[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6868
17. Wahlperiode 25. 08. 2011
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. August 2011 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Viola von Cramon-Taubadel,
Volker Beck (Köln), Ute Koczy, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6781 –
Bilanz der deutschen Außenpolitik gegenüber Turkmenistan seit 2007
und Konsequenzen für das geplante EU-Abkommen
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Amtsantritt von Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow 2007 hatten
sich viele Hoffnungen auf eine Verbesserung der Menschenrechtslage
verbunden. Wiederholt versprach der Präsident Reformen und eine Verbesserung der
Menschenrechtssituation. In einem Statement beim Gipfel der Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in Astana am 1. Dezember
2010 stellte Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow noch einmal heraus, dass
sich Turkmenistan in einer Phase „ernsthafter Reformen“ befinde, die auf die
Übernahme „moderner Standards und Normen“ in die Praxis der
demokratischen Institutionen zielten, und dass sich die internationale Zusammenarbeit
hier zuletzt „dynamisch entwickelt“ habe (
www.osce.org/cio/73906). Am
8. Juli 2011 hat Präsident Gurbanguly Berdimuhamedow Berichten zufolge
erklärt, dass die im Exil lebenden Oppositionellen, die unter dem ehemaligen
Präsidenten Saparmurat Nijasow gezwungen waren, das Land zu verlassen, für die
Präsidentschaftswahlen 2012 nach Turkmenistan zurückkehren können. Viele
Oppositionelle scheinen das Angebot von Präsident Gurbanguly
Berdimuhamedow annehmen zu wollen, sollte der Präsident ihnen Sicherheit vor
Strafverfolgung zusichern.
Bisher haben sich die Hoffnungen auf einen Wandel jedoch nicht erfüllt, das
Bekenntnis des Präsidenten zu Reformen erscheint vier Jahre nach seinem
Amtsantritt als leeres Versprechen. Turkmenistan gilt nach wie vor als einer der
repressivsten Staaten weltweit. Das Land gehört zu den neun Staaten der Welt, die
bei der Bewertung der politischen Rechte und bürgerlichen Freiheiten durch die
Nichtregierungsorganisation Freedom House in beiden Kategorien die
schlechteste Wertung erhielten.
Ebenso wie die vorhergehenden Wahlen war auch die Wahl, die 2007 den
jetzigen Präsidenten an die Macht brachte, weder frei noch fair. Die Demokratische
Partei Turkmenistans, die den Präsidenten stellt, ist die einzige registrierte
Partei. Sie wird nach Berichten der Nichtregierungsorganisationen von der
Regierung kontrolliert, genau wie alle anderen Organisationen. Es ist demnach
nicht möglich, eine von der Regierung unabhängige Partei oder
Nichtregierungsorganisation zu gründen.
Freie und unabhängige Medien existierten in Turkmenistan nicht. Alle Medien
befinden sich unter strikter staatlicher Kontrolle. Journalisten, die mit
ausländischen Medien zusammenarbeiten, die für kritische Berichterstattung bekannt
sind, werden eingeschüchtert und schikaniert. Reporter ohne Grenzen stuft
Turkmenistan 2010 in Bezug auf Pressefreiheit vor Nordkorea und Eritrea auf
den drittletzten Platz ein. Nur 1,6 Prozent der Bürgerinnen und Bürger haben
laut dem Statistischen Bundesamt Zugang zum Internet. Dienste wie Facebook
und Twitter sowie viele andere Webseiten sind gesperrt. Die Deutsche Welle hat
nach eigenen Angaben ihre Ausstrahlung über Kurzwelle im gesamten
russischsprachigen Raum und damit auch in Turkmenistan zum 30. Juni 2011
eingestellt, obwohl der Sender einer der wenigen war, die auch analog empfangen
werden konnten.
Dissidentinnen und Dissidenten sowie Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger werden von der turkmenischen Regierung nach wie
vor schikaniert, häufig willkürlich verhaftet und in unfairen Verfahren zu hohen
Haftstrafen verurteilt. Folter und Misshandlungen in Gefängnissen sind weit
verbreitet. Die Internetseite der turkmenischen Regierung verbreitet den Aufruf
Präsident Gurbanguly Berdimuhamedows an das Ministerium für Nationale
Sicherheit, all diejenigen zu bekämpfen, die „unseren demokratischen säkularen
Rechtsstaat diffamieren und die Einigkeit und Solidarität unserer Gesellschaft
zu zerstören suchen“. Politische Gefangene, die unter dem ehemaligen
Präsidenten Saparmurat Nijasow in Haft kamen, sitzen Berichten zufolge weiterhin
im Gefängnis. Oppositionelle berichten von sogenannten schwarzen Listen, die
es nicht nur ihnen, sondern auch Verwandten verwehren, aus Turkmenistan
auszureisen. Inzwischen sollen bis zu 30 000 Namen auf diesen Listen stehen. Im
Februar 2011 wurde Berichten zufolge von einer innerstaatlichen Bewegung die
„Charta 011“ veröffentlicht, die die Politik der turkmenischen Regierung
öffentlich anprangert. Die Unterstützerinnen und Unterstützer bleiben aus
Sicherheitsgründen bisher anonym.
Am 7. Juli 2011 explodierte nach Angaben verschiedener Zeitungen und
Internetangaben der turkmenischen Diaspora ein Munitionslager in Abadan, bei dem
nach inoffiziellen Angaben über 1 500 Menschen ums Leben gekommen sein
sollen, die Regierung spricht lediglich von 15 Toten. Die Regierung scheint
somit zu versuchen, gezielt zu desinformieren und einen gefährlichen Unfall
bewusst zu verharmlosen.
Im April 2010 schloss die letzte unabhängig arbeitende internationale
Nichtregierungsorganisation „Ärzte ohne Grenzen“ ihre Büros in Turkmenistan, da
die weitere Zusammenarbeit mit der turkmenischen Regierung nicht mehr
möglich gewesen sei. Die Organisation berichtete, dass sie von der turkmenischen
Regierung angewiesen wurde, Statistiken zu fälschen und falsche Diagnosen zu
stellen, um HIV-Infektionen und Tuberkulose-Erkrankungen zu verheimlichen.
