[Deutscher Bundestag Drucksache 17/6971
17. Wahlperiode 09. 09. 2011 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Agnes Malczak, Omid Nouripour,
Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/6802 –
Cyber-Strategie und Cyber-Außenpolitik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ der Bundesregierung vom
Februar 2011 betrachtet den Schutz des Cyber-Raums als existentielle Frage
des 21. Jahrhunderts. Um Sicherheit im Cyber-Raum zu gewährleisten, strebt
sie eine enge internationale Zusammenarbeit an, und hebt hierbei
insbesondere die NATO (North Atlantic Treaty Organization) hervor. Nach
Behördenangaben und Meinung von Expertinnen und Experten hat die Bedrohung des
Cyber-Raums in jüngster Zeit zugenommen und mit neuen, insbesondere
staatlichen Akteuren eine neue Qualität erreicht. Als eine Antwort eröffnete
das Bundesministerium des Innern am 16. Juni 2011 das nationale Cyber-
Abwehrzentrum, mit dem künftig schneller auf Angriffe reagiert und das
Krisenmanagement optimiert werden soll.
Es gibt berechtigte Zweifel, ob die Strategie der Bundesregierung und das
neue Cyber-Abwehrzentrum geeignet sind, die Sicherheit des Cyber-Raums in
Deutschland zu verbessern. Es fehlt an technischer Expertise und Ressourcen,
um komplexe und gefährliche Angriffe überhaupt zu erkennen und darauf zu
reagieren. Auch bezüglich der konkreten Ausgestaltung der internationalen
Zusammenarbeit im Cyber-Raum herrscht weitestgehend Unklarheit. Die
Beschreibung der Cyber-Außenpolitik der Bundesregierung bleibt vage
hinsichtlich Form und Inhalt der von der Bundesregierung angestrebten
Abstimmungen, Regulierungen, Kontrollen und Verhaltensnormen sowie der
Zuständigkeiten auf internationaler Ebene.
Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung skizzierten
Bedrohungslage und angesichts der Aufrüstungsdynamik im Cyber-Raum, fragen wir
daher die Bundesregierung. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. September 2011
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/6971 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGrundsätzliche Fragen zur Cyber-Strategie
1. Welche Maßnahmen, Fähigkeiten und Mittel stellt die Bundesregierung
bisher konkret zur Prävention und zum Schutz vor Cyber-Angriffen sowie
zur Wiederherstellung und zur Reaktion auf derartige Angriffe bereit?
Zu den konkreten bereits laufenden Maßnahmen zählen der Ausbau des
Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Zusammenarbeit
mit den Trägern der kritischen Infrastrukturen im Rahmen des
„Umsetzungsplans KRITIS“, die Intensivierung des Sicherheitsmanagements in der
Bundesverwaltung, die Neugestaltung der Netze des Bundes, der Ausbau von
Angeboten zur Sensibilisierung wie „BSI für Bürger“, die Einrichtung der Task Force
„IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ im Bundesministerium für Wirtschaft und
Technologie (BMWi) oder die Unterstützung von Initiativen wie „Deutschland
sicher im Netz e. V.“ und die Förderung der Anti-Botnetz-Initiative des
Verbandes der deutschen Internetwirtschaft e. V. (eco).
Den Polizei- und Justizbehörden des Bundes und der Länder stehen die in den
allgemeinen Gesetzen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr eingeräumten
Befugnisse als Reaktion auf Cyber-Angriffe zur Verfügung.
Ziel der von der Bundesregierung im Februar 2011 verabschiedeten Cyber-
Sicherheitsstrategie ist, die IT-Systeme in Deutschland sicherer zu gestalten.
Hiervon werden sowohl die IT-Systeme der Unternehmen und Behörden als
auch die IT-Systeme bei den Bürgern adressiert. Einen besonderen
Schwerpunkt bildet die IT im Bereich Kritischer Infrastrukturen.
Um den Informationsaustausch der Sicherheitsbehörden bei Cyber-Angriffen
zu verbessern, hat die Bundesregierung zudem im Frühjahr 2011 das Cyber-
Abwehrzentrum eingerichtet.
Ende 2011 findet außerdem erstmals eine gemeinsame strategische
Krisenmanagementübung zu IT-Vorfällen von Bund, Ländern und Betreibern kritischer
Infrastrukturen (LÜKEX 2011) statt.
2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Bund-
Länder-Kooperation im Bereich Cyber-Sicherheit zu verbessern und ein
effektives Krisenmanagement im Fall eines Angriffs zu gewährleisten?
Der Bund entwickelt zurzeit mit den Ländern im IT-Planungsrat eine Leitlinie
für die Informationssicherheit in der Verwaltung. Durch sie sollen unter
anderem Verfahren zur gemeinsamen Abwehr zu IT-Angriffen festgeschrieben
werden. Es ist vorgesehen, auch die Zusammenarbeit bei der Bewältigung von
IT-Krisen noch konkreter zu regeln.
Die im Fall eines Angriffs ggf. erforderliche polizeiliche Zusammenarbeit zur
Krisenbewältigung erfolgt nach dem Vorbild der bewährten Zusammenarbeit in
anderen polizeilichen Großlagen. Ende 2011 führen Bund und Länder eine
strategische Krisenmanagementübung zu IT-Vorfällen durch (LÜKEX 2011) (vgl.
auch Antwort zu Frage 1).
3. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Erhöhung des
Selbstschutzes gegen Cyber-Angriffe?
a) Welche Maßnahmen plant sie zur Verbesserung des Meldesystems für
den Informationsaustausch?
In § 4 Absatz 1 des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSIG) ist die Rolle des BSI als zentrale Meldestelle für die Zu-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/6971sammenarbeit der Bundesbehörden in Angelegenheiten der Sicherheit in der
Informationstechnik festgeschrieben. Einzelheiten zur Erfüllung der in § 4
Absatz 3 festgelegten Meldepflicht anderer Bundesbehörden gegenüber BSI sind
in einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift aufgrund des § 4 Absatz 6 BSIG
geregelt. Im BSI werden zeitnah und zentral alle Informationen zu Cyber-
Angriffen gesammelt und ausgewertet, ob ggf. Gefahr für die Bundesverwaltung
besteht.
b) Welche Maßnahmen unternimmt sie zur Reduktion der Anzahl von
Schnittstellen zwischen Netzen?
Im Projekt „Netze des Bundes“ werden die beiden zentralen
ressortübergreifenden Regierungsnetze IVBB und IVBV/BVN in einer leistungsfähigen und
sicheren gemeinsamen Netzinfrastruktur neu aufgestellt. Ziel ist es, langfristig
eine gemeinsame Infrastruktur für die Bundesverwaltung zu schaffen.
