Umsetzung der Ergebnisse des Hartz-IV-Vermittlungsausschusses, insbesondere der angenommenen Protokollerklärungen
der Abgeordneten Dr. Dagmar Enkelmann, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Werner Dreibus, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Kornelia Möller, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im Ergebnis der zweiten Fortsetzung seiner 10. Sitzung am 22. Februar 2011 sowie seiner 11. Sitzung am 23. Februar 2011 bestätigte der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den Einigungsvorschlag zum Siebten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch sowie den Einigungsvorschlag zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.
Integrale Bestandteile der Einigungsvorschläge sind mehrere Protokollerklärungen, in denen die Bundesregierung Zusagen zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation, zu Mindestlohnregelungen sowie zu Überprüfungen beim Hartz- IV-Regelsatz sowie der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung sowie den tatsächlichen Belastungen hinsichtlich der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gab. Mit der mehrheitlichen Zustimmung des Vermittlungsausschusses zu den Einigungsvorschlägen ist zugleich die gesetzgeberische Verpflichtung zu einer wortgetreuen Umsetzung dieser Protokollerklärungen verbunden.
Die in den Protokollerklärungen getroffenen Festlegungen und Zusagen berühren zudem die Interessen vieler Bürgerinnen und Bürger. Eine verzögerte, nur teilweise oder gänzliche Nichtumsetzung der Protokollerklärungen wäre geeignet, das Vertrauen in das Funktionieren politischer Institutionen weiter zu erschüttern. Die bereits bestehende Politik- und Regierungsverdrossenheit würde weiter befördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Hat die Bundesregierung den Regelsatz für die Regelbedarfsstufe 3 mit dem Ziel, Menschen mit Behinderung ab dem 25. Lebensjahr den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht, und für wann ist die Überprüfung geplant?
Ist der Bundesregierung das diesbezügliche Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, an die Mitglieder der Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses vom 19. Januar 2011 bekannt, und wie bewertet die Bundesregierung im Einzelnen die dem Schreiben angehangenen Argumente des Bundesbehindertenbeauftragten?
Stellt die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Sicherheitsleistungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die vollständige Umsetzung des betreffenden Teils der Protokollerklärung zu den Mindestlohnregelungen dar?
Wenn ja,
a) seit wann, und für welchen Zeitraum,
b) in welcher Form und Höhe, und
c) welche Bereiche der Sicherheitsdienstleistungen sind von der Regelung umfasst?
Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Entscheidung in den Verhandlungen zum neuen Antrag auf eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um den Mindestlohn in der Branche Sicherheitsdienstleistungen auf tarifvertraglicher Grundlage nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG zu etablieren?
Seit wann sind die in der Protokollerklärung vereinbarten Kontroll- und Sanktionsvorschriften im Bereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) durch den Zoll in Kraft getreten, und gibt es bereits erste Erkenntnisse über die Auswirkungen?
Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Erlass der Rechtsverordnung über die Lohnuntergrenze zur Arbeitnehmerüberlassung, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung diesbezüglich unternommen, um hier Regelungen herbeizuführen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Termin 1. Mai 2011 in der Umsetzung der Protokollerklärung zur Zeitarbeit einzuhalten?
Welche Hinderungsgründe gab es in der Umsetzung der in der Protokollerklärung zur Zeitarbeit festgelegten acht Unterpunkte?
a) Welche Punkte konnten aus welchen Gründen nicht umgesetzt werden?
b) Wenn keine Umsetzung erfolgt, greift dann das Gebot equal pay für die Leiharbeit, und wenn nein, warum nicht?
Welche Schritte hat die Bundesregierung bisher unternommen bzw. will sie zeitnah unternehmen, um zu überprüfen, inwieweit die Verteilungswirkungen der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizungen einerseits sowie die tatsächlichen Belastungen hinsichtlich der Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene andererseits übereinstimmen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Behauptung in der Begründung des Gesetzentwurfs zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen, wegen der Übernahme der Finanzierung der Grundsicherung ab 2014 stünden „Ländern und Kommunen dann ausreichend Finanzmittel zur Verfügung“, um dauerhaft auch die kommunalen Aufwendungen für Mittagessen und Schulsozialarbeit selbst zu finanzieren, der in der Protokollerklärung festgelegten Überprüfung der Verteilungswirkungen widerspricht und deren Ergebnisse vorgreift?
Welche Maßnahmen hat das zuständige Bundesministerium bereits eingeleitet, um den in § 10 des Regelbedarfs-Ermittlungsgesetzes (RBEG) angeforderten Bericht über die Weiterentwicklung der für die Ermittlung von Regelbedarfen anzuwendenden Methodik vorzubereiten?
a) Sind in dem Haushalt 2012 Mittel für externe Studien und Gutachten zu den drei vorgesehen Themenkomplexen (Ausschluss verdeckt Armer, Ermittlung des Bedarfs von Kindern und Jugendlichen sowie von Mehrpersonenhaushalten, § 10 Absatz 2 RBEG) vorgesehen, und gegebenenfalls in welchem Umfang?
Wenn nein, warum nicht?
b) In welcher Form gedenkt das BMAS der Verpflichtung nachzukommen, dass der Bericht „unter Mitwirkung des Statistischen Bundesamtes und von Sachverständigen“ erstellt wird?
c) Welche konkreten Sachverständigen plant das BMAS in welcher Form einzubeziehen?
d) Gelten für das BMAS auch die (Selbst-)Organisationen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger als Sachverständige, die in den Prozess einbezogen werden müssen?
e) Gedenkt das BMAS in die Beratungen zur Erstellung des Berichts auch die fachlich zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages einzubeziehen?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?