Turkmenistan ist für Menschenrechtsorganisationen seitdem kaum
beziehungsweise nicht mehr zugänglich.
Auch die Religionsfreiheit unterliegt erheblichen Einschränkungen. Die
Aktivitäten nicht registrierter Religionsgruppen sind verboten, wobei die
Registrierung vielen Religionsgemeinschaften häufig ohne Angabe von Gründen
verwehrt wird.
Ein weiteres Problem Turkmenistans ist die weit verbreitete Korruption. Auf
dem Korruptionsindex der Nichtregierungsorganisation Transparency
International belegte Turkmenistan 2010 Platz 172 von 178, nur in fünf Staaten der
Welt wird die Korruption somit als noch gravierender wahrgenommen.
Die Europäische Union (EU) ist an einer Intensivierung der Beziehungen zu
Turkmenistan interessiert. Im Frühjahr 2011 reiste eine Delegation des
Europäischen Parlaments nach Turkmenistan, um sich im Vorfeld der
Unterzeichnung eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen der EU und
Turkmenistan über die Menschenrechtslage vor Ort zu informieren. Die
Unterzeichnung des Abkommens wurde aufgrund der vorgefundenen schlechten
Menschenrechtslage auf den Herbst 2011 verschoben. Verbesserungen bis zu
diesem Zeitpunkt wurden angemahnt.
Für die EU ist Turkmenistan vor allem wirtschaftlich von Bedeutung.
Turkmenistan ist eines der rohstoffreichsten Länder weltweit, es besitzt die drittgrößten
Gasreserven des Planeten. Interesse an der Sicherung von turkmenischem Gas
haben nicht nur Deutschland und die EU, sondern auch China.
Deutsche Firmen wie Daimler AG, Siemens Aktiengesellschaft und die
Deutsche Bank AG haben enge Geschäftsbeziehungen mit Turkmenistan.
Geschäftspartner sind ausnahmslos staatliche Firmen oder Regierungsmitglieder
persönlich. Der ehemalige Präsident Saparmurat Nijasow hatte nach Recherchen von
Nichtregierungsorganisationen die absolute Verfügungsgewalt über das Konto
der turkmenischen Regierung bei der Deutschen Bank AG in Turkmenistan.
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Menschenrechtslage
in Turkmenistan seit Amtsantritt des amtierenden Präsidenten?
Die Menschenrechtslage in Turkmenistan bleibt Besorgnis erregend. Seit
Amtsantritt von Staatspräsident Gurbanguly Berdimuhamedow im Februar 2007 hat
es in einigen Bereichen Signale für punktuelle Verbesserungen gegeben.
Grundlegende Fortschritte sind bislang jedoch ausgeblieben. Elementare
Grundfreiheiten wie die Presse-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit unterliegen
weiterhin systematischen Einschränkungen. Trotz der Registrierung neuer
Religionsgruppen bestehen Einschränkungen der Religionsfreiheit fort. Eine
ungehinderte Tätigkeit ausländischer Nichtregierungsorganisationen ist nicht
möglich. Die Entwicklung einer Zivilgesellschaft ist bisher nur in Ansätzen
erkennbar, es existieren keine ausgeprägten Strukturen einer politischen
Opposition. Ungeachtet der Einleitung von Reformen des Rechtssystems bestehen
weiterhin erhebliche Einschränkungen hinsichtlich der Unabhängigkeit der
Justiz und der Gewährung von Rechtssicherheit.
Im Bereich der wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Rechte sind Ansätze
zu positiven Entwicklungen zu verzeichnen, etwa bei der Öffnung des
Bildungswesens oder Reformen im Gesundheits- und Rentenwesen.
Reisebeschränkungen wurden gelockert, auch wenn bei der Ausreise willkürliche
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit fortbestehen. Das Internationale Komitee vom Roten
Kreuz hat im Mai 2009 eine Kooperationsvereinbarung mit Turkmenistan
unterzeichnet und konnte im Juli 2011 einen Gefängnisbesuch in Turkmenistan
durchführen.
Es ist eine erhöhte Bereitschaft zum Dialog über Menschenrechtsfragen und zur
Kooperation mit Gremien der Vereinten Nationen (VN) erkennbar. Im Jahr 2007
besuchten die VN-Hochkommissarin für Menschenrechte sowie der Hohe
Kommissar für nationale Minderheiten der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) Turkmenistan. Die VN-Berichterstatterin für
Religionsfreiheit besuchte im September 2008 Aschgabat. Im Dezember 2008 war
die Menschenrechtslage in Turkmenistan Gegenstand des „Universal Periodic
Review“ im VN-Menschenrechtsrat in Genf. In diesem Rahmen sicherte die
turkmenische Regierung die Bereitschaft zu einer engeren Zusammenarbeit und
zur Einladung der VN-Arbeitsgruppe für willkürliche Verhaftungen und des
VN-Sonderberichterstatters für Folter zu. Bislang sind diese Maßnahmen nicht
umgesetzt worden. Im Juli 2011 wurde die vierte Runde des
Menschenrechtsdialogs der Europäischen Union mit Turkmenistan durchgeführt. Hierzu wird
auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
2. Wie beurteilt die Bundesregierung das Statement des turkmenischen
Präsidenten beim OSZE-Gipfel 2010 bezüglich der ernsthaften
Reformbemühungen Turkmenistans?
Die Bundesregierung setzt sich auf dem Weg des kontinuierlichen Dialogs in der
OSZE für die umfasssende Implementierung der Verpflichtungen der
Menschlichen Dimension in allen Teilnehmerstaaten ein. Die Umsetzung und
Einhaltung dieser Verpflichtungen ist in den einzelnen OSZE-Teilnehmerstaaten sehr
unterschiedlich. Die Äußerungen von Präsident Berdimuhamedov anlässlich des
OSZE-Gipfels von Astana sind als Bekenntnis zum OSZE-Acquis zu werten, an
dem sich Turkmenistan fortgesetzt messen lassen muss. In der Praxis bestehen
u. a. in der Menschlichen Dimension noch erhebliche Umsetzungsdefizite.
3. Welche konkreten Programme und Projekte mit Menschenrechtsbezug sind
bisher als Konsequenz der EU-Zentralasienstrategie in Turkmenistan
umgesetzt worden, und wie beurteilt die Bundesregierung den Erfolg dieser
Maßnahmen?