Außerdem wird eine Gesamtstrategie für weitere Konsolidierungen von
Bundesnetzen und der Bund-Länder-Kommunikation über die Schnittstelle zum
Verbindungsnetz DOI in die neue Netzinfrastruktur erarbeitet. Dadurch wird
sukzessive die Anzahl der Schnittstellen zum Internet weiter reduziert.
c) Welche Maßnahmen plant sie hinsichtlich der Dezentralisierung und
Diversifikation der IT-Systeme (IT = Information Technology)?
„Netze des Bundes“ wird eine leistungsfähige und sichere gemeinsame
Netzinfrastruktur für die Bundesverwaltung zur Verfügung stellen, auf deren Basis
Behörden ihre Liegenschaften anforderungsgerecht und sicher miteinander
vernetzen, behördenübergreifend kommunizieren sowie IT-Verfahren anbieten
oder selbst nutzen können.
Bei der Konsolidierung der IT der Bundesverwaltung wird darauf geachtet,
auch weiterhin mehrere, geographisch verteilte Rechenzentrum-Standorte zu
betreiben. Ebenso wird die Möglichkeit geschaffen, einen sicheren IT-Betrieb
für alle Bundesbehörden durch das Angebot entsprechender (Backup-)
Rechenzentrumskapazitäten in den IT-Dienstleistungszentren des Bundes zu
gewährleisten.
d) Welche Maßnahmen unternimmt sie zum Aufbau von doppelten und
mehrfachen Sicherungssystemen (IT-gestützt oder IT-unabhängig) im
Bereich kritische Infrastruktur?
Die Bundesregierung passt regelmäßig die Strukturen und
Sicherheitsmaßnahmen der IT-Infrastrukturen an die stetig steigende Bedrohung an.
Hervorzuheben ist der Kabinettsbeschluss zum Umsetzungsplan Bund aus dem Jahr 2007,
der den Weg für ein einheitliches Vorgehen zur Risikobewertung auf Basis der
BSI-Standards, den Aufbau von IT-Krisenmanagement und die
Weiterentwicklung der regierungsinternen Kommunikationsinfrastrukturen (Netze des
Bundes) bereitete.
4. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Trennung von
offensiven und defensiven Fähigkeiten im Bereich Cyber-Sicherheit möglich?
Wie definiert sie in diesem Kontext offensive und defensive Fähigkeiten?
Nach Ansicht der Bundesregierung können offensive und defensive
Fähigkeiten im Bereich Cyber-Sicherheit in der Weise voneinander abgegrenzt werden,
dass
Drucksache 17/6971 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● defensive Fähigkeiten im Bereich Cyber-Sicherheit vornehmlich präventive
Maßnahmen sowie ergänzend responsive Maßnahmen mit Auswirkung
ausschließlich im eigenen Herrschaftsbereich umfassen,
● offensive Fähigkeiten danach hingegen solche sind, die Auswirkungen in
einem fremden Herrschaftsbereich haben.
5. Hält die Bundesregierung einen digitalen Angriff für einen bewaffneten
Angriff im Sinne des Völkerrechts, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass ein Cyber-Angriff nur dann als
bewaffneter Angriff im Sinne des Völkerrechts einzuordnen wäre, wenn dieser
in seiner Wirkung die Schwelle zum bewaffneten Konflikt überschreiten würde
und sich mit derjenigen herkömmlicher Waffen vergleichen ließe. Eine
Beurteilung, ob diese Schwelle überschritten wird, setzt eine Bewertung sämtlicher
Umstände im Einzelfall voraus.
6. Erfordert der Einsatz von Cyber-Fähigkeiten seitens der Bundeswehr nach
Ansicht der Bundesregierung eine Mandatierung durch den Deutschen
Bundestag, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung?
Die Zustimmung des Deutschen Bundestages ist nach § 1 Absatz 2 des
Parlamentsbeteiligungsgesetzes bei jedem Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte
außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erforderlich. Ausgehend
von den in der Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland beschriebenen
Maßnahmen zur Abwehr von Cyber-Angriffen sieht die Bundesregierung keinen
Anwendungsfall des Parlamentsbeteiligungsgesetzes.
7. Kann ein Cyber-Angriff vor dem Hintergrund des
Rückverfolgungsproblems nach Ansicht der Bundesregierung einen möglichen Fall
individueller oder kollektiver Selbstverteidigung im Sinne des Völkerrechts
auslösen, und wenn ja, wie begründet sie dies?
Je nach Eigenart erscheint es nicht von vornherein ausgeschlossen, einen Cyber-
Angriff im Einzelfall als einen bewaffneten Angriff auf einen Staat zu werten.
Dies, insbesondere dann, wenn er sich einem Staat zurechnen lässt, sich der
Einsatz gegen die Souveränität eines anderen Staates richtet und sich seine
Wirkung mit der Wirkung herkömmlicher Waffen vergleichen lässt. Nur wenn die
Wirkung dieses Cyber-Angriffs nach Beurteilung sämtlicher Umstände im
Einzelfall die Schwelle zum bewaffneten Angriff überschritte, stünde einem Staat
das völkerrechtliche Selbstverteidigungsrecht gemäß Artikel 51 der Charta der
Vereinten Nationen zu. Bei Vorliegen der Voraussetzung für eine Bedrohung
der internationalen Sicherheit und Ordnung gemäß Artikel 39 der Charta der
Vereinten Nationen wären durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zu
beschließende kollektive Zwangsmaßnahmen denkbar.
Grundsätzliche Fragen zur Cyber-Außenpolitik
8. Welche Form, und welchen Inhalt sollten internationale Regulierungen zur
Verbesserung der Sicherheit im Cyber-Raum nach Ansicht der
Bundesregierung haben?
In der von der Bundesregierung im Februar 2011 beschlossenen Cyber-
Sicherheitsstrategie für Deutschland wurde die Cyber-Außenpolitik als neues
Politikfeld definiert, weil Sicherheit, Freiheit und Verfügbarkeit des Internet nur in in-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/6971ternationaler Kooperation gewährleistet werden können. Die Überlegungen der
internationalen Gemeinschaft zu Form und Inhalt möglicher internationaler
Vereinbarungen stehen noch am Anfang. Die Bundesregierung steht dazu im
Dialog mit Wissenschaft, Wirtschaft und der Zivilgesellschaft sowie mit
Verbündeten und Partnern im Dialog.
