütern, die sich heute in deutschen Museen, Archiven und Beständen (öffentlich und privat) befinden, eine Frage von derart hoher außenpolitischer und gesamtdeutscher Bedeutung ist (siehe auch Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 17/6227), dass sich auch die Bundesregierung unabhängig von der Kulturhoheit der Bundesländer diesbezüglich engagieren sollte?

20

Wird die Bundesregierung bei den Bundesländern um Amtshilfe ersuchen, um feststellen zu lassen, ob sich in deutschen Museums- oder Archivbeständen weitere menschliche Überreste und darüber hinaus auch Kulturgüter aus ehemaligen Kolonien befinden, deren Besitztitel fragwürdig sind, darunter in Archiven von deutschen Museen lagernde Mumien aus Ägypten und Südamerika (z. B. die Archivbestände südamerikanischer Mumien des Berliner ethnologischen Museums) sowie geraubte Kultgegenstände aus Afrika (z. B. der geraubte und im Münchner Völkerkundemuseum ausgestellte „Tangué“ des kamerunischen Königs der Bele Bele)?

Wenn nein, warum nicht?

21

Wird sich die Bundesregierung aktiv bei den Bundesländern und den entsprechenden deutschen Institutionen bzw. Kunst- und Kultureinrichtungen für eine Rückgabe von Kulturgütern aus ehemaligen Kolonien einsetzen, deren Besitztitel als fragwürdig eingestuft werden?

Wenn nein, warum nicht?

22

Inwieweit hält die Bundesregierung eine Entwicklungszusammenarbeit in Namibia, die – nicht ohne Gegenleistungen und Forderungen – vermeintlich einzig „auf in die Zukunft gerichtete Prozesse zur Armutsbekämpfung, die allen benachteiligten Gruppen der Bevölkerung zugute kommen“ abheben soll, für ein geeignetes Instrument, „in Deutschland das historische Bewusstsein über die deutsche Kolonialvergangenheit zu stärken und diesen bisher sehr wenig beleuchteten Teil der deutschen Geschichte aufzuarbeiten“ (siehe Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 17/6227)?

23

Inwieweit hält die Bundesregierung die Gründung einer eigenständigen Stiftung und/oder eines Fonds aus Bundesmitteln und Mitteln der Rechtsnachfolger der Unternehmen, die von der deutschen Kolonialherrschaft in besonderer Weise profitiert haben (ähnlich der Stiftung „Erinnerung, Verantwortung, Zukunft“), die/der sich ausdrücklich der Aufarbeitung und kritischen Reflexion der kolonialen Vergangenheit und kolonialen Prägungen der deutschen Gesellschaft widmet, für ein geeignetes Instrument, in Deutschland das historische Bewusstsein über die deutsche Kolonialvergangenheit zu stärken und diesen bisher sehr wenig beleuchteten Teil der deutschen Geschichte aufzuarbeiten und überdies hierüber die Grundlage für echte Versöhnung auch über das Erinnern zu legen?

24

Inwiefern hält es die Bundesregierung für angebracht und notwendig, die Initiative für die Auflegung eines Forschungsprogramms zu ergreifen (einschließlich seiner Finanzierung), welches neben der Identifizierung und der würdigen Rückgabe von menschlichen Überresten, die aus einem kolonialen Unrechtskontext stammen, auch die zugrunde liegende koloniale und rassistische Wissenschaftspraxis jener Zeit und damit die kolonialen Verstrickungen der deutschen Wissenschaft bis heute umfassend und interdisziplinär aufarbeitet?

25

Hat die Universität Freiburg inzwischen beim Auswärtigen Amt einen Antrag zur Durchführung einer Provenienzforschung ihrer Bestände von menschlichen Überresten aus der Kolonialzeit gestellt, um die in Aussicht gestellten Mittel der Abteilung für Kultur und Kommunikation des Auswärtigen Amts in Anspruch zu nehmen?

Wenn nein, sind der Bundesregierung die Gründe hierfür bekannt?

Berlin, den 3. August 2011

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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