Im Rahmen der Zentralasienstrategie der Europäischen Union werden in
Turkmenistan eine Reihe von Projekten mit Menschenrechtsbezug durchgeführt. Die
Europäische Union führt gemeinsam mit dem Entwicklungsprogramm der
Vereinten Nationen (UNDP) und dem Büro des Hochkommissars für
Menschenrechte ein Projekt zur Stärkung des Menschenrechtsschutzes durch, das mit
einem Umfang von 2,2 Mio. Euro auf eine Dauer von drei Jahren angelegt ist. Im
Medienbereich finanziert die Europäische Union mit 1,2 Mio. Euro ein
dreijähriges Projekt zur Entwicklung des Mediensektors in Turkmenistan, welches vom
BBC World Service Trust implementiert wird. Im Mai 2011 wurde im
Nationalen Institut für Demokratie und Menschenrechte ein „Human Rights Resource
Center“ eröffnet, das eine Bibliothek, Internet-Zugang und Informationen über
die Mitgliedschaft Turkmenistans in Menschenrechtsabkommen zur Verfügung
stellt.
Im Rahmen der Rechtsstaatsinitiative für Zentralasien fördert die Europäische
Union Maßnahmen zum Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen in Turkmenistan.
Deutschland hat gemeinsamen mit Frankreich die Rolle des Koordinators der
Initiative übernommen. Für die Jahre 2011 bis 2013 ist die Fortsetzung von
Rechtsstaatsprojekten in Turkmenistan aus EU-Mitteln im Höhe von 5 Mio.
Euro vorgesehen, darunter ein Projekt im Umfang von 1,4 Mio. Euro für den
Kapazitätsaufbau in der turkmenischen Regierung zur Umsetzung internationaler
Rechtsbestimmungen sowie Maßnahmen im Umfang von 2,3 Mio. Euro zur
Stärkung des turkmenischen Parlaments. Die Europäische Kommission
finanziert – anknüpfend an einen bilateralen deutschen Beitrag in Höhe von 93 000
Euro – ein Rechtsberatungsprogramm der Venedig-Kommission des Europarats
in den zentralasiatischen Staaten im Umfang von ca. 600 000 Euro.
Die Bundesregierung fördert Maßnahmen mit Menschenrechtsbezug in
Turkmenistan über ein Regionalprojekt zur Unterstützung der Rechts- und
Justizreformen in den Ländern Zentralasiens. Dabei werden insbesondere Maßnahmen
im Bereich der Gesetzgebungsberatung, der Juristenausbildung und der
Richterfortbildung durchgeführt. Neben der Förderung der Rechtsstaatlichkeit in den
Bereichen Zivil-, Wirtschafts- und Verwaltungsrecht hat die Bundesregierung
die Einleitung einer rechtsstaatlichen Reform des Strafrechts und des
Strafvollzugs in Turkmenistan mittels Beratung durch eine deutsche Richterin
unterstützt. Das Regionalprojekt kooperiert u. a. mit dem turkmenischen Parlament,
dem Obersten Gericht, dem Institut für Staat und Recht sowie mit dem
Justizministerium. Im Bildungs- und Kulturbereich unterstützt die Bundesregierung
die Öffnung Turkmenistans gegenüber Europa durch Stipendienprogramme,
Fortbildungskurse, Studienreisen und die Entsendung von Lektoren.
Im Zuge der Projekte im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie wurde die
Zusammenarbeit der turkmenischen Behörden mit internationalen Institutionen im
Bereich des Menschenrechtsschutzes ausgeweitet. Im Rahmen des deutschen
Regionalprojekts zur Unterstützung der Rechts- und Justizreformen wird mit der
Veröffentlichung eines dreibändigen Kommentars zum Zivilgesetzbuch zum
ersten Mal ein Gesetzeskommentar in Turkmenistan herausgegeben.
4. Besteht ein bilaterales Rücknahmeabkommen zwischen der Bundesrepublik
Deutschland und Turkmenistan, und wenn ja, seit wann?
a) Wurden seit 2007 turkmenische Staatsbürger von Deutschland nach
Turkmenistan ausgewiesen bzw. abgeschoben, und wenn ja, wie viele,
und wie begründet die Bundesregierung diese Abschiebungen bzw.
Ausweisungen vor dem Hintergrund der prekären Menschenrechtslage in
Turkmenistan?
Zwischen Deutschland und Turkmenistan besteht kein bilaterales
Rückübernahmeabkommen. Seit dem Jahr 2007 wurden insgesamt sechs Personen nach
Turkmenistan abgeschoben (2007: 1; 2008: 0; 2009: 1; 2010: 3; Januar bis Juni
2011: 1). Die Abschiebungen erfolgten nach einzelfallbezogener Prüfung
anhand der Maßgaben des deutschen Aufenthaltsgesetzes unter Berücksichtigung
völkerrechtlicher, einschließlich menschenrechtlicher Bestimmungen.
5. Wie sehen die derzeitigen konkreten zeitlichen und inhaltlichen
Zielvereinbarungen im Menschenrechtsdialog von EU und Turkmenistan aus?
Am 8. Juli 2011 wurde in Brüssel die vierte Runde des jährlich stattfindenden
EU-Menschenrechtsdialogs mit Turkmenistan durchgeführt. Der Dialog
behandelte die Themen Nationale Institutionen des Menschenrechtsschutzes,
Justizreform und Haftbedingungen, Entwicklung der Zivilgesellschaft, Versammlungs-
und Meinungsfreiheit, Bewegungsfreiheit und Rechte nationaler Minderheiten.
Im Rahmen des Dialogs wurden auch die Kooperationsprojekte zwischen der
Europäischen Union und Turkmenistan sowie konkrete Maßnahmen der
Zusammenarbeit Turkmenistans mit internationalen Institutionen im
Menschenrechtsbereich thematisiert. Dabei kamen beispielsweise die Umsetzung der
Maßnahmen im Rahmen des „Universal Periodic Review“ des VN-Menschenrechtsrats
und die Zusammenarbeit mit VN-Sonderberichterstattern zur Sprache. Die EU
übergab eine Liste mit menschenrechtlichen Einzelfällen mit der Bitte um
Überprüfung. Die turkmenische Delegation kommentierte die Einzelfälle und
sicherte die Übermittlung einer schriftlichen Stellungnahme zu.
a) Wer ist auf beiden Seiten an diesem Dialog beteiligt?