Soweit völkerrechtlich verbindliche Regelungen in Betracht kommen, kann für
den Bereich des Strafrechts das Übereinkommen des Europarats über
Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Computerkriminalität vom 23. November
2001 (Budapester Konvention) als Leitlinie für internationale Regelungen und
deren nationale Umsetzung angesehen werden. Dieses Übereinkommen steht
zudem nicht nur den Mitgliedern des Europarats, sondern auch interessierten
anderen Staaten auf Einladung des Europarates zum Beitritt offen. Deutschland
hat das Übereinkommen am 9. März 2009 ratifiziert.
Demgegenüber erscheint für einen von möglichst vielen Staaten getragenen
Kodex für staatliches Verhalten im Cyber-Raum, der als wichtiges Element
vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen zum Gegenstand haben sollte,
zunächst die Entwicklung von konsentierten, nur politisch verbindlichen
Verhaltensnormen sinnvoll.
9. Welche Foren und Organisationen auf internationaler Ebene sollten hierbei
nach Auffassung der Bundesregierung für jeweils welche Bereiche zuständig
sein (bitte insbesondere auf die Vereinten Nationen (VN), die Organisation
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), die Europäischen
Union (EU), der Europarat, die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die NATO eingehen)?
Den Vereinten Nationen kommt die Aufgabe zu, nicht nur zur Sicherheit im
Cyber-Raum sondern auch zu wirtschaftlichen und sozialen Aspekten der
Informationsgesellschaft gemeinsame Ziele und Maßnahmen zu erarbeiten, die
den Interessen aller Länder gleichermaßen gerecht werden. Dazu dient u. a. das
Internet Governance Forum (IGF), das als operatives Gremium aus dem von
der ITU in zwei Phasen (2003 und 2005) ausgerichteten Weltgipfels zur
Informationsgesellschaft (WSIS) hervorgegangen ist. Die Internationale
Telekommunikationsunion (ITU) spielt als VN-Agentur eine Rolle bei der Mitwirkung
bzw. Schaffung von technischen Voraussetzungen von Cyber-Sicherheit. Im
1. Hauptausschuss der VN-Generalversammlung laufen Arbeiten an möglichen
vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen, an denen sich die
Bundesregierung aktiv beteiligt (Näheres dazu in der Antwort zu Frage 12).
Der Mehrwert der OSZE liegt aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auf dem
Feld der vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie in ihrem
Ansatz der mehrdimensionalen Sicherheit. Die Bundesregierung wird sich dafür
einsetzen, dass sich diese beiden Aspekte auch in der noch zu erarbeitenden
OSZE-Strategie „Cyber-Sicherheit“ wiederfinden.
Die Bundesregierung sieht die Rolle der NATO in erster Linie beim Schutz der
eigenen IT-Infrastrukturen und bei der Berücksichtigung von
Cybersicherheitsaspekten im militärischen Planungsprozess sowie im „NATO Defence Planning
Process“.
Die langfristige Verbesserung von Cybersicherheit durch Maßnahmen
kooperativer Sicherheitspolitik, insbesondere durch vertrauensbildende Maßnahmen,
Verhaltenskodizes etc. kann durch die NATO in Abstimmung mit anderen
internationalen Organisationen unterstützt werden.
Der Europarat hat mit dem o. g. Übereinkommen über Computerkriminalität
sowie bei der Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Cyber-Terrorismus Maß-
Drucksache 17/6971 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodestäbe gesetzt. Laufende verdienstvolle Arbeiten im Rahmen des Europarats
betreffen die Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz.
Die OECD hat neben Grundsätzen für die IKT-Wirtschaft auch solche für
Netzpolitik erarbeitet; damit befasst sich ein eigener Fachausschuss (Committee for
Information, Computer and Communications Policy). In diesem Rahmen hat
Deutschland im Juni 2011 seine Cyber-Sicherheitsstrategie vorgestellt.
Die Europäische Union (EU) arbeitet an dem Thema Cyber-Sicherheit in einer
Vielzahl von Gremien und Initiativen. Als Beispiele seien genannt die ENISA
(European Network and Information Security Agency), an deren Stärkung
derzeit gearbeitet wird, und die Ratsarbeitsgruppe „Telekommunikation und
Informationsgesellschaft“, die sich u. a. mit dem Schutz kritischer
Informationsinfrastrukturen“ befasst. Im Bereich des Strafrechts wird derzeit über den
Vorschlag der Kommission einer Richtlinie über Angriffe auf Informationssysteme
und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates beraten.
10. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
verschiedenen möglichen Formen internationaler Kooperationsvereinbarungen?
a) Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Schaffung eines
Rüstungskontrollregimes für den Cyber-Raum?
Nach dem gegenwärtigen Stand der Meinungsbildung zeichnet sich ab, dass es
schwierig wäre, die Mechanismen der traditionellen Rüstungskontrolle
unmittelbar auf den Bereich Cyber-Sicherheit zu übertragen, in dem man etwa
versuchte, Hard- oder Software quantitativ und qualitativ zu beschränken. Zu groß
sind die Definitions- und Verifikationsprobleme, in Bezug auf Cyber-
Fähigkeiten kann nur schwer zwischen „zivil“ und „militärisch“ unterschieden werden,
und eine eindeutige Zurückverfolgbarkeit von digitalen Angriffen dürfte in der
Regel kaum möglich sein. Dennoch lassen die Erfahrungen von im Kontext der
Rüstungskontrolle verhandelten vertrauens- und sicherheitsbildenden
Maßnahmen hoffen, dass es auch im Cyber-Raum möglich sein wird, zwischen Staaten
mit unterschiedlichen Werten und Interessen zu Vereinbarungen zu kommen,
um destabilisierende Entwicklungen zu verhindern.
b) Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Schaffung verbindlicher
Verhaltensnormen und Regeln zum Umgang mit Cyber-Angriffen und
gemeinsamen Krisenmanagement?
Ein völkerrechtlich bindendes Übereinkommen, das bei den Beitrittsländern
gegebenenfalls umfassenden Rechtsänderungsbedarf auslösen würde, erfordert
einen komplexen Verhandlungsprozess und erscheint kurz- bzw. mittelfristig
und im großen Rahmen kaum realisierbar. Deshalb rückt als erster Schritt die
Entwicklung von politisch verbindlichen Verhaltensnormen in den Blickpunkt.
Diese könnten bei Konflikten als Auslegungshilfe herangezogen werden und
die Ausbildung von Völkergewohnheitsrecht anstoßen.
c) Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Schaffung
vertrauensbildender Maßnahmen, insbesondere zur Schaffung von Transparenz?