Die EU-Mitgliedstaaten sind an der Vorbereitung des Menschenrechtsdialogs in
den Ratsarbeitsgruppen beteiligt. Die EU-Delegation des jüngsten
Menschenrechtsdialogs der EU mit Turkmenistan am 8. Juli 2011 wurde von der Leiterin
der Menschenrechtsabteilung des Europäischen Auswärtigen Dienstes geleitet.
Die turkmenische Delegation wurde vom ersten stellvertretenden
Außenminister, Wepa Hadschijew, geleitet. Zudem gehörten der turkmenischen Delegation
hochrangige Vertreter des Nationalen Instituts für Demokratie und
Menschenrechte beim Präsidialamt, des Justizministeriums und des Parlaments an.
b) Werden in diesen Dialog auch zivilgesellschaftliche Akteure einbezogen,
und wenn ja, welche?
Parallel zu den Menschenrechtsdialogen im Rahmen der EU-
Zentralasienstrategie finden nach Möglichkeit bilaterale und regionale Seminare mit der
Zivilgesellschaft der zentralasiatischen Staaten statt. Im Juni 2010 wurde in Brüssel ein
regionales Seminar zum Thema Frauenrechte durchgeführt, an dem Vertreter der
Zivilgesellschaft aus allen Staaten Zentralasiens teilnahmen. Für November
2011 ist ein regionales Seminar in Kasachstan mit der Teilnahme von Vertretern
aus allen zentralasiatischen Staaten geplant.
c) Ist nach Ansicht der Bundesregierung auf Seiten der turkmenischen
Regierung ein ernsthaftes Bemühen um konkrete Reformen im
Menschenrechtsbereich und ein dementsprechend konstruktives Verhalten
der turkmenischen Delegation im Menschenrechtsdialog zu erkennen,
und wenn ja, wie zeigt sich dies in der Praxis?
Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs ist eine gewisse Zunahme der
Dialogbereitschaft der turkmenischen Delegationsmitglieder zu erkennen. Die
turkmenischen Dialogteilnehmer nehmen detailliert zu den angesprochenen
menschenrechtlichen Themen Stellung. Die im Rahmen der EU-Zentralasienstrategie
durchgeführten Projekte mit Menschenrechtsbezug, insbesondere im
Rechtsbereich, bringen die Bereitschaft der turkmenischen Regierung zur
Zusammenarbeit mit internationalen Institutionen zur Durchführung von einzelnen
Maßnahmen im Menschenrechtsbereich zum Ausdruck.
d) Für wie erfolgreich hält die Bundesregierung den Menschenrechtsdialog
mit Turkmenistan bisher?
Der Menschenrechtsdialog hat noch nicht die Ergebnisse hervorgebracht, die
sich die Bundesregierung erhofft hatte. Er bietet gleichwohl die Gelegenheit,
den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten regelmäßig hochrangig
gegenüber den turkmenischen Behörden anzusprechen. Die turkmenische
Regierung hat in der Vergangenheit Informationen zu Menschenrechtseinzelfällen
übermittelt. Im Zuge der vierten Runde des Menschenrechtsdialogs am 8. Juli
2011 hat die EU erneut konkrete Einzelfälle thematisiert und eine Liste von
Einzelfällen übergeben, in denen sie eine Überprüfung durch die turkmenischen
Behörden erwartet. Im Zuge des Menschenrechtsdialogs ist auf Seiten der
turkmenischen Teilnehmer eine erhöhte Sensibilität für die angesprochenen
menschenrechtlichen Themen festzustellen.
e) Welche Schritte wurden von der turkmenischen Regierung in Bezug auf
die Reform des Justizsystems unternommen?
Mit dem Amtsantritt von Präsident Berdimuhamedow im Jahr 2007 wurde eine
Reform des Rechtssystems in verschiedenen Teilbereichen eingeleitet. Die
turkmenische Gesetzgebung wird auf ihre Konformität mit internationalen
rechtlichen Standards geprüft und im Zuge des Beitritts zu VN-Konventionen
überarbeitet. So hat Turkmenistan am 10. November 2010 das Zusatzprotokoll zur
Konvention über Menschen mit Behinderungen ratifiziert, das für Turkmenistan
am 10. Dezember 2010 in Kraft getreten ist. Beim Justizministerium wurde eine
Beschwerdekommission eingerichtet, die den turkmenischen Bürgern die
Möglichkeit einer Beschwerde gegen Amtsträger eröffnet. Präsident
Berdimuhamedow hat im März 2010 öffentlich die Notwendigkeit einer Strafrechtsreform
sowie eine Verbesserung der Qualität des Strafvollzugs angesprochen und die
Einleitung entsprechender Gesetzgebungsverfahren veranlasst. Eine
Novellierung der Strafprozessordnung ist in Kraft getreten. Im Jahr 2010 wurde eine
neue gesetzliche Grundlage für die rechtsanwaltliche Tätigkeit und die
Bereitstellung von Pflichtverteidigern verabschiedet. Auf Grundlage einer
Beratungsleistung durch das Regionalprojekt der Bundesregierung hat sich die
turkmenische Regierung für 2011 eine Reform der Zivilprozessordnung vorgenommen.
Zur Unterstützung der Rechtsreform hat die turkmenische Regierung die
Zusammenarbeit mit einer Reihe ausländischer Institutionen aufgenommen, mit
denen verschiedene Fortbildungsmaßnahmen für juristische Berufe
durchgeführt wurden. Neben den in der Antwort zu Frage 3 genannten Projekten der
Europäischen Union und der Bundesregierung findet u. a. eine Zusammenarbeit
der turkmenischen Regierung mit der Behörde der Vereinigten Staaten für
internationale Entwicklung (USAID) statt. Die OSZE hat 2010 ihr Programm zur
Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten fortgeführt.
f) Welche Fortschritte wurden im Bereich Pressefreiheit erreicht?
Die neue Regierung hat den Zugang zum Internet für die Bevölkerung zwar
etwas ausgeweitet, kritische Webseiten bleiben allerdings gesperrt. Über
Satellitenempfänger hat ein Teil der Bevölkerung Zugang zu Satellitenprogrammen.
Für ausländische Journalisten wurde die Einreise zu ausgewählten
internationalen Konferenzen in Turkmenistan erleichtert. Die turkmenischen Behörden
zeigen eine erhöhte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit ausländischen
Institutionen bei der Ausbildung von Journalisten. Die Europäische Union finanziert
mit 1,2 Mio. Euro ein dreijähriges Projekt zur Entwicklung des Mediensektors
in Turkmenistan, das vom BBC World Service Trust implementiert wird. Im
Übrigen bleibt die Pressefreiheit in Turkmenistan weiterhin nicht gewährleistet.
6. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich des
Zustandes der Gefängnisse und der Haftbedingungen in Turkmenistan?
Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) hat im Mai 2009 eine
Kooperationsvereinbarung mit Turkmenistan unterzeichnet und konnte im Juli
2011 einen ersten Gefängnisbesuch in Turkmenistan durchführen.
Informationen hierzu stehen aus. Andere unabhängige ausländische Institutionen und
Vertretungen haben weiterhin keinen Zugang zu turkmenischen Haftanstalten.
a) Auf welche Weise setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
turkmenischen Regierung für eine Verbesserung der Haftbedingungen ein?
Die Bundesregierung hat sich bilateral und im Kreise der EU gegenüber der
turkmenischen Regierung für die Eröffnung der Möglichkeit von
Gefängnisbesuchen durch das IKRK eingesetzt. Zuletzt wurde die Zusammenarbeit
Turkmenistans mit dem IKRK während des Menschenrechtsdialogs der
Europäischen Union mit Turkmenistan in Brüssel am 8. Juli 2011 und während des
Besuches des EU-Sonderbeauftragten für Zentralasien, Pierre Morel, in
Aschgabat am 26. Juli 2011 angesprochen. Im Rahmen des Regionalprojekts
„Unterstützung der Rechts- und Justizreformen in den Ländern Zentralasiens“
unterstützt die Bundesregierung die Umsetzung einer Reform des Strafrechts und des
Strafvollzugs in Turkmenistan. Fortbildungsveranstaltungen für
Gefängnispersonal wurden durch die EU/UNDP und die OSZE durchgeführt.
b) Wie erfolgreich waren die Bemühungen der Bundesregierung um bessere
Haftbedingungen in turkmenischen Gefängnissen bisher?
Im Zuge der Maßnahmen der Bundesregierung und der EU ist ein erhöhtes
Problembewusstsein bei den turkmenischen Behörden für das Ziel einer
Verbesserung der Haftbedingungen festzustellen. Im März 2010 hat Präsident
Berdimuhamedow öffentlich die Notwendigkeit einer Strafrechtsreform mit der
Verkürzung von Haftstrafen und eine Verbesserung der Qualität des
Strafvollzugs angesprochen und die Einleitung entsprechender
Gesetzgebungsverfahren veranlasst. Nach Angaben der turkmenischen Regierung wurde eine
Novellierung der Strafprozessordnung durchgeführt.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Bewegung „Charta 011“?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Bewegung „Charta 011“.
a) Setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des völkerrechtlich
Möglichen für die Anliegen oppositioneller Bewegungen ein, und wenn ja,
auf welche Weise?
Die turkmenische Opposition wirkt im Wesentlichen im Exil. Dort betreibt sie
unter anderem regime-kritische Internetseiten, die jedoch in aller Regel in
Turkmenistan nicht eingesehen werden können. Die turkmenische Exilopposition ist
keine einheitliche Bewegung, vielmehr verfolgen ihre Vertreter verschiedene
Ziele. Die Bundesregierung informiert sich regelmäßig über die Entwicklung.
b) Welche Erfolgschancen sieht die Bundesregierung für oppositionelle
Bewegungen wie die „Charta 011“?
Oppositionelle Bewegungen müssen in Turkmenistan mit staatlicher Repression
durch die Sicherheitskräfte rechnen. Eine Lockerung der Repression ist nicht
erkennbar.
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verhaftung und
Verurteilung von Oppositionellen und von Menschenrechtsaktivisten in
Turkmenistan?
Die meisten Oppositionellen und Menschenrechtsaktivisten haben Turkmenistan
verlassen. Die Zahl der Einzelfälle willkürlicher Verhaftungen, die in den letzten
Jahren bekannt geworden ist, ist gering.
a) In welcher Form kritisiert die Bundesregierung die Verhaftung und
Verurteilung von Oppositionellen und von Menschenrechtsaktivisten in
Turkmenistan, und wie hat die turkmenische Regierung darauf reagiert?
Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage u. a. bei
hochrangigen politischen Treffen. So sprachen zum Beispiel der Bundesminister des
Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, im Gespräch mit dem turkmenischen
Außenminister Raschid Meredow im Januar 2011 in Berlin sowie die Beauftragte für
Osteuropa, Kaukasus und Zentralasien im Auswärtigen Amt bei politischen
Konsultationen im Februar 2011 in Aschgabat das Thema Menschenrechte an.
Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an der Vorbereitung des
Menschenrechtsdialogs der Europäischen Union mit Turkmenistan, der im Juli 2011 in
vierter Runde in Brüssel stattfand. In diesem Rahmen wurden auch zahlreiche
menschenrechtliche Einzelfälle angesprochen.
Die turkmenische Seite signalisiert in ihren Antworten seit Amtsantritt von
Präsident Berdimuhamedow in aller Regel die Bereitschaft, über die
menschenrechtliche Lage und auch über Einzelfälle zu sprechen. Sie gibt in einigen Fällen
Auskunft über die Umstände von Einzelfällen oder kündigt Antworten auf
diplomatischem Weg an.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis von schwarzen Listen der
turkmenischen Regierung, die Oppositionellen, Menschenrechtsaktivisten und
deren Verwandten die Ausreise aus Turkmenistan verwehren?
Es gibt immer wieder Berichte von Personen, denen turkmenische Behörden
ohne Begründung die Aus- oder Einreise verweigern und denen kein Verfahren
zur Überprüfung dieser Entscheidungen zur Verfügung steht.