Die Bundesregierung sieht – wie u. a. in der Antwort zu Frage 10a näher
erläutert – die Schaffung vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen im
Cyber-Raum als vorrangig an und beteiligt sich aktiv an den darauf
ausgerichteten Arbeiten. Dabei spielen Maßnahmen zur Förderung der Transparenz
zwischen Staaten eine große Rolle.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/6971d) Welche Position vertritt sie hinsichtlich der Schaffung gemeinsamer
Fähigkeiten für Cyber-Angriffe mit Partnerländern bzw. im Rahmen
von internationalen Organisationen und Bündnissen?
Die Schaffung gemeinsamer Fähigkeiten für Cyber-Angriffe ist nicht
beabsichtigt.
11. Welche Initiativen hat die Bundesregierung auf welchen Ebenen, und mit
welchen Ergebnissen bisher unternommen, um die internationale
Zusammenarbeit zur Verbesserung der Sicherheit im Cyber-Raum
voranzutreiben (bitte einzeln auf VN, OSZE, EU, Europarat, OECD und NATO
eingehen)?
In den Beratungen der Vereinten Nationen anlässlich des 12. VN-Kongresses
zur Verbrechensverhütung und Strafjustiz im April 2010 und den
nachfolgenden Sitzungen der VN-Verbrechensverhütungskommission hat die
Bundesregierung darauf gedrungen, den bereits bestehenden Regelungen, insbesondere
dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität, möglichst
umfassende Geltung zu verschaffen.
In der EU gestaltet sie Maßnahmen im Rahmen der Strategie der Inneren
Sicherheit und der Digitalen Agenda für Europa, die letztlich in eine globale
Strategie einzubetten sind, aktiv mit. Im Rahmen dieser Bemühungen kommt
der derzeit diskutierten Modernisierung des Mandats für die europäische
Agentur ENISA eine besondere Bedeutung zu.
Die Bundesregierung hat das Engagement der NATO im Bereich Cyber-Abwehr
begrüßt und aktiv mitgestaltet. Entwicklungsschritte dieses Engagements – bis
zum Beschluss der „NATO Cyber Defence Policy“ im Juni 2011 – sind die
Etablierung der „NATO Computer Incident Response Capability NCIRC“ (2003),
die Aufstellung des „NCIRC Technical Center“ (erste operationelle Fähigkeit
2006), die Verabschiedung der ersten „Cyber Defence Policy“ (2008), die
Einrichtung der „NATO Cyber Defence Management Authority“ (2008), die
Akkreditierung des „Cooperative Cyber Defence Centre of Excellence (CCD
CoE)“ in Tallinn, Estland (2008), die Durchführung von jährlichen Cyber
Defence Übungen (seit 2008), die Einrichtung einer Emerging Security
Challenges Division mit einer Section Cyber-Defence im NATO Hauptquartier (2010),
und die Entwicklung des „NATO Cyber Defence Concept“ (März 2011). Zur
OSZE siehe Antwort zu Frage 12.
12. Welche Anstrengungen mit welchen Ergebnissen hat die
Bundesregierung bisher unternommen, um einen möglichst universellen Kodex für
staatliches Verhalten im Cyber-Raum (Cyber-Kodex) zu etablieren, der
auch vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen umfasst?
Welchen Inhalt haben die von der Bundesregierung im Rahmen der
Cyber-Sicherheitskonferenz der OSZE im Mai 2011 gemachten
Vorschläge der Bundesregierung für einen Verhaltenskodex?
Die Bundesregierung beteiligte sich in den Vereinten Nationen aktiv an der
2005 und erneut 2010 vom 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung
eingesetzten Regierungsexpertengruppe zu internationalen Aspekten der IT-
Sicherheit. 2010 konnte diese Gruppe einen Bericht verabschieden. Damit ist Cyber-
Sicherheit zum ersten Mal in einem gemeinsamen Bericht auch zwischen USA,
Russland und China im Konsens behandelt worden. Deutschland unterstützt,
zusammen mit den USA, die von Russland eingebrachte Resolution der VN-
Generalversammlung, die eine weitere VN-Regierungsexpertengruppe zum
Thema für 2012 vorsieht.
Drucksache 17/6971 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIm Rahmen dieser Regierungsexpertengruppe wird sich die Bundesregierung
für die Schaffung von vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen
einsetzen. Vor diesem Hintergrund fördert das Auswärtige Amt ein Projekt mit dem
VN-Institut für Abrüstungsforschung (UNIDIR) und dem Institut für
Friedensforschung und Sicherheitspolitik (IFSH). Das Projekt untersucht, inwieweit das
bestehende Völkerrecht auf den Cyberraum Anwendung finden und
konkretisiert werden kann, sowie welche vertrauens- und sicherheitsbildenden
Maßnahmen zukünftig sinnvoll erscheinen. Die Forschungsergebnisse werden im
Rahmen einer Konferenz im Dezember 2011 mit internationalen Experten und
Entscheidungsträgern diskutiert werden.
Die Bundesregierung hat sich bei der Vorbereitung und Durchführung der
ersten OSZE-Konferenz zu Fragen der Cyber-Sicherheit im Mai 2011 aktiv
beteiligt. Auf der Linie der „Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland“ schlug die
Bundesregierung vor, in den bevorstehenden internationalen Konferenzen zu
Fragen der Cyber-Sicherheit dem Aspekt der vertrauens- und
sicherheitsbildenden Maßnahmen sowie der Diskussion um mögliche Normen staatlichen
Verhaltens im Cyberspace besondere Aufmerksamkeit zu schenken (u. a.
Frühwarnung, Transparenz, Entwicklung technischer Empfehlungen, Einrichtung
nationaler Focal Points, Aufbau von Kommunikationskanälen für Krisenfälle,
Kapazitätsaufbau). Die Konferenz stellte eine wichtige Etappe auf dem Weg zur
Ausarbeitung einer OSZE-Strategie „Cyber-Sicherheit“ dar, an der die
Bundesregierung auch weiterhin aktiv mitarbeiten wird. Darüber hinaus könnten im
OSZE-Rahmen erzielte Ergebnisse möglicherweise Modell für globale
Regelungen stehen.
13. Worin liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Schwierigkeiten
bei der Etablierung eines solchen Kodexes, und durch welche
Vorgehensweise versucht sie diese zu beseitigen?
Auf die in der Antwort zu Frage 10a genannten grundsätzlichen, insbesondere
definitorischen Probleme wird verwiesen. Zunächst zielen die Bemühungen der
Bundesregierung und die befreundeter Regierungen darauf, in einem möglichst
großen Kreis von Staaten eine Verständigung auf gemeinsame Prinzipien
herbeizuführen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlung von Expertinnen und
Experten zu einer internationalen Vereinbarung, nach der ein
angegriffener Staat unverzüglich und umfassend über den Angriff informieren und
infizierte Rechner vom Netz nehmen sollte?