Ausreisebeschränkungen unterliegen in der Praxis Angehörige verschiedener gesellschaftlicher
Gruppen und Berufsstände sowie ihre Familienangehörige, seit 2010 auch
Doppelstaatler.
a) Hat die Bundesregierung die Ausreiseverbote gegenüber der
turkmenischen Regierung angesprochen und verurteilt, und wenn ja, wie hat die
turkmenische Regierung darauf reagiert?
In dem vierten Menschenrechtsdialog der Europäischen Union mit
Turkmenistan, an deren Vorbereitung die Bundesregierung aktiv mitgewirkt hatte, drückte
die Europäische Union ihre Besorgnis über Ausreisebeschränkungen der
turkmenischen Regierung für bestimmte Personen und Personengruppen aus.
Turkmenistan bestritt die Existenz einer schwarzen Liste von Personen, denen die
Ausreise verwehrt werde und legte statistische Daten über eine zunehmende
Zahl von Auslandsreisen turkmenischer Staatsbürger vor. Turkmenistan räumte
ein, dass in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen Personen das Land nicht
verlassen dürfen. Auf Einzelfälle von Personen, denen die Ausreise verwehrt
worden war, antwortete Turkmenistan mit detaillierten Informationen. Die
Europäische Union forderte Turkmenistan auf, die Fälle positiv zu lösen.
10. Für wie vertrauenswürdig hält die Bundesregierung das Angebot des
Präsidenten Gurbanguly Berdimuhamedow, allen im Exil lebenden
Oppositionellen die Rückkehr zu den Wahlen 2012 nach Turkmenistan zu
ermöglichen?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob dieses Angebot
Straffreiheit für die Oppositionellen umfasst?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Oppositionellen
bei ihrer Rückkehr nach Turkmenistan in Sicherheitsbelangen zu
unterstützen?
Die Fragen 10, 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind bislang keine im Exil lebenden
Oppositionellen zur Teilnahme an den Wahlen 2012 nach Turkmenistan
zurückgekehrt. Über ein Angebot zur Straffreiheit für Oppositionelle hat die
Bundesregierung keine Kenntnis. Im Rahmen des Menschenrechtsdialogs der
Europäischen Union thematisiert die Bundesregierung die Handlungsmöglichkeiten
der Opposition in Turkmenistan.
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Vertagung der
eigentlich für Juni geplanten Unterzeichnung des Partnerschafts- und
Kooperationsabkommens der EU mit Turkmenistan auf Herbst dieses Jahres, und
inwiefern hat sie sich für die Vertagung eingesetzt?
Das in Frage stehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen wurde
bereits im Jahr 1998 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet. Der Deutsche
Bundestag hat das Abkommen mit Gesetz vom 17. Mai 2000 ratifiziert. Die
Ratifizierung durch zwei EU-Mitgliedstaaten – das Vereinigte Königreich und
Frankreich – sowie durch das Europäische Parlament ist bislang jedoch nicht
erfolgt und das Abkommen mithin nicht in Kraft. Das Europäische Parlament
berät derzeit über eine Ratifizierung.
Die zuständige Ratsarbeitsgruppe wurde im Juni 2011 davon in Kenntnis gesetzt,
dass es zwischen den Juristischen Diensten des Ratssekretariats und der
Europäischen Kommission unterschiedliche Auffassungen zu prozeduralen Fragen
gibt. Ferner wies das Vereinigte Königreich auf die Möglichkeit eines
parlamentarischen Prüfvorbehalts hin. Angesichts des fortbestehenden Prüfbedarfs war
eine Ratifizierung des Abkommens vor der Sommerpause somit nicht möglich.
12. Sollte nach Auffassung der Bundesregierung ein solches Abkommen
geschlossen werden, wenn die Menschenrechtslage in Turkmenistan nicht
zufriedenstellend ist bzw. bis Herbst 2011 keine oder keine ausreichenden
Verbesserungen zu erkennen sind?
a) Wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen, dass der Abschluss des
Abkommens an eine Verbesserung der Menschenrechtssituation
geknüpft wird?
b) Wird das Abkommen Klauseln enthalten, die auf einen besseren
Menschenrechtsschutz im Land abzielen?
Wenn ja, in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung betrachtet das Instrumentarium der Partnerschafts- und
Kooperationsabkommen grundsätzlich als eine Möglichkeit, die Annäherung
der Vertragspartner an die EU, einschließlich ihrer Werte und Normen, zu
fördern. Dies gilt insbesondere auch für den Bereich der Achtung der
Menschenrechte. Die Bundesregierung sieht keine Anhaltspunkte dafür, dass die
Androhung, auf die Inkraftsetzung des Abkommens zu verzichten, hinreichend
Aussicht auf Erfolg bei der Verbesserung der Lage der Menschenrechte in
Turkmenistan bieten würde. Vielmehr betrachtet sie die Verpflichtung beider Seiten
zur Achtung menschenrechtlicher Standards als geeignetes Instrument, um mit
Bezugnahme auf diesbezügliche Bestimmungen die Achtung der
Menschenrechte einzufordern.
Das Abkommen zielt auf eine enge und tiefgreifende Zusammenarbeit beider
Vertragsparteien bei der Frage des Schutzes der Menschenrechte ab. Hierzu wird
in Artikel 67 Absatz 1 bestimmt: „Die Vertragsparteien arbeiten in allen Fragen,
die die Schaffung oder Stärkung demokratischer Einrichtungen betreffen,
zusammen; diese Zusammenarbeit schließt diejenigen Einrichtungen ein, die
erforderlich sind, um die Rechtsstaatlichkeit sowie den Schutz der
Menschenrechte und der Grundfreiheiten gemäß dem Völkerrecht und den Grundsätzen
der OSZE zu stärken.“ In Artikel 67 Absatz 2 wird die Form dieser
Zusammenarbeit präzisiert.
13. Wird das Abkommen Bestimmungen zu Sanktionen im Falle fortgesetzter
Menschenrechtsverletzungen beinhalten?
Bestimmungen zu Sanktionen werden von der EU regelmäßig nicht im Rahmen
von Abkommen vereinbart. Sanktionen werden vielmehr im Rat für
Außenbeziehungen der EU nach einer politischen Abstimmung unter den Mitgliedstaaten im
Einzelfall beschlossen. Eine Aussetzung der Durchführung des Abkommens im
Falle schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen bleibt hiervon unberührt.
14. Welche Auswirkungen hat die Bewertung von Transparency International
bezüglich der verbreiteten Korruption in Turkmenistan auf die Handels-
und Investitionsbestrebungen Deutschlands, und wie beurteilt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund den bevorstehenden Abschluss des
Handels- und Partnerschaftsabkommens der EU mit Turkmenistan?
Sichere und rechtsstaatliche Rahmenbedingungen sind Voraussetzung für ein
gutes Geschäfts- und Investitionsklima. In Turkmenistan sind nur wenige
deutsche Unternehmen und Investoren aktiv. Die Bewertung von Transparency
International ist der Bundesregierung bekannt.
Mit dem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) soll die
Fortsetzung der politischen, der wirtschaftlichen und der rechtlichen Reformen in
Turkmenistan unterstützt werden. So heißt es z. B. zur Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Gesetzgebung in Artikel 41 des PKA: „Die Vertragsparteien erkennen
an, dass die Angleichung der bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften
Turkmenistans an das Gemeinschaftsrecht eine wesentliche Voraussetzung für
die Stärkung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen Turkmenistan und der
Gemeinschaft darstellt. Turkmenistan wird sich darum bemühen, dass seine
Rechtsvorschriften schrittweise mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar
werden.“ Das Abkommen sieht überdies in Artikel 68 vor, dass die EU und
Turkmenistan ihre Zusammenarbeit unter anderem mit dem Ziel aufnehmen,
„Wirtschaftsstraftaten einschließlich Korruption“ zu verhüten. Die Bundesregierung
wird innerhalb der EU dafür eintreten, dass diese Zusammenarbeit auf eine
tragfähige und breit gefächerte Grundlage gestellt wird.
Im Übrigen besteht eine übergeordnete Zielsetzung der EU mit Blick auf den
Aufbau demokratischer Strukturen, die nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft
und die Vollendung des Übergangs zur Marktwirtschaft in Turkmenistan
(Artikel 1 des PKA). Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine erfolgreiche
Förderung gerade dieser Bereiche für die Bekämpfung der Korruption von
besonderer Bedeutung ist.
15. Mit welchen konkreten Mitteln und Projekten unterstützt die EU die
Korruptionsbekämpfung in Turkmenistan?
Die EU und Turkmenistan arbeiten in einer Reihe von Projekten zusammen, die
unter anderem einen Beitrag zur Korruptionsbekämpfung leisten sollen, zum
Beispiel ein Projekt im Bereich „Public Finance Management“ mit einer
Finanzausstattung von 2 Mio. Euro sowie ein Projekt im Bereich „Legal Capacity
Building“ mit einer Finanzausstattung von 1,4 Mio. Euro. Weitere Projekte sind in
Planung.
16. Welche seriösen Belege für die Behauptungen der turkmenischen
Regierung zum Umfang der Gasreserven hat die Bundesregierung?
Zur Einschätzung der Gasreserven Turkmenistan stützt sich die
Bundesregierung auf Angaben der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
sowie auf international zugängliche Quellen, wie die Berichte der International
Energy Agency oder den „Statistical Review of World Energy“ von British
Petroleum.
17. Wie beurteilt die Bundesregierung die Rohstoffförderung in Turkmenistan
im Hinblick auf Transparenz der Zahlungsströme einerseits und im
Hinblick auf die Einhaltung von sozialen, ökologischen und
menschenrechtlichen Standards andererseits?
Die auf der Rohstoffförderung basierenden Zahlungsströme beruhen auf
vertraglichen Vereinbarungen mit den betreffenden Unternehmen. Laut „Revenue
Watch Index“ (2010) von „Transparency International“ nimmt Turkmenistan
(9,7 von 100 Punkten) den letzten Rang von insgesamt 41 rohstoffreichen
Ländern ein. Gründe dafür waren die unzureichende Informationslage zu den
Rohstoffdaten und damit verbunden die geringe Transparenz bei den
Zahlungsströmen im Rohstoffsektor. Turkmenistan ist kein Kandidatenland bei der
„Extractive Industries Transparency Initiative“.
Turkmenistan hat keine der im Bereich Sicherheit/Gesundheit einschlägigen
Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ratifiziert. Die EU
setzt sich in ihren Gesprächen mit der turkmenischen Regierung für die
Einhaltung internationaler Umweltstandards bei der Rohstoffförderung ein. Das
geplante Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Turkmenistan sieht in
Artikel 48 Absatz 2 im Bereich der Bergbauerzeugnisse und Rohstoffe eine
Zusammenarbeit auch im Bereich des Erlasses und der Umsetzung von
Rechtsvorschriften im Umweltbereich, der Ausbildung sowie der Sicherheit der
Bergbauindustrie vor.
18. Welche deutschen und europäischen Unternehmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im turkmenischen Rohstoffsektor aktiv?
Der Bundesregierung liegt keine umfassende Übersicht über im Rohstoffsektor
Turkmenistans tätige deutsche und europäische Unternehmen vor. Bekannt sind
Aktivitäten der folgenden Unternehmen: RWE Dea AG, Wintershall AG, ENI
(Italien) und Dragon Oil (registriert in Irland).
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob auch Präsident Gurbanguly
Berdimuhamedow die absolute Verfügungsgewalt über die Konten bei der
Deutschen Bank AG hat, und falls ja, wie beurteilt sie diese Tatsache vor
dem Hintergrund der rechtsstaatlichen Vorstellung von einer
Gewaltenteilung zwischen Regierung und Staatsoberhaupt sowie der Budgethoheit der
Parlamente?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige
Behörde für die Aufsicht über deutsche Kreditinstitute und damit auch zuständig
für die Aufsicht über die Deutsche Bank AG. Im Rahmen ihrer laufenden
Aufsicht überprüft die BaFin unter anderem, ob die deutschen Kreditinstitute die
sich aus dem Kreditwesengesetz (KWG) und dem Geldwäschegesetz (GwG)
ergebenden Vorgaben erfüllen.