Auf welcher Ebene sollten solche Vereinbarungen nach Einschätzung der
Bundesregierung getroffen werden?
Eine abschließende Bewertung der Empfehlung von Experten liegt nicht vor.
Sowohl Nutzen und Chancen als auch Risiken einer solchen transparenten
Informationspolitik lassen sich auf Basis heute vorliegender Erkenntnisse nicht in
ein allgemeingültiges Verhältnis setzen. Die weitere Beobachtung der globalen
Entwicklungen und das Verhalten der Staatengemeinschaft bleiben abzuwarten,
bevor internationale Vereinbarungen dazu angestrebt werden sollten. Staatliche
Verfügungen, im Einzelfall infizierte Rechner vom Netz zu nehmen, bedürften
einer gesetzlichen Grundlage. Dabei könnte die polizeirechtliche
Generalklausel zur Gefahrenabwehr in den einzelnen Polizeigesetzen Anwendung finden.
Einer solchen Maßnahme müsste jedoch immer eine Abwägung aller damit
einhergehenden Folgen (Verhältnismäßigkeitsprüfung) vorangehen.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/6971Unabhängig hiervon haben einzelne Zugangsprovider in ihren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sich die Möglichkeit offengehalten, infizierte Rechner
vom Netz zu nehmen.
15. Auf welcher Ebene strebt die Bundesregierung internationale Standards
für das Krisenmanagement im Fall von Cyber-Angriffen an?
a) Für welche Aspekte des Krisenmanagements befürwortet die
Bundesregierung globale Standards?
b) Welche konkreten Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu, und in
welchem Rahmen setzt sie sich dafür ein?
c) Was hat sie auf Ebene der VN diesbezüglich unternommen?
Die erste EU-weite Cyber-Übung „CyberEurope“ 2010 hat gezeigt, dass ein
abgestimmtes Vorgehen für das Krisenmanagement im Fall von Cyber-Störungen
hilfreich ist. Eine intensive Zusammenarbeit auf technischer Ebene (CERT) ist
anzustreben, eine Verzahnung der Zusammenarbeit auf strategisch-politischer
Ebene ein langfristiges Ziel. „Best practices“ sind dafür bereits für bestimmte
multilaterale Gremien in Anwendung. Das BSI gestaltet beispielsweise aktuell
Kooperationsmechanismen für IT-Lagen innerhalb der EU mit. In einer
mittelfristigen Planung ist die Ausweitung von vereinbarten „best practices“ auf
andere internationale Partner angedacht. Auf Ebene der VN sind aktuell keine
Aktivitäten bezüglich Standardisierung für IT-Krisenmanagement bekannt.
16. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und welche
Maßnahmen plant sie, um die Transparenz im Bereich militärischer und
nachrichtendienstlicher Fähigkeiten im Cyber-Raum zu verbessern (bitte
insbesondere auf die USA, China, Russland und Großbritannien eingehen)?
Es wird auf die Aussagen zur deutschen Position in der VN/EU/NATO und
entsprechenden/weiteren Gremien verwiesen (siehe insbesondere die Antworten
zu Frage 10 ff.).
17. Wie bewertet die Bundesregierung die Idee, Frühwarnsysteme in Form
automatischer Sensorennetzwerke und Hotlines zwischen Staaten
auszubauen?
Was hat sie in dieser Richtung bisher unternommen, und welche
Maßnahmen plant sie?
Das BSI hat gemeinsam mit Hochschulen und Wirtschaftsunternehmen ein
datenschutzkonformes IT-Frühwarnsystem auf Basis automatischer
Sensorennetzwerke entwickelt. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in das Lagebild
des BSI ein.
Das Lagezentrum des BSI steht in engem Kontakt mit anderen Lagezentren von
bedeutenden Unternehmen, den SPOC (Single Points of Contact) von Sektoren
sowie zu europäischen und internationalen CERTs und Lagezentren von
Regierungen.
18. Wie bewertet die Bundesregierung die russische Initiative für einen
Rüstungskontrollvertrag für den Cyber-Raum?
Zu den grundsätzlichen Aussichten eines Rüstungskontrollvertrages für den
Cyber-Raum wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Drucksache 17/6971 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodea) Welche Konsultationen mit Russland und anderen Staaten fanden
hierzu bisher statt, und mit welchen Ergebnissen?
Mit Russland finden regelmäßig Konsultationen statt, u. a. im Rahmen der G8
oder der OSZE sowie bilateral, bei denen auch Fragen der Cyber-Sicherheit
und die obigen Vorschläge der Bundesregierung angesprochen werden. In
diesem Jahr konnte unter maßgeblicher Mitwirkung der Bundesregierung auf dem
G8-Gipfel Einigung darüber erzielt werden, dass die G8-Staaten sich für die
Schaffung vertrauens- und sicherheitsbildender Maßnahmen zur Stärkung der
Cyber-Sicherheit einsetzen.
b) Welche Schritte plant die Bundesregierung in diese Richtung?
Die Stärkung der Cyber-Sicherheit soll durch die Schaffung vertrauens- und
sicherheitsbildender Maßnahmen in mehreren internationalen Foren
vorangetrieben werden. Als globaler Ansatz sind hier insbesondere die Vereinten
Nationen von besonderer Bedeutung. Die Bundesregierung hat daher die Einrichtung
einer neuen VN-Expertengruppe 2012 durch Miteinbringung der
entsprechenden russischen Resolution im vergangenen Jahr aktiv unterstützt (siehe Antwort
zu Frage 12).
19. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung
der VN-Generalversammlung zur Schaffung einer globalen Kultur der
Cyber-Sicherheit und zum Schutz kritischer Informationsinfrastrukturen
(Resolution 58/199, 30)?
Was unternimmt die Bundesregierung hierzu auf Ebene der VN?
Die Bundesregierung unterstützt die Resolution 58/199. Sie beteiligt sich daher
an der Regierungsexpertengruppe der VN für eine Stärkung der Cyber-
Sicherheit.
20. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des US-
amerikanischen Vorschlags für rechtlich unverbindliche Verhaltensnormen und
vertrauensbildende Maßnahmen?
Die Bundesregierung unterstützt diese Herangehensweise und gestaltet den
Prozess aktiv mit, wie in der Antwort zu Frage 12 ausgeführt.
21. Was unternimmt die Bundesregierung, um neben euro-atlantischen
Institutionen (EU, NATO) auch asiatische und afrikanische Organisationen in
die internationalen Abstimmungsprozesse im Bereich Cyber-Sicherheit
einzubeziehen (Vereinigung südostasiatischer Staaten zur Förderung von
Frieden und Wohlstand – ASEAN, Afrikanische Union)?
Asiatische und afrikanische Staaten sind an den Meinungsbildungen und
Arbeiten im Rahmen der VN aktiv beteiligt. Dies unterstreicht z. B. die Abhaltung
des nächsten Internet Governance Forum (vgl. Antwort zu Frage 9) im
September 2011 in Nairobi. Die Bundesregierung ist im Dialog mit ASEAN/ARF, um
künftig Cyber-Sicherheit in geeigneter Weise zu thematisieren. Darüber hinaus
wird die Bundesregierung weitere sich bietende Gelegenheiten zu einem
Dialog mit den asiatischen und afrikanischen Regionalorganisationen aufgreifen,
der nach Auffassung der Bundesregierung über Cyber-Sicherheit hinausgehen
und Themen wie Freiheit und Verfügbarkeit des Internet umfassen sollte.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/697122. Welche Organisationen stehen für die Bundesregierung bei der
internationalen Kooperation im Bereich Cyber-Sicherheit im Mittelpunkt?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
Fragen zur Cyber-Außenpolitik im Rahmen der NATO
23. Welche Aufgaben soll die NATO aus Sicht der Bundesregierung
hinsichtlich des Themas Cyber-Security übernehmen, wie soll die NATO dies
nach Ansicht der Bundesregierung tun, und wie versucht die
Bundesregierung, dies im Verbund mit den Partnerländern auf NATO-Ebene
umzusetzen?
Bezüglich Cyber-Sicherheit ist es grundsätzliche und vordringliche Aufgabe
der NATO, einen effektiven Schutz der bündniseigenen kritischen IT-
Infrastruktur zu gewährleisten. Durch die im Juni 2011 von den
Verteidigungsministern der Allianz gebilligte „Cyber Defence Policy“ werden klare
Zuständigkeiten innerhalb der NATO-Strukturen geschaffen mit dem Ziel, robuste
Strukturen der „Cyber Defence“ aufzubauen, einheitliche Sicherheitsstandards für alle
NATO-Netze zu implementieren und gemeinsam mit den zuständigen
nationalen Behörden Sicherheitsstandards für nationale Netzwerke, die mit NATO-
Netzwerken verbunden sind, zu entwickeln.
Die Bundesregierung hat aktiv an der Entwicklung dieser „Cyber Defence
Policy“ und des Aktionsplans zu ihrer Umsetzung mitgearbeitet und ihre
Vorstellungen eingebracht. Der Aktionsplan wird kontinuierlich weiterentwickelt,
die Aufgabenstellung detailliert und operationalisiert und den jeweiligen
Gremien und Agenturen der NATO zugewiesen. Auf diese nimmt die
Bundesregierung, ebenso wie die Partner, auch weiterhin unmittelbar Einfluss.
24. Welche Position vertritt die Bundesregierung auf NATO-Ebene bezüglich
einer Ächtung des Einsatzes von elektronischer Datenverarbeitung und
Telekommunikation zur direkten oder flankierenden Kriegsführung?
Die Aufrechterhaltung und Fortentwicklung der Fähigkeit zur vernetzten
Operationsführung in einem streitkräftegemeinsamen und multinationalen Verbund
verlangt zwingend den breiten Einsatz modernster Mittel der elektronischen
Datenverarbeitung und Telekommunikation. Eine Ächtung der Nutzung dieser
Mittel ist mithin grundsätzlich weder national noch im Bündnis möglich.
Selbstverständlich sind bei jedem Einsatz, auch dem Einsatz von elektronischer
Datenverarbeitung und Telekommunikation, die verfassungsrechtlichen
Grenzen zu beachten.
25. Welche Eckpunkte enthält die NATO Cyber Defense Policy vom 8. Juni
2011?
a) Welche Cyber-Sicherheitsmaßnahmen sieht die NATO Cyber Defense
Policy vor?
Die überarbeitete und am 8. Juni 2011 beschlossene NATO Policy on Cyber
Defence soll insbesondere Cyber-Attacken vorbeugen, die Ausfallsicherheit
bzw. die Belastbarkeit der Netze verbessern und auf diese Weise einen
wirksamen Schutz der NATO vor Angriffen aus dem Cyber-Raum gewährleisten. Im
Zentrum steht die Schaffung klarer Zuständigkeiten für Cyber Defence
innerhalb der Organisation mit dem Ziel, einheitliche Grundsätze und Standards für
die Netzwerklandschaft der NATO, d. h. NATO-eigene und verbundene Netze
durchzusetzen.
Drucksache 17/6971 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Grundsätze und Standards sieht die NATO Cyber Defense
Policy vor?
Die Strategie sieht eine Kooperation im Bereich Cyber-Abwehr sowohl mit
internationalen Organisationen, als auch mit Partnerstaaten vor. Fragen der
Cyber-Sicherheit werden im gesamten Aufgabenspektrum der NATO, d. h.
sowohl in der Bewusstseinsförderung von Risiken und Bedrohungen im Umgang
mit IT bis hin zur Einbeziehung in den militärischen Planungsprozess
einschließlich Notfallplanung adressiert, um eine Auftragserfüllung auch bei einer
Beeinträchtigung der IT-Netze sicherstellen zu können.
c) Inwiefern enthält die NATO Cyber Defense Policy auch
Empfehlungen bzw. Standards für den Austausch von Information über
Schwachstellen?
Die Strategie stellt abstrakt klar, dass eine verstärkte internationale Kooperation
mit Informationsaustausch zur Analyse von Bedrohungen erforderlich ist und
auch Frühwarnmechanismen entwickelt werden sollen.
Die Einzelheiten bleiben einem aus der Strategie abgeleiteten Arbeitsplan
überlassen, der die Aufgabenstellungen den jeweils zuständigen Gremien und
Agenturen der NATO zuweist.
So wie die Bündnisstaaten maßgeblich an der Formulierung der NATO Policy
on Cyber Defence beteiligt waren, werden diese zukünftig auch im Rahmen der
Umsetzung unmittelbar Einfluss auf die einzelnen Cyber-
Sicherheitsmaßnahmen der NATO über die dafür vorgesehenen Gremien nehmen.
26. Welche unterschiedlichen Ansichten unter den Mitgliedstaaten gibt es
bezüglich Strategie und aufzubauenden Fähigkeiten der NATO im Bereich
Cyber-Sicherheit?
Sowohl das Cyber Defence Concept als auch die Cyber Defence Policy der
NATO sind in den zuständigen NATO-Gremien entwickelt und von den
Verteidigungsministern aller Mitgliedstaaten einstimmig gebilligt worden.