Die BaFin hat keine Anhaltspunkte dafür, dass in Bezug auf die bei der
Deutschen Bank AG in Deutschland oder in anderen Ländern im Zusammenhang mit
Turkmenistan geführten Konten eine unmittelbare Verfügungsbefugnis
zugunsten des Präsidenten Berdimuhamedov existiert oder existiert hat. In diesem
Zusammenhang haben sich auch keine sonstigen Auffälligkeiten ergeben, die
Anlass für Maßnahmen der BaFin gegenüber der Deutschen Bank gewesen wären.
20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob diese Konten nach den
international geltenden Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche
entsprechend überprüft wurden?
Für alle in Deutschland oder bei Tochterunternehmen von deutschen
Kreditinstituten geführte Konten müssen die verpflichteten Kreditinstitute
Sorgfaltspflichten erfüllen, die sich aus den Vorschriften des Kreditwesengesetzes
(KWG) oder des Geldwäschegesetzes (GwG) ergeben. Die BaFin hat im
Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit gegenüber der Deutschen Bank auch Konten der
Deutschen Bank AG mit Bezug zu Turkmenistan einbezogen. Verstöße gegen
Sorgfaltspflichten wurden nicht festgestellt.
21. Hat sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund jemals gegenüber
dem kontoführenden Institut für eine (zeitweise) Sperrung turkmenischer
Konten eingesetzt (bitte für den Zeitraum 2005 bis 2011 einzeln
aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung bzw. die BaFin haben sich gegenüber der Deutschen
Bank AG nicht für eine Sperrung turkmenischer Konten eingesetzt, da für eine
solche aufsichtsrechtliche Maßnahme die erforderlichen tatsächlichen und
rechtlichen Voraussetzungen weder gegeben waren noch gegeben sind.
22. Welche Informationen hat die Bundesregierung über die Explosion eines
Munitionslagers in Abadan/Turkmenistan am 7. Juli 2011?
Bei der Explosion eines Munitionslagers in Abadan am 7. Juli 2011 kamen nach
offiziellen Angaben 15 Menschen zu Tode. Regimekritische Internetseiten
berichteten von erheblich höheren Opferzahlen. Nach dem Bericht der offiziellen
Untersuchungskommission drückte Präsident Berdimuhamedow den
Hinterbliebenen sein Beileid aus und sagte Unterstützung beim Wiederaufbau der
zerstörten Häuser zu. Er degradierte den Verteidigungsminister und entließ den
für Waffendepots zuständigen stellvertretenden Verteidigungsminister.
23. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einstellung der
Kurzwellenausstrahlung der Deutschen Welle für Turkmenistan zum 30. Juni 2011?
Die Veränderungen in den Angeboten der Deutschen Welle sind Teil eines
Reformkonzepts, das mit der Aufgabenplanung der Deutschen Welle für die Jahre
2010 bis 2013 einhergeht. Als Folge dieser Reformen wird die lineare
Radioausstrahlung über Kurzwelle mit Blick auf die Mediennutzung der Zielgruppen
künftig auf Afrika und einige asiatische Länder begrenzt. Die Deutsche Welle
plant, die durch diesen Schritt frei werdenden Mittel für den Ausbau und die
Regionalisierung des DW-Fernsehens, die Produktion inhaltlich und sprachlich
regionalisierter Fernsehsendungen sowie die Stärkung der Online- und
Mobilangebote einzusetzen. Der Deutsche Bundestag hat der DW-Aufgabenplanung
im April 2011 mit den Stimmen aller Fraktionen mit Ausnahme der Fraktion
DIE LINKE. zugestimmt.
Von der Umsetzung des Reformkonzepts der Deutschen Welle ist auch
Zentralasien betroffen. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Ausstrahlung
von Kurzwellen-Sendungen der Deutschen Welle und der Situation in
Zentralasien ist nicht gegeben.
24. Welche strategischen außen- und sicherheitspolitischen Interessen verfolgt
die Bundesregierung in Turkmenistan jenseits wirtschaftlicher Interessen,
und welche Fortschritte wurden dabei erzielt?
Unsere politischen und sicherheitspolitischen Interessen in Turkmenistan sind
an unserem übergeordneten Ziel der Förderung langfristiger Sicherheit und
Stabilität in der Region ausgerichtet. Aus dieser Zielsetzung leitet sich unser
Interesse an der Förderung des Aufbaus rechtsstaatlicher, partizipatorischer
Strukturen, an der Förderung regionalen Dialogs und friedlicher, regionaler
Zusammenarbeit sowie der Förderung der Zusammenarbeit Turkmenistans in
internationalen Organisationen ab.
Die strategische Lage Turkmenistans, des flächenmäßig zweitgrößten Landes
Zentralasiens, macht die besondere Berücksichtigung der Rolle Turkmenistan
zu den angrenzenden Konfliktregionen, zu Iran und insbesondere zu
Afghanistan erforderlich. Die Bundesregierung betrachtet Turkmenistan, insbesondere
wegen ihres Engagements in Afghanistan, auch im regionalen Kontext. Der
politische Prozess der Aussöhnung in Afghanistan muss wegen seiner
regionalen Implikationen von den Nachbarstaaten, darunter Turkmenistan, mitgetragen
werden. Die langfristige wirtschaftliche Zukunft Afghanistans hängt auch davon
ab, wie gut es Afghanistan gelingt, sein Potenzial im regionalen Transithandel
zu nutzen. In diesem Zusammenhang spielt auch Turkmenistan eine wichtige
Rolle. Die Internationale Kontaktgruppe zu Afghanistan arbeitet unter dem
Vorsitz des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für Afghanistan daran, einen
Rahmen für Vertrauensbildung und Zusammenarbeit in der Region zu fördern.
Mit Blick auf die innere Verfassung Turkmenistans als einem jungen, erst seit
zwanzig Jahren unabhängigen, sowjetisch geprägten Staat wird deutlich, dass
die Überwindung des sowjetischen Erbes nicht gleichbedeutend ist mit der
Errichtung freiheitlicher Strukturen. Die Unterstützung Turkmenistans auf diesem
Weg bleibt daher weiterhin erforderlich.
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ISSN 0722-8333]