27. Welchen konkreten inhaltlichen Beitrag hat die Bundesregierung zur
NATO Cyber Defense Policy geleistet?
Die Bundesregierung hat sich während der Erarbeitung der „NATO Cyber
Defence Policy“ in den zuständigen Gremien der NATO aktiv und mit
Nachdruck für die Verwirklichung ihrer Ziele eingesetzt, durch Vorschläge und
Kommentierungen zu den jeweiligen Textfassungen ebenso wie durch
intensiven Gedankenaustausch mit anderen Partnern.
Zu den Zielen der Bundesregierung wird auf die Antwort zu Frage 23
verwiesen.
28. Welche Stelle der Bundesregierung hat diesen Beitrag geleistet, und
welche Institutionen und Bundesministerien waren involviert?
Die deutschen Interessen im Rahmen der politischen Konsultationen zum
Thema Cybersicherheit in der NATO wurden und werden vom in der
Bundesregierung federführenden Bundesministerium des Innern (BMI) in enger
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und dem
Auswärtigen Amt (AA) vertreten.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/697129. Welche Gremien und Agenturen sind für die geplante Ausarbeitung des
detaillierten Arbeitsplans zur Umsetzung der NATO Cyber Defense
Policy vorgesehen?
Die Ausarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der „NATO Cyber Defence
Policy“ erfolgt unter Aufsicht des „Defence Policy und Planning Committee“
(DPPC) der NATO. An der Umsetzung der einzelnen Arbeitsschritte sind
zahlreiche NATO-Gremien und -Agenturen beteiligt; die Ergebnisse werden beim
DPPC und beim „Consultation, Command und Control Board“ (C3B)
zusammengeführt.
a) Wer nimmt hieran für die Bundesrepublik Deutschland teil, und
welche Institutionen und Bundesministerien sind involviert?
An den Sitzungen des DPPC und des C3B zum Thema Cyberabwehr nehmen
Angehörige der Deutschen Ständigen Vertretung bei der NATO in Brüssel teil;
im für „Information Assurance and Cyber Defence“ zuständigen
Unterausschuss des C3B ist die Bundesregierung durch Mitarbeiter des BMVg vertreten.
Die Weisungen werden zwischen dem BMI, dem BMVg und dem AA eng
abgestimmt.
b) Welche inhaltliche Zielsetzung verfolgt die Bundesregierung hierbei?
Zur inhaltlichen Zielsetzung der Bundesregierung wird auf die Antwort zu
Frage 23 verwiesen.
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bei der Umsetzung
der NATO Cyber Defense Policy die Trennung von militärischen und
polizeilichen Aufgaben zu wahren?
Die NATO Cyber Defence Policy zielt darauf ab, den Schutz der kritischen
Informationstechnologie der NATO durch Maßnahmen der Cyber Defence zu
gewährleisten. Aus der Umsetzung dieser politischen Linien ergeben sich keine
Konsequenzen für den Vollzug polizeilicher Aufgaben in Deutschland.
31. Welche Positionen vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der
Befassung der NATO mit der Bekämpfung von Internetkriminalität, wie es das
neue strategische Konzept der NATO vorsieht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Beteiligung am NATO Cooperative Cyber Centre of Excellence in Tallinn, und
mit welchem Personal ist sie dort vertreten?
Das BMVg ist einer der Zeichner des multilateralen „Memorandum of
Understanding“, das die Grundlage des von der NATO akkreditierten, nicht aber zur
NATO-Kommandostruktur gehörenden „Cooperative Cyber Defence Centre of
Excellence“ (CCD CoE) ist. Personell ist die Bundeswehr derzeit mit dem Chef
des Stabes, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter und einer Rechtsberaterin
beteiligt. Entsprechend der Statuten leistet das BMVg einen finanziellen Beitrag
zum Budget des CCD CoE in Höhe von derzeit 20 000 Euro je entsandtem
Mitarbeiter.
Drucksache 17/6971 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode33. Inwiefern hält die Bundesregierung den Aufbau der Cyber Defence
Management Authority (CDMA) der NATO für sinnvoll und notwendig?
a) Welche Aufgaben und Funktionen hat die CDMA derzeit, und wie ist
sie personell besetzt (sowohl ziviles als auch militärisches Personal)?
b) Wie hat die Bundesregierung den Aufbau bisher unterstützt?
c) Wie beteiligt sich die Bundesregierung derzeit personell und
finanziell?
d) Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die CDMA ausgebaut werden
soll in „a war-room operation for NATO’s cyber defences with actual
tactical responses carried out by member states through a ,coalition of
the willing‘“1?
e) Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine solche Entwicklung
bzw. heißt sie gut?
Mit der im Juni 2011 beschlossenen NATO „Cyber Defence Policy“ wurden die
Maßnahmen der NATO im Bereich der Cyber Defence organisatorisch neu
geordnet. Dabei wurde die CDMA durch das „Cyber Defence Management
Board“ (CDMB) ersetzt. Dieses Gremium unter Vorsitz des Assistant Secretary
General (ASG) for Emerging Security Challenges dient der Koordination der
Maßnahmen der einzelnen zivilen und militärischen Organisationseinheiten der
NATO im Bereich der Cyber Defence.
Dem CDMB kommt keine ausführende Funktion zu. Vielmehr obliegt dem
CDMB auf strategischer Ebene die Verantwortung für die Ausplanung sowie
die Entwicklung und Überwachung der Einhaltung von Richtlinien für die
NATO Cyber Defence sowie die Koordination von Schutzmaßnahmen im Falle
einer konkreten Krise und zur Hilfestellung auf Anfrage eines Mitgliedstaates.
Mitglieder des CDMB sind der ASG for Defence Policy and Planning (DPP),
der ASG for Operations, der ASG for Executive Management (EM), der
Director General (DG) International Military Staff (IMS)(DG), Chairman C3 Board
(ASG DI), der Director NATO HQ C3 Staff (NHQC3), Director NATO Office
of Security (NOS), der Director NATO Office of Resources (NOR), SHAPE
ACOS J2 and J6, SACT ACOS C4I, der Director NATO CIS Services Agency
(NCSA) und der General Manager NATO C3 Agency (NC3A). Zusätzlich
eingeladen sind der NATO-Rechtsberater sowie das CCD CoE. Weitere
Organisationseinheiten können bei Bedarf hinzugebeten werden. Eine deutsche
Beteiligung ist insoweit gegeben, wie diese Funktionen durch deutsches Personal
besetzt sind. Die Finanzierung der Arbeit des CDMB erfolgt entsprechend der
geltenden Haushaltsregeln aus dem NATO-Budget.
34. Wie bewertet die Bundesregierung das am 10. März 2011 bei einem
Treffen der NATO-Verteidigungsminister in Brüssel gebilligte Cyber Defence
Concept der NATO?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für den Aufbau
und Vorhalt nationaler, sowohl ziviler als auch militärischer Kapazitäten,
die im NATO-Verbund bereitgestellt werden sollen?
Das 2010 beschlossene Strategische Konzept der NATO identifiziert Cyber-
Sicherheit als prominente sicherheitspolitische Herausforderung. Die Staats-
und Regierungschefs der Allianz haben anlässlich des Gipfeltreffens in Lissabon
die Erarbeitung einer neuen NATO Cyber Defence Policy in Auftrag gegeben.
1 Vgl. Hughes, Rex B.: NATO and Cyber Defence, Atlantisch Perspectief, 2009, Nr.1/8.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/6971Das im März 2011 von den NATO-Verteidigungsministern gebilligte „Cyber
Defence Concept“ stellt den ersten Schritt in der Umsetzung des Gipfelauftrags
von Lissabon dar. Es bietet den allgemeinen Rahmen, aus dem die im Juni
gebilligte Cyber Defence Policy und der Aktionsplan zu ihrer Umsetzung
weiterentwickelt wurden.
Sowohl „Cyber Defence Concept“ als auch „Cyber Defence Policy“ belassen die
Kontrollbefugnisse für nationale Netze beim jeweiligen Mitgliedstaat. Die
Bundesregierung sichert ihre eigenen Netze in eigener Verantwortung und unter
Beachtung der bestehenden NATO-Regularien ab. Diese Aufgabe fällt den hierfür
zuständigen Behörden und Ämtern des BMI (BSI) und des BMVg (IT- AmtBW)
zu. Weder aus dem „NATO Cyber Defence Concept“ noch aus der „NATO Cyber
Defence Policy“ ergibt sich zwecks einer Bereitstellung für das Bündnis die
Notwendigkeit des Aufbaus zusätzlicher nationaler Kapazitäten.
Fragen zur Cyber-Außenpolitik im Rahmen der EU
35. Was hat die Bundesregierung unternommen, um die vom Wirtschafts-
und Sozialrat der Europäischen Union kritisierte Uneinheitlichkeit und
mangelnde Koordination innerhalb der EU beim Schutz kritischer
Infrastrukturen zu beheben?
Die Aktivitäten zum Schutz Kritischer Informations-Infrastrukturen (CIIP)
wurden explizit in der EU erst mit Veröffentlichung eines entsprechenden
Aktionsplans in 2009 gestartet. Unter Berücksichtigung dieser doch kurzen
Laufzeit sind die Fortschritte im Bereich der Vereinheitlichung und Koordinierung
innerhalb der EU beim CIIP beachtlich. Der angedeutete Aktionsplan spannt
einen breiten Schirm an Aktivitäten, welche in Summe genau dieses Ziel
nachhaltig unterstützten. So sind die aktive Mitarbeit in Expertengremien zum
Thema, die aktive Teilnahme bei Vorbereitung und Durchführung von EU-
Cyber-Übungen oder die Einbringung von und Vernetzung der deutschen
CERT-Kapazitäten nur Beispiele für das Engagement der Bundesregierung in
diesem Bereich. In Deutschland erfolgt zum Schutz der kritischen
Infrastrukturen von IT-Vorfällen eine enge und koordinierte Zusammenarbeit im
Umsetzungsplan KRITIS bereits seit 2007.
36. Welche Initiativen hat sie ergriffen, um die ebenfalls vom Wirtschafts-
und Sozialrat angemahnte Transparenz von Sicherheitslücken und -
problemen zu verbessern?
Für den Austausch von Sicherheitslücken und -problemen bestehen bereits seit
Jahren Strukturen im Rahmen etablierter CERTs sowie der dieser verbindenden
Netzwerke – in Deutschland nimmt das BSI dafür eine zentrale Rolle ein. In
den internationalen CERT-Netzwerken ist BSI ein kompetenter und sehr aktiver
Partner; durch den kontinuierlichen Austausch sowie die verstärkte Vernetzung
wird sowohl die Kompetenz in einzelnen Ländern (mit bislang unterwickelten
Strukturen) als auch die gemeinsame Koordinierung verbessert. Zudem pflegt
das BSI einen vertrauensvollen, engen Austausch sowohl mit den Anbietern
entsprechender Produkte als auch mit Anwendern, sofern diese eine besondere
Bedeutung haben. Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 BSIG kann das BSI zur Erfüllung
seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 14 Warnungen vor
Sicherheitslücken in informationstechnischen Produkten und Diensten und vor
Schadprogrammen an die betroffenen Kreise und die Öffentlichkeit
weitergeben oder Sicherheitsmaßnahmen sowie den Einsatz bestimmter
Sicherheitsprodukte empfehlen.
Drucksache 17/6971 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode37. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Europäische Agentur der
Informations- und Netzsicherheit, wie von der Europäischen
Kommission gefordert, zu stärken?
Die Bundesregierung unterstützt sehr aktiv schon die gegenwärtigen Arbeiten
von ENISA; das BSI befindet sich im engen fachlichen Austausch mit ENISA
und ist auch im Verwaltungsrat von ENISA vertreten. Im Rahmen der
Verhandlungen zur Neumandatierung von ENISA hat die Abstimmung innerhalb der
Bundesregierung sowie mit anderen konsultierten Akteuren ergeben, dass für
bestimmte Aufgabenbereiche in Zukunft ein Ausbau notwendig sein wird. So
bringt die Bundesregierung neben der starken fachlichen Unterstützung die
erarbeiteten Notwendigkeiten für ein Nachfolgemandat aktiv in den
Verhandlungsprozess ein.
38. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der Forderung
des Europäischen Parlaments nach einer „Europäische Strategie für
Computer- und Netzsicherheit“, und welche Initiativen hat sie in dieser
Richtung unternommen?
Da die Bundesregierung erst im Februar 2011 selbst eine Cyber-
Sicherheitsstrategie veröffentlicht hat, sieht sie eine derartige Strategie (hier als
„Europäische Strategie für Computer- und Netzsicherheit“) natürlich als adäquaten
Baustein zur Verbesserung der Cyber-Sicherheit und würde einem
entsprechenden Vorhaben der EU-Kommission positiv gegenüberstehen. Die Erfahrungen
aus der Erarbeitung auf nationaler Ebene könnten aktiv eingebracht werden –
zudem würde so sichergestellt, dass explizit EU-relevante Sachverhalte
aufgegriffen und auf EU-Ebene keine Doppelstrukturen zu den nationalen
Einrichtungen geschaffen würden.